Nachrichten

Herzlichen Glückwunsch den Eheleuten Johann Dieter und Helga Klein geb. Germscheid, Ruppichteroth, Fußhollen, Mertener Straße 19, zum Fest der Goldenen Hochzeit am 25. Januar 2013.

- Müllabfuhr in dieser Woche
- Auswechslung von Wasserzählern
- Tierfund
- Fundsachen
- Gemeinsame Sitzung des Ausschusses für Planung und Umweltschutz und des Ausschusses für Wirtschaftsförderung, Kultur und Tourismus
- Winterdienst in der Gemeinde Ruppichteroth
- Sitzung des Ausschusses für Jugend, Familie und Senioren
- Rentensprechtag
- Sekundarschule Nümbrecht/Ruppichteroth Anmeldeverfahren zur Klasse 5 für das kommende Schuljahr 2013/2014
- Bereitschaftsdienste

 

 

 

 

Müllabfuhr in dieser Woche

 

Donnerstag

Freitag

 

24.01.2013

25.01.2013

Restmüll

14tägig

1

2

Restmüll

4wöchentlich

---

---

Biotonne,

Grünabfall

3

4

Papiertonne

3

4


 

Service-Telefon der RSAG:         0 22 41 – 306-306

 

Abfuhr von Weihnachtsbäumen

 

Die Abfuhr von Weihnachtsbäumen (ohne Baumschmuck) erfolgt im Januar und Februar gemeinsam mit der Leerung der Biotonne ohne telefonische Voranmeldung (gilt auch für Eigenkompostierer). Allerdings ist es erforderlich, die Bäume auf etwa 1 m zu kürzen und als Bündel (100 x 50 x 50 cm) bereitzulegen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Auswechslung von Wasserzählern 

 

Zur Zeit werden im Rahmen des turnusmäßigen Zählerwechsels im

Versorgungsgebiet der Gemeinde Ruppichteroth Hauswasserzähler ausgetauscht.

Die Arbeiten werden durch die Mitarbeiter der Gemeindewerke Ruppichteroth durchgeführt.

 

Die Mitarbeiter können sich auf Verlangen durch einen mitgeführten Dienstausweis ausweisen.

 

In diesem Zusammenhang weise ich auf § 19 der Satzung über die öffentliche Wasserversorgung und den Anschluss an die Wasserversorgungsanlage (Wasserversorgungssatzung der Gemeinde Ruppichteroth vom 17.12.1981) hin. Hiernach hat der Grundstückseigentümer dem mit einem Ausweis versehenen Be-auftragten der Gemeinde den Zutritt zu seinen Räumen, soweit dies für die Prüfung der technischen Einrichtungen und zur Wahrnehmung sonstiger Rechte und Pflichten nach dieser Satzung erforderlich ist, zu gestatten.

 

Ich bitte die Personen, die von dieser Maßnahme betroffen werden, für einen schnellen und reibungslosen Ablauf beizutragen und darauf zu achten, dass der Zutritt zum Wasserzähler jederzeit ohne Behinderung möglich ist und ein problemloser Austausch der Wasserzähler erfolgen kann.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Tierfund

 

Dem Fundamt der Gemeinde Ruppichteroth wurde am 14. Januar 2013 folgendes Fundtier gemeldet:

 

1 Katze, schwarz/weiß, Fundort: Ruppichteroth Ortsteil: Thal

 

Eigentümer bzw. Verlierer des Tieres können sich bei Eigentums- bzw. Besitznachweis bei dem Ordnungsamt, Zimmer 101, Tel. 02295/4924 oder 4956 melden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Fundsachen

 

Dem Fundamt der Gemeinde Ruppichteroth wurden folgende Fundsachen gemeldet:

 

Schwarze Lederhandschuhe, Schönenberg, am 03.01.2013

1 Motorroller, Ruppichteroth, am 03.01.2013

1 Damenarmbanduhr, Ruppichteroth, am 04.01.2013

1 Schlüsselbund, Homburger Bröltal, Nähe Eichhof,  am 06.01.2013

 

Eigentümer bzw. Verlierer von Fundsachen sowie Fundtieren können bei Eigentums- bzw. Besitznachweis die Fundsache beim Ordnungsamt, Zimmer 101, in Empfang nehmen oder sich telefonisch unter der Rufnummer 02295/4924, 4956 melden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gemeinsame Sitzung des Ausschusses für Planung und Umweltschutz und

des Ausschusses für Wirtschaftsförderung, Kultur und Tourismus

 

 

Am Montag, dem 21. Januar 2013, um 18.00 Uhr, findet im Sitzungssaal des Rathauses

in Schönenberg eine gemeinsame öffentliche Sitzung des Ausschusses für Planung und Umweltschutz und des Ausschusses für Wirtschaftsförderung, Kultur und Tourismus des Rates der Gemeinde Ruppichteroth mit folgender Tagesordnung statt:

 

 

 

Öffentlicher Teil

 

1.

Fragestunde für Einwohner

 

2.

Aufstellung der 23. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Ausweisung von Konzentrationszonen für Windenergieanlagen

 

3.

Aufstellung der 24. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich des Huwil-Geländes, ehemaliges Werk I und Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeits-beteiligung und frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange

 

4.

Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens gemäß § 12 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) für eine Teilfläche des Huwil-Geländes, ehemaliges Werk I und Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

 

5.

Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) für eine Teilfläche des Huwil-Geländes, ehemaliges Werk I und Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung sowie der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

 

6.

Schäden durch Überflutungen
- Antrag der CDU-Fraktion vom 28.12.2012 -

 

7.

Maisanbau in der Gemeinde Ruppichteroth
- Antrag der FDP-Fraktion vom 09.01.2013 -

 

8.

Mitteilungen und Anfragen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Winterdienst in der Gemeinde Ruppichteroth

 

 

Im Hinblick auf die aktuelle Jahreszeit möchte ich allen Bürgerinnen und Bürgern folgende Informationen geben:

 

 

  1. Für die Räumung der Gemeindestraßen besteht ein Streckenplan. Nach diesem Plan sind zunächst die Schulbusstrecken, anschließend wichtige Zufahrten zu Ortschaften und danach die sonstigen Gemeindestraßen zu betreuen. Die Bundes-, Land- und Kreisstraßen werden nicht durch die Gemeinde, sondern durch den Landesbetrieb Straßenbau NRW, Straßenmeisterei Eitorf, geräumt und gestreut.

Bei starkem Schneefall kann es erforderlich sein, die Schulbusstrecken zweimal hintereinander zu räumen, so dass die folgenden Strecken später als üblich geräumt werden.

 

  1. Verschiedentlich wurde in den letzten Jahren festgestellt, dass die Anlieger den Schnee nach Räumen durch den Bauhof wieder zurück auf die Straße geschoben haben. Ich bitte den Schnee so auf dem an die Fahrbahn angrenzenden Teil des Gehweges bzw. bei nicht vorhandenem Gehweg am Fahrbahnrand zu lagern, dass der Fahr- und Fußgängerverkehr hierdurch nicht mehr als unvermeidbar gefährdet oder behindert wird.

Jede vom Bauhof geräumte und/oder gestreute Straße wird zur evtl. erforderlichen Kontrolle in ein Streubuch eingetragen. Sollte durch das unerlaubte Lagern von Schnee im Fahrbahnbereich ein Unfall geschehen, macht sich der Anlieger, der diese Lagerung verursacht hat, haftbar. Er muss für entstehende Sach- und Personenschäden aufkommen, da die Gemeinde ihrer Verkehrssicherungspflicht vorher ordnungsgemäß nachgekommen ist. Ich bitte daher die Anlieger auch in ihrem eigenen Interesse, den geräumten Schnee entweder auf dem eigenen Grundstück oder dem angrenzenden Teil des Gehweges -  falls nicht vorhanden - am Fahrbahnrand zu lagern.

 

  1. Ferner bitte ich die Fahrzeughalter darum, ihre Fahrzeuge während dieser Jahreszeit möglichst nicht im Straßenraum zu parken. Ein effektiver Winterdienst in beide Fahrtrichtungen kann nur dann gewährleistet werden, wenn die Winterdienstfahrzeuge durch parkende Fahrzeuge nicht behindert werden.

Damit das Räumfahrzeug seine Aufgaben sicher erfüllen kann, ist zwischen beidseitig der Straße abgestellten Fahrzeugen eine Mindestbreite von 3,50 m einzuhalten.

Unabhängig vom Winterdienst ist der Abstand von 3,50 m zwischen abgestelltem Fahrzeug und Fahrbahnrand insbesondere für Feuerwehr- und Rettungsfahrzeuge immer zu gewährleisten. Wendehammer bitte ich grundsätzlich von parkenden Fahrzeugen freizuhalten.

Im Falle einer Behinderung der Einsatzfahrzeuge kann eine Ahndung der Verkehrsverstöße durch Verwarnungs- und Bußgelder erfolgen.

 

  1. Wiederholt kam es in den vergangenen Jahren zu Beschwerden, sofern der Schnee durch die Räumfahrzeuge vor die Einfahrten und Eingänge geschoben wurde. Die Mitarbeiter des Bauhofes schwenken nach Möglichkeit das Räumschild, wenn die gegenüberliegende Straßenseite nicht bebaut ist. Ich bitte jedoch um Verständnis dafür,  dass ein mehrfaches Schwenken innerhalb einer Straße aufgrund des hohen Aufwandes leider nicht möglich ist.

 

 

Weitere Informationen können Sie gerne persönlich im Rathaus bei Frau Kárkalis, Zimmer Nr. 104, oder telefonisch unter der Rufnummer 0 22 95 – 49 29 erhalten. Hier können Sie auch die Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) der Gemeinde Ruppichteroth einsehen. Diese ist ebenfalls auf der Homepage der Gemeinde unter www.ruppichteroth.de abrufbar und wird auf Wunsch ebenfalls zugesandt.

 

 

Bei Fragen bezüglich des Winterdienstes auf sogenannten klassifizierten Straßen (Bundes-, Kreis- und Landstraßen) wenden Sie sich bitte an den Landesbetrieb
Straßenbau NRW, Straßenmeisterei Eitorf, Tel. 02243/3061.

 

Ich wünsche allen Bürgerinnen und Bürgern gutes Fortkommen, sowohl zu Fuß als auch mit dem Fahrzeug.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sitzung des Ausschusses für Jugend, Familie und Senioren

 

 

Am Donnerstag, dem 24. Januar 2013, um 18.00 Uhr, findet im Sitzungssaal des Rathauses

in Schönenberg eine öffentliche Sitzung des Ausschusses für Jugend, Familie und Senioren des Rates der Gemeinde Ruppichteroth mit folgender Tagesordnung statt:

 

 

 

Öffentlicher Teil

 

1.

Fragestunde für Einwohner

 

2.

Kinder- und Jugendfragestunde

 

3.

Jugendzentrum Ruppichteroth;
hier: Aktueller Bericht über die Arbeit des Jugendzentrums

 

4.

U3-Umbau bzw. Ausbau von Kindertageseinrichtungen in der Gemeinde Ruppichteroth;

hier: Sachstandsbericht Kindertageseinrichtung „Spatzennest“ in Schönenberg

 

5.

Umfrage „Lebensperspektiven mit zunehmendem Alter in Ruppichteroth“;
hier: Vorstellung der Auswertungsergebnisse

 

6.

Sachkundiger Einwohner für Seniorenfragen,
Sachkundiger Einwohner für Behindertenfragen

- Antrag der FDP-Fraktion vom 08.11.2012 -

 

7.

Mitteilungen und Anfragen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Rentensprechtag

 

Die Deutsche Rentenversicherung Rheinland führt an jedem vierten Dienstag eines Monats Rentensprechtage für alle Versicherten der Deutschen Rentenversicherung im Rathaus der Gemeinde Ruppichteroth in Schönenberg durch.

 

Der nächste Rentensprechtag findet somit am

 

22. Januar 2013 in der Zeit von 08.30 Uhr – 11.45 Uhr

 

im Rathaus in Schönenberg, Zimmer 121, statt.

 

Neben allen anderen Fragen, können Sie sich insbesondere über die Anspruchsvoraussetzungen der einzelnen Altersrenten, die Anhebung der Altersgrenzen und die jeweiligen Vertrauensschutzregelungen informieren.

 

Bei Ihrer Vorsprache bitte ich  Ihre Versicherungsnummer und Ihren Personalausweis mitzubringen.

 

Eine Beratung findet nur nach vorhergehender Terminverein-

barung statt.

 

Terminvereinbarungen sind unmittelbar mit dem Service-Zentrum Gummersbach unter der Telefon Nr. 02261 / 805-01 zu treffen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sekundarschule Nümbrecht/Ruppichteroth
Anmeldeverfahren zur Klasse 5 für das kommende Schuljahr 2013/2014

 

 

Liebe Eltern,

 

für Ihr Kind neigt sich die Grundschulzeit dem Ende zu. Es steht jetzt die wichtige Entscheidung an, welche weiterführende Schule besucht werden soll.

Die Angebotspalette ist groß. Sicherlich haben Sie in den letzten Wochen zusammen mit Ihrem Kind und der Unterstützung der Grundschullehrer oft überlegt, welche Schule Ihrem Kind gerecht wird. Gleichzeitig sind „kurze Wege“ vor dem Hintergrund des Nachmittagsunterrichts zu berücksichtigen.

 

Unsere Gemeinde kann Ihnen zusammen mit der Gemeinde Nümbrecht seit dem letzten Schuljahr am Standort Ruppichteroth eine Sekundarschule anbieten. Die Sekundarschule ist pädagogisch vergleichbar mit einer Gesamtschule, welche die Gemeinde
Ruppichteroth aufgrund ihrer Größe im letzten Jahr nicht umsetzen konnte.

Die Sekundarschule unterstützt Ihr Kind intensiv dabei, einen den Neigungen Ihres Kindes gerecht werdenden Weg zu finden. Obwohl die Sekundarschule keine eigene Oberstufe hat, vermittelt sie auf dem Weg zu einem möglichen Abitur gymnasiale Standards in Kooperation mit dem Gymnasium Nümbrecht. Im Anschluss an die 10. Klasse kann somit je nach Eignung nahtlos an die gymnasiale Oberstufe angeknüpft werden.

Durch Herrn Rektor Horn und seinem neuen jungen Team wurde Ihnen die mit viel Schwung gestartete Sekundarschule bereits ausführlich vorgestellt. Dabei haben Sie sicherlich festgestellt, wie sehr die Sekundarschule am Standort Ruppichteroth das Leben in unserer Gemeinde mit einbindet.

 

Die Anmeldungen können in Ruppichteroth oder Nümbrecht an folgenden Tagen vorgenommen werden:

 

Schule

Anmeldeort

Anmeldezeitraum

Uhrzeit

 
 

Sekundarschule Nümbrecht
Ruppichteroth

Sekretariat Standort Nümbrecht,
Mateh-Yehuda-Str. 5,
51588 Nümbrecht

Montag, den 04.02.2013

bis

Donnerstag, den 07.02.2013

 

 

8:00 bis 12:00 Uhr

 

 

 

Sekretariat Standort Ruppichteroth,
St. Florian Str. 2,
53809 Ruppichteroth

sowie

 

Mittwoch, den 13.02.2013

bis

Freitag, den 15.02.2013

 

 

Termine außerhalb dieser Zeiten sind nach telefonischer Voranmeldung (Sekretariat
Sekundarschule Standort Ruppichteroth: 02295/902301, Sekretariat Sekundarschule Standort Nümbrecht: 02293/913060) möglich.

 

Die Eltern werden gebeten bei der Anmeldung eine Geburtsurkunde bzw. das Familienstammbuch, das letzte Zeugnis mit Empfehlung der Grundschule sowie ein Passbild vorzulegen.

 

Sollten Sie noch unschlüssig sein, lege ich Ihnen nochmals den Schnuppertag am Samstag, den 26.01.2013, ans Herz. Treffpunkt am Standort Nümbrecht ist um 9.00 Uhr sowie am Standort Ruppichteroth um 11.15 Uhr in der jeweiligen Aula.

 

Es würde mich sehr freuen, wenn Sie unserer Sekundarschule, die sich bereits nach einem Jahr einen sehr guten Ruf erarbeitet hat, Ihr Vertrauen schenken würden.

 

Egal welche Entscheidung Sie treffen, wünsche ich Ihrem Kind auf seinem weiteren schulischen Weg alles Gute.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bereitschaftsdienste

 

Polizei-Notruf                                       110

Feuerwehr- und Rettungsdienst:     112

Krankentransporte                                02241/19-222

 

 

GEMEINDEWERKE  RUPPICHTEROTH

  VER- UND ENTSORGUNGSBETRIEBE

 

Störfall – Telefon- Nummer

 

0800/ 7766655

 

Unter den o.g. Rufnummern erreichen Sie den Notdienst der Gemeindewerke Ruppichteroth für

die öffentliche Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung der Gemeinde Ruppichteroth über die Leitstelle des Aggerverbandes

 

NOTDIENST  DES  RWE

 

Bei Stromausfall im Versorgungsnetz erreichen Sie den Störungsdienst der RWE Energie AG

unter der Telefon – Nr.                    0180/2112244

 

Notruf-Nummer der Rhenag           0180/2484848

 

Ärztlicher Bereitschaftsdienst für die Gemeinde Ruppichteroth

 

In der sprechstundenfreien Zeit erreichen Sie den ärztlichen Bereitschaftsdienst aller Fachrichtungen für den Rhein-Sieg-Kreis unter der

 

zentralen Rufnummer   116 117

 

Bei lebensbedrohenden Zwischenfällen und Unfällen:                                   112

 

ZAHNÄRZTE des rechtsrheinischen Rhein-Sieg-Kreises

 

            Telefonischer Ansagedienst zum zahnärztlichen Notdienst: 01805-986700

 

Die Notfalldienstzentrale für den gesamten rechtsrheinischen RSK ist folgendermaßen besetzt:

-           wöchentlich von 18.00 Uhr bis 08.00 Uhr des darauffolgenden Morgens,

-           mittwochs von 13.00 Uhr bis zum nächsten Morgen 08.00 Uhr,

-          freitags von 14.00 Uhr bis zum nächsten Morgen 08.00 Uhr und

-           an Samstagen, Sonntagen, sowie an Feiertagen, ganztägig.

 

INFORMATIONSZENTRALE FÜR VERGIFTUNGSFÄLLE

Universitätsklinik Bonn, Telefon-Nr.: 0228-19240

 

APOTHEKEN-NOTDIENST:

 

Außerhalb der Geschäftszeiten ist ein Notdienst eingerichtet:          

 

Ruppichteroth und Umgebung

 

Samstag, den 19.01.2013

Burg-Apotheke, Dr. Wirtz-Straße 3, 53804 Much, Tel.: 02245/91650

 

Sonntag, den 20.01.2013

Hirsch-Apotheke, Hauptstr. 26, 53804 Much, Tel.: 02245/91920

 

Montag, den 21.01.2013

Rathaus-Apotheke, Hauptstraße 72, 53819 Neunkirchen, Tel.: 02247/920170

 

Dienstag, den 22.01.2013

Rosen-Apotheke, Hauptstr. 32, 53819 Neunkirchen, Tel.: 02247/91790

 

Mittwoch, den 23.01.2013

Bröltal-Apotheke, Brölstr. 6, 53809 Ruppichteroth, Tel.: 02295/5171

 

Donnerstag, den 24.01.2013

Burg-Apotheke, Dr. Wirtz-Straße 3, 53804 Much, Tel.: 02245/91650

 

Freitag, den 25.01.2013

Hirsch-Apotheke, Hauptstr. 26, 53804 Much, Tel.: 02245/91920

 

Während der Nachtzeiten (22.00 – 08.30 Uhr) ist eine Nachtapotheke dienstbereit.

Die Notdienstgebühr beträgt 2,50 Euro.

 

Samstag, den 19.01.2013

Burg-Apotheke, Hennef, Kaiserstraße 1, Tel.: 02242/3211

Nachtapotheke: Burg-Apotheke, Hennef, Kaiserstraße 1, Tel.: 02242/3211

 

Sonntag, den 20.01.2013

Malteser-Apotheke, Hennef, Frankfurter Str. 72, Tel.: 02242/81234

Nachtapotheke: Die Linden-Apotheke, Lohmar, Hauptstr. 55, Tel.: 02246/4380

 

Montag, den 21.01.2013

Albertus-Magnus-Apotheke, Hennef, Frankfurterstr. 120, Tel.: 02242/80900

Nachtapotheke: Elefanten-Apotheke, Lohmar, Hauptstr. 4a, Tel.: 02246/4954

 

Dienstag, den 22.01.2013

Adler-Apotheke, Hennef, Frankfurter Str. 100, Tel.: 02242/2626

Nachtapotheke: Hubertus-Apotheke, Lohmar, Hauptstr. 64, Tel.: 02246/3636

 

 

 

 

Mittwoch, den 23.01.2013

Marien-Apotheke, Hennef-Geistingen, Bonnerstr. 81, Tel.: 02242/2714

Nachtapotheke: Apotheke am Holztor, Siegburg, Zeithstr. 7, Tel.: 02241/62944

 

 

Donnerstag, den 24.01.2013

Dorotheen-Apotheke, Hennef, Frankfurter Str. 56a,  Tel.: 02242/82943

Nachtapotheke: Rats-Apotheke, Siegburg, Nogenter Platz 3, Tel.: 02241/51132

 

Freitag, den 25.01.2013

Burg-Apotheke, Hennef, Kaiserstraße 1, Tel.: 02242/3211

Nachtapotheke: Alte Apotheke, Siegburg, Markt 47, Tel.: 02241/63160

 

 

 

Der Notdienst wechselt jeweils um 08.30 Uhr morgens.

 

 

LEUCHTTURM

Beratungsstelle für Alzheimer und andere Demenzerkrankungen

 

Caritasverband für den Rhein-Sieg-Kreis e.V.

Wilhelmstraße 155-157, 53721 Siegburg

Telefon: 02241/1209-0

Fax: 02241/1209-195

 

 

Homepage der Beratungsstelle „Leuchtturm“ des Caritasverbandes für den Rhein-Sieg-Kreis e.V.

www.caritas-rheinsieg.de

 

Ansprechpartnerinnen:

Jutta Fellmy, Tel.: 02241/1209305

E-mail: jutta.fellmy@caritas-rheinsieg.de

 

Doris Steubesand, Tel.: 02241/1209-311

E-mail: doris.steubesand@caritas-rheinsieg.de

 

Multiple Sklerose

DMSG Betroffenen-Berater

Uwe Stommel – DMSG Betroffenen-Berater

Tel.: 02295-902118

e-mail: Uwe.Stommel@online.de

Michael Wendel – DMSG Betroffenen-Berater

Tel.: 02243-80373

e-mail: mianwe@t-online.de

www.mskreis-ruppichteroth.de

 

 

 

 

 

             Drogen-Suchthilfen

 

1.

Suchtkrankenhilfe des Caritasverband für den Rhein-Sieg-Kreis e.V.

Ansprechpartner: Herr Pöplau

Tel.-Nr. (02241) 1209-302

2.

Diakonisches Werk Siegburg Drogenhilfe

-Zentrale und Beratungsstelle-

Ansprechpartner: Herr Wolf

Tel.-Nr.: 02241/66656

3.

Kommissariat Kriminalprävention/ Opferschutz Siegburg

Herr Seeger

Tel.-Nr.: 02241/541-4715

4.

Kriminalkommissariat 41 Siegburg

Ansprechpartner: Herr Krist

Tel.-Nr.: 02241/541-4411

5.

Gemeinschaftshauptschule Ruppichteroth

Ansprechpartnerin: Frau Stoquart

Tel.-Nr.: 02295/902301

 

Weitere Informationen sind im Rathaus, Tel.-Nr.: 02295/4925, erhältlich.

 

                  SOZIALPSYCHIATRISCHES ZENTRUM

 

Sozialpsychiatrisches Zentrum Eitorf/Siebengebirge

 

Beratungs- und Betreuungszentrum Eitorf, Spinnerweg 51-54, 53783 Eitorf
Telefon:               02243/84758-0    

Fax :                    02243/84758-11  

Beratungszeiten:
nach Vereinbarung !

 


Tagesstätte & Kontaktstelle:

Siegstrasse 16, 53783 Eitorf

Telefon:       02243/82670

Fax:             02243/842794


Öffnungszeiten:
montags         11.30 h – 14.30 h: Brunch, Offene Angebote
donnerstags   15.00 h - 19.00 h: Offener Treff

Jeden 2. Samstag  9.30 Uhr -12.00 Uhr

( Möglichkeit zum gemeinsamen Frühstück )

      

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sprechstunden der Sozialarbeiter des Jugendhilfezentrums Neunkirchen-Seelscheid,

zuständig für die Gemeinde Ruppichteroth

 

Seit dem 1. Oktober 2012 sind für die Gemeinde Ruppichteroth zwei neue Bezirkssozialarbeiter des Jugendhilfezentrums Neunkirchen-Seelscheid tätig.

Frau Wagner ist für Ruppichteroth Zentrum sowie für die Ortsteile Harth, Köttingen und Oeleroth zuständig, Herr Kastenholz für Schönenberg und Winterscheid.

Die Sprechstunde von Frau Wagner findet donnerstags in der Zeit von 14:00 - 15:00 Uhr in den Räumlichkeiten des Ökumenischen Familienzentrums „Unter`m Regenbogen“, Am Kindergarten 4, statt.

Herr Kastenholz Sprechstunde ist donnerstags von 14:00 - 15:00 Uhr im Rathaus in Schönenberg anzutreffen. Außerhalb der Sprechstunde sind die Mitarbeiter des Jugendhilfezentrums unter folgenden Rufnummern zu erreichen:

Frau Wagner: 02247/9215-5518,

Herr Kastenholz: 02247/9215-5528.

 

Außerhalb dieser Sprechzeiten und der Öffnungszeiten des Jugendhilfezentrums steht für dringende Meldungen in Sachen Kindeswohl die Feuer- und Rettungsleitstelle unter der Ruf-Nr. 112 zur Verfügung.

 

 

N e u b ü r g e r b e a u f t r a g t e r

 

des Kreistages des Rhein-Sieg-Kreises

für Aussiedler und zugezogene Ausländer

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Der Neubürgerbeauftragte   L u d w i g   N e u b e r   bietet nach telefonischer Vereinbarung

Sprechstunden an:.

 

a) in Siegburg, Kreishaus, Zimmer A 1.40

b) in Ruppichteroth, Grundschule, Schulstraße 5.

 

Anmeldung bitte über:

 

a) Tel.: 02241-133161, Fax: 02241-133198

    Email: marlene.hautkappe@rhein-sieg-kreis.de

 

b) Tel : 02295-90 23 18, Fax: 02295-90 23 19

     Email: ludwig@neuber.de

 

Eine telefonische Terminvereinbarung ist unbedingt erforderlich!