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Kreise in NRW erhalten deutlich zu wenig Geld vom Land

Rhein-Sieg-Kreis (dk) – Das hat der Rhein-Sieg-Kreis schon seit Jahren bemängelt. Ein Gutachten hat nun die Situation der Kreisfinanzen auf den Punkt gebracht: Demnach erhält der Rhein-Sieg-Kreis seit Jahrzehnten durch das Land NRW viel zu wenig Geld, um die ihm übertragenen Aufgaben, insbesondere im sozialen Bereich, zu finanzieren.

In einem Gutachten haben Prof. Dr. Martin Junkernheinrich von der Technischen Universität Kaiserslautern und Gerhard Micosatt von der Forschungsgesellschaft für Raumfinanzpolitik Bottrop im Auftrag des Landkreistages NRW die kommunale Finanzmisere in NRW aufdeckt.

Daraus geht unter anderem hervor, dass die Landesregierung NRW den 30 Kreisen und der Städteregion Aachen seit Jahrzehnten zu wenig Geld zur Verfügung gestellt hat. Insbesondere den stetig steigenden Aufgaben- und Ausgabenzuwachs im Sozialbereich hat der Finanzausgleich zwischen Land und Kommunen nicht annähernd abgedeckt, obwohl die Kreise 80% der Kosten tragen.   




Durch die daraus resultierende Unterfinanzierung der Kreise wird auch der Rhein-Sieg-Kreis gezwungen, die ebenso klammen kreisangehörigen Städte und Gemeinden  über die Kreisumlage zur Finanzierung heranzuziehen.
Dieser „Verteilungskonflikt“ wird durch die jährlich stattfindenden Diskussionen um die Höhe der Kreisumlage deutlich. 

Aber auch die Höhe der Mittel, die das Land den Kreisen überhaupt zur Bewältigung ihrer Aufgaben zur Verfügung stellt (sog. Schlüsselzuweisungen) wurde bemängelt. Sie sind „nicht aufgabenangemessen“. Entweder geben Bund und Land für die Aufgabenbewältigung mehr Geld, oder die Aufgaben sind zurückzuführen.
Der Landkreistag NRW nutzt diese Gelegenheit und verweist auf die Handlungsempfehlungen im Gutachten. Eine klare politische Forderung durch den Präsidenten des Landkreistages Thomas Kubenhoff  in Richtung NRW-Regierung:„Es muss deutlich mehr Geld ins System, das ist die Grundvoraussetzung“.

Sollte auch der Rhein-Sieg-Kreis mehr Geld für die Bewältigung seiner Aufgaben, insbesondere in sozialen Bereich, erhalten, könnten die kreisangehörigen Städte und Gemeinden entlastet werden.