Herzlichen Glückwunsch Frau Lilly Gäde, Ruppichteroth, Obere Hirschbitze 14, zur Vollendung des 85. Lebensjahres am 11. Februar 2013.
- Müllabfuhr in dieser Woche
- Öffnungszeiten Rathaus Rosenmontag
- Informationen Freiwillige Feuerwehr Ruppichteroth
- Rentensprechtag
- Überprüfung der Sirenen
- Jahresabschluss der Gemeindewerke Ruppichteroth – Entsorgungsbetrieb
- Jahresabschluss der Gemeindewerke Ruppichteroth – Versorgungsbetrieb
- Jahresabschluss der Gemeindewerke Ruppichteroth – Energiebetrieb
- Fundsachen
- Die Sekundarschule Nümbrecht/Ruppichteroth freut sich auf Ihr Kind
- Häckseln von Baum- und Strauchschnitt
- Straßenreinigung in der Gemeinde Ruppichteroth
- Bürgermeistersprechstunde am 21. Februar 2013 – Ich bin für Sie da
- Bereitschaftsdienste
Müllabfuhr in dieser Woche
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Freitag |
Samstag |
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15.02.2013 |
16.02.2013 |
Restmüll 14tägig |
3 |
4 |
Restmüll 4wöchentlich |
3 |
4 |
Biotonne, Grünabfall |
1 |
2 |
Service-Telefon der RSAG: 0 22 41 – 306-306
Abfuhr von Weihnachtsbäumen
Die Abfuhr von Weihnachtsbäumen (ohne Baumschmuck) erfolgt im Januar und Februar gemeinsam mit der Leerung der Biotonne ohne telefonische Voranmeldung (gilt auch für Eigenkompostierer). Allerdings ist es erforderlich, die Bäume auf etwa 1 m zu kürzen und als Bündel (100 x 50 x 50 cm) bereitzulegen. |
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Öffnungszeiten Rathaus Rosenmontag
Die Büros der Gemeindeverwaltung Ruppichteroth sind am
Montag, dem 11. Februar 2013 (Rosenmontag), ganztägig geschlossen.
Neue Informationen über die aktuelle Situation
in der Freiwilligen Feuerwehr Ruppichteroth!
Die Alarm- und Ausrückeordnung der Löschzüge Ruppichteroth und Winterscheid wurde wie bereits berichtet aufgrund der aktuellen Situation neu geregelt.
Die notwendigen Genehmigungen bzw. Abstimmungen mit dem Kreisbrandmeister, mit der Leitstelle des Rhein-Sieg-Kreises sowie mit den Wehrführern der Nachbarkommunen sind abgeschlossen.
Alle Beteiligten stellen fest, dass der Brandschutz im Gemeindegebiet sichergestellt ist. Die Einhaltung der Hilfsfristen wird durch die Unterstützung des Löschzuges Winterscheid, durch die Nachbarwehren aus Eitorf, Much, Hennef, Neunkirchen-Seelscheid, Nümbrecht und Waldbröl sowie durch die Einrichtung von insgesamt neun geschaffenen Ausrückebereichen, in die das Gemeindegebiet neu eingeteilt wurde, weiter verbessert.
Die ersten Einsätze unter der neuen Situation hat der Löschzug Ruppichteroth sowohl alleine als auch unter Beteiligung des Löschzuges Winterscheid absolviert. Es zeigte sich, dass die Führungskräfte aus Winterscheid zügig am Einsatzort sein konnten. Grundlage ist die Anpassung der Verfügbarkeit an Tag und Nacht der Winterscheider Führungskräfte für die Einsatzleitung des Löschzuges Ruppichteroth, die sich in den ersten Einsätzen bewährt hat.
An dieser Stelle danke ich recht herzlich den verbliebenen Feuerwehrkameradinnen und Feuerwehrkameraden des Löschzuges Ruppichteroth, der Mannschaft des Löschzuges Winterscheid sowie der Wehrführung mit den Führungskräften aus Winterscheid für die gelungene Umsetzung der neuen Alarm- und Ausrückeordnung.
Gleichzeitig bedanke ich mich ebenfalls bei den Feuerwehrkameradinnen und Feuerwehrkameraden für ihre langjährige, zuverlässige Einsatzbereitschaft, die zurzeit am aktiven Feuerwehrdienst leider nicht teilnehmen. Ich würde es sehr begrüßen, wenn sie in den Kreis der Kameradschaft des Löschzuges Ruppichteroth der Freiwilligen Feuerwehr
Ruppichteroth zurückkehren.
Mario Loskill
Rentensprechtag
Die Deutsche Rentenversicherung Rheinland führt an jedem vierten Dienstag eines Monats Rentensprechtage für alle Versicherten der Deutschen Rentenversicherung im Rathaus der Gemeinde Ruppichteroth in Schönenberg durch.
Der nächste Rentensprechtag findet somit am
26. Februar 2013 in der Zeit von 08.30 Uhr – 11.45 Uhr
im Rathaus in Schönenberg, Zimmer 121, statt.
Neben allen anderen Fragen, können Sie sich insbesondere über die Anspruchsvoraussetzungen der einzelnen Altersrenten, die Anhebung der Altersgrenzen und die jeweiligen Vertrauensschutzregelungen informieren.
Bei Ihrer Vorsprache bitte ich Ihre Versicherungsnummer und Ihren Personalausweis mitzubringen.
Eine Beratung findet nur nach vorhergehender Terminverein-
barung statt.
Terminvereinbarungen sind unmittelbar mit dem Service-Zentrum Gummersbach unter der Telefon Nr. 02261 / 805-01 zu treffen.
Überprüfung der Sirenen zur Alarmierung der Freiwilligen Feuerwehr Ruppichteroth
Am Samstag, den 9. Februar 2013 zwischen 12.00 Uhr und 12.15 Uhr erfolgt eine Überprüfung der Sirenen der Freiwilligen Feuerwehr Ruppichteroth in den Orten Ruppichteroth, Schönenberg und Winterscheid durch einen Probealarm.
Für den Probealarm wird das einheitliche Signal für Feueralarm verwendet. Hierbei handelt es sich um den zweimal unterbrochenen Dauerton von 1 Minute.
Bei einem erforderlichen Feuerwehreinsatz während des Probealarms wird das Signal „Feueralarm“ wiederholt, bzw. zweimal hintereinander ausgelöst.
Jahresabschluss der Gemeindewerke Ruppichteroth – Entsorgungsbetrieb – und Erteilung des Prüfungsvermerkes durch die Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen
Gemäß § 26 Abs. 3 der Eigenbetriebsverordnung NRW vom 13.08.2012 (Gesetz- u. Verordnungsblatt NRW Seite 296) wird hiermit bekannt gegeben, dass der Jahresabschluss des Entsorgungsbetriebes der Gemeindewerke Ruppichteroth für das Geschäftsjahr 2011
(01.01. – 31.12.2011) am 04.12.2012 durch den Rat der Gemeinde Ruppichteroth festgestellt worden ist.
Der Jahresgewinn in Höhe von 359.483,52 € wird wie folgt verwendet:
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Zuführung in die Rücklage technische und wirtschaftliche Fortentwicklung - Sollzuführung aus dem Jahr 2011 |
173.935,-- € |
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Zuführung in die allgemeine Rücklage |
185.548,52 € |
Der Jahresabschluss für das Jahr 2011 kann im Rathaus in Schönenberg, Zimmer 221, bis zur Feststellung des Jahresabschlusses 2012 während der Dienstzeiten
montags bis freitags 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr,
montags und mittwochs 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr,
dienstags 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr,
donnerstags 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr,
eingesehen werden.
Die Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen hat mit Schreiben vom 17.01.2013 den nachfolgenden Prüfungsvermerk erteilt.
Ruppichteroth, den 04.02.2013
Der Bürgermeister
gez.
Mario Loskill
Abschließender Vermerk der GPA NRW
Die GPA NRW ist gemäß § 106 GO NRW gesetzlicher Abschlussprüfer des Betriebes Gemeindewerke Ruppichteroth Entsorgungsbetrieb. Zur Durchführung der Jahresab-schlussprüfung zum 31.12.2011 hat sie sich der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödl & Partner, Köln, bedient.
Diese hat mit Datum vom 02.10.2012 den nachfolgend dargestellten uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.
„Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der Gemeindewerke Ruppichteroth -Ver- und Entsorgungsbetriebe- öffentliche Einrichtung Abwasser, Ruppichteroth, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2011 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung liegen in der Verantwortung der Betriebsleitung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB und § 106 GO NRW unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Betriebsleitung sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der eigen-betriebsähnlichen Einrichtung und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.“
Die GPA NRW hat den Prüfungsbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödl & Partner ausgewertet und eine Analyse anhand von Kennzahlen durchgeführt. Sie kommt dabei zu folgendem Ergebnis:
Der Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers wird vollinhaltlich übernommen. Eine Ergänzung gemäß § 3 der Verordnung über die Durchführung der Jahresabschlussprüfung bei Eigenbetrieben und prüfungspflichtigen Einrichtungen (JAP DVO) ist aus Sicht der GPA NRW nicht erforderlich.
Herne, den 17.01.2013
GPA NRW
Im Auftrag gez. Wilma Wiegand
Jahresabschluss der Gemeindewerke Ruppichteroth – Versorgungsbetrieb – und Erteilung des Prüfungsvermerkes durch die Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen
Gemäß § 26 Abs. 3 der Eigenbetriebsverordnung NRW vom 13.08.2012 (Gesetz- u. Verordnungsblatt NRW Seite 296) wird hiermit bekannt gegeben, dass der Jahresabschluss des Versorgungsbetriebes der Gemeindewerke Ruppichteroth für das Geschäftsjahr 2011
(01.01. – 31.12.2011) am 04.12.2012 durch den Rat der Gemeinde Ruppichteroth festgestellt worden ist.
Der Jahresgewinn von 2.292,81 € wird wie folgt verwendet:
à Restausgleich aus Jahresverlust 2008 1.428,60 €
à Einstellung in die Erneuerungsrücklage 864,21 €
Der Jahresabschluss für das Jahr 2011 kann im Rathaus in Schönenberg, Zimmer 221, bis zur Feststellung des Jahresabschlusses 2012 während der Dienstzeiten
montags bis freitags 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr,
montags und mittwochs 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr,
dienstags 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr,
donnerstags 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr,
eingesehen werden.
Die Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen hat mit Schreiben vom 17.01.2013 den nachfolgenden Prüfungsvermerk erteilt.
Ruppichteroth, den 04.02.2013
Der Bürgermeister
gez.
Mario Loskill
Abschließender Vermerk der GPA NRW
Die GPA NRW ist gemäß § 106 GO NRW gesetzlicher Abschlussprüfer des Betriebes Gemeindewerke Ruppichteroth Versorgungsbetrieb. Zur Durchführung der Jahresabschlussprüfung zum 31.12.2011 hat sie sich der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödl & Partner, Köln, bedient.
Diese hat mit Datum vom 02.10.2012 den nachfolgend dargestellten uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.
„Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der Gemeindewerke Ruppichteroth -Ver- und Entsorgungsbetriebe- Eigenbetrieb Wasserversorgung, Ruppichteroth, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2011 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung liegen in der Verantwortung der Betriebsleitung des Eigenbetriebes. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB und § 106 GO NRW unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Eigenbetriebes sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Betriebsleitung sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebes. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.“
Die GPA NRW hat den Prüfungsbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödl & Partner ausgewertet und eine Analyse anhand von Kennzahlen durchgeführt. Sie kommt dabei zu folgendem Ergebnis:
Der Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers wird vollinhaltlich übernommen. Eine Ergänzung gemäß § 3 der Verordnung über die Durchführung der Jahresabschlussprüfung bei Eigenbetrieben und prüfungspflichtigen Einrichtungen (JAP DVO) ist aus Sicht der GPA NRW nicht erforderlich.
Herne, den 17.01.2013
GPA NRW
Im Auftrag
Wilma Wiegand
Jahresabschluss der Gemeindewerke Ruppichteroth – Energiebetrieb – und Erteilung des Prüfungsvermerkes durch die Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen
Gemäß § 26 Abs. 3 der Eigenbetriebsverordnung NRW vom 13.08.2012 (Gesetz- u. Verordnungsblatt NRW Seite 296) wird hiermit bekannt gegeben, dass der Jahresabschluss des Energiebetriebes der Gemeindewerke Ruppichteroth für das Rumpfgeschäftsjahr 2011
(30.07. – 31.12.2011) am 04.12.2012 durch den Rat der Gemeinde Ruppichteroth festgestellt worden ist.
Der Jahresverlust in Höhe von 2.790,37 € wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Der Jahresabschluss für das Jahr 2011 kann im Rathaus in Schönenberg, Zimmer 221, bis zur Feststellung des Jahresabschlusses 2012 während der Dienstzeiten
montags bis freitags 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr,
montags und mittwochs 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr,
dienstags 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr,
donnerstags 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr,
eingesehen werden.
Die Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen hat mit Schreiben vom 17.01.2013 den nachfolgenden Prüfungsvermerk erteilt.
Ruppichteroth, den 04.02.2013
Der Bürgermeister
gez.
Mario Loskill
Abschließender Vermerk der GPA NRW
Die GPA NRW ist gemäß § 106 GO NRW gesetzlicher Abschlussprüfer des Betriebes Gemeindewerke Ruppichteroth Energieversorgung. Zur Durchführung der Jahresabschlussprüfung zum 31.12.2011 hat sie sich der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödl & Partner, Köln, bedient.
Diese hat mit Datum vom 02.10.2013 den nachfolgend dargestellten uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.
„Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der Gemeindewerke Ruppichteroth -Ver- und Entsorgungsbetriebe- Eigenbetrieb Energie, Ruppichteroth, für das Rumpfgeschäftsjahr vom 30. Juli 2011 bis 31. Dezember 2011 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung liegen in der Verantwortung der Betriebsleitung des Eigenbetriebes. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB und § 106 GO NRW unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Eigenbetriebes sowie die Er-wartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Betriebsleitung sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebes. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.“
Die GPA NRW hat den Prüfungsbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödl & Partner ausgewertet und eine Analyse anhand von Kennzahlen durchgeführt. Sie kommt dabei zu folgendem Ergebnis:
Der Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers wird vollinhaltlich übernommen. Eine Ergänzung gemäß § 3 der Verordnung über die Durchführung der Jahresabschlussprüfung bei Eigenbetrieben und prüfungspflichtigen Einrichtungen (JAP DVO) ist aus Sicht der GPA NRW nicht erforderlich.
Herne, den 17.01.2013
GPA NRW
Im Auftrag
gez.
Wilma Wiegand
Fundsachen
Dem Fundamt der Gemeinde Ruppichteroth wurde folgende Fundsache gemeldet:
1 Schlüssel, am 25.01.2013, Ruppichteroth
Eigentümer bzw. Verlierer von Fundsachen sowie Fundtieren können bei
Eigentums- bzw. Besitznachweis die Fundsache beim Ordnungsamt, Zimmer 101, in Empfang nehmen oder sich telefonisch unter der Rufnummer
02295/4924, 4956 melden.
Die Sekundarschule Nümbrecht/Ruppichteroth freut sich auf Ihr Kind!
Anmeldung zur 5. Klasse für das Schuljahr 2013/2014
Ich möchte nochmals darüber informieren, dass die Anmeldungen für die Eingangs-
klassen (5. Schuljahr) der Sekundarschule Nümbrecht/Ruppichteroth an den Stand-
orten in Ruppichteroth oder Nümbrecht an folgenden Tagen vorgenommen werden
können:
Schule |
Anmeldeort |
Anmeldezeitraum |
Uhrzeit |
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Sekundarschule Nümbrecht |
Sekretariat Standort Nümbrecht, |
Mittwoch, den 13.02.2013 bis Freitag, den 15.02.2013 |
8:00 bis
|
|
Sekretariat Standort Ruppichteroth, |
Termine außerhalb dieser Zeiten sind nach telefonischer Voranmeldung (Sekretariat Sekundarschule Standort Ruppichteroth: 02295/902301, Sekretariat Sekundarschule Standort Nümbrecht: 02293/913060) möglich.
Die Eltern werden gebeten, bei der Anmeldung eine Geburtsurkunde bzw. das Familienstammbuch, das letzte Zeugnis mit Empfehlung der Grundschule sowie ein Passbild vorzulegen.
Häckseln von Baum- und Strauchschnitt
durch den Bauhof der Gemeinde Ruppichteroth
Seit vielen Jahren bietet die Gemeinde das Häckseln von privatem Baum- und Strauchschnitt durch den gemeindlichen Bauhof an. Aus betriebsinternen Gründen können diese Arbeiten leider nicht mehr ausgeführt werden.
Daher empfehle ich Ihnen, sich bei Bedarf an die ortsansässigen Firmen zu wenden.
Ich bitte um Ihr Verständnis.
Straßenreinigung
in der Gemeinde Ruppichteroth
Die Gemeindestraßen werden voraussichtlich am
Mittwoch, dem 13. Februar 2013
gereinigt.
Halten Sie bitte an diesem Tag nach Möglichkeit die Verkehrsflächen von Fahrzeugen frei.
Zeitliche Angaben können leider nicht gemacht werden. Ich bitte um Verständnis dafür, dass die Straßenreinigung je nach Wetterlage (auch bei Minustemperaturen ohne Schneefall) kurzfristig verschoben werden muss.
Bürgermeistersprechstunde am 21. Februar 2013 – Ich bin für Sie da!
An jedem dritten Donnerstag eines Monats – jeweils in der Zeit von 14.00 bis 17.00 Uhr – stehe ich für Fragen und Probleme der Bürgerinnen und Bürger, die sich auf das gemeindliche Geschehen beziehen, im persönlichen Gespräch zur Verfügung. Gerne komme ich auch mit Ihnen vor Ort ins Gespräch.
Zur Koordination der Sprechstunde bitte ich, die Termine unter der Telefonnummer 02295/4921 zu vereinbaren. Gleichzeitig bitte ich zur Vorbereitung des Termins, mir die Themen Ihrer Fragen, Anregungen und Hinweise vorab mitzuteilen. Ebenfalls besteht die Möglichkeit, mit mir die Gesprächstermine per E-Mail unter der Adresse buergermeister-sprechstunde@ruppichteroth.de abzustimmen.
Folgende weitere Sprechstunden sind vorgesehen:
Donnerstag, den 21. März 2013, 14.00 – 17.00 Uhr.
Donnerstag, den 16. Mai 2013, 14.00 – 17.00 Uhr.
Bereitschaftsdienste
Polizei-Notruf 110
Feuerwehr- und Rettungsdienst: 112
Krankentransporte 02241/19-222
GEMEINDEWERKE RUPPICHTEROTH
VER- UND ENTSORGUNGSBETRIEBE
Störfall – Telefon- Nummer
0800/ 7766655
Unter den o.g. Rufnummern erreichen Sie den Notdienst der Gemeindewerke Ruppichteroth für
die öffentliche Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung der Gemeinde Ruppichteroth über die Leitstelle des Aggerverbandes
NOTDIENST DES RWE
Bei Stromausfall im Versorgungsnetz erreichen Sie den Störungsdienst der RWE Energie AG
unter der Telefon – Nr. 0180/2112244
Notruf-Nummer der Rhenag 0180/2484848
Ärztlicher Bereitschaftsdienst für die Gemeinde Ruppichteroth
In der sprechstundenfreien Zeit erreichen Sie den ärztlichen Bereitschaftsdienst aller Fachrichtungen für den Rhein-Sieg-Kreis unter der
zentralen Rufnummer 116 117
Bei lebensbedrohenden Zwischenfällen und Unfällen: 112
ZAHNÄRZTE des rechtsrheinischen Rhein-Sieg-Kreises
Telefonischer Ansagedienst zum zahnärztlichen Notdienst: 01805-986700
Die Notfalldienstzentrale für den gesamten rechtsrheinischen RSK ist folgendermaßen besetzt:
- wöchentlich von 18.00 Uhr bis 08.00 Uhr des darauffolgenden Morgens,
- mittwochs von 13.00 Uhr bis zum nächsten Morgen 08.00 Uhr,
- freitags von 14.00 Uhr bis zum nächsten Morgen 08.00 Uhr und
- an Samstagen, Sonntagen, sowie an Feiertagen, ganztägig.
INFORMATIONSZENTRALE FÜR VERGIFTUNGSFÄLLE
Universitätsklinik Bonn, Telefon-Nr.: 0228-19240
APOTHEKEN-NOTDIENST:
Außerhalb der Geschäftszeiten ist ein Notdienst eingerichtet:
Ruppichteroth und Umgebung
Samstag, den 09.02.2013
Hirsch-Apotheke, Hauptstr. 26, 53804 Much, Tel.: 02245/91920
Sonntag, den 10.02.2013
Rathaus-Apotheke, Hauptstraße 72, 53819 Neunkirchen, Tel.: 02247/920170
Montag, den 11.02.2013
Max und Moritz-Apotheke, Hauptstr. 8, 53819 Neunkirchen, Tel.: 02247/300707
Dienstag, den 12.02.2013
Bröltal-Apotheke, Brölstr. 6, 53809 Ruppichteroth, Tel.: 02295/5171
Mittwoch, den 13.02.2013
Burg-Apotheke, Dr. Wirtz-Straße 3, 53804 Much, Tel.: 02245/91650
Donnerstag, den 14.02.2013
Hirsch-Apotheke, Hauptstr. 26, 53804 Much, Tel.: 02245/91920
Freitag, den 15.02.2013
Rathaus-Apotheke, Hauptstraße 72, 53819 Neunkirchen, Tel.: 02247/920170
Während der Nachtzeiten (22.00 – 08.30 Uhr) ist eine Nachtapotheke dienstbereit.
Die Notdienstgebühr beträgt 2,50 Euro.
Samstag, den 09.02.2013
Adler-Apotheke, Hennef, Frankfurter Str. 100, Tel.: 02242/2626
Nachtapotheke: Apotheke Alte Heerstraße, St. Augustin, Alte Heerstr. 60, Tel.: 02241/1482400
Sonntag, den 10.02.2013
Marien-Apotheke, Hennef-Geistingen, Bonnerstr. 81, Tel.: 02242/2714
Nachtapotheke: Merlin Apotheke am Hochhaus, St. Augustin-Menden, Mittelstr. 111, Tel.: 02241/97700
Montag, den 11.02.2013
Dorotheen-Apotheke, Hennef, Frankfurter Str. 56a, Tel.: 02242/82943
Nachtapotheke: Kronen Apotheke, St. Augustin-Hangelar, Kölnstr. 107, Tel.: 02241/27013
Dienstag, den 12.02.2013
Burg-Apotheke, Hennef, Kaiserstraße 1, Tel.: 02242/3211
Nachtapotheke: Burg Apotheke, St. Augustin-Menden, Burgstr. 20, Tel.: 02241/312623
Mittwoch, den 13.02.2013
Malteser-Apotheke, Hennef, Frankfurter Str. 72, Tel.: 02242/81234
Nachtapotheke: Schloß Apotheke, St. Augustin-Birlinghoven, Birlinghovener Str. 8, Tel.: 02241/333300
Donnerstag, den 14.02.2013
Albertus-Magnus-Apotheke, Hennef, Frankfurterstr. 120, Tel.: 02242/80900
Nachtapotheke: Apotheke Dr. Hardt, St. Augustin-Mülldorf, Bonner Str. 81, Tel.. 02241/932130
Freitag, den 15.02.2013
Adler-Apotheke, Hennef, Frankfurter Str. 100, Tel.: 02242/2626
Nachtapotheke: Pleis Apotheke, St. Augustin-Niederpleis, Niederpleiser Str. 87, Tel.: 02241/336655
Der Notdienst wechselt jeweils um 08.30 Uhr morgens.
LEUCHTTURM
Beratungsstelle für Alzheimer und andere Demenzerkrankungen
Caritasverband für den Rhein-Sieg-Kreis e.V.
Wilhelmstraße 155-157, 53721 Siegburg
Telefon: 02241/1209-0
Fax: 02241/1209-195
Homepage der Beratungsstelle „Leuchtturm“ des Caritasverbandes für den Rhein-Sieg-Kreis e.V.
www.caritas-rheinsieg.de
Ansprechpartnerinnen:
Jutta Fellmy, Tel.: 02241/1209305
E-mail: jutta.fellmy@caritas-rheinsieg.de
Doris Steubesand, Tel.: 02241/1209-311
E-mail: doris.steubesand@caritas-rheinsieg.de
Multiple Sklerose
DMSG Betroffenen-Berater
Uwe Stommel – DMSG Betroffenen-Berater
Tel.: 02295-902118
e-mail: Uwe.Stommel@online.de
Michael Wendel – DMSG Betroffenen-Berater
Tel.: 02243-80373
e-mail: mianwe@t-online.de
Drogen-Suchthilfen
1. |
Suchtkrankenhilfe des Caritasverband für den Rhein-Sieg-Kreis e.V. Ansprechpartner: Herr Pöplau Tel.-Nr. (02241) 1209-302 |
2. |
Diakonisches Werk Siegburg Drogenhilfe -Zentrale und Beratungsstelle- Ansprechpartner: Herr Wolf Tel.-Nr.: 02241/66656 |
3. |
Kommissariat Kriminalprävention/ Opferschutz Siegburg Herr Seeger Tel.-Nr.: 02241/541-4715 |
4. |
Kriminalkommissariat 41 Siegburg Ansprechpartner: Herr Krist Tel.-Nr.: 02241/541-4411 |
5. |
Gemeinschaftshauptschule Ruppichteroth Ansprechpartnerin: Frau Stoquart Tel.-Nr.: 02295/902301 |
Weitere Informationen sind im Rathaus, Tel.-Nr.: 02295/4925, erhältlich.
SOZIALPSYCHIATRISCHES ZENTRUM
Sozialpsychiatrisches Zentrum Eitorf/Siebengebirge
Beratungs- und Betreuungszentrum Eitorf, Spinnerweg 51-54, 53783 Eitorf
Telefon: 02243/84758-0
Fax : 02243/84758-11
Beratungszeiten:
nach Vereinbarung !
Tagesstätte & Kontaktstelle:
Siegstrasse 16, 53783 Eitorf
Telefon: 02243/82670
Fax: 02243/842794
Öffnungszeiten:
montags 11.30 h – 14.30 h: Brunch, Offene Angebote
donnerstags 15.00 h - 19.00 h: Offener Treff
Jeden 2. Samstag 9.30 Uhr -12.00 Uhr
( Möglichkeit zum gemeinsamen Frühstück )
Sprechstunden der Sozialarbeiter des Jugendhilfezentrums Neunkirchen-Seelscheid,
zuständig für die Gemeinde Ruppichteroth
Seit dem 1. Oktober 2012 sind für die Gemeinde Ruppichteroth zwei neue Bezirkssozialarbeiter des Jugendhilfezentrums Neunkirchen-Seelscheid tätig.
Frau Wagner ist für Ruppichteroth Zentrum sowie für die Ortsteile Harth, Köttingen und Oeleroth zuständig, Herr Kastenholz für Schönenberg und Winterscheid.
Die Sprechstunde von Frau Wagner findet donnerstags in der Zeit von 14:00 - 15:00 Uhr in den Räumlichkeiten des Ökumenischen Familienzentrums „Unter`m Regenbogen“, Am Kindergarten 4, statt.
Herr Kastenholz Sprechstunde ist donnerstags von 14:00 - 15:00 Uhr im Rathaus in Schönenberg anzutreffen. Außerhalb der Sprechstunde sind die Mitarbeiter des Jugendhilfezentrums unter folgenden Rufnummern zu erreichen:
Frau Wagner: 02247/9215-5518,
Herr Kastenholz: 02247/9215-5528.
Außerhalb dieser Sprechzeiten und der Öffnungszeiten des Jugendhilfezentrums steht für dringende Meldungen in Sachen Kindeswohl die Feuer- und Rettungsleitstelle unter der Ruf-Nr. 112 zur Verfügung.
N e u b ü r g e r b e a u f t r a g t e r
des Kreistages des Rhein-Sieg-Kreises
für Aussiedler und zugezogene Ausländer
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Der Neubürgerbeauftragte L u d w i g N e u b e r bietet nach telefonischer Vereinbarung
Sprechstunden an:.
a) in Siegburg, Kreishaus, Zimmer A 1.40
b) in Ruppichteroth, Grundschule, Schulstraße 5.
Anmeldung bitte über:
a) Tel.: 02241-133161, Fax: 02241-133198
Email: marlene.hautkappe@rhein-sieg-kreis.de
b) Tel : 02295-90 23 18, Fax: 02295-90 23 19
Email: ludwig@neuber.de
Eine telefonische Terminvereinbarung ist unbedingt erforderlich!