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- Jetzt zum Jugendgruppenleiterkurs anmelden!
- Konzert und Preisträgerehrung „Jugend musiziert“
- Schonzeit für Hecken und Gebüsche

 

 

 

 

 

 

 


Jetzt zum Jugendgruppenleiterkurs anmelden!

Rhein-Sieg-Kreis (ke) – Vom 23. bis 27. März 2013 bietet das Kreisjugendamt des Rhein-Sieg-Kreises gemeinsam mit den Jugendämtern der Städte Lohmar, Meckenheim, Rheinbach und Sankt Augustin wieder ein einwöchiges Ausbildungsseminar für angehende Jugendgruppenleiterinnen und Jugendgruppenleiter an. Anmeldungen sind ab sofort möglich.

„Immer mehr Kinder und Jugendliche engagieren sich freiwillig in der Kinder- und Jugendarbeit. Sie investieren oft einen großen Teil ihrer Freizeit in eine ehrenamtliche Tätigkeit, um Kindern und Gleichaltrigen eine sinnvolle Freizeitgestaltung anzubieten. Sie wollen ihre eigene Erlebniswelt gestalten“, so Rüdiger Hötger, Mitarbeiter des Kreisjugendamtes für den Rhein-Sieg-Kreis.

Um dieser erfreulichen Entwicklung und dem begeisterten Engagement vieler junger Helfer Rechnung zu tragen, bietet das Kreisjugendamt auch in den Osterferien wieder einen Grundkurs für die Arbeit mit Jugendgruppen an. Unter dem Motto „Gruppen leiten mit Spaß, Mut und Methode“ werden die notwendigen pädagogischen, methodischen, organisatorischen und rechtlichen Grundlagen für eine qualifizierte Arbeit mit Jugendlichen vermittelt. Neben allgemeinen Tipps zur Gruppenarbeit steht das „praktische Einmaleins“ von der Gestaltung einer Gruppenstunde über Events für Jugendliche bis zur Organisation und Durchführung von Ferienfreizeiten auf dem Programm. Aber auch Spiel, Spaß und Aktion kommen während des Kurses nicht zu kurz.

Teilnehmen können alle, die mindestens 16 Jahre alt sind. Die Kursgebühr beträgt 60 Euro inklusive Übernachtung und Verpflegung.

Nähere Informationen zum Kursinhalt und zur Anmeldung erhalten Interessierte bei Rüdiger Hötger vom Jugendhilfezentrum des Rhein-Sieg-Kreises für Neunkirchen-Seelscheid, Much und Ruppichteroth (Telefon: 02247/9215-5539, E-Mail: ruediger.hoetger@rhein-sieg-kreis.de). Eine verbindliche schriftliche Anmeldung ist erforderlich.

Juleica – Die Jugendgruppenleitercard

Juleica ist ein bundesweit einheitlicher Ausweis für ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Jugendarbeit. Sie ist Legitimation - z.B. gegenüber öffentlichen Stellen - und Qualifikationsnachweis zugleich – wer eine Juleica hat, hat eine Ausbildung nach festgeschriebenen Qualitätsstandards absolviert. Bundesweit gibt es über 100.000 Ehrenamtliche in der Jugendarbeit, die eine gültige Juleica besitzen.

Ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Jugendarbeit können eine Juleica beantragen, wenn sie mindestens 16 Jahre alt sind und die Teilnahme an einer den Richtlinien entsprechenden Ausbildung nachweisen können.

Nähere Informationen zur Juleica und zum Antragsverfahren gibt es unter www.juleica.de.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Musikalische Klänge im Kreishaus
Konzert und Preisträgerehrung „Jugend musiziert“

Rhein-Sieg-Kreis (ke) – Wo sonst die Sitzungen des Kreistages stattfinden, wurde es am späten Sonntagvormittag (17. Februar 2013) musikalisch: Zahlreiche Preisträgerinnen und Preisträger des Regionalwettbewerbs „Jugend musiziert“ präsentierten im großen Sitzungssaal des Kreishauses Ausschnitte aus ihrem diesjährigen Wettbewerbsprogramm und stellten eindrucksvoll ihr Können unter Beweis.

Landrat Frithjof Kühn, Hans-Peter Herkenhöhner, Vorsitzender des Regionalausschusses Rhein-Sieg-Kreis von „Jugend musiziert“, und Regionaldirektor Sven Volkert, Vertreter der Kreissparkasse Köln, zeichneten die jungen Musikerinnen und Musiker mit Urkunden und Preisen aus.

„Es freut mich zu sehen, wie viel Fleiß und Ausdauer die Kinder und Jugendlichen in die Musik legen. Besonders möchte ich den Eltern danken, ohne deren Unterstützung das sicher nicht möglich wäre. Mein Dank gilt aber auch den Musikschulen, die die Kinder und Jugendlichen an die Musik heranführen und nicht zuletzt die Basis für den musikalischen Erfolg vieler junger Talente sind“, sagte Landrat Frithjof Kühn bei der Preisverleihung.

144 talentierte junge Musikerinnen und Musiker haben in insgesamt 83 Wertungen am 50. Regionalwettbewerb „Jugend musiziert“ teilgenommen und das hohe künstlerische Niveau der vergangenen Jahre bestätigt: 62 erste Preise – davon 32 mit Weiterleitung zum Landeswettbewerb – konnte die Jury nach Abschluss der Wertungsspiele vergeben. Außerdem gab es 20 zweite Preise und einen dritten Preis.

Eine ausgesprochen hohe Beteiligung gab es insbesondere in der Sparte „Streicher solo“. 47 Teilnehmerinnen und Teilnehmer stellten sich in dieser Kategorie dem Urteil der Jury. Das Resultat kann sich sehen lassen: 26 erste Preise – darunter neun Weiterleitungen zum Landeswettbewerb, elf zweite Preise und ein dritter Preis.

„Unsere Region hebt sich damit vom Landestrend ab, bei dem Beteiligung und Leistung in der Kategorie ‚Streicher’ als rückläufig eingestuft werden“, freute sich Hans-Peter Herkenhöhner.

Wer die jungen Musikerinnen und Musiker live auf der Bühne erleben möchte, hat dazu am Freitag, 22. Februar 2013, um 19:00 Uhr im Schloss Birlinghoven in Sankt Augustin und am Sonntag, 24. Februar, um 11:00 Uhr im Glasmuseum in Rheinbach die Gelegenheit. Der Eintritt zu den Preisträgerkonzerten ist frei.

Der Wettbewerb „Jugend musiziert“

„Jugend musiziert“, der Musikwettbewerb für junge Musikerinnen und Musiker unter der Schirmherrschaft des Bundespräsidenten, feiert in diesem Jahr sein 50. Jubiläum.

Teilnahmeberechtigt sind Schülerinnen und Schüler, Auszubildende, junge Berufstätige und Studierende, die nicht in einer musikalischen Ausbildung stehen. Die Instrumentalkategorien wechseln jährlich.

„Jugend musiziert“ gliedert sich in drei Phasen – Regional-, Landes- und Bundeswettbewerb. Auf allen Ebenen werden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer nach Punkten bewertet – wer im Regionalwettbewerb 23 bis 25 Punkte erzielt, erhält einen ersten Preis und – abhängig von der Altersklasse – eine Berechtigung zur Teilnahme am Landeswettbewerb. Mit 21 und 22 Punkten gibt es einen ersten Preis ohne Weiterleitung zum Landeswettbewerb, von 17 bis 20 Punkten einen zweiten Preis und von 13 bis 16 Punkten einen dritten Preis.

Träger eines ersten Preises bei einem Regionalwettbewerb mit Berechtigung zur Teilnahme auf der nächsten Ebene werden zu einem der 16 Landeswettbewerbe weitergeleitet. Die ersten Preisträger im Landeswettbewerb nehmen dann am Bundeswettbewerb teil.

„Jugend musiziert“ wird im Rhein-Sieg-Kreis von der Kreissparkasse Köln gesponsert.

Weitere Informationen zum Wettbewerb sind unter www.jugend-musiziert.org abrufbar.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Schonzeit für Hecken und Gebüsche – Ab 1. März sind nur noch Form- und Pflegeschnitte erlaubt

Rhein-Sieg-Kreis (ke) – Auch wenn bei den winterlichen Temperaturen der letzten Tage noch gar keine Lust am Gärtnern aufkommen will, ist für Gartenfreunde bereits einiges zu tun, um den Garten fit für den Sommer zu machen. Hierzu zählt auch der erforderliche Rückschnitt von Bäumen, Hecken und sonstigen Gehölzen. Das Amt für Natur- und Landschaftsschutz des Rhein-Sieg-Kreises macht jedoch darauf aufmerksam, dass in rund zwei Wochen, am 1. März, die Schonzeit für Hecken und Gebüsche beginnt. Bis zum 30. September dürfen die dann weder gerodet noch abgeschnitten oder gar zerstört werden.

Grund hierfür ist, dass Hecken und Gebüsche unseren heimischen Vögeln, Insekten, Säugetieren, Reptilien und Amphibien Schutz vor natürlichen Feinden bieten. Die Gehölze dienen ihnen als Schlaf- und Ruheplätze sowie zur Aufzucht des Nachwuchses. Blattwerk, Knospen, Früchte und Samen sind außerdem kostbare Nahrungsmittelspender für die Tierwelt.

Während der siebenmonatigen Schonzeit sind an den Gehölzen nur behutsame Form- und Pflegeschnitte erlaubt, wie beispielsweise das Zurückschneiden der austreibenden Zweige. Außerdem kann ein maßvoller Rückschnitt notwendig sein, wenn Zweige und Blattwerk in Fußgängerwege oder Fahrbahnen hineinwachsen oder wenn an Ein- und Ausfahrten die Sicht in den Straßenraum versperrt wird.

Wer jedoch zum Kahlschlag ansetzt, verstößt gegen das nordrhein-westfälische Landschaftsgesetz und riskiert ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro.

„Durch Radikalschnitte würde Vögeln und anderen Tieren die Lebensgrundlage entzogen“, erläutert Kreisumweltdezernent Christoph Schwarz und bittet, auf die heimische Tierwelt Rücksicht zu nehmen.

Auf jeden Fall sollte auch beim erlaubten behutsamen Form- und Pflegeschnitt vorsichtig geprüft werden, ob sich nicht ein bewohntes Nest im Gezweige verbirgt. In diesem Fall sollte der Rückschnitt erst nach der Brutzeit erfolgen.

Weitere Informationen zur Schonzeit für Hecken und Gebüsche können beim Amt für Natur- und Landschaftsschutz des Rhein-Sieg-Kreises unter den Rufnummern 02241/13-2676 oder -3530 erfragt werden.