Nachrichten

Herzlichen Glückwunsch Frau Lilly Gäde, Ruppichteroth, Obere Hirschbitze 14, zur Vollendung des 85. Lebensjahres am 11. Februar 2013.

- Müllabfuhr in dieser Woche
- Öffnungszeiten Rathaus Rosenmontag
- Informationen  Freiwillige Feuerwehr Ruppichteroth
- Rentensprechtag
- Überprüfung der Sirenen
- Jahresabschluss der Gemeindewerke Ruppichteroth – Entsorgungsbetrieb
- Jahresabschluss der Gemeindewerke Ruppichteroth – Versorgungsbetrieb
- Jahresabschluss der Gemeindewerke Ruppichteroth – Energiebetrieb
- Fundsachen
- Die Sekundarschule Nümbrecht/Ruppichteroth freut sich auf Ihr Kind
- Häckseln von Baum- und Strauchschnitt
- Straßenreinigung in der Gemeinde Ruppichteroth
- Bürgermeistersprechstunde am 21. Februar 2013 – Ich bin für Sie da
- Bereitschaftsdienste

 

 

 

 

 

 

 

 

Müllabfuhr in dieser Woche

 

 

Freitag

Samstag

 

15.02.2013

16.02.2013

Restmüll

14tägig

3

4

Restmüll

4wöchentlich

3

4

Biotonne,

Grünabfall

1

2


                                              

Service-Telefon der RSAG:         0 22 41 – 306-306

 

Abfuhr von Weihnachtsbäumen

 

Die Abfuhr von Weihnachtsbäumen (ohne Baumschmuck) erfolgt im Januar und Februar gemeinsam mit der Leerung der Biotonne ohne telefonische Voranmeldung (gilt auch für Eigenkompostierer). Allerdings ist es erforderlich, die Bäume auf etwa 1 m zu kürzen und als Bündel (100 x 50 x 50 cm) bereitzulegen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Öffnungszeiten Rathaus Rosenmontag

 

Die Büros der Gemeindeverwaltung Ruppichteroth sind am
Montag, dem 11. Februar 2013 (Rosenmontag), ganztägig geschlossen.
 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Neue Informationen über die aktuelle Situation

in der Freiwilligen Feuerwehr Ruppichteroth!

 

 

Die Alarm- und Ausrückeordnung der Löschzüge Ruppichteroth und Winterscheid wurde wie bereits berichtet aufgrund der aktuellen Situation neu geregelt.

Die notwendigen Genehmigungen bzw. Abstimmungen mit dem Kreisbrandmeister, mit der Leitstelle des Rhein-Sieg-Kreises sowie mit den Wehrführern der Nachbarkommunen sind abgeschlossen.

Alle Beteiligten stellen fest, dass der Brandschutz im Gemeindegebiet sichergestellt ist. Die Einhaltung der Hilfsfristen wird durch die Unterstützung des Löschzuges Winterscheid, durch die Nachbarwehren aus Eitorf, Much, Hennef, Neunkirchen-Seelscheid, Nümbrecht und Waldbröl sowie durch die Einrichtung von insgesamt neun geschaffenen Ausrückebereichen, in die das Gemeindegebiet neu eingeteilt wurde, weiter verbessert.

 

Die ersten Einsätze unter der neuen Situation hat der Löschzug Ruppichteroth sowohl alleine als auch unter Beteiligung des Löschzuges Winterscheid absolviert. Es zeigte sich, dass die Führungskräfte aus Winterscheid zügig am Einsatzort sein konnten. Grundlage ist die Anpassung der Verfügbarkeit an Tag und Nacht der Winterscheider Führungskräfte für die Einsatzleitung des Löschzuges Ruppichteroth, die sich in den ersten Einsätzen bewährt hat.

 

An dieser Stelle danke ich recht herzlich den verbliebenen Feuerwehrkameradinnen und Feuerwehrkameraden des Löschzuges Ruppichteroth, der Mannschaft des Löschzuges Winterscheid sowie der Wehrführung mit den Führungskräften aus Winterscheid für die gelungene Umsetzung der neuen Alarm- und Ausrückeordnung.

 

 

Gleichzeitig bedanke ich mich ebenfalls bei den Feuerwehrkameradinnen und Feuerwehrkameraden für ihre langjährige, zuverlässige Einsatzbereitschaft, die zurzeit am aktiven Feuerwehrdienst leider nicht teilnehmen. Ich würde es sehr begrüßen, wenn sie in den Kreis der Kameradschaft des Löschzuges Ruppichteroth der Freiwilligen Feuerwehr

Ruppichteroth zurückkehren.

 

Mario Loskill

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Rentensprechtag

Die Deutsche Rentenversicherung Rheinland führt an jedem vierten Dienstag eines Monats Rentensprechtage für alle Versicherten der Deutschen Rentenversicherung im Rathaus der Gemeinde Ruppichteroth in Schönenberg durch.

Der nächste Rentensprechtag findet somit am

26. Februar 2013 in der Zeit von 08.30 Uhr – 11.45 Uhr

im Rathaus in Schönenberg, Zimmer 121, statt.

Neben allen anderen Fragen, können Sie sich insbesondere über die Anspruchsvoraussetzungen der einzelnen Altersrenten, die Anhebung der Altersgrenzen und die jeweiligen Vertrauensschutzregelungen informieren.

Bei Ihrer Vorsprache bitte ich  Ihre Versicherungsnummer und Ihren Personalausweis mitzubringen.

Eine Beratung findet nur nach vorhergehender Terminverein-
barung statt.

Terminvereinbarungen sind unmittelbar mit dem Service-Zentrum Gummersbach unter der Telefon Nr. 02261 / 805-01 zu treffen.

 

 

 

 

 

 

 

 

Überprüfung der Sirenen zur Alarmierung der Freiwilligen Feuerwehr Ruppichteroth

Am Samstag, den 9. Februar 2013 zwischen 12.00 Uhr und 12.15 Uhr erfolgt eine Überprüfung der Sirenen der Freiwilligen Feuerwehr Ruppichteroth in den Orten Ruppichteroth, Schönenberg und Winterscheid durch einen Probealarm.

Für den Probealarm wird das einheitliche Signal für Feueralarm verwendet. Hierbei handelt es sich um den zweimal unterbrochenen Dauerton von 1 Minute.

Bei einem erforderlichen Feuerwehreinsatz während des Probealarms wird das Signal „Feueralarm“ wiederholt, bzw. zweimal hintereinander ausgelöst.
 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Jahresabschluss der Gemeindewerke Ruppichteroth – Entsorgungsbetrieb – und Erteilung des Prüfungsvermerkes durch die Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen

 

Gemäß § 26 Abs. 3 der Eigenbetriebsverordnung NRW vom 13.08.2012 (Gesetz- u. Verordnungsblatt NRW Seite 296) wird hiermit bekannt gegeben, dass der Jahresabschluss des Entsorgungsbetriebes der Gemeindewerke Ruppichteroth für das Geschäftsjahr 2011

(01.01. – 31.12.2011) am 04.12.2012 durch den Rat der Gemeinde Ruppichteroth festgestellt worden ist.

 

Der Jahresgewinn in Höhe von 359.483,52 € wird wie folgt verwendet:

 

 

Zuführung in die Rücklage technische und wirtschaftliche Fortentwicklung

- Sollzuführung aus dem Jahr 2011

 

 

173.935,-- €

 

 

 

Zuführung in die allgemeine Rücklage

 

185.548,52 €

 

Der Jahresabschluss für das Jahr 2011 kann im Rathaus in Schönenberg, Zimmer 221, bis zur Feststellung des Jahresabschlusses 2012 während der Dienstzeiten

 

                        montags bis freitags                 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr,

                        montags und mittwochs         14.00 Uhr bis 16.00 Uhr,

                        dienstags                                14.00 Uhr bis 17.00 Uhr,

                        donnerstags                            14.00 Uhr bis 18.00 Uhr,

 

eingesehen werden.

 

Die Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen hat mit Schreiben vom 17.01.2013 den  nachfolgenden Prüfungsvermerk erteilt.

 

Ruppichteroth, den 04.02.2013

Der Bürgermeister

gez.

Mario Loskill

 


Abschließender Vermerk der GPA NRW

Die GPA NRW ist gemäß § 106 GO NRW gesetzlicher Abschlussprüfer des Betriebes Gemeindewerke Ruppichteroth Entsorgungsbetrieb. Zur Durchführung der Jahresab-schlussprüfung zum 31.12.2011 hat sie sich der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödl & Partner, Köln, bedient.

Diese hat mit Datum vom 02.10.2012 den nachfolgend dargestellten uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

„Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der Gemeindewerke Ruppichteroth -Ver- und Entsorgungsbetriebe- öffentliche Einrichtung Abwasser, Ruppichteroth, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2011 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung liegen in der Verantwortung der Betriebsleitung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB und § 106 GO NRW unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Betriebsleitung sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der eigen-betriebsähnlichen Einrichtung und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.“

Die GPA NRW hat den Prüfungsbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödl & Partner ausgewertet und eine Analyse anhand von Kennzahlen durchgeführt. Sie kommt dabei zu folgendem Ergebnis:

Der Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers wird vollinhaltlich übernommen. Eine Ergänzung gemäß § 3 der Verordnung über die Durchführung der Jahresabschlussprüfung bei Eigenbetrieben und prüfungspflichtigen Einrichtungen (JAP DVO) ist aus Sicht der GPA NRW nicht erforderlich.

Herne, den 17.01.2013

GPA NRW

Im Auftrag     gez. Wilma Wiegand

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Jahresabschluss der Gemeindewerke Ruppichteroth – Versorgungsbetrieb – und Erteilung des Prüfungsvermerkes durch die Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen

 

 

Gemäß § 26 Abs. 3 der Eigenbetriebsverordnung NRW vom 13.08.2012 (Gesetz- u. Verordnungsblatt NRW Seite 296) wird hiermit bekannt gegeben, dass der Jahresabschluss des Versorgungsbetriebes der Gemeindewerke Ruppichteroth für das Geschäftsjahr 2011

(01.01. – 31.12.2011) am 04.12.2012 durch den Rat der Gemeinde Ruppichteroth festgestellt worden ist.

 

Der Jahresgewinn von 2.292,81 € wird wie folgt verwendet:

 

            à Restausgleich aus Jahresverlust 2008                   1.428,60 €

            à Einstellung in die Erneuerungsrücklage                  864,21 €

 

Der Jahresabschluss für das Jahr 2011 kann im Rathaus in Schönenberg, Zimmer 221, bis zur Feststellung des Jahresabschlusses 2012 während der Dienstzeiten

 

                        montags bis freitags                 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr,

                        montags und mittwochs         14.00 Uhr bis 16.00 Uhr,

                        dienstags                                14.00 Uhr bis 17.00 Uhr,

                        donnerstags                            14.00 Uhr bis 18.00 Uhr,

 

eingesehen werden.

 

Die Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen hat mit Schreiben vom 17.01.2013 den nachfolgenden Prüfungsvermerk erteilt.

 

 

 

 

Ruppichteroth, den 04.02.2013

Der Bürgermeister

gez.

 

Mario Loskill


Abschließender Vermerk der GPA NRW

Die GPA NRW ist gemäß § 106 GO NRW gesetzlicher Abschlussprüfer des Betriebes Gemeindewerke Ruppichteroth Versorgungsbetrieb. Zur Durchführung der Jahresabschlussprüfung zum 31.12.2011 hat sie sich der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödl & Partner, Köln, bedient.

Diese hat mit Datum vom 02.10.2012 den nachfolgend dargestellten uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

„Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der Gemeindewerke Ruppichteroth -Ver- und Entsorgungsbetriebe- Eigenbetrieb Wasserversorgung, Ruppichteroth, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2011 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung liegen in der Verantwortung der Betriebsleitung des Eigenbetriebes. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB und § 106 GO NRW unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Eigenbetriebes sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Betriebsleitung sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebes. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.“

Die GPA NRW hat den Prüfungsbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödl & Partner ausgewertet und eine Analyse anhand von Kennzahlen durchgeführt. Sie kommt dabei zu folgendem Ergebnis:

Der Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers wird vollinhaltlich übernommen. Eine Ergänzung gemäß § 3 der Verordnung über die Durchführung der Jahresabschlussprüfung bei Eigenbetrieben und prüfungspflichtigen Einrichtungen (JAP DVO) ist aus Sicht der GPA NRW nicht erforderlich.

Herne, den 17.01.2013

GPA NRW

Im Auftrag

Wilma Wiegand

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Jahresabschluss der Gemeindewerke Ruppichteroth – Energiebetrieb – und Erteilung des Prüfungsvermerkes durch die Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen

 

 

Gemäß § 26 Abs. 3 der Eigenbetriebsverordnung NRW vom 13.08.2012 (Gesetz- u. Verordnungsblatt NRW Seite 296) wird hiermit bekannt gegeben, dass der Jahresabschluss des Energiebetriebes der Gemeindewerke Ruppichteroth für das Rumpfgeschäftsjahr 2011

(30.07. – 31.12.2011) am 04.12.2012 durch den Rat der Gemeinde Ruppichteroth festgestellt worden ist.

 

Der Jahresverlust in Höhe von 2.790,37 €  wird auf neue Rechnung vorgetragen.

 

           

Der Jahresabschluss für das Jahr 2011 kann im Rathaus in Schönenberg, Zimmer 221, bis zur Feststellung des Jahresabschlusses 2012 während der Dienstzeiten

 

                        montags bis freitags                 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr,

                        montags und mittwochs         14.00 Uhr bis 16.00 Uhr,

                        dienstags                                14.00 Uhr bis 17.00 Uhr,

                        donnerstags                            14.00 Uhr bis 18.00 Uhr,

 

eingesehen werden.

 

Die Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen hat mit Schreiben vom 17.01.2013 den nachfolgenden Prüfungsvermerk erteilt.

 

Ruppichteroth, den 04.02.2013

Der Bürgermeister

gez.

Mario Loskill

 

 


 Abschließender Vermerk der GPA NRW

Die GPA NRW ist gemäß § 106 GO NRW gesetzlicher Abschlussprüfer des Betriebes Gemeindewerke Ruppichteroth Energieversorgung. Zur Durchführung der Jahresabschlussprüfung zum 31.12.2011 hat sie sich der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödl & Partner, Köln, bedient.

Diese hat mit Datum vom 02.10.2013 den nachfolgend dargestellten uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

„Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der Gemeindewerke Ruppichteroth -Ver- und Entsorgungsbetriebe- Eigenbetrieb Energie, Ruppichteroth, für das Rumpfgeschäftsjahr vom 30. Juli 2011 bis 31. Dezember 2011 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung liegen in der Verantwortung der Betriebsleitung des Eigenbetriebes. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB und § 106 GO NRW unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Eigenbetriebes sowie die Er-wartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Betriebsleitung sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebes. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.“

Die GPA NRW hat den Prüfungsbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödl & Partner ausgewertet und eine Analyse anhand von Kennzahlen durchgeführt. Sie kommt dabei zu folgendem Ergebnis:

Der Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers wird vollinhaltlich übernommen. Eine Ergänzung gemäß § 3 der Verordnung über die Durchführung der Jahresabschlussprüfung bei Eigenbetrieben und prüfungspflichtigen Einrichtungen (JAP DVO) ist aus Sicht der GPA NRW nicht erforderlich.

Herne, den 17.01.2013

GPA NRW

Im Auftrag

gez.

Wilma Wiegand

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Fundsachen

 

 

Dem Fundamt der Gemeinde Ruppichteroth wurde folgende Fundsache gemeldet:

 

1 Schlüssel, am 25.01.2013, Ruppichteroth

 

Eigentümer bzw. Verlierer von Fundsachen sowie Fundtieren können bei

Eigentums- bzw. Besitznachweis die Fundsache beim Ordnungsamt, Zimmer 101, in Empfang nehmen oder sich telefonisch unter der Rufnummer

02295/4924, 4956 melden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Sekundarschule Nümbrecht/Ruppichteroth freut sich auf Ihr Kind!

 

             Anmeldung zur 5. Klasse für das Schuljahr 2013/2014

 

 

     Ich möchte nochmals darüber informieren, dass die Anmeldungen für die Eingangs-
klassen (5. Schuljahr) der Sekundarschule Nümbrecht/Ruppichteroth an den Stand-
orten in Ruppichteroth oder Nümbrecht an folgenden Tagen vorgenommen werden
können:

 

Schule

Anmeldeort

Anmeldezeitraum

Uhrzeit

 
 

Sekundarschule Nümbrecht
Ruppichteroth

Sekretariat Standort Nümbrecht,
Mateh-Yehuda-Str. 5,
51588 Nümbrecht

Mittwoch, den 13.02.2013

bis

Freitag, den 15.02.2013

 

 

8:00 bis
12:00 Uhr

 

 

 

Sekretariat Standort Ruppichteroth,
Sankt-Florian-Str. 2,
53809 Ruppichteroth

 

 

Termine außerhalb dieser Zeiten sind nach telefonischer Voranmeldung (Sekretariat Sekundarschule Standort Ruppichteroth: 02295/902301, Sekretariat Sekundarschule Standort Nümbrecht: 02293/913060) möglich.

 

Die Eltern werden gebeten, bei der Anmeldung eine Geburtsurkunde bzw. das Familienstammbuch, das letzte Zeugnis mit Empfehlung der Grundschule sowie ein Passbild vorzulegen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Häckseln von Baum- und Strauchschnitt

durch den Bauhof         der Gemeinde Ruppichteroth

 

 

Seit vielen Jahren bietet die Gemeinde das Häckseln von privatem Baum- und Strauchschnitt durch den gemeindlichen Bauhof an. Aus betriebsinternen Gründen können diese Arbeiten leider nicht mehr ausgeführt werden.

Daher empfehle ich Ihnen, sich bei Bedarf an die ortsansässigen Firmen zu wenden.

Ich bitte um Ihr Verständnis.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Straßenreinigung

in der Gemeinde Ruppichteroth

 

Die Gemeindestraßen werden voraussichtlich am

Mittwoch, dem 13. Februar 2013

gereinigt.

Halten Sie bitte an diesem Tag nach Möglichkeit die Verkehrsflächen von Fahrzeugen frei.

Zeitliche Angaben können leider nicht gemacht werden. Ich bitte um Verständnis dafür, dass die Straßenreinigung je nach Wetterlage (auch bei Minustemperaturen ohne Schneefall) kurzfristig verschoben werden muss.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bürgermeistersprechstunde am 21. Februar 2013 – Ich bin für Sie da!

 

 

An jedem dritten Donnerstag eines Monats – jeweils in der Zeit von 14.00 bis 17.00 Uhr – stehe ich für Fragen und Probleme der Bürgerinnen und Bürger, die sich auf das gemeindliche Geschehen beziehen, im persönlichen Gespräch zur Verfügung. Gerne komme ich auch mit Ihnen vor Ort ins Gespräch.

 

Zur Koordination der Sprechstunde bitte ich, die Termine unter der Telefonnummer 02295/4921 zu vereinbaren. Gleichzeitig bitte ich zur Vorbereitung des Termins, mir die Themen Ihrer Fragen, Anregungen und Hinweise vorab mitzuteilen. Ebenfalls besteht die Möglichkeit, mit mir die Gesprächstermine per E-Mail unter der Adresse buergermeister-sprechstunde@ruppichteroth.de abzustimmen.

 

Folgende weitere Sprechstunden sind vorgesehen:

 

Donnerstag, den 21. März 2013,  14.00 – 17.00 Uhr.

Donnerstag, den 16. Mai 2013,  14.00 – 17.00 Uhr.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bereitschaftsdienste

 

Polizei-Notruf                                       110

Feuerwehr- und Rettungsdienst:     112

Krankentransporte                                02241/19-222

 

 

GEMEINDEWERKE  RUPPICHTEROTH

  VER- UND ENTSORGUNGSBETRIEBE

 

Störfall – Telefon- Nummer

 

0800/ 7766655

 

Unter den o.g. Rufnummern erreichen Sie den Notdienst der Gemeindewerke Ruppichteroth für

die öffentliche Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung der Gemeinde Ruppichteroth über die Leitstelle des Aggerverbandes

 

NOTDIENST  DES  RWE

 

Bei Stromausfall im Versorgungsnetz erreichen Sie den Störungsdienst der RWE Energie AG

unter der Telefon – Nr.                    0180/2112244

 

Notruf-Nummer der Rhenag           0180/2484848

 

Ärztlicher Bereitschaftsdienst für die Gemeinde Ruppichteroth

 

In der sprechstundenfreien Zeit erreichen Sie den ärztlichen Bereitschaftsdienst aller Fachrichtungen für den Rhein-Sieg-Kreis unter der

 

zentralen Rufnummer   116 117

 

Bei lebensbedrohenden Zwischenfällen und Unfällen:                                   112

 

ZAHNÄRZTE des rechtsrheinischen Rhein-Sieg-Kreises

 

            Telefonischer Ansagedienst zum zahnärztlichen Notdienst: 01805-986700

 

Die Notfalldienstzentrale für den gesamten rechtsrheinischen RSK ist folgendermaßen besetzt:

-           wöchentlich von 18.00 Uhr bis 08.00 Uhr des darauffolgenden Morgens,

-           mittwochs von 13.00 Uhr bis zum nächsten Morgen 08.00 Uhr,

-          freitags von 14.00 Uhr bis zum nächsten Morgen 08.00 Uhr und

-           an Samstagen, Sonntagen, sowie an Feiertagen, ganztägig.

 

INFORMATIONSZENTRALE FÜR VERGIFTUNGSFÄLLE

Universitätsklinik Bonn, Telefon-Nr.: 0228-19240

 

APOTHEKEN-NOTDIENST:

 

Außerhalb der Geschäftszeiten ist ein Notdienst eingerichtet:          

 

Ruppichteroth und Umgebung

 

Samstag, den 09.02.2013

Hirsch-Apotheke, Hauptstr. 26, 53804 Much, Tel.: 02245/91920

 

Sonntag, den 10.02.2013

Rathaus-Apotheke, Hauptstraße 72, 53819 Neunkirchen, Tel.: 02247/920170

 

Montag, den 11.02.2013

Max und Moritz-Apotheke, Hauptstr. 8, 53819 Neunkirchen, Tel.: 02247/300707

 

Dienstag, den 12.02.2013

Bröltal-Apotheke, Brölstr. 6, 53809 Ruppichteroth, Tel.: 02295/5171

 

Mittwoch, den 13.02.2013

Burg-Apotheke, Dr. Wirtz-Straße 3, 53804 Much, Tel.: 02245/91650

 

Donnerstag, den 14.02.2013

Hirsch-Apotheke, Hauptstr. 26, 53804 Much, Tel.: 02245/91920

 

Freitag, den 15.02.2013

Rathaus-Apotheke, Hauptstraße 72, 53819 Neunkirchen, Tel.: 02247/920170

 

Während der Nachtzeiten (22.00 – 08.30 Uhr) ist eine Nachtapotheke dienstbereit.

Die Notdienstgebühr beträgt 2,50 Euro.

 

Samstag, den 09.02.2013

Adler-Apotheke, Hennef, Frankfurter Str. 100, Tel.: 02242/2626

Nachtapotheke: Apotheke Alte Heerstraße, St. Augustin, Alte Heerstr. 60, Tel.: 02241/1482400

 

Sonntag, den 10.02.2013

Marien-Apotheke, Hennef-Geistingen, Bonnerstr. 81, Tel.: 02242/2714

Nachtapotheke: Merlin Apotheke am Hochhaus, St. Augustin-Menden, Mittelstr. 111, Tel.: 02241/97700

 

Montag, den 11.02.2013

Dorotheen-Apotheke, Hennef, Frankfurter Str. 56a,  Tel.: 02242/82943

Nachtapotheke: Kronen Apotheke, St. Augustin-Hangelar, Kölnstr. 107, Tel.: 02241/27013

 

Dienstag, den 12.02.2013

Burg-Apotheke, Hennef, Kaiserstraße 1, Tel.: 02242/3211

Nachtapotheke: Burg Apotheke, St. Augustin-Menden, Burgstr. 20, Tel.: 02241/312623

 

 

Mittwoch, den 13.02.2013

Malteser-Apotheke, Hennef, Frankfurter Str. 72, Tel.: 02242/81234

Nachtapotheke: Schloß Apotheke, St. Augustin-Birlinghoven, Birlinghovener Str. 8, Tel.: 02241/333300

 

Donnerstag, den 14.02.2013

Albertus-Magnus-Apotheke, Hennef, Frankfurterstr. 120, Tel.: 02242/80900

Nachtapotheke: Apotheke Dr. Hardt, St. Augustin-Mülldorf, Bonner Str. 81, Tel.. 02241/932130

 

Freitag, den 15.02.2013

Adler-Apotheke, Hennef, Frankfurter Str. 100, Tel.: 02242/2626

Nachtapotheke: Pleis Apotheke, St. Augustin-Niederpleis, Niederpleiser Str. 87, Tel.: 02241/336655

 

 

Der Notdienst wechselt jeweils um 08.30 Uhr morgens.

 

 

LEUCHTTURM

Beratungsstelle für Alzheimer und andere Demenzerkrankungen

 

Caritasverband für den Rhein-Sieg-Kreis e.V.

Wilhelmstraße 155-157, 53721 Siegburg

Telefon: 02241/1209-0

Fax: 02241/1209-195

 

 

Homepage der Beratungsstelle „Leuchtturm“ des Caritasverbandes für den Rhein-Sieg-Kreis e.V.

www.caritas-rheinsieg.de

 

Ansprechpartnerinnen:

Jutta Fellmy, Tel.: 02241/1209305

E-mail: jutta.fellmy@caritas-rheinsieg.de

 

Doris Steubesand, Tel.: 02241/1209-311

E-mail: doris.steubesand@caritas-rheinsieg.de

 

 

Multiple Sklerose

DMSG Betroffenen-Berater

Uwe Stommel – DMSG Betroffenen-Berater

Tel.: 02295-902118

e-mail: Uwe.Stommel@online.de

Michael Wendel – DMSG Betroffenen-Berater

Tel.: 02243-80373

e-mail: mianwe@t-online.de

www.mskreis-ruppichteroth.de

 

 

 

             Drogen-Suchthilfen

 

1.

Suchtkrankenhilfe des Caritasverband für den Rhein-Sieg-Kreis e.V.

Ansprechpartner: Herr Pöplau

Tel.-Nr. (02241) 1209-302

2.

Diakonisches Werk Siegburg Drogenhilfe

-Zentrale und Beratungsstelle-

Ansprechpartner: Herr Wolf

Tel.-Nr.: 02241/66656

3.

Kommissariat Kriminalprävention/ Opferschutz Siegburg

Herr Seeger

Tel.-Nr.: 02241/541-4715

4.

Kriminalkommissariat 41 Siegburg

Ansprechpartner: Herr Krist

Tel.-Nr.: 02241/541-4411

5.

Gemeinschaftshauptschule Ruppichteroth

Ansprechpartnerin: Frau Stoquart

Tel.-Nr.: 02295/902301

 

Weitere Informationen sind im Rathaus, Tel.-Nr.: 02295/4925, erhältlich.

 

                  SOZIALPSYCHIATRISCHES ZENTRUM

 

Sozialpsychiatrisches Zentrum Eitorf/Siebengebirge

 

Beratungs- und Betreuungszentrum Eitorf, Spinnerweg 51-54, 53783 Eitorf
Telefon:               02243/84758-0    

Fax :                    02243/84758-11  

Beratungszeiten:
nach Vereinbarung !

 


Tagesstätte & Kontaktstelle:

Siegstrasse 16, 53783 Eitorf

Telefon:       02243/82670

Fax:             02243/842794


Öffnungszeiten:
montags         11.30 h – 14.30 h: Brunch, Offene Angebote
donnerstags   15.00 h - 19.00 h: Offener Treff

Jeden 2. Samstag  9.30 Uhr -12.00 Uhr

( Möglichkeit zum gemeinsamen Frühstück )

      

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sprechstunden der Sozialarbeiter des Jugendhilfezentrums Neunkirchen-Seelscheid,

zuständig für die Gemeinde Ruppichteroth

 

Seit dem 1. Oktober 2012 sind für die Gemeinde Ruppichteroth zwei neue Bezirkssozialarbeiter des Jugendhilfezentrums Neunkirchen-Seelscheid tätig.

Frau Wagner ist für Ruppichteroth Zentrum sowie für die Ortsteile Harth, Köttingen und Oeleroth zuständig, Herr Kastenholz für Schönenberg und Winterscheid.

Die Sprechstunde von Frau Wagner findet donnerstags in der Zeit von 14:00 - 15:00 Uhr in den Räumlichkeiten des Ökumenischen Familienzentrums „Unter`m Regenbogen“, Am Kindergarten 4, statt.

Herr Kastenholz Sprechstunde ist donnerstags von 14:00 - 15:00 Uhr im Rathaus in Schönenberg anzutreffen. Außerhalb der Sprechstunde sind die Mitarbeiter des Jugendhilfezentrums unter folgenden Rufnummern zu erreichen:

Frau Wagner: 02247/9215-5518,

Herr Kastenholz: 02247/9215-5528.

 

Außerhalb dieser Sprechzeiten und der Öffnungszeiten des Jugendhilfezentrums steht für dringende Meldungen in Sachen Kindeswohl die Feuer- und Rettungsleitstelle unter der Ruf-Nr. 112 zur Verfügung.

 

 

N e u b ü r g e r b e a u f t r a g t e r

 

des Kreistages des Rhein-Sieg-Kreises

für Aussiedler und zugezogene Ausländer

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Der Neubürgerbeauftragte   L u d w i g   N e u b e r   bietet nach telefonischer Vereinbarung

Sprechstunden an:.

 

a) in Siegburg, Kreishaus, Zimmer A 1.40

b) in Ruppichteroth, Grundschule, Schulstraße 5.

 

Anmeldung bitte über:

 

a) Tel.: 02241-133161, Fax: 02241-133198

    Email: marlene.hautkappe@rhein-sieg-kreis.de

 

b) Tel : 02295-90 23 18, Fax: 02295-90 23 19

     Email: ludwig@neuber.de

 

Eine telefonische Terminvereinbarung ist unbedingt erforderlich!