Nachrichten
- Rentensprechtag
- Müllabfuhr in dieser Woche
- Einbahnstraßenregelung auf der B 478 wegen Straßenbelagsarbeiten
- Bereitschaftsdienste
- Ergebnisse der Wertermittlung im Flurbereinigungsverfahren Windeck I

         

 

 

 

Rentensprechtag

Die Deutsche Rentenversicherung Rheinland führt an jedem dritten Mittwoch eines Monats Rentensprechtage für alle Versicherten der Deutschen Rentenversicherung im Rathaus der Gemeinde Ruppichteroth in Schönenberg durch.

Der nächste Rentensprechtag findet somit am

18. August 2010 in der Zeit von 08.30 Uhr – 12.30 Uhr
und von 13.30  – 16.00 Uhr
im Rathaus in Schönenberg, Zimmer 121, statt.

Bei Ihrer Vorsprache bitte ich  Ihre Versicherungsnummer und Ihren Personalausweis mitzubringen.

Eine Beratung findet nur nach vorhergehender Terminverein-
barung statt.

Terminvereinbarungen sind unmittelbar mit dem Service-Zentrum Gummersbach unter der Telefon Nr. 02261 / 805-269
oder 805-01 zu treffen.

 

 


Müllabfuhr in dieser Woche

Abfuhr der Restmülltonne (14tägig und 4wöchentlich)
am Donnerstag, dem 29.07.2010, AB 1,
am Freitag, dem 30.07.2010, AB 2.


Abfuhr der Biotonne / des Grünabfalls
inkl. sommerl. Zusatzleerung, AB 1 + 2
(hierbei keine Mitnahme von Bündeln/gefüllten Kartons)

am Donnerstag, dem 29.07.2010, AB 3,
am Freitag, dem 30.07.2010, AB 4.


Service-Telefon der RSAG:  02241 / 306-306
Reklamationen   02241 / 306-240
Kompostierung/Bioabfall:  02241 / 306-272

CD-Recycling – eine runde Sache   

Mitmachen – Umwelt schützen

Sie können CDs
unverpackt (ohne Hülle o.ä.) und ohne Aufkleber
im Rathaus Schönenberg, Zimmer 104, abgeben.
Diese CDs werden von der RSAG abgeholt und zum Recycling weitergeleitet. 

 Informationen finden Sie unter http://www.bundesumweltamt.de/


 
 
 
 
 
 
Einbahnstraßenregelung auf der B 478 wegen Straßenbelagsarbeiten zwischen Schönenberg und Ruppichteroth


Der Landesbetrieb Straßenbau, Regionalniederlassung Rhein-Berg, hat die Baumaßnahme Fahrbahndeckenerneuerung B 478, Abschnitt 9 beauftragt.
Die Arbeiten beginnen am Mittwoch, den 14.07.2010 ab 15:00 Uhr und werden voraussicht-lich bis Samstag, den 07.08.2010 (= somit voraussichtlich ca. 3 Wochen) andauern.
Während der gesamten Bauzeit wird der Abschnitt 9 der B 478 von Schönenberg bis Ruppichteroth zur Einbahnstraße in Fahrtrichtung Waldbröl und somit in diesen Bereich aus-schließlich in Fahrtrichtung Waldbröl passierbar sein.
Die Umleitung von Ruppichteroth bzw. Waldbröl in Richtung Hennef erfolgt während der ge-samten Bauzeit ab dem Kreisverkehr am Ortseingang von Ruppichteroth über die L 312 bis Retscheroth weiter über die L 350 bis Bröleck zurück auf die B 478. Die Umleitungsstrecken sind ausgeschildert.
Der Lienenverkehr der Busroute 530 in Fahrtrichtung Hennef wird durch eine Ersatzhaltestelle im Bereich des Marktes Edeka und im Bereich der Mucher Straße/Ecke Schulstraße wäh-rend der Sanierungsphase sichergestellt. Hierzu ist es weiterhin erforderlich die Schulstraße mit beidseitigem Halteverbot zu versehen, da im Falle von Begegnungsverkehr genügend Ausweichfläche vorhanden sein muss. Im weiteren Verlauf der Buslinie wird die Straße „Im Saurental“ ab der Abzweigung Mittelsaurenbach bis zur Einmündung auf die B 478 in Schönenberg in Fahrtrichtung Schönenberg zur Einbahnstraße.
Der Ortskern Ruppichteroth wird weiterhin bis zum Buswendeplatz im Bereich der Kreuzung Wilhelmstraße / Brölstraße erreichbar sein. Die Einzelhandelsgeschäfte entlang der Brölstraße sind während der Sanierungsarbeiten wie gewohnt geöffnet.
Ich bitte die Bürgerinnen und Bürger, vor allem die betroffenen Anwohner der Schulstraße und der anliegenden Orte, um Verständnis für die notwendigen verkehrstechnischen
Maßnahmen.

 

 

 

 

Bereitschaftsdienste  

Polizei-Notruf           110
Feuerwehr- und Rettungsdienst: 112
Krankentransporte                                02241/19-222
 
GEMEINDEWERKE  RUPPICHTEROTH
  VER- UND ENTSORGUNGSBETRIEBE

Störfall – Telefon- Nummer

0800/ 7766655

Unter den o.g. Rufnummern erreichen Sie den Notdienst der Gemeindewerke Ruppichteroth für
die öffentliche Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung der Gemeinde Ruppichteroth über die Leitstelle des Aggerverbandes

NOTDIENST  DES  RWE

Bei Stromausfall im Versorgungsnetz erreichen Sie den Störungsdienst der RWE Energie AG  unter der Telefon – Nr.                    0180/2112244

Notruf-Nummer der Rhenag           0180/2484848

Ärztlicher Bereitschaftsdienst für die Gemeinde Ruppichteroth
 In der sprechstundenfreien Zeit erreichen Sie den ärztlichen Bereitschaftsdienst aller Fachrichtungen für den Rhein-Sieg-Kreis unter der

zentralen Rufnummer   0180 5044 100

Bei lebensbedrohenden Zwischenfällen und Unfällen:                                   112

ZAHNÄRZTE des rechtsrheinischen Rhein-Sieg-Kreises
            Telefonischer Ansagedienst zum zahnärztlichen Notdienst: 01805-986700

Die Notfalldienstzentrale für den gesamten rechtsrheinischen RSK ist folgendermaßen besetzt:  - wöchentlich von 18.00 Uhr bis 08.00 Uhr des darauffolgenden Morgens, - mittwochs von 13.00 Uhr bis zum nächsten Morgen 08.00 Uhr,
-          freitags von 14.00 Uhr bis zum nächsten Morgen 08.00 Uhr und
- an Samstagen, Sonntagen, sowie an Feiertagen, ganztägig.
INFORMATIONSZENTRALE FÜR VERGIFTUNGSFÄLLE Universitätsklinik Bonn, Telefon-Nr.: 0228-19240

APOTHEKEN-NOTDIENST:

Außerhalb der Geschäftszeiten ist ein Notdienst eingerichtet:

Ruppichteroth und Umgebung

Samstag, 24.07.2010
Die Linden-Apotheke, Zeithstraße 109, 53819 Seelscheid, Tel.: 02247/97510

Sonntag, den 25.07.2010
Die Linden-Apotheke, Zeithstraße 109, 53819 Seelscheid, Tel.: 02247/97510

Montag, den 26.07.2010
Die Linden-Apotheke, Zeithstraße 109, 53819 Seelscheid, Tel.: 02247/97510

Dienstag, den 27.07.2010
Die Linden-Apotheke, Zeithstraße 109, 53819 Seelscheid, Tel.: 02247/97510

Mittwoch, den 28.07.2010
Die Linden-Apotheke, Zeithstraße 109, 53819 Seelscheid, Tel.: 02247/97510

Donnerstag, den 29.07.2010
Die Linden-Apotheke, Zeithstraße 109, 53819 Seelscheid, Tel.: 02247/97510

Freitag, den 30.07.2010
Die Linden-Apotheke, Zeithstraße 109, 53819 Seelscheid, Tel.: 02247/97510


Während der Nachtzeiten (22.00 – 08.30 Uhr) ist eine Nachtapotheke dienstbereit.
Die Notdienstgebühr beträgt 2,50 Euro.

Samstag, 24.07.2010
Albertus-Magnus-Apotheke, Hennef, Frankfurterstr. 120, Tel.: 02242/80900
Nachtapotheke: Doc Morris Apotheke, St. Augustin-Mülldorf, Südstr. 33, Tel.: 02241/202023

Sonntag, 25.07.2010
Adler-Apotheke, Hennef, Frankfurter Str. 100, Tel.: 02242/2626
Nachtapotheke: Adler-Apotheke, Hennef, Frankfurter Str. 100, Tel.: 02242/2626

Montag, 26.07.2010
Marien-Apotheke, Hennef-Geistingen, Bonnerstr. 81, Tel.: 02242/2714
Nachtapotheke: Marien-Apotheke, Hennef-Geistingen, Bonnerstr. 81, Tel.: 02242/2714

 


Dienstag, 27.07.2010
Dorotheen-Apotheke, Hennef, Frankfurter Str. 56a,  Tel.: 02242/82943
Nachtapotheke: Dorotheen-Apotheke, Hennef, Frankfurter Str. 56a,  Tel.: 02242/82943

Mittwoch, 28.07.2010
Burg-Apotheke, Hennef, Kaiserstraße 1, Tel.: 02242/3211
Nachtapotheke: Burg-Apotheke, Hennef, Kaiserstraße 1, Tel.: 02242/3211

Donnerstag, 29.07.2010
Malteser-Apotheke, Hennef, Frankfurter Str. 72, Tel.: 02242/81234
Nachtapotheke: Malteser-Apotheke, Hennef, Frankfurter Str. 72, Tel.: 02242/81234

Freitag, 30.07.2010
Albertus-Magnus-Apotheke, Hennef, Frankfurterstr. 120, Tel.: 02242/80900
Nachtapotheke:  Albertus-Magnus-Apotheke, Hennef, Frankfurterstr. 120, Tel.: 02242/80900


Der Notdienst wechselt jeweils um 08.30 Uhr morgens.

LEUCHTTURM
Beratungsstelle für Alzheimer und andere Demenzerkrankungen

Caritasverband für den Rhein-Sieg-Kreis e.V.
Wilhelmstraße 155-157, 53721 Siegburg
Telefon: 02241/1209-0
Fax: 02241/1209-195

Homepage der Beratungsstelle „Leuchtturm“ des Caritasverbandes für den Rhein-Sieg-Kreis e.V.
http://www.caritas-rheinsieg.de/

 

Ansprechpartnerinnen:
Jutta Fellmy, Tel.: 02241/1209305
E-mail: jutta.fellmy@caritas-rheinsieg.de

 

Doris Steubesand, Tel.: 02241/1209-311
E-mail: doris.steubesand@caritas-rheinsieg.de


Multiple Sklerose
DMSG Betroffenen-Berater
Uwe Stommel – DMSG Betroffenen-Berater
Tel.: 02295-902118
e-mail: Uwe.Stommel@t-online.de
Michael Wendel – DMSG Betroffenen-Berater
Tel.: 02295-80373
e-mail: mianwe@t-online.de
http://www.mskreis-ruppichteroth.de/


             Drogen-Suchthilfen

1. Suchtkrankenhilfe des Caritasverband für den Rhein-Sieg-Kreis e.V.
Ansprechpartner: Herr Pöplau
Tel.-Nr. (02241) 1209-302
2. Diakonisches Werk Siegburg Drogenhilfe
-Zentrale und Beratungsstelle-
Ansprechpartner: Herr Wolf
Tel.-Nr.: 02241/66656
3. Kommissariat Kriminalprävention/ Opferschutz Siegburg
Herr Seeger
Tel.-Nr.: 02241/541-4715
4. Kriminalkommissariat 41 Siegburg
Ansprechpartner: Herr Krist
Tel.-Nr.: 02241/541-4411
5. Gemeinschaftshauptschule Ruppichteroth Ansprechpartnerin: Frau Stoquart
Tel.-Nr.: 02295/902301

Weitere Informationen sind im Rathaus, Tel.-Nr.: 02295/4925, erhältlich.

                  SOZIALPSYCHATRISCHES ZENTRUM

Sozialpsychiatrisches Zentrum Eitorf

Beratungs- und Betreuungszentrum Eitorf, Josefshöhe 7, 53783 Eitorf
Telefon:               02243/82 602   
Fax :                     02243/82770  

Beratungszeiten:
montags + donnerstags, 09.00 h - 12.00 h oder nach Vereinbarung


Tagesstätte & Kontaktstelle:
Siegstrasse 16, 53783 Eitorf
Telefon:       02243/82670
Fax:             02243/842794

Öffnungszeiten:
montags         09.00 h - 12.00 h: Frühstück
donnerstags   15.00 h - 19.00 h: Offener Treff
Jeden 2. Samstag  9.30 Uhr -13.30 Uhr
( Möglichkeit zum gemeinsamen Frühstück )
      

Sprechstunden der Sozialarbeiterinnen des Jugendhilfezentrums Neunkirchen-Seelscheid,
zuständig für die Gemeinde Ruppichteroth

Die Sprechstunde des sozialen Dienstes des Kreisjugendamtes in Ruppichteroth wird wie folgt festgelegt:
Frau Lichtenstein hält ihre Sprechstunde im Kindergarten des Ökumenischen Diakonievereins „Unter`m Regenbogen“ Ruppichteroth, Am Kindergarten 4,
donnerstags in der Zeit von 14.00-15.00 Uhr ab (Telefon: 02295/49-0)

Frau Wiggering hält ihre Sprechstunde im Rathaus der Gemeinde Ruppichteroth in Schönenberg, Trauzimmer Raum 121
donnerstags in der Zeit von 14.00-15.00 Uhr ab (Telefon: 02295/49-0)

Beide Sozialarbeiterinnen sind außerhalb dieser Sprechzeiten im Jungendhilfezentrum in Neunkirchen unter folgender Tel.-Nrn. erreichbar:
Frau Lichtenstein 02247/9215 5529
Frau Wiggering 02247/9215 5528

Außerhalb dieser Sprechzeiten und der Öffnungszeiten des Jugendhilfezentrums steht für dringende Meldungen in Sachen Kindeswohl die Feuer- und Rettungsleitstelle unter der Ruf-Nr. 112 zur Verfügung.


N e u b ü r g e r b e a u f t r a g t e r

des Kreistages des Rhein-Sieg-Kreises
für Aussiedler und zugezogene Ausländer
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Der Neubürgerbeauftragte   L u d w i g   N e u b e r   bietet nach telefonischer Vereinbarung
Sprechstunden an:.

a) in Siegburg, Kreishaus, Zimmer A 2.10
b) in Ruppichteroth, Grundschule, Schulstraße 5.

Anmeldung bitte über:

a) Tel.: 02241-133161, Fax: 02241-133198
    Email: marlene.hautkappe@rhein-sieg-kreis.de

 

b) Tel : 02295-90 23 18, Fax: 02295-90 23 19
     Email: ludwig@neuber.de

 

Eine telefonische Terminvereinbarung ist unbedingt erforderlich!

 

 

 

 


Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung im Flurbereinigungsverfahren
Windeck I


Die nachstehende Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung im Flurbereinigungsverfahren Windeck I der Bezirksregierung Köln, Blumenthalstraße 33, 50670 Köln, vom 8. Juli 2010, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.


Ruppichteroth, den 15. Juli 2010
Der Bürgermeister
In Vertretung:

 

Heribert Schwamborn


 
Bezirksregierung Köln      Köln, den 08.07.2010
Dez. 33- Ländliche Entwicklung, Bodenordnung            Blumenthalstraße 33
Flurbereinigungsbehörde     50670 Köln
         Telefon: 0221/1472450

         
Flurbereinigung Windeck I   
Az.: 33.43 -17 88 1-       

 


Feststellung der Ergebnisse
der Wertermittlung
im Flurbereinigungsverfahren
Windeck I

 

Im Flurbereinigungsverfahren Windeck I werden hiermit die Ergebnisse der Wertermittlung gemäß § 32 des Flurbereinigungsgesetzes – FlurbG – in der Fassung der Bekannt-machung vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2794), für die dem Flurbereinigungsverfahren unterliegenden Flurstücke wie folgt festgestellt:


1. Die Ergebnisse der Wertermittlung werden so festgestellt, wie sie in der Zeit vom 18.02.2010 bis zum 05.03.2010  im Pfarrheim/Jugendheim in Dattenfeld, Am Pfarr-      garten 6, 51570 Windeck ausgelegen haben und wie sie in den gleichzeitig anberaumten Anhörungsterminen erläutert worden sind.

2. Nachträgliche Änderungen aufgrund begründeter Einwendungen waren nicht erforderlich, da keine Einwendungen vorgebracht wurden.


Gründe

Die Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung ist gemäß § 32 des Flurbereinigungsgesetzes – FlurbG – in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2794), zulässig und gerechtfertigt.

Damit alle Teilnehmer im Flurbereinigungsverfahren Windeck I mit Land von gleichem Wert abgefunden werden können, ist der Wert der von ihnen in das Verfahren eingebrachten alten Grundstücke zu ermitteln. Dies erfolgte so, dass der Wert der Grundstücke jedes Teilnehmers im Verhältnis zum Wert aller Grundstücke des Flurbereinigungsgebietes ermittelt wurde (§ 27 ff. FlurbG).

Die Ergebnisse der Wertermittlung haben zur Einsichtnahme für die Beteiligten ausgelegen und sind in den Anhörungsterminen erläutert worden. Die grundbuchmäßigen Eigentümer wurden darüber hinaus über die vorgenommene Bewertung ihrer Grundstücke durch Übersendung eines Einlagenachweises unterrichtet.

Die Beteiligten hatten Gelegenheit, Einwendungen gegen die Bewertung vorzubringen. Es wurden keine Einwendungen vorgetragen.

Nach § 32 FlurbG sind die Ergebnisse der Wertermittlung durch die Flurbereinigungsbehörde festzustellen. Sie sind Grundlage für die Berechnung des Abfindungsanspruches der Beteiligten und damit Grundlage für den Flurbereinigungsplan.

 

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen die Feststellung der Wertermittlung kann innerhalb eines Monats nach dem ersten Tag ihrer öffentlichen Bekanntgabe  Klage erhoben werden. Die Klage ist beim

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen
- 9a Senat (Flurbereinigungsgericht) -
Aegidiikirchplatz 5, 48143 Münster

schriftlich zu erheben.

Falls die Klagefrist durch das Verschulden eines von Ihnen Bevollmächtigten versäumt werden sollte, so würde dessen Verschulden Ihnen zugerechnet werden.
Es wird empfohlen, der Klageschrift zwei Durchschriften beizufügen.