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- Wenn die Fledermäuse kreisen – Tipps zum Artenschutz
- Schutz des heimischen Marienkäfers
- Grippe Impfung
- Bilanz zum letzten Blitzmarathon
 

 













Wenn die Fledermäuse kreisen – Tipps zum Artenschutz

Rhein-Sieg-Kreis (ke) – Als Symbol für die bevorstehende Halloween-Nacht prangt die Fledermaus bereits seit Wochen auf Dekoartikeln, Lebensmittelverpackungen u.v.m. Abseits kommerzieller Angebote, in der freien Natur, ist sie inzwischen deutlich seltener vertreten – die Fledermaus gehört zu den etwa 76.000 Tier- und Pflanzenarten in Deutschland, von denen die Hälfte in ihrem Bestand gefährdet ist.

Fledermäuse stehen unter strengem Artenschutz, das gilt auch für die 15 Fledermausarten, die im Rhein-Sieg-Kreis leben. Der Rückgang ihrer einzigen Nahrung, der Insekten, macht den Flugkünstlern zu schaffen. Auf die Jagd gehen sie nachts. Dann schlagen die zierlichen Flieger ordentlich zu – ein Tier kann pro Nacht bis zur Hälfte seines Körpergewichts an Insekten vertilgen.

Auch die Zerstörung ihres Lebensraumes gefährdet die Fledermäuse, die abgesehen von ihren nächtlichen Jagdaktivitäten versteckt leben. Anhand der bevorzugten Sommerquartiere unterscheidet man zwischen Baum- und Hausfledermäusen. Die Baumfledermäuse wie die Wasserfledermaus oder das „Braune Langohr“ leben in verlassenen Spechthöhlen sowie hinter losen Rinden oder anderen Hohlräumen in Bäumen. Die Hausfledermäuse wie das „Große Mausohr“ oder die Zwergfledermaus bevorzugen Speicher, Fassadenverkleidungen, Mauerspalten oder –hohlräume in Siedlungsgebieten.

Wer zum Schutz der heimischen Fledermäuse beitragen möchte, kann der Kreisverwaltung bekannte Populationen melden.

Die aktuelle Jahreszeit ist übrigens ideal, wenn man beim anstehenden Umbau eines Dachstuhls die Störung der Fledermäuse auf ein Minimum reduzieren will, denn diese haben in der Regel jetzt bereits ihre Winterquartiere bezogen, den Dachstuhl also verlassen. Es empfiehlt sich im Sinne der Fledermäuse außerdem, das Dach mit speziellen siebfreien Lüftungsziegeln zu öffnen und Fledermaushilfen anzubringen. Der Handel bietet darüber hinaus Fledermaussteine an, die in die Dämmung eingebaut werden können.

In ihren Winterquartieren dürfen die flotten Flieger allerdings nicht gestört werden. Das Bundesnaturschutzgesetz hat sie unter strengen Schutz gestellt, daher ist es verboten, Erdkeller, Höhlen, Stollen und ähnliche Räume, die den kleinen Säugetieren als Winterquartiere dienen, in der Zeit von 1. Oktober bis zum 31. März aufzusuchen. Eine Störung im Winterquartier hat nämlich fatale Folgen: Einmal gestört, braucht der Stoffwechsel bis zu einer halben Stunde, bis die Fledermaus wach ist! Und bis sie wieder schläft hat sie viel Energie verbraucht - Energie, die zum Ende des Winterschlafes vielleicht fehlt.

Nähere Auskünfte rund um das Thema Fledermäuse erteilen gerne die Fachleute am Umwelttelefon  des Rhein-Sieg-Kreises unter der Rufnummer: 02241/13-22 00.

Weitere Tipps zum Artenschutz finden Interessierte auch unter www.rhein-sieg-kreis.de/artenschutztipps .









Amt für Natur –und Landschaftsschutz des Rhein-Sieg-Kreises gibt Tipps zum Schutz des heimischen Marienkäfers

Rhein-Sieg-Kreis (dk) – Jetzt im Spätherbst versuchen sie wieder in großen Massen in die warmen Häuser zu gelangen, um dort zu überwintern und sich zu paaren: die Rede ist vom Asiatischen Marienkäfer (Harmonia axyridis) oder auch Harlekinkäfer. Gegen sein Eindringen hilft in der Regel ein Fliegengitter. Da der Harlekinkäfer auch ein gefräßiger Geselle ist,  leiden darunter unsere einheimischen Marienkäfer, vor allem der Zweipunkt (Adelia bipunctata), aber auch unser bekanntester, der Siebenpunkt (Coccinella septempunctata). Nicht nur, dass diese Marienkäfer selbst Opfer des nimmersatten Harlekinkäfers werden – ihnen wird auch vermehrt Nahrung wie beispielsweise Blattläuse durch den Harlekinkäfer entzogen.

Das Amt für Natur- und Landschaftsschutz des Rhein-Sieg-Kreises möchte einige Tipps geben, wie man mit einfachen Maßnahmen dem einheimischen Marienkäfer helfen kann:

Als Unterschlupf dienen dem Siebenpunkt Laubhaufen oder Grasbüschel im Garten ebenso wie modrige Baumstümpfe oder Spalten in Mauern und Dachböden. So wäre es in der Herbstzeit für den Siebenpunkt sehr hilfreich, wenn Gartenbesitzer ihm beim Laubharken einen kleinen Blätterhaufen oder einen modrigen Baumstamm überlassen würden, damit er über den Winter einen guten Unterschlupf findet. Übrigens: Die einheimischen Marienkäfer können die kalten Winter überleben, da sie über körpereigene „Frostschutzmittel“ in Form von Glyzerin und verschiedene Zuckerarten verfügen.

Weitere Informationen zum Artenschutz erhalten Interessierte auf der Internetseite des Rhein-Sieg-Kreises unter www.rhein-sieg-kreis.de/artenschutztipps oder über das Umwelttelefon der Kreisverwaltung in Siegburg ? 02241-13 22 00.
Informationen Harlekinkäfer und Marienkäfer:

Seinen Namen verdankt der Harlekinkäfer seiner vielfältig auftretenden Buntheit. Im Gegensatz zu vielen anderen Insekten variiert er in seiner optischen Erscheinungsform: Entweder gar keine oder aber bis zu 19 Punkte können auf gelben, orangen, roten oder schwarzen Flügeldecken erscheinen. Von der Größe entspricht er mit etwa sechs bis acht Millimetern in etwa unserem heimischen Marienkäfer. Der Hauptunterschied liegt in oder besser auf dem Kopfschild: Während unser heimischer Siebenpunkt zum Beispiel ein schwarzes Kopfschild mit kleinen weißen Feldern an der Außenseite aufweist, prangt beim Harlekin ein „W“ oder „M“, wobei dieses auch aufgetrennt erscheinen kann oder zusammenläuft. Auf jeden Fall sind die äußeren weißen Felder deutlich größer und beulen das Schild sogar etwas aus.









Rhein-Sieg-Kreis (rl) – Auch im Rhein-Sieg-Kreis hat die Rückrufaktion einiger Chargen der Grippe-Impfstoffe Begripal und Fluad zu erheblicher Verunsicherung in der Bevölkerung geführt. „Ich kann den Bürgerinnen und Bürgern aber nur raten, sich gegen die Grippe impfen zu lassen“, so Dr. Bernd Ehrich, Leiter des Kreisgesundheitsamtes. „Denn es gibt Ausweichmöglichkeiten auf sichere und geprüfte Produkte anderer Hersteller.“

Als Maßnahme der Risikovorsorge hat das Paul-Ehrlich-Institut die Freigabe von vier Chargen des Grippe-Impfstoffs Begripal und einer Charge des Impfstoffs Fluad zurückgenommen. Diese Maßnahme dient dem Schutz der Patienten vor möglichen Nebenwirkungen, die nach der Verabreichung von Impfstoffen, die Ausflockungen zeigen, innerhalb einiger Stunden auftreten könnten. Nach den bisher dem Paul-Ehrlich-Institut (PEI) vorliegenden Informationen können dies allergische bis hin zu anaphylaktische Reaktionen sein. Spätere Reaktionen oder Spätfolgen wurden bisher nicht beschrieben. Bisher wurden in Deutschland in der aktuellen Saison noch keine Nebenwirkungsmeldungen über schwere Unverträglichkeitsreaktionen mitgeteilt. Soweit bekannt sind die genannten Impfstoffe in Deutschland nur in geringen Mengen auf dem Markt.

Landrat Frithjof Kühn wird dem Rat seines Gesundheitsamtsleiters folgen und sich wie in jedem Jahr gegen die Grippe impfen lassen.









Straßenverkehrsamt des Rhein-Sieg-Kreises zieht Bilanz zum letzten Blitzmarathon
Konsequente Kontrollen erhöhen die Verkehrssicherheit

Rhein-Sieg-Kreis (dk) – „Die Gefahr, sich selbst oder andere schwer zu verletzen oder dass es sogar zu tödlichen Unfällen kommt, steigt mit jedem zu schnell gefahrenen Kilometer“, weiß Dieter Siegberg vom Straßenverkehrsamt in Siegburg. Aus diesem Grund hat sich das Straßenverkehrsamt mit zwei Messwagen erneut am vergangenen Blitzmarathon beteiligt und die Kreispolizeibehörde Siegburg sowie des Polizeipräsidium Bonn bei den Messungen unterstützt.

Die Bilanz des Straßenverkehrsamtes zeigt, dass flächendeckende Kontrollen notwendig sind, um die Zahl der Geschwindigkeitsunfälle auch weiter zu reduzieren:

Am Tag des Blitzmarathons wurden in der Zeit von 6.00 Uhr bis 22.00 Uhr rechtsrheinisch 1.759 Fahrzeuge erfasst, von denen 82 (4,66 %) zu schnell gefahren sind. Ein unrühmlicher „Spitzreiter“ fuhr innerhalb einer geschlossenen Ortschaft bei erlaubten 50 km/h 81 Stundenkilometer schnell! Ihn erwarten ein Bußgeld von 160 Euro, ein Fahrverbot von einem Monat und 3 Punkte in der Verkehrssünderkartei.

Linksrheinisch waren es an diesem Tag 2.139 Fahrzeuge, von denen 99 zu schnell waren. Hier lag der Raseranteil bei 4,62 %. Bei zulässigen 100 km/h lag hier der höchste gemessene Wert  bei 175 Stundenkilometern, was für den Raser 600 Euro Bußgeld, drei Monate Fahrverbot und 4 Punkte zur Folge hatte.

Straßenverkehrsamt und Polizei werden das Problem der überhöhten Geschwindigkeiten auch weiterhin bekämpfen. „Der Rückgang der Geschwindigkeitsunfälle im Rhein-Sieg-Kreis in den letzten Jahren zeigt, dass wir auf dem richtigen Weg sind“, sagt Dieter Siegberg.

Kreisdirektorin Annerose Heinze appelliert an ein umsichtiges und defensives Verhalten und damit um mehr Rücksicht im Straßenverkehr: „Das Einhalten der Geschwindigkeitsbegrenzung schützt nicht nur Ihr Leben, sondern auch das Leben anderer Verkehrsteilnehmerinnen und – teilnehmer“.