Die Büros der Gemeindeverwaltung und das Bröltal-Bad sind am Montag, dem 30. Oktober 2017 (Brückentag), ganztägig geschlossen.
- Stellenausschreibung
- 10. Ruppichterother Unternehmerfrühstück am 9. November 2017
- Straßeninstandsetzungsarbeiten in Hatterscheid
- Anmeldung für Plätze in den Kindertageseinrichtungen
- Widerspruchsrecht gegen die Übermittlung von Daten
- Notarsprechtag in Ruppichteroth
- Bereitschaftsdienste
- Aus Rat und Verwaltung
Stellenausschreibung
Die Gemeinde Ruppichteroth bietet zum 1. August 2018
einen Ausbildungsplatz als
Verwaltungsfachangestellte (r)
-Fachrichtung Kommunalverwaltung-
an.
Die Ausbildungszeit beträgt drei Jahre. Sie besteht aus fachpraktischen Abschnitten in verschiedenen Sachgebieten der Gemeindeverwaltung sowie aus Blockunterricht am Berufskolleg der Stadt Bonn und dienstbegleitenden Unterweisungen beim Rheinischen Studieninstitut. Weitere wichtige Informationen über die Ausbildung finden Sie auf der Startseite der Homepage der Gemeinde Ruppichteroth unter www.ruppichteroth.de.
Einstellungsvoraussetzungen:
-
mindestens Fachoberschulreife oder einen als gleichwertig anerkannten
Bildungsabschluss -
erfolgreiche Teilnahme am Auswahlverfahren
-
gesundheitliche Eignung
Unsere Anforderungen:
-
mindestens befriedigende Leistungen in den Fächern Deutsch und Mathematik
-
gute Allgemeinbildung
-
Freude am Umgang mit Bürgerinnen und Bürgern, Teamfähigkeit, Engagement,
Eigeninitiative, hohe Lernbereitschaft und Zuverlässigkeit
Die Chancengleichheit von Frauen und Männern, Menschen mit Behinderungen und Menschen mit Migrationshintergrund sind für uns selbstverständlich.
Bei Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen des Personalamtes, entweder unter
Tel.-Nr.: 02295/4941 oder per E-Mail: personalamt@ruppichteroth.de gerne zur Verfügung.
Bitte senden Sie Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen in Papierform bis zum
3. November 2017 an
Bürgermeister der Gemeinde Ruppichteroth
-Personalamt-
Rathausstraße 18
53809 Ruppichteroth
Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass die Bewerbungsunterlagen nicht zurückgeschickt werden und bitten hierzu um Verständnis. Verzichten Sie daher bitte auf das Einreichen von Schnellheftern oder Bewerbungsmappen und reichen Sie keine Originale ein. Sollten Sie eine Rücksendung der Bewerbungsunterlagen wünschen, legen Sie bitte einen ausreichend frankierten Rückumschlag bei. Anderenfalls werden die Bewerbungsunterlagen nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens vernichtet. Kosten im Zusammenhang mit einer Bewerbung bzw. einem Vorstellungsgespräch werden nicht erstattet.
Onlinebewerbungen können derzeit leider nicht entgegengenommen werden.
10. Ruppichterother Unternehmerfrühstück am 9. November 2017
Liebe Unternehmerinnen und Unternehmer,
die nächste Veranstaltung in der Reihe „Ruppichterother Unternehmerfrühstück“
kündigt sich mit dem interessanten und wichtigen Thema „Digitalisierung“ an. Ein Wort für so viele Veränderungen und Möglichkeiten. Was Digitalisierung ganz konkret für ein Unternehmen bedeuten kann, wird Ihnen anhand eines Vortrages vorgestellt.
Gemeinsam mit der Deutschen Telekom lade ich die Unternehmerinnen und
Unternehmer recht herzlich zum 10. Ruppichterother Unternehmerfrühstück ein am
Donnerstag, den 9. November 2017, um 7.45 Uhr,
in den Saal des Wirtshauses an St. Severin in Ruppichteroth, Burgstraße 25.
Sofern Sie als Unternehmerin und Unternehmer keine schriftliche Einladung per E-Mail
erhalten haben, so betrachten Sie bitte diese Veröffentlichung als persönliche Einladung.
Folgende Tagesordnung ist vorgesehen:
1. „Zukunftschance Digitalisierung“
Herr Nicolas Hansen von der Deutschen Telekom wird einen Vortrag über die „Digitalisierung im Unternehmen“ mit der Fragestellung, was es für Ihren Betrieb/Ihre Firma konkret bedeuten kann, halten. Es wird in diesem Rahmen ebenfalls über das Thema „IP-Umstellung“
referiert.
2. Aktuelle Berichte aus dem Rat und dem Rathaus
Bürgermeister Mario Loskill informiert über aktuelle wichtige Themen.
Aus organisatorischen Gründen bitte ich Sie, sich verbindlich bis spätestens
Freitag, den 3. November 2017 unter 02295 - 4921 oder per E-Mail unter
buergermeister@ruppichteroth.de anzumelden.
Die Deutsche Telekom und ich würden uns freuen, wenn Sie unsere
Einladung zum 10. Ruppichterother Unternehmerfrühstück annehmen.
Straßeninstandsetzungsarbeiten in Hatterscheid
Im Zuge der Baumaßnahme „Niederschlagsentwässerung Hatterscheid“ werden Instandsetzungsarbeiten im Zeitraum vom 23.10. bis 03.11.2017 (Herbstferien) auf nachfolgend genannten Straßenteilstücken durchgeführt:
-
Am Hofgarten 11, 23 und 25.
Während der Durchführung der Instandsetzungsarbeiten ist mit Verkehrsbehinderungen, u.a. bedingt durch Vollsperrung des Straßenabschnittes, zu rechnen. Umleitungen werden ausgeschildert.
Der öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) fährt Hatterscheid in der Zeit der Vollsperrung nicht an. Die Haltestellen „Hatterscheid Abzw.“ und „Hatterscheid Ort“ werden nicht bedient.
Die Haltestelle „Haus Tanneck“ an der Kreisstraße 17 wird angefahren und ist nur fußläufig erreichbar.
Im Sinne des Erhaltes unseres gemeindlichen Straßennetzes, bitte ich herzlichst um Ihr Verständnis, für die Zeit der erforderlichen Vollsperrungen Umleitungsstrecken in Kauf nehmen zu müssen. Witterungsbedingte Verzögerungen oder Verschiebungen der Arbeiten werden eventuell notwendig.
Anmeldung für Plätze in den Kindertageseinrichtungen in der Gemeinde Ruppichteroth
Sehr geehrte Eltern,
auch in diesem Jahr möchte ich Ihnen die Möglichkeit eines einheitlichen Anmeldeverfahrens für die Kindergärten in der Gemeinde Ruppichteroth bieten.
In den folgenden kurzen Darstellungen der einzelnen Einrichtungen können Sie sich einen ersten Eindruck über den jeweiligen Träger und seine Angebote verschaffen.
Anmeldeschluss für alle Einrichtungen ist der 30. November 2017.
Ich bitte Sie, sich direkt mit Ihrer jeweiligen Wunscheinrichtung in Verbindung zu setzen oder Ihre Anmeldung über das Internetportal „Little Bird“ (https://portal.little-bird.de)
vorzunehmen. Dort können Sie Ihr Kind auch für mehrere Einrichtungen anmelden und Ihre Prioritäten vermerken.
Elterninitiative Bewegungskindergarten Winterscheider Wirbelwinde
Winterscheid
Zum Ortsiefen 4
53809 Ruppichteroth
Telefon: 02247-5990
E-Mail-Adresse: leitung@wirbelwinde.de
Ansprechpartnerin: Frau Claudia Klein
Wir sind ein dreigruppiger Bewegungskindergarten mit 55 Kindern zwischen 0 und 6 Jahren. Unser modernes Haus ist auf zwei Ebenen gebaut und die Kinder sind in altersgemäß ein-gerichteten Gruppen untergebracht.
Da wir ein Kindergarten mit viel Bewegung sind, bieten wir den Kindern täglich zahlreiche Möglichkeiten zum Laufen, Klettern, Fahrzeuge fahren etc. an. An zwei Tagen pro Woche bewegen wir uns zusätzlich im Wald oder in der Turnhalle.
Jede Woche (donnerstags) besuchen die „Großen“ die große Schulturnhalle, die wir mit viel Spaß und Freude nutzen. Die „Kleineren“ gehen donnerstags in unsere Turnhalle.
Drei bis viermal im Jahr findet (jahreszeitlich vorgegeben) eine feste Waldwoche statt, in der wir jeden Tag „auf Achse“ sind.
Wir bieten täglich ein Frühstücksbuffet mit viel Abwechslung an.
Im täglichen Umgang mit den Kindern ist uns besonders wichtig, dass ein vertrauensvolles und harmonisches Miteinander entsteht.
Hieraus resultierend können die Kinder gestärkt und behütet zahlreiche wichtige Erfahrungen für Ihre Entwicklung machen.
Unsere Öffnungszeiten sind Montag bis Donnerstag von 7.00 bis 16.30 Uhr und Freitag von 7.00 bis 14.00 Uhr.
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Weitere Informationen finden Sie auf www.wirbelwinde.de
oder auch gern persönlich bei unserer Kindergartenleiterin Claudia Klein unter 02247-5990.
Katholischer Kindergarten St. Servatius
Winterscheid
Herrnsteinstraße 4
53809 Ruppichteroth
Telefon: 02247-2200
E-Mail-Adresse: KigaStServatius@web.de
Homepage: www.katholische-kita-winterscheid.de
Ansprechpartnerin: Frau Julia Hermann
Unsere Einrichtung befindet sich in der Trägerschaft des katholischen Kirchengemeinde-verbands St. Severin Ruppichteroth. Die Tageseinrichtung bietet 45 Plätze mit der Möglich-keit der ganztägigen Betreuung für Kinder im Alter von 2 bis 6 Jahren an.
Unser pädagogisches Konzept richtet sich nach dem katholischen Glauben und der
Reggio-Pädagogik. Seit September 2017 sind wir ein zertifizierter Gesundheitskindergarten
KITA Vital.
Eine lebensweltbezogene und ganzheitliche Gesundheitsförderung ist eine zentrale Aufgabe in unserem Kindergarten. Gesundheitsförderung heißt für uns, die Entwicklung eines jeden durch gesunde Ernährung, vielfältige Bewegungsmöglichkeiten, regelmäßige Entspannungsangebote und die Stärkung des kindlichen Selbstvertrauens zu fördern.
Es ist uns wichtig, dass die Kinder in einer Atmosphäre des Vertrauens, der Geborgenheit und der Sicherheit im alltäglichen Miteinander leben.
Durch regelmäßige Waldtage haben die Kinder das ganze Jahr über die Möglichkeit, die Veränderung der Natur im Jahreskreis kennenzulernen.
Weitere Informationen finden auf: www.katholische-kita-winterscheid.de.
Eine Anmeldung während unserer Öffnungszeiten ist jederzeit möglich.
Bitte vereinbaren Sie hierzu einen Termin, damit wir Ihnen und Ihrem Kind unsere
Einrichtung zeigen können.
Katholischer Kindergarten St. Severin
Mucher Straße 1
53809 Ruppichteroth
Telefon: 02295-5115
E-Mail-Adresse: kath_kiga_st_severin@t-online.de
Ansprechpartnerin: Frau Rebecca Lucaci
Unsere Einrichtung befindet sich in der Trägerschaft des katholischen Kirchengemeinde-verbands St. Severin Ruppichteroth. Wir bieten 60 Plätze für Kinder von 2 bis 6 Jahren an.
Die Öffnungszeiten sind von 7.00 bis 16.00 Uhr.
Unser Konzept richtet sich nach dem katholischen Glauben und in Anlehnung an die Reggio-Pädagogik. Dabei steht das selbständige, eigenständige, kritische, neugierige, kompetente und aktive Kind im Mittelpunkt der individuellen Förderung.
Das Ziel unserer pädagogischen Arbeit ist das Selbstbewusstsein der Kinder zu bestärken
und es wachsen zu lassen.
Die Kinder werden bei uns in der Tageseinrichtung zum Experimentieren, Erfinden und
Erforschen angeregt. Ihre Kreativität wird gefördert und ihre Wahrnehmungen mit allen
Sinnen angeregt. In der Projektarbeit setzen sich die Kinder mit ihren Fragen auseinander
und versuchen gemeinsam mit den Erzieherinnen Lösungen zu entwickeln.
Die Themen für Projekte entwickeln sich aus dem Alltagsgeschehen, Wetter, Natur,
Konflikte und Erlebtes können z.B. Grundlage für ein Projekt sein.
Im Kinderparlament erfahren die Kinder Mitbestimmung und Verantwortung.
Die Kinder werden in Entscheidungsprozessen mit einbezogen und wir trauen ihnen
selbständiges Handeln zu.
Durch regelmäßige Waldtage und auch Waldwochen haben die Kinder das ganze Jahr
über die Möglichkeit, die Veränderung der Natur im Jahreskreis kennenzulernen.
Seit Oktober 2016 haben wir in unserer Einrichtung eine Köchin, die täglich das Mittagessen frisch zubereitet.
Eine Anmeldung ist zu den Öffnungszeiten der Einrichtung jederzeit möglich.
Für ein Beratungsgespräch und eine Hausbesichtigung vereinbaren Sie bitte einen Termin, damit wir uns Zeit für Sie nehmen können. Wir freuen uns auf Ihr Interesse!
Ökumenischer Kindergarten „Schneckenhaus“ in Büchel
Büchel
Alte Schule 4
53809 Ruppichteroth
Telefon: 02295-1274
E-Mail-Adresse: kgbuechel@gmx.de
Ansprechpartnerin: Frau Gabriele Fuchs
Wir sind eine eingruppige Kindertageseinrichtung mit einer altersgemischten Gruppe für
20 Kinder von 2 bis 6 Jahren. Wir bieten eine Öffnungszeit von 7.00 bis 14.00 Uhr an.
Unsere Einrichtung mit ihrem großen Außengelände befindet sich in einer alten Schule.
Das Haus ist insgesamt so modernisiert und gestaltet, dass die Kinder es mit viel Auf-
forderungscharakter erleben. Im „Schneckenhaus“ gibt es viele unterschiedliche Räum-
lichkeiten, die den individuellen Bedürfnissen der Kinder entsprechen.
Seit Januar 2013 sind wir ein zertifizierter Gesundheitskindergarten KITA Vital
(www.kivi-ev.de) Das heißt, wir praktizieren Gesundheitsförderung, indem wir Gesund-
heit und Bildung als übergreifendes Thema in unseren täglichen Spiel-, Lern- und Arbeits-
alltag integrieren. Unser Ziel ist es, die Kinder und Eltern in Bezug auf ausreichende
Bewegung, Ruhe und Entspannung sowie eine gesunde Ernährung zu sensibilisieren.
Lernen braucht Bewegung. Bewegung fördert Körper und Geist, Wahrnehmung und
Koordination.
Aber Kinder brauchen auch Möglichkeiten und Unterstützung, um zur Ruhe zu kommen.
So können Entspannungsgewohnheiten von klein auf die Weichen fürs Leben stellen.
Und eine ausgewogene Ernährung ist die optimale Grundlage für eine gute Entwicklung und
das Wohlbefinden eines jeden Kindes.
„Alles braucht Z e i t:
erkennen, begreifen, verstehen ….
Kinder sind n e u in dieser Welt, sind n e u g i e r i g.
Sie wollen verstehen: genau betrachten, immer wieder sehen,
Vertraut werden - zuhören - Unterschiede wahrnehmen …
Sie wollen begreifen: anfassen - fühlen - schmecken - riechen“
(Anne Kettner-Grosbüsch)
Neugierig geworden? Dann schauen Sie nach Absprache gerne bei uns herein!
Ökumenisches Familienzentrum „Unter´m Regenbogen“ in Ruppichteroth
Am Kindergarten 4
53809 Ruppichteroth
Telefon-Nr.: 02295-1230
E-Mail-Adresse: leitung@oekumenisches-familienzentrum.de
Leitung: Frau Birgit Kerstgens
Internet: www.oekumenisches-familienzentrum.de
Das Ökumenische Familienzentrum „Unter´m Regenbogen“ bietet Betreuungsmöglichkeiten in der Zeit von 7.00 Uhr bis 16:00 Uhr für 110 Kinder im Alter von einem Jahr bis zum Schuleintritt in sechs Gruppen an. Die Jüngsten werden in einer kleinen Gruppe liebevoll betreut und die Älteren erfahren eine besondere Förderung, die sie gut auf die Schulzeit vorbereitet. Zusätzlich zu unseren U3 und Ü3 Gruppen haben wir eine Gruppe mit 16 Kindern, davon vier Kinder in Einzelintegration. In unserem Familienzentrum erfahren die Kinder zum einen eine optimale und individuelle Betreuung, Förderung (verschiedene Therapieangebote sind vor Ort, wie die Frühförderstelle Much, eine Logopädin und eine Ergotherapeutin) und Erziehung. Zum anderen sollen aber auch Eltern und Familien verschiedene Bildungs-, Beratungs- und Freizeitangebote in Anspruch nehmen können.
Seit August 2014 sind wir plusKiTa, d.h., dass wir Kinder mit einem zusätzlichen Förderbedarf im Bereich Sprachentwicklung durch qualifiziertes Fachpersonal fördern und unterstützen.
Gemeinsam mit den Kindern bewältigen wir den Alltag in unserer Einrichtung und beziehen die Kinder in Projekte, Angebote, Festgestaltung und vieles mehr mit ein. Durch Mitbestimmung in Kinderbesprechung und Kinderparlament und durch Eigenverantwortung für sich selbst und die Gemeinschaft, wachsen sie in ihrem Tun und und ihrer Selbstständigkeit.
Eine Anmeldung während unserer Öffnungszeiten ist jederzeit möglich. Bitte vereinbaren Sie hierzu einen Termin, damit wir Ihnen und Ihrem Kind in aller Ruhe die Einrichtung zeigen können.
Wir freuen uns auf Sie und Ihr Kind!
Ökumenischer Kindergarten „Spatzennest“ in Schönenberg
Schönenberg
Auf der Burghardt 7
53809 Ruppichteroth
Telefon: 02295-2137
E-Mail: oekumenischekita-schoenenberg@t-online.de
Homepage: www.oekumenische-kita-spatzennest.de
Leitung: Doris Heimann, Anja Hensel
Die „Ökumenische Kita Spatzennest“ ist eine viergruppige Einrichtung am Ortsrand von Schönenberg gelegen.
Derzeit betreuen wir mit 16 pädagogischen Fachkräften 69 Kinder im Alter von einem Jahr bis zum Schuleintritt.
Unser pädagogisches Konzept beruht in erster Linie auf den Schwerpunkten Bewegung, religiöse Erziehung und Förderung der Kommunikationsfähigkeit. Wir arbeiten nach dem
sog. „Offenen Konzept“, d.h. unsere Räume sind als Funktionsräume eingerichtet und geben den Kindern Raum zur Entfaltung ihrer Kreativität und ermöglichen Selbstbildungsprozesse.
So gibt es eine „Baustelle“ in der die Kinder großflächig mit verschiedenen Materialien
bauen können und u.a. wichtige Erfahrungen zu physikalischen Grundsätzen, aber auch zur
Teamarbeit machen können. In der „Kunstwerkstatt“ stehen den Kindern mannigfaltige
Produkte zur Entfaltung ihrer Kreativität zur Verfügung, aber auch gezielte Angebote im
Bereich Werken und Kunst werden gerne genutzt. Des Weiteren gibt es bei uns einen großen
Rollenspielbereich, einen Bewegungsraum, einen Forscherraum und das sog. „Restaurant“,
in dem die Kinder frühstücken und zum Teil Mittag essen.
Unsere jüngsten Kinder (1 bis 3 Jahre) werden in einer separaten U3-Gruppe ihren
besonderen Bedürfnissen entsprechend betreut.
Unser naturnahes, großzügig gestaltetes Außengelände bietet Raum für die körperliche, geistige und seelische Entwicklung unserer Kinder.
Eine Vielzahl verschiedener Spielgeräte, die individuell genutzt werden können und viele Gelegenheiten zum Klettern, Springen, Balancieren, Kriechen, Laufen, Rutschen sowie Schaukeln geben, steht unseren Kindern zur Verfügung. Es gibt viele Bäume und Sträucher, die zum Klettern und Verstecken anregen.
Erweitert werden die Spielmöglichkeiten durch den unmittelbar an das Kita-Gelände an- grenzenden Wald, der zu Ausflügen und Naturerfahrungen einlädt. Begleitet von einer
Sozialpädagogin und einem Erlebnispädagogen erkunden unsere Kinder in Kleingruppen
mindestens einmal wöchentlich das Waldgebiet.
Wir arbeiten mit dem Frühförderzentrum Much zusammen, sodass Kinder mit besonderem Förderbedarf in unserer Einrichtung therapeutisch betreut werden können (z.B. Ergotherapie und Logopädie).
Unsere Öffnungszeiten sind Montag bis Freitag von 7.00 Uhr bis 16.00 Uhr und umfassen Betreuungszeiten von 35 oder 45 Wochenstunden.
Gerne können Sie uns besuchen, um sich persönlich ein detailliertes Bild von unserer Ein-
richtung zu machen. Bitte vereinbaren Sie dazu einen Termin mit uns.
Widerspruchsrecht gegen die Übermittlung von Daten an Adressbuchverlage, an Parteien, Wählergruppen u.a. bei Wahlen und Abstimmungen und aus Anlass von Alters- oder Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk
Die Meldebehörde darf gemäß § 50 Abs. 1 Bundesmeldegesetz (BMG) Parteien, Wähler-gruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene in den sechs der Wahl oder Abstimmung vorangehenden Monaten Auskunft aus dem Melderegister über Vor- und Familiennamen, Doktorgrad und Anschrift von Gruppen von Wahlberechtigten erteilen, soweit für deren Zusammensetzung das Lebensalter bestimmend ist. Die Geburtsdaten der
Wahlberechtigten dürfen dabei nicht mitgeteilt werden. Die Person oder Stelle, der die Daten übermittelt werden, darf diese nur für die Werbung bei einer Wahl oder Abstimmung verwenden und hat sie spätestens einen Monat nach der Wahl oder Abstimmung zu löschen oder zu vernichten. Sie haben gemäß § 50 Abs. 5 BMG das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen. Bei einem Widerspruch werden die Daten nicht übermittelt.
Der Widerspruch ist bei der Meldebehörde der alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung zu erheben. Der Widerspruch gilt bis zu seinem Widerruf.
Verlangen Mandatsträger, Presse oder Rundfunk Auskunft aus dem Melderegister über Alters- oder Ehejubiläen von Einwohnern, darf die Meldebehörde nach § 50 Abs. 2 BMG Auskunft erteilen über Vor- und Familienname, Doktorgrad, Anschrift sowie Datum und Art des Jubiläums. Altersjubiläen sind der 70. Geburtstag, jeder fünfte weitere Geburtstag und ab dem 100. Geburtstag jeder folgende Geburtstag; Ehejubiläen sind das 50. und jedes folgende Ehejubiläum. Sie haben gemäß § 50 Abs. 5 BMG das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen. Bei einem Widerspruch werden die Daten nicht übermittelt.
Der Widerspruch ist bei allen Meldebehörden, bei denen die betroffene Person gemeldet ist, zu erheben. Der Widerspruch gilt bis zu seinem Widerruf.
Die Meldebehörde darf gemäß § 50 Abs. 3 BMG Adressbuchverlagen zu allen Einwohnern, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, Auskunft erteilen über den Vor- und Familiennamen, Doktorgrad und die derzeitigen Anschriften. Die übermittelten Daten dürfen nur für die Herausgabe von Adressbüchern (Adressenverzeichnisse in Buchform) verwendet werden.
Sie haben gemäß § 50 Abs. 5 BMG das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen.
Der Widerspruch ist bei allen Meldebehörden, bei denen die betroffene Person gemeldet ist, zu erheben. Der Widerspruch gilt bis zu seinem Widerruf.
Widerspruchsrecht gegen die Übermittlung von Daten an eine öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft durch den Familienangehörigen eines Mitglieds dieser Religions- gesellschaft
Haben Mitglieder einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft Familienangehörige, die nicht derselben oder keiner öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft angehören, darf die Meldebehörde gemäß § 42 Abs. 2 Bundesmeldegesetz (BMG) von diesen Familien-angehörigen folgende Daten übermitteln:
-
Vor- und Familienname,
-
Geburtsdatum und Geburtsort,
-
Geschlecht,
-
Zugehörigkeit zu einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft,
-
derzeitige Anschriften und letzte frühere Anschrift,
-
Auskunftssperren nach § 51 BMG sowie
-
Sterbedatum.
Sie haben gemäß § 42 Abs. 3 BMG das Recht, der Datenübermittlung nach § 42 Abs. 2 BMG zu widersprechen. Der Widerspruch gegen die Datenübermittlung verhindert nicht die Übermittlung von Daten für Zwecke des Steuererhebungsrechts an die jeweilige öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft. Diese Zweckbindung wird dem Empfänger bei der Übermittlung mitgeteilt. Der Widerspruch ist bei der Meldebehörde der alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung zu erheben. Der Widerspruch gilt bis zu seinem Widerruf.
Widerspruchsrecht für die Datenübermittlung nach dem Soldatengesetz
Die Gemeinde Ruppichteroth als Meldebehörde ist gemäß § 58c Abs. 1 Satz 1 des Soldatengesetzes (SG) verpflichtet, dem Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr jährlich bis zum 31. März den Familiennamen, die Vornamen und die aktuelle
Anschrift von Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit zu übermitteln, die im nächsten
Jahr volljährig werden.
Zum 31. März 2018 werden somit die Daten der Personen übermittelt, die im Jahr 2019 volljährig werden (Geburtsjahrgang 2001).
Diese Datenübermittlung dient ausschließlich dem Zweck der Übersendung von In- formationsmaterial über Tätigkeiten in den Streitkräften. Die Daten sind zu löschen, wenn die Betroffenen dies verlangen, spätestens jedoch nach Ablauf eines Jahres nach der erst- maligen Speicherung der Daten beim Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr.
Der Betroffene hat das Recht gemäß § 36 Abs. 2 Bundesmeldegesetz (BMG) der Daten- übermittlung zu widersprechen.
Der Widerspruch kann jederzeit schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde
Ruppichteroth, Bürgerbüro, Schönenberg, Rathausstraße 18, 53809 Ruppichteroth, eingelegt
werden.
Der Widerspruch wird dann im Melderegister eingetragen und es werden zu der betreffenden Person keine Auskünfte im Datenübermittlungsverfahren an das Bundesamt für das
Personalmanagement der Bundeswehr erteilt.
Notarsprechtag in Ruppichteroth
Der nächste Sprechtag von Herrn Notar Stefan Wegerhoff, Hennef, findet am Freitag,
dem 3. November 2017, in der Zeit von 9.00 – 11.30 Uhr, im Rathaus in Schönenberg,
Zimmer 121, statt.
Um Wartezeiten im Rahmen des Sprechtages zu vermeiden, wird um Terminvereinbarung beim Notariat in Hennef unter der Telefon-Nummer 02242 / 92410 gebeten.
Die weiteren Notarsprechtage werden rechtzeitig im Mitteilungsblatt bekanntgegeben.
Bereitschaftsdienste
Polizei-Notruf 110
Polizeibezirksdienststelle 02295/5425
(Sankt-Florian-Straße 8)
Bürgersprechstunde nach telefonischer
Vereinbarung unter der Rufnummer 0173/5624217
Feuerwehr- und Rettungsdienst: 112
Krankentransporte 02241/19-222
GEMEINDEWERKE RUPPICHTEROTH GmbH
VER- UND ENTSORGUNGSBETRIEBE
Störfall – Telefon- Nummer
0800/ 7766655
Unter den o.g. Rufnummern erreichen Sie den Notdienst der Gemeindewerke Ruppichteroth GmbH für die Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung der Gemeinde Ruppichteroth über die Leitstelle des Aggerverbandes.
NOTDIENST DES RWE
Bei Stromausfall im Versorgungsnetz erreichen Sie den Störungsdienst der RWE Energie AG
unter der Telefon – Nr. 0800/4112244
Notruf-Nummer der Rhenag 0180/2484848
Ärztlicher Bereitschaftsdienst für die Gemeinde Ruppichteroth
In der sprechstundenfreien Zeit erreichen Sie den ärztlichen Bereitschaftsdienst aller Fachrichtungen für den Rhein-Sieg-Kreis unter der
zentralen Rufnummer 116 117
Bei lebensbedrohenden Zwischenfällen und Unfällen: 112
ZAHNÄRZTE des rechtsrheinischen Rhein-Sieg-Kreises
Telefonischer Ansagedienst zum zahnärztlichen Notdienst: 01805-986700
Die Notfalldienstzentrale für den gesamten rechtsrheinischen RSK ist folgendermaßen besetzt:
- wöchentlich von 18.00 Uhr bis 08.00 Uhr des darauffolgenden Morgens,
- mittwochs von 13.00 Uhr bis zum nächsten Morgen 08.00 Uhr,
- freitags von 14.00 Uhr bis zum nächsten Morgen 08.00 Uhr und
- an Samstagen, Sonntagen, sowie an Feiertagen, ganztägig.
INFORMATIONSZENTRALE FÜR VERGIFTUNGSFÄLLE
Universitätsklinik Bonn, Telefon-Nr.: 0228-19240
APOTHEKEN-NOTDIENST:
Die nächsten 4 notdienstbereiten Apotheken für den Standort: Ruppichteroth, vom 28.10.2017 bis 03.11.2017
Samstag, 28. Oktober 2017
Siegtal-Apotheke, Siegtalstr. 34, 51570 Windeck (Herchen), 02243/2503
Dreilinden-Apotheke, Günther-Landesknecht-Str. 2, 53773 Hennef (Uckerath), 02248/2173
Löwen-Apotheke, Wülfringhausener Str. 1-5, 51674 Wiehl, 02262/93308
Steinhof Apotheke, Hauptstraße 42, 51491 Overath, 02206/912830
Sonntag, 29. Oktober 2017
Hirsch-Apotheke, Hauptstr. 24-26, 53804 Much, 02245/91920
Ginkgo-Apotheke, Siebenbürger Platz 13, 51674 Wiehl, 02262/999111
Adler-Apotheke OHG, Rathausstr. 25, 51570 Windeck (Rosbach), 02292/5058
Adler-Apotheke, Kaiserstr. 126, 53721 Siegburg, 02241/52740
Montag, 30. Oktober 2017
Bröltal-Apotheke OHG, Brölstr. 6, 53809 Ruppichteroth, 02295/5171
Wald-Apotheke, Hochstr. 16, 51545 Waldbröl, 02291/901034
Linden-Apotheke, Hauptstr. 55, 53797 Lohmar, 02246/4380
Rosen-Apotheke, Niederpleiser Str. 48, 53757 Sankt Augustin (Muelldorf), 02241/342040
Dienstag, 31. Oktober 2017
Heide-Apotheke, Pastor-Biesing-Str. 2B, 53797 Lohmar (Birk), 02246/913650
Burg-Apotheke, Waldbröler Str. 24, 51570 Windeck (Schladern), 02292/2900
Löwen-Apotheke, Bahnhofstr. 2A, 51545 Waldbröl, 02291/2574
Löwen-Apotheke, Hauptstr. 55, 51491 Overath, 02206/2223
Mittwoch, 1. November 2017
Max und Moritz Apotheke, Hauptstr. 8, 53819 Neunkirchen (Seelscheid), 02247/300707
Markt-Apotheke, Am Markt 7, 53783 Eitorf, 02243/80088
Dorotheen-Apotheke, Frankfurter Str. 56a, 53773 Hennef, 02242/82943
Wiehl-Apotheke, Bahnhofstr. 5, 51674 Wiehl, 02262/91204
Donnerstag, 2. November 2017
Bahnhof-Apotheke, Bahnhofstr. 26A, 53783 Eitorf, 02243/6177
Die Linden-Apotheke, Zeithstr. 109, 53819 Neunkirchen-Seelscheid, 02247/97510
Elefanten-Apotheke, Hauptstr. 37b, 53797 Lohmar, 02246/4954
Apotheke im Siegburgmed, Wilhelmstr. 55-63, 53721 Siegburg, 02241/265230
Freitag, 3. November 2017
Löwen-Apotheke, Bahnhofstr. 1, 53783 Eitorf, 02243/2894
Forellen-Apotheke, Zeithstr. 137, 53819 Neunkirchen-Seelscheid, 02247/6033
Linden-Apotheke, Oberwiehler Str. 53, 51674 Wiehl (Oberwiehl), 02262/93535
Apotheke am Markt, Markt 7, 51766 Engelskirchen (Ruenderoth), 02263/96180
ALZHEIMERSPRECHSTUNDE
kostenfrei
im Seniorenzentrum Siegburg
Friedrich-Ebert-Straße 16, 53721 Siegburg
Immer am 2. Mittwoch eines jeden Monats
Um 16.30 – 18.00 Uhr.
(Parkmöglichkeiten vorhanden)
Hier können in einer Gruppe von betroffenen Angehörigen Fragen zu Alzheimer und anderen Demenzerkrankungen erörtert werden. Begleitung: ein Facharzt der Praxis Fetinidis, Kelzenberg und Sarkessian und Fachkraft des Hauses.
Ansprechpartnerin: Frau Bäsch: 02241/2504-1036 oder 2504-2000
Multiple Sklerose
DMSG Betroffenen-Berater
Uwe Stommel – DMSG Betroffenen-Berater
Tel.: 02295-902118
e-mail: Uwe.Stommel@gmail.com
Michael Wendel – DMSG Betroffenen-Berater
Tel.: 02243-80373
e-mail: mianwe@t-online.de
Drogen-Suchthilfen
1. |
Suchtkrankenhilfe des Caritasverband für den Rhein-Sieg-Kreis e.V. Ansprechpartner: Herr Pöplau Tel.-Nr. (02241) 1209-302 |
2. |
Diakonisches Werk Siegburg Drogenhilfe -Zentrale und Beratungsstelle- Ansprechpartner: Herr Wolf Tel.-Nr.: 02241/66656 |
3. |
Kommissariat Kriminalprävention/ Opferschutz Siegburg Herr Seeger Tel.-Nr.: 02241/541-4715 |
4. |
Kriminalkommissariat 41 Siegburg Ansprechpartner: Herr Krist Tel.-Nr.: 02241/541-4411 |
Weitere Informationen sind im Rathaus, Tel.-Nr.: 02295/4925, erhältlich.
SOZIALPSYCHIATRISCHES ZENTRUM
Sozialpsychiatrisches Zentrum Eitorf/Siebengebirge
Kontakt- und Beratungsstelle des SPZ Eitorf in der Gemeinde Ruppichteroth
Jeden Mittwoch findet in den Räumen der evangelischen Kirchengemeinde, Burgstraße 8, 53809 Ruppichteroth
die Kontakt- und Beratungsstelle von 14.00 - 17.00 Uhr statt (andere Zeiten werden bekannt gegeben und/oder erfolgen per Aushang).
Sozialpsychiatrisches Zentrum
Eitorf/Siebengebirge
Tagesstätte und Kontaktstelle
Siegstraße 16, 53783 Eitorf/Sieg,
Tel.-Nr.: 02243-82670
E-Mail: Kobe@awo-bnsu.de
SPZ Notfalldienst Rhein-Sieg-Kreis ist unter der Nummer 02243-847580 zu erreichen.
Beratungs- und Betreuungszentrum Eitorf, Spinnerweg 51-54, 53783 Eitorf
Telefon: 02243/84758-0
Fax : 02243/84758-11
Beratungszeiten:
nach Vereinbarung !
Tagesstätte & Kontaktstelle:
Siegstrasse 16, 53783 Eitorf
Telefon: 02243/82670
Fax: 02243/842794
Öffnungszeiten:
montags 11.30 - 14.30 Uhr: Brunch, Offene Angebote
donnerstags 15.00 - 19.00 Uhr: Offener Treff
Jeden 2. Samstag 9.30 - 12.00 Uhr
(Möglichkeit zum gemeinsamen Frühstück)
Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“
Das Hilfetelefon ist das erste Beratungsangebot in Deutschland, das barrierefrei, kostenlos und vertraulich rund um die Uhr erreichbar ist. Die mehr als 60 Fachberaterinnen sind wie folgt erreichbar:
Telefon: 08000 116 016 sowie
über Chat und E-Mail auf der Website www.hilfetelefon.de.
Sie unterstützen jedoch nicht nur gewaltbetroffene Frauen, sondern beraten auch Familienmitglieder, Freunde und Fachkräfte. Jederzeit können Dolmetscherinnen für 15 Sprachen zugeschaltet werden.
Sprechstunden der Sozialarbeiter des Jugendhilfezentrums Neunkirchen-Seelscheid,
zuständig für die Gemeinde Ruppichteroth
Seit dem 1. Oktober 2012 sind für die Gemeinde Ruppichteroth zwei neue Bezirkssozialarbeiter des Jugendhilfezentrums Neunkirchen-Seelscheid tätig.
Frau Wagner ist für Ruppichteroth Zentrum sowie für die Ortsteile Harth, Köttingen und Oeleroth zuständig, Frau Schlüssel für Schönenberg und Winterscheid.
Die Sprechstunde von Frau Wagner findet donnerstags in der Zeit von 14:00 - 15:00 Uhr in den Räumlichkeiten des Ökumenischen Familienzentrums „Unter`m Regenbogen“, Am Kindergarten 4, statt.
Die Sprechstunde von Frau Schlüssel ist donnerstags von 14:00 - 15:00 Uhr im Rathaus in Schönenberg. Außerhalb der Sprechstunde sind die Mitarbeiter des Jugendhilfezentrums unter folgenden Rufnummern zu erreichen:
Frau Wagner: 02247/9215-5518,
Frau Schlüssel: 02247/9215-5528.
Außerhalb dieser Sprechzeiten und der Öffnungszeiten des Jugendhilfezentrums steht für dringende Meldungen in Sachen Kindeswohl die Feuer- und Rettungsleitstelle unter der Ruf-Nr. 112 zur Verfügung
N e u b ü r g e r b e a u f t r a g t e r
Persönlicher Ansprechpartner für alle Zugewanderten ist der Neubürgerbeauftragte des Rhein-Sieg-Kreises, Ludwig Neuber. Er bietet nach telefonischer Vereinbarung
Sprechstunden an. Termine können mit ihm telefonisch unter der Rufnummer 02295/902318 oder 0160/8230810 oder per E-Mail an ludwig@neuber.de vereinbart werden. Der Kontakt kann auch über das Kommunale Integrationszentrum des Rhein-Sieg-Kreises, - Der Landrat -, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg, Telefon 02241 /13-2107, E-Mail: integration@rhein-sieg-kreis.de hergestellt werden.
Aus Rat und Verwaltung
Niederschrift zur Sitzung des Betriebsausschusses
Nachstehend wird die Niederschrift über die Sitzung des Betriebsausschusses des Rates der Gemeinde Ruppichteroth vom 11. Oktober 2017 gemäß § 26 der Geschäftsordnung für den Rat der Gemeinde bekannt gegeben.
Öffentlicher Teil
Tagesordnungspunkt:
Feststellung des Jahresabschlusses 2016 für den Eigenbetrieb Energie der Eigenbetriebe Ruppichteroth
Herr Degenhardt von Rödl & Partner, Köln, erläutert den Jahresabschluss 2016 des Energiebetriebes.
Der Betriebsausschuss erteilt der Betriebsleitung für das Geschäftsjahr 2016 des Energiebetriebes der Eigenbetriebe Ruppichteroth Entlastung.
einstimmig
Der Betriebsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde, vorbehaltlich der Genehmigung der Gemeindeprüfungsanstalt NRW, den Jahresabschluss des Energiebetriebes der Eigenbetriebe Ruppichteroth für das Jahr 2016 mit einer Bilanzsumme von 320.976,33 € und einem Jahresgewinn in Höhe von 7.717,98 € festzustellen und zu beschließen, den Jahresgewinn in die allgemeine Rücklage einzustellen.
einstimmig
Tagesordnungspunkt:
Feststellung des Jahresabschlusses 2016 für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Abwasser der Eigenbetriebe Ruppichteroth
Herr Degenhardt von Rödl & Partner, Köln, erläutert den Jahresabschluss 2016 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung des Abwasserbetriebes.
Der Betriebsausschuss erteilt der Betriebsleitung für das Geschäftsjahr 2016 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung des Abwasserbetriebes der Eigenbetriebe Ruppichteroth Entlastung.
einstimmig
Der Betriebsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde, vorbehaltlich der Zustimmung durch die Gemeindeprüfungsanstalt NRW, den Jahresabschluss der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Abwasser der Eigenbetriebe Ruppichteroth für das Jahr 2016 mit einer Bilanzsumme von 23.512.128,24 € und einem Jahresgewinn in Höhe von 144.186,18 € festzustellen und zu beschließen, den Jahresgewinn wie folgt zu verwenden:
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Zuführung in die allgemeine Rücklage
144.186,18 €
einstimmig
Niederschrift zur Sitzung des Rates
Nachstehend wird die Niederschrift über die Sitzung des Rates der Gemeinde Ruppichteroth vom 19. Oktober 2017 gemäß § 26 der Geschäftsordnung für den Rat der Gemeinde bekannt gegeben.
Öffentlicher Teil
Tagesordnungspunkt:
Fragestunde für Einwohner
Die Fragen von Einwohnerinnen und Einwohnern zum aktuellen Sachstand über den Bau von Windkraftanlagen innerhalb der Gemeinde werden durch den Bürgermeister beantwortet.
Tagesordnungspunkt:
Nachwahl zum Ausschuss für Jugend, Familie und Senioren
Der Rat der Gemeinde nimmt folgende Nachwahl vor:
Vorschlag der SPD-Fraktion vom 10.07.2017
Ausschuss für Jugend, Familie und Senioren
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neu:
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bisher: |
Herr Hermanus van Laar als stellvertretender sachkundiger Bürger |
Herr Uwe Stommel als stellvertretender sachkundiger Bürger
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einstimmig
Tagesordnungspunkt:
Feststellung des Jahresabschlusses 2016 für den Eigenbetrieb Energie der Eigenbetriebe Ruppichteroth
Aufgrund einer Empfehlung des Betriebsausschusses stellt der Rat der Gemeinde, vorbehaltlich der Genehmigung der Gemeindeprüfungsanstalt NRW, den Jahresabschluss des Energiebetriebes der Eigenbetriebe Ruppichteroth für das Jahr 2016 mit einer Bilanzsumme von 320.976,33 € und einem Jahresgewinn in Höhe von 7.717,98 € fest und beschließt, den Jahresgewinn in die allgemeine Rücklage einzustellen.
einstimmig
Der Rat der Gemeinde erteilt dem Betriebsausschuss für das Geschäftsjahr 2016 des Energiebetriebes Entlastung.
einstimmig
An der Beratung und Beschlussfassung zur Entlastung des Betriebsausschusses nehmen folgende Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter, die gleichzeitig Mitglied im Betriebsausschuss des Rates der Gemeinde sind, wegen Befangenheit nicht teil:
Ralf Böhmer, Christoph Demmer, Günter Nördershäuser, Christoph Schmidt, Rita Winkler, Shanmugarajah Senthan, Frank Kemper.
Tagesordnungspunkt:
Feststellung des Jahresabschlusses 2016 für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Abwasser der Eigenbetriebe Ruppichteroth
Aufgrund einer Empfehlung des Betriebsausschusses stellt der Rat der Gemeinde, vorbehaltlich der Zustimmung durch die Gemeindeprüfungsanstalt NRW, den Jahresabschluss der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Abwasser der Eigenbetriebe Ruppichteroth für das Jahr 2016 mit einer Bilanzsumme von 23.512.128,24 € und einem Jahresgewinn in Höhe von 144.186,18 € fest und beschließt, den Jahresgewinn wie folgt zu verwenden:
-
Zuführung in die allgemeine Rücklage
144.186,18 €
einstimmig
Der Rat der Gemeinde erteilt dem Betriebsausschuss für das Geschäftsjahr 2016 des Abwasserbetriebes Entlastung.
einstimmig
An der Beratung und Beschlussfassung zur Entlastung des Betriebsausschusses nehmen folgende Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter, die gleichzeitig Mitglied im Betriebsausschuss des Rates der Gemeinde sind, wegen Befangenheit nicht teil:
Ralf Böhmer, Christoph Demmer, Günter Nördershäuser, Christoph Schmidt, Rita Winkler, Shanmugarajah Senthan, Frank Kemper.
Tagesordnungspunkt:
Mitteilungen und Anfragen
Anfrage der SPD-Fraktion vom 12.10.2017: Integrationspauschale
Der Bürgermeister beantwortet die Anfrage der SPD-Fraktion zur Integrationspauschale für Flüchtlinge.
Nichtöffentlicher Teil
Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung wurde über folgende Tagesordnungspunkte beraten bzw. beschlossen:
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Grundstücksangelegenheiten;
hier: Verkauf eines Grundstücks in der Ortslage Winterscheid
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Deckensanierungsmaßnahmen im Jahre 2017;
Auftragsvergabe der Straßenbauarbeiten;
hier: Genehmigung einer dringlichen Entscheidung gemäß § 60 Abs. 1 der
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW)