Nachrichten

Probleme mit dem Fahrzeugkennzeichen im Ausland – Straßenverkehrsamt des Rhein-Sieg-Kreises reagiert!

Rhein-Sieg-Kreis (dk) – Für teilweise großes Aufsehen sorgten überregionale Berichte, wonach im Ausland die unterschiedliche Schreibweise auf Kfz-Kennzeichen und in den Fahrzeugdokumenten Probleme bereitete. Hintergrund war, dass auf den Nummernschildern nach der Buchstabenkombination des Zulassungsbezirkes (SU) kein Bindestrich geprägt ist, im Fahrzeugschein - zur besseren Erkennbarkeit - hingegen schon.
Durch diese unterschiedliche Schreibweise war die Identität des Fahrzeugs mit den vorgelegten Nachweisen nicht eindeutig und so wurde in Einzelfällen ein Bußgeld von bis zu 500 € fällig.

 

 

 

Daraufhin haben der Bund-Länder Fachausschuss für Fahrzeugzulassungen und das Fachministerium des Landes NRW empfohlen, den Bindestrich in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) nicht mehr zu drucken.

„Auch wenn ein aktueller Fall hier nicht aufgetreten ist, sind wir dieser Empfehlung im Interesse unserer Kundinnen und Kunden natürlich sofort gefolgt“, gibt Dieter Siegberg, Leiter des Straßenverkehrsamtes des Rhein-Sieg-Kreises, an. Der Bindestrich im Kennzeichen wird seit dem 10. August 2012 von der Zulassungsstelle des Rhein-Sieg-Kreises nicht mehr in der Zulassungsbescheinigung gedruckt. „Wenn es gewünscht wird, erstellen wir selbstverständlich ein neues Dokument“, so Dieter Siegberg weiter. Auf die gesetzlich vorgeschriebene Gebühr in Höhe von 11,40 €  kann allerdings nicht verzichtet werden.

Sollten die Halterin beziehungsweise der Halter des Fahrzeugs eine Neuausstellung der Zulassungsbescheinigung wünschen, ist neben dem alten Dokument auch der letzte Bericht über die Hauptuntersuchung vorzulegen, sofern seit der Ausstellung des Dokumentes eine solche Untersuchung erfolgt ist.
Handelt es sich um Dokumente im  bis zum 30.09.2005 gültigen Format (Fahrzeugbrief und –schein) ist auch der Fahrzeugbrief der Zulassungsstelle vorzulegen, da er zwingend in das jetzt gültige Format zu tauschen ist. In diesem Fall erhöht sich die Gebühr auf 19,40 €.

Weiterhin weist Dieter Siegberg darauf hin, dass Wartezeiten auf ein Minimum reduziert werden können, wenn der Service der Terminreservierung auf der Homepage des Rhein-Sieg-Kreises unter www.rhein-sieg-kreis.de genutzt wird. Dieser Service gilt im Übrigen auch für die Führerscheinstellen in Siegburg und Meckenheim. Sollten Bürgerinnen und Bürger Fragen zu dem angesprochenen Thema oder die Zulassung von Fahrzeugen haben, können Sie sich für den Bereich der Hauptstelle Siegburg unter den Telefonnummern 02241/13-3939 oder bei der Außenstelle in Meckenheim unter 02225/94090 direkt an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wenden, die mit den Zulassungsmodalitäten vertraut sind.