Nachrichten
Die Büros der Gemeindeverwaltung Ruppichteroth sind am Montag, dem 07. März 2011 (Rosenmontag), ganztägig geschlossen.

- Rentensprechtag
- Müllabfuhr in dieser Woche
- Jugendhilfezentrum Neunkirchen-Seelscheid
- Offene Ganztagsschule
- Häckseln von Baum- und Strauchschnitt
- Straßenreinigung in der Gemeinde Ruppichteroth
- Elternbefragung zum Modellprojekt Gemeinschaftsschule Much/Ruppichteroth
- Notarsprechtag in Ruppichteroth
- Schulung für die Vereine "Pressearbeit für Bröltaler"
- Die Hauptschule Ruppichteroth freut sich auf Ihre Kinder
- Bereitschaftsdienste
- Niederschrift des Rates
- Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen

 

 

 

Rentensprechtag

Die Deutsche Rentenversicherung Rheinland führt an jedem dritten Mittwoch eines Monats Rentensprechtage für alle Versicherten der Deutschen Rentenversicherung im Rathaus der Gemeinde Ruppichteroth in Schönenberg durch.
Der nächste Rentensprechtag findet somit am 16. März 2011 in der Zeit von 08.30 Uhr - 12.00 Uhr im Rathaus in Schönenberg, Zimmer 121, statt.
Bei Ihrer Vorsprache bitte ich Ihre Versicherungsnummer und Ihren Personalausweis mitzubringen.
Eine Beratung findet nur nach vorhergehender Terminvereinbarung statt.
Terminvereinbarungen sind unmittelbar mit dem Service-Zentrum Gummersbach unter der Telefon Nr. 02261 / 805-01 zu treffen.

 

 


Müllabfuhr in dieser Woche

Abfuhr der Restmülltonne/Biotonne/des Grünabfalls

Abfuhr der Restmülltonne (14tägig und 4wöchentlich)
am Freitag, dem 11.03.2011, AB 1,
am Samstag, dem 12.03.2011, AB 2.
Abfuhr der Biotonne / des Grünabfalls
am Freitag, dem 11.03.2011, AB 3,
am Samstag, dem 12.03.2011, AB 4.
Service-Telefon der RSAG: 02241 / 306-306
Reklamationen: 02241 / 306-240
Kompostierung/Bioabfall: 02241 / 306-272

 

 

Jugendhilfezentrum Neunkirchen-Seelscheid

Das Jugendhilfezentrum für die Gemeinde im Rhein-Sieg-Kreis, Hauptstraße 78, Neunkirchen, ist montags bis donnerstags von 08.00 bis 16.30 Uhr und freitags von 08.00 bis 12.45 Uhr unter der Rufnummer 02247/9215-0 erreichbar. An Wochenenden und außerhalb der üblichen Dienstzeiten werden dringende Meldungen zu Kindeswohlgefährdungen unter der 112 von der Feuer- und Rettungsleitstelle des Kreises sowie den Polizeidienststellen entgegen genommen.
Sprechstunden der Sozialarbeiterinnen
Die Sprechstunde des sozialen Dienstes des Kreisjugendamtes in Ruppichteroth wird wie folgt festgelegt:
Frau Lichtenstein hält ihre Sprechstunde im Kindergarten des Ökumenischen Diakonievereins "Unter`m Regenbogen" in Ruppichteroth, Am Kindergarten 4, donnerstags in der Zeit von 14.00-15.00 Uhr ab (Telefon: 02295/1230).
Frau Wiggering hält ihre Sprechstunde im Rathaus der Gemeinde Ruppichteroth in Schönenberg, Trauzimmer Raum 121, donnerstags in der Zeit von 14.00-15.00 Uhr ab (Telefon: 02295/49-0).
Beide Sozialarbeiterinnen sind außerhalb dieser Sprechzeiten im Jugendhilfezentrum in Neunkirchen unter folgenden Tel.-Nrn. erreichbar:
Frau Lichtenstein 02247/9215 5529
Frau Wiggering 02247/9215 5528

 

 

Einladung zu einer Informationsveranstaltung zur evtl. Einführung des Betreuungsangebotes "Offene Ganztagsschule" (OGS) an den Gemeinschaftsgrundschulen Schönenberg und Winterscheid
Die unter den Eltern der Schulneulinge für das kommende Schuljahr 2011/2012 durchgeführte Befragung zur evtl. Einführung einer Offenen Ganztagsschule an den Grundschulen Schönenberg und Winterscheid hat gezeigt, dass weiterhin ein Interesse an der Einführung dieses Betreuungsangebotes besteht.
Um Ihnen die „Offene Ganztagsschule" persönlich darstellen und Ihre Fragen hierzu beantworten zu können, lade ich Sie auch im Namen der Schulleitungen der Grundschulen Schönenberg und Winterscheid, Herrn Rektor Peters und Frau Rektorin Schellberg, herzlich zu einer
öffentlichen Informationsveranstaltung
am Montag, den 14.03.2011, um 19.30 Uhr,
im Forum der Gemeinschaftsgrundschule Winterscheid, Pastoratsstraße 2,
ein. In dieser Veranstaltung wird Ihnen u.a. Frau Hamacher vom Internationalen Bund Waldbröl (IB Waldbröl) das Konzept der Offenen Ganztagsschule erläutern und zur Beantwortung von Fragen zur Verfügung stehen.
Der IB Waldbröl ist seit der Einführung Träger der Offenen Ganztagsschule an der Grundschule Ruppichteroth. Dies bedeutet, dass er dort für die erfolgreiche Durchführung der OGS zuständig ist und in diesem Zusammenhang auch das dementsprechend geschulte Personal stellt.
Im Hinblick auf die Einführung der Offenen Ganztagsschule an den Grundschulen in Schönenberg und Winterscheid zu Beginn des im Sommer diesen Jahres beginnenden Schuljahres 2011/2012 habe ich alle in Frage kommenden Eltern zu der vorgenannten Veranstaltung mit gesondertem Schreiben eingeladen. Gleichzeitig wurde ein Informationsblatt sowie ein Formular zur verbindlichen Anmeldung für das kommende Schuljahr beigefügt.
Selbstverständlich sind zu der Veranstaltung auch alle interessierten und zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht unmittelbar betroffenen Bürgerinnen und Bürger ebenfalls herzlich eingeladen, wie beispielsweise Eltern bzw. Erziehungsberechtigte, deren Kinder erst zum übernächsten Schuljahr voraussichtlich eingeschult werden.
Über Ihr Interesse an der Offenen Ganztagsschule und Ihr Erscheinen zu der Informationsveranstaltung würde ich mich auch im Namen von Frau Rektorin Schellberg und Herrn Rektor Peters sehr freuen.

 

 

Häckseln von Baum- und Strauchschnitt durch den Bauhof innerhalb der Gemeinde Ruppichteroth

Bürgerinnen und Bürger, die in der Gemeinde Ruppichteroth Baum- und/oder Strauchschnitt gehäckselt haben möchten, können dies ab sofort dem Fachbereich 3 der Gemeinde Ruppichteroth schriftlich, telefonisch unter 0 22 95 / 49 29, per Fax unter 0 22 95 / 49 69, oder per Email unter karina.karkalis@ruppichteroth.de anmelden.
Folgende Angaben werden erbeten:
1. Vor- und Zuname, Ortsteil, Straße, Telefon
2. Lage des Häckselgutes
3. Ist es sichtbar zurecht gelegt?
4. Ist der Zugang frei?
5. Möchten Sie es behalten, oder soll der Bauhof es mitnehmen?
6. Sind Sie oder ein Vertreter anwesend?
Bestellungen werden bis einschl. Montag, den 14.03.2011 , entgegengenommen.
Beachten Sie bitte, dass das Schnittgut einen maximalen Durchmesser von 15 cm nicht überschreiten darf.
Der Häckseltermin ist für
Mittwoch, den 16. März 2011, ab 7.30 Uhr,
vorgesehen.
Ich bitte das Häckselgut bis zu diesem Termin gut sichtbar an der Straße bzw. dem Grundstücksrand bereitzulegen.
Für die reine Häckselzeit einschl. LKW und zwei Mann Bedienung wird je angefangene Viertelstunde ein Selbstkostenpreis von 29,07 € berechnet.

 

 

Straßenreinigung in der Gemeinde Ruppichteroth

Die Gemeindestraßen werden wegen der Rosenmontagszüge am Mittwoch, dem 09.03.2011 gereinigt.
Halten Sie bitte an diesem Tag nach Möglichkeit die Verkehrsflächen von Fahrzeugen frei. Zeitliche Angaben können leider nicht gemacht werden. Ich bitte um Ihr Verständnis.

 

 


Ergebnis der Elternbefragung zum Modellprojekt "Gemeinschaftsschule Much/Ruppichteroth für die Sekundarstufen I und II"
Aufgrund Ihrer großartigen Unterstützung kann das Verfahren zur Realisierung des Modellprojektes fortgesetzt werden. Hierfür bedanke ich mich bei Ihnen vielmals.
Das Ergebnis der Elternbefragung ist in der Gemeinde Ruppichteroth, wie auch in der Gemeinde Much, außerordentlich positiv. Es zeigt, dass das zusammen mit der Gemeinde Much mit Beginn des übernächsten Schuljahres 2012/2013 angestrebte Projekt in der Gemeinde breite Zustimmung findet.
Auf der Basis der tatsächlichen Beteiligung an der Elternbefragung in Verbindung mit der dazu erfolgten Hochrechnung befürworten insgesamt ca. 67% der befragten Eltern in unserer Gemeinde eine Gemeinschaftsschule.
Wie von mir versprochen, erhalten alle mit der Bitte um Beteiligung an der Befragung seinerzeit angeschriebenen Eltern das Ergebnis zugeleitet. Die Verteilung erfolgt über die drei gemeindlichen Grundschulen an die in Frage kommenden Schülerinnen und Schüler.
Gleichzeitig wird das Ergebnis auf der Startseite der gemeindlichen Homepage http://www.ruppichteroth.de/ zur Verfügung gestellt bzw. kann auch im Rathaus bei meinem Schulverwaltungsamt (Tel.-Nr. 02295/4916 oder 4944) zur Versendung angefordert werden.
Einer der nächsten Schritte ist die Erarbeitung eines pädagogischen Konzeptes durch eine bereits gebildete Arbeitsgruppe. Dieses Konzept wird Ihnen nach Fertigstellung selbstverständlich ebenfalls rechtzeitig vorgestellt.

 

 

Notarsprechtag in Ruppichteroth

Der nächste Sprechtag von Herrn Notar Dr. Karl Heinz Kiesgen, Hennef, findet am Freitag, dem 11. März 2011, in der Zeit von 10.00 - 12.00 Uhr, im Wirtshaus an St. Severin in Ruppichteroth statt.
Um Wartezeiten im Rahmen des Sprechtages zu vermeiden, wird um Terminvereinbarung beim Notariat Dr. Kiesgen unter der Telefon-Nummer 02242 / 92410 gebeten.
Die weiteren Notarsprechtage werden rechtzeitig im Mitteilungsblatt bekanntgegeben.

 

 

Einladung zu einer Schulung für die Vereine in der Gemeinde Ruppichteroth "Pressearbeit für Bröltaler"
Liebe Vereinsvertreterinnen, liebe Vereinsvertreter,
liebe Kirchenvertreterinnen und Kirchenvertreter, liebe Pressewarte!
Oft stellen sich die Vereine in der Gemeinde bei ihrer Pressearbeit die Fragen:
„Wie kommt mein Verein in die Zeitung?"
„Wie stelle ich Kontakt zu Redaktionen her?"
„Was gehört in eine Pressemitteilung?"
„Warum werden meine Bilder nicht gedruckt?"
Diese und andere offene Fragen in der Pressearbeit für Vereine beantwortet Ihnen gerne die Journalistin Frau Julia Hohenadel vom Rhein-Sieg-Anzeiger im Rahmen einer Presseschulung am
Donnerstag, den 10. März 2011,
um 19.00 Uhr
im Sitzungssaal des Rathauses in Schönenberg.
Sofern Sie als Vereinsvertreterin und Vereinsvertreter bzw. als Pressevertreterin und Pressevertreter des Vereins keine schriftliche Einladung per E-Mail erhalten haben, so betrachten Sie bitte diese Veröffentlichung als persönliche Einladung.
Auch im Namen der Ideengeberin und Referentin Frau Julia Hohenadel würde ich mich freuen, wenn viele Vereinsvertreterinnen bzw. Vereinsvertreter an der interessanten und aus unserer Sicht wichtigen "Veranstaltung für Vereine" teilnehmen könnten.
Wichtig : Die Teilnahme ist kostenlos!
Inhalte der Schulung sollen sein:
Welche Anlässe eignen sich zur Berichterstattung?
Wie sieht eine gute Pressemitteilung aus?
Journalisten zu Gast - wie gestaltet man Termine/ Pressekonferenzen?
Was gehört in eine Pressemappe?
Ärger mit einer Redaktion - was tun?
Ich bitte um Anmeldung zur Teilnahme bis zum 10. März 2011, 10.00 Uhr, unter 02295 - 4921 oder per E-Mail unter: buergermeister@ruppichteroth.de.

 

 

Die Hauptschule Ruppichteroth freut sich auf Ihre Kinder

Zu Beginn des kommenden Schuljahres 2011/2012 wechseln die Grundschülerinnen und Grundschüler des 4. Schuljahres auf eine weiterführende Schule.
Im Mitteilungsblatt für die Gemeinde Ruppichteroth wurde bereits auf das damit verbundene Anmeldeverfahren hingewiesen.
Wir möchten trotzdem nochmals darauf aufmerksam machen, dass die Ihnen bekannten Bemühungen zur angestrebten Einführung der „Gemeinschaftsschule Much/Ruppichteroth für die Sekundarstufen I und II" zum übernächsten Schuljahr 2012/2013 keinen Einfluss darauf haben, dass die Gemeinschaftshauptschule Ruppichteroth auch im kommenden Schuljahr eine gute Adresse für die vom Schulwechsel betroffenen Kinder ist.
Auf Grund ihrer pädagogischen Konzeption ist die Hauptschule in der Lage, den weiteren schulischen Werdegang Ihres Kindes bzw. Ihrer Kinder bestens zu fördern.
Dies wird vor allem durch das Angebot eines differenzierten Unterrichts in zwei Anspruchshöhen (Grundkurs bzw. erweiterter Kurs) in den Fächern Mathematik und Englisch, sowie durch das stark differenzierte Angebot im Wahlpflichtbereich erreicht, das den individuellen Entfaltungsmöglichkeiten der Kinder gerecht wird. Zukunftsorientierte neue Medien, wie Computer und das Unterrichtsfach Informatik, sind eine Selbstverständlichkeit.
Die Schule verfügt über eine ausreichende Anzahl von Klassenräumen, Fachräume für Physik/Chemie, Biologie, technisches Werken, sowie eine Aula. Hierdurch werden optimale Lern- und Arbeitsbedingungen geboten.
Die vorhandenen sportlichen Anlagen bilden die Grundlage für einen interessanten und vielfältigen Sportunterricht.
Nutzen Sie daher die hervorragenden Möglichkeiten, die die Hauptschule ihren Schülerinnen und Schülern bietet.
Ihre persönlichen Anmeldungen werden in der Zeit vom
14.02. bis 11.03.2011
jeweils von 09.00 bis 12.00 Uhr
- oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel.-Nr. 02295/902301) -
in der Gemeinschaftshauptschule Ruppichteroth,
Sankt-Florian-Straße 2,
gerne entgegengenommen.
Mitzubringen sind:
- das Familienstammbuch bzw. eine Geburtsurkunde
- das letzte Zeugnis vom 11.02.2011.
Falls Sie sich vor einer Entscheidung über den schulischen Bildungsgang Ihres Kindes bzw. Ihrer Kinder persönlich über die Arbeit an der Hauptschule informieren möchten, sind Sie jederzeit, nach vorheriger Terminvereinbarung, zu einem Gespräch mit der Schulleitung herzlich willkommen.
Auf Ihre Anmeldung freuen sich
Gemeinde Ruppichteroth
Der Bürgermeister
Mario Loskill
Hauptschule Ruppichteroth
Der Schulleiter
Josef Lukas

 

 


Bereitschaftsdienste

Polizei-Notruf 110
Feuerwehr- und Rettungsdienst: 112
Krankentransporte 02241/19-222
GEMEINDEWERKE RUPPICHTEROTH
VER- UND ENTSORGUNGSBETRIEBE
Störfall - Telefon- Nummer
0800/ 7766655
Unter den o.g. Rufnummern erreichen Sie den Notdienst der Gemeindewerke Ruppichteroth für die öffentliche Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung der Gemeinde Ruppichteroth über die Leitstelle des Aggerverbandes.
NOTDIENST DES RWE
Bei Stromausfall im Versorgungsnetz erreichen Sie den Störungsdienst der RWE Energie AG
unter der Telefon - Nr. 0180/2112244
Notruf-Nummer der Rhenag 0180/2484848
Ärztlicher Bereitschaftsdienst
In der sprechstundenfreien Zeit erreichen Sie den ärztlichen Bereitschaftsdienst aller Fachrichtungen für den Rhein-Sieg-Kreis unter der
zentralen Rufnummer 0180 5044 100
Bei lebensbedrohenden Zwischenfällen und Unfällen: 112
Zahnärztlicher Notdienst
Telefonischer Ansagedienst zum
zahnärztlichen Notdienst: 01805-986700
Die Notfalldienstzentrale für den gesamten rechtsrheinischen RSK ist folgendermaßen besetzt:
• wöchentlich von 18.00 Uhr bis 08.00 Uhr des darauffolgenden Morgens,
• mittwochs von 13.00 Uhr bis zum nächsten Morgen 08.00 Uhr,
• freitags von 14.00 Uhr bis zum nächsten Morgen 08.00 Uhr und
• an Samstagen, Sonntagen, sowie an Feiertagen, ganztägig.
INFORMATIONSZENTRALE FÜR VERGIFTUNGSFÄLLE
Universitätsklinik Bonn, Telefon-Nr.: 0228-19240
APOTHEKEN-NOTDIENST:
Außerhalb der Geschäftszeiten ist ein Notdienst eingerichtet:
Ruppichteroth und Umgebung
Samstag, den 05.03.2011
Hirsch-Apotheke, Hauptstr. 26, 53804 Much, Tel.: 02245/91920
Sonntag, den 06.03.2011
Hirsch-Apotheke, Hauptstr. 26, 53804 Much, Tel.: 02245/91920
Montag, den 07.03.2011
Bröltal-Apotheke, Brölstr. 6, 53809 Ruppichteroth, Tel.: 02295/5171
Dienstag, den 08.03.2011
Rathaus-Apotheke, Hauptstraße 72, 53819 Neunkirchen, Tel.: 02247/920170
Mittwoch, den 09.03.2011
Hirsch-Apotheke, Hauptstr. 26, 53804 Much, Tel.: 02245/91920
Donnerstag, den 10.03.2011
Bröltal-Apotheke, Brölstr. 6, 53809 Ruppichteroth, Tel.: 02295/5171
Freitag, den 11.03.2011
Rathaus-Apotheke, Hauptstraße 72, 53819 Neunkirchen, Tel.: 02247/920170
Während der Nachtzeiten (22.00 - 08.30 Uhr) ist eine Nachtapotheke dienstbereit.
Die Notdienstgebühr beträgt 2,50 Euro.
Samstag, den 05.03.2011
Marien-Apotheke, Hennef-Geistingen, Bonnerstr. 81, Tel.: 02242/2714
Nachtapotheke : Marien-Apotheke, Hennef-Geistingen, Bonnerstr. 81, Tel.: 02242/2714
Sonntag, den 06.03.2011
Dorotheen-Apotheke, Hennef, Frankfurter Str. 56a, Tel.: 02242/82943
Nachtapotheke : Dorotheen-Apotheke, Hennef, Frankfurter Str. 56a, Tel.: 02242/82943
Montag, den 07.03.2011
Burg-Apotheke, Hennef, Kaiserstraße 1, Tel.: 02242/3211
Nachtapotheke : Burg-Apotheke, Hennef, Kaiserstraße 1, Tel.: 02242/3211
Dienstag, den 08.03.2011
Malteser-Apotheke, Hennef, Frankfurter Str. 72, Tel.: 02242/81234
Nachtapotheke : Die Linden-Apotheke, Lohmar, Hauptstr. 55, Tel.: 02246/4380
Mittwoch, den 09.03.2011
Albertus-Magnus-Apotheke, Hennef, Frankfurterstr. 120, Tel.: 02242/80900
Nachtapotheke : Elefanten-Apotheke, Lohmar, Hauptstr. 4a, Tel.: 02246/4954
Donnerstag, den 10.03.2011
Adler-Apotheke, Hennef, Frankfurter Str. 100, Tel.: 02242/2626
Nachtapotheke : Hubertus-Apotheke, Lohmar, Hauptstr. 64, Tel.: 02246/3636
Freitag, den 11.03.2011
Marien-Apotheke, Hennef-Geistingen, Bonnerstr. 81, Tel.: 02242/2714
Nachtapotheke : Alte Apotheke, Siegburg, Markt 47, Tel.: 02241/63160
Der Notdienst wechselt jeweils um 08.30 Uhr morgens.
LEUCHTTURM
Beratungsstelle für Alzheimer und andere Demenzerkrankungen
Caritasverband für den Rhein-Sieg-Kreis e.V.
Wilhelmstraße 155-157, 53721 Siegburg
Telefon: 02241/1209-0
Fax: 02241/1209-195
Homepage der Beratungsstelle „Leuchtturm" des Caritasverbandes für den Rhein-Sieg-Kreis e.V.
http://www.caritas-rheinsieg.de/
Ansprechpartnerinnen:
Jutta Fellmy, Tel.: 02241/1209305
E-mail: jutta.fellmy@caritas-rheinsieg.de
Doris Steubesand, Tel.: 02241/1209-311
E-mail: doris.steubesand@caritas-rheinsieg.de
Multiple Sklerose
DMSG Betroffenen-Berater
Uwe Stommel - DMSG Betroffenen-Berater
Tel.: 02295-902118
e-mail: Uwe.Stommel@t-online.de
Michael Wendel - DMSG Betroffenen-Berater
Tel.: 02243-80373
e-mail: mianwe@t-online.de
http://www.mskreis-ruppichteroth.de/
Drogen-Suchthilfen
1. Suchtkrankenhilfe des Caritasverband für den Rhein-Sieg-Kreis e.V.
Ansprechpartner: Herr Pöplau
Tel.-Nr. (02241) 1209-302
2. Diakonisches Werk Siegburg Drogenhilfe
-Zentrale und Beratungsstelle-
Ansprechpartner: Herr Wolf
Tel.-Nr.: 02241/66656
3. Kriminalkommissariat Kriminalprävention/Opferschutz Siegburg
Herr Seeger
Tel.-Nr.: 02241/541-4715
4. Kriminalkommissariat 41, Siegburg
Ansprechpartner: Herr Krist
Tel.-Nr.: 02241/541-4411
5. Gemeinschaftshauptschule Ruppichteroth
Ansprechpartnerin: Frau Stoquart
Tel.-Nr.: 02295/902301
Weitere Informationen sind im Rathaus, Tel.-Nr.: 02295/4925, erhältlich.
SOZIALPSYCHATRISCHES ZENTRUM
Sozialpsychiatrisches Zentrum Eitorf
Beratungs- und Betreuungszentrum Eitorf, Josefshöhe 7, 53783 Eitorf
Telefon: 02243/82 602
Fax: 02243/82770
Beratungszeiten:
montags + donnerstags, 09.00 h - 12.00 h oder nach Vereinbarung
Tagesstätte & Kontaktstelle:
Siegstrasse 16, 53783 Eitorf
Telefon: 02243/82670
Fax: 02243/842794
Öffnungszeiten:
montags 09.00 h - 12.00 h: Frühstück
donnerstags 15.00 h - 19.00 h: Offener Treff
Jeden 2. Samstag 9.30 Uhr -13.30 Uhr
(Möglichkeit zum gemeinsamen Frühstück)
N e u b ü r g e r b e a u f t r a g t e r
des Kreistages des Rhein-Sieg-Kreises
für Aussiedler und zugezogene Ausländer
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Der Neubürgerbeauftragte L u d w i g N e u b e r bietet nach telefonischer Vereinbarung Sprechstunden an:.
a) in Siegburg, Kreishaus, Zimmer A 1.40
b) in Ruppichteroth, Grundschule, Schulstraße 5.
Anmeldung bitte über:
a) Tel: 02241-13-3161
Fax: 02241-13-3198
Email: marlene.hautkappe@rhein-sieg-kreis.de
b) Tel: 02295-90 23 18
Fax: 02295-90 23 19
Email: ludwig@neuber.de
Eine telefonische Terminvereinbarung ist unbedingt erforderlich!

 

 

 

 

Niederschrift des Rates

Nachstehend wird die Niederschrift über die Sitzung des Rates der Gemeinde Ruppichteroth vom 07.02.2011 gemäß § 26 der Geschäftsordnung für den Rat der Gemeinde bekannt gegeben.
Öffentlicher Teil
Tagesordnungspunkt:
Zukunftssicherung des Kreiskrankenhauses Waldbröl
hier: Aktueller Bericht zur weiteren Entwicklung des Krankenhauses
Der Hauptgeschäftsführer der Klinikum Oberberg GmbH, zu der auch die Kreiskrankenhaus Waldbröl GmbH gehört, Herr Finklenburg, wird durch den Bürgermeister vorgestellt.
Herr Finklenburg stellt die seinerzeitigen wirtschaftlichen Bedingungen der Kreiskranken-haus Waldbröl GmbH zum Zeitpunkt der Eingliederung in die Klinikum Oberberg GmbH dar und erläutert die seitdem realisierten und noch angestrebten Veränderungen, um für das Kreiskrankenhaus Waldbröl eine gesunde wirtschaftliche Basis zu schaffen.
In diesem Zusammenhang zeigt er die Bestrebungen zur Schaffung von Synergieeffekten durch Verlagerung bzw. Neustrukturierung verschiedenster Abteilungen unter Berücksichtigung der zur Klinikum Oberberg GmbH gehörenden Einrichtungen in Gummersbach,
Marienheide, Bergisch Gladbach und Waldbröl auf. Im Zuge dieser Erläuterungen geht Herr Finklenburg auch auf die Gründe für die Zentralisierung der Geburtshilfestation und auf die Gründe für das letztendlich nicht realisierte ambulante Geburtshaus ein. Gleichzeitig wird die mit der Neuorganisation verbundene Stärkung des Kreiskrankenhauses Waldbröl durch Verlagerung anderer Abteilungen nach Waldbröl dargestellt.
Gleichzeitig erläutert Herr Finklenburg die dringend notwendigen baulichen Sanierungen am Gebäude des Kreiskrankenhauses Waldbröl und weist auf die damit verbundenen Investitionen hin.
Die Fragen der Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter werden von Herrn Finklenburg beantwortet.
Herr Finklenburg weist darauf hin, dass das Kreiskrankenhaus Waldbröl weiterhin in kommunaler Trägerschaft bleiben soll. Der von einem Gemeindevertreter angefragte garantierte Bestand des Krankenhauses kann lt. Herrn Finklenburg aufgrund der stetigen Veränderungen im Gesundheitswesen jedoch nicht zugesagt werden.
Bürgermeister Loskill und der Rat der Gemeinde danken Herrn Finklenburg für seine detaillierten Ausführungen.
Es erfolgt eine Sitzungsunterbrechung in der Zeit von 20.20 Uhr bis 20.30 Uhr.
Tagesordnungspunkt:
Rettungsdienstbedarfsplan des Rhein-Sieg-Kreises
hier: Bericht zur vorgesehenen neuen Rettungswache für die Gemeinden Ruppichteroth und Much
Bürgermeister Loskill stellt den ärztlichen Leiter des Rettungsdienstes des Rhein-Sieg-Kreises, Herrn Riebandt, vor.
Der Bürgermeister weist auf das dem Rat der Gemeinde in der Einladung zu dieser Sitzung überlassene Protokoll eines Erörterungsgespräches vom 11.11.2010 zum Entwurf des Rettungsdienstbedarfsplanes für den Rhein-Sieg-Kreis hin. Im Ergebnis ist für die Gemeinden Much und Ruppichteroth ein gemeinsamer Standort zu suchen. Über die Lage dieses neuen Standortes ist jedoch bisher noch nicht entschieden.
Gemeindevertreterin Dr. Tondorf erläutert folgenden Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 02.02.2011:
1. Der Rat der Gemeinde bekräftigt seinen Beschluss vom 06.10.2010 zum Erhalt der Rettungswache in Ruppichteroth.
2. Der Rat fordert den Rhein-Sieg-Kreis auf, die Belange der Gemeinde Ruppichteroth in ihren Planungen bzw. der Endfassung des Rettungsdienstbedarfsplans zu berücksichtigen und das Verfahren gemäß § 12 des Rettungsdienstgesetzes Nordrhein-Westfalen bis zur ggfs. notwendigen Einigung vor der Bezirksregierung Köln im Interesse der Gemeinde durchzuführen.
Der ärztliche Leiter des Rettungsdienstes des Rhein-Sieg-Kreises, Herr Riebandt, stellt unter Berücksichtigung des vorgenannten Antrages ausführlich die Gründe und das Verfahren dar, die zu der Entscheidung führten, einen neuen Standort für eine gemeinsame Rettungswache der Gemeinden Much und Ruppichteroth mit der Folge zu suchen, dass die in der Gemeinde Ruppichteroth vorhandene Rettungswache aufzugeben ist. In diesem Zusammenhang geht Herr Riebandt auf die bisher angedachten bzw. möglicherweise in Frage kommenden Standorte ein.
Im Rahmen einer sich daran anschließenden Diskussion erläutert Bürgermeister Loskill, dass er und Herr Bürgermeister Haas von der Gemeinde Much in dem v.g. Erörterungsgespräch das Ziel hatten, die entscheidenden Vertreter der Krankenkassen in ihrer Eigenschaft als Kostenträger, dahingehend umzustimmen, dass die vorhandene Rettungswache in Ruppichteroth bestehen bleibt und eine weitere neue Rettungswache in Much eingerichtet wird. Dies sei von den Kostenträgern jedoch aus den von Herrn Riebandt bereits dargelegten Gründen nicht akzeptiert worden.
Herr Riebandt verdeutlicht, dass die Rettungswache im Ort Ruppichteroth nicht nur unter Berücksichtigung der erlaubten Anfahrtszeiten im Rahmen eines Einsatzes in der Gemeinde Ruppichteroth sowie in der Gemeinde Much aufgegeben werden muss, sondern ein weiterer Betrieb dieser Rettungswache auch aus Gründen der Arbeitsstättenverordnung nicht mehr aufrecht erhalten werden kann.
Darüber hinaus erläutert Herr Riebandt, dass eine neue gemeinsame Rettungswache ebenfalls eine „24 Stunden Besetzung" erhalten wird.
Nach weitergehender ausführlicher Diskussion zur Aufgabe des Standortes Ruppichteroth stellt Gemeindevertreter Jarkulisch von der FDP-Fraktion einen Antrag zur Geschäftsordnung auf Schluss der Rednerliste. Diesem Antrag kommt der Rat der Gemeinde nach.
Bürgermeister Loskill bittet Gemeindevertreterin Dr. Tondorf um Auskunft, ob unter Berücksichtigung der Ausführungen von Herrn Riebandt eine Abstimmung über den vorgetragenen Antrag vom 02.02.2011 erwünscht wird.
Gemeindevertreterin Dr. Tondorf hält den Antrag aufrecht, verzichtet jedoch auf eine Abstimmung.
Der Rat der Gemeinde nimmt dieses Verfahren und den damit verbundenen Antrag zur Kenntnis.
Gleichzeitig nimmt der Rat der Gemeinde die Ausführungen von Herrn Riebandt zur Kenntnis.
Abschließend erläutert Herr Riebandt, dass der Rhein-Sieg-Kreis als zuständiger Träger für die kontinuierliche Prüfung zuständig sei, inwieweit die Entscheidung für einen neuen Standort letztendlich bedarfsgerecht war. Herr Riebandt erklärt, dass er die Diskussionsbeiträge in diese kontinuierliche Prüfung mit einbeziehen wird.
Bürgermeister Loskill und der Rat der Gemeinde danken Herrn Riebandt für seine detaillierten Ausführungen.
Tagesordnungspunkt:
Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass auf dem Gebiet der Gemeinde Ruppichteroth
Der Rat der Gemeinde beschließt aufgrund einer Empfehlung des Hauptausschusses den Erlass der „Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass auf dem Gebiet der Gemeinde Ruppichteroth".
einstimmig bei 1 Enthaltung der Partei DIE LINKE - Ortsverband Ruppichteroth -
Hinweis:
Die v.g. Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass auf dem Gebiet der Gemeinde Ruppichteroth wird in diesem Mitteilungsblatt (Amtsblatt) öffentlich bekannt gemacht.
Tagesordnungspunkt:
Anregungen der Partei DIE LINKE - Ortsverband Ruppichteroth - gemäß § 24 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in Verbindung mit § 5 der Hauptsatzung der Gemeinde Ruppichteroth;
a) Wiederanschaffung von Streugutbehältern
b) Übernahme der Kosten im Rechtsstreit zu Veröffentlichungen der Partei DIE LINKE - Ortsverband Ruppichteroth - im Mitteilungsblatt (Amtsblatt) für die Gemeinde Ruppichteroth
a) Wiederanschaffung von Streugutbehältern
Der Rat der Gemeinde beschließt aufgrund einer Empfehlung des Hauptausschusses, der mit Schreiben vom 07.01.2011 durch die Partei DIE LINKE - Ortsverband Ruppichteroth - vorgebrachten Anregung zur Wiederanschaffung von Streugutbehältern nicht stattzugeben und somit eine Anschaffung von Streugutbehältern abzulehnen.
Ablehnung durch Mehrheitsbeschluss bei 1 Ja-Stimme des Bürgermeisters, 15 Ja-Stimmen der CDU-Fraktion, 7 Ja-Stimmen der SPD-Fraktion, 5 Ja-Stimmen der FDP-Fraktion, 4 Ja-Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, 1 Nein-Stimme der Partei DIE LINKE - Ortsverband Ruppichteroth -
b) Übernahme der Kosten im Rechtsstreit zu Veröffentlichungen der Partei DIE LINKE - Ortsverband Ruppichteroth - im Mitteilungsblatt (Amtsblatt) für die Gemeinde Ruppichteroth
Der Rat der Gemeinde behandelt die mit Schreiben vom 03.12.2010 vorgebrachte Anregung der Partei DIE LINKE - Ortsverband Ruppichteroth - aufgrund des in der Sitzung des Hauptausschusses am 03.02.2011 getroffenen Überweisungsbeschlusses zur weiteren Beratung und Beschlussfassung der Angelegenheit in dieser Sitzung des Rates.
Nach Darlegung des verfahrenstechnischen Ablaufs durch Bürgermeister Loskill begründet Gemeindevertreter Kemper die vorliegende Anregung. Anschließend nimmt Gemeindevertreter Kemper an der weiteren Beratung und der sich daran anschließenden Beschlussfassung wegen Befangenheit nicht teil.
Bürgermeister Loskill erläutert dem Rat der Gemeinde seine Rechtsauffassung zu der Anregung, wonach der Rat der Gemeinde beschließen möge, dass sämtliche Kosten, welche der Gemeinde im Rahmen des derzeit anhängigen Rechtsstreits Frank Kemper./. den Bürgermeister der Gemeinde Ruppichteroth zu Veröffentlichungen von Parteiinformationen im Mitteilungsblatt (Amtsblatt) für die Gemeinde Ruppichteroth entstehen, der Rautenberg Media & Print Verlag KG zu belasten.
Der Bürgermeister schlägt vor, der Anregung nicht stattzugeben.
Der Rat der Gemeinde folgt dem Vorschlag des Bürgermeisters und lehnt die zuvor dargestellte Anregung der Partei DIE LINKE - Ortsverband Ruppichteroth - vom 03.12.2010 ab.
einstimmig bei 1 Enthaltung der SPD-Fraktion
Neben dem wegen Befangenheit an der Beschlussfassung nicht teilnehmenden Gemeindevertreter Kemper nimmt Bürgermeister Loskill aufgrund des derzeit laufenden Rechtsstreites an der Beschlussfassung ebenfalls nicht teil.
Tagesordnungspunkt:
Aufstellung einer Außenbereichssatzung gemäß § 35 Absatz 6 Baugesetzbuch (BauGB) für die Ortslage Mittelsaurenbach
hier: a) Ergebnis der Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit, der berührten Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange
b) Satzungsbeschluss
a) Aufgrund einer Empfehlung des Ausschusses für Planung und Umweltschutz beschließt der Rat der Gemeinde zu den eingegangenen Stellungnahmen der betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Erlass einer Außenbereichssatzung für die Ortslage Mittelsaurenbach Folgendes:
1.) Stellungnahme Barbara Rohstoffbetriebe GmbH vom 15.10.2007
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
einstimmig
2.) Bezirksregierung Düsseldorf Kampfmittelbeseitigung vom 23.10.2007
Die Anregung wird berücksichtigt. Ein Hinweis wird im Satzungsentwurf ergänzt.
einstimmig
3.) LVR Rheinisches Amt für Bodendenkmalpflege vom 05.11.2007
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Ein entsprechender Passus war bereits im Satzungsentwurf vorgesehen.
einstimmig
4.) Rhein-Sieg-Kreis vom 05.11.2007
Die Anregung wird berücksichtigt und ein entsprechender Hinweis auf § 51 a Landeswassergesetz in den Satzungsentwurf aufgenommen.
einstimmig
5.) Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung Bergbau und Energie vom 27.11.2007
Die Anregung wird zur Kenntnis genommen. Die betroffenen Bereiche werden entsprechend dem Gutachten in der Satzungsabgrenzungskarte gekennzeichnet und ein Hinweis in den Satzungsentwurf mit aufgenommen.
einstimmig
6.) Anregung eines Bürgers vom 01.11.2007 auf Verschiebung der Satzungsgrenze im westlichen und nordwestlichen Bereich auf die Grundstücksgrenze der Parzellen 597 und 599
Die vorhandenen baulichen Anlagen wurden bei der Abgrenzung der Außenbereichssatzung berücksichtigt. Die Gemeinde beabsichtigt, nicht zusätzliche Flächen, die weiter in den Außenbereich ragen, für eine mögliche Bebauung zu schaffen.
Fragestellungen des Rohrleitungssystems zum Betrieb der Wärmepumpenanlage sind nicht Gegenstand der Außenbereichssatzung und müssen im Rahmen der gegebenenfalls erforderlichen Anträge bzw. Genehmigungen geprüft werden.
Den Anregungen wird folglich nicht entsprochen.
einstimmig
7.) Anregung zweier Eigentümer der Parzelle 3 vom 08.11.2007 auf Erweiterung der Satzungsgrenze
Die im Jahre 1993 genehmigte Jagdhütte konnte in dieser Form errichtet werden, da es sich um ein teilpriviligiertes Vorhaben handelt. Eine Errichtung eines Wochenend- oder Wohnhauses an dieser Stelle ist nicht zulässig, da es sich ausschließlich um Außenbereich und Landschaftsschutzgebiet handelt.
Die Baugenehmigung der Jagdhütte wurde damals unter Widerrufsvorbehalt erteilt.
In folgenden Fällen tritt der Widerruf in Kraft:
a) wenn die Hütte anders genutzt wird als zur Ausübung der Jagd,
b) wenn die Hütte an einen anderen als den Jagdpächter dieses Reviers ver-äußert wird,
c) nach Ablauf des Jagdpachtverhältnisses.
Eine Wochenendhaus- oder Wohnhausnutzung ist dementsprechend an dieser Stelle nicht erwünscht.
Der Anregung wird nicht entsprochen.
einstimmig
b) Aufgrund einer Empfehlung des Ausschusses für Planung und Umweltschutz beschließt der Rat der Gemeinde den Erlass der Außenbereichssatzung gemäß § 35 Absatz 6 BauGB für die Ortslage Mittelsaurenbach.
einstimmig
Hinweis:
Die v.g. Außenbereichssatzung für die Ortslage Mittelsaurenbach wurde im Mitteilungsblatt (Amtsblatt) für die Gemeinde Ruppichteroth vom 25.02.2011, Woche 8, öffentlich bekannt gemacht.
Tagesordnungspunkt:
Antrag der FDP-Fraktion vom 25.01.2011:
Einrichtung einer zentralen kommunalen Vergabestelle
Gemeindevertreter Smielick erläutert den Antrag der FDP-Fraktion vom 25.01.2011, wonach die Verwaltung beauftragt werden soll, mit anderen Gemeinden des Rhein-Sieg-Kreises und mit dem Rhein-Sieg-Kreis selbst Gespräche mit dem Ziel zu führen, möglichst bald eine zentrale kommunale Vergabestelle einzurichten.
Bürgermeister Loskill berichtet über die aktuellen Bestrebungen des Rhein-Sieg-Kreises zur kommunalen Zusammenarbeit im Rahmen derer die Einrichtung einer zentralen kommunalen Vergabestelle ein Themenfeld darstellt.
Der Bürgermeister verweist auf die darüber hinaus bereits bestehende Zusammenarbeit mit der zentralen Vergabestelle des Rhein-Sieg-Kreises bei Auftragsvergaben im Baubereich.
Bürgermeister Loskill erläutert, dass in der nächsten Sitzung der Hauptverwaltungsbeamten die Themenfelder einer kommunalen Zusammenarbeit durch den Rhein-Sieg-Kreis vorgestellt werden sollen. Gleichzeitig macht er darauf aufmerksam, dass bei der evtl. Errichtung einer zentralen kommunalen Vergabestelle die Problematik „EU-Schwellenwerte" Beachtung zu finden hat.
Der Bürgermeister bittet, im Rahmen der Beschlussfassung, die im zuvor erwähnten Antrag erwähnten Wörter „möglichst bald" aufgrund der derzeit laufenden und zuvor dargestellten Bestrebungen im Bereich der kommunalen Zusammenarbeit durch den Rhein-Sieg-Kreis nicht zu berücksichtigen.
Der Rat der Gemeinde folgt im Rahmen der Beschlussfassung dem Vorschlag des Bürgermeisters und beschließt, dem Antrag der FDP-Fraktion vom 25.01.2011 mit der Folge nachzukommen, dass die Verwaltung beauftragt wird, mit anderen Gemeinden des Rhein-Sieg-Kreises und mit dem Rhein-Sieg-Kreis selbst Gespräche mit dem Ziel zu führen, eine zentrale kommunale Vergabestelle einzurichten.
einstimmig
Gemeindevertreter Alenfelder bittet für die SPD-Fraktion den Bürgermeister darum, über den Sachstand zu den derzeit dargestellten Bestrebungen im Rahmen der kommunalen Zusammenarbeit in regelmäßigen Abständen zu informieren.
Nichtöffentlicher Teil
Tagesordnungspunkt:
Mitteilungen und Anfragen
Bürgermeister Loskill berichtet insbesondere über folgende dringliche Themen.
- Sanierung des Hallenbades Ruppichteroth
- Modellprojekt „Gemeinschaftsschule Much/Ruppichteroth für die Sekundarstufen I und II"
- Entwicklung der Schülerzahlen an der Gemeinschaftshauptschule Ruppichteroth

 


Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass auf dem Gebiet der Gemeinde Ruppichteroth vom 28.02.2011

Aufgrund des § 6 Abs. 1 in Verbindung mit § 6 Abs. 4 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (Ladenöffnungsgesetz - LÖG NRW) vom 16.11.2006 wird von der Gemeinde Ruppichteroth als örtlich zuständige Ordnungsbehörde gemäß dem Beschluss des Rates der Gemeinde Ruppichteroth vom 07.02.2011 folgende Ordnungsbehördliche Verordnung erlassen:
§ 1
Verkaufsstellen im Gebiet der Gemeinde Ruppichteroth dürfen an folgenden Sonntagen für die Dauer von fünf Stunden geöffnet sein:
Ortsteil
Winterscheid
Anlass
„Winterscheid stellt aus"
Zeitpunkt
3. Sonntag im März
Ortsteil
Ruppichteroth
Anlass
„Bröltaler-Familien-Sonntag"
Zeitpunkt
3. Sonntag im Juni
Ortsteil
Schönenberg
Anlass
Kirmes
Zeitpunkt
3. Sonntag im Juli
Ortsteil
Winterscheid
Anlass
Kirmes
Zeitpunkt
2. Sonntag im August
Ortsteil
Ruppichteroth
Anlass
Kirmes
Zeitpunkt
3. Sonntag im Oktober
Ortsteil
Winterscheid
Anlass
„Winterscheid stellt aus"
Zeitpunkt
2. Sonntag im November
Ortsteil
Winterscheid
Anlass
Weihnachtsmarkt
Zeitpunkt
1. Adventssonntag
Ortsteil
Ruppichteroth
Anlass
Weihnachtsmarkt
Zeitpunkt
2. Adventssonntag
Am 2. Sonntag im November dürfen Märkte, gewerbliche Ausstellungen und ähnliche Veranstaltungen erst ab 13.00 Uhr beginnen.
§ 2
1. Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig im Rahmen des § 4 Abs. 2 LÖG Verkaufsstellen außerhalb der dort zugelassenen Geschäftszeiten oder Örtlichkeiten offen hält.
2. Die Ordnungswidrigkeit kann nach § 13 Abs. 2 des LÖG NRW mit einer Geldbuße bis zu 500,00 € geahndet werden.
§ 3
Diese Verordnung tritt am Tage nach Ihrer Verkündung in Kraft.
Gleichlautende Ordnungsbehördliche Verordnung vom 06.06.2007 tritt mit Inkrafttreten dieser Verordnung außer Kraft.
Bekanntmachungsanordnung
Die Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass auf dem Gebiet der Gemeinde Ruppichteroth vom 28.02.2011 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) beim Zustandekommen dieser Verordnung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn,
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
b) die Verordnung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder
d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.