Nachrichten


Fragen (und Antworten) an den Amtsleiter des Planungsamtes im Rhein-Sieg-Kreis


Sehr geehrter Herr Dr. Mehmet Hasan Sarikaya (Planungsamt),
ich bitte Sie die folgenden Fragen bis zum 11.08.2010 zu beantworten. Diese werden mit den Antworten im Onlinemedium winterscheid.net veröffentlicht. Kontaktdaten finden Sie am Ende dieser Nachricht.

  

 

 

 

 

Antworten auf die Fragen von Herrn Kemper (Winterscheid.net)

Die Wesentlichen Vorteile für die Führung der Buslinie 531 sind bereits in der Pressemitteilung des Rhein-Sieg-Kreises vom 30.07.2010 dargestellt worden. Es wird darauf verzichtet, diese zu wiederholen.

1. Warum wurde die Route "Durchfahrt Hatterscheid" gewählt? Vor allem unter dem Aspekt das die mögliche Route unter Einbeziehung der Haltestelle "Winterscheider Mühle" (als Stichverbindung mit Wendemöglichkeit ohne die "Durchfahrt Hatterscheid" in etwa gleich lang ist und dadurch die Gleichbehandlung der Ortschaften gewährleistet wäre.

In den letzten 10 Jahren ist immer wieder eine Führung der Buslinie über Hatterscheid diskutiert und auch von Einwohnern aus Hatterscheid angeregt worden. Nach der Prüfung verschiedener Varianten ist die neue Linienführung ausgewählt worden.

 

2. Haben Sie zwischenzeitlich vor dem Beschluss des Ausschusses Material von "Dritten" bekommen welches zusätzliche Fakten darlegt? Wann und von wem?

Vor dem Beschluss des Kreistages am 01.07.2010 lagen dem Planungsamt des Rhein-Sieg-Kreises alle entscheidungsrelevanten Fakten vor.

 

3. Wenn ja, zu welchem Schluss haben diese in Ihren Planungen geführt?

entfällt

 

4. Wann wurden Sie, dem Auftrag des Rates entsprechend informiert, dass die Gemeinde die Beibehaltung der Haltestelle Winterscheider Mühle wünscht?

Am 06.04.2010.

 

5. Kann belegt (Eingangs-/Ausgangsstempel) werden, dass ein Schreiben von der Gemeinde an den Kreistag gegangen ist? Ist dieses fristgerecht eingegangen?

Ja


6. Habe ich (Walter Kemper) versehentlich übersprungen.

7. Warum fanden die Wünsche des Gemeinderates keine Berücksichtigung? Warum wurden neue Erkenntnisse nicht berücksichtigt?

Sie wurden in die Entscheidungsfindung einbezogen und abgewogen.

Alle Anregungen und Bedenken hinsichtlich des NVP-Entwurfs – und somit auch die Anregung, dass die Haltestelle „Winterscheider Mühle erhalten werden soll“ wurden durch das Planungsamt in einer Synopse zusammengestellt und dem Planungs- und Verkehrsausschuss am 22.06.2010 einschließlich einer Empfehlung vorgelegt. Im Rahmen seiner Empfehlung für den Kreistag positionierte sich der Planungs- und Verkehrsausschuss eindeutig, „entsprechend des Entwurfs soll die Linie 531 unter den aktuellen Rahmenbedingungen nicht über die Winterscheider Mühle geführt werden. Gleichzeitig ist eine Führung der Linie über Hatterscheid zu prüfen und wenn diese möglich ist durchzuführen.“

 

8. Ist zu irgendeinem Zeitpunkt der Eindruck entstanden die betroffenen Bürger wollten die Anbindung nach Ruppichteroth verhindern?

Nein

 

9. Wie hoch sind die tatsächlichen jährlichen Mehrkosten für die Gemeinde welche sich durch die Routenänderung ergeben? Wie hoch sind die tatsächlichen Mehrkosten für den Kreis? Bitte auch Kosten für die Verlegung von Haltestellen und die Sanierung der Kreistraße mit aufführen.

Die Prognose der Mehrkosten über die Sonderumlage ÖPNV für die Gemeinde Ruppichteroth belaufen sich auf jährlich ca. 22.000 €. Dem Rhein-Sieg-Kreis entstehen keine Mehrkosten.

Die Neuanlage oder Verlegung von Haltestellen liegt in der Hand des Baulastträgers und/oder bei der Kommune vor Ort, die letztlich in Abstimmung mit dem Verkehrsunternehmen die Lage bestimmen.

Die Kosten für die anstehende Sanierung der Kreisstraße 17 sind hier nicht relevant.

 

10. Was war überhaupt Grundlage für die Änderung? Wer hatte ursprünglich die Idee? Was stand alternativ zur Debatte?

Grundlage für die Änderung bzw. die 2. Fortschreibung des Nahverkehrsplanes war ein entsprechender Beschluss des Planungs- und Verkehrsausschusses vom 22.05.2007 und des Bau- und Vergabeausschusses vom 05.06.2007 auf der Grundlage des § 9 Abs. 5 ÖPNVG NRW.

In Zusammenarbeit mit dem für die Fortschreibung des Nahverkehrsplanes beauftragten Gutachters wurde das Konzept für den NVP nach Vorgaben des zuständigen Ausschusses bearbeitet. Mit dem Wissen, dass der ÖPNV im gesamten Rhein-Sieg-Kreis hochdefizitär ist und jedes Jahr mit rd. 20 Mio. € subventioniert wird, war eine sehr wichtige politische Vorgabe, ein Optimierungskonzept zu erarbeiten, ohne das Gesamtdefizit wesentlich zu erhöhen.

Die Grundlage für die Arbeiten am Nahverkehrsplan bildete zunächst die Definition von Grundbedienungsstandards, die möglichst realisiert werden sollen:

- Mindestbedienungszeiten
 Montag bis Freitag 5:30 bis 21:30 Uhr
 Samstag 7:30 bis 21:30 Uhr
 Sonntag 9:30 bis 21:30 Uhr
 Spätverkehr nach 21:30 Uhr auf den Hauptlinien
- Mindesttaktangebot
 Montag bis Freitag 60‘-Takt
 Samstag und Sonntag 120‘-Takt
 Verdichtung in Zeiten und Räumen starker Nachfrage
 Abkehr „von der reinen Lehre“ zur Beachtung der Belange des
           Schülerverkehrs
- Anbindung aller größeren Ortschaften per liniengebundenem ÖV
 Schienenverkehr, Bus oder TaxiBus
 Einbeziehung von Ortschaften ab ca. 500 Einwohnern
- Anbindung der „Fläche“ durch das AST
- Direktverbindungen zu den lokalen Zentren
- Erreichbarkeit der Mittel- und Oberzentren mit abgestimmten Anschlüssen

(Weitere, detaillierte Informationen sind in den Vorlagen und Protokollen der Gremien des Rhein-Sieg-Kreises dargestellt.)

Die Vorteile der neuen Linienführung habe ich in der Pressemitteilung vom 30.07.2010 dargestellt.

 

11. Auf welchen Wegen sollen zukünftig die Fahrgäste zu welchen Haltestellen kommen?

Es steht den zukünftigen Fahrgästen frei, über welche Wege die Haltestellen erreicht werden.

Hatterscheid nutzt die Haltestelle im Ort.
 
 
12. Wie lang (km) sind diese für die einzelnen Ortschaften Hatterscheid, Litterscheid, Fußhollen, Honscheid, Stockum?

Für Orte mit mehr als 500 Einwohnern sollten die Bushaltestellen in einem 500 m Radius (Luftlinie) liegen. Dieses Kriterium wird im vorliegenden Fall nicht erfüllt, weder vorher noch nachher.

Beispielhaft werden die Entfernungen zur Haltestelle „Haus Tanneck“ bzw. Winterscheider Mühle als Vergleich angegeben:


                  Haus Tanneck/Winterscheider Mühle
Fußhollen                 700 m/1.300 m
Litterscheid          1.800 m/1.100 m
Stockum                2.800 m/2.500 m
Honscheid             3.000 m/2.700 m

 


13. Haben Sie oder ein Vertreter sich ortskundig gemacht?

Ja, mehrmals

 

14. In Ihren Planungen, Presseerklärungen usw. werden Zahlen zu Einwohnern, Fahrgästen und Entfernungen (Wege zu den Haltestellen) genannt. Wie sind diese Zahlen zustande bekommen? Bitte Quellenmaterial nennen oder beifügen.

Quelle Einwohner:  Civitec, Ergebnisse der gemeindeeigenen
  Fortschreibung
Quelle Fahrgastzählung: Zählung des Verkehrsunternehmens, der VRS und des Planungsamtes
Quelle Haltestellenradien: Bei den Einzugsradien der Haltestellen werden die im Nahverkehrsplan festgelegten Entfernungen zugrunde gelegt

 

15. Wie fand die Erhebung der Fahrgastzahlen im Detail statt?

Indem im Bus mitgefahren und gezählt wurde.

 

16. Wurde dafür "Ortskundiges Fachpersonal" eingesetzt?

Ja

 

17. Auf der Derenbachtalstraße sind die Geschwindigkeitsbegrenzungen aufgehoben worden. Es gibt keine Querungen. Es gibt keine Gehwege. Es gibt keine Parkmöglichkeiten für die "Abholer". Wie wollen Sie bis Januar 2011 ausreichende "Sicherheit" herstellen?

Die Haltestellen werden in einem Abstimmungsprozess zwischen dem Straßenverkehrsamt, der Gemeinde, dem Verkehrsunternehmen und der Polizei festgelegt.

 

18. Durch die Einbeziehung der Haltestelle "Winterscheider Mühle" bei anschließender Routenführung von Winterscheid direkt ins Derenbachtal (keine "Durchfahrt Hatterscheid", Entfernung zur Bushaltestelle "Tanneck" dann ca. 800m) ergeben sich keine Sicherheitsbedenken. Die Kosten für die Anlage der neuen Haltestelle mit Wendemöglichkeit decken sich in etwa mit denen zur Verlegung der HS "Tanneck". Die Fahrzeit ist identisch. Die Gleichbehandlung aller Ortsteile bleibt gewahrt. Was spricht eigentlich dagegen? Werden Sie den Planungsausschuss von den neuen Fakten in Kenntnis setzen und gegebenenfalls eine Änderung vorschlagen?
Bitte beziehen Sie ausführlich Stellung.

Die Fakten waren bekannt. Der Kreistag des Rhein-Sieg-Kreises hat den Nahverkehrsplan für den rechtsrheinischen Rhein-Sieg-Kreis am 01.07.2010 beschlossen. Damit wurde festgelegt, die Ortschaft Hatterscheid anzubinden, wenn die Fahrmöglichkeit gegeben ist

 

 

Planungsamt
Dezernat 5


Leitung
 
Herr Dr. Mehmet Hasan Sarikaya
Telefon: 02241/ 13-2345
Telefax: 02241/ 13-2430
E-Mail:
mehmet.sarikaya@rhein-sieg-kreis.de
Zimmer: A 12.19