- Veranstaltungskalender 2013 der Gemeinde Ruppichteroth
- 6. Ruppichterother Unternehmerfrühstück am 20. November 2012
- Müllabfuhr in dieser Woche
- Bilderausstellung von Ruth Bauer im Rathaus in Schönenberg
- Winterscheid stellt aus! am 18. November 2012 – ab 10.30 Uhr
- Bürgermeistersprechstunde am 15. November 2012
- Informationsabend in der Sekundarschule Nümbrecht-Ruppichteroth
- Hallenbad Ruppichteroth!
- Fundsachen
- Rentensprechtag
- Anwohnerversammlung Burgstraße in Ruppichteroth
- Überprüfung der Sirenen
- Niederschrift des Hauptausschusses
- Öffentliche Bekanntmachungen der Bezirksregierung Köln
- Straßenreinigung in der Gemeinde Ruppichteroth
- Bereitschaftsdienste
Veranstaltungskalender 2013 der Gemeinde Ruppichteroth
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
liebe Vereinsvertreterinnen und Vereinsvertreter,
liebe Vertreterinnen und Vertreter der Kirchengemeinden,
der Kindertageseinrichtungen und der Schulen,
liebe Unternehmerinnen und Unternehmer,
wie bereits in den vergangenen Ausgaben des Amts- und Mitteilungsblattes informiert,
erscheint für das Jahr 2013 erstmalig ein Veranstaltungskalender in Papierform für die gesamte Gemeinde Ruppichteroth!
Er tritt in einem DIN A4-Format die Nachfolge des bewährten Veranstaltungskalenders für Winterscheid und Umgebung sowie des letztjährigen gemeindlichen Veranstaltungskalenders an.
Mit Herrn Walter Kemper, WK mediengestaltung, konnte ich den verantwortlichen Redakteur und Werbefachmann gewinnen, der bereits seit Jahren erfolgreich den Winterscheider Veranstaltungskalender herausbringt.
Ich freue mich sehr darüber, dass bereits viele Vereine, Institutionen und Unternehmen das Angebot angenommen haben, Ihre Veranstaltungstermine für das Jahr 2013 über das Online-Formular zum Veranstaltungskalender unter http://www.ruppichteroth.info/formular2.html einzutragen oder über die E-Mail-Adresse termine@ruppichteroth.de mitzuteilen.
Die Angaben werden wie bewährt online zur Verfügung gestellt und pünktlich zum
Jahresbeginn 2013 als Papierdruck veröffentlicht. Selbstverständlich werden alle Datenschutzrichtlinien eingehalten.
Die Veröffentlichung der Druckfassung des Veranstaltungskalenders soll noch vor Beginn des neuen Jahres erfolgen.
Aus diesem Grunde weise auf den wichtigen Stichtag 12. November 2012 hin, denn nur bis einschließlich zu diesem Tage ist es möglich, Ihre Termine einzutragen bzw.
mitzuteilen. Ansonsten kann die Druckfassung des Veranstaltungskalenders nicht wie vorgesehen zwischen Weihnachten und Neujahr an alle Haushalte in der Gemeinde Ruppichteroth verteilt werden.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Herrn Walter Kemper unter Tel. 02247-9002416 oder unter termine@ruppichteroth.de.
Herzlichen Dank für Ihre/Eure Unterstützung.
Bürgermeister Mario Loskill und Schaufenster Ruppichteroth informieren!
6. Ruppichterother Unternehmerfrühstück am 20. November 2012
Liebe Unternehmerinnen und Unternehmer,
die nächste Veranstaltung in der Reihe „Ruppichterother Unternehmerfrühstück“
kündigt sich mit vielen interessanten Themen für Sie an!
Die Interessengemeinschaft von Gewerbetreibenden aus der Gemeinde
Ruppichteroth – der Verein „Schaufenster Ruppichteroth“ und ich laden gemeinsam die Unternehmerinnen und Unternehmer daher recht herzlich zum 6. Ruppichterother Unternehmerfrühstück ein am
Dienstag, den 20. November 2012, um 7.45 Uhr,
in den Saal des Wirtshauses an St. Severin in Ruppichteroth, Burgstraße 25.
Sofern Sie als Unternehmerin und Unternehmer keine schriftliche Einladung erhalten haben, so betrachten Sie bitte diese Veröffentlichung als persönliche Einladung.
Folgende Tagesordnung unter dem Motto „Unternehmen für Unternehmen“
ist vorgesehen:
1. „Extras für Ihre Mitarbeiter“
Optimale Gestaltung von steuer- und sozialversicherungsfreien Zuwendungen an Ihre Mitarbeiter – Dipl.-Vw. Jürgen Kopp: Steuerberater und Partner der VRT in
Hennef
2. „AGB dürfen in keinem Unternehmen fehlen“
Ihre Standard-Geschäftsbedingungen - Formulierung und richtiger Einsatz –
Dr. Nikolaus Bross: Rechtsanwalt und Partner der VRT in Bonn
3. „Arbeitnehmer 50 +“
Förderungsmöglichkeiten durch die öffentliche Hand, Besonderheiten im Arbeitsverhältnis – Dr. Nikolaus Bross: Rechtsanwalt und Partner der VRT in Bonn
4. Aktuelle Berichte aus dem Rat und dem Rathaus
Bürgermeister Mario Loskill informiert über aktuelle wichtige Themen. – Dauer ca. 10 Min.
Aus organisatorischen Gründen bitte ich Sie, sich verbindlich bis spätestens
Freitag, den 16.11.2012 unter 02295 – 4921 oder per E-Mail unter buergermeister@ruppichteroth.de anzumelden.
In Bezug auf die unter dem Motto „UFU – Unternehmen für Unternehmen“ stehenden
Tagesordnungspunkte 1 bis 3 spreche ich beim 6. Ruppichterother Unternehmerfrühstück die damit verbundenen Chancen und Möglichkeiten für Sie als Unternehmerin bzw. Unternehmer an.
Das Schaufenster Ruppichteroth und ich würden uns freuen, wenn Sie unsere
Einladung zum 6. Ruppichterother Unternehmerfrühstück annehmen.
Müllabfuhr in dieser Woche
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Donnerstag |
Freitag |
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15.11.2012 |
16.11.2012 |
Restmüll 14tägig |
1 |
2 |
Restmüll 4wöchentlich |
1 |
2 |
Biotonne, Grünabfall |
3 |
4 |
Wertstofftonne |
3 |
4 |
Service-Telefon der RSAG: 02241 / 306-306
Bei allen Fragen oder Beschwerden zur Wertstofftonne nutzen Sie bitte die kostenfreie Telefonnummer 0 800 / 306 306. Weitere Infos auch unter www.voll-was-wert.de .
Bilderausstellung von Ruth Bauer im Rathaus in Schönenberg
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
nach der erfolgreichen Eröffnung der Kunstausstellung von Ruth Bauer besteht noch bis zum 30. November 2012 die Möglichkeit, die ausdrucksstarken und interessanten Bilder und Kunstobjekte der Künstlerin während der Öffnungszeiten im Rathaus in Schönenberg zu genießen. Frau Bauer hat die Ausstellung unter dem Motto „Verfremdungen“ zusammengestellt. Lassen Sie sich entführen in eine andere Welt und besuchen Sie uns im Rathaus.
Winterscheid stellt aus! am 18. November 2012 – ab 10.30 Uhr
Nun heißt es schon zum fünften Mal in Winterscheid: „wir öffnen unsere Türen für Sie – schau’n Sie doch mal rein. An diesem Ausstellungstag beteiligen sich diesmal insgesamt neun Akteure.
Dabei präsentieren die ehrenamtlichen Mitarbeiter der KÖB St. Servatius wieder Bücher, Spiele und verschiedene Geschenke im Rahmen ihrer jährlichen Weihnachtsbuchausstellung.
Vielleicht beginnen Sie Ihren Besuchsrundgang im Pfarrheim in der KÖB und informieren sich anschließend in der Grundschule über die Möglichkeiten, die Der Handwerkerengel – Herr Horst Alenfelder / Herr Christian Gleinig – anbietet oder Sie lassen sich von den afrikanischen Trommelklängen von Herrn Adhimukti Breitenbach inspirieren, es in einem der Kurse selbst einmal zu probieren. Er führt sein Können um 12:00 und um 14:30 live vor.
Vielleicht liegt Ihnen aber mehr an einem Computer-Kurs in Word, Excel oder Powerpoint bei Frau Brigitte Offermann. Lassen Sie sich von 12 – 14 Uhr im gegenüberliegenden Treffpunkt informieren über all ihre angebotenen Dienstleistungen und die neue Lernmethode mit der Sie das Tippen mit 10 Fingern schnell erlernen können.
Ihr Rundgang kann Sie dann weiterführen zur Winterscheider Niederlassung der Naturheilpraxis von Frau Monika Schiffer und danach weiter zu Frau Elisabeth Bäsch, die Ihr Angebot der Trauer- und Lebensbegleitung um Klangentspannung durch Klangmassagen erweitert hat – erfahren Sie Gelassenheit, Zuversicht und Freude.
Wenn Sie dann beim Stand der Dammwildhaltung von Familie Krey und beim Back-Shop von Frau Claudia Giese angekommen sind, haben Sie sich die dort angebotene Stärkung verdient. Im Backshop gibt es wieder eine große Auswahl an Speisen und Getränken für das leibliche Wohl und viele kleine Geschenke.
Versäumen Sie nicht bei Ihrem Rundgang bei Frau Daniela Kubon Halt zu machen. Lassen Sie sich beraten, wie Sie Gutes für Ihren Körper und Geist tun können, wenn Sie regelmäßig Feldenkrais- oder Yoga-Übungen machen.
Natürlich können Sie Ihren Rundgang durch Winterscheid auch bei Frau Kubon beginnen und am Ende in der Bücherei-Ausstellung schmökern und Geschenke bestellen, um damit Ihre Bücherei in Winterscheid zu unterstützen.
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
ich hoffe, dass Sie ein wenig neugierig geworden sind und nehmen die Einladung der Unternehmerinnen und Unternehmer aus Winterscheid zu einem Spaziergang mit interessanten Besuchs- und Informationsmöglichkeiten an.
Ich unterstütze gerne gute Initiativen wie die der Gemeinschaftsidee „Winterscheid stellt aus!“ Solche Aktionen stärken ortsansässige Kleinunternehmen und informieren über das interessante und vielfältige Angebot. Warum in die Ferne schweifen, wenn das Gute liegt so nah. Nutzen Sie, liebe Bürgerinnen und Bürger, bitte die Gelegenheit „Ihre Unternehmen vor Ort“ kennen zu lernen.
Gehen Sie hin – reden Sie mit!
Mit dem Team der KöB Winterscheid und den ortsansässigen Unternehmen hoffe ich gemeinsam auf möglichst viele Besucherinnen und Besucher. Die Teilnehmer und der Standortplan zu dem Aktionstag sind auf der Startseite der gemeindlichen Homepage www.ruppichteroth.de abrufbar.
Bürgermeistersprechstunde am 15. November 2012 – Ich bin für Sie da!
An jedem dritten Donnerstag eines Monats – jeweils in der Zeit von 14.00 bis 17.00 Uhr – stehe ich für Fragen und Probleme der Bürgerinnen und Bürger, die sich auf das gemeindliche Geschehen beziehen, im persönlichen Gespräch zur Verfügung. Gerne komme ich auch mit Ihnen vor Ort ins Gespräch.
Zur Koordination der Sprechstunde bitte ich, die Termine unter der Telefonnummer 02295/4921 zu vereinbaren. Gleichzeitig bitte ich zur Vorbereitung des Termins, mir die Themen Ihrer Fragen, Anregungen und Hinweise vorab mitzuteilen. Ebenfalls besteht die Möglichkeit, mit mir die Gesprächstermine per E-Mail unter der Adresse buergermeister-sprechstunde@ruppichteroth.de abzustimmen.
Folgende weitere Sprechstunden sind vorgesehen:
Donnerstag, den 20. Dezember 2012, 14.00 – 17.00 Uhr.
Donnerstag, den 17. Januar 2013, 14.00 – 17.00 Uhr.
Informationsabend in der Sekundarschule Nümbrecht-Ruppichteroth
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Liebe Eltern der Schülerinnen und Schüler der vierten Klassen,
die Zeit der Halbjahreszeugnisse kommt näher und auf der Grundlage der Schulformempfehlung werden Sie nun vor der Entscheidung stehen, Ihr Kind an einer weiterführenden Schule anzumelden.
Dies ist eine aufregende Zeit mit vielen offenen Fragen. Wie viel Unterstützung braucht Ihr Kind, muss Ihr Kind eher gefördert oder gefordert werden. Arbeitet es eher sehr selbstständig oder benötigt es eine helfende Hand. Braucht es Beistand beim Sozialen Lernen. Wir könnten hier sicher noch viele weitere Fragen formulieren. Trotzdem oder gerade deswegen müssen Sie eine Entscheidung für die Zukunft Ihres Kindes treffen.
Sie wünschen sich Antworten. Dafür möchten wir Ihnen einen Informationsabend anbieten, um unsere Schulform vorzustellen und Ihnen hoffentlich damit eine Entscheidungshilfe anbieten zu können. Gleichzeitig möchten wir für unsere Schule werben.
Es stehen Ihnen folgende Termine zur Wahl:
Standort Nümbrecht: Mittwoch, 21.11.2012, um 19.00 Uhr in der Aula
Standort Ruppichteroth: Dienstag, 27.11.2012, um 19.00 Uhr in der Aula
Natürlich dürfen Sie auch an dem Termin des jeweilig anderen Standortes der Sekundarschule Nümbrecht-Ruppichteroth teilnehmen, da die Informationen sich vorwiegend auf die Schulform der Sekundarschule beziehen werden. Wir laden Sie herzlich zu einem der Informationsabende ein.
Ruppichteroth, den 6.11.2012
Jürgen Horn Sabrina Bamberger komm. Schulleiter komm. stellv. Schulleiterin
Mario Loskill Bürgermeister der Gemeinde Ruppichteroth |
Wer hat noch eine
Gutschein-Karte
vom „Hallenbad“?
Ja, Hallenbad Ruppichteroth!
Alte Karten noch gültig! |
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Das Bad war ein Jahr geschlossen. Aus diesem Grunde wurde die Gültigkeit der vorher verkauften Karten um ein Jahr verlängert.
Die Karten, die im Jahre 2008 verkauft wurden, sind dieses Jahr noch gültig. Es ist aktuell ein Guthaben von insgesamt 105,20 € offen. Also kommen Sie noch schnell in unser Bad und lösen Sie Ihre Gutscheinkarte ein.
Auch die im Jahre 2009 verkauften Karten erhalten eine verlängerte Gültigkeit, diese bis Ende 2013.
Auch wenn auf den Karten noch „Hallenbad“ steht, werden Sie gerne im „Bröltal-Bad“ angenommen.
Das Team freut sich auf Ihren Besuch!
Fundsachen
Dem Fundamt der Gemeinde Ruppichteroth wurde folgende Fundsache gemeldet:
1 Schlüssel, Schönenberg, 44. Kalenderwoche
Eigentümer bzw. Verlierer von Fundsachen sowie Fundtieren können bei
Eigentums- bzw. Besitznachweis die Fundsache beim Ordnungsamt, Zimmer 101, in Empfang nehmen oder sich tel. unter der Rufnummer
02295/4924, 4956 melden.
Rentensprechtag
Die Deutsche Rentenversicherung Rheinland führt an jedem vierten Dienstag eines Monats Rentensprechtage für alle Versicherten der Deutschen Rentenversicherung im Rathaus der Gemeinde Ruppichteroth in Schönenberg durch.
Der nächste Rentensprechtag findet somit am
27. November 2012 in der Zeit von 08.30 Uhr – 12.15 Uhr
im Rathaus in Schönenberg, Zimmer 121, statt.
Neben allen anderen Fragen, können Sie sich insbesondere über die Anspruchsvoraussetzungen der einzelnen Altersrenten, die Anhebung der Altersgrenzen und die jeweiligen Vertrauens-schutzregelungen informieren.
Bei Ihrer Vorsprache bitte ich Ihre Versicherungsnummer und Ihren Personalausweis mitzubringen.
Eine Beratung findet nur nach vorhergehender Terminverein-
barung statt.
Terminvereinbarungen sind unmittelbar mit dem Service-Zentrum Gummersbach unter der Telefon Nr. 02261 / 805-01 zu treffen.
Verkehrsregelung Marktstraße / Burgstraße in Ruppichteroth
2. Anwohnerversammlung
Sehr geehrte Anwohnerinnen und Anwohner der Straßen
„Marktstraße“, „Schustergasse“, „Burgplatz“ und „Burgstraße“,
wie in der ersten Anwohnerversammlung am 27. Juni 2011 zugesagt, möchte ich Sie hiermit zu einer weiteren Versammlung herzlich einladen. Gemeinsam mit dem Straßenverkehrsamt des Rhein-Sieg-Kreises und der Kreispolizeibehörde informieren wir Sie über die Erkenntnisse der Testphase des Einbahnstraßenrings.
Die Veranstaltung findet am 19. November 2012 um 18.00 Uhr im Forum der Gemeinschaftsgrundschule Ruppichteroth statt. Bitte beteiligen Sie sich! Ich würde mich über eine zahlreiche Teilnahme sehr freuen.
Überprüfung der Sirenen zur Alarmierung der Freiwilligen Feuerwehr Ruppichteroth
Am Samstag, den 10. November 2012 zwischen 12.00 Uhr und 12.15 Uhr erfolgt eine Überprüfung der Sirenen der Freiwilligen Feuerwehr Ruppichteroth in den Orten Ruppichteroth, Schönenberg und Winterscheid durch einen Probealarm.
Für den Probealarm wird das einheitliche Signal für Feueralarm verwendet. Hierbei handelt es sich um den zweimal unterbrochenen Dauerton von 1 Minute.
Bei einem erforderlichen Feuerwehreinsatz während des Probealarms wird das Signal „Feueralarm“ wiederholt, bzw. zweimal hintereinander ausgelöst.
Niederschrift des Hauptausschusses
Nachstehend wird die Niederschrift über die Sitzung des Hauptausschusses des Rates der Gemeinde Ruppichteroth vom 30.10.2012 gemäß § 26 der Geschäftsordnung für den Rat der Gemeinde bekannt gegeben.
Öffentlicher Teil
Tagesordnungspunkt:
Einführung der Ehrenamtskarte des Landes Nordrhein-Westfalen;
hier: Antrag des Regional-Verbandes Rhein-Sieg-Eifel im Bund Deutscher Karneval,
Bezirk "Obere Sieg" vom 11.05.2012
Ausschussmitglied Smielick erläutert in Zusammenhang mit der Einführung der Ehrenamtskarte des Landes Nordrhein-Westfalen, den vor der Sitzung an den Hauptausschuss ausgehändigten Antrag der FDP-Fraktion des Rates der Gemeinde vom 30.10.2012, im Hinblick auf den Wunsch bzw. die Vorstellung vieler Menschen, sich ehrenamtlich engagieren zu wollen:
- Die Einrichtung eines Ehrenamtsportals auf der Internetseite der Gemeinde und
- regelmäßige Hinweise auf dieser Internetseite.
Nach ausführlicher Diskussion zur Einführung der Ehrenamtskarte empfiehlt der Hauptausschuss dem Rat der Gemeinde, die Ehrenamtskarte des Landes Nordrhein-Westfalen in der Gemeinde Ruppichteroth aufgrund des Haushaltsstatus „vorläufige Haushaltsführung gemäß § 82 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen“ unter folgenden Voraussetzungen kostenneutral einzuführen:
- Abstimmung mit der Kommunalaufsicht über die Finanzierung möglicher Kosten in den Folgejahren nach Anschubfinanzierung durch das Land Nordrhein-Westfalen,
- Gewinnung von freiwillig Tätigen zur Umsetzung der Ehrenamtskarte, insbesondere der Antragsbearbeitung im Rahmen der Vergabe einer Ehrenamtskarte und der Einwerbung und Pflege von privaten Sponsoren.
einstimmig
Der Hauptausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde darüber hinaus, gemäß dem vor-genannten Antrag der FDP-Fraktion vom 30.10.2012 die kostenneutrale Einrichtung eines Ehrenamtsportals auf der Internetseite der Gemeinde mit dementsprechend regelmäßigen Hinweisen, möglichst durch eine freiwillige Person, in Abstimmung mit dem Arbeitskreis „Senioren/behinderte Menschen“, zu prüfen.
einstimmig
Tagesordnungspunkt:
Einrichtung einer festen Servicestelle (Geldautomat, Kontoauszugsdrucker) der Kreissparkasse Köln in Schönenberg;
hier: Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 28.09.2012
Ausschussmitglied Frau Dr. Tondorf erläutert den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 28.09.2012. Vor dem Hintergrund der beabsichtigten Schließung des Standortes Schönenberg der Kreissparkasse Köln im Jahr 2013 und des dafür vorgesehenen Ersatzes in Form einer mobilen Geschäftsstelle, soll der Bürgermeister beauftragt werden, in Gesprächen mit der Kreissparkasse Köln nach einer Lösung zu suchen, in Schönenberg einen fest installierten Geldautomaten und Kontoauszugsdrucker zu installieren.
Bürgermeister Loskill bittet vor dem Hintergrund eines diesbezüglich bereits für den 31.10.2012 terminierten Gespräches mit einem Vertreter der Kreissparkasse Köln, dem Antrag zu folgen, damit er in der kommenden Sitzung des Rates am 06.11.2012 berichten kann.
Über den vorgenannten Antrag wird abgestimmt.
einstimmig
Nichtöffentlicher Teil
Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung wurde über folgenden Tagesordnungspunkt beraten bzw. beschlossen:
Grundstücksverkauf in der Ortslage Schönenberg
Öffentliche Bekanntmachung der Bezirksregierung Köln
Az.: 54.1.12.1-Bröl
Nach § 76 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i.V.m. § 112 Abs. 1 Sätze 1-3 und 5 Landeswassergesetz (LWG) ist das Überschwemmungsgebiet (ÜSG) der Bröl – von km 0+000 (Mündung in die Sieg) bis km 43+100 – im Bereich der Stadt Hennef, der Gemeinden Neunkirchen-Seelscheid, Ruppichteroth, Much im Rhein-Sieg-Kreis, der Stadt Waldbröl und der Gemeinde Nümbrecht im Oberbergischen Kreis von der Bezirksregierung Köln durch eine ordnungsbehördliche Verordnung festzusetzen. In dem Verfahren zur Festsetzung des vorgenannten Überschwemmungsgebietes ist eine Beteiligung der Öffentlichkeit unter entsprechender Anwendung des § 73 Abs. 2 bis 5 Verwaltungsverfahrensgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (VwVfG NRW) durchzuführen.
Die Unterlagen für die Festsetzung des Überschwemmungsgebietes der Bröl werden gemäß § 112 Abs. 1 Sätze 1-3 und 5 LWG i.V.m. § 73 Abs. 2 bis 5 VwVfG NRW einen Monat lang in den Gemeinden, in deren Bereich sich die Festsetzung des Überschwemmungsgebietes der Bröl auswirkt, und zwar in der Zeit vom 12. November 2012 bis 13. Dezember 2012 einschließlich im Rathaus der Gemeinde Ruppichteroth, Zimmer 106, Rathausstraße 18, 53809 Ruppichteroth während der Dienststunden zur Einsichtnahme ausgelegt. Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis spätestens zwei Wochen nach dem Ende der Auslegungsfrist, d.h. bis einschließlich zum 27. Dezember 2012, schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Ruppichteroth, Zimmer 106, Rathausstraße 18, 53809 Ruppichteroth oder bei der Bezirksregierung Köln, Zeughausstr. 2-10, 50667 Köln, Einwendungen erheben.
Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind nach § 73 Abs. 4 VwVfG NRW alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Die Erhebung einer fristgerechten Einwendung setzt voraus, dass aus der Einwendung zumindest der geltend gemachte Belang und die Art der Beeinträchtigung hervorgehen, die Einwendung unterschrieben und mit einem lesbaren Namen und Anschrift versehen ist. Einwendungen ohne diesen Mindestinhalt sind unbeachtlich. Wirksam erhobene Einwendungen werden von der Bezirksregierung Köln im Rahmen der Festsetzung des ÜSG geprüft. Ob und ggf. in welcher Weise Einwendungen berücksichtigt werden konnten, ergibt sich aus der endgültigen Festsetzung des ÜSG, die im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Köln öffentlich bekanntgemacht wird.
Die vorläufige Sicherung des Überschwemmungsgebietes im Sinne des § 76 Abs. 3 WHG tritt am 13.11.2012 in Kraft und endet mit dem Inkrafttreten einer neuen Überschwemmungsgebietsverordnung. Die Veröffentlichung der vorläufigen Sicherung erfolgt am 22.10.2012 im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Köln. Die Karten der vorläufigen Sicherung entsprechen den in diesem Festsetzungsverfahren ausgelegten Karten. Die Verbots- und Genehmigungstatbestände sowie die sonstigen Regelungen gemäß § 78 WHG und § 113 Abs. 5 -7 LWG, wie für ein bereits festgesetztes Überschwemmungsgebiet, gelten für das vorläufig gesicherte Überschwemmungsgebiet entsprechend.
Kosten, die durch die Einsichtnahme in die Unterlagen entstehen, werden nicht erstattet.
Öffentliche Bekanntmachung der Bezirksregierung Köln
Az.: 54.1.12.1-Waldbrölbach
Nach § 76 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i.V.m. § 112 Abs. 1 Sätze 1-3 und 5 Landeswassergesetz (LWG) ist das Überschwemmungsgebiet (ÜSG) des Waldbrölbachs – von km 0+000 (Mündung in die Bröl) bis km 19+800 – im Bereich der Gemeinde Ruppichteroth im Rhein-Sieg-Kreis, der Stadt Waldbröl und der Gemeinde Nümbrecht im Oberbergischen Kreis von der Bezirksregierung Köln durch eine ordnungsbehördliche Verordnung festzusetzen. In dem Verfahren zur Festsetzung des vorgenannten Überschwemmungsgebietes ist eine Beteiligung der Öffentlichkeit unter entsprechender Anwendung des § 73 Abs. 2 bis 5 Verwaltungsverfahrensgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (VwVfG NRW) durchzuführen.
Die Unterlagen für die Festsetzung des Überschwemmungsgebietes des Waldbrölbachs werden gemäß § 112 Abs. 1 Sätze 1-3 und 5 LWG i.V.m. § 73 Abs. 2 bis 5 VwVfG NRW einen Monat lang in den Gemeinden, in deren Bereich sich die Festsetzung des Überschwemmungsgebietes des Waldbrölbaches auswirkt, und zwar in der Zeit vom 12. November 2012 bis 13. Dezember 2012 einschließlich im Rathaus der Gemeinde Ruppichteroth, Zimmer 106, Rathausstraße 18, 53809 Ruppichteroth während der Dienststunden zur Einsichtnahme ausgelegt. Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis spätestens zwei Wochen nach dem Ende der Auslegungsfrist, d.h. bis einschließlich zum 27. Dezember 2012 schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Ruppichteroth, Zimmer 106, Rathausstraße 18, 53809 Ruppichteroth oder bei der Bezirksregierung Köln, Zeughausstr. 2-10, 50667 Köln, Einwendungen erheben.
Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind nach § 73 Abs. 4 VwVfG NRW alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Die Erhebung einer fristgerechten Einwendung setzt voraus, dass aus der Einwendung zumindest der geltend gemachte Belang und die Art der Beeinträchtigung hervorgehen, die Einwendung unterschrieben und mit einem lesbaren Namen und Anschrift versehen ist. Einwendungen ohne diesen Mindestinhalt sind unbeachtlich. Wirksam erhobene Einwendungen werden von der Bezirksregierung Köln im Rahmen der Festsetzung des ÜSG geprüft. Ob und ggf. in welcher Weise Einwendungen berücksichtigt werden konnten, ergibt sich aus der endgültigen Festsetzung des ÜSG, die im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Köln öffentlich bekanntgemacht wird.
Die vorläufige Sicherung des Überschwemmungsgebietes im Sinne des § 76 Abs. 3 WHG tritt am 13.11.2012 in Kraft und endet mit dem Inkrafttreten einer neuen Überschwemmungsgebietsverordnung. Die Veröffentlichung der vorläufigen Sicherung erfolgt am 22.10.2012 im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Köln. Die Karten der vorläufigen Sicherung entsprechen den in diesem Festsetzungsverfahren ausgelegten Karten. Die Verbots- und Genehmigungstatbestände sowie die sonstigen Regelungen gemäß § 78 WHG und § 113 Abs. 5 -7 LWG, wie für ein bereits festgesetztes Überschwemmungsgebiet, gelten für das vorläufig gesicherte Überschwemmungsgebiet entsprechend.
Kosten, die durch die Einsichtnahme in die Unterlagen entstehen, werden nicht erstattet.
Straßenreinigung
in der Gemeinde Ruppichteroth
Die Gemeindestraßen werden voraussichtlich am
Donnerstag, dem 15.11.2012
gereinigt.
Halten Sie bitte an diesem Tag nach Möglichkeit die Verkehrsflächen von Fahrzeugen frei. Zeitliche Angaben können leider nicht gemacht werden. Ich bitte um Verständnis dafür, dass die Straßenreinigung je nach Wetterlage (auch bei Minustemperaturen) kurzfristig verschoben werden muss.
Bereitschaftsdienste
Polizei-Notruf 110
Feuerwehr- und Rettungsdienst: 112
Krankentransporte 02241/19-222
GEMEINDEWERKE RUPPICHTEROTH
VER- UND ENTSORGUNGSBETRIEBE
Störfall – Telefon- Nummer
0800/ 7766655
Unter den o.g. Rufnummern erreichen Sie den Notdienst der Gemeindewerke Ruppichteroth für
die öffentliche Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung der Gemeinde Ruppichteroth über die Leitstelle des Aggerverbandes
NOTDIENST DES RWE
Bei Stromausfall im Versorgungsnetz erreichen Sie den Störungsdienst der RWE Energie AG
unter der Telefon – Nr. 0180/2112244
Notruf-Nummer der Rhenag 0180/2484848
Ärztlicher Bereitschaftsdienst für die Gemeinde Ruppichteroth
In der sprechstundenfreien Zeit erreichen Sie den ärztlichen Bereitschaftsdienst aller Fachrichtungen für den Rhein-Sieg-Kreis unter der
zentralen Rufnummer 116 117
Bei lebensbedrohenden Zwischenfällen und Unfällen: 112
ZAHNÄRZTE des rechtsrheinischen Rhein-Sieg-Kreises
Telefonischer Ansagedienst zum zahnärztlichen Notdienst: 01805-986700
Die Notfalldienstzentrale für den gesamten rechtsrheinischen RSK ist folgendermaßen besetzt:
- wöchentlich von 18.00 Uhr bis 08.00 Uhr des darauffolgenden Morgens,
- mittwochs von 13.00 Uhr bis zum nächsten Morgen 08.00 Uhr,
- freitags von 14.00 Uhr bis zum nächsten Morgen 08.00 Uhr und
- an Samstagen, Sonntagen, sowie an Feiertagen, ganztägig.
INFORMATIONSZENTRALE FÜR VERGIFTUNGSFÄLLE
Universitätsklinik Bonn, Telefon-Nr.: 0228-19240
APOTHEKEN-NOTDIENST:
Außerhalb der Geschäftszeiten ist ein Notdienst eingerichtet:
Ruppichteroth und Umgebung
Samstag, den 10.11.2012
Max und Moritz-Apotheke, Hauptstr. 8, 53819 Neunkirchen, Tel.: 02247/300707
Sonntag, den 11.11.2012
Bröltal-Apotheke, Brölstr. 6, 53809 Ruppichteroth, Tel.: 02295/5171
Montag, den 12.11.2012
Burg-Apotheke, Dr. Wirtz-Straße 3, 53804 Much, Tel.: 02245/91650
Dienstag, den 13.11.2012
Hirsch-Apotheke, Hauptstr. 26, 53804 Much, Tel.: 02245/91920
Mittwoch, den 14.11.2012
Rathaus-Apotheke, Hauptstraße 72, 53819 Neunkirchen, Tel.: 02247/920170
Donnerstag, den 15.11.2012
Rosen-Apotheke, Hauptstr. 32, 53819 Neunkirchen, Tel.: 02247/91790
Freitag, den 16.11.2012
Bröltal-Apotheke, Brölstr. 6, 53809 Ruppichteroth, Tel.: 02295/5171
Während der Nachtzeiten (22.00 – 08.30 Uhr) ist eine Nachtapotheke dienstbereit.
Die Notdienstgebühr beträgt 2,50 Euro.
Samstag, den 10.11.2012
Albertus-Magnus-Apotheke, Hennef, Frankfurterstr. 120, Tel.: 02242/80900
Nachtapotheke: Elefanten-Apotheke, Lohmar, Hauptstr. 4a, Tel.: 02246/4954
Sonntag, den 11.11.2012
Adler-Apotheke, Hennef, Frankfurter Str. 100, Tel.: 02242/2626
Nachtapotheke: Hubertus-Apotheke, Lohmar, Hauptstr. 64, Tel.: 02246/3636
Montag, den 12.11.2012
Marien-Apotheke, Hennef-Geistingen, Bonnerstr. 81, Tel.: 02242/2714
Nachtapotheke: Alte Apotheke, Siegburg, Markt 47, Tel.: 02241/63160
Dienstag, den 13.11.2012
Dorotheen-Apotheke, Hennef, Frankfurter Str. 56a, Tel.: 02242/82943
Nachtapotheke: Wilhelm-Apotheke, Siegburg, Wilhelmstr. 68, Tel.: 02241/65950
Mittwoch, den 14.11.2012
Burg-Apotheke, Hennef, Kaiserstraße 1, Tel.: 02242/3211
Nachtapotheke: Apotheke Am Europaplatz, Siegburg, Europaplatz 6, Tel.: 02241/61333
Donnerstag, den 15.11.2012
Malteser-Apotheke, Hennef, Frankfurter Str. 72, Tel.: 02242/81234
Nachtapotheke: Siegtal-Apotheke, Siegburg-Kaldauen, Hauptstr. 110, Tel.: 02241/383897
Freitag, den 16.11.2012
Albertus-Magnus-Apotheke, Hennef, Frankfurterstr. 120, Tel.: 02242/80900
Nachtapotheke: St. Rochus-Apotheke, Siegburg-Kaldauen, Hauptstr. 53-55, Tel.: 02241/381855
Der Notdienst wechselt jeweils um 08.30 Uhr morgens.
LEUCHTTURM
Beratungsstelle für Alzheimer und andere Demenzerkrankungen
Caritasverband für den Rhein-Sieg-Kreis e.V.
Wilhelmstraße 155-157, 53721 Siegburg
Telefon: 02241/1209-0
Fax: 02241/1209-195
Homepage der Beratungsstelle „Leuchtturm“ des Caritasverbandes für den Rhein-Sieg-Kreis e.V.
www.caritas-rheinsieg.de
Ansprechpartnerinnen:
Jutta Fellmy, Tel.: 02241/1209305
E-mail: jutta.fellmy@caritas-rheinsieg.de
Doris Steubesand, Tel.: 02241/1209-311
E-mail: doris.steubesand@caritas-rheinsieg.de
Multiple Sklerose
DMSG Betroffenen-Berater
Uwe Stommel – DMSG Betroffenen-Berater
Tel.: 02295-902118
e-mail: Uwe.Stommel@online.de
Michael Wendel – DMSG Betroffenen-Berater
Tel.: 02243-80373
e-mail: mianwe@t-online.de
Drogen-Suchthilfen
1. |
Suchtkrankenhilfe des Caritasverband für den Rhein-Sieg-Kreis e.V. Ansprechpartner: Herr Pöplau Tel.-Nr. (02241) 1209-302 |
2. |
Diakonisches Werk Siegburg Drogenhilfe -Zentrale und Beratungsstelle- Ansprechpartner: Herr Wolf Tel.-Nr.: 02241/66656 |
3. |
Kommissariat Kriminalprävention/ Opferschutz Siegburg Herr Seeger Tel.-Nr.: 02241/541-4715 |
4. |
Kriminalkommissariat 41 Siegburg Ansprechpartner: Herr Krist Tel.-Nr.: 02241/541-4411 |
5. |
Gemeinschaftshauptschule Ruppichteroth Ansprechpartnerin: Frau Stoquart Tel.-Nr.: 02295/902301 |
Weitere Informationen sind im Rathaus, Tel.-Nr.: 02295/4925, erhältlich.
SOZIALPSYCHIATRISCHES ZENTRUM
Sozialpsychiatrisches Zentrum Eitorf/Siebengebirge
Beratungs- und Betreuungszentrum Eitorf, Spinnerweg 51-54, 53783 Eitorf
Telefon: 02243/84758-0
Fax : 02243/84758-11
Beratungszeiten:
nach Vereinbarung !
Tagesstätte & Kontaktstelle:
Siegstrasse 16, 53783 Eitorf
Telefon: 02243/82670
Fax: 02243/842794
Öffnungszeiten:
montags 11.30 h – 14.30 h: Brunch, Offene Angebote
donnerstags 15.00 h - 19.00 h: Offener Treff
Jeden 2. Samstag 9.30 Uhr -12.00 Uhr
( Möglichkeit zum gemeinsamen Frühstück )
Sprechstunden der Sozialarbeiterin des Jugendhilfezentrums Neunkirchen-Seelscheid,
zuständig für die Gemeinde Ruppichteroth
Die Sprechstunde des sozialen Dienstes des Kreisjugendamtes in Ruppichteroth wird wie folgt festgelegt:
Frau Lichtenstein hält ihre Sprechstunde im Kindergarten des Ökumenischen Diakonievereins „Unter`m Regenbogen“ Ruppichteroth, Am Kindergarten 4,
donnerstags in der Zeit von 14.00-15.00 Uhr ab (Telefon: 02295/49-0)
Frau Lichtenstein ist außerhalb dieser Sprechzeiten im Jungendhilfezentrum in Neunkirchen unter folgender Tel.-Nr. erreichbar:
02247/9215 5529
Außerhalb dieser Sprechzeiten und der Öffnungszeiten des Jugendhilfezentrums steht für dringende Meldungen in Sachen Kindeswohl die Feuer- und Rettungsleitstelle unter der Ruf-Nr. 112 zur Verfügung.
N e u b ü r g e r b e a u f t r a g t e r
des Kreistages des Rhein-Sieg-Kreises
für Aussiedler und zugezogene Ausländer
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Der Neubürgerbeauftragte L u d w i g N e u b e r bietet nach telefonischer Vereinbarung
Sprechstunden an:.
a) in Siegburg, Kreishaus, Zimmer A 1.40
b) in Ruppichteroth, Grundschule, Schulstraße 5.
Anmeldung bitte über:
a) Tel.: 02241-133161, Fax: 02241-133198
Email: marlene.hautkappe@rhein-sieg-kreis.de
b) Tel : 02295-90 23 18, Fax: 02295-90 23 19
Email: ludwig@neuber.de
Eine telefonische Terminvereinbarung ist unbedingt erforderlich!