Nachrichten


  Amtliche Nachrichten



- Müllabfuhr in dieser Woche
- Errichtung und Betrieb einer Sekundarschule
- Termine des Bröltal-Bades Ruppichteroth
- Bröltal-Bad; Info zum Damenbad
- Entsorgung von Hundekot
- Betrieb von Rasenmähern, Freischneidern, Grastrimmern, Rasentrimmern, Laubbläsern und Laubsaugern
- Reiten im Walde und in der freien Landschaft, Entsorgung von Pferdekot
- Was darf man im Kamin verbrennen ??
- Hundehaltung
- Sprechstunden der Schuldnerberatung des SKM Siegburg
- Rentensprechtag
- Fundsachen
- Der Arbeitskreis „Senioren/behinderte Menschen“ informiert!
- Überprüfung der Sirenen
- Sitzung des Rates
- Bereitschaftsdienste

 

 

 

 

Müllabfuhr in dieser Woche



 


 

Donnerstag

Freitag

 

13.09.2012

14.09.2012

Restmüll

14tägig

3

4

Restmüll

4wöchentlich

---

---

Biotonne,

Grünabfall

1

2

Papiertonne

1

2

Wertstofftonne

1

2

 

 


Service-Telefon der RSAG:          02241 / 306-306

 

Bei allen Fragen oder Beschwerden zur Wertstofftonne nutzen Sie bitte die kostenfreie Telefonnummer 0 800 / 306 306. Weitere Infos auch unter www.voll-was-wert.de .

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Öffentlich rechtliche Vereinbarung zwischen der Gemeinde Nümbrecht und der Gemeinde Ruppichteroth über die Errichtung und den Betrieb einer Sekundarschule durch die Gemeinden Nümbrecht und Ruppichteroth

 

 

Zwischen der Gemeinde Nümbrecht und der Gemeinde Ruppichteroth ist auf Grund des § 78 Abs. 8 des Schulgesetzes NRW (SchulG – SGV NRW 223) gemäß den Vorschriften der §§ 1 und 23 ff. des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG NRW – SGV NRW 202), jeweils in der zur Zeit geltenden Fassung, eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Errichtung und den Betrieb einer Sekundarschule durch die Gemeinden Nümbrecht und Ruppichteroth abgeschlossen worden.

 

Diese Vereinbarung wurde durch die Bezirksregierung Köln mit Datum vom 16.07.2012 gemäß § 24 Abs. 2 GkG NRW in Verbindung mit § 78 Abs. 8 SchulG NRW aufsichtsbehördlich genehmigt und gemäß § 24 Abs. 3 Satz 1 GkG NRW im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Köln vom 23.07.2012 bekannt gemacht. Hierdurch ist die öffentlich-rechtliche Vereinbarung gemäß § 24 Abs. 4 GkG NRW in Verbindung mit
§ 9 Abs. 1 des Vereinbarungstextes am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft getreten.

 

Ich weise hiermit gemäß § 24 Abs. 3 Satz 2 GkG NRW auf die im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Köln vom 23.07.2012 durch die Bezirksregierung Köln durchgeführte Veröffentlichung hin.

 

Ruppichteroth, den 03.09.2012

         Der Bürgermeister

            Mario Loskill

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Termine des Bröltal-Bades Ruppichteroth für die  37. KW 2012

Montag, 10.09.2012                       Frühschwimmen                            
06.30 – 08.00 Uhr                            im frischen Nass ist ein toller Start in den Tag. Kommen Sie vorbei!

Mittwoch, 12.09.2012                   Frühschwimmen                            
06.30 – 08.00 Uhr                            Eine Tasse Kaffee dazu? Und dann frisch und fit in den Tag starten.

Freitag, 14.09.2012                         Aqua-Ball für alle                           
20.00 – 22.00 Uhr                            Die Regeln sind schnell gelernt und Sie werden viel Spaß in zwei
                                                               Mannschaften haben!

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bröltal-Bad;
Info zum Damenbad

 

Liebe Nutzerinnen unseres Damenbades mittwochs in der Zeit von 15.00 – 18.30 Uhr,

wie im Öffnungszeitenplan bereits vorgesehen, kann die Badezeit auf  17.30 Uhr gekürzt werden, wenn ein Kursus angeboten wird. Dies ist nun der Fall. In der Zeit vom 19. September bis voraussichtlich einschl. 28. November 2012, findet in der Zeit von 17.30 – 18.30 Uhr ein Schwimmkursus für Erwachsene statt. Somit sollte ab dem 05. Dezember 2012 das Damenbad wieder bis 18.30 Uhr zur Verfügung stehen. Falls ein Folgekursus angeboten werden sollte, werden Sie rechtzeitig durch Aushang im Bröltal-Bad und Bekanntmachung im Amtsblatt  informiert.

Ich bitte um Ihr Verständnis.

 

 

 

 

 

 

 

 

Entsorgung von Hundekot

 

In der letzten Zeit wurde zunehmend festgestellt, dass auf öffentlichen Straßen, Wegen und Flächen, aber auch in der freien Landschaft zunehmende Verunreinigungen durch Hundekot entstanden sind. Beeinträchtigungen für Passanten, Erholungssuchende insbesondere Wanderer sind die Folge.

 

Durch die von den Hunden hinterlassenen Kothaufen entstehen auf den öffentlichen Verkehrsflächen eine Gefährdung für die öffentliche Sicherheit und Ordnung. Die Gefährdung besteht darin, dass durch das Abkoten der Hunde eine Verunreinigung der öffentliche Fläche entsteht, welche nach Kreislauf –Wirtschafts-Abfallgesetz (KRW-/AbfG) zu entsorgen sind.

 

Ordnungswidrig handelt, wer öffentliche Verkehrsflächen verunreinigt.

 

Die Ordnungswidrigkeiten können mit Geldbuße geahndet werden.

 

Es ist vorgesehen stichprobenartig die nicht erfolgte Entsorgung von Hundekot zu kontrollieren und entsprechend Bußgelder auszusprechen.

 

 

 

 

 

 

 

 

Betrieb von Rasenmähern, Freischneidern, Grastrimmern, Rasentrimmern, Laubbläser und Laubsauger

 

Aufgrund von wiederholten Nachfragen informiere ich hiermit über die geltenden Regelungen für den Betrieb von Rasenmähern, Freischneidern, Grastrimmern, Rasentrimmern, Laubbläser und Laubsauger.

 

Die 32. Verordnung zu Durchführung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes (Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung) gilt nicht für land- und forstwirtschaftliche Geräte und Geräte ohne eigenen Antrieb, deren Schneidemechanismus durch die Räder angetrieben wird (sog. Handrasenmäher).

 

Entsprechend der vorgenannten Verordnung sind Geräte und Maschinen grundsätzlich nur in der Zeit von 07.00 Uhr bis 20.00 Uhr zu betreiben.

 

Eine Ausnahme von dieser zeitlichen Beschränkung bilden folgende Maschinen und Geräte :

 

  • gemäß Anhang zu § 1 Geräte- und Maschinenverordnung Ziffer 02 – Freischneider
  • gemäß Anhang zu § 1 Geräte- und Maschinenverordnung Ziffer 24 – Grastrimmer
  • gemäß Anhang zu § 1 Geräte- und Maschinenverordnung Ziffer 34 – Laubbläser
  • gemäß Anhang zu § 1 Geräte- und Maschinenverordnung Ziffer 34 – Laubsauger

 

Diese Geräte dürfen ausschließlich in der Zeit von 09.00 Uhr bis 13.00 Uhr und von 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr betrieben werden.

 

Von einem Freischneider spricht man, wenn der Antrieb des Gerätes durch einen Verbrennungsmotor erfolgt und der Werkzeugbesatz aus Metall oder Kunststoffscheiben mit verschiedenen Zahnungen besteht.

 

Von einem Grastrimmer spricht man, wenn der Antrieb des Gerätes durch einen Verbrennungsmotor erfolgt und der Werkzeugbesatz aus rotierenden Fäden oder Schnüren aus Kunststoff besteht.

 

Von einem Rasentrimmer spricht man, wenn der Antrieb des Gerätes durch einen Elektromotor erfolgt und der Werkzeugbesatz ausschließlich aus einem Fadenkopf besteht. Dieser fällt nicht unter die Ausnahmeregelung und darf in der Zeit von 07.00 Uhr bis 20.00 Uhr betrieben werden.

 

Rasenmäher außer solche im land- und forstwirtschaftlichen Einsatz dürfen nicht

 

  1. an Werktagen in der Zeit von 20.00 Uhr bis 07.00 Uhr, sowie an
  2. Sonn und Feiertagen betrieben

 

werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Reiten im Walde und in der freien Landschaft, Entsorgung von Pferdekot

 

In der letzten Zeit wurde zunehmend festgestellt, dass auf Wanderwegen, aber auch in der freien Landschaft auf unbefestigten Wegen erhebliche Beschädigungen durch  Reitpferde entstanden sind. Beeinträchtigungen für Erholungssuchende insbesondere Wanderer und auch für Wild sind die Folge.

 

Die Wanderwege werden im Auftrage der Gemeinde regelmäßig für alle Erholungssuchenden eindeutig gekennzeichnet und sollen insbesondere auswärtige Besucher zum Verweilen in der Gemeinde einladen.

 

Die Beseitigung der von Reitpferden verursachten Schäden ist mit einem großen personellen und finanziellen Aufwand für die Gemeinde verbunden. Auch durch das sog. Querfeldeinreiten werden erhebliche Schäden verursacht und andere Erholungssuchende beeinträchtigt.

 

Nachstehend gebe ich die Regelungen für das Reiten im Walde und in der freien Landschaft nochmals bekannt, die im Landschaftsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen festgelegt sind:

 

  1. Das Reiten ist danach erlaubt
    1. in der freien Landschaft (außerhalb von Wäldern)
      • auf allen öffentlichen Verkehrsflächen
      • auf allen privaten Straßen, Wegen und Plätzen
    2. im Wald
      • auf den gekennzeichneten Reitwegen
      • auf allen privaten Straßen, Wegen und öffentlichen Verkehrsflächen
      • in den Waldgebieten im rechtsrheinischen Teil des Rhein-

      Sieg-Kreises ( so auch in der Gemeinde Ruppichteroth ), die 

                                   durch besondere Rechtsverordnung für das Reiten freigegeben

                                   sind.

 

     b.   Das Reiten ist nicht erlaubt

  • auf allen Flächen, Straßen, Wegen und Plätzen, auf denen Verkehrszeichen nach der Straßenverkehrsordnung das Reiten verbieten,
  • auf Wanderwegen, Wander-, Sport- und Lehrpfaden im Wald,
  • in Gärten, in Hofräumen, auf Flächen, die zum privaten Wohnbereich gehören und auf Flächen die einem öffentlichen oder gewerblichen Betrieb dienen.

 

Kennzeichnung von Reitpferden

Wer reitet muss im Besitz eines Reitkennzeichens ( Reitplakette mit gültigen Jahresaufklebern) sein.

Diese Kennzeichen müssen an beiden Seiten des Pferdes gut sichtbar geführt werden.

 

Der Aufkleber auf dem Kennzeichen gilt für das jeweilige Kalenderjahr.

Reiter erhalten die Kennzeichen und Aufkleber bei der

 

Kreisverwaltung des Rhein-Sieg-Kreises

                                      - Untere Landschaftsbehörde -

Kaiser-Wilhelm-Platz 1

53721 Siegburg

                                         Tel: 02241/132999.

 

Für die Kennzeichen wird pro Kalenderjahr eine Reitabgabe erhoben. Sie beträgt derzeit je Kennzeichensatz und Kalenderjahr 25,00 €, für Reiterhöfe 75,00 €.

 

Das Kennzeichen bezieht sich auf den Halter/ Halterin des Pferdes.

Diese/r muss dafür sorgen, dass aufgezeichnet wird, wer mit dem Pferd geritten ist.

 

Entsorgung von Pferdekot

 

Durch die von den Pferden hinterlassenen Kothaufen entsteht auf den öffentlichen Verkehrsflächen eine Gefährdung für die öffentliche Sicherheit und Ordnung. Die Gefährdung besteht darin, dass durch das Abkoten der Pferde eine Verunreinigung der öffentliche Fläche entsteht, welche nach Kreislauf –Wirtschafts-Abfallgesetz (KRW-/AbfG) zu entsorgen sind.

 

Ordnungswidrig handelt, wer

 

  • in der freien Landschaft außerhalb von Wegen oder im Wald außerhalb von Reitwegen oder ohne Zulassung auf anderen Wegen reitet,
  • kein am Pferd zu befestigendes Kennzeichen führt
  • öffentliche Verkehrsflächen verunreinigt.

 

Die Ordnungswidrigkeiten können mit Geldbuße geahndet werden.

 

Die Wanderwege in der Gemeinde Ruppichteroth sind gekennzeichnet ( mit Buchstaben, Zahlen und Symbolen ).

Für Reiter mitnutzbare Wanderwege sind mit einem Hufeisen ( Farbmarkierung auf den Bäumen etc. ) gekennzeichnet.

 

 

 

 

 

 

 

 

Was darf man im Kamin verbrennen ??

 

 

Das Beheizen von Räumlichkeiten mit Festbrennstoff ist aufgrund steigender Energiebeschaffungskosten in den letzten Jahren wieder vermehrt in den Vordergrund gerückt.

 

Häufig ist es jedoch so, dass Feuerungsanlagen (Öfen und Kamine) entweder mit unfachmännisch angebrachten Abgasanlagen / Schornsteinanlagen betrieben oder nicht zu gelassene Brennstoffe benutzt werden.

 

Die Benutzung einer Abgasanlage / Schornsteinanlage ist vor Inbetriebnahme durch den zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister/ in zu genehmigen. Entsprechend § 43 der Landesbauordnung NRW ist die Errichtung im Voraus dem zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister / in anzuzeigen.

 

Entsprechend der 1. Bundesimmissionsschutzverordnung darf in Feuerungsanlagen ausschließlich Naturholz, Kohle oder aus Reststoffen der zuvor genannten Materialien hergestellte, zugelassene Brennstoffe verbrand werden.

 

Bei Naturholz ist darauf zu achten, dass es sich um unbehandeltes Holz handelt, dessen Restfeuchte nicht mehr als 20 % aufweist.

 

Sonstige Produkte, wie Kunststoffe, Papier, Farbe, Lacke , Öle und Sonstiges dürfen dem Verbrennungsprozess nicht zu geführt werden.

 

Zum Schutze der Umwelt und zum Schutze der eigenen Sicherheit bitte ich entsprechende Vorschriften zu beachten und sich im eigenen Interesse vor Inbetriebnahme einer Feststofffeuerungsanlage zu informieren.

 

Zuwiderhandlungen werden im Rahmen ordnungsbehördlichen Verfahren verfolgt und können im Einzelfall mit Bußgeld bis zu einer Höhe von 100.000 € geahndet werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Hundehaltung

 

 

Sehr geehrte Hundhalterinnen und Hundehalter,

 

ich möchte hier noch mal die Hundehalterpflichten nach dem Landeshundegesetz NRW, (LHundG NRW) welches am 01.01.2003 in Kraft getreten ist, und der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Gemeinde Ruppichteroth, aufzeigen.

 

Alle Hunde, egal welche Rasse, Größe, Gewicht usw., sind beim Ordnungsamt und beim Steueramt der Gemeinde Ruppichteroth anzumelden.

 

Für alle Hunde gelten:

 

-     Anzeigepflicht bei Steuer- und Ordnungsamt

-     Grundpflicht zum gefahrenvermeidenden Umgang

-     ALLE Hunde sind innerhalb einer zusammenhängenden Orts- bzw. Wohnlage (z.B. innerhalb geschlossener Ortschaft) an einer zur Vermeidung von Gefahren geeigneten Leine zu führen!!!

-     Anleinpflicht in Örtlichkeiten und Situationen mit typischerweise erhöhtem Publikumsverkehr (z.B. Volksfesten)

-     Verbot der Agressionsausbildung, -zucht und -kreuzung

 

Das LHundG NRW unterscheidet nach Rassen und körperlichen Merkmalen in nunmehr vier verschiedene Hundegruppen:

 

1.) „gefährliche Hunde“ §3 LHundG,

2.) „Hunde bestimmter Rassen“ §10 LHundG,

3.) „große Hunde“ §11 LHundG und

4.) die anderen („kleinen“) Hunde.

 

 

Hunde der Gruppen 1.) und 2.) dürfen nur mit Erlaubnis der zuständigen Behörde (Ordnungsamt der Gemeinde Ruppichteroth) gehalten werden.

Die Erlaubnis muss von den Hundehaltern beantragt werden. Sie kann im Einzelfall versagt werden.

Sollten Sie beabsichtigen, sich einen Hund dieser Gruppen zuzulegen, halten Sie bitte unbedingt vorher Rücksprache mit dem Ordnungsamt, da geprüft werden muss, ob Sie einen Hund dieser Rassen halten bzw. anschaffen dürfen.

 

Neue Haltungen von „gefährlichen Hunden“ der Gruppe 1.) dürfen nur bei Vorliegen eines besonderen privaten oder öffentlichen Interesses erlaubt werden.

Hieran sind sehr strenge Vorgaben gestellt!!!

 

Zudem dürfen die Hunde der Gruppen 1.) und 2.) nur mit Leine und Maulkorb (Maulkorb ab dem siebtem Lebensmonat) ausgeführt werden!!!

Eine Befreiung von dieser Pflicht kann beantragt werden, wenn der Hund erfolgreich an einer amtlichen Verhaltensprüfung teilgenommen hat.

 

Anforderungen an den Umgang mit Hunden der Gruppen 1.) - 3.) sind:

  • Sachkundenachweis, soweit nicht dreijährige unbeanstandete Haltung oder Zugehörigkeit zu sachkundigen Personenkreisen oder Berufsgruppen, Sachkundebescheinigung durch anerkannte Stellen (z.B. Hundesportvereine) oder benannte Tierärztinnen/Tierärzte
  • Nachweis der Zuverlässigkeit; Vorlage eines Führungszeugnisses (Gruppe 1.)+2.) und bei Anhaltspunkten für Unzuverlässigkeit)
  • Haftpflichtversicherung für den Hund
  • Kennzeichnung des Hundes mit Mikrochip

Sollten Sie als Hundehalter Ihren Hund bisher noch nicht ordnungsgemäß gemeldet haben, so bitte ich Sie dies umgehend nachzuholen, um so einem etwaigen Ordnungswidrigkeitenverfahren zu entgehen.

 

Verstöße (wie z.B. das Nichtanmelden eines Hundes oder unangeleintes umherlaufen lassen innerhalb geschlossener Ortschaften) gegen die Vorschriften des Landeshundegesetzes sind Ordnungswidrigkeiten, diese können gemäß §20 Abs.3 LHundG NRW mit einer Geldbuße bis zu 100.000 Euro geahndet werden.

 

Ich möchte in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass zukünftig die Einhaltung der Vorschriften des Landeshundegesetzes durch Außendienstmitarbeiter der Gemeinde Ruppichteroth strenger überprüft und im Falle eines Verstoßes ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet wird.

 

 

 

 

 

 

 

 

Sprechstunden der Schuldnerberatung des SKM Siegburg (Katholischer Verein für soziale Dienste im Rhein-Sieg-Kreis e.V.) im Rathaus der Gemeinde Ruppichteroth

 

Die nächste Sprechstunde der Schuldnerberatung des SKM Siegburg findet am

 

            Dienstag, den 18. September  2012  in der Zeit von 14.00 bis 16.00 Uhr

 

im Rathaus der Gemeinde Ruppichteroth, Zimmer 121 statt.

 

Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass über das Sekretariat der Schuldnerberatung

(Telefon-Nr.  02241/1778-16, Frau Kranzpiller oder Frau Marlinghaus) eine

Terminvereinbarung erforderlich ist.

 

Empfänger von Leistungen nach dem SGB II (Hartz IV) müssen bei der ARGE Rhein-Sieg die Ausstellung eines Berechtigungsscheines gem. § 16 Abs. 2 SGB II für die Schuldnerbe-ratung beantragen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Rentensprechtag

Die Deutsche Rentenversicherung Rheinland führt an jedem vierten Dienstag eines Monats Rentensprechtage für alle Versicherten der Deutschen Rentenversicherung im Rathaus der Gemeinde Ruppichteroth in Schönenberg durch.

Der nächste Rentensprechtag findet somit am

25. September 2012 in der Zeit von 08.30 Uhr – 12.15 Uhr

im Rathaus in Schönenberg, Zimmer 121, statt.

Neben allen anderen Fragen, können Sie sich insbesondere über die Anspruchsvoraussetzungen der einzelnen Altersrenten, die Anhebung der Altersgrenzen und die jeweiligen Vertrauens-schutzregelungen informieren.

Bei Ihrer Vorsprache bitte ich  Ihre Versicherungsnummer und Ihren Personalausweis mitzubringen.

Eine Beratung findet nur nach vorhergehender Terminverein-
barung statt.

Terminvereinbarungen sind unmittelbar mit dem Service-Zentrum Gummersbach unter der Telefon Nr. 02261 / 805-01 zu treffen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Fundsachen

 

Dem Fundamt der Gemeinde Ruppichteroth wurden folgende Fundsachen gemeldet:

 

1 Schlüsselbund, Winterscheid, 34. KW

1 Schlüsselbund, Ruppichteroth, 35. KW

Bargeld, Schönenberg am 28.08.2012

 

 

Eigentümer bzw. Verlierer von Fundsachen sowie Fundtieren können bei Eigentums- bzw. Besitznachweis die Fundsache beim Ordnungsamt, Zimmer 101, in Empfang nehmen oder sich tel. unter der Rufnummer 02295/4924, 4956 melden.

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Arbeitskreis „Senioren/behinderte Menschen“ informiert!

 

 

Umfrage an alle Haushalte der Gemeinde Ruppichteroth –

„Lebensperspektiven mit zunehmendem Alter in Ruppichteroth“

 

 

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

sehr geehrte Seniorinnen und Senioren,

sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger mit Behinderungen,

 

damit Sie und wir alle in Ruppichteroth optimale Bedingungen mit dem Älterwerden vorfinden, Bedingungen, die auch den Möglichkeiten von Menschen mit Behinderung gerecht werden, muss die Gemeinde Ruppichteroth vorausschauend planen. Sie braucht dafür Ihre Mithilfe, denn Ihre Wünsche und Erwartungen sollten berücksichtigt werden.

 

Der Rat der Gemeinde Ruppichteroth hat zur Unterstützung den Arbeitskreis „Senioren/behinderte Menschen“ eingesetzt, der sich mit möglichen Lebensperspektiven mit zunehmendem Alter beschäftigt. Anders als andere Städte und Gemeinden wurde im Arbeitskreis beschlossen, nicht nur ältere Menschen zu ihren Wünschen und Erwartungen zu befragen, sondern alle Haushalte in der Gemeinde Ruppichteroth. Denn alt werden wir alle einmal und gesundheitliche Beeinträchtigungen, in welcher Form auch immer, können jeden treffen.

 

Der Arbeitskreis hat einen Fragebogen an die angenommenen Bedarfe in der Gemeinde angepasst. Er erhebt persönliche Daten wie Alter, Geschlecht oder die gesundheitliche Situation. Aber auch allgemeine Angaben wie Alltagsbewältigung und Freizeitverhalten. Aus den ausgewerteten Fragen erhofft sich die Gemeinde Antworten auf die tatsächliche Situation der Bürgerinnen und Bürger, ihren Hilfsbedarf und Impulse, die für die Gemeindeentwicklung zu Gunsten aller Menschen in Ruppichteroth genutzt werden können.

 

Den Fragebogen erhalten Sie bzw. alle Haushalte in der Gemeinde in den nächsten Tagen als „Postwurfsendung“. Bitte bewerten Sie den Briefumschlag nicht als Werbematerial, sondern als wichtige Umfrage für die Entwicklung unserer Gemeinde.

 

Sie können den Fragebogen per Post an die Gemeinde zurück schicken, per Fax an die Nummer 02295-4967 senden oder die Online-Version unter www.ruppichteroth.de nutzen.

 

Wir bitten Sie herzlich, sich die Zeit zu nehmen und den Fragebogen zu beantworten. Lassen Sie uns gemeinsam etwas für die Zukunft Ruppichteroths und seiner Menschen tun.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Überprüfung der Sirenen zur Alarmierung der Freiwilligen Feuerwehr Ruppichteroth

Am Samstag, den 8. September 2012 zwischen 12.00 Uhr und 12.15 Uhr erfolgt eine Überprüfung der Sirenen der Freiwilligen Feuerwehr Ruppichteroth in den Orten Ruppichteroth, Schönenberg und Winterscheid durch einen Probealarm.

Für den Probealarm wird das einheitliche Signal für Feueralarm verwendet. Hierbei handelt es sich um den zweimal unterbrochenen Dauerton von 1 Minute.

Bei einem erforderlichen Feuerwehreinsatz während des Probealarms wird das Signal „Feueralarm“ wiederholt, bzw. zweimal hintereinander ausgelöst.
 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sitzung des Rates

 

 

Am Mittwoch, dem 12. September 2012, um 19.00 Uhr, findet im Sitzungssaal des Rathauses

in Schönenberg eine Sitzung des Rates der Gemeinde Ruppichteroth mit folgender Tagesordnung statt:

 

 

 

Öffentlicher Teil

 

1.

Fragestunde für Einwohner

 

2.

Nachbesetzungen im Arbeitskreis Senioren/behinderte Menschen

 

3.

3.1

3.2

Jahresabschluss 2009;
Beschlussfassung über den Entwurf des Jahresabschlusses 2009
Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2009

 

4.

Einrichtung einer gentechnikfreien Zone in der Gemeinde Ruppichteroth
hier: Antrag der Ortsbauernschaft Ruppichteroth vom 23.08.2012

 

5.

Mitteilungen und Anfragen

 

 

 

Nichtöffentlicher Teil

 

6.

Bestellung des Leiters der Freiwilligen Feuerwehr Ruppichteroth (Wehrführer)

 

7.

Anschaffung eines LKW für den gemeindlichen Bauhof - Auftragsvergabe -;
hier: Genehmigung einer dringlichen Entscheidung gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW

 

8.

Mitteilungen und Anfragen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bereitschaftsdienste

 

Polizei-Notruf                                       110

Feuerwehr- und Rettungsdienst:     112

Krankentransporte                                02241/19-222

 

 

GEMEINDEWERKE  RUPPICHTEROTH

  VER- UND ENTSORGUNGSBETRIEBE

 

Störfall – Telefon- Nummer

 

0800/ 7766655

 

Unter den o.g. Rufnummern erreichen Sie den Notdienst der Gemeindewerke Ruppichteroth für

die öffentliche Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung der Gemeinde Ruppichteroth über die Leitstelle des Aggerverbandes

 

NOTDIENST  DES  RWE

 

Bei Stromausfall im Versorgungsnetz erreichen Sie den Störungsdienst der RWE Energie AG

unter der Telefon – Nr.                    0180/2112244

 

Notruf-Nummer der Rhenag           0180/2484848

 

Ärztlicher Bereitschaftsdienst für die Gemeinde Ruppichteroth

 

In der sprechstundenfreien Zeit erreichen Sie den ärztlichen Bereitschaftsdienst aller Fachrichtungen für den Rhein-Sieg-Kreis unter der

 

zentralen Rufnummer   116 117

 

Bei lebensbedrohenden Zwischenfällen und Unfällen:                                   112

 

ZAHNÄRZTE des rechtsrheinischen Rhein-Sieg-Kreises

 

            Telefonischer Ansagedienst zum zahnärztlichen Notdienst: 01805-986700

 

Die Notfalldienstzentrale für den gesamten rechtsrheinischen RSK ist folgendermaßen besetzt:

-           wöchentlich von 18.00 Uhr bis 08.00 Uhr des darauffolgenden Morgens,

-           mittwochs von 13.00 Uhr bis zum nächsten Morgen 08.00 Uhr,

-          freitags von 14.00 Uhr bis zum nächsten Morgen 08.00 Uhr und

-           an Samstagen, Sonntagen, sowie an Feiertagen, ganztägig.

 

INFORMATIONSZENTRALE FÜR VERGIFTUNGSFÄLLE

Universitätsklinik Bonn, Telefon-Nr.: 0228-19240

 

APOTHEKEN-NOTDIENST:

 

Außerhalb der Geschäftszeiten ist ein Notdienst eingerichtet:          

 

Ruppichteroth und Umgebung

 

Samstag, den 08.09.2012

Max und Moritz-Apotheke, Hauptstr. 8, 53819 Neunkirchen, Tel.: 02247/300707

 

Sonntag, den 09.09.2012

Bröltal-Apotheke, Brölstr. 6, 53809 Ruppichteroth, Tel.: 02295/5171

 

Montag, den 10.09.2012

Burg-Apotheke, Dr. Wirtz-Straße 3, 53804 Much, Tel.: 02245/91650

 

Dienstag, den 11.09.2012

Hirsch-Apotheke, Hauptstr. 26, 53804 Much, Tel.: 02245/91920

 

Mittwoch, den 12.09.2012

Rathaus-Apotheke, Hauptstraße 72, 53819 Neunkirchen, Tel.: 02247/920170

 

Donnerstag, den 13.09.2012

Rosen-Apotheke, Hauptstr. 32, 53819 Neunkirchen, Tel.: 02247/91790

 

Freitag, den 14.09.2012

Bröltal-Apotheke, Brölstr. 6, 53809 Ruppichteroth, Tel.: 02295/5171

 

Während der Nachtzeiten (22.00 – 08.30 Uhr) ist eine Nachtapotheke dienstbereit.

Die Notdienstgebühr beträgt 2,50 Euro.

 

 

Samstag, den 08.09.2012

Dorotheen-Apotheke, Hennef, Frankfurter Str. 56a,  Tel.: 02242/82943

Nachtapotheke: Kaiser-Apotheke, Siegburg, Kaiserstr. 71, Tel.: 02241/50528

 

 

 

 

Sonntag, den 09.09.2012

Burg-Apotheke, Hennef, Kaiserstraße 1, Tel.: 02242/3211

Nachtapotheke: Neue Apotheke, Siegburg, Kaiserstr. 34, Tel.: 02241/63522

 

 

 

Montag, den 10.09.2012

Malteser-Apotheke, Hennef, Frankfurter Str. 72, Tel.: 02242/81234

Nachtapotheke: Engelbert-Humperdinck-Apotheke, Siegburg, Humperdinckstr. 10-12,  Tel.: 02241/592040

 

 

 

 

Dienstag, den 11.09.2012

Albertus-Magnus-Apotheke, Hennef, Frankfurterstr. 120, Tel.: 02242/80900

Nachtapotheke: Apotheke am Holztor, Siegburg, Zeithstr. 7, Tel.: 02241/62944

 

 

 

Mittwoch, den 12.09.2012

Adler-Apotheke, Hennef, Frankfurter Str. 100, Tel.: 02242/2626

Nachtapotheke: Rats-Apotheke, Siegburg, Nogenter Platz 3, Tel.: 02241/51132

 

 

 

 

Donnerstag, den 13.09.2012

Marien-Apotheke, Hennef-Geistingen, Bonnerstr. 81, Tel.: 02242/2714

Nachtapotheke:  Merlin Apotheke am Hochhaus, St. Augustin-Menden, Mittelstr. 111, Tel.: 02241/97700

 

 

 

Freitag, den 14.09.2012

Dorotheen-Apotheke, Hennef, Frankfurter Str. 56a,  Tel.: 02242/82943

Nachtapotheke: Kronen Apotheke, St. Augustin-Hangelar, Kölnstr. 107, Tel.: 02241/27013

 

 

Der Notdienst wechselt jeweils um 08.30 Uhr morgens.

 

 

LEUCHTTURM

Beratungsstelle für Alzheimer und andere Demenzerkrankungen

 

Caritasverband für den Rhein-Sieg-Kreis e.V.

Wilhelmstraße 155-157, 53721 Siegburg

Telefon: 02241/1209-0

Fax: 02241/1209-195

 

 

Homepage der Beratungsstelle „Leuchtturm“ des Caritasverbandes für den Rhein-Sieg-Kreis e.V.

www.caritas-rheinsieg.de

 

Ansprechpartnerinnen:

Jutta Fellmy, Tel.: 02241/1209305

E-mail: jutta.fellmy@caritas-rheinsieg.de

 

Doris Steubesand, Tel.: 02241/1209-311

E-mail: doris.steubesand@caritas-rheinsieg.de

 

Multiple Sklerose

DMSG Betroffenen-Berater

Uwe Stommel – DMSG Betroffenen-Berater

Tel.: 02295-902118

e-mail: Uwe.Stommel@online.de

Michael Wendel – DMSG Betroffenen-Berater

Tel.: 02243-80373

e-mail: mianwe@t-online.de

www.mskreis-ruppichteroth.de

 

 

 

             Drogen-Suchthilfen

 

1.

Suchtkrankenhilfe des Caritasverband für den Rhein-Sieg-Kreis e.V.

Ansprechpartner: Herr Pöplau

Tel.-Nr. (02241) 1209-302

2.

Diakonisches Werk Siegburg Drogenhilfe

-Zentrale und Beratungsstelle-

Ansprechpartner: Herr Wolf

Tel.-Nr.: 02241/66656

3.

Kommissariat Kriminalprävention/ Opferschutz Siegburg

Herr Seeger

Tel.-Nr.: 02241/541-4715

4.

Kriminalkommissariat 41 Siegburg

Ansprechpartner: Herr Krist

Tel.-Nr.: 02241/541-4411

5.

Gemeinschaftshauptschule Ruppichteroth

Ansprechpartnerin: Frau Stoquart

Tel.-Nr.: 02295/902301

 

Weitere Informationen sind im Rathaus, Tel.-Nr.: 02295/4925, erhältlich.

 

                  SOZIALPSYCHIATRISCHES ZENTRUM

 

Sozialpsychiatrisches Zentrum Eitorf/Siebengebirge

 

Beratungs- und Betreuungszentrum Eitorf, Spinnerweg 51-54, 53783 Eitorf
Telefon:               02243/84758-0    

Fax :                    02243/84758-11  

Beratungszeiten:
nach Vereinbarung !

 


Tagesstätte & Kontaktstelle:

Siegstrasse 16, 53783 Eitorf

Telefon:       02243/82670

Fax:             02243/842794


 

 

Öffnungszeiten:
montags         11.30 h – 14.30 h: Brunch, Offene Angebote
donnerstags   15.00 h - 19.00 h: Offener Treff

Jeden 2. Samstag  9.30 Uhr -12.00 Uhr

( Möglichkeit zum gemeinsamen Frühstück )

      

 

 

 

 

Sprechstunden der Sozialarbeiterin des Jugendhilfezentrums Neunkirchen-Seelscheid,

zuständig für die Gemeinde Ruppichteroth

 

Die Sprechstunde des sozialen Dienstes des Kreisjugendamtes in Ruppichteroth wird wie folgt festgelegt:

Frau Lichtenstein hält ihre Sprechstunde im Kindergarten des Ökumenischen Diakonievereins „Unter`m Regenbogen“ Ruppichteroth, Am Kindergarten 4,

donnerstags in der Zeit von 14.00-15.00 Uhr ab (Telefon: 02295/49-0)

 

Frau Lichtenstein ist außerhalb dieser Sprechzeiten im Jungendhilfezentrum in Neunkirchen unter folgender Tel.-Nr. erreichbar:

02247/9215 5529

 

Außerhalb dieser Sprechzeiten und der Öffnungszeiten des Jugendhilfezentrums steht für dringende Meldungen in Sachen Kindeswohl die Feuer- und Rettungsleitstelle unter der Ruf-Nr. 112 zur Verfügung.

 

 

N e u b ü r g e r b e a u f t r a g t e r

 

des Kreistages des Rhein-Sieg-Kreises

für Aussiedler und zugezogene Ausländer

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Der Neubürgerbeauftragte   L u d w i g   N e u b e r   bietet nach telefonischer Vereinbarung

Sprechstunden an:.

 

a) in Siegburg, Kreishaus, Zimmer A 1.40

b) in Ruppichteroth, Grundschule, Schulstraße 5.

 

Anmeldung bitte über:

 

a) Tel.: 02241-133161, Fax: 02241-133198

    Email: marlene.hautkappe@rhein-sieg-kreis.de

 

b) Tel : 02295-90 23 18, Fax: 02295-90 23 19

     Email: ludwig@neuber.de

 

Eine telefonische Terminvereinbarung ist unbedingt erforderlich!