Nachrichten

 


Herzlichen Glückwunsch Frau Anna Göbel, Ruppichteroth, Reiferscheid, Zum Ehrenmal 10, zur Vollendung des 80. Lebensjahres am 14. Dezember 2012.

- Jahresablesung der Wassermesser
- Müllabfuhr in dieser Woche
- Bröltal-Bad
- Sprechstunden der Schuldnerberatung des SKM
- Anmeldung für Plätze in den Kindertageseinrichtungen in der Gemeinde Ruppichteroth
- Rodelstrecke in Ruppichteroth
- Fundsachen
- Weihnachtsmarkt “Döörper Weihnacht“ in Ruppichteroth; Verkehrsregelung und Parksituation
- Gemeinsam für Henry und andere
- Überprüfung der Sirenen
- 42. Nachtrag der Beitrags- und Gebührensatzung
- 22. Nachtrag zur Satzung über die Straßenreinigung
- Bereitschaftsdienste

 

 

 

 

 

 

Jahresablesung der Wassermesser

 

              Ich weise nochmals auf die Ablesung des Wassermessers per Selbstablesekarte hin.

               

Die Selbstablesekarte bitte ich bis zum 21.12.2012 ausgefüllt zurückzusenden. 

 

Alternativ kann der Zählerstand auch  per Internet übermittelt werden. Hierzu steht Ihnen auf der Internetseite der Gemeindewerke Ruppichteroth www.gemeindewerke-ruppichteroth.de ein entsprechender Verweis zur Verfügung. Nach Anwahl dieses „Links“ kann in einfachen Schritten unter Angabe der Kundennummer und Zählernummer der Zählerstand bis zum 31.12.2012 übermittelt werden.

 

Ich bitte alle Kunden, den Zählerstand innerhalb der genannten Frist per Ablesekarte oder Internet zu melden. Durch die korrekte Übermittlung des Zählerstandes kann eine ordnungsgemäße Abrechnung der Wasser- und Abwassergebühren für das Jahr 2012 erfolgen. 

 

Falls der Wasserverbrauch aufgrund des fehlenden Rücklaufes Ihrer Ablesekarte bzw. Internet nicht ermittelt werden kann, erfolgt eine Schätzung auf der Basis des

Vorjahresverbrauches.

 

Für Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeindewerke Ruppichteroth gerne zur Verfügung.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Müllabfuhr in dieser Woche



 


 

Donnerstag

Freitag

 

13.12.2012

14.12.2012

Restmüll

14tägig

1

2

Restmüll

4wöchentlich

1

2

Biotonne,

Grünabfall

3

4

Wertstofftonne

3

4

 

 


 

Service-Telefon der RSAG:            02241 / 306-306

 

Bei allen Fragen oder Beschwerden zur Wertstofftonne nutzen Sie bitte die kostenfreie Telefonnummer 0 800 / 306 306. Weitere Infos auch unter www.voll-was-wert.de .

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bröltal-Bad

Der Schwimmkurs für Erwachsene geht in die Verlängerung!

 

Der laufende Schwimmkurs für Erwachsene ist sehr gut angenommen worden und die Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben Spaß und verzeichnen ihre Erfolge. Aus diesem Grund bietet das Bröltal-Bad einen weiteren Kurs an. Dieser findet mittwochs in der Zeit von 17.30 bis 18.30 Uhr statt und startet am Mittwoch, dem 09. Januar 2013. Sollten Sie noch nicht ganz überzeugt sein, können Sie gerne zuerst an einer Schnupperstunde teilnehmen. Rufen Sie bitte hierzu unter 02295-5601 im Bröltal-Bad an.
Detaillierte Auskünfte  erhalten Sie unter gleicher Nummer oder per Email unter kontakt@broeltalbad.de .

Anmeldevordrucke bekommen Sie im Bröltal-Bad, im Rathaus, Zimmer 104, und zum Herunterladen unter www.broeltalbad.de .

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sprechstunden der Schuldnerberatung des SKM Siegburg (Katholischer Verein für soziale Dienste im Rhein-Sieg-Kreis e. V.) im Rathaus der Gemeinde Ruppichteroth

 

Die nächste Sprechstunde der Schuldnerberatung des SKM Siegburg findet am

 

            Dienstag, den 11. Dezember 2012 in der Zeit von 14.00 bis 16.00 Uhr

 

im Rathaus der Gemeinde Ruppichteroth, Zimmer 121 statt.

 

Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass über das Sekretariat der Schuldnerberatung

(Telefon-Nr. 02241/1778-16, Frau Kranzpiller oder Frau Marlinghaus) eine

Terminvereinbarung erforderlich ist.

 

Empfänger von Leistungen nach dem SGB II (Hartz IV) müssen bei der ARGE Rhein-Sieg die Ausstellung eines Berechtigungsscheines gem. § 16 Abs. 2 SGB II für die Schuldnerbe-ratung beantragen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anmeldung für Plätze in den Kindertageseinrichtungen in der Gemeinde Ruppichteroth

 

 

Sehr geehrte Eltern,

 

 

auch in diesem Jahr möchte ich Ihnen die Möglichkeit eines einheitlichen Anmeldeverfahrens für die Kindergärten in der Gemeinde Ruppichteroth bieten. In den folgenden kurzen Darstellungen der einzelnen Einrichtungen können Sie sich einen ersten Eindruck über den jeweiligen Träger und seine Angebote verschaffen.

Anmeldeschluss für alle Einrichtungen ist der 14. Dezember 2012.

Ich bitte Sie, sich direkt mit Ihrer jeweiligen Wunscheinrichtung in Verbindung zu setzen.

 

 

Elterninitiative Wirbelwinde Winterscheid:

 

Zum Ortsiefen 4

53809 Ruppichteroth

Telefon: 02247/5990

Ansprechpartnerin: Frau Scheldt

 

Wir sind ein 3-gruppiger zertifizierter Bewegungskindergarten mit 65 Kindern von 1-6 Jahren.

Unsere Schwerpunkte liegen neben der Bewegung in der Natur ( feste Waldtage + Wochen ) und in der gesunden Ernährung.

Die Öffnungszeiten sind Montag-Donnerstag von 07.00-16.30 Uhr und Freitag von 07.00-14.00 Uhr.

Wenn Sie Interesse an unserer Einrichtung haben, dann können Sie sich Informationen auf unserer Homepage www.wirbelwinde.de holen, oder persönlich einen Termin bei der Kigaleitung Alexandra Scheldt machen.

 

 

Katholischer Kindergarten St. Servatius:

 

Herrnsteinstr. 4

53809 Ruppichteroth                          

Telefon: 02247/2200

Ansprechpartnerinnen: Frau Balkenhol, Frau Bergann

 

Unsere Einrichtung befindet sich in der Trägerschaft des katholischen Kirchengemeindeverbands St. Severin Ruppichteroth. Die Tageseinrichtung bietet 45 Plätze mit der Möglichkeit der ganztägigen Betreuung für Kinder im Alter von 2-6 Jahren an (davon 4 U3 Plätze). Die Öffnungszeiten sind von 7.00-16.00 Uhr. Unsere pädagogische Arbeit orientiert sich an der Reggio-Pädagogik. Sie basiert auf der Grundlage der ganzheitlichen Persönlichkeitsbildung aus dem katholischen Glauben heraus. Wir gehen von einem starken und kompetenten Kind aus, das mit allen Anlagen ausgerüstet ist, um sich die Welt mit allen Sinnen zu erklären. Die Kinder haben die Möglichkeit im Kindergarten sich selbst zu bilden durch ihre „Arbeit“ in Projekten, deren Themen von ihren alltäglichen Erfahrungen ausgehen. Es ist uns wichtig, dass die Kinder in einer Atmosphäre des Vertrauens, der Geborgenheit und der Sicherheit im alltäglichen Miteinander leben.

 

Eine Anmeldung, ein Beratungsgespräch oder eine Hausbesichtigung ist bei uns in den Öffnungszeiten möglich, bitte vereinbaren sie einen Termin, damit wir uns genügend Zeit für sie nehmen können.

 

 

Katholischer Kindergarten St. Severin:

 

Mucher Str.1

53809 Ruppichteroth

Telefon: 02295/5115

E-Mail: kath_kiga_st_severin@t-online.de

Ansprechpartnerinnen: Manuela Bacher / Leiterin, Rebecca Lucaci / stellv. Leiterin

 

Unser Konzept zur frühkindlichen Bildung orientiert sich an der Reggio-Pädagogik.

Dabei steht das selbständige, eigenständige, kritische, neugierige, kompetente und aktive Kind im Mittelpunkt der individuellen Förderung.

Die Reggio-Pädagogik erhielt 1991 von der UNESCO die Auszeichnung „weltbeste Vorschulpädagogik“.

Das Ziel unserer pädagogischen Arbeit ist, das Selbstbewusstsein der Kinder zu bestärken und es wachsen zu lassen.

 

Ab Sommer / Herbst 2013 können wir in unserer neu erbauten Tageseinrichtung in drei Gruppen 60 Plätze, davon 18 Plätze für Kinder ab 2 Jahren, mit der Möglichkeit der ganztätigen Betreuung für Kinder im Alter von 2- 6 Jahren anbieten. Unsere neue Einrichtung wird unter besonderer Berücksichtigung der Aspekte der Reggio-Pädagogik errichtet, wobei z. B. eine große „Piazza“ als Treff-, Sammel- und Mittelpunkt im Kindergarten gehört.

 

Die Kinder werden bei uns in der Tageseinrichtung zum Experimentieren, Erfinden und Erforschen angeregt. Ihre Kreativität wird gefördert und ihre Wahrnehmungen mit allen Sinnen angeregt. In der Projektarbeit setzen sich die Kinder mit ihren Fragen auseinander und versuchen gemeinsam mit den Erzieherinnen Lösungen zu entwickeln.

Die Themen für Projekte entwickeln sich aus dem Alltagsgeschehen, Wetter, Natur, Konflikte und Erlebtes können z. B. Grundlage für ein Projekt sein.

 

Im Kinderparlament erfahren die Kinder Mitbestimmung und Verantwortung. Die Kinder werden in Entscheidungsprozessen mit einbezogen und wir trauen ihnen selbständiges Handeln zu.

 

Durch regelmäßige Waldtage und auch Waldwochen haben die Kinder das ganze Jahr über die Möglichkeit, die Veränderung der Natur im Jahreskreis kennenzulernen.

 

Eine Anmeldung ist zu den Öffnungszeiten der Einrichtung jederzeit möglich. Für ein Beratungsgespräch und eine Hausbesichtigung vereinbaren Sie bitte einen Termin, damit wir uns Zeit für Sie nehmen können. Wir freuen uns auf Ihr Interesse!

 

 

 

 

Ökumenischer Kindergarten "Schneckenhaus" Büchel:

 

Alte Schule 4

53809 Ruppichteroth

Telefon: 02295/1274

Email: kgbuechel@gmx.de

Ansprechpartnerin: Frau Fuchs

 

Unsere eingruppige Kindertageseinrichtung führt eine altersgemischte Gruppe für Kinder von zwei bis sechs Jahren. Diese Gruppenform ermöglicht die Aufnahme von bis zu sechs Kindern ab zwei Jahren. Die Gruppenstärke ist auf zwanzig Kinder festgelegt.

Unsere Einrichtung mit ihrem großen Außengelände befindet sich in einer alten Schule. Unser Haus ist insgesamt so modernisiert und gestaltet, dass die Kinder es mit viel Aufforderungscharakter erleben. Im „Schneckenhaus“ gibt es viele unterschiedliche Räumlichkeiten, die den individuellen Bedürfnissen der Kinder entsprechen. So stehen z.B. eine eigene Bewegungs- und Erlebnisecke sowie ein Ruheraum als Rückzugsmöglichkeit zu Verfügung. Ein zusätzlicher Raum lädt zum Forschen, Werken, Bauen und überhaupt zum kreativ sein ein. Auch der Flurbereich, die Rollenspielecke sowie der große Bewegungsraum werden täglich im Tagesablauf mit einbezogen. Außerdem besuchen wir regelmäßig den nahe gelegenen Wald und bieten dort Aktivitäten an.

Seit dem Herbst 2011 befinden wir uns auf dem Weg zur Zertifizierung einer KITA Vital www.kivi-ev.de (Gesundheitskindertageseinrichtung) mit den Schwerpunkten: Ernährung, Bewegung und Entspannung.

 

Ökumenisches Familienzentrum „Unter´m Regenbogen“:

 

Am Kindergarten 4

53809 Ruppichteroth

Ansprechpartnerinnen: Frau Kerstgens (02295/1230), Frau Zahn (02295/901334)

www.oekumenisches-familienzentrum.de

Das Ökumenische Familienzentrum „Unter´m Regenbogen“ bietet Betreuungsmöglichkeiten in der Zeit von 07.00 Uhr bis 16.30 Uhr für Kinder im Alter von einem Jahr bis zum Schuleintritt in 6 Gruppen an. Bei uns sind Kinder im Alter von 1-6 Jahren gut aufgehoben. Die Jüngsten werden in einer kleinen Gruppe liebevoll betreut und die Älteren erfahren eine besondere Förderung, die sie gut auf die Schulzeit vorbereitet. Im kommenden Sommer eröffnen wir außerdem eine Inklusivgruppe mit 15 Kindern, in der 5 Kinder mit besonderem Bedarf aufgenommen werden. In unserem Familienzentrum erfahren die Kinder zum einen eine optimale und individuelle Betreuung, Förderung (verschiedene Therapieangebote sind vor Ort, wie die Frühförderstelle Much, eine Logopädin und eine Ergotherapeutin) und Erziehung. Zum anderen sollen aber auch Eltern und Familien verschiedene Bildungs-, Beratungs- und Freizeitangebote in Anspruch nehmen können.

Ökumenische Kita „Spatzennest“ Schönenberg:

 

Auf der Burghardt 7

53809 Ruppichteroth

Ansprechpartnerin: Frau Heimann

Telefon: 02295/2137

Email: OekumenischeKiTa-Schoenenberg@t-online.de  

 

Wir sind zurzeit noch eine zweigruppige Einrichtung und betreuen 50 Kinder im Alter von 3-6 Jahren. Unsere Schwerpunkte liegen in der Kleingruppenarbeit, Bewegungserziehung, religionspädagogischer Erziehung und in unserem teiloffenen Konzept. Kinder mit besonderem Förderbedarf können in unserer Einrichtung therapeutisch betreut werden (z.B.: Frühförderung, Ergotherapie, Logopädie). Unser Kindergarten soll nun erweitert werden, so dass wir ab August 2013 auch Kinder unter drei Jahren in den neu eingerichteten Räumen betreuen können Unsere Öffnungszeiten sind von 07.00 – 16.00 Uhr und umfassen Betreuungszeiten von 35 oder 45 Stunden.

 

 

 

 

 

 

 

 

Rodelstrecke in Ruppichteroth

Was braucht man, wenn der Winter endlich kommt?

Einen Schlitten, einen Abhang, keine Autos!

Den Schlitten müsst ihr selbst mitbringen, aber die Gemeinde gibt euch den Abhang ohne Autos, damit ihr ungestört Schlittenfahren könnt.

 

Sobald der Schnee da ist, wird in Ruppichteroth, auf dem oberen Teil der Straße „Eichweiher“ wieder eine Rodelstrecke eingerichtet.

 

Ich wünsche allen viel Schnee, viel Spaß und unfallfreies Rodeln.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Fundsachen

 

 

Dem Fundamt der Gemeinde Ruppichteroth wurde folgende Fundsache gemeldet:

 

1 Ring,  Turnhalle Schönenberg, am 27.11.2012

 

Eigentümer bzw. Verlierer von Fundsachen sowie Fundtieren können bei

Eigentums- bzw. Besitznachweis die Fundsache beim Ordnungsamt, Zimmer 101, in Empfang nehmen oder sich tel. unter der Rufnummer

02295/4924, 4956 melden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Weihnachtsmarkt “Döörper Weihnacht“ in Ruppichteroth am 8. und 9.12.2012; Verkehrsregelung und Parksituation

 

Am 8. und 9. Dezember 2012 findet der Weihnachtsmarkt im historischen Ortskern Ruppichteroth statt.

 

Aus diesem Anlass werden die Burgstraße zwischen der Straße

„Am Kindergarten“ und der Einmündung in die „Mucher Straße“, die „Marktstraße“ sowie der Burgplatz vollständig gesperrt.

 

Für die Besucher des Weihnachtsmarktes stehen folgende gekennzeichneten Parkplatzflächen zur Verfügung:

 

Parkplatz an der Bröltalhalle

Parkplätze am Kindergarten „Unter´m Regenbogen“

Schulhof und Parkplatz am Hauptschulgebäude (Ausweisung als Behindertenparkplätze)

Schulhof und Parkplatz der Gemeinschaftsgrundschule

Parkplatz ehemals Huwil-Werke

Parkplätze der örtlichen Discounter-Filialen (siehe entspr. Beschilderung)

Parkflächen an der Brölstraße in Ruppichteroth.

 

Die Zufahrten zum Weihnachtsmarkt über die Straßen „Burgstraße“, „Marktstraße“ und „Mucher Straße“ erfolgen im Rahmen von Einbahnstraßenregelungen mit einseitigem Haltverbot, so dass für Aussteller und für Einsatz- und Rettungsfahrzeuge, eine ausreichende Fahrbahnbreite verbleibt. Entsprechende Beschilderungen der Verkehrswege sind zu beachten.

 

Grundstückseinfahrten sind grundsätzlich frei zu halten.

 

Das Parken auf Gehwegen ist verboten.

 

Aufgrund der Vielzahl günstig gelegener und gebührenfreier Parkplatzflächen in diesem Jahr, bitte ich um Verständnis, dass Parkverstöße nicht hingenommen werden können und im Einzelfall mit einem Verwarnungsgeld geahndet werden müssen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gemeinsam für Henry und andere –

die Deutsche Knochenmarkspenderdatei und die Familie Ritter

bitten um Ihre Unterstützung

 

 

Bei Henry, 7 Jahre alt, wurde eine aggressive Form von Leukämie festgestellt.

Er benötigt kurzfristig eine Rückenmarkstransplantation.

 

Die Familie von Henry stammt aus der Gemeinde Ruppichteroth sodass neben der Gemeinde Much auch in unserer Kommune der Spendenaufruf gerne unterstützt wird.

 

Gemeinsam organisiert mit der DKMS (Deutsche Knochenmarkspenderdatei) findet die Registrierungsaktion zur Gewinnung neuer Stammzellspender

am 15. Dezember 2012 von 10.00 bis 16.00 Uhr in den Räumlichkeiten der

Gesamtschule Much statt.

Die Schirmherrschaft hat meine Kollege aus Much, Herr Bürgermeister Alfred Haas, übernommen.

 

Weitere wichtige Informationen entnehmen Sie bitte den nachstehend abgedruckten Faltblättern.

 

Bitte helfen Sie – Herzlichen Dank!

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Überprüfung der Sirenen zur Alarmierung der Freiwilligen Feuerwehr Ruppichteroth

Am Samstag, den 8. Dezember 2012 zwischen 12.00 Uhr und 12.15 Uhr erfolgt eine Überprüfung der Sirenen der Freiwilligen Feuerwehr Ruppichteroth in den Orten Ruppichteroth, Schönenberg und Winterscheid durch einen Probealarm.

Für den Probealarm wird das einheitliche Signal für Feueralarm verwendet. Hierbei handelt es sich um den zweimal unterbrochenen Dauerton von 1 Minute.

Bei einem erforderlichen Feuerwehreinsatz während des Probealarms wird das Signal „Feueralarm“ wiederholt, bzw. zweimal hintereinander ausgelöst.
 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

42. Nachtrag
 

der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung
der Gemeinde Ruppichteroth vom 05.12.2012

 

     Aufgrund von § 7 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 41 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe f ) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666/SGV. NRW. 2023) zuletzt geändert durch Gesetz vom 18.09.2012 (GV. NRW.  S. 436) und der §§ 2, 4, 6, 7, 8 und 10 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) vom 21. Oktober 1969 (GV. NRW. S. 712/ SGV. NRW. 610), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes zur Novellierung des Kurortgesetzes sowie zur Änderung und Aufhebung weiterer Gesetze und Verordnungen vom 11.12.2007 (GV. NRW. 2008, S. 8) sowie der §§ 53, 64, 65 und 73 des Wassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 25.06.1995 – LWG – (SGV NW 77), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetztes vom 16.11.2010 (GV.NRW.S.185), hat der Rat der

     Gemeinde Ruppichteroth in seiner Sitzung am 04.12.2012 folgenden 42. Nachtrag der

     Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Ruppichteroth beschlossen:

 

§ 1

 

§ 9 Abs. 7 enthält folgende neue Fassung:

 

„(7) Die Abwassergebühr beträgt je cbm Abwasser

          

  1. für Grundstücke nach § 8 Abs. 2

aa) für Schmutzwasser                                       3,88 € je cbm

bb) für Niederschlagwasser                                0,50 € je qm
 

              b)  für Grundstücke nach § 8 Abs. 3, 4 und 5

       aa) Kleineinleitergebühr mit Klärschlammabfuhr

       und Abwasserabgabe                                           1,72 € je cbm
bb) Kleineinleiter ohne Klärschlammabfuhr

      und ohne Abwasserabgabe                                   1,17 € je cbm.“

 

 

 

§ 2

 

Dieser Nachtrag tritt zum 01.01.2013 in Kraft.

 

 

Bekanntmachungsanordnung

 

Der 42. Nachtrag zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Ruppichteroth wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften
der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) beim Zustandekommen

 

 

 

 

 

dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend
gemacht werden kann, es sei denn,

 

  1. eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
  2. diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
  3. der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder
  4. der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

 

 

 

 

 

 

 

 

22. Nachtrag

 

zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung)
der Gemeinde Ruppichteroth vom 05.12.2012

 

 

Aufgrund von § 7 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 41 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe f) der Ge-

meindeordnung für das Land NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994

(GV.NRW. S. 666/SGV.NRW. 2023), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom

18. September 2012 (GV.NRW. S. 436) und der §§ 3 und 4 des Gesetzes über die Reinigung öffentlicher Straßen (Straßenreinigungsgesetz NRW) vom 18. Dezember 1975 (GV.NRW.

S. 706, 1976 S. 12), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. Juni 2009 (GV.NRW. S. 390)

und der §§ 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen

(KAG NRW) vom 21. Oktober 1969 (GV.NRW. S. 712/SGV.NRW. 610), zuletzt geändert

durch Gesetz vom 13. Dezember 2011 (GV. NRW. S. 687), hat der Rat der Gemeinde

Ruppichteroth in seiner Sitzung am 04.12.2012 den 22. Nachtrag zur Straßenreinigungs- und Gebührensatzung beschlossen:

 

 

§ 1

 

 

§ 6 Abs. 4 Satz 1 erhält folgende Fassung:

 

„Bei einer einmaligen monatlichen Reinigung der Fahrbahn beträgt die Benutzungsgebühr jährlich je Meter Grundstücksseite (Absätze 1 bis 3), wenn das Grundstück durch eine Straße erschlossen wird, die überwiegend

 

a)

dem überörtlichen Verkehr dient

0,23 Euro

b)

dem innerörtlichen Verkehr dient

0,28 Euro

c)

dem Anliegerverkehr dient

0,31 Euro.

 

 

Für den Winterdienst beträgt die Benutzungsgebühr jährlich je Meter Grundstücksseite (Absätze 1 bis 3), wenn das Grundstück durch eine Straße erschlossen wird, die überwiegend

 

a)

dem überörtlichen Verkehr dient

0,79 Euro

b)

dem innerörtlichen Verkehr dient

0,89 Euro

c)

dem Anliegerverkehr dient

0,93 Euro.“

 

 

 

 

 

 

 

 

§ 2

 

Das Straßenverzeichnis gemäß § 2 Abs. 1, § 3 Abs. 1 und § 6 Abs. 5 der Satzung der Ge-

meinde Ruppichteroth über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungs-

gebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) wird wie folgt berichtigt bzw. geändert:

 

Orte mit Straßen-

namen

Straßenarten

Straßenreinigung u. Winterdienst

x   =   durch Eigentümer

-    =   durch Gemeinde

 

A = Anlieger-

       straße

Geh-

weg

Fahrbahn-

reinigung

Winter-

dienst

 

 

 

 

 

 

Ruppichteroth

Tannenweg (von den Parzellen

65 u. 442 bis zu den Parzellen

427 u. 453 tlw.)

 

Ruppichteroth

Tannenweg (von den Parzellen

346 u. 453 tlw. bis zu den

Parzellen 510 u. 82)

 

 

 

 

A

 

 

 

 

A

 

 

 

 

x

 

 

 

 

x

 

 

 

 

x

 

 

 

 

x

 

 

 

 

-

 

 

 

 

x

 

 

 

§ 3

 

§ 2 dieses Nachtrages tritt rückwirkend zum 01.01.2012 in Kraft.

 

§ 1 dieses Nachtrages tritt zum 01.01.2013 in Kraft.

 

 

 

 

Des Weiteren ist das Straßenverzeichnis, welches Bestandteil der Satzung der Gemeinde Ruppichteroth über die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) ist, wie folgt zu berichtigen:

 

a) Die Straße „Im Steinberg“ in Ruppichteroth ist fälschlicherweise mit der Bezeichnung

    „Am Steinberg“ ausgewiesen.

 

 

 

 

Bekanntmachungsanordnung

 

Der 22. Nachtrag zur Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Gemeinde Ruppichteroth wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften
der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) beim Zustandekommen

 

 

 

 

 

dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend
gemacht werden kann, es sei denn,

 

  1. eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
  2. diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
  3. der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder
  4. der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

 

 

 

 

 

 

 

 

Bereitschaftsdienste

 

Polizei-Notruf                                       110

Feuerwehr- und Rettungsdienst:     112

Krankentransporte                                02241/19-222

 

 

GEMEINDEWERKE  RUPPICHTEROTH

  VER- UND ENTSORGUNGSBETRIEBE

 

Störfall – Telefon- Nummer

 

0800/ 7766655

 

Unter den o.g. Rufnummern erreichen Sie den Notdienst der Gemeindewerke Ruppichteroth für

die öffentliche Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung der Gemeinde Ruppichteroth über die Leitstelle des Aggerverbandes

 

NOTDIENST  DES  RWE

 

Bei Stromausfall im Versorgungsnetz erreichen Sie den Störungsdienst der RWE Energie AG

unter der Telefon – Nr.                    0180/2112244

 

Notruf-Nummer der Rhenag           0180/2484848

 

Ärztlicher Bereitschaftsdienst für die Gemeinde Ruppichteroth

 

In der sprechstundenfreien Zeit erreichen Sie den ärztlichen Bereitschaftsdienst aller Fachrichtungen für den Rhein-Sieg-Kreis unter der

 

zentralen Rufnummer   116 117

 

Bei lebensbedrohenden Zwischenfällen und Unfällen:                                   112

 

ZAHNÄRZTE des rechtsrheinischen Rhein-Sieg-Kreises

 

            Telefonischer Ansagedienst zum zahnärztlichen Notdienst: 01805-986700

 

Die Notfalldienstzentrale für den gesamten rechtsrheinischen RSK ist folgendermaßen besetzt:

-          wöchentlich von 18.00 Uhr bis 08.00 Uhr des darauffolgenden Morgens,

-          mittwochs von 13.00 Uhr bis zum nächsten Morgen 08.00 Uhr,

-          freitags von 14.00 Uhr bis zum nächsten Morgen 08.00 Uhr und

-          an Samstagen, Sonntagen, sowie an Feiertagen, ganztägig.

 

INFORMATIONSZENTRALE FÜR VERGIFTUNGSFÄLLE

Universitätsklinik Bonn, Telefon-Nr.: 0228-19240

 

APOTHEKEN-NOTDIENST:

 

Außerhalb der Geschäftszeiten ist ein Notdienst eingerichtet:          

 

Ruppichteroth und Umgebung

 

Samstag, den 08.12.2012

Hirsch-Apotheke, Hauptstr. 26, 53804 Much, Tel.: 02245/91920

 

Sonntag, den 09.12.2012

Rathaus-Apotheke, Hauptstraße 72, 53819 Neunkirchen, Tel.: 02247/920170

 

Montag, den 10.12.2012

Rosen-Apotheke, Hauptstr. 32, 53819 Neunkirchen, Tel.: 02247/91790

 

Dienstag, den 11.12.2012

Bröltal-Apotheke, Brölstr. 6, 53809 Ruppichteroth, Tel.: 02295/5171

 

Mittwoch, den 12.12.2012

Burg-Apotheke, Dr. Wirtz-Straße 3, 53804 Much, Tel.: 02245/91650

 

Donnerstag, den 13.12.2012

Hirsch-Apotheke, Hauptstr. 26, 53804 Much, Tel.: 02245/91920

 

Freitag, den 14.12.2012

Rathaus-Apotheke, Hauptstraße 72, 53819 Neunkirchen, Tel.: 02247/920170

 

Während der Nachtzeiten (22.00 – 08.30 Uhr) ist eine Nachtapotheke dienstbereit.

Die Notdienstgebühr beträgt 2,50 Euro.

 

Samstag, den 08.12.2012

Burg-Apotheke, Hennef, Kaiserstraße 1, Tel.: 02242/3211

Nachtapotheke: St. Georgs Apotheke, St. Augustin-Buisdorf, Oberdorfstr. 42, Tel.: 02241/50280

 

Sonntag, den 09.12.2012

Malteser-Apotheke, Hennef, Frankfurter Str. 72, Tel.: 02242/81234

Nachtapotheke: Malteser-Apotheke, Hennef, Frankfurter Str. 72, Tel.: 02242/81234

 

Montag, den 10.12.2012

Albertus-Magnus-Apotheke, Hennef, Frankfurterstr. 120, Tel.: 02242/80900

Nachtapotheke: Albertus-Magnus-Apotheke, Hennef, Frankfurterstr. 120, Tel.: 02242/80900

 

Dienstag, den 11.12.2012

Adler-Apotheke, Hennef, Frankfurter Str. 100, Tel.: 02242/2626

Nachtapotheke: Adler-Apotheke, Hennef, Frankfurter Str. 100, Tel.: 02242/2626

 

 

Mittwoch, den 12.12.2012

Marien-Apotheke, Hennef-Geistingen, Bonnerstr. 81, Tel.: 02242/2714

Nachtapotheke: Marien-Apotheke, Hennef-Geistingen, Bonnerstr. 81, Tel.: 02242/2714

 

Donnerstag, den 13.12.2012

Dorotheen-Apotheke, Hennef, Frankfurter Str. 56a,  Tel.: 02242/82943

Nachtapotheke:  Dorotheen-Apotheke, Hennef, Frankfurter Str. 56a,  Tel.: 02242/82943

 

 

Freitag, den 14.12.2012

Burg-Apotheke, Dr. Wirtz-Straße 3, 53804 Much, Tel.: 02245/91650

Nachtapotheke: Burg-Apotheke, Dr. Wirtz-Straße 3, 53804 Much, Tel.: 02245/91650

 

 

Der Notdienst wechselt jeweils um 08.30 Uhr morgens.

 

 

LEUCHTTURM

Beratungsstelle für Alzheimer und andere Demenzerkrankungen

 

Caritasverband für den Rhein-Sieg-Kreis e.V.

Wilhelmstraße 155-157, 53721 Siegburg

Telefon: 02241/1209-0

Fax: 02241/1209-195

 

 

Homepage der Beratungsstelle „Leuchtturm“ des Caritasverbandes für den Rhein-Sieg-Kreis e.V.

www.caritas-rheinsieg.de

 

Ansprechpartnerinnen:

Jutta Fellmy, Tel.: 02241/1209305

E-mail: jutta.fellmy@caritas-rheinsieg.de

 

Doris Steubesand, Tel.: 02241/1209-311

E-mail: doris.steubesand@caritas-rheinsieg.de

 

Multiple Sklerose

DMSG Betroffenen-Berater

Uwe Stommel – DMSG Betroffenen-Berater

Tel.: 02295-902118

e-mail: Uwe.Stommel@online.de

Michael Wendel – DMSG Betroffenen-Berater

Tel.: 02243-80373

e-mail: mianwe@t-online.de

www.mskreis-ruppichteroth.de

 

 

 

 

 

 

             Drogen-Suchthilfen

 

1.

Suchtkrankenhilfe des Caritasverband für den Rhein-Sieg-Kreis e.V.

Ansprechpartner: Herr Pöplau

Tel.-Nr. (02241) 1209-302

2.

Diakonisches Werk Siegburg Drogenhilfe

-Zentrale und Beratungsstelle-

Ansprechpartner: Herr Wolf

Tel.-Nr.: 02241/66656

3.

Kommissariat Kriminalprävention/ Opferschutz Siegburg

Herr Seeger

Tel.-Nr.: 02241/541-4715

4.

Kriminalkommissariat 41 Siegburg

Ansprechpartner: Herr Krist

Tel.-Nr.: 02241/541-4411

5.

Gemeinschaftshauptschule Ruppichteroth

Ansprechpartnerin: Frau Stoquart

Tel.-Nr.: 02295/902301

 

Weitere Informationen sind im Rathaus, Tel.-Nr.: 02295/4925, erhältlich.

 

                  SOZIALPSYCHIATRISCHES ZENTRUM

 

Sozialpsychiatrisches Zentrum Eitorf/Siebengebirge

 

Beratungs- und Betreuungszentrum Eitorf, Spinnerweg 51-54, 53783 Eitorf
Telefon:               02243/84758-0    

Fax :                    02243/84758-11  

Beratungszeiten:
nach Vereinbarung !

 


Tagesstätte & Kontaktstelle:

Siegstrasse 16, 53783 Eitorf

Telefon:       02243/82670

Fax:             02243/842794


Öffnungszeiten:
montags         11.30 h – 14.30 h: Brunch, Offene Angebote
donnerstags   15.00 h - 19.00 h: Offener Treff

Jeden 2. Samstag  9.30 Uhr -12.00 Uhr

( Möglichkeit zum gemeinsamen Frühstück )

      

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sprechstunden der Sozialarbeiter des Jugendhilfezentrums Neunkirchen-Seelscheid,

zuständig für die Gemeinde Ruppichteroth

 

Seit dem 1. Oktober 2012 sind für die Gemeinde Ruppichteroth zwei neue Bezirkssozialarbeiter des Jugendhilfezentrums Neunkirchen-Seelscheid tätig.

Frau Wagner ist für Ruppichteroth Zentrum sowie für die Ortsteile Harth, Köttingen und Oeleroth zuständig, Herr Kastenholz für Schönenberg und Winterscheid.

Die Sprechstunde von Frau Wagner findet donnerstags in der Zeit von 14:00 - 15:00 Uhr in den Räumlichkeiten des Ökumenischen Familienzentrums „Unter`m Regenbogen“, Am Kindergarten 4, statt.

Herr Kastenholz Sprechstunde ist donnerstags von 14:00 - 15:00 Uhr im Rathaus in Schönenberg anzutreffen. Außerhalb der Sprechstunde sind die Mitarbeiter des Jugendhilfezentrums unter folgenden Rufnummern zu erreichen:

Frau Wagner: 02247/9215-5518,

Herr Kastenholz: 02247/9215-5528.

 

Außerhalb dieser Sprechzeiten und der Öffnungszeiten des Jugendhilfezentrums steht für dringende Meldungen in Sachen Kindeswohl die Feuer- und Rettungsleitstelle unter der Ruf-Nr. 112 zur Verfügung.

 

 

N e u b ü r g e r b e a u f t r a g t e r

 

des Kreistages des Rhein-Sieg-Kreises

für Aussiedler und zugezogene Ausländer

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Der Neubürgerbeauftragte   L u d w i g   N e u b e r   bietet nach telefonischer Vereinbarung

Sprechstunden an:.

 

a) in Siegburg, Kreishaus, Zimmer A 1.40

b) in Ruppichteroth, Grundschule, Schulstraße 5.

 

Anmeldung bitte über:

 

a) Tel.: 02241-133161, Fax: 02241-133198

    Email: marlene.hautkappe@rhein-sieg-kreis.de

 

b) Tel.: 02295-90 23 18, Fax: 02295-90 23 19

     Email: ludwig@neuber.de

 

Eine telefonische Terminvereinbarung ist unbedingt erforderlich!