Nachrichten

 

Die Büros der Gemeindeverwaltung Ruppichteroth sind am Mittwoch, dem 24. Dezember 2014 (Heiligabend), am Mittwoch, dem 31. Dezember 2014 (Silvester) und am Freitag, dem 2. Januar 2015, ganztägig geschlossen.

 

- Müllabfuhr in dieser Woche
- Fundsachen
- Unsere Region „Vom Bergischen zur Sieg“
- Überprüfung der Sirenen
- Sprechstunden der Schuldnerberatung
- Bröltal-Bad
- „Senioren und behinderte Menschen“
- Bereitschaftsdienste
- Aus Rat & Amt

Müllabfuhr

Montag, 15.12.2014
Wertstofftonne: Abfuhrbezirk 3

Dienstag, 16.12.2014
Wertstofftonne: Abfuhrbezirk 4

Donnerstag, 18.12.2014
Restmüll, 14tägig / 4wöchentl.: Abfuhrbezirk 3
Biotonne, Grünabfall: Abfuhrbezirk 1

Freitag, 19.12.2014
Restmüll, 14tägig / 4wöchentl.: Abfuhrbezirk 4
Biotonne, Grünabfall: Abfuhrbezirk 2

Service-Telefon der RSAG: 0 22 41 - 306-306


 

 

 

 

 

 

 

 

 

Fundsachen

 

Dem Fundamt der Gemeinde Ruppichteroth wurden folgende Fundsachen gemeldet:

 

1 Schlüsselbund, Oberlückerath, 49. Kalenderwoche

1 Schlüssel, Etzenbach, am 9. Dezember 2014

Ohrringe, Schönenberg Turnhalle, am 4. Dezember 2014

Eigentümer bzw. Besitzer von Fundsachen sowie Fundtieren können bei Eigentums- bzw. Besitznachweis die Fundsache beim Ordnungsamt, Zimmer 101, in Empfang nehmen oder sich telefonisch unter den Rufnummern 02295/4924 oder 4956 melden.
 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Unsere Region „Vom Bergischen zur Sieg“

 

 

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

 

vor einiger Zeit habe ich Sie an dieser Stelle bereits über die Bewerbung der Gemeinde Ruppichteroth zur Anerkennung als LEADER-Region informiert.

Zusammen mit unseren sechs Nachbargemeinden befinden wir uns mitten in der Bewerbungsphase, die im Februar 2015 endet. Wir sind guten Mutes, dass unsere Bewerbung, also die der sieben Gemeinden als eine Region „Vom Bergischen zur Sieg“,  erfolgreich sein wird und wir die von der EU und die vom Land NRW in Aussicht gestellte Förderung von insgesamt 3,5 Millionen Euro, verteilt über sieben Jahre und auf die sieben Gemeinden, erreichen können. Gefördert werden Investionen in die wirtschaftliche Entwicklung des ländlichen Raumes. Schwerpunktthemen sind dabei:

  • lebendige Ortschaften mit bedarfsgerechter Versorgung
  • Beschäftigung und Ausbildung
  • Kinder, Jugendliche und Familien
  • Regionale Potenziale und Ressourcen
  • Querschnittsthema: Demographische Entwicklung, Integration und Inklusion

(hierzu zählt z.B. auch altersgerechtes Wohnen).

 

Unterstützt werden wir von Herrn Stephan Heuser, der als ehrenamtlicher und parteiloser  Koordinator der Gemeinde Ruppichteroth an den verschiedenen Treffen während der Bewerbungsphase teilnimmt und nach erfolgreicher Bewerbung die entsprechenden Projekte auch weiter begleitet. Herr Heuser steht dabei in engem und stetigem Austausch mit der Verwaltungsspitze im Rathaus. Bitte unterstützen Sie uns

in unserem Vorhaben - gerne mit Ihren Ideen zu den oben genannten Themen. Schicken Sie uns einen Brief an „Bürgermeister Mario Loskill, Rathausstrasse 18, 53809 Ruppichteroth“ oder eine E-mail an buergermeister@ruppichteroth.de .

Für Ihre Anregungen, sowie mögliche Fragen zu diesem Thema stehen sowohl Herr Heuser unter 02295 903616 sowie auch ich unter 02295 4921 sehr gerne zur Verfügung.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Überprüfung der Sirenen zur Alarmierung der Freiwilligen Feuerwehr Ruppichteroth

 

Am Samstag, den 13. Dezember 2014 zwischen 12.00 Uhr und 12.15 Uhr erfolgt eine Überprüfung der Sirenen der Freiwilligen Feuerwehr Ruppichteroth in den Orten Ruppichteroth, Schönenberg und Winterscheid durch einen Probealarm.

Für den Probealarm wird das einheitliche Signal für Feueralarm verwendet. Hierbei handelt es sich um den zweimal unterbrochenen Dauerton von 1 Minute.

Bei einem erforderlichen Feuerwehreinsatz während des Probealarms wird das Signal „Feueralarm“ wiederholt.
 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sprechstunden der Schuldnerberatung des SKM Siegburg (Katholischer Verein für soziale Dienste im Rhein-Sieg-Kreis e. V.) im Rathaus der Gemeinde Ruppichteroth

Die nächste Sprechstunde der Schuldnerberatung des SKM Siegburg findet am Dienstag, den 16. Dezember 2014 in der Zeit von 14.00 bis 16.00 Uhr im Rathaus der Gemeinde Ruppichteroth, Zimmer 121 statt.

Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass über das Sekretariat der Schuldnerberatung (Telefon-Nr. 02241/1778-16, Frau Kranzpiller oder Frau Marlinghaus) eine Terminvereinbarung erforderlich ist.

Empfänger von Leistungen nach dem SGB II (Hartz IV) müssen beim JOBCENTER Rhein-Sieg die Ausstellung eines Berechtigungsscheines gem. § 16 Abs. 2 SGB II für die Schuldnerberatung beantragen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bröltal-Bad

 

Wegen der alljährlichen Jahresabschlussfeier der Gemeindeverwaltung bleibt das Bröltal-Bad

am Freitag, dem 12. Dezember 2014, nur bis 15.00 Uhr

geöffnet.

 

 

Bröltal-Bad wieder geöffnet

 

Durch die Reparatur sind die ansonsten im Dezember durchzuführenden Wartungs- und Reinigungsarbeiten vorgezogen worden, so dass das Bad in diesem Jahr

bis einschl. Dienstag, den 23. Dez. 2014,

geöffnet ist.

 

 

Bröltal-Bad – Homepage

 

Die Homepage „www.broeltalbad.de“  ist derzeit nicht erreichbar.

Die Seite kann aber über folgenden Weg aufgerufen werden:

www.ruppichteroth.de, unter dem blauen Reiter „Tourismus, Kultur und Vereine“ öffnet sich ein Fenster, in dem das „Hallenbad Ruppichteroth“ aufgeführt ist.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Arbeitskreis „Senioren und behinderte Menschen“ informiert!

Stammtisch für pflegende und betreuende Angehörige in Ruppichteroth


Am 19.12.2014 findet der Stammtisch für pflegende und betreuende Angehörige wie gewohnt um 15:30 Uhr im Gemeindecafé „Alte Schule“, Burgstr. 14, hinter der Ev. Kirche in Ruppichteroth statt.

 

Sollten Sie noch weitere Fragen haben, dann wenden Sie sich bitte an:

Petra Kraffczyk

Tel.: 02295 / 90 92 35

E-Mail: petra-kraffczyk@t-online.de

 

 

 

Der Arbeitskreis „Senioren und behinderte Menschen“ informiert!

 

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

Ihre Loge in der Metropolitan-Opera New York! Am 31. Januar 2015 fahren wir zum 2. Mal zur Live-Übertragung der Metropolitan-Opera New York ins Cine-Center Siegburg. Dort können wir die Matinee direkt erleben, die Aufführung der „Les Contes D`Hoffmann“ (Hoffmann’s Erzählungen) von Jacques Offenbach. Bei einem Gläschen Sekt oder auch Orangensaft können wir uns auf einen interessanten Abend einstellen. Sogar das Ambiente der Metropolitan-Opera wurde im Cine-Center Siegburg ein wenig nach empfunden, u. a. sind die Sitze von einer eleganten Gemütlichkeit. Alle Voraussetzungen, diesen Abend mit der phantastischen Musik des Jacques Offenbach genießen zu können.

 

Abfahrt:
Alte Post, Ruppichteroth – 18.00 Uhr – weitere Abfahrtsorte folgen. In Ausnahmefällen können wir auch Teilnehmerinnen und Teilnehmer von zu Hause abholen.

Der Eintrittspreis beträgt 29,50 Euro zzgl. 4,50 Euro als Fahrkostenanteil.
Anmeldung bitte bei Monique Müller unter der Telefonnummer: 02295/6753 oder Mobilnummer: 0163-240541.
 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bereitschaftsdienste

 

Polizei-Notruf                                       110

Polizeibezirksdienststelle                  02295/5425

(Sankt-Florian-Straße 8)                  

Bürgersprechstunde nach telefonischer

Vereinbarung unter der Rufnummer    0173/5624217

Feuerwehr- und Rettungsdienst:     112

Krankentransporte                                02241/19-222

 

GEMEINDEWERKE  RUPPICHTEROTH

  VER- UND ENTSORGUNGSBETRIEBE

 

Störfall – Telefon- Nummer

 

0800/ 7766655

 

Unter den o.g. Rufnummern erreichen Sie den Notdienst der Gemeindewerke Ruppichteroth für die öffentliche Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung der Gemeinde Ruppichteroth über die Leitstelle des Aggerverbandes

 

NOTDIENST  DES  RWE

 

Bei Stromausfall im Versorgungsnetz erreichen Sie den Störungsdienst der RWE Energie AG

unter der Telefon – Nr.                    0800/4112244

 

Notruf-Nummer der Rhenag           0180/2484848

 

Ärztlicher Bereitschaftsdienst für die Gemeinde Ruppichteroth

 

In der sprechstundenfreien Zeit erreichen Sie den ärztlichen Bereitschaftsdienst aller Fachrichtungen für den Rhein-Sieg-Kreis unter der

 

zentralen Rufnummer   116 117

 

Bei lebensbedrohenden Zwischenfällen und Unfällen:                                   112

 

ZAHNÄRZTE des rechtsrheinischen Rhein-Sieg-Kreises

 

            Telefonischer Ansagedienst zum zahnärztlichen Notdienst: 01805-986700

 

Die Notfalldienstzentrale für den gesamten rechtsrheinischen RSK ist folgendermaßen besetzt:

-           wöchentlich von 18.00 Uhr bis 08.00 Uhr des darauffolgenden Morgens,

-           mittwochs von 13.00 Uhr bis zum nächsten Morgen 08.00 Uhr,

-          freitags von 14.00 Uhr bis zum nächsten Morgen 08.00 Uhr und

-           an Samstagen, Sonntagen, sowie an Feiertagen, ganztägig.

 

INFORMATIONSZENTRALE FÜR VERGIFTUNGSFÄLLE

Universitätsklinik Bonn, Telefon-Nr.: 0228-19240

 

 

APOTHEKEN-NOTDIENST:

 

Die nächsten 4 notdienstbereiten Apotheken für den Standort: Ruppichteroth, vom 13.12.2014 bis 19.12.2014, 9.00 bis 9.00 Uhr

Samstag, 13. Dezember 2014

Adler-Apotheke, Kaiserstr. 26, 51545 Waldbröl, 02291/92190

Löwen-Apotheke, Bahnhofstr. 1, 53783 Eitorf, 02243/2894

Hubertus-Apotheke, Hauptstr. 64, 53797 Lohmar, 02246/3636

St. Rochus-Apotheke, Hohkeppeler Str. 19, 51491 Overath (Heiligenhaus), 02206/3155

Sonntag, 14. Dezember 2014

Burg-Apotheke, Waldbröler Str. 24, 51570 Windeck, 02292/2900

Rosen-Apotheke, Hauptstr. 32, 53819 Neunkirchen-Seelscheid, 02247 91790

Wiehl-Apotheke, Bahnhofstr. 5, 51674 Wiehl, 02262/91204

Apotheke am Markt, Markt 7, 51766 Engelskirchen (Ruenderoth), 02263/96180

Montag, 15. Dezember 2014

Siegtal-Apotheke, Siegtalstr. 34, 51570 Windeck (Herchen), 02243/2503

Die Bären Apotheke, Nümbrechter Str. 7b, 51545 Waldbröl, 02291/4640

Elefanten-Apotheke, Hauptstr. 4A, 53797 Lohmar, 02246/4954

Löwen-Apotheke, Hauptstr. 55, 51491 Overath, 02206/2223

Dienstag, 16. Dezember 2014

Bröltal-Apotheke OHG, Brölstr. 6, 53809 Ruppichteroth, 02295/5171

Sonnen-Apotheke, Im Weiher 21, 51674 Wiehl, 02262/9567

Neue-Apotheke, Kaiserstr. 34, 53721 Siegburg, 02241/63522

Apotheke Bergischer Hof, Kaiserstr. 35, 51643 Gummersbach, 02261/23390

Mittwoch, 17. Dezember 2014

St. Laurentius-Apotheke, Auf der Niedecke 4, 51570 Windeck (Dattenfeld), 02292/2340

Rathaus-Apotheke, Hauptstr. 21, 51580 Reichshof (Denklingen), 02296/1200

Aggertal-Apotheke, Bahnhofsplatz 4, 51766 Engelskirchen, 02263/3750

Apotheke am Holztor, Zeithstr. 7, 53721 Siegburg, 02241/62944

Donnerstag, 18. Dezember 2014

Bahnhof-Apotheke, Bahnhofstr. 26A, 53783 Eitorf, 02243/6177

Linden-Apotheke, Oberwiehler Str. 53, 51674 Wiehl (Oberwiehl), 02262/93535

Medica Apotheke im Ärztehaus, Marie-Juchacz-Str. 2, 51645 Gummersbach, 02261/8175633

Alte Apotheke, Markt 47, 53721 Siegburg, 02241/63160

Freitag, 19. Dezember 2014

Markt-Apotheke, Am Markt 7, 53783 Eitorf, 02243/80088

Burg-Apotheke, Dr.-Wirtz-Str. 3, 53804 Much, 02245/91650

Agger-Apotheke, Königstr. 6, 51645 Gummersbach (Dieringhausen), 02261/98450

Apotheke in Wildbergerhütte, Siegener Str. 37, 51580 Reichshof (Wildbergerhütte), 02297/231


LEUCHTTURM

Beratungsstelle für Alzheimer und andere Demenzerkrankungen

 

Caritasverband für den Rhein-Sieg-Kreis e.V.

Wilhelmstraße 155-157, 53721 Siegburg

Telefon: 02241/1209-0

Fax: 02241/1209-195

 

Homepage der Beratungsstelle „Leuchtturm“ des Caritasverbandes für den Rhein-Sieg-Kreis e.V.

www.caritas-rheinsieg.de

 

Ansprechpartnerinnen:

Jutta Fellmy, Tel.: 02241/1209305

E-mail: jutta.fellmy@caritas-rheinsieg.de

 

Doris Steubesand, Tel.: 02241/1209-311

E-mail: doris.steubesand@caritas-rheinsieg.de

 

Multiple Sklerose

DMSG Betroffenen-Berater

Uwe Stommel – DMSG Betroffenen-Berater

Tel.: 02295-902118

e-mail: Uwe.Stommel@online.de

Michael Wendel – DMSG Betroffenen-Berater

Tel.: 02243-80373

e-mail: mianwe@t-online.de

www.mskreis-ruppichteroth.de

 

  Drogen-Suchthilfen

 

1.

Suchtkrankenhilfe des Caritasverband für den Rhein-Sieg-Kreis e.V.

Ansprechpartner: Herr Pöplau

Tel.-Nr. (02241) 1209-302

2.

Diakonisches Werk Siegburg Drogenhilfe

-Zentrale und Beratungsstelle-

Ansprechpartner: Herr Wolf

Tel.-Nr.: 02241/66656

3.

Kommissariat Kriminalprävention/ Opferschutz Siegburg

Herr Seeger

Tel.-Nr.: 02241/541-4715

4.

Kriminalkommissariat 41 Siegburg

Ansprechpartner: Herr Krist

Tel.-Nr.: 02241/541-4411

 

Weitere Informationen sind im Rathaus, Tel.-Nr.: 02295/4925, erhältlich.

 

                  SOZIALPSYCHIATRISCHES ZENTRUM

 

Sozialpsychiatrisches Zentrum Eitorf/Siebengebirge

 

Beratungs- und Betreuungszentrum Eitorf, Spinnerweg 51-54, 53783 Eitorf
Telefon:               02243/84758-0    

Fax :                    02243/84758-11  

Beratungszeiten:
nach Vereinbarung !


Tagesstätte & Kontaktstelle:

Siegstrasse 16, 53783 Eitorf

Telefon:       02243/82670

Fax:             02243/842794

 

Öffnungszeiten:
montags         11.30 h – 14.30 h: Brunch, Offene Angebote
donnerstags   15.00 h - 19.00 h: Offener Treff

Jeden 2. Samstag  9.30 Uhr -12.00 Uhr

( Möglichkeit zum gemeinsamen Frühstück )

      

 

Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“

Das Hilfetelefon ist das erste Beratungsangebot in Deutschland, das barrierefrei, kostenlos und vertraulich rund um die Uhr erreichbar ist. Die mehr als 60 Fachberaterinnen sind wie folgt erreichbar:

Telefon: 08000 116 016 sowie

über Chat und E-Mail auf der Website www.hilfetelefon.de.

Sie unterstützen jedoch nicht nur gewaltbetroffene Frauen, sondern beraten auch Familienmitglieder, Freunde und Fachkräfte. Jederzeit können Dolmetscherinnen für 15 Sprachen zugeschaltet werden.

 

 

Sprechstunden der Sozialarbeiter des Jugendhilfezentrums Neunkirchen-Seelscheid,

zuständig für die Gemeinde Ruppichteroth

 

Seit dem 1. Oktober 2012 sind für die Gemeinde Ruppichteroth zwei neue Bezirkssozialarbeiter des Jugendhilfezentrums Neunkirchen-Seelscheid tätig.

Frau Wagner ist für Ruppichteroth Zentrum sowie für die Ortsteile Harth, Köttingen und Oeleroth zuständig, Herr Kastenholz für Schönenberg und Winterscheid.

Die Sprechstunde von Frau Wagner findet donnerstags in der Zeit von 14:00 - 15:00 Uhr in den Räumlichkeiten des Ökumenischen Familienzentrums „Unter`m Regenbogen“, Am Kindergarten 4, statt.

Herr Kastenholz Sprechstunde ist donnerstags von 14:00 - 15:00 Uhr im Rathaus in Schönenberg anzutreffen. Außerhalb der Sprechstunde sind die Mitarbeiter des Jugendhilfezentrums unter folgenden Rufnummern zu erreichen:

Frau Wagner: 02247/9215-5518,

Herr Kastenholz: 02247/9215-5528.

 

Außerhalb dieser Sprechzeiten und der Öffnungszeiten des Jugendhilfezentrums steht für dringende Meldungen in Sachen Kindeswohl die Feuer- und Rettungsleitstelle unter der Ruf-Nr. 112 zur Verfügung.

 

 

N e u b ü r g e r b e a u f t r a g t e r

 

des Kreistages des Rhein-Sieg-Kreises

für Aussiedler und zugezogene Ausländer

================================

 

Der Neubürgerbeauftragte   L u d w i g   N e u b e r   bietet nach telefonischer Vereinbarung

Sprechstunden an:.

 

a) in Siegburg, Kreishaus, Zimmer A 1.40

b) in Ruppichteroth, Grundschule, Schulstraße 5.

 

Anmeldung bitte über:

 

a) Tel.: 02241-133161, Fax: 02241-133198

    Email: marlene.hautkappe@rhein-sieg-kreis.de

 

b) Tel : 02295-90 23 18, Fax: 02295-90 23 19

     Email: ludwig@neuber.de

Eine telefonische Terminvereinbarung ist unbedingt erforderlich!

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

24. Nachtrag

 

zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) der Gemeinde Ruppichteroth vom 08.12.2014

 

 

 Aufgrund von § 7 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 41 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe f) der
 Gemeindeordnung für das Land NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994

(GV.NRW. S. 666/SGV.NRW. 2023), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom

19. Dezember 2013 (GV.NRW. S. 878) und der §§ 3 und 4 des Gesetzes über die Reinigung öffentlicher Straßen (Straßenreinigungsgesetz NRW) vom 18. Dezember 1975 (GV.NRW.

S. 706, 1976 S. 12), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. Juni 2009 (GV.NRW. S. 390)

und der §§ 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen

(KAG NRW) vom 21. Oktober 1969 (GV.NRW. S. 712/SGV.NRW. 610), zuletzt geändert

durch Gesetz vom 13. Dezember 2011 (GV. NRW. S. 687), hat der Rat der Gemeinde

Ruppichteroth in seiner Sitzung am 04.12.2014 den 24. Nachtrag zur Straßenreinigungs- und Gebührensatzung beschlossen:

 

 

 

§ 1

 

§ 6 Abs. 4 Satz 1 erhält folgende Fassung:

 

„Bei einer einmaligen monatlichen Reinigung der Fahrbahn beträgt die Benutzungsgebühr jährlich je Meter Grundstücksseite (Absätze 1 bis 3), wenn das Grundstück durch eine Straße erschlossen wird, die überwiegend

 

a)

dem überörtlichen Verkehr dient

0,21 Euro

b)

dem innerörtlichen Verkehr dient

0,26 Euro

c)

dem Anliegerverkehr dient

0,29 Euro.

 

 

Für den Winterdienst beträgt die Benutzungsgebühr jährlich je Meter Grundstücksseite (Absätze 1 bis 3), wenn das Grundstück durch eine Straße erschlossen wird, die überwiegend

 

a)

dem überörtlichen Verkehr dient

0,27 Euro

b)

dem innerörtlichen Verkehr dient

0,37 Euro

c)

dem Anliegerverkehr dient

0,41 Euro.“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

§ 2

 

Das Straßenverzeichnis gemäß § 2 Abs. 1, § 3 Abs. 1 und § 6 Abs. 5 der Satzung der Ge-

meinde Ruppichteroth über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungs-

gebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) wird wie folgt berichtigt bzw. geändert:

 

 

Orte mit Straßen-

namen

Straßenarten

Straßenreinigung u. Winterdienst

x   =   durch Eigentümer

-    =   durch Gemeinde

 

 

Geh-

weg

Fahrbahn-

reinigung

Winter-

dienst

 

 

 

 

 

 

Winterscheid

In der Dellenwiese

 

 

A

 

 

 

 

 

x

 

 

 

 

 

-

 

 

 

 

 

-

 

 

 

 

 

 

Die §§ 1 und 2 dieses Nachtrages treten zum 01.01.2015 in Kraft.

 

 

Bekanntmachungsanordnung

 

Der 24. Nachtrag zur Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Gemeinde Ruppichteroth wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften
der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend
gemacht werden kann, es sei denn,

 

  1. eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
  2. diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
  3. der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder
  4. der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Satzung

über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze für das Haushaltsjahr 2015

in der Gemeinde Ruppichteroth vom 08.12.2014

 

Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19. Dezember 2013 (GV. NRW. S. 878), des § 25 des Grundsteuergesetzes vom 07. August 1973 (BGBl. I S. 965), zuletzt geändert durch Artikel 38 des Gesetzes vom 19. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2794) und des § 16 des Gewerbesteuergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2002 (BGBl. I S. 4167), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 25. Juli 2014 (BGBl. I S. 1266) hat der Rat der Gemeinde Ruppichteroth in seiner Sitzung am 04.12.2014 folgende Satzung beschlossen:

 

 

§ 1

 

Die Hebesätze für die Grundsteuern werden wie folgt festgesetzt:

 

 

 

Jahr 2015

a)

für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe

(Grundsteuer A)

 

250 v.H.

b)

für die Grundstücke

(Grundsteuer B)

 

465 v.H.

 

 

§ 2

 

Der Hebesatz für die Gewerbesteuer wird wie folgt festgesetzt:

 

 

 

Jahr 2015

 

 

 

450 v.H.

 

 

§ 3

 

Diese Satzung tritt am 01.01.2015 in Kraft.

 

 

 

Bekanntmachungsanordnung

 

Der Satzung  über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze für das Haushaltsjahr 2015 in der  Gemeinde Ruppichteroth wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften
der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend
gemacht werden kann, es sei denn,

 

 

  1. eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
  2. diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
  3. der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder
  4. der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.