Herzlichen Glückwunsch Frau Ursula Heilmann, Bröleck, Bernauel 18, zur Vollendung des 80. Lebensjahres am 05. August 2011.
- Abschalten der gemeindlichen Internetpräsenz
- Fahrbahnsanierung auf der L 312
- Öffentliche Ausschreibung zur Entwicklung eines neuen gemeindlichen Logo
- Der Arbeitskreis Tourismus lädt ein
- Gemeindeinterner Wettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“
- „Miteinander Füreinander“ – 3. Kinder- und Jugendtag Ruppichteroth 2011
- Änderung des Bebauungsplanes 3.01/5 Winterscheid Nord/West
- 2. Nachtrag der Betriebssatzung für die Ver- und Entsorgungsbetrieb
- Rentensprechtag fällt au
- Bereitschaftsdienste
- Niederschrift des Rates
Abschalten der gemeindlichen Internetpräsenz www.ruppichteroth.de
Der Zweckverband civitec führt
von Samstag, den 30.07.2011, 08.00 Uhr,
bis Sonntag, den 31.07.2011, voraussichtlich 18.00 Uhr,
umfangreiche Installationsarbeiten in seinem Gebäude in Siegburg durch.
Aufgrund der sich daraus ergebenden Stromabschaltung ist auch die Internetpräsenz der Gemeinde Ruppichteroth www.ruppichteroth.de während des vorgenannten Zeitraums nicht verfügbar. Es wird eine entsprechende Hinweisseite geschaltet.
Ich bitte für diese notwendige Maßnahme um ihr Verständnis.
Fahrbahnsanierung auf der L 312 zwischen den Gemeinden Ruppichteroth und Windeck
In dem Zeitraum von Montag, den 01. August 2011 bis voraussichtlich Dienstag, den 06. September 2011 werden vier Fahrbahnabschnitte der L 312 zwischen den Gemeinden Ruppichteroth und Windeck durch den Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen erneuert. Die Bauphase beginnt mit den voraussichtlich zehn Tage andauernden Sanierungsarbeiten im Bereich der L 312 zwischen dem Kreisverkehr auf der Brölstraße B 478 (Ortsdurchfahrt Ruppichteroth) und der K 55 (Abzweigung Richtung Dattenfeld). Die Verkehrsführung wird in dieser Zeit durch eine Ampelanlage geregelt.
Die drei weiteren Teilabschnitte von jeweils ungefähr einem Kilometer Streckenlänge befinden sich zwischen dem vorgenannten Bereich und der L 333 in Windeck-Herchen. Es besteht die Notwendigkeit, die L 312 für den Durchgangsverkehr zu sperren. Anliegern wird die Anfahrt ihrer Grundstücke jedoch zu jeder Zeit gewährleistet. Eine entsprechende Umleitung wird ausgeschildert.
Ich bitte um Ihr bzw. danke Ihnen bereits jetzt für Ihr Verständnis.
Öffentliche Ausschreibung
zur Entwicklung eines neuen gemeindlichen Logos
Die Gemeinde Ruppichteroth beabsichtigt die Entwicklung und Einführung eines neuen gemeindlichen Logos. Dabei möchte sie ortsansässige Künstlerinnen und Künstlern, Grafikerinnen und Grafikern sowie Mediengestalterinnen und Mediengestaltern die Chance geben, sich einzubringen und zu beteiligen.
Grundlagen für ein Corporate Design wurden in den letzten Monaten bereits festgelegt, ein entsprechender „Styleguide“ kann beim Sekretariat des Bürgermeisters unter: 02295 – 4921 oder per E-Mail unter: buergermeister@ruppichteroth.de angefordert werden. Der Versand des Styleguide erfolgt per Post oder kann im Rathaus abgeholt werden.
Er regelt den grundsätzlichen Umgang mit zu verwendenden Grundmotiven wie zum Beispiel dem Wappen der Gemeinde.
Für die Gestaltung des Logos wird gestalterischer Freiraum gewährleistet.
Voraussetzung zur Teilnahme ist die Bereitschaft, das letztlich ausgewählte Logo der Gemeinde Ruppichteroth urheberrechtlich und unentgeltlich zu übergeben bzw. zu überlassen.
Honorierung:
Leider kann die Gemeinde Ruppichteroth für diese Leistung kein Honorar zahlen.
Frist zur Abgabe der Entwürfe:
30. September 2011
Weiteres Verfahren:
Aus den abgegebenen Entwürfen wird die Gemeindeverwaltung in Zusammenarbeit mit dem Rat der Gemeinde eine Vorauswahl treffen und die „Logo-Designer“ zeitnah informieren sowie zu einer Präsentation einladen. Auf Basis der Präsentationen entscheidet der Rat der Gemeinde Ruppichteroth endgültig.
Über den Fortgang des Verfahrens werde ich Sie über die bekannten Medien aktuell informieren.
Bitte seien Sie kreativ und beteiligen Sie sich! Ich würde mich über zahlreiche Entwürfe zum neuen gemeindlichen Logo sehr freuen.
Der Arbeitskreis Tourismus lädt ein!
4. Sitzung des Arbeitskreises am 10. August 2011
Herzliche Bitte an alle Wanderexperten aus der Gemeinde um Teilnahme!
Liebe Wanderexperten aus der Gemeinde Ruppichteroth und Umgebung,
liebe Bürgerinnen und Bürger,
ich darf Sie im Namen aller Mitglieder des Arbeitskreises Tourismus recht herzlich zur 4. Sitzung des Arbeitskreises einladen am
Mittwoch, den 10. August 2011, um 18.00 Uhr,
in den Saal des Wirtshauses an St. Severin in Ruppichteroth, Burgstraße 25.
Sofern Sie als örtlicher Wanderexperte keine schriftliche Einladung erhalten haben, so betrachten Sie bitte diese Veröffentlichung als persönliche Einladung.
An diesem Abend steht das für die Gemeinde Ruppichteroth wichtige Thema
„Entwicklung eines Wanderwegekonzeptes in der Gemeinde
Ruppichteroth unter Einbindung bestehender überregionaler Konzepte“
auf der Tagesordnung.
Ich würde mich freuen, wenn viele Bürgerinnen und Bürger aus der Gemeinde
Ruppichteroth, die im Wandern viel Erfahrung mitbringen, die Einladung zur
4. Sitzung des Arbeitskreises Tourismus annehmen.
Bitte bereichern Sie mit Ihrer Teilnahme den Arbeitskreis sowie die Erstellung des wichtigen Wanderwegekonzeptes für die Gemeinde Ruppichteroth.
Mit Ihrem Kommen unterstützen Sie die aktive Wirtschaftsförderung und somit die Förderung des im Aufbau befindlichen Tourismus in der Gemeinde.
Gemeindeinterner Wettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“
Im Jahre 2011 wird ein gemeindeinterner Wettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ durchgeführt.
Die Begehung der teilnehmenden Orte soll am 21. September 2011, ab 13.00 Uhr, stattfinden.
Ein genauer Zeitplan wird noch bekannt gegeben.
Der gemeindeinterne Wettbewerb ist unmittelbar mit dem Kreiswettbewerb 2011 verbunden, welcher nach den Sommerferien 2011 stattfindet. Die Ausschreibung für den Kreiswettbewerb ist nachstehend mit abgedruckt.
Es besteht daher die Möglichkeit, neben dem gemeindeinternen Wettbewerb auch am Kreiswettbewerb teilzunehmen. Die Besichtigung der Orte für den Kreiswettbewerb ist für den 6. September 2011 vorgesehen.
Es gelten für den gemeindeinternen und den Kreiswettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ folgende Kriterien:
1) Ziele des Wettbewerbs
Der Wettbewerb hat das Ziel, die Zukunftsperspektiven im ländlichen Raum zu verbessern und dort die Lebensqualität zu steigern. Nachhaltige Entwicklungen und das bürgerschaftliche Engagement sind wichtige Elemente des Wettbewerbs. Das Motto „Unser Dorf hat Zukunft“ bedeutet, dass zukunftsfähige Ideen für die soziale, wirtschaftliche, kulturelle und ökologische Ausrichtung eines Dorfes im Fokus stehen. Es gilt, den Menschen Perspektiven für ein Leben auf dem Lande aufzuzeigen. Der Wettbewerb soll für alle Beteiligten Anreiz sein, die Zukunft der Dörfer verantwortlich mitzugestalten und damit auch im Sinne einer lokalen Agenda einen Beitrag für die Zukunftsfähigkeit der ländlichen Räume zu leisten.
Im Einzelnen gilt es:
- das Gemeinschaftsleben in seiner vielfältigen sozialen und kulturellen Ausprägung im Dorf zu stärken, gleichzeitig die Eigenverantwortung für die Gestaltung des Lebensumfeldes vor dem Hintergrund der gesellschaftlichen und strukturellen Veränderungen im ländlichen Raum sowie des demografischen Wandels zu fördern,
- Perspektiven zur Entwicklung von Dorf und Region gemeinschaftlich zu entwickeln und umzusetzen, dabei wirtschaftliche Potentiale zu erfassen und zu nutzen, Versorgungs- und Dienstleistungsangebote und damit auch vorhandene Arbeitsplätze zu sichern und neue zu schaffen, - die individuellen dörflichen Strukturen, einschließlich der erhaltenswerten historischen Bausubstanz auf der Grundlage historischer und landschaftlicher Gegebenheiten zu erhalten und weiter zu entwickeln,
- die Belange von Natur und Umwelt bei der Pflege der Kulturlandschaft und der Entwicklung des Dorfes als Wohn-, Wirtschafts- und Erholungsstandort bewusst zu machen und zu stärken.
2) Bewertung der Orte
Entsprechend den Wettbewerbszielen werden unter Beachtung der jeweils unterschiedlichen Ausgangssituationen des Dorfes folgende Leistungen bewertet:
Konzeption und deren Umsetzung bis 10 Punkte
Zielsetzung: Verbesserung der Lebensqualität und Erhaltung des unverwechselbaren Dorf- und Landschaftscharakters in bürgerschaftlicher Mit- und Eigenverantwortung; Einbindung der dörflichen Planungen in integrierte ländliche Entwicklungskonzepte sowie die demografische Entwicklung.
Mögliche Maßnahmen: Entwicklung von Leitbildern und Zielvorstellungen für das Dorf; Planung und Umsetzung von Konzepten für die positive Gestaltung aller Lebensbereiche im Ort unter Berücksichtigung aller Bewertungsbereiche; Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger, Vereine, Verwaltung
und Unternehmen; Berücksichtigung und Nutzung von Potentialen der umliegenden Orte.
Wirtschaftliche Entwicklung und Initiativen bis 15 Punkte
Zielsetzung: Sicherung vorhandener Arbeitsplätze in Landwirtschaft, Handwerk, Gewerbe, Dienstleistung und Fremdenverkehr und weitergehende Nutzung örtlicher Erwerbs- und Versorgungspotentiale in unternehmerischer und bürgerschaftlicher Eigeninitiative.
Mögliche Maßnahmen: Geschäfte zur örtlichen Versorgung, darunter auch landwirtschaftlicher Direktabsatz; Erhalt gewerblicher Einrichtungen und Schaffung neuer Arbeitsplätze in Gewerbe, Handel, Telekommunikation, Gastronomie, Fremdenverkehr u.a.; Unterstützung bei Neugründung örtlicher Unternehmen; Initiativen zur Anbindung an den ÖPNV; Erhaltung oder Verbesserung der Möglichkeiten der Naherholung und des Tourismus.
Soziales und kulturelles Leben bis 20 Punkte
Zielsetzung: Förderung des Gemeinschafts- und Zusammenlebens von Alt- und Neubürgern sowie Einbindung von Einzelpersonen oder Gruppen aller Altersstufen und Herkunft in die Dorfgemeinschaft; generationsübergreifende Initiativen.
Mögliche Maßnahmen: Erhaltung oder Verbesserung von Einrichtungen zum Nutzen aller Dorfbewohner; Gestaltung und Entwicklung des Dorflebens durch Beiträge von Vereinen, Jugendgruppen und Bürgerinitiativen; Förderung der Jugendarbeit; Förderung und Erhaltung von Dorftraditionen und Aktivitäten zur Vermittlung von Dorfgeschichte; Nutzung von Einrichtungen wie Kindertagesstätten, Kindergärten und Schulen ggf. in Kooperation mit benachbarten Dörfern.
Baugestaltung und Entwicklung bis 20 Punkte
Zielsetzung: Erhaltung, Pflege und Entwicklung der ortsbildprägenden Bausubstanz; nachhaltige, dem Bedarf entsprechende Siedlungsentwicklung und Baugestaltung; nachhaltige Gestaltung der privaten und öffentlichen Frei- und Verkehrsflächen.
Mögliche Maßnahmen: Erstellen von Ordnungsrahmen wie Gestaltungssatzungen oder Bebauungsplänen unter Berücksichtigung eines raumsparenden Flächenmanagements; sachgerechte Sanierung von Baudenkmälern, harmonische Anpassung von Neubauten in das Ortsbild; Verwendung regionaler, umweltfreundlicher Materialien; Berücksichtigung neuer energetischer Standards; sinnvolle Umnutzung von z.B. ehemals landwirtschaftlich genutzten Gebäuden; Pflege und Verbesserung von Gemeinschaftseinrichtungen wie Schulen, Spiel- und Sportanlagen, Dorfplätze, Brunnen u.a.; dorfgerechte Gestaltung des Straßenraums hinsichtlich der Farb-, Material- und Formwahl.
Grüngestaltung und Entwicklung bis 20 Punkte
Zielsetzung: harmonische Dorfgestaltung und Verbesserung der Wohn- und Lebensqualität; Vernetzung mit der umgebenden Landschaft; Förderung naturnaher Lebensräume für Tier- und Pflanzenwelt im Dorf.
Mögliche Maßnahmen: Umweltverträgliche Gestaltung und Pflege von Gärten, öffentlichen Freiflächen, Friedhöfen und Schulgärten; Flächenentsiegelung; Blumenschmuck; Fassadenbegrünung; Verwendung standortgerechter, heimischer Bäume und Sträucher; Sicherung der Kraut- und Strauchflora an Straßen, Wegen und Bachrändern; Erhaltung von Hecken- und Mauersäumen sowie Erhaltung seltener Tier- und Pflanzenarten.
Dorf und Landschaft bis 15 Punkte
Zielsetzung: Gestaltung des Ortsrandes, Einbindung in die Landschaft, Pflege und Entwicklung charakteristischer Landschaftsbestandteile einschließlich Bewirtschaftung einer vielfältigen Kulturlandschaft, Biotop- und Artenschutz.
Mögliche Maßnahmen: Eingrünung von Gebäuden am Ortsrand sowie von landwirtschaftlichen oder gewerblichen Betrieben außerhalb der Ortslage; Sicherung und Entwicklung vorhandener Trocken-, Feucht- und Kulturbiotope, Pflege von Stillgewässern, Bächen und deren Uferbereichen, Verwendung heimischer Gehölze bei Pflanzmaßnahmen, ordnungsgemäße Landbewirtschaftung, Anlage und Pflege von Freizeit- und Erholungsanlagen. Unabhängig von der Beurteilung dieser sechs Bewertungsbereiche wird das Dorf vorrangig einer ganzheitlichen Wertung unterzogen. Für die Gesamtbewertung ist zum Beispiel nicht entscheidend, dass das
Dorf mit möglichst vielen öffentlichen und privaten Einrichtungen ausgestattet ist. Wichtig ist vielmehr, dass das für das jeweilige Dorf erforderliche Maß an kommunaler und sonstiger Grundausstattung gewährleistet ist. Wird dies durch überörtliche und nachbarschaftliche Aktivitäten und Selbsthilfe erreicht, so ist die bewusste Beschränkung auf wenige Einrichtungen als positiv im Sinne des Wettbewerbes zu bewerten.
3) Teilnahme am Wettbewerb
Teilnahmeberechtigt sind räumlich geschlossene Ortschaften und Stadt-/ Gemeindeteile bis zu 3.000 Einwohner.
4) Durchführung des Wettbewerbs
Der Wettbewerb gilt als Vorentscheid für den gleichnamigen Landeswettbewerb 2012.
Mit der Durchführung des Wettbewerbs ist die Abteilung Regional-/Bauleitplanung im Planungsamt des Rhein-Sieg-Kreises beauftragt. Eine sachverständige Kreisbewertungskommission, die auf Empfehlung des Kreisausschusses des Rhein-Sieg-Kreises in Einvernehmen mit der Landwirtschaftskammer NRW berufen wird, bewertet die teilnehmenden Orte. Die Entscheidung der Kommission ist endgültig. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Die Bewertungskommission wird voraussichtlich am 6. September 2011 die gemeldeten Dörfer besichtigen. Die Sieger des Wettbewerbes werden für den Landeswettbewerb 2012 gemeldet. Die Teilnehmerzahl, die zum Landeswettbewerb zugelassen werden kann, richtet sich nach der Anzahl der am Kreiswettbewerbteilnehmenden Orte und zwar:
ab 10 Ortsteile - 1 Kreissieger
ab 30 Ortsteile - 2 Kreissieger
ab 50 Ortsteile - 3 Kreissieger
Gemeindeinterner Wettbewerb
Die Bewertungskommission wurde vom Rat der Gemeinde Ruppichteroth gebildet
und besteht aus:
1. dem Bürgermeister
2.-6. je einem von den Ratsfraktionen und der Partei „ Die Linke“ zu benennenden Vertreter
7. dem Umweltschutzbeauftragten der Gemeinde Ruppichteroth
8. einem Vertreter der Kreisverwaltung
9. einem Vertreter der Landwirtschaftskammer.
5) Auszeichnungen
Der Rhein-Sieg-Kreis stellt Geldmittel für Preise in Höhe von 12.500,00 € zur Verfügung. Die Aufteilung bleibt der Entscheidung der Bewertungskommission vorbehalten. Für beispielhafte Leistungen und Initiativen auf Teilgebieten können Sonderpreise vergeben werden.
Die Gemeinde Ruppichteroth hat ebenfalls im Haushaltsplan 2011 für
Geldpreise 1.100,00 € veranschlagt.
6) Anmeldung zum Wettbewerb
Die Teilnahme bitte ich mir schriftlich bis zum 15. August 2011 einzureichen.
„Miteinander Füreinander“ – 3. Kinder- und Jugendtag Ruppichteroth 2011
Der Rat der Gemeinde Ruppichteroth hat beschlossen, alle zwei Jahre den Kinder- und Jugendtag in Ruppichteroth auszurichten. Dieses Jahr findet er am Sonntag, den
18. September 2011 unter dem Motto „Miteinander Füreinander – 3. Kinder- und Jugendtag Ruppichteroth“ auf dem Gelände der Gemeinschaftsgrundschule in Winterscheid, Pastoratsstraße 2, statt.
Sinn und Zweck der Veranstaltung ist, den Kindern und Jugendlichen der Gemeinde für die Zeit von 11:30-17:00 Uhr ein interessantes und abwechslungsreiches Spiel- und Unterhaltungsprogramm anzubieten. Hierzu möchte die Gemeinde Ruppichteroth möglichst viele Vereine als Aussteller gewinnen, um ein umfangreiches Programm mit vielen Angeboten und Showeinlagen aufstellen zu können.
Gleichzeitig bietet sich den Vereinen und Institutionen Ruppichteroths die Möglichkeit, sich den Kindern und Jugendlichen zu präsentieren und möglicherweise für das Vereinsleben zu begeistern.
Falls sich noch ein Verein oder eine Institution am Programm des Kinder- und Jugendtages 2011 beteiligen möchte, melden Sie sich bitte bis zum 31. August 2011 bei Herrn Gauchel (02295-4923).
Die Gemeinde Ruppichteroth freut sich über weitere Anfragen, denn jede Aktion bereichert den Kinder- und Jugendtag 2011.
Öffentliche Auslegung des Entwurfes zur 4. Änderung des Bebauungsplanes 3.01/5 Winterscheid Nord/West
Der Ausschuss für Planung und Umweltschutz des Rates der Gemeinde Ruppichteroth hat in seiner Sitzung am 07.07.2011 beschlossen, den Entwurf zur 4. Änderung des Bebauungsplanes 3.01/5 Winterscheid Nord/West mit Begründung gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen. Die Änderung des Bebauungsplanes erfolgt in einem vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB. Auf die Umweltprüfung gemäß § 2 BauGB wird verzichtet.
Die öffentliche Auslegung erfolgt in der Zeit
vom 01.08.2011 bis einschließlich 01.09.2011
während der Dienststunden und zwar
montags bis freitags von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
montags und mittwochs von 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr
dienstags von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr
donnerstags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
im Rathaus der Gemeinde Ruppichteroth in Schönenberg, Zimmer Nr. 106.
Während dieser Zeit kann der Änderungsentwurf nebst Begründung eingesehen werden. Ferner sind die Entwurfsunterlagen im Internet unter www.ruppichteroth.de / Aktuelles / Beteiligungen nach Baugesetzbuch (BauGB) eingestellt. Für Fragen stehen Ihnen Herr Lang (02295/ 4931) und Frau Göber (02295/ 4963) gerne zur Verfügung.
Gemäß § 3 Absatz 2 BauGB können Stellungnahmen während der Auslegungsfrist vorgebracht werden. Diese sind schriftlich im Rathaus der Gemeinde Ruppichteroth einzureichen oder zur Niederschrift vorzutragen.
Die Gemeinde prüft die vorgebrachten Stellungnahmen und teilt das Ergebnis mit. Ich weise darauf hin, dass nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die 4. Änderung des Bebauungsplanes 3.01/5 Winterscheid Nord/West unberücksichtigt bleiben können.
Lage und Abgrenzung des Änderungsbereiches sind aus dem nachstehend abgedruckten Übersichtsplan ersichtlich.
2. Nachtrag
der Betriebssatzung für die Ver- und Entsorgungsbetriebe
der Gemeinde Ruppichteroth vom 20.07.2011
Aufgrund von § 7 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 41 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe f) der Ge-meindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekannt-machung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666 /SGV. NRW. 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.05.2011 (GV. NRW. S. 271) in Verbindung mit der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen – EigVO – (Artikel 16 des Gesetzes über ein Neues Kom-munales Finanzmanagement für Gemeinden im Land Nordrhein-Westfalen vom 16.11.2004 (GV. NRW. S. 644), geändert durch Artikel I der Verordnung vom 05.08.2009 (GV. NRW. S. 438, in Kraft getreten am 29.08.2009) hat der Rat der Gemeinde Ruppichteroth in seiner Sitzung am 19.07.2011 folgenden 2. Nachtrag zur Betriebssatzung für die Ver- und Entsor-gungsbetriebe der Gemeinde Ruppichteroth beschlossen:
§ 1
Es wird folgender § 1 Abs. 3 eingefügt:
„(3) Die Erzeugung von Energie zur eigenen Nutzung und zur Weiterleitung an Dritte erfolgt durch ein wirtschaftliches Unternehmen ohne Rechtspersönlichkeit (Eigenbetrieb).“
§ 2
Der bisherige § 1 Abs. 3 wird Abs. 4 und erhält folgende Neufassung:
„(4) Die Eigenbetriebe nach Abs. 1 und 3 und die öffentliche Einrichtung nach Abs. 2 werden zu einem Betrieb organisatorisch zusammengeschlossen und nach den für diesen geltenden gesetzlichen Vorschriften und den Bestimmungen dieser Betriebssatzung geführt. Die Eigen-betriebe Wasserversorgung und Energie sowie die öffentliche Einrichtung Abwasser bleiben vermögensmäßig getrennt. Gemeinsames Vermögen wird nicht gebildet.“
§ 3
Es wird folgender § 3 Abs. 3 eingefügt:
„(3) Das Stammkapital des Eigenbetriebes Energie beträgt 0,-- EURO.“
§ 4
Dieser 2. Nachtrag tritt mit dem Tage nach seiner Bekanntmachung in Kraft.
Bekanntmachungsanordnung
Der 2. Nachtrag der Betriebssatzung für die Ver- und Entsorgungsbetriebe der Gemeinde Ruppichteroth wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend ge-macht werden kann, es sei denn,
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder
d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
Notarsprechtag in Ruppichteroth fällt aus
Der für den Monat August 2011 im Wirtshaus an St. Severin vorgesehene Sprechtag von Herrn Notar Dr. Karl Heinz Kiesgen, Hennef, fällt ersatzlos aus.
Die weiteren Notarsprechtage werden rechtzeitig im Mitteilungsblatt bekanntgegeben.
Rentensprechtag fällt aus
Die Deutsche Rentenversicherung Rheinland führt an jedem dritten Mittwoch eines Monats Rentensprechtage für alle Versicherten der Deutschen Rentenversicherung im Rathaus der Gemeinde Ruppichteroth in Schönenberg durch.
Der nächste Rentensprechtag findet somit am
17. August 2011 in der Zeit von 08.30 Uhr – 12.00 Uhr
im Rathaus in Schönenberg, Zimmer 121, statt.
Bei Ihrer Vorsprache bitte ich Ihre Versicherungsnummer und Ihren Personalausweis mitzubringen.
Eine Beratung findet nur nach vorhergehender Terminverein-
barung statt.
Terminvereinbarungen sind unmittelbar mit dem Service-Zentrum Gummersbach unter der Telefon Nr. 02261 / 805-01 zu treffen.
Bereitschaftsdienste
Polizei-Notruf 110
Feuerwehr- und Rettungsdienst: 112
Krankentransporte 02241/19-222
GEMEINDEWERKE RUPPICHTEROTH
VER- UND ENTSORGUNGSBETRIEBE
Störfall – Telefon- Nummer
0800/ 7766655
Unter den o.g. Rufnummern erreichen Sie den Notdienst der Gemeindewerke Ruppichteroth für
die öffentliche Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung der Gemeinde Ruppichteroth über die Leitstelle des Aggerverbandes
NOTDIENST DES RWE
Bei Stromausfall im Versorgungsnetz erreichen Sie den Störungsdienst der RWE Energie AG unter der Telefon – Nr. 0180/2112244
Notruf-Nummer der Rhenag 0180/2484848
Ärztlicher Bereitschaftsdienst für die Gemeinde Ruppichteroth
In der sprechstundenfreien Zeit erreichen Sie den ärztlichen Bereitschaftsdienst aller Fachrichtungen für den Rhein-Sieg-Kreis unter der
zentralen Rufnummer 0180 5044 100
Bei lebensbedrohenden Zwischenfällen und Unfällen: 112
ZAHNÄRZTE des rechtsrheinischen Rhein-Sieg-Kreises
Telefonischer Ansagedienst zum zahnärztlichen Notdienst: 01805-986700
Die Notfalldienstzentrale für den gesamten rechtsrheinischen RSK ist folgendermaßen besetzt: - wöchentlich von 18.00 Uhr bis 08.00 Uhr des darauffolgenden Morgens, - mittwochs von 13.00 Uhr bis zum nächsten Morgen 08.00 Uhr,
- freitags von 14.00 Uhr bis zum nächsten Morgen 08.00 Uhr und
- an Samstagen, Sonntagen, sowie an Feiertagen, ganztägig.
INFORMATIONSZENTRALE FÜR VERGIFTUNGSFÄLLE Universitätsklinik Bonn, Telefon-Nr.: 0228-19240
APOTHEKEN-NOTDIENST:
Außerhalb der Geschäftszeiten ist ein Notdienst eingerichtet:
Ruppichteroth und Umgebung
Samstag, den 30.07.2011
Rosen-Apotheke, Hauptstr. 32, 53819 Neunkirchen, Tel.: 02247/91790
Sonntag, den 31.07.2011
Rosen-Apotheke, Hauptstr. 32, 53819 Neunkirchen, Tel.: 02247/91790
Montag, den 01.08.2011
Bergische Apotheke, Hauptstraße 44-46, 53804 Much, Tel.: 02245/1498
Dienstag, den 02.08.2011
Burg-Apotheke, Dr. Wirtz-Straße 3, 53804 Much, Tel.: 02245/91650
Mittwoch, den 03.08.2011
Rosen-Apotheke, Hauptstr. 32, 53819 Neunkirchen, Tel.: 02247/91790
Donnerstag, den 04.08.2011
Bergische Apotheke, Hauptstraße 44-46, 53804 Much, Tel.: 02245/1498
Freitag, den 05.08.2011
Burg-Apotheke, Dr. Wirtz-Straße 3, 53804 Much, Tel.: 02245/91650
Während der Nachtzeiten (22.00 – 08.30 Uhr) ist eine Nachtapotheke dienstbereit.
Die Notdienstgebühr beträgt 2,50 Euro.
Samstag, 30.07.2011
Malteser-Apotheke, Hennef, Frankfurter Str. 72, Tel.: 02242/81234
Nachtapotheke: Die Linden-Apotheke, Lohmar, Hauptstr. 55, Tel.: 02246/4380
Sonntag, 31.07.2011
Albertus-Magnus-Apotheke, Hennef, Frankfurterstr. 120, Tel.: 02242/80900
Nachtapotheke: Elefanten-Apotheke, Lohmar, Hauptstr. 4a, Tel.: 02246/4954
Montag, 01.08.2011
Adler-Apotheke, Hennef, Frankfurter Str. 100, Tel.: 02242/2626
Nachtapotheke: Hubertus-Apotheke, Lohmar, Hauptstr. 64, Tel.: 02246/3636
Dienstag, 02.08.2011
Marien-Apotheke, Hennef-Geistingen, Bonnerstr. 81, Tel.: 02242/2714
Nachtapotheke: Alte Apotheke, Siegburg, Markt 47, Tel.: 02241/63160
Mittwoch, 03.08.2011
Dorotheen-Apotheke, Hennef, Frankfurter Str. 56a, Tel.: 02242/82943
Nachtapotheke: Wilhelm-Apotheke, Siegburg, Wilhelmstr. 68, Tel.: 02241/65950
Donnerstag, 04.08.2011
Burg-Apotheke, Hennef, Kaiserstraße 1, Tel.: 02242/3211
Nachtapotheke: Apotheke Am Europaplatz, Siegburg, Europaplatz 6, Tel.: 02241/61333
Freitag, 05.08.2011
Malteser-Apotheke, Hennef, Frankfurter Str. 72, Tel.: 02242/81234
Nachtapotheke: Siegtal-Apotheke, Siegburg-Kaldauen, Hauptstr. 110, Tel.: 02241/383897
Der Notdienst wechselt jeweils um 08.30 Uhr morgens.
LEUCHTTURM
Beratungsstelle für Alzheimer und andere Demenzerkrankungen
Caritasverband für den Rhein-Sieg-Kreis e.V.
Wilhelmstraße 155-157, 53721 Siegburg
Telefon: 02241/1209-0
Fax: 02241/1209-195
Homepage der Beratungsstelle „Leuchtturm“ des Caritasverbandes für den Rhein-Sieg-Kreis e.V.
www.caritas-rheinsieg.de
Ansprechpartnerinnen:
Jutta Fellmy, Tel.: 02241/1209305
E-mail: jutta.fellmy@caritas-rheinsieg.de
Doris Steubesand, Tel.: 02241/1209-311
E-mail: doris.steubesand@caritas-rheinsieg.de
Multiple Sklerose
DMSG Betroffenen-Berater
Uwe Stommel – DMSG Betroffenen-Berater
Tel.: 02295-902118
e-mail: Uwe.Stommel@online.de
Michael Wendel – DMSG Betroffenen-Berater
Tel.: 02243-80373
e-mail: mianwe@t-online.de
www.mskreis-ruppichteroth.de
Drogen-Suchthilfen
1. Suchtkrankenhilfe des Caritasverband für den Rhein-Sieg-Kreis e.V.
Ansprechpartner: Herr Pöplau
Tel.-Nr. (02241) 1209-302
2. Diakonisches Werk Siegburg Drogenhilfe
-Zentrale und Beratungsstelle-
Ansprechpartner: Herr Wolf
Tel.-Nr.: 02241/66656
3. Kommissariat Kriminalprävention/ Opferschutz Siegburg
Herr Seeger
Tel.-Nr.: 02241/541-4715
4. Kriminalkommissariat 41 Siegburg
Ansprechpartner: Herr Krist
Tel.-Nr.: 02241/541-4411
5. Gemeinschaftshauptschule Ruppichteroth Ansprechpartnerin: Frau Stoquart
Tel.-Nr.: 02295/902301
Weitere Informationen sind im Rathaus, Tel.-Nr.: 02295/4925, erhältlich.
SOZIALPSYCHIATRISCHES ZENTRUM
Sozialpsychiatrisches Zentrum Eitorf/Siebengebirge
Beratungs- und Betreuungszentrum Eitorf, Spinnerweg 51-54, 53783 Eitorf
Telefon: 02243/84758-0
Fax : 02243/84758-11
Beratungszeiten:
nach Vereinbarung !
Tagesstätte & Kontaktstelle:
Siegstrasse 16, 53783 Eitorf
Telefon: 02243/82670
Fax: 02243/842794
Öffnungszeiten:
montags 11.30 h – 14.30 h: Brunch, Offene Angebote
donnerstags 15.00 h - 19.00 h: Offener Treff
Jeden 2. Samstag 9.30 Uhr -12.00 Uhr
( Möglichkeit zum gemeinsamen Frühstück )
Sprechstunden der Sozialarbeiterinnen des Jugendhilfezentrums Neunkirchen-Seelscheid,
zuständig für die Gemeinde Ruppichteroth
Die Sprechstunde des sozialen Dienstes des Kreisjugendamtes in Ruppichteroth wird wie folgt festgelegt:
Frau Lichtenstein hält ihre Sprechstunde im Kindergarten des Ökumenischen Diakonievereins „Unter`m Regenbogen“ Ruppichteroth, Am Kindergarten 4,
donnerstags in der Zeit von 14.00-15.00 Uhr ab (Telefon: 02295/49-0)
Frau Wiggering hält ihre Sprechstunde im Rathaus der Gemeinde Ruppichteroth in Schönenberg, Trauzimmer Raum 121
donnerstags in der Zeit von 14.00-15.00 Uhr ab (Telefon: 02295/49-0)
Beide Sozialarbeiterinnen sind außerhalb dieser Sprechzeiten im Jungendhilfezentrum in Neunkirchen unter folgender Tel.-Nrn. erreichbar:
Frau Lichtenstein 02247/9215 5529
Frau Wiggering 02247/9215 5528
Außerhalb dieser Sprechzeiten und der Öffnungszeiten des Jugendhilfezentrums steht für dringende Meldungen in Sachen Kindeswohl die Feuer- und Rettungsleitstelle unter der Ruf-Nr. 112 zur Verfügung.
N e u b ü r g e r b e a u f t r a g t e r
des Kreistages des Rhein-Sieg-Kreises
für Aussiedler und zugezogene Ausländer
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Der Neubürgerbeauftragte L u d w i g N e u b e r bietet nach telefonischer Vereinbarung
Sprechstunden an:.
a) in Siegburg, Kreishaus, Zimmer A 1.40
b) in Ruppichteroth, Grundschule, Schulstraße 5.
Anmeldung bitte über:
a) Tel.: 02241-133161, Fax: 02241-133198
Email: marlene.hautkappe@rhein-sieg-kreis.de
b) Tel : 02295-90 23 18, Fax: 02295-90 23 19
Email: ludwig@neuber.de
Eine telefonische Terminvereinbarung ist unbedingt erforderlich!
Niederschrift des Rates
Nachstehend wird die Niederschrift über die Sitzung des Rates der Gemeinde Ruppichteroth vom 19.07.2011 gemäß § 26 der Geschäftsordnung für den Rat der Gemeinde bekannt gegeben.
Öffentlicher Teil
Tagesordnungspunkt:
Ermächtigungsübertragungen von 2010 nach 2011
Der Rat der Gemeinde beschließt die Ermächtigungsübertragungen betreffend das Haushaltsjahr 2010 in der von der Verwaltung vorgelegten Fassung.
einstimmig
Tagesordnungspunkt:
Resolution für eine aufgabenadäquate Finanzausstattung der Städte, Gemeinden
und Kreise
Der Rat der Gemeinde beschließt die dieser Niederschrift als Anlage 1 beigefügte „Resolution an die Bundes- und Landesregierung und alle im Bundestag und Landtag vertretenen Parteien für eine aufgabenadäquate Finanzausstattung der Städte, Gemeinden und Kreise“.
einstimmig
Tagesordnungspunkt:
Gemeindeinterner Wettbewerb 2011 "Unser Dorf hat Zukunft"
Der Rat der Gemeinde beschließt:
Der gemeindeinterne Wettbewerb wird unter dem Motto „Unser Dorf hat Zukunft“ in Anwendung der Bewertungskriterien für den Kreiswettbewerb durchgeführt.
Der Bewerbungsschlusstermin wird auf den 15.08.2011 festgelegt und der Begehungstermin wird in Absprache mit dem Rhein-Sieg-Kreis im September 2011 stattfinden. Die genaue Terminierung erfolgt nach Bekanntgabe des Bereisungstermins für den Kreiswettbewerb.
Für die Bewertungskommission werden folgende Vertreter der Fraktionen bzw. der Parteien benannt:
CDU-Fraktion:
Vertreterin: Winkler, Rita
Stellvertreter: Löbach, Wilfried
SPD-Fraktion:
Vertreter: Alenfelder, Horst
Stellvertreter: Honrath, Georg
FDP-Fraktion:
Vertreter: Jarkulisch, Harald
Stellvertreter: Smielick, Klaus-Peter
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:
Vertreterin: Sieber, Ellen
Stellvertreterin: Beyhl, Erika
DIE LINKE - Ortsverband Ruppichteroth -:
Vertreterin: Aufgebauer, Brunhilde
Stellvertreter: Rosbund, Bernd
Außerdem werden in die Bewertungskommission berufen:
- der Bürgermeister,
- der Umweltschutzbeauftragte,
- ein Vertreter der Kreisverwaltung,
- ein Vertreter der Landwirtschaftskammer.
einstimmig
Tagesordnungspunkt:
Beitragskalkulation der Wasseranschlussbeiträge
Aufgrund einer Empfehlung des Betriebsausschusses nimmt der Rat der Gemeinde die vorliegende Beitragskalkulation für den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung zur Kenntnis. Danach beträgt der kostendeckende Beitragssatz der Kalkulationsperiode 5,81 € je Quadratmeter.
Eine Erhöhung des derzeit festgesetzten Beitragssatzes wird nicht vorgenommen.
Somit beträgt der Beitragssatz bei einem Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung weiterhin 2,30 € je Quadratmeter zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
einstimmig
Tagesordnungspunkt:
Erlass eines 2. Nachtrages zur Betriebssatzung für die Ver- und Entsorgungsbetriebe der Gemeinde Ruppichteroth
Der Rat der Gemeinde beschließt den Erlass eines 2. Nachtrages zur Betriebssatzung für die Ver- u. Entsorgungsbetriebe der Gemeinde Ruppichteroth.
einstimmig
Hinweis:
Der 2. Nachtrag zur Betriebssatzung für die Ver- und Entsorgungsbetriebe der Gemeinde Ruppichteroth wird in diesem Mitteilungsblatt öffentlich bekannt gemacht.
Tagesordnungspunkt:
Feststellung des Wirtschaftsplanes 2011/Energiesektor
Der Rat der Gemeinde beschließt, den Wirtschaftsplan Energie für das Jahr 2011
im Erfolgsplan mit Aufwendungen von 1.300,-- €
und Erträgen von 700,-- €
im Vermögensplan
mit einem Finanzbedarf und
einer Finanzabdeckung von je 135.000,-- €
sowie einem Kreditbedarf von insgesamt 135.000,-- €
1. für Neuaufnahme 135.000,-- €
2. für Umschuldung 0,-- €
festzusetzen.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 150.000,-- € festgesetzt.
einstimmig
Tagesordnungspunkt:
Verkehrssituation in der Marktstraße/Burgstraße in Ruppichteroth
Der Rat der Gemeinde beschließt aufgrund einer Empfehlung des Ausschusses für Planung und Umweltschutz die Einrichtung eines Einbahnstraßenrings in der „Burgstraße“ bzw. „Marktstraße“ zu beschließen. Hierbei ist nur neu die Einbahnstraßenregelung in der „Burgstraße“ einzuführen. Die bisherige Einbahnstraßenregelung in der „Marktstraße“ bleibt vorerst in der Probephase bestehen.
Entsprechend den Wünschen der Anwohner folgend, wird diese Gesamtmaßnahme probeweise umgesetzt. Nach spätestens sechs Monaten ist eine weitere Bürgerversammlung für einen Erfahrungsaustausch durchzuführen.
einstimmig bei 1 Enthaltung der Partei DIE LINKE - Ortsverband Ruppichteroth -
Tagesordnungspunkt:
Installierung von Absturzsicherungen (Schutzplanken) an gemeindlichen Straßen
Der Rat der Gemeinde beschließt aufgrund einer Empfehlung des Ausschusses für Planung und Umweltschutz, auf der Grundlage der Vorgaben der Richtlinien für passiven Schutz an Straßen durch Fahrzeug-Rückhaltesysteme (RPS) auf Teilstücken der Straßen „Büchel“ Richtung „Reiferscheid“ und „Winterscheidermühle“ Richtung „Fußhollen“ keine Absturzsicherungen (Schutzplanken) zu installieren.
Entsprechend dem Vorschlag des Bürgermeisters wird der vorgenannte Beschluss dahingehend ergänzt, dass die Ausgaben für die an den zuvor genannten Straßen aufzustellenden Leitpfosten aus dem in den Haushalt des Jahres 2011 für die Installierung von Schutzplanken eingestellten Pauschalbetrag in Höhe von 20.000,-- € finanziert werden.
einstimmig
Tagesordnungspunkt:
Erweiterung der Ortslagenabgrenzungssatzung gemäß § 34 Absatz 4 Baugesetzbuch (BauGB) für die Ortslage Gießelbach
hier: a) Ergebnis der Beteiligung der Bürger und der Träger öffentlicher Belange
b) Satzungsbeschluss
a) Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange:
Aufgrund der Empfehlung des Ausschusses für Planung und Umweltschutz beschließt der Rat der Gemeinde zu den eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange zum Erlass der Ortslagenabgrenzungssatzung für die Ortslage Gießelbach folgendes:
1.) Bezirksregierung Düsseldorf Kampfmittelbeseitigungsdienst (KBD)
Die Anregung wird zur Kenntnis genommen. Ein entsprechender Hinweis wird im Satzungstext vermerkt.
einstimmig bei 4 Enthaltungen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
2.) Rhein-Sieg-Kreis
Die Ausführungen bezüglich der Abfallwirtschaft verstehen sich als allgemeine Hinweise und sind im Baugenehmigungsverfahren relevant.
Ein Hinweis die Abwasserbeseitigung betreffend wurde im Satzungstext aufgenommen.
einstimmig bei 4 Enthaltungen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
b) Satzungsbeschluss
Der Rat der Gemeinde beschließt aufgrund einer Empfehlung des Ausschusses für Planung und Umweltschutz den Erlass zur Erweiterung der Ortslagenabgrenzungs-satzung gemäß § 34 Absatz 4 BauGB für die Ortslage Gießelbach.
einstimmig bei 4 Enthaltungen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Tagesordnungspunkt:
Mitteilungen und Anfragen
Anfrage der FDP-Fraktion vom 07.07.2011;
hier: Erhöhung der Grunderwerbssteuer
Bürgermeister Loskill beantwortet mündlich die schriftliche Anfrage der FDP-Fraktion vom 07.07.2011 zu den von ihm erwarteten Auswirkungen auf die Bautätigkeit einschließlich dem Abverkauf von Bauplätzen in der Gemeinde Ruppichteroth im Hinblick auf die Erhöhung der Grunderwerbssteuer durch das Land Nordrhein-Westfalen und damit verbunden, seine Einschätzung zur Belastung insbesondere junger Familien.
Nichtöffentlicher Teil
Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung wurde über folgende Tagesordnungspunkte beraten bzw. beschlossen:
- Verlustübernahmegarantie für den Verein "Bürgerbus Ruppichteroth e. V."
- Erneuerung der Brücke über den Derenbach bei der Winterscheidermühle;
hier: Auftragsvergabe der Bauarbeiten
- Gewerbegebiet Ruppichteroth-Nord - Verlegung einer Kanal- und Wasserleitung
in den Stichweg;
- Auftragsvergabe der Tiefbauarbeiten –
hier: Genehmigung einer dringlichen Entscheidung gemäß § 60 Abs. 1 der
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW)