Nachrichten
- „Offenes Ruppichteroth“
- B 478 in Ruppichteroth
- Bürgerbus für Ruppichteroth
- DSL-Machbarkeitsstudie
- Bürgermeistersprechstunde
- Sitzung des Ausschusses für Schule und Sport
- Sitzung des Rates
- Veräußerung eines gemeindlichen Wohnhauses
- Straßenreinigung
- Notarsprechtag in Ruppichteroth
- Jahresablesung der Wassermesser
- Rentensprechtag
- Müllabfuhr in dieser Woche
- Zensus 2011
- Jugendhilfezentrum Neunkirchen-Seelscheid
- VHS Rhein-Sieg
- Bereitschaftsdienste
- Erweiterung der Grenzen des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles Bröleck

  

 

 

Informationen
„Offenes Ruppichteroth“
anlässlich des Pressegesprächs am 29.11.2010, 17.00 Uhr,
in den Geschäftsräumen von Maro-Einbauküchen

 

Neuer Glanz in Ruppichteroth

Die B478 in der Ortsdurchfahrt Ruppichteroth, ohne Baustelle

750 Meter auf beiden Straßenseiten großzügiger Rad und Fußweg
zur sicheren und bequemen Nutzung

62 neu gestaltete Parkplätze zur kostenlosen Nutzung

20 neue Grünanlagen zur Verschönerung des Ortsbildes

38 energiesparende moderne Straßenlaternen zur
Sicherheit und Steigerung des Wohlgefühls

9 neu eröffnete Geschäfte mit noch mehr Angebot im Familien freundlichen Ruppichteroth
Getränke Shop Sutekin
Viola`s Haarstudio
Kosmetik und Nagelstudio, Olga H.
Musik Station
Zu Hause Immobilien
Landbäckerei Marenbach
Second-Hand Favourit
Ralf`s-Rad-Service
Getränke Express

Der Bürgermeister und die Geschäftsleute, vertreten durch den Gewerbeverein Schaufenster Ruppichteroth e.V. danken allen Bürgerinnen und Bürgern für ihr Verständnis und ihre Geduld während der langen Bauzeit.

Genießen Sie den neuen Glanz und nutzen Sie unser familienfreundliches Ruppichteroth.

Der Bürgerverein Ruppichteroth präsentiert dank der Unterstützung zahlreicher Spender eine hoch moderne energiesparende Weihnachtsbeleuchtung und verhüllt
den schönen Ort in ganz besondere Weihnachtsstimmung.

 

 


Neu gestalteter Kreisverkehr
B 478 in Ruppichteroth

In Zusammenarbeit mit dem Meisterbetrieb Garten- und Landschaftsbau Hagen Schiefen aus Schönenberg, Auf der Hohen Fuhr 17 (Telefon: 02295-903258,
Mobil: 0173/2306641, E-Mail: hagen.schiefen@web.de), wurde der Kreisverkehr an der Brölstraße in Ruppichteroth neu gestaltet bzw. bepflanzt. Die Firma Hagen Schiefen erklärte sich bereit, die Pflege und Unterhaltung der Pflanzen zu gewährleisten, um das "Eingangstor" von Ruppichteroth entsprechend zu präsentieren.

Die neue Optik bindet die vom Bürgerverein Ruppichteroth mit viel Liebe und Eigenengagement erstellte Lorenanlage in geschmackvoller Art und Weise ein.
Überzeugen Sie sich selbst durch einen Spaziergang „vor Ort“ oder durch die nachstehenden Fotos von der Schönheit des neuen Kreisverkehrs.

Die ebenfalls ortsansässige Firma printanddisplay production + service GmbH, Eitorfer Str. 1 aus Ruppichteroth (Telefon: 02247-4966, Mobil: 0178/4303420, E-Mail: p.rombach@pdps-gmbh.de) zeichnet sich für die Werbeschilderung an dem neu gestalteten Kreisverkehr verantwortlich. Dabei fügt sich die Werbung an dem Kreisverkehr gekonnt in das gesamte neue Erscheinungsbild ein.

Als Bürgermeister der Gemeinde Ruppichteroth bedanke ich mich herzlich für die großartige Unterstützung beim Garten- und Landschaftsbau-Meisterbetrieb Hagen Schiefen sowie beim Hersteller von Displays und Werbeträgern – der printanddisplay production + service GmbH, Geschäftsführer Peter Rombach. Es ist ein Musterbeispiel für eine gelungene Kombination und Zusammenarbeit von örtlichen Unternehmen und der Gemeinde Ruppichteroth.

Gleichzeitig bedanke mich ich beim Bürgerverein Ruppichteroth für die bisher geleistete Arbeit bei der Gestaltung und Unterhaltung des Kreisverkehrs und seiner Nebenflächen.
An diesem Beispiel wird deutlich, wie wichtig Eigenengagement und Zusammenarbeit von Bürgerinnen und Bürgern, Vereinen und Unternehmen für unsere Gemeinde ist.

 

 


Bürgerbus für Ruppichteroth – Gründungsversammlung am 7. Dezember 2010


Liebe Bürgerinnen und Bürger,

die beiden Informationsabende am 26.10. sowie am 08.11.2010 haben gezeigt, das erfreulicherweise genügend Bürgerinnen und Bürger Interesse an der Gründung eines Bürgerbusvereins zeigen. Es findet daher die Gründungsversammlung noch in diesem Jahr statt.

Wann :  Dienstag, 07.12.2010, 18.00 Uhr  

Wo:   Sitzungssaal im Rathaus in Schönenberg, 
53809 Ruppichteroth  

 

Der Satzungsentwurf des Bürgerbusvereins in der Gemeinde Ruppichteroth sowie der Entwurf der Beitragssatzung des Vereins steht zum Herunterladen bzw. zum Lesen auf der Startseite der gemeindlichen Internetseite http://www.ruppichteroth.de/ bereit. Ebenfalls besteht die Möglichkeit, dass beide Satzungsentwürfe per E-Mail oder per Brief Ihnen zugesendet werden. Sie können die Entwürfe telefonisch bei meiner Mitarbeiterin Frau Symens unter 02295-4914 oder per E-Mail unter annika.symens@ruppichteroth.de anfordern.

Folgende Tagesordnung ist für die Gründungsversammlung vorgesehen:

1. Begrüßung
2. Genehmigung der Tagesordnung
3. Wahl einer Versammlungsleiterin / eines Versammlungsleiters
4. Wahl einer Protokollführerin / eines Protokollführers
5. Feststellung der Anzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer
6. Beratung und Verabschiedung der Vereinssatzung
7. Wahl des Vorstandes
8. Wahl der Kassenprüferinnen und Kassenprüfer
9. Festlegung der Mitgliedsbeiträge
10.Sonstiges


Gemeinsam mit dem künftigen Verein bzw. künftigen Vorstand würde ich mich sehr freuen, im Rahmen der Gründungsversammlung weitere Interessierte sowie tatkräftige Unterstützerinnen bzw. Unterstützer für das Projekt „Bürgerbus für Ruppichteroth“ gewinnen zu können.

Worum geht es bei diesem wichtigen Bürgerbus-Projekt?

- Der Bürgerbus-Verein soll für die Gemeinde Ruppichteroth in Zusammenarbeit mit Rat und Verwaltung den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) verbessern,
- Der Bürgerbus soll eine Verbindung für die Bürgerinnen und Bürger der Außenorte an die drei Hauptorte Ruppichteroth, Schönenberg und Winterscheid schaffen,
- Der Bürgerbus stellt somit ebenfalls eine Anbindung an den bestehenden Linienbusverkehr nach Hennef und Waldbröl her (= Buslinien 530 und 531). Er verkehrt daher nicht in Konkurrenz zur RSVG, sondern ermöglicht ein Umsteigen auf RSVG-Linien, um die weiter entfernt liegenden Ziele wie z.B. auch Siegburg zu erreichen,
- Der Bürgerbus ist für „alle“ da – vor allem soll er neben den Jugendlichen die Seniorinnen und Senioren in den Außenorten ansprechen, um in den drei Zentren der Gemeinde Ruppichteroth einkaufen sowie Veranstaltungen besuchen zu können. So erhalten wir uns viel an Lebensqualität im gewohnten Umfeld bis ins hohe Alter! Wir stärken unseren Einzelhandel in den drei Hauptorten der Gemeinde!
- Der Bürgerbus-Verein soll mit einem regelmäßig verkehrenden Kleinbus, der wie ein Linienbus nach einem festen Fahrplan durch alle Gemeindeteile fährt, die Gemeinde lebens- und liebenswerter gestalten!

Wichtig:
Ohne bürgerschaftliches Engagement sind die Gründung eines Bürgerbusvereins sowie der Betrieb von Buslinien nicht realisierbar! Es werden Ehrenamtliche gesucht für die Vorstandsarbeit, ehrenamtliche Fahrer für die Buslinien und ebenso wichtig diejenigen Menschen, die zusätzlich im Hintergrund des Vereins wirken und wichtige Funktionen übernehmen. Daher wäre es wünschenswert und großartig auch viele engagierte Bürgerinnen und Bürger aus den Außenorten für den Bürgerbus-Verein gewinnen zu können. Sie, die in den Außenorten leben, wissen am besten, wo der Bedarf für einen Bürgerbus am größten ist!

Liebe Bürgerinnen und Bürger - bitte unterstützen Sie die Aktion „Bürgerbus für Ruppichteroth“ und bringen Sie sich aktiv und ehrenamtlich für die Gemeinde ein!
Machen Sie mit und sorgen Sie mit dafür, dass am 7. Dezember viele Bürgerinnen und Bürger den Verein „Bürgerbus Ruppichteroth“ gründen!

Der künftige Verein bzw. der künftige Vorstand würde sich sehr freuen, wenn viele Bürgerinnen und Bürger Mitglied im Verein werden und die künftigen Aktivitäten des Vereins unterstützen.

Dafür vorab mein herzliches Dankeschön!

 

 

 

Öffentliche Informationsveranstaltung

Herzliche Einladung zur
Präsentation des Ergebnisses
der DSL-Machbarkeitsstudie
in der Gemeinde Ruppichteroth


Wann :  Donnerstag, 09.12.2010, um 15.00 Uhr  

Wo:   Sitzungssaal im Rathaus in Schönenberg, 
53809 Ruppichteroth  

 

In dieser Veranstaltung wird die Firma IK-T Manstorfer und Hecht aus Regensburg
das Ergebnis der in der Gemeinde Ruppichteroth durchgeführten Machbarkeitsstudie
zur Verbesserung der Breitbandversorgung vorstellen.

Ich würde mich freuen, viele interessierte Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmerinnen und Unternehmer zu dieser Veranstaltung begrüßen zu können.

 

 

 

Bürgermeistersprechstunde am 16. Dezember 2010 – Ich bin für Sie da!


An jedem dritten Donnerstag eines Monats – jeweils in der Zeit von 14.00 bis 17.00 Uhr – stehe ich für Fragen und Probleme der Bürgerinnen und Bürger, die sich auf das gemeindliche Geschehen beziehen, im persönlichen Gespräch zur Verfügung. Gerne komme ich auch mit Ihnen vor Ort ins Gespräch.

Zur Koordination der Sprechstunde bitte ich, die Termine unter der Telefonnummer 02295/4921 zu vereinbaren. Gleichzeitig bitte ich zur Vorbereitung des Termins, mir die Themen Ihrer Fragen, Anregungen und Hinweise vorab mitzuteilen. Ebenfalls besteht die Möglichkeit, mit mir die Gesprächstermine per E-Mail unter der Adresse buergermeister-sprechstunde@ruppichteroth.de abzustimmen.

Folgende weitere Sprechstunden sind vorgesehen:

Donnerstag, den 20. Januar 2011,  14.00 – 17.00 Uhr.
Donnerstag, den 17. Februar 2011,  14.00 – 17.00 Uhr.

 

 

 

Sitzung des Ausschusses für Schule und Sport


Am Mittwoch, dem 08.12.2010, um 18.00 Uhr, findet im Sitzungssaal des Rathauses in Schönenberg eine öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule und Sport des Rates
der Gemeinde Ruppichteroth mit folgender Tagesordnung statt:

 

1. Fragestunde für Einwohner


2. Schulentwicklungsplanung der Gemeinde Ruppichteroth unter besonderer Berücksichtigung des Erhalts einer weiterführenden Schule (Sekundarstufe) in der Gemeinde
hier: Kooperation mit der Gemeinde Much bzw. der Gemeinde Nümbrecht

3. Änderung der Richtlinien der Gemeinde Ruppichteroth für die Sportlerehrung


4. Mitteilungen und Anfragen

 

 


Sitzung des Rates

Am Donnerstag, dem 09. Dezember 2010, um 18.00 Uhr, findet im Sitzungssaal des Rathauses in Schönenberg eine Sitzung des Rates der Gemeinde Ruppichteroth mit folgender Tagesordnung statt:

Öffentlicher Teil
 
1. Fragestunde für Einwohner
 
2. Nachwahl zum Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Kultur und Tourismus
 
3. Erlass eines 20. Nachtrages zur Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Gemeinde Ruppichteroth;
a) Kalkulation der Gebührensätze für die Straßenreinigung und den Winterdienst
b) Änderung des Straßenverzeichnisses
 
4. Schulentwicklungsplanung der Gemeinde Ruppichteroth unter besonderer Berücksichtigung des Erhalts einer weiterführenden Schule (Sekundarstufe) in der Gemeinde
hier: Kooperation mit der Gemeinde Much bzw. der Gemeinde Nümbrecht
 
5. Änderung der Richtlinien der Gemeinde Ruppichteroth für die Sportlerehrung
 
6. Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in der Gemeinde;
hier: a) Zukunft des Kinder- und Jugendparlaments
        b) Einführung einer Kinder- und Jugendfragestunde
 
7. Kreisentwicklungskonzept 2020
hier: Kenntnisnahme
 
8. Anschluss der Ortslage Bölkum an die öffentliche Wasserversorgung der Gemeinde Ruppichteroth
 
9. Kalkulation der Gebührensätze 2011 für die öffentliche Wasserversorgung
 
10. Feststellung des Wirtschaftsplanes des Versorgungsbetriebes für das Jahr 2011
 
11. Feststellung des Wirtschaftsplanes des Entsorgungsbetriebes für das Wirtschaftsjahr 2011
 
12. Erlass eines 39. Nachtrages der Beitrags- u. Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung

13. Zukunftssicherung des Kreiskrankenhauses Waldbröl
a) Weiterleitung von Informationen
b) Antrag der CDU-Fraktion vom 25.11.2010
14. Mitteilungen und Anfragen


Nichtöffentlicher Teil
 
15. DSL-Breitbandversorgung
hier: Vorstellung des Endergebnisses der Machbarkeitsstudie
 
16.U3-Ausbau des ökumenischen Kindergartens „Unter`m Regenbogen“
hier: Baufinanzierung
 
17. Mitteilungen und Anfragen

 

 


Veräußerung eines gemeindlichen Wohnhauses in Ruppichteroth, In der Schleeharth 5

Die Gemeinde Ruppichteroth bietet folgendes bebaute Grundstück zum Verkauf an:

Wohnhaus am östlichen Ortsrandgebiet von Ruppichteroth, „In der Schleeharth 5“, Gemarkung Ruppichteroth, Flur 8, Parzelle 244 (1.367 qm), voll erschlossen, sanierungsbedürftig, Wohnfläche: ca. 167 qm, 7 Zimmer,
Waschküche und Heizungsraum im Nebengebäude

 Verkehrswert 50.000,- € (Mindestgebot)
 Angebote bitte schriftlich bis zum 22.12.2010 an:
Gemeinde Ruppichteroth
Der Bürgermeister
Rathausstraße 18
53809 Ruppichteroth

Die Unterlagen für die Angebotsabgabe und Termine zur Besichtigung erhalten sie unter oben angegebener Adresse oder unter Tel.-Nr. 02295/4964 bzw. 4942. Zudem besteht die Möglichkeit die Unterlagen per e-Mail unter monika.limburger@ruppichteroth.de bzw. claudia.winkler@ruppichteroth.de anzufordern.

Bei dieser Amtlichen Bekanntmachung handelt es sich um eine Aufforderung zur Abgabe von Kaufangeboten. Die Gemeinde Ruppichteroth ist nicht verpflichtet, dem höchsten oder irgendeinem Gebot den Zuschlag zu erteilen.

 

 


Straßenreinigung
in der Gemeinde Ruppichteroth


Die Gemeindestraßen werden wegen des Weihnachtsmarktes in Ruppichteroth am

Mittwoch, dem 08.12.2010,

gereinigt.

Halten Sie bitte an diesem Tag nach Möglichkeit die Verkehrsflächen von Fahrzeugen frei. Zeitliche Angaben können leider nicht gemacht werden. Ich bitte um Verständnis dafür, dass die Straßenreinigung je nach Wetterlage kurzfristig verschoben werden muss.

 

 


Notarsprechtag in Ruppichteroth


Der nächste Sprechtag von Herrn Notar Dr. Karl Heinz Kiesgen, Hennef, findet am Freitag, dem 10. Dezember 2010, in der Zeit von 10.00 – 12.00 Uhr, im Wirtshaus an St. Severin in Ruppichteroth statt.

Um Wartezeiten im Rahmen des Sprechtages zu vermeiden, wird um Terminvereinbarung beim Notariat Dr. Kiesgen unter der Telefon-Nummer 02242 / 92410 gebeten.

Die weiteren Notarsprechtage werden rechtzeitig im Mitteilungsblatt bekanntgegeben.

 

 


Jahresablesung der Wassermesser
 
 Für die Abrechnung der Wasser- und Abwassergebühren 2010 ist die Ablesung der Wassermesser durch das Selbstableseverfahren erforderlich.  

Die Selbstablesekarten werden zur Zeit versendet. Die ausgefüllte Ablesekarte bitte ich bis zum 20.12.2010 zurückzusenden. 

Alternativ kann der Zählerstand auch  per Internet übermittelt werden. Hierzu steht Ihnen auf der Internetseite der Gemeinde Ruppichteroth http://www.ruppichteroth.de/    
ebenfalls ein entsprechender Verweis zur Verfügung. Nach Anwahl dieses „Links“ kann in einfachen Schritten unter Angabe der Kundennummer und Zählernummer der Zählerstand bis zum 31.12.2010 übermittelt werden.

Ich bitte alle Kunden, den Zählerstand innerhalb der genannten Frist per Ablesekarte oder Internet zu melden. Durch die korrekte Übermittlung des Zählerstandes kann ei-ne ordnungsgemäße Abrechnung der Wasser- und Abwassergebühren für das Jahr 2010 erfolgen. 

Falls der Wasserverbrauch aufgrund des fehlenden Rücklaufes Ihrer Ablesekarte bzw. Internet nicht ermittelt werden kann, erfolgt eine Schätzung auf der Basis des
Vorjahresverbrauches.

Für Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeinde-werke Ruppichteroth gerne zur Verfügung.

Ruppichteroth, den 22.11.2010

 

 


Rentensprechtag

Die Deutsche Rentenversicherung Rheinland führt an jedem dritten Mittwoch eines Monats Rentensprechtage für alle Versicherten der Deutschen Rentenversicherung im Rathaus der Gemeinde Ruppichteroth in Schönenberg durch.

Der nächste Rentensprechtag findet somit am

15. Dezember 2010 in der Zeit von 08.30 Uhr – 12.30 Uhr
und von 13.30  – 16.00 Uhr
im Rathaus in Schönenberg, Zimmer 121, statt.

Bei Ihrer Vorsprache bitte ich  Ihre Versicherungsnummer und Ihren Personalausweis mitzubringen.

Eine Beratung findet nur nach vorhergehender Terminverein-
barung statt.

Terminvereinbarungen sind unmittelbar mit dem Service-Zentrum Gummersbach unter der Telefon Nr. 02261 / 805-269
oder 805-01 zu treffen.

 

 

 

Müllabfuhr in dieser Woche


Abfuhr der Restmülltonne (14tägig)
am Donnerstag, dem 09.12.2010, AB 3,
am Freitag, dem 10.12.2010, AB 4.

Abfuhr der Papiertonne
Abfuhr der Biotonne / des Grünabfalls
am Donnerstag, dem 09.12.2010, AB 1,
am Freitag, dem 10.12.2010, AB 2.

Service-Telefon der RSAG:  02241 / 306-306
Reklamationen   02241 / 306-240
Kompostierung/Bioabfall:             02241 / 306-272


Abfuhr der gelben Säcke
am Montag, dem 06.12.2010, AB 1,
am Dienstag, dem 07.12.2010, AB 3,
am Donnerstag, dem 09.12.2010, AB 2 und 4.

Bei allen Fragen oder Beschwerden zum gelben Sack, z. B. Verteilung, Abholung oder Abfuhrreklamationen, wenden Sie sich bitte an die Entsorgungsfirma unter der kostenfrei-en Telefonnummer  0 800 / 1 88 99 66.

ACHTUNG! Im Bereich des Weihnachtsmarktes in Ruppichteroth (Abfuhrbezirk 1) werden die gelben Säcke nach den Abbauarbeiten ab ca. 14.00 Uhr abgeholt.

 

 


Erhebungsbeauftragte für die Durchführung des Zensus 2011 gesucht!


Seit jeher brauchen Verwaltungen Zahlen und Informationen über die Bewohnerinnen und Bewohner ihres Landes um sinnvoll planen zu können. Auf ihnen basieren Länderfinanzausgleich, Bundestagswahlkreise oder Kindergarten- und Schulbedarfsplanungen. In regelmäßigen Abständen müssen diese Daten neu erhoben bzw. durch Zählungen aktualisiert werden.

Zu diesem Zweck findet im Jahr 2011 in Deutschland und darüber hinaus in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine Volks-, Gebäude- und Wohnungszählung statt. Die Zählung läuft unter dem Titel „Zensus 2011“ und wird zum Stichtag 09. Mai 2011 durchgeführt. Die eigens dafür eingerichtete örtliche Erhebungsstelle des Rhein-Sieg-Kreises wirkt bei der Vorbereitung, Organisation und Durchführung der anfallenden Erhebungen mit.

Hierfür bin ich maßgeblich auf Ihr bürgerschaftliches Engagement und Ihre Mithilfe angewiesen, da für das gesamte Kreisgebiet ca. 900 Erhebungsbeauftragte benötigt werden!

Diese führen Interviews mit Bürgerinnen und Bürgern und stellen sicher, dass durch das Ausfüllen der Fragebögen in den unterschiedlichen Erhebungsbereichen des Zensus die erforderlichen Informationen erfasst werden. Es erwartet Sie eine Aufgabe, die vor allen Dingen durch den direkten persönlichen Kontakt zu den Befragten geprägt ist und die deshalb ein hohes Maß an Kommunikationsfähigkeit voraussetzt.

Pro Erhebungsbeauftragter bzw. Erhebungsbeauftragtem werden ca. 100 Interviews im Zeitraum Mai bis Juli 2011 angesetzt. Es ist vorgesehen, die Erhebungsbeauftragten zwar nicht in direkter Nachbarschaft, aber in anderen Teilen des jeweiligen Wohnortes einzusetzen.
Für diese ehrenamtliche Tätigkeit wird eine Aufwandsentschädigung gezahlt, die im Sinne des § 3 Nr. 12 S. 1 des Einkommensteuergesetzes steuerfrei ist. Diese ist pauschaliert und umfasst die Befragung und die Fahrtkosten. Es wird danach differenziert, ob eine Befragung erfolgreich durchgeführt wurde oder nicht. Für eine erfolgreich durchgeführte Befragung werden die Erhebungsbeauftragten 7,50 € erhalten, andernfalls 2,50 Euro.

Um die Tätigkeit einer bzw. eines Erhebungsbeauftragten wahrnehmen zu können, müssen Sie volljährig sein und die Gewähr für Zuverlässigkeit und Verschwiegenheit bieten. Weiterhin sind für die Aufgabenwahrnehmung gute Deutschkenntnisse, besondere Organisationsfähigkeit sowie sympathisches und freundliches Auftreten unabdingbar. Sie sollten sich des Weiteren nicht vor „Papierkram“ scheuen.
Vor Aufnahme ihrer Tätigkeit werden alle Erhebungsbeauftragten schriftlich verpflichtet, das Statistikgeheimnis zu wahren. Selbstverständlich werden Sie durch die örtliche Erhebungsstelle entsprechend geschult und erhalten von dort rechtzeitig die Begehungslisten für den Ihnen zugeteilten Interviewbezirk sowie die für die Befragungen erforderlichen Unterlagen.

Wer als Erhebungsbeauftragte bzw. Erhebungsbeauftragter beim Zensus 2011 mitwirken möchte, wird gebeten sich bis spätestens 15.01.2011 direkt mit der örtlichen Erhebungsstelle des Rhein-Sieg-Kreises in Verbindung zu setzen.

Ihre Ansprechpartnerinnen sind Frau Kramer (Tel.: 02241/13-3620),
E-Mail: helga.kramer@rhein-sieg-kreis.de und Frau Schmitz (Tel.: 02241/13-3621),
E-Mail: inga.schmitz@rhein-sieg-kreis.de, die Ihnen selbstverständlich auch für weitere Informationen und evtl. Rückfragen zur Verfügung stehen.

 

 


Jugendhilfezentrum Neunkirchen-Seelscheid

Das Jugendhilfezentrum für die Gemeinde im Rhein-Sieg-Kreis, Hauptstraße 78, Neunkirchen, ist montags bis donnerstags von 08.00 bis 16.30 Uhr und freitags von 08.00 bis 12.45 Uhr unter der Rufnummer 02247/9215-0 erreichbar. An Wochenenden und außerhalb der üblichen Dienstzeiten werden dringende Meldungen zu Kindeswohlgefährdungen unter der 112 von der Feuer- und Rettungsleitstelle des Kreises sowie den Polizeidienststellen entgegen genommen.

Sprechstunden der Sozialarbeiterinnen

Die Sprechstunde des sozialen Dienstes des Kreisjugendamtes in Ruppichteroth
wird wie folgt festgelegt:

Frau Lichtenstein hält ihre Sprechstunde im Kindergarten des Ökumenischen Diakonievereins "Unter`m Regenbogen" in Ruppichteroth, Am Kindergarten 4, donnerstags in der Zeit von 14.00-15.00 Uhr ab (Telefon: 02295/1230).
 
Frau Wiggering hält ihre Sprechstunde im Rathaus der Gemeinde Ruppichteroth
in Schönenberg, Trauzimmer Raum  121, donnerstags in der Zeit von 14.00-15.00 Uhr ab (Telefon: 02295/49-0).

Beide Sozialarbeiterinnen sind außerhalb dieser Sprechzeiten im
Jugendhilfezentrum in Neunkirchen unter folgenden Tel.-Nrn. erreichbar:
Frau Lichtenstein 02247/9215 5529
Frau Wiggering 02247/9215 5528

 

 


Fachoberschulreife auf dem zweiten Bildungsweg mit der VHS Rhein-Sieg.
Ab Februar 2011 startet bei der VHS Rhein-Sieg ein neuer Schulabschluss-Lehrgang mit dem Ziel der Fachoberschulreife.

Die Fachoberschulreife öffnet den Weg in zahlreiche Ausbildungsberufe und bei guten Leistungen sogar in die gymnasiale Oberstufe.
Ehrgeizige Hauptschülerinnen und Hauptschüler bewerben sich bis Mitte Januar bei der
VHS Rhein-Sieg um die Aufnahme in den Lehrgang zum Erwerb der Fachoberschulreife.
Die Bewerbung mit Anschreiben, Lebenslauf und einer Kopie der letzten beiden Schul-zeugnisse richtet sich an Katrin Thaidigsmann, Volkshochschule Rhein-Sieg, Ringstraße 24, 53721 Siegburg.
Für eine Beratung steht Katrin Thaidigsmann unter 02241 3097-24 oder Katrin.Thaidigsmann@vhs-rhein-sieg.de zur Verfügung.

 

 


Bereitschaftsdienste  

 

Polizei-Notruf           110

Feuerwehr- und Rettungsdienst: 112

Krankentransporte                                02241/19-222
 
GEMEINDEWERKE  RUPPICHTEROTH
  VER- UND ENTSORGUNGSBETRIEBE

Störfall – Telefon- Nummer

0800/ 7766655

Unter den o.g. Rufnummern erreichen Sie den Notdienst der Gemeindewerke Ruppichteroth für
die öffentliche Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung der Gemeinde Ruppichteroth über die Leitstelle des Aggerverbandes

NOTDIENST  DES  RWE

Bei Stromausfall im Versorgungsnetz erreichen Sie den Störungsdienst der RWE Energie AG  unter der Telefon – Nr.                    0180/2112244

Notruf-Nummer der Rhenag           0180/2484848

Ärztlicher Bereitschaftsdienst für die Gemeinde Ruppichteroth
 In der sprechstundenfreien Zeit erreichen Sie den ärztlichen Bereitschaftsdienst aller Fachrichtungen für den Rhein-Sieg-Kreis unter der

zentralen Rufnummer   0180 5044 100

Bei lebensbedrohenden Zwischenfällen und Unfällen:                                   112

ZAHNÄRZTE des rechtsrheinischen Rhein-Sieg-Kreises
            Telefonischer Ansagedienst zum zahnärztlichen Notdienst: 01805-986700

Die Notfalldienstzentrale für den gesamten rechtsrheinischen RSK ist folgendermaßen besetzt:  - wöchentlich von 18.00 Uhr bis 08.00 Uhr des darauffolgenden Morgens, - mittwochs von 13.00 Uhr bis zum nächsten Morgen 08.00 Uhr,
-          freitags von 14.00 Uhr bis zum nächsten Morgen 08.00 Uhr und
- an Samstagen, Sonntagen, sowie an Feiertagen, ganztägig.
INFORMATIONSZENTRALE FÜR VERGIFTUNGSFÄLLE Universitätsklinik Bonn, Telefon-Nr.: 0228-19240

APOTHEKEN-NOTDIENST:

Außerhalb der Geschäftszeiten ist ein Notdienst eingerichtet:

Ruppichteroth und Umgebung

Samstag, den 04.12.2010
Rathaus-Apotheke, Hauptstraße 72, 53819 Neunkirchen, Tel.: 02247/920170

Sonntag, den 05.12.2010
Rathaus-Apotheke, Hauptstraße 72, 53819 Neunkirchen, Tel.: 02247/920170

Montag, den 06.12.2010
Rathaus-Apotheke, Hauptstraße 72, 53819 Neunkirchen, Tel.: 02247/920170

Dienstag, den 07.12.2010
Rathaus-Apotheke, Hauptstraße 72, 53819 Neunkirchen, Tel.: 02247/920170

Mittwoch, den 08.12.2010
Rathaus-Apotheke, Hauptstraße 72, 53819 Neunkirchen, Tel.: 02247/920170

Donnerstag, den 09.12.2010
Rathaus-Apotheke, Hauptstraße 72, 53819 Neunkirchen, Tel.: 02247/920170

Freitag, den 10.12.2010
Rathaus-Apotheke, Hauptstraße 72, 53819 Neunkirchen, Tel.: 02247/920170

Während der Nachtzeiten (22.00 – 08.30 Uhr) ist eine Nachtapotheke dienstbereit.
Die Notdienstgebühr beträgt 2,50 Euro.

Samstag, den 04.12.2010
Adler-Apotheke, Hennef, Frankfurter Str. 100, Tel.: 02242/2626
Nachtapotheke: Wilhelm-Apotheke, Siegburg, Wilhelmstr. 68, Tel.: 02241/65950

Sonntag, den 05.12.2010
Marien-Apotheke, Hennef-Geistingen, Bonnerstr. 81, Tel.: 02242/2714
Nachtapotheke:  Valentin Apotheke, St. Augustin-Menden, Burgstr. 6, Tel.: 02241/314500

Montag, den 06.12.2010
Dorotheen-Apotheke, Hennef, Frankfurter Str. 56a,  Tel.: 02242/82943
Nachtapotheke: Doc Morris Apotheke, St. Augustin-Mülldorf, Südstr. 33, Tel.: 02241/202023

 

 


Dienstag, den 07.12.2010
Burg-Apotheke, Hennef, Kaiserstraße 1, Tel.: 02242/3211
Nachtapotheke: Apotheke Alte Heerstraße, St. Augustin, Alte Heerstr. 60, Tel.: 02241/1482400

Mittwoch, den 08.12.2010
Malteser-Apotheke, Hennef, Frankfurter Str. 72, Tel.: 02242/81234
Nachtapotheke:  Merlin Apotheke am Hochhaus, St. Augustin-Menden, Mittelstr. 111, Tel.: 02241/97700

Donnerstag, den 09.12.2010
Albertus-Magnus-Apotheke, Hennef, Frankfurterstr. 120, Tel.: 02242/80900
Nachtapotheke: Kronen Apotheke, St. Augustin-Hangelar, Kölnstr. 107, Tel.: 02241/27013

Freitag, den 10.12.2010
Adler-Apotheke, Hennef, Frankfurter Str. 100, Tel.: 02242/2626
Nachtapotheke:  Burg Apotheke, St. Augustin-Menden, Burgstr. 20, Tel.: 02241/312623


Der Notdienst wechselt jeweils um 08.30 Uhr morgens.

LEUCHTTURM
Beratungsstelle für Alzheimer und andere Demenzerkrankungen

Caritasverband für den Rhein-Sieg-Kreis e.V.
Wilhelmstraße 155-157, 53721 Siegburg
Telefon: 02241/1209-0
Fax: 02241/1209-195

Homepage der Beratungsstelle „Leuchtturm“ des Caritasverbandes für den Rhein-Sieg-Kreis e.V.
http://www.caritas-rheinsieg.de/

 

Ansprechpartnerinnen:
Jutta Fellmy, Tel.: 02241/1209305
E-mail: jutta.fellmy@caritas-rheinsieg.de

 

 

Doris Steubesand, Tel.: 02241/1209-31
E-mail: doris.steubesand@caritas-rheinsieg.de

 

Multiple Sklerose
DMSG Betroffenen-Berater
Uwe Stommel – DMSG Betroffenen-Berater
Tel.: 02295-902118
e-mail: Uwe.Stommel@online.de
Michael Wendel – DMSG Betroffenen-Berater
Tel.: 02243-80373
e-mail: mianwe@t-online.de


http://www.mskreis-ruppichteroth.de/


             Drogen-Suchthilfen

1. Suchtkrankenhilfe des Caritasverband für den Rhein-Sieg-Kreis e.V.
Ansprechpartner: Herr Pöplau
Tel.-Nr. (02241) 1209-302
2. Diakonisches Werk Siegburg Drogenhilfe
-Zentrale und Beratungsstelle-
Ansprechpartner: Herr Wolf
Tel.-Nr.: 02241/66656
3. Kommissariat Kriminalprävention/ Opferschutz Siegburg
Herr Seeger
Tel.-Nr.: 02241/541-4715
4. Kriminalkommissariat 41 Siegburg
Ansprechpartner: Herr Krist
Tel.-Nr.: 02241/541-4411
5. Gemeinschaftshauptschule Ruppichteroth Ansprechpartnerin: Frau Stoquart
Tel.-Nr.: 02295/902301

Weitere Informationen sind im Rathaus, Tel.-Nr.: 02295/4925, erhältlich.

                  SOZIALPSYCHATRISCHES ZENTRUM

Sozialpsychiatrisches Zentrum Eitorf

Beratungs- und Betreuungszentrum Eitorf, Josefshöhe 7, 53783 Eitorf
Telefon:               02243/82 602   
Fax :                     02243/82770  

Beratungszeiten:
montags + donnerstags, 09.00 h - 12.00 h oder nach Vereinbarung


Tagesstätte & Kontaktstelle:
Siegstrasse 16, 53783 Eitorf
Telefon:       02243/82670
Fax:             02243/842794

Öffnungszeiten:
montags         09.00 h - 12.00 h: Frühstück
donnerstags   15.00 h - 19.00 h: Offener Treff
Jeden 2. Samstag  9.30 Uhr -13.30 Uhr
( Möglichkeit zum gemeinsamen Frühstück )
      

Sprechstunden der Sozialarbeiterinnen des Jugendhilfezentrums Neunkirchen-Seelscheid,
zuständig für die Gemeinde Ruppichteroth

Die Sprechstunde des sozialen Dienstes des Kreisjugendamtes in Ruppichteroth wird wie folgt festgelegt:
Frau Lichtenstein hält ihre Sprechstunde im Kindergarten des Ökumenischen Diakonievereins „Unter`m Regenbogen“ Ruppichteroth, Am Kindergarten 4,
donnerstags in der Zeit von 14.00-15.00 Uhr ab (Telefon: 02295/49-0)

Frau Wiggering hält ihre Sprechstunde im Rathaus der Gemeinde Ruppichteroth in Schönenberg, Trauzimmer Raum 121
donnerstags in der Zeit von 14.00-15.00 Uhr ab (Telefon: 02295/49-0)

Beide Sozialarbeiterinnen sind außerhalb dieser Sprechzeiten im Jungendhilfezentrum in Neunkirchen unter folgender Tel.-Nrn. erreichbar:
Frau Lichtenstein 02247/9215 5529
Frau Wiggering 02247/9215 5528

Außerhalb dieser Sprechzeiten und der Öffnungszeiten des Jugendhilfezentrums steht für dringende Meldungen in Sachen Kindeswohl die Feuer- und Rettungsleitstelle unter der Ruf-Nr. 112 zur Verfügung.


N e u b ü r g e r b e a u f t r a g t e r

des Kreistages des Rhein-Sieg-Kreises
für Aussiedler und zugezogene Ausländer
================================

Der Neubürgerbeauftragte   L u d w i g   N e u b e r   bietet nach telefonischer Vereinbarung
Sprechstunden an:.

a) in Siegburg, Kreishaus, Zimmer A 1.40
b) in Ruppichteroth, Grundschule, Schulstraße 5.

Anmeldung bitte über:

a) Tel.: 02241-133161, Fax: 02241-133198
    Email: marlene.hautkappe@rhein-sieg-kreis.de

 

b) Tel : 02295-90 23 18, Fax: 02295-90 23 19
     Email: ludwig@neuber.de

 

Eine telefonische Terminvereinbarung ist unbedingt erforderlich!

 

 


Inkrafttreten und Offenlegung der Satzung der Gemeinde Ruppichteroth über die Erweiterung der Grenzen des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles Bröleck gemäß
§ 34 Absatz 4 Ziffer 3 Baugesetzbuch (BauGB)


Der Rat der Gemeinde Ruppichteroth hat aufgrund des § 34 Absatz 4 Satz 1 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) vom 01.10.2004 (Bundesgesetzblatt I S. 2414) i. V. m. §§ 7 und 41 Absatz 1 f) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (Gesetz- und Verordnungsblatt Nordrhein-Westfalen S. 666) in der zurzeit geltenden Fassung in seiner Sitzung am 24.06.2010 folgende Satzung beschlossen:

 

§ 1
Für den in dem als Anlage 1 beigefügten Lageplan (Ausschnitt aus der Innenbereichssatzung; M 1:2000) dargestellten Bereich der Ortslage Bröleck - West (mit schwarzer Balkenlinie umgrenzt) wird gemäß § 34 Absatz 1 BauGB bestimmt, dass Vorhaben nur zulässig sind, wenn Sie sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen und die Erschließung gesichert ist.
Der Lageplan ist Bestandteil dieser Satzung. Die Innenkante der Umrandung ist für die Festlegung des Abgrenzungsbereiches maßgebend.

 

§ 2
Für den Satzungsbereich werden folgende Ausgleichsfestsetzungen getroffen:

1. Im Bereich der nicht überbauten Grundstücksflächen sind je angefangene 250 m² ein lebensraumtypischer Laubbaum in der Qualität „Hochstamm“, mit einem Stammumfang von mindestens 10 – 12 cm, gemessen in 1 m Höhe über Grund, gemäß nachfolgender Pflanzenauswahlliste 1 oder ein Obstbaum, Hochstamm, 8 - 10 cm Stammumfang, gemessen in 1 m über Grund, gemäß nachfolgender Pflanzenauswahlliste 2 zu pflanzen.

2. Gestaltung von Gärten
Bei der Gestaltung der Außenanlagen sind für den ländlichen Raum typische Gehölze gemäß der „Vorschlagsliste für Gehölzpflanzungen im Wohnbereich für den Bereich der Gemeinde Ruppichteroth und angrenzende Gebiete“ zu verwenden.

3. Als Ausgleich für die mit der neuen Ortslagenabgrenzung verbundenen Eingriffe in Natur und Landschaft ist entlang der Grundstücksgrenzen zur offenen Landschaft, angrenzend an die Ortslage, eine freiwachsende Wildhecke zu pflanzen. Neben Artenschutzfunktionen dient die Pflanzung der landschaftlichen Einbindung der Ortsrandlage. Der Pflanzstreifen beträgt mindestens 3m. Die Pflanzung erfolgt einreihig, der Pflanzabstand darf 1,50 m x 1,50 m nicht überschreiten. Zur Verwendung kommen nur lebensraumtypische Arten gemäß nachfolgender Pflanzenauswahlliste 3. Vorhandene Gehölze sind in die Pflanzung zu integrieren.

 

4. Für die Gehölzpflanzungen werden für mindestens 3 Jahre Anwuchs- und Bestandspflegemaßnahmen gemäß der DIN 18919 nach erfolgter Fertigstellungspflege durchgeführt. Hierzu gehören insbesondere ein ausreichendes Wässern und die Überprüfung der Verankerung. In den ersten 5 Standjahren ist für die Obstbäume jährlich ein Erziehungsschnitt durchzuführen. Bis zum 15. Standjahr sind im Abstand von 2 - 3 Jahren weitere Schnitte zum Aufbau einer langlebigen Baumkrone notwendig. Die weitere Pflege der Obstbäume beschränkt sich auf gelegentliches Auslichten. Sämtliche Anpflanzungen sind nachhaltig zu erhalten und zu pflegen. Pflanzenausfälle sind art- und funktionsgerecht zu ersetzen.


§ 3
Diese Satzung tritt mit ihrer Bekanntmachung im Amts- und Mitteilungsblatt für die Gemeinde Ruppichteroth in Kraft.


HINWEISE:

Abwasserbeseitigung:

Die Ortslage Bröleck wird über ein Schmutzwassersystem entwässert. Die Beseitigung des Niederschlagswassers erfolgt entsprechend der Zielsetzung des § 51 a Landeswassergesetz (LWG). Der Erlass des Ministeriums für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft des Landes Nordrhein-Westfalen (MURL) vom 23.06.1998 zur „Niederschlagswasserbeseitigung gemäß § 51 a des LWG“ wird dabei beachtet. Für die Versickerung des anfallenden Niederschlagswassers der Dachflächen in den Untergrund ist vor Baubeginn beim Rhein-Sieg-Kreis, Amt für Gewässerschutz und Abfallwirtschaft, ein Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis gemäß § 7 Wasserhaushaltsgesetz zu stellen.

Bodendenkmalpflege:

1. Bei Erdarbeiten sind die §§ 15 und 16 Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen zu berücksichtigen.
2. Beim Auftreten archäologischer Bodenfunde oder -befunde ist die Gemeinde als Untere Denkmalbehörde oder das Rheinische Amt für Bodendenkmalpflege, Außenstelle Overath, Gut Eichtal, An der B 484, 51491 Overath, Tel.: 02206/90300, Fax: 02206/903022 unverzüglich zu informieren.
Bodendenkmal und Fundstelle sind zunächst unverändert zu erhalten. Die Weisung des Rheinischen Amtes für Bodendenkmalpflege für den Fortgang der Arbeiten ist abzuwarten.

Freiflächen

Die Auflagen von bestehenden Baugenehmigungen sind im Rahmen von zukünftigen Baugenehmigungsverfahren zu prüfen und weiterhin zu berücksichtigen.

 

 

Kampfmittel

Bei Auffinden von Bombenblindgängern/Kampfmittel während der
Erd-/Bauarbeiten sind aus Sicherheitsgründen die Arbeiten sofort einzustellen und die nächstgelegene Polizeidienststelle oder der Kampfmittelräumdienst zu verständigen.

 

Pflanzenauswahlliste 1: Laubbäume 1. und 2. Ordnung


Einzelbäume , Hochstamm, 2 x verpflanzt, mind. 10-12 cm Stammumfang
Acer campestre Feld-Ahorn
Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn
Acer platanoides  Spitz-Ahorn
Carpinus betulus Hainbuche
Castanea sativa Ess-Kastanie
Fagus sylvativa Rot-Buche
Fraxinus excelsior Esche
Juglans regia Walsnussbaum
Liquidambar styraciflua Amberbaum
Malus sylvestris Wild-Apfel
Prunus avium Vogel-Kirsche
Prunus padus Trauben-Kirsche
Quercus robur Stiel-Eiche
Quercus petraea Trauben-Eiche
Pyrus communis Wild-Birne
Sorbus aucuparia Eberesche
Tilia cordata/ platyphyllos Winter-/ Sommerlinde

 

Pflanzenauswahlliste 2: Heimische Obstbaumsorten (Hochstamm)
Mindestqualität: Hochstamm, 8 - 10 cm Stammumfang, gemessen in 1 m über Grund,
Als Unterlage sind ausschließlich Sämlinge zu verwenden.

Äpfel:
Bäumchesapfel, Berlepsch, Danziger Kantapfel, Doppelter Neuhauser, Dülmener Rosenapfel, Goldparmäne, Jakob Lebel, Kaiser Wilhelm, Luxemburger bzw. Doppelter Luxemburger, Ontario, Prinz Albrecht, Rabaue (=Graue Französ. Renette), Rheinischer Krummstiel, Rheinischer Schafsnase, Rheinischer Winterrambour, Riesenboiken/Boikenapfel, Rote Sternrenette, Schöner aus Boskoop (Grüner oder Roter Boskoop), Schöner aus Nordhausen, Winterglockenapfel, Zuccalmaglio Renette

Birnen:
General Tottleben, Gräfin von Paris, Köstliche aus Charneu, Petersbirne, Philippsbirne, Rote Bergamotte, Vereinsdechantsbirne


Kirschen:
Büttners Rote Knorpelkirsche, Dönissens Gelbe Knorpelkirsche, Große Schwarze Knorpelkirsche, Hedelfinger Riesenkirsche, Schneiders Späte Knorpelkirsche

Pflaumen/ Zwetschgen:
Bühler Frühzwetsche, Große Grüne Reneclaude, Hauszwetsche, Wangenheims Frühzwetsche

 

Pflanzenauswahlliste 3: Lebensraumtypische Sträucher

Sträucher: 2 x verpflanzte Sträucher, 3 - 4 Triebe., 60 – 100 cm ohne Ballen
Wilde Berberitze Berberis vulgaris
Kornelkirsche Cornus mas
Blutroter Hartriegel Cornus sanguinea
Haselnuss Corylus avellana
Eingriffliger Weißdorn Crataegus monogyna
Europ. Pfaffenhütchen Euonymus europaeus
Stechpalme, Ilex Ilex aquifolium
Gem. Liguster Ligustrum vulgare
Rote Heckenkirsche Lonicera xylosteum
Schlehe = Schwarzdorn Prunus spinosa
Kreuzdorn Rhamnus cathartica
Faulbaum Rhamnus frangula
Berg-Johannisbeere Ribes alpinum
Acker-Rose Rosa arvensis
Hunds-Rose Rosa canina
Wein-Rose Rosa rubiginosa
Schwarzer Holunder Sambucus nigra
Wolliger Schneeball Viburnum lantana
Gemeiner Schneeball Viburnum opulus

 


Die Bezirksregierung Köln hat mit Ordnungsbehördlicher Verordnung vom 26.10.2010 (Amtsblatt für den Regierungsbezirk Köln Nr. 46 vom 22.11.2010) die Landschaftsschutzverordnung vom 31.08.2006 für den Geltungsbereich der Satzung aufgehoben.


Die Satzung wird hiermit gemäß § 10 (3) BauGB bekannt gemacht.

 

 

 

Die Satzung und die Begründung können im Rathaus in Schönenberg, Rathausstraße 18, Zimmer 106


montags bis freitags von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
dienstags von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr
donnerstags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr


von jedermann eingesehen werden. Jedermann kann über den Inhalt der Satzung Auskunft verlangen.

Mit dieser Bekanntmachung tritt die Satzung in Kraft.

Gemäß § 215 BauGB wird darauf hingewiesen, dass
1. eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 beachtliche Verletzungen der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs

unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb von zwei Jahren seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.