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Zuteilung von zwei- und dreistelligen Erkennungsnummern bei Kfz-Kennzeichen ab sofort möglich

Rhein-Sieg-Kreis (dk) – Obwohl die Fahrzeug-Zulassungsverordnung erst nach den Sommerferien geändert wird, ist es den Zulassungsbehörden schon jetzt möglich, zwei- und dreistellige Erkennungsnummern wie beispielsweise „A 11“ oder „AA 1“ auf dem Nummernschild zu vergeben. Unter welchen Voraussetzungen die besonders kurzen Kennzeichen, so genannte bk-Kennzeichen, zugeteilt werden können, können die Zulassungsbehörden selber regeln.

„Da diese Kennzeichen sehr begehrt sind, hat der Rhein-Sieg-Kreis sich dazu entschlossen, die Vergabe an bestimmten Voraussetzungen zu knüpfen, damit ein möglichst großer Personenkreis in den Genuss dieser Kennzeichen kommt und alle Bürgerinnen und Bürger gleich behandelt werden“, teilt Dieter Siegberg, Leiter des Straßenverkehrsamtes des Rhein-Sieg-Kreises mit.

Um dieses Ziel zu erreichen, gilt bei der Zulassungsstelle des Rhein-Sieg-Kreises folgende Regelung:  



-    die Antragstellerin/der Antragsteller muss eine natürliche Person (jede Privatperson) im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches sein. Juristische Personen, wie beispielsweise Firmen, können diese Kennzeichen nur dann beantragen, wenn aufgrund der Bauart des Fahrzeugs ein bk-Kennzeichen erforderlich ist.
-    pro Person wird grundsätzlich nur ein bk-Kennzeichen zugeteilt. Sollte jemand schon ein bk-Kennzeichen besitzen, wird kein neues bk-Kennzeichen erteilt.
-    keine bk-Kennzeichen werden für LKW, Quad, landwirtschaftliche Zugmaschinen sowie Anhänger aller Art zugeteilt. Es sei denn, es ist aufgrund der ursprünglichen Bauart unabdingbar.

Wichtiger Hinweis:
Wegen der einschränkenden Regelungen können die bk-Kennzeichen nicht über die Wunschkennzeichenplattform des Rhein-Sieg-kreises www.rhein-sieg-kreis Button „Wunschkennzeichen“ oder über die Internetzulassung www.rhein-sieg-kreis Button „Internetzulassung“ reserviert werden.

Wie bei allen anderen Wunschkennzeichen fällt auch für die bk-Kennzeichen eine Gebühr in Höhe von 10,20 € an.

„Ich hoffe, dass ich mit diesem Verfahren trotz der nur gering vorhandenen Kennzeichenanzahl möglichst viele Wünsche erfüllen kann“, so Dieter Siegberg und fügt hinzu: „Dazu gehört dann aber auch, dass einige ihr bisheriges bk-Kennzeichen zurückgeben müssen. Nur so kann es ein gerechtes und  für alle gleich behandelndes Verfahren geben.“