Nachrichten


- Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung zu Weihnachten
- Öffentliche Informationsveranstaltung „Gemeinschaftsschule Much"
- Anmeldung für Plätze in den Kindertageseinrichtungen in der Gemeinde
- Sportlerehrung
- Jahresablesung der Wassermesser
- 20. Nachtrag zur Satzung über die Straßenreinigung
- 39. Nachtrag der Beitrags- und Gebührensatzung
- Sprechstunden der Schuldnerberatung des SKM
- Sportlerehrung des Rhein-Sieg-Kreises für das Jahr 2010
- Hallenbad geschlossen
- Müllabfuhr in dieser Woche
- Bereitschaftsdienste

 

 

Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung zu Weihnachten

Die Büros der Gemeindeverwaltung Ruppichteroth sind am Freitag, dem
24. Dezember 2010 (Heiligabend), und am Freitag, dem 31. Dezember 2010 (Silvester), ganztägig geschlossen.

 

 


Einladung zur öffentlichen Informationsveranstaltung „Gemeinschaftsschule Much/
Ruppichteroth für die Sekundarstufen I und II“

      Der Rat der Gemeinde Ruppichteroth hat in seiner Sitzung am 09.12.2010 analog der
Beschlussfassung des Rates der Gemeinde Much vom 17.11.2010, u.a. beschlossen,
dass die Verwaltung

- im Einvernehmen mit der Gemeinde Much beim Land Nordrhein-Westfalen ernsthaf-tes Interesse für eine Teilnahme an dem Modellprojekt „Gemeinschaftsschule Much/ Ruppichteroth für die Sekundarstufen I und II“ bekundet,
- kurzfristig eine öffentliche Informationsveranstaltung mit den maßgebenden Vertre-tern der Regierungspräsidentin in Köln und des Ministeriums für Schule und Weiter-bildung durchführt.

Die Interessensbekundung wurde daraufhin unmittelbar am 10.12.2010 an das Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW über die Bezirksregierung Köln (= Regierungspräsi-dentin) versandt und sieht eine evtl. Umsetzung des Projektes „Gemeinschaftsschule
Much/Ruppichteroth“ zu Beginn des übernächsten Schuljahres 2012/2013 vor.


Die in diesem Zusammenhang geplante öffentliche Informationsveranstaltung findet gemein-sam mit der Gemeinde Much am

Montag, den 10.01.2011, um 19.00 Uhr,
im Haus der Begegnung der Lebensgemeinschaft Eichhof,

statt. Hierzu lade ich Sie auch im Namen der Gemeinde Much herzlich ein. Vertreter der
Bezirksregierung Köln und des Ministeriums für Schule und Weiterbildung NRW werden
anwesend sein.

Für die eventuelle Einführung einer Gemeinschaftsschule in Kooperation mit der Gemeinde Much ist insbesondere entscheidend, ob Sie, liebe Eltern, diese Schulform wollen.
Ich möchte Sie für die Unterstützung des Modellprojektes „Gemeinschaftsschule Much/
Ruppichteroth“ gewinnen.
Neben der eventuell langsam auslaufenden Gemeinschaftshauptschule Ruppichteroth stellt diese neue Schulform die beste Möglichkeit dar, Ihnen auch künftig eine weiterführende Schule in unserer Gemeinde anbieten zu können.

Nach der v.g. Informationsveranstaltung werde ich hierzu unter den Eltern, deren Kinder zur Zeit die Klassen 1 – 3 an den Gemeinschaftsgrundschulen Ruppichteroth, Schönenberg und Winterscheid besuchen, eine dementsprechende Umfrage durchführen.
Die Informationsveranstaltung richtet sich somit insbesondere an die Eltern, deren Kind bzw. Kinder in dem zuvor dargestellten Umfragekreis einzubeziehen sind. Selbstverständlich sind aber auch alle anderen interessierten Bürgerinnen und Bürger willkommen, um sich von der Gestaltung einer möglichen „neuen“ weiterführenden Schule in unserer Gemeinde ein Bild zu machen.

Über das angestrebte Modellprojekt werde ich Sie kurzfristig weitergehend informieren.

 

 


Anmeldung für Plätze in den Kindertageseinrichtungen in der Gemeinde Ruppichteroth


Sehr geehrte Eltern,


ich möchte Ihnen in diesem Jahr erstmals die Möglichkeit eines einheitlichen Anmeldeverfah-rens für die Kindergärten in der Gemeinde Ruppichteroth bieten. In den folgenden kurzen Darstellungen der einzelnen Einrichtungen können Sie sich einen ersten Eindruck über den jeweiligen Träger und seine Angebote verschaffen.
Anmeldeschluss für alle Einrichtungen ist der 14.01.2011.
Ich bitte Sie, sich direkt mit Ihrer jeweiligen Wunscheinrichtung in Verbindung zu setzen.

Elterninitiative Wirbelwinde Winterscheid:

Wir sind ein 3-gruppiger zertifizierter Bewegungskindergarten mit 65 Kindern von 0,4-6 Jah-ren.
Unsere Schwerpunkte liegen neben der Bewegung in der Natur ( feste Waldtage + Wochen ) und in der gesunden Ernährung.
Unsere Öffnungszeiten sind Montag-Donnerstag von 07.00-16.30 Uhr und Freitag von 07.00-14.00 Uhr.
Wenn Sie Interesse an unserer  Einrichtung haben, dann können Sie sich Informationen auf unserer Homepage http://www.wirbelwinde.de/ holen, oder persönlich einen Termin bei der Kigaleitung Alexandra Scheldt unter 02247/5990 machen.


Katholischer Kindergarten St. Servatius:

Herrnsteinstr. 4
53809 Ruppichteroth
Tel: 02247-2200
Ansprechpartner: Julia Hermann, Sabine Bergan


Unsere Einrichtung befindet sich in der Trägerschaft des katholischen Kirchengemeindever-bands  St. Severin Ruppichteroth. Die Tageseinrichtung bietet 50 Plätze mit der Möglichkeit der ganztägigen Betreuung für Kinder im Alter von 3-6 Jahren an. Die Öffnungszeiten sind von 7.00-16.00Uhr. Unsere pädagogische Arbeit wird sich ab dem 01.01.2011 durch den Lei-tung und Personalwechsel  an der Reggio-Pädagogik orientieren und basiert auf der Grundla-ge der ganzheitlichen Persönlichkeitsbildung aus dem Glauben heraus. Wir gehen von einem starken und kompetenten Kind aus, das mit allen Anlagen ausgerüstet ist, um sich die Welt mit allen Sinnen zu erklären. Die Kinder haben die Möglichkeit im Kindergarten sich selbst zu bilden durch ihre „Arbeit“ in Projekten, deren Themen von ihren alltäglichen Erfahrungen ausgehen. Es ist uns wichtig, dass die Kinder in einer Atmosphäre des Vertrauens, der Gebor-genheit und der Sicherheit im alltäglichen Miteinander leben.

Eine Anmeldung ist zu den Öffnungszeiten der Einrichtung jederzeit möglich. Für ein Bera-tungsgespräch und eine Hausbesichtigung vereinbaren Sie bitte einen Termin.

Katholischer Kindergarten St. Severin:

Mucherstr. 1
53809 Ruppichteroth
Tel: 02295-5115
Ansprechpartner: Julia Hermann

Unsere Einrichtung befindet sich in der Trägerschaft des katholischen Kirchengemeindever-bands  St. Severin Ruppichteroth. Die Tageseinrichtung bietet 45 Plätze mit der Möglichkeit der ganztägigen Betreuung für Kinder im Alter von 2-6 Jahren an. Die Öffnungszeiten sind von 7.00-16.00Uhr. Unsere pädagogische Arbeit orientiert sich an der Reggio-Pädagogik und basiert auf der Grundlage der ganzheitlichen Persönlichkeitsbildung aus dem Glauben heraus.
Die Kinder haben die Möglichkeit im Kindergarten sich selbst zu bilden durch ihre „Arbeit“ in Projekten, deren Themen von ihren alltäglichen Erfahrungen ausgehen. Förderung der Wahrnehmungs- und Ausdrucksfähigkeiten sind deshalb ein zentrales Anliegen unserer Ein-richtung. Erzieherin und Kind sind in einem Prozess, sie erleben, entdecken und erfahren da-bei gemeinsam NEUES. Wir begleiten das Kind, dokumentieren sein Tun und nehmen Anteil an seinen Gefühlen, Gedanken und Fragen.

Eine Anmeldung ist zu den Öffnungszeiten der Einrichtung jederzeit möglich. Für ein Bera-tungsgespräch und eine Hausbesichtigung vereinbaren Sie bitte einen Termin.


Ökumenischer Kindergarten "Schneckenhaus" Büchel:

Alte Schule 4, 53809 Ruppichteroth

In unserer eingruppigen Kindertageseinrichtung des Ökumenischen Diakonievereins werden 20 Kinder von zwei bis sechs Jahren 35 Stunden von 7.00 bis 14.00 Uhr betreut.
Unsere Räumlichkeiten sind für eine altersgemischte Gruppe ideal ausgestattet. So verfügen wir über einen Gruppenraum mit einem integrierten Spiel- und Bewegungsbereich für unsere Kleinsten, sowie einen Wickel- und Ruheraum. Aber auch ein eigener Raum für die älteren Kinder lädt zum Forschen, Werken, Bauen und überhaupt "Kreativ sein" und Lernen ein.
Zudem gibt es natürlich für alle Kinder einen großen Bewegungsraum.
Infos erhalten Sie bei der Leiterin Frau Gabriele Fuchs unter 02295/1274

 

Ökumenisches Familienzentrum „Unter´m Regenbogen“:
Am Kindergarten 4, 53809 Ruppichteroth
Das Ökumenische Familienzentrum „Unter´m Regenbogen“ in der Trägerschaft des Ökume-nischen Diakonievereins bietet Betreuungsmöglichkeiten in der Zeit von 07.00 Uhr bis 16.30 Uhr für Kinder im Alter von einem Jahr bis zum Schuleintritt. Wir arbeiten nach dem situati-onsorientierten Ansatz und vermitteln die Lerninhalte besonders anhand von Projekten. In unserem Familienzentrum erfahren die Kinder auf dem Hintergrund eines christlichen Welt-bildes eine optimale und individuelle Betreuung, Förderung (verschiedene Therapieangebote im Haus) und Erziehung. Außerdem können auch Eltern und Familien verschiedene Bildungs-, Beratungs- und Freizeitangebote in Anspruch nehmen. Auskunft zu unserem Familienzent-rum erhalten Sie unter  02295/1230 bei Frau Georgi oder im Internet unter http://www.oekumenisches-familienzentrum.de/    
Ökumenische Kita Schönenberg:

Auf der Burghardt 7, 53809 Ruppichteroth
Wir sind eine zweigruppige Einrichtung des Ökumenischen Diakonievereins und betreuen zurzeit 50 Kinder. Unsere Schwerpunkte liegen in der Kleingruppenarbeit, Bewegungserzie-hung, religionspädagogischer Erziehung und in unserem teiloffenen Konzept. Kinder mit be-sonderem Förderbedarf können in unserer Einrichtung therapeutisch betreut werden (z.B.: Frühförderung, Ergotherapie, Logopädie,). Unsere Öffnungszeiten sind von 07.00 – 16.00 Uhr und umfassen Betreuungszeiten von 25, 35 oder 45 Stunden. Für weitere Infos wenden Sie sich bitte an die Kita-Leiterin Frau Heimann, unter Telefon: 02295/2137 oder
per Email an: OekumenischeKiTa-Schoenenberg@t-online.de 

 

 


Sportlerehrung

Der Rat der Gemeinde Ruppichteroth hat in seiner Sitzung am 09.12.2010 Richtlinien beschlossen, nach denen Personen aus ortsansässigen Vereinen und Schulen (diese wurden gesondert angeschrieben) und Einwohner der Gemeinde Ruppichteroth geehrt werden können, die besondere sportliche Leistungen erbracht oder sich in besonderer Weise um den Sport in der Gemeinde verdient gemacht haben.

Die Richtlinien nebst Meldezettel liegen im Rathaus, Zimmer Nr. 104, aus. Sie kön-nen auch per Email unter karina.karkalis@ruppichteroth.de angefordert werden.

Vorschläge bitte ich bis zum 07.01.2011 einzureichen.
Die Ehrung findet im Frühjahr 2011 statt.

 

 


Jahresablesung der Wassermesser

              Ich weise nochmals auf die Ablesung des Wassermessers per Selbstablesekarte hin.
 
Die Selbstablesekarte bitte ich bis zum 20.12.2010 ausgefüllt zurückzusenden. 

Alternativ kann der Zählerstand auch  per Internet übermittelt werden. Hierzu steht Ihnen auf der Internetseite der Gemeinde Ruppichteroth http://www.ruppichteroth.de/ (Direktlink hier im Hauptmenü Gemeinde/Ruppichteroth/Zählerstandserfassung)ein entsprechender Verweis zur Verfügung. Nach Anwahl dieses „Links“ kann in ein-fachen Schritten unter Angabe der Kundennummer und Zählernummer der Zähler-stand bis zum 31.12.2010 übermittelt werden.

Ich bitte alle Kunden, den Zählerstand innerhalb der genannten Frist per Ablesekarte oder Internet zu melden. Durch die korrekte Übermittlung des Zähler-standes kann eine ordnungsgemäße Abrechnung der Wasser- und Abwassergebüh-ren für das Jahr 2010 erfolgen. 

Falls der Wasserverbrauch aufgrund des fehlenden Rücklaufes Ihrer Ablesekarte bzw. Internet nicht ermittelt werden kann, erfolgt eine Schätzung auf der Basis des
Vorjahresverbrauches.

Für Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeinde-werke Ruppichteroth gerne zur Verfügung.

 

 


20. Nachtrag zur Satzung über die Straßenreinigung

und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) der Gemeinde Ruppichteroth vom 13.12.2010


     Aufgrund von § 7 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 41 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe f) der
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land
Nordrhein-Westfalen/GV.NRW. S. 666 bzw. Sammel-Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen/SGV.NRW. 2023), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 17. Dezember 2009 (GV. NRW. S. 950) und der §§ 3 und 4 des Gesetzes über die Reinigung öffentlicher Straßen (Straßenreinigungsgesetz NRW) vom 18. Dezember 1975 (GV.NRW. S. 706, 1976 S. 12), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. Juni 2009 (GV. NRW. S. 390) und der §§ 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) vom 21. Oktober 1969 (GV.NRW. S. 712/SGV.NRW. 610), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. Juni 2009 (GV. NRW. S. 394), hat der Rat der Gemeinde Ruppichteroth in seiner Sitzung am 09.12.2010 den 20. Nachtrag zur Straßenreinigungs- und Gebührensatzung beschlossen:


§ 1

§ 6 Abs. 4 Satz 1 erhält folgende Fassung:

„Bei einer einmaligen monatlichen Reinigung der Fahrbahn beträgt die Benutzungsgebühr jährlich je Meter Grundstücksseite (Absätze 1 bis 3), wenn das Grundstück durch eine Straße erschlossen wird, die überwiegend

a) dem überörtlichen Verkehr dient 0,28 Euro
b) dem innerörtlichen Verkehr dient 0,33 Euro
c) dem Anliegerverkehr dient 0,35 Euro.


Für den Winterdienst beträgt die Benutzungsgebühr jährlich je Meter Grundstücksseite (Absätze 1 bis 3), wenn das Grundstück durch eine Straße erschlossen wird, die überwiegend

a) dem überörtlichen Verkehr dient 0,50 Euro
b) dem innerörtlichen Verkehr dient 0,59 Euro
c) dem Anliegerverkehr dient 0,62 Euro.“

 

§ 2

Das Straßenverzeichnis gemäß § 2 Abs. 1, § 3 Abs. 1 und § 6 Abs. 5 der Satzung der Ge-
meinde Ruppichteroth über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungs-
gebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) wird wie folgt ergänzt:


Orte mit Straßen-
namen Straßenarten Straßenreinigung u. Winterdienst
x   =   durch Eigentümer
-    =   durch Gemeinde
  Geh-
weg Fahrbahn-
reinigung Winter-
dienst
    

Schönenberg
„Zur Bröltal Arena“
(Teilstück der Straße “Auf der
Burghardt” zum Sportplatz Schönenberg aus Richtung
B 478, Herrenbröl kommend) 

x

 


§ 3

Das Straßenverzeichnis gemäß § 2 Abs. 1, § 3 Abs. 1 und § 6 Abs. 5 der Satzung der Ge-
meinde Ruppichteroth über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungs-
gebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) wird wie folgt ergänzt:

Orte ohne Straßen-
namen Straßenarten Straßenreinigung u. Winterdienst
x   =   durch Eigentümer
-    =   durch Gemeinde
  Geh-
weg Fahrbahn-
reinigung Winter-
dienst
    

Bacherhof 



-


§ 4

Das Straßenverzeichnis gemäß § 2 Abs. 1, § 3 Abs. 1 und § 6 Abs. 5 der Satzung der Ge-
meinde Ruppichteroth über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungs-
gebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) wird wie folgt berichtigt:

Orte mit Straßen-
namen Straßenarten Straßenreinigung u. Winterdienst
x   =   durch Eigentümer
-    =   durch Gemeinde
  Geh-
weg Fahrbahn-
reinigung Winter-
dienst
    

Litterscheid
„Rehwiese“ 

-

 

§ 5

§§ 3 u. 4 dieses Nachtrages treten rückwirkend zum 01.01.2010 in Kraft.

Die §§ 1 u. 2 dieses Nachtrages treten zum 01.01.2011 in Kraft.


Bekanntmachungsanordnung

Der 20. Nachtrag zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) der Gemeinde Ruppichteroth wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn,

a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder
d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

 

 


39. Nachtrag der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung
der Gemeinde Ruppichteroth vom 13.12.2010


     Aufgrund von § 7 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 41 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe f ) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (NRW) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 14.07.1994 (Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein Westfalen/GV.NRW. S. 666 bzw. Sammel-Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land
Nordrhein-Westfalen/SGV.NRW. 2023), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes
vom 17.12.2009 (GV. NRW. S. 950) und der §§ 2, 4, 6, 7, 8 und 10 des Kommunalabgaben-gesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) vom 21. Oktober 1969 (GV.NRW. S. 712/ SGV.NRW. 610), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes zur Novellierung des Kurortgesetzes sowie zur Änderung und Aufhebung weiterer Gesetze und Verordnungen vom 11.12.2007 (GV. NRW. 2008, S. 8) sowie der §§ 53, 64, 65 und 73 des Wassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 25.06.1995 – LWG – (SGV NW 77) hat der Rat der Ge-meinde Ruppichteroth in seiner Sitzung am 09.12.2010 folgenden 39. Nachtrag der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde
Ruppichteroth beschlossen:

§ 1

§ 9 Abs. 7 enthält folgende neue Fassung:

„(7) Die Abwassergebühr beträgt je cbm Abwasser
          
a) für Grundstücke nach § 8 Abs. 2
aa) für Schmutzwasser                                       3,92 € je cbm
bb) für Niederschlagwasser                                0,43 € je qm

              b)  für Grundstücke nach § 8 Abs. 3, 4 und 5
       aa) Kleineinleitergebühr mit Klärschlammabfuhr
       und Abwasserabgabe                                           1,69 €
bb) Kleineinleiter ohne Klärschlammabfuhr
      und ohne Abwasserabgabe                                   1,23 €.“


                                                                        § 2

§ 9 Abs. 8 enthält folgende neue Fassung:

„(8) Für Grundstücke nach § 8 Abs. 2 wird je Hausanschluss monatlich eine Grundgebühr von
       6,00 € für das Schmutzwasser erhoben.“


§ 3

Dieser Nachtrag tritt zum 01.01.2011 in Kraft.

 

Bekanntmachungsanordnung

Der 39. Nachtrag der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemein-de Ruppichteroth wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend ge-macht werden kann, es sei denn,

a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder
d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

 

 


Sprechstunden der Schuldnerberatung des SKM Siegburg (Katholischer Verein für soziale Dienste im Rhein-Sieg-Kreis e.V.) im Rathaus der Gemeinde Ruppichteroth

Die nächste Sprechstunde der Schuldnerberatung des SKM Siegburg findet am

            Dienstag, den 21. Dezember  2010  in der Zeit von 14.00 bis 16.00 Uhr

im Rathaus der Gemeinde Ruppichteroth, Zimmer 121 statt.

Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass über das Sekretariat der Schuldnerberatung
(Telefon-Nr.  02241/1778-16, Frau Kranzpiller oder Frau Marlinghaus) eine
Terminvereinbarung erforderlich ist.

Empfänger von Leistungen nach dem SGB II (Hartz IV) müssen bei der ARGE Rhein-Sieg die Ausstellung eines Berechtigungsscheines gem. § 16 Abs. 2 SGB II für die Schuldnerbe-ratung beantragen.

 

 


Sportlerehrung des Rhein-Sieg-Kreises für das Jahr 2010

Für die o. a. Ehrung können erfolgreiche Sportlerinnen und Sportler mit Angabe der erbrachten Leistungen, der Alterklasse und der Anschrift beim
Rhein-Sieg-Kreis
Der Landrat
Kultur- und Sportamt
z. Hd. Frau Gillert
Postfach 15 51
53705 Siegburg

oder unter der Fax-Nummer 0 22 41 / 13 24 41

bis zum 31.01.2011 gemeldet werden.
Die Ehrungsgründe ergeben sich aus den Richtlinien. Diese können beim Rhein-Sieg-Kreis (siehe oben) oder bei der Gemeinde Ruppichteroth, Frau Kárkalis, Zim-mer 104, eingesehen oder angefordert werden.

 

 


Hallenbad geschlossen


Aus Energiespargründen bleibt das Hallenbad in der Zeit

von Freitag, den 24.12.10 bis einschl. Sonntag, den 02.01.2011,

geschlossen.

Das Hallenbadpersonal und die Gemeinde wünschen allen Gästen fröhliche Weih-nachten und einen guten Rutsch in das neue Jahr.

 

 


Müllabfuhr in dieser Woche

Abfuhr der Restmülltonne (14tägig und 4wöchentlich)
am Donnerstag, dem 23.12.2010, AB 3,
am Freitag       , dem 24.12.2010, AB 4.


Abfuhr der Biotonne / des Grünabfalls
am Donnerstag, dem 23.12.2010, AB 1,
am Freitag       , dem 24.12.2010, AB 2.


Service-Telefon der RSAG:  02241 / 306-306
Reklamationen   02241 / 306-240
Kompostierung/Bioabfall:  02241 / 306-272

CD-Recycling – eine runde Sache   

Mitmachen – Umwelt schützen

Sie können CDs
unverpackt (ohne Hülle o.ä.) und ohne Aufkleber
im Rathaus Schönenberg, Zimmer 104, abgeben.
Diese CDs werden von der RSAG abgeholt und zum Recycling weitergeleitet. 

 Informationen finden Sie unter http://www.bundesumweltamt.de/


 
 
 
 
Bereitschaftsdienste  

 

Polizei-Notruf           110

Feuerwehr- und Rettungsdienst: 112

Krankentransporte                                02241/19-222
 
GEMEINDEWERKE  RUPPICHTEROTH
  VER- UND ENTSORGUNGSBETRIEBE

Störfall – Telefon- Nummer

0800/ 7766655

Unter den o.g. Rufnummern erreichen Sie den Notdienst der Gemeindewerke Ruppichteroth für
die öffentliche Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung der Gemeinde Ruppichteroth über die Leitstelle des Aggerverbandes

NOTDIENST  DES  RWE

Bei Stromausfall im Versorgungsnetz erreichen Sie den Störungsdienst der RWE Energie AG  unter der Telefon – Nr.                    0180/2112244

Notruf-Nummer der Rhenag           0180/2484848

Ärztlicher Bereitschaftsdienst für die Gemeinde Ruppichteroth
 In der sprechstundenfreien Zeit erreichen Sie den ärztlichen Bereitschaftsdienst aller Fachrichtungen für den Rhein-Sieg-Kreis unter der

zentralen Rufnummer   0180 5044 100

Bei lebensbedrohenden Zwischenfällen und Unfällen:                                   112

ZAHNÄRZTE des rechtsrheinischen Rhein-Sieg-Kreises
            Telefonischer Ansagedienst zum zahnärztlichen Notdienst: 01805-986700

Die Notfalldienstzentrale für den gesamten rechtsrheinischen RSK ist folgendermaßen besetzt:  - wöchentlich von 18.00 Uhr bis 08.00 Uhr des darauffolgenden Morgens, - mittwochs von 13.00 Uhr bis zum nächsten Morgen 08.00 Uhr,
-          freitags von 14.00 Uhr bis zum nächsten Morgen 08.00 Uhr und
- an Samstagen, Sonntagen, sowie an Feiertagen, ganztägig.
INFORMATIONSZENTRALE FÜR VERGIFTUNGSFÄLLE Universitätsklinik Bonn, Telefon-Nr.: 0228-19240

APOTHEKEN-NOTDIENST:

Außerhalb der Geschäftszeiten ist ein Notdienst eingerichtet:

Ruppichteroth und Umgebung

Samstag, den 18.12.2010
Bröltal-Apotheke, Brölstr. 6, 53809 Ruppichteroth, Tel.: 02295/5171

Sonntag, den 19.12.2010
Bröltal-Apotheke, Brölstr. 6, 53809 Ruppichteroth, Tel.: 02295/5171

Montag, den 20.12.2010
Max und Moritz-Apotheke, Hauptstr. 8, 53819 Neunkirchen, Tel.: 02247/300707

Dienstag, den 21.12.2010
Hirsch-Apotheke, Hauptstr. 26, 53804 Much, Tel.: 02245/91920

Mittwoch, den 22.12.2010
Bröltal-Apotheke, Brölstr. 6, 53809 Ruppichteroth, Tel.: 02295/5171

Donnerstag, den 23.12.2010
Max und Moritz-Apotheke, Hauptstr. 8, 53819 Neunkirchen, Tel.: 02247/300707

Freitag, den 24.12.2010
Hirsch-Apotheke, Hauptstr. 26, 53804 Much, Tel.: 02245/91920

Während der Nachtzeiten (22.00 – 08.30 Uhr) ist eine Nachtapotheke dienstbereit.
Die Notdienstgebühr beträgt 2,50 Euro.


Samstag, den 18.12.2010
Dorotheen-Apotheke, Hennef, Frankfurter Str. 56a,  Tel.: 02242/82943
Nachtapotheke: Rathaus Apotheke, St. Augustin-Zentrum, Markt 16, Tel.: 02241/203940

Sonntag, den 19.12.2010
Burg-Apotheke, Hennef, Kaiserstraße 1, Tel.: 02242/3211
Nachtapotheke:  St. Georgs Apotheke, St. Augustin-Buisdorf, Oberdorfstr. 42, Tel.: 02241/50280

Montag, den 20.12.2010
Malteser-Apotheke, Hennef, Frankfurter Str. 72, Tel.: 02242/81234
Nachtapotheke: Malteser-Apotheke, Hennef, Frankfurter Str. 72, Tel.: 02242/81234

Dienstag, den 21.12.2010
Albertus-Magnus-Apotheke, Hennef, Frankfurterstr. 120, Tel.: 02242/80900
Nachtapotheke: Albertus-Magnus-Apotheke, Hennef, Frankfurterstr. 120, Tel.: 02242/80900

Mittwoch, den 22.12.2010
Adler-Apotheke, Hennef, Frankfurter Str. 100, Tel.: 02242/2626
Nachtapotheke:  Adler-Apotheke, Hennef, Frankfurter Str. 100, Tel.: 02242/2626

Donnerstag, den 23.12.2010
Marien-Apotheke, Hennef-Geistingen, Bonnerstr. 81, Tel.: 02242/2714
Nachtapotheke: Marien-Apotheke, Hennef-Geistingen, Bonnerstr. 81, Tel.: 02242/2714

Freitag, den 24.12.2010
Dorotheen-Apotheke, Hennef, Frankfurter Str. 56a,  Tel.: 02242/82943
Nachtapotheke:  Dorotheen-Apotheke, Hennef, Frankfurter Str. 56a,  Tel.: 02242/82943


Der Notdienst wechselt jeweils um 08.30 Uhr morgens.


LEUCHTTURM
Beratungsstelle für Alzheimer und andere Demenzerkrankungen

Caritasverband für den Rhein-Sieg-Kreis e.V.
Wilhelmstraße 155-157, 53721 Siegburg
Telefon: 02241/1209-0
Fax: 02241/1209-195

Homepage der Beratungsstelle „Leuchtturm“ des Caritasverbandes für den Rhein-Sieg-Kreis e.V.
http://www.caritas-rheinsieg.de/

 

Ansprechpartnerinnen:
Jutta Fellmy, Tel.: 02241/1209305
E-mail: jutta.fellmy@caritas-rheinsieg.de

 

Doris Steubesand, Tel.: 02241/1209-311
E-mail: doris.steubesand@caritas-rheinsieg.de

 

Multiple Sklerose
DMSG Betroffenen-Berater
Uwe Stommel – DMSG Betroffenen-Berater
Tel.: 02295-902118
e-mail: Uwe.Stommel@online.de
Michael Wendel – DMSG Betroffenen-Berater
Tel.: 02243-80373
e-mail: mianwe@t-online.de
http://www.mskreis-ruppichteroth.de/

 

 

             Drogen-Suchthilfen

1. Suchtkrankenhilfe des Caritasverband für den Rhein-Sieg-Kreis e.V.
Ansprechpartner: Herr Pöplau
Tel.-Nr. (02241) 1209-302
2. Diakonisches Werk Siegburg Drogenhilfe
-Zentrale und Beratungsstelle-
Ansprechpartner: Herr Wolf
Tel.-Nr.: 02241/66656
3. Kommissariat Kriminalprävention/ Opferschutz Siegburg
Herr Seeger
Tel.-Nr.: 02241/541-4715
4. Kriminalkommissariat 41 Siegburg
Ansprechpartner: Herr Krist
Tel.-Nr.: 02241/541-4411
5. Gemeinschaftshauptschule Ruppichteroth Ansprechpartnerin: Frau Stoquart
Tel.-Nr.: 02295/902301

Weitere Informationen sind im Rathaus, Tel.-Nr.: 02295/4925, erhältlich.

                  SOZIALPSYCHATRISCHES ZENTRUM

Sozialpsychiatrisches Zentrum Eitorf

Beratungs- und Betreuungszentrum Eitorf, Josefshöhe 7, 53783 Eitorf
Telefon:               02243/82 602   
Fax :                     02243/82770  

Beratungszeiten:
montags + donnerstags, 09.00 h - 12.00 h oder nach Vereinbarung


Tagesstätte & Kontaktstelle:
Siegstrasse 16, 53783 Eitorf
Telefon:       02243/82670
Fax:             02243/842794

Öffnungszeiten:
montags         09.00 h - 12.00 h: Frühstück
donnerstags   15.00 h - 19.00 h: Offener Treff
Jeden 2. Samstag  9.30 Uhr -13.30 Uhr
( Möglichkeit zum gemeinsamen Frühstück )
      

Sprechstunden der Sozialarbeiterinnen des Jugendhilfezentrums Neunkirchen-Seelscheid,
zuständig für die Gemeinde Ruppichteroth

Die Sprechstunde des sozialen Dienstes des Kreisjugendamtes in Ruppichteroth wird wie folgt festgelegt:
Frau Lichtenstein hält ihre Sprechstunde im Kindergarten des Ökumenischen Diakonievereins „Unter`m Regenbogen“ Ruppichteroth, Am Kindergarten 4,
donnerstags in der Zeit von 14.00-15.00 Uhr ab (Telefon: 02295/49-0)

Frau Wiggering hält ihre Sprechstunde im Rathaus der Gemeinde Ruppichteroth in Schönenberg, Trauzimmer Raum 121
donnerstags in der Zeit von 14.00-15.00 Uhr ab (Telefon: 02295/49-0)

Beide Sozialarbeiterinnen sind außerhalb dieser Sprechzeiten im Jungendhilfezentrum in Neunkirchen unter folgender Tel.-Nrn. erreichbar:
Frau Lichtenstein 02247/9215 5529
Frau Wiggering 02247/9215 5528

Außerhalb dieser Sprechzeiten und der Öffnungszeiten des Jugendhilfezentrums steht für dringende Meldungen in Sachen Kindeswohl die Feuer- und Rettungsleitstelle unter der Ruf-Nr. 112 zur Verfügung.


N e u b ü r g e r b e a u f t r a g t e r

des Kreistages des Rhein-Sieg-Kreises
für Aussiedler und zugezogene Ausländer
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Der Neubürgerbeauftragte   L u d w i g   N e u b e r   bietet nach telefonischer Vereinbarung
Sprechstunden an:.

a) in Siegburg, Kreishaus, Zimmer A 1.40
b) in Ruppichteroth, Grundschule, Schulstraße 5.

Anmeldung bitte über:

a) Tel.: 02241-133161, Fax: 02241-133198
    Email: marlene.hautkappe@rhein-sieg-kreis.de

 

b) Tel : 02295-90 23 18, Fax: 02295-90 23 19
     Email: ludwig@neuber.de

 

Eine telefonische Terminvereinbarung ist unbedingt erforderlich!