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Das Straßenverkehrsamt des Rhein-Sieg-Kreises informiert:
Änderungen bei der Umschreibung ausländischer Fahrerlaubnisse ab 01.07.2011

Rhein-Sieg-Kreis (dk) – Viele Schülerinnen und Schüler sowie Jugendliche nutzten in der Vergangenheit und auch dieses Jahr wieder die Möglichkeit, ihre Fahrerlaubnis beispielsweise im Rahmen eines Auslandpraktikums in einem außerhalb der Europäischen Union liegenden Staat zu erwerben.

Das hatte bisher den Vorteil, dass auch Minderjährige bereits vor dem 18. Lebensjahr berechtigt waren, nach ihrer Rückkehr ein halbes Jahr lang die im Ausland erworbene Fahrerlaubnis in Deutschland in Anspruch zu nehmen.    





Mit der Änderung der Fahrerlaubnisverordnung zum 01.07.2011 ist dieses Privileg bei den minderjährigen Führerscheinerwerbern nicht mehr gegeben. „Eine ausländische Fahrerlaubnis der Klassen B und BE kann nur noch derjenige sechs Monate lang nutzen, der das für diese Klassen vorgeschriebene Mindestalter von 18 Jahren erreicht hat“ , so Dieter Siegberg, Leiter des Straßenverkehrsamtes des Rhein-Sieg-Kreises.

Anders verhält es sich bei den Fragen, ob die Umschreibung der ausländischen Fahrerlaubnis für den deutschen Führerschein mit einer erneuten theoretischen und/oder praktischen Prüfung verbunden ist oder, ob die ausländische Fahrerlaubnis mit vollendetem 17. Lebensjahr in „begleitendes Fahren“ oder mit dem 18. Lebensjahr in eine deutsche Fahrerlaubnis umgeschrieben werden kann.

Das hängt davon ab, in welchem Staat die Fahrerlaubnis ausgestellt wurde.

Zu Auskünften sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Führerscheinstelle des Straßenverkehrsamtes des Rhein-Sieg-Kreises in Siegburg telefonisch unter der Rufnummer 02241/133939 beziehungsweise in der Außenstelle Meckenheim unter der Rufnummer 02225/940950  oder per Mail unter strassenverkehrsamt@rhein-sieg.kreis.de gerne bereit.