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Ausnahmen vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot für Lkw

Dringend benötigte Güter dürfen transportiert werden

Rhein-Sieg-Kreis (kl) – Das derzeit herrschende Winterwetter hat zum Teil auch erhebliche Auswirkungen auf den Straßenverkehr. Um den Nachschub wichtiger Güter und die Funktionsfähigkeit wesentlicher Bereiche des öffentlichen Lebens aufrecht erhalten zu können, hat das Verkehrsministerium Nordrhein-Westfalen für bestimmte Lieferungen eine generelle Ausnahme vom Fahrverbot für Lkw an Sonn- und Feiertagen bis zum 2. Januar 2011 verfügt.  


Die Ausnahme gilt für Streusalz- und Heizöllieferungen, Transporte von Enteisungsmitteln und Treibstoffen sowie vergleichbarer Güter, die an den Weihnachtsfeiertagen und am Jahreswechsel witterungsbedingt dringend benötigt werden. Darauf weist das Straßenverkehrsamt des Rhein-Sieg-Kreises hin.

Gestern landete der Erlass auf dem Schreibtisch von Dieter Siegberg, dem Leiter des Amtes. „Die Regelung kommt gerade noch rechtzeitig vor den Feiertagen, so dass wir auch noch die zuständigen Städte unterrichten können.“

Für Transporte in Nordrhein-Westfalen wird keine schriftliche Ausnahmegenehmigung benötigt. Soweit bei Beförderungen in andere Bundesländer eine Ausnahmegenehmigung erforderlich ist, kann diese ohne die sonst übliche Dringlichkeitsprüfung erteilt werden.

„Mit dieser Ausnahmeregelung sollte die Versorgung mit notwendigen Gütern in der Region sichergestellt sein.“ sagte Siegberg weiter.