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Reitkennzeichen und Jahresaufkleber für 2011 ab Januar zu haben
Rhein-Sieg-Kreis weist auf Kennzeichnungspflicht hin

Rhein-Sieg-Kreis (cla) – Die für das Jahr 2011 gültigen Jahresaufkleber für die Reitkennzeichen sind bald zu haben. Der Rhein-Sieg-Kreis weist wie in jedem Jahr alle Reiterinnen und Reiter im Kreisgebiet darauf hin, dass für auf Kreisgebiet bewegte Reitpferde eine Kennzeichnungspflicht besteht.  



Wer in der freien Landschaft und/oder im Wald reitet, muss im Besitz gültiger Reitkennzeichen sein. Die zwei gelben, rechteckigen Kennzeichen sind nur gültig mit dem jeweils aktuellen Jahresaufkleber. Die Kennzeichen müssen beidseitig am Zaumzeug des Pferdes gut sichtbar angebracht sein. Abweichungen von dieser verbindlichen Regelung akzeptiert die Untere Landschaftsbehörde nur bei kleineren Pferden. Dann dürfen die Reitkennzeichen auch gut sichtbar am Sattel angebracht werden.

Ausreiten in der freien Landschaft und/oder im Wald ohne gültige Kennzeichen kann ein empfindliches Bußgeld nach sich ziehen. Dies gilt selbst dann, wenn man die Kennzeichen aus der Jacken- oder Hosentasche ziehen und vorweisen kann.

Wer noch keine Reitkennzeichen besitzt, kann diese einmalig zum Preis von 8,50 Euro erwerben. Darüber hinaus beträgt die Gebühr für die Jahresaufkleber 2011 für private Nutzer in diesem Jahr 30,38 Euro und für Reiterhöfe 80,38 Euro. Wer bereits eine Einzugsermächtigung für die jährliche Verlängerung der Reitkennzeichen erteilt hat, erhält die neuen Aufkleber Ende Januar unaufgefordert zugesandt.

Wer lieber bar bezahlen möchte, kann die Aufkleber ab Montag, 3. Januar 2011, im Siegburger Kreishaus (Bürger-Service / Info) oder in der Nebenstelle in Rheinbach abholen.

Online ist der Antrag auf Zusendung eines Reitkennzeichens nebst Jahresaufklebern unter www.rhein-sieg.kreis.de, Rubrik Bürgerservice, Servicebereiche, Bürgerservic/Info im Kreishaus, Reitangelegenheiten abrufbar.

Weitere Informationen erhalten Interessierte auf der Internetseite des Rhein-Sieg-Kreises unter www.rhein-sieg-kreis.de oder telefonisch: entweder beim Rhein-Sieg-Kreis – Der Landrat – Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg, Tel.: 02241/13-3536 oder in der Nebenstelle Rheinbach, Grabenstraße 39, 53359 Rheinbach - Tel.: 02226/ 9234-0.

Die Öffnungszeiten sind in Siegburg jeweils Montag bis Donnerstag von 6.45 Uhr bis 18.00 Uhr, und Freitag von 6.45 Uhr bis 12.30 Uhr. In Rheinbach sind die Öffnungszeiten jeweils Montag bis Donnerstag von 8.00 Uhr bis 17.00 Uhr, und Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr.