- Nachruf
- Sitzung des Rates
- Notarsprechtag in Ruppichteroth
- Präsentation der Ergebnisse zur Landtagswahl
- Rentensprechtag
- Entrichtung der Wasserverbrauchs- und Abwassergebühren
- Anmeldung unbekannter Rechte im Flurbereinigungsverfahren Windeck I
- Müllabfuhr in dieser Woche
- Bereitschaftsdienste
- Wahlbekanntmachung zum Landtag Nordrhein-Westfalen
Nachruf
Am 16.04.2010 verstarb im Alter von 54 Jahren der
Unterbrandmeister
Hans-Peter Reif
aus Winterscheid.
Der Verstorbene gehörte seit 1971 der Jugendfeuerwehr der Freiwilligen Feuerwehr Ruppichteroth, Löschzug Winterscheid an, bevor er 1975 in die aktive Wehr, Löschzug Winterscheid, übernommen wurde.
Besonders zu erwähnen sei an dieser Stelle, dass Hans-Peter Reif Gründungsmitglied der Jugendfeuerwehr des Löschzuges Winterscheid war.
Im Jahre 1996 wurde ihm in Anerkennung 25-jähriger treuer Pflichterfüllung im Dienste der Feuerwehr vom Innenminister des Landes Nordrhein-Westfalen das Feuerwehr-Ehrenzeichen in Silber verliehen.
Herr Reif wechselte im Jahre 2003, aus gesundheitlichen Gründen, in die Ehrenabteilung der Freiwilligen Feuerwehr Ruppichteroth - Löschzug Winterscheid-.
Bei seinen Feuerwehrkameraden hat Herr Reif sich im Laufe seiner langjährigen Zugehörigkeit besondere Wertschätzung und Beliebtheit erworben.
Wir werden ihm stets ein ehrendes Andenken bewahren.
Ruppichteroth, den 28.04.2010
Sitzung des Rates
Am Dienstag, dem 04. Mai 2010, um 19.00 Uhr, findet im Sitzungssaal des Rathauses in Schönenberg eine Sitzung des Rates der Gemeinde Ruppichteroth mit folgender Tagesordnung statt:
Öffentlicher Teil
1. Fragestunde für Einwohner
2. Nachwahl zum Ausschuss für Schule und Sport
3. Gewährung von Zuwendungen zu den sächlichen und personellen Aufwendungen für die Geschäftsführung der Fraktionen und Gruppen gem. § 56 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW)
hier: Zuwendungen für den Gemeindevertreter der Partei DIE
LINKE – Ortsverband Ruppichteroth – im Rat der Gemeinde
Ruppichteroth
4. Haushaltssatzung 2010;
a) Ergebnisplan und Finanzplan 2010 sowie Haushaltssatzung 2010
b) Haushaltssicherungskonzept für die Jahre 2011 bis 2014
c) Prioritätenliste für die Jahre 2010 bis 2013 im Investitionsbereich
5. Feststellung des Stellenplanes für das Haushaltsjahr 2010
6. Umbenennung eines Teils der Zufahrtstraße zum Sportplatz Schönenberg aus Richtung
B 478/Herrenbröl kommend
7. Verleihung des Ehrenbürgerrechts und der Ehrenbezeichnung „Ehrenbürgermeister“ an
Herrn Hartmut Drawz
8. Mitteilungen und Anfragen
Nichtöffentlicher Teil
9. Sanierung der Brücke über die Bröl bei Burg Herrnstein;
hier: Auftragsvergabe der Bauarbeiten
10. Mitteilungen und Anfragen
Notarsprechtag in Ruppichteroth
Der nächste Sprechtag von Herrn Notar Dr. Karl Heinz Kiesgen, Hennef, findet am Freitag, dem 7. Mai 2010, in der Zeit von 10.00 – 12.00 Uhr, im Wirtshaus an St. Severin in Ruppichteroth statt.
Die weiteren Notarsprechtage werden rechtzeitig im Mitteilungsblatt bekanntgegeben.
Präsentation der Ergebnisse zur
Landtagswahl am 9. Mai 2010
Die Präsentation der Ergebnisse der
Wahl zum Landtag Nordrhein-Westfalen
erfolgt
am Sonntag, den 9. Mai 2010, ab 18.00 Uhr,
im Sitzungssaal des Rathauses in Schönenberg,
1. Obergeschoss, Zimmer 202.
Hierzu sind alle interessierten Bürgerinnen und Bürger herzlich eingeladen.
Rentensprechtag
Die Deutsche Rentenversicherung Rheinland führt an jedem dritten Mittwoch eines Monats Rentensprechtage für alle Versicherten der Deutschen Rentenversicherung im Rathaus der Gemeinde Ruppichteroth in Schönenberg durch.
Der nächste Rentensprechtag findet somit am
19. Mai 2010 in der Zeit von 08.30 Uhr – 12.00 Uhr
im Rathaus in Schönenberg, Zimmer 121, statt.
Bei Ihrer Vorsprache bitte ich Ihre Versicherungsnummer und Ihren Personalausweis mitzubringen.
Eine Beratung findet nur nach vorhergehender Terminverein-
barung statt.
Terminvereinbarungen sind unmittelbar mit dem Service-Zentrum Gummersbach unter der Telefon Nr. 02261 / 805-269
oder 805-01 zu treffen.
Termingemäße Entrichtung der Wasserverbrauchs- und Abwassergebühren;
hier: 2. Abschlagszahlung, Fälligkeit 30.04.2010
Alle Anschlußnehmer, die die Wasserverbrauchs- und Abwassergebühren durch
Überweisung entrichten, werden hiermit an die Fälligkeit des 2. Abschlages
erinnert.
Zur Vermeidung von Mahngebühren und Säumniszuschlägen bitte ich, den
mit der Endabrechnung 2009 vom 29.01.2010 für das Rechnungsjahr 2010
aufgegebenen Teilbetrag fristgerecht auf eines der Konten der Gemeindewerke
Ruppichteroth zu überweisen.
Bei dieser Gelegenheit weise ich noch einmal auf die Vorzüge einer Bank-
einzugsermächtigung hin. Die Banken und Sparkassen sind zu entspre-
chenden Informationen gerne bereit.
Aufforderung zur Anmeldung unbekannter Rechte im
Flurbereinigungsverfahren Windeck I
Die nachstehende Aufforderung zur Anmeldung unbekannter Rechte der Bezirksregierung Köln, Blumenthalstraße 33, 50670 Köln, vom 22. April 2010, im Flurbereinigungsverfahren Windeck I wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Müllabfuhr in dieser Woche
Abfuhr der Restmülltonne (14tägig und 4wöchentlich)
am Donnerstag, dem 06.05.2010, AB 1,
am Freitag, dem 07.05.2010, AB 2.
Abfuhr der Biotonne / des Grünabfalls
am Donnerstag, dem 06.05.2010, AB 3,
am Freitag, dem 07.05.2010, AB 4.
Service-Telefon der RSAG: 02241 / 306-306
Reklamationen 02241 / 306-240
Kompostierung/Bioabfall: 02241 / 306-272
CD-Recycling – eine runde Sache
Mitmachen – Umwelt schützen
Sie können CDs
unverpackt (ohne Hülle o.ä.) und ohne Aufkleber
im Rathaus Schönenberg, Zimmer 104, abgeben.
Diese CDs werden von der RSAG abgeholt und zum Recycling weitergeleitet.
Informationen finden Sie unter http://www.bundesumweltamt.de/
Bereitschaftsdienste
Polizei-Notruf 110
Feuerwehr- und Rettungsdienst: 112
Krankentransporte 02241/19-222
GEMEINDEWERKE RUPPICHTEROTH
VER- UND ENTSORGUNGSBETRIEBE
Störfall – Telefon- Nummer
0800/ 7766655
Unter den o.g. Rufnummern erreichen Sie den Notdienst der Gemeindewerke Ruppichteroth für
die öffentliche Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung der Gemeinde Ruppichteroth über die Leitstelle des Aggerverbandes
NOTDIENST DES RWE
Bei Stromausfall im Versorgungsnetz erreichen Sie den Störungsdienst der RWE Energie AG unter der Telefon – Nr. 0180/2112244
Notruf-Nummer der Rhenag 0180/2484848
Ärztlicher Bereitschaftsdienst für die Gemeinde Ruppichteroth
In der sprechstundenfreien Zeit erreichen Sie den ärztlichen Bereitschaftsdienst aller Fachrichtungen für den Rhein-Sieg-Kreis unter der
zentralen Rufnummer 0180 5044 100
Bei lebensbedrohenden Zwischenfällen und Unfällen: 112
ZAHNÄRZTE des rechtsrheinischen Rhein-Sieg-Kreises
Telefonischer Ansagedienst zum zahnärztlichen Notdienst: 01805-986700
Die Notfalldienstzentrale für den gesamten rechtsrheinischen RSK ist folgendermaßen besetzt: - wöchentlich von 18.00 Uhr bis 08.00 Uhr des darauffolgenden Morgens, - mittwochs von 13.00 Uhr bis zum nächsten Morgen 08.00 Uhr,
- freitags von 14.00 Uhr bis zum nächsten Morgen 08.00 Uhr und
- an Samstagen, Sonntagen, sowie an Feiertagen, ganztägig.
INFORMATIONSZENTRALE FÜR VERGIFTUNGSFÄLLE Universitätsklinik Bonn, Telefon-Nr.: 0228-19240
APOTHEKEN-NOTDIENST:
Außerhalb der Geschäftszeiten ist ein Notdienst eingerichtet:
Ruppichteroth und Umgebung
Samstag, 01.05.2010
Bergische Apotheke, Hauptstraße 44-46, 53804 Much, Tel.: 02245/1498
Sonntag, den 02.05.2010
Bergische Apotheke, Hauptstraße 44-46, 53804 Much, Tel.: 02245/1498
Montag, den 03.05.2010
Burg-Apotheke, Dr. Wirtz-Straße 3, 53804 Much, Tel.: 02245/91650
Dienstag, den 04.05.2010
Rosen-Apotheke, Hauptstr. 32, 53819 Neunkirchen, Tel.: 02247/91790
Mittwoch, den 05.05.2010
Bergische Apotheke, Hauptstraße 44-46, 53804 Much, Tel.: 02245/1498
Donnerstag, den 06.05.2010
Burg-Apotheke, Dr. Wirtz-Straße 3, 53804 Much, Tel.: 02245/91650
Freitag, den 07.05.2010
Rosen-Apotheke, Hauptstr. 32, 53819 Neunkirchen, Tel.: 02247/91790
Während der Nachtzeiten (22.00 – 08.30 Uhr) ist eine Nachtapotheke dienstbereit.
Die Notdienstgebühr beträgt 2,50 Euro.
Samstag, 01.05.2010
Albertus-Magnus-Apotheke, Hennef, Frankfurterstr. 120, Tel.: 02242/80900
Nachtapotheke: Apotheke Dr. Hardt, St. Augustin-Mülldorf, Bonner Str. 81, Tel.. 02241/932130
Sonntag, 02.05.2010
Adler-Apotheke, Hennef, Frankfurter Str. 100, Tel.: 02242/2626
Nachtapotheke: Pleis Apotheke, St. Augustin-Niederpleis, Niederpleiser Str. 87, Tel.: 02241/336655
Montag, 03.05.2010
Marien-Apotheke, Hennef-Geistingen, Bonner Straße 81, Tel.: 02242/2714
Nachtapotheke: Augustinus Apotheke, St. Augustin-Ort, Uhlandstr. 13, Tel.: 02241/204200
Dienstag, 04.05.2010
Dorotheen-Apotheke, Hennef, Frankfurter Str. 56a, Tel.: 02242/82943
Nachtapotheke: Falken Apotheke, St. Augustin-Hangelar, Kölnstr. 93, Tel.: 02241/203216
Mittwoch, 05.05.2010
Burg-Apotheke, Hennef, Kaiserstraße 1, Tel.: 02242/3211
Nachtapotheke: Antonius Apotheke, St. Augustin-Niederpleis, Steinkreuzstr. 21, Te.: 02241/334510
Donnerstag, 06.05.2010
Malteser-Apotheke, Hennef, Frankfurter Str. 72, Tel.: 02242/81234
Nachtapotheke: Rosen Apotheke, St. Augustin-Mülldorf, Niederpleiserstr. 48, Tel.: 02241/342040
Freitag, 07.05.2010
Albertus-Magnus-Apotheke, Hennef, Frankfurterstr. 120, Tel.: 02242/80900
Nachtapotheke: Rathaus Apotheke, St. Augustin-Zentrum, Markt 16, Tel.: 02241/203940
Der Notdienst wechselt jeweils um 08.30 Uhr morgens.
LEUCHTTURM
Beratungsstelle für Alzheimer und andere Demenzerkrankungen
Caritasverband für den Rhein-Sieg-Kreis e.V.
Wilhelmstraße 155-157, 53721 Siegburg
Telefon: 02241/1209-0
Fax: 02241/1209-195
Homepage der Beratungsstelle „Leuchtturm“ des Caritasverbandes für den Rhein-Sieg-Kreis e.V.
www.caritas-rheinsieg.de
Ansprechpartnerinnen: Doris Steubesand, Tel.: 02241/1209-311
Jutta Fellmy, Tel.: 02241/1209305
E-mail: jutta.fellmy@caritas-rheinsieg.de
E-mail: doris.steubesand@caritas-rheinsieg.de
Multiple Sklerose
DMSG Betroffenen-Berater
Uwe Stommel – DMSG Betroffenen-Berater
Tel.: 02295-902118
e-mail: Uwe.Stommel@t-online.de
Michael Wendel – DMSG Betroffenen-Berater
Tel.: 02295-80373
e-mail: mianwe@t-online.de
http://www.mskreis-ruppichteroth.de/
Drogen-Suchthilfen
1. Suchtkrankenhilfe des Caritasverband für den Rhein-Sieg-Kreis e.V.
Ansprechpartner: Herr Pöplau
Tel.-Nr. (02241) 1209-302
2. Diakonisches Werk Siegburg Drogenhilfe
-Zentrale und Beratungsstelle-
Ansprechpartner: Herr Wolf
Tel.-Nr.: 02241/66656
3. Kommissariat Kriminalprävention/ Opferschutz Siegburg
Herr Seeger
Tel.-Nr.: 02241/541-4715
4. Kriminalkommissariat 41 Siegburg
Ansprechpartner: Herr Krist
Tel.-Nr.: 02241/541-4411
5. Gemeinschaftshauptschule Ruppichteroth Ansprechpartnerin: Frau Stoquart
Tel.-Nr.: 02295/902301
Weitere Informationen sind im Rathaus, Tel.-Nr.: 02295/4925, erhältlich.
SOZIALPSYCHATRISCHES ZENTRUM
Sozialpsychiatrisches Zentrum Eitorf
Beratungs- und Betreuungszentrum Eitorf, Josefshöhe 7, 53783 Eitorf
Telefon: 02243/82 602
Fax : 02243/82770
Beratungszeiten:
montags + donnerstags, 09.00 h - 12.00 h oder nach Vereinbarung
Tagesstätte & Kontaktstelle:
Siegstrasse 16, 53783 Eitorf
Telefon: 02243/82670
Fax: 02243/842794
Öffnungszeiten:
montags 09.00 h - 12.00 h: Frühstück
donnerstags 15.00 h - 19.00 h: Offener Treff
Jeden 2. Samstag 9.30 Uhr -13.30 Uhr
( Möglichkeit zum gemeinsamen Frühstück )
Sprechstunden der Sozialarbeiterinnen des Jugendhilfezentrums Neunkirchen-Seelscheid,
zuständig für die Gemeinde Ruppichteroth
Die Sprechstunde des sozialen Dienstes des Kreisjugendamtes in Ruppichteroth wird wie folgt festgelegt:
Frau Lichtenstein hält ihre Sprechstunde im Kindergarten des Ökumenischen Diakonievereins „Unter`m Regenbogen“ Ruppichteroth, Am Kindergarten 4,
donnerstags in der Zeit von 14.00-15.00 Uhr ab (Telefon: 02295/49-0)
Frau Wiggering hält ihre Sprechstunde im Rathaus der Gemeinde Ruppichteroth in Schönenberg, Trauzimmer Raum 121
donnerstags in der Zeit von 14.00-15.00 Uhr ab (Telefon: 02295/49-0)
Beide Sozialarbeiterinnen sind außerhalb dieser Sprechzeiten im Jungendhilfezentrum in Neunkirchen unter folgender Tel.-Nrn. erreichbar:
Frau Lichtenstein 02247/9215 5529
Frau Wiggering 02247/9215 5528
Außerhalb dieser Sprechzeiten und der Öffnungszeiten des Jugendhilfezentrums steht für dringende Meldungen in Sachen Kindeswohl die Feuer- und Rettungsleitstelle unter der Ruf-Nr. 112 zur Verfügung.
N e u b ü r g e r b e a u f t r a g t e r
des Kreistages des Rhein-Sieg-Kreises
für Aussiedler und zugezogene Ausländer
================================
Der Neubürgerbeauftragte L u d w i g N e u b e r bietet nach telefonischer Vereinbarung
Sprechstunden an:.
a) in Siegburg, Kreishaus, Zimmer A 2.10
b) in Ruppichteroth, Grundschule, Schulstraße 5.
Anmeldung bitte über:
a) Tel.: 02241-133161, Fax: 02241-133198
Email: marlene.hautkappe@rhein-sieg-kreis.de
b) Tel : 02295-90 23 18, Fax: 02295-90 23 19
Email: ludwig@neuber.de
Eine telefonische Terminvereinbarung ist unbedingt erforderlich!
Wahlbekanntmachung
1.
|
Am 9. Mai 2010
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
Wahl zum Landtag Nordrhein-Westfalen
statt.
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
Die Wahl dauert von 8.00 bis 18.00 Uhr.
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
2.
|
Die Gemeinde Ruppichteroth, die dem Wahlkreis 25, Rhein-Sieg-Kreis I, zugeordnet ist, ist in folgende 11 Stimmbezirke eingeteilt:
In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit vom 05.04.2010 bis zum 18.04.2010 übersandt wurden, sind der Stimmbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte wählen kann.
Es werden zwei Briefwahlvorstände gebildet. Der Briefwahlvorstand I ist für die Auszählung der im Rahmen der Briefwahl abgegebenen Stimmen für die Stimmbezirke 010 bis 050 sowie 080 zuständig. Der Briefwahlvorstand II ermittelt das Wahlergebnis für die durch Briefwahl abgegebenen Stimmen für die Stimmbezirke 060, 070 und 090 bis 110.
Die Briefwahlvorstände treten am Wahltag (09.05.2010) zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses um 14.00 Uhr im Rathaus der Gemeindeverwaltung in Schönenberg, Rathausstraße 18, zusammen.
Der Briefwahlvorstand für die Stimmbezirke 010 bis 050 und 080 tagt in Zimmer 205 (1. Obergeschoss); der Briefwahlvorstand für die Stimmbezirke 060, 070 und 090 bis 110 tagt in Zimmer 122 (Erdgeschoss). Die Tätigkeit der Briefwahlvorstände ist öffentlich; jedermann hat Zutritt zu dem Raum der Briefwahlvorstände.
Alle zuvor aufgeführten Wahllokale einschl. der für die Briefwahlvorstände maßgebenden Räume im Rathaus sind barrierefrei im Sinne des Behindertengleichstellungsgesetzes. Dies bedeutet, dass der Zugang und die Nutzung des Wahllokals für Menschen mit
Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe möglich ist. Auf die vorhandene Barrierefreiheit wurde auf den Wahlbenachrichtigungskarten hingewiesen.
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
3.
|
Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Stimmbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist.
Die Wähler sollen die Wahlbenachrichtigung mitbringen und haben sich auf Verlangen über ihre Person auszuweisen. Deshalb ist der Personalausweis oder Reisepass bei der Stimmabgabe mitzubringen.
Die Wahlbenachrichtigung ist bei der Wahl auf Verlangen abzugeben.
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
4.
|
Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahlraumes einen Stimmzettel ausgehändigt.
Jeder Wähler hat eine Erststimme und eine Zweitstimme.
Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer
a) für die Wahl im Wahlkreis in schwarzem Druck die Namen der Bewerber der zugelassenen Kreiswahlvorschläge unter Angabe der Partei, sofern eine Kurzbezeichnung verwendet wird, auch diese, bei anderen Kreiswahlvorschlägen außerdem das Kennwort und rechts von dem Namen jedes Bewerbers einen Kreis für die Kennzeichnung, b) für die Wahl nach Landeslisten in blauem Druck die Bezeichnung der Par-teien, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwenden, auch diese, und jeweils die
Kennzeichnung der Stimmzettel:
Der Wähler gibt
seine Erststimme in der Weise ab,
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
dass er im linken Teil des Stimmzettels (Schwarzdruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Bewerber sie gelten soll,
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
und seine Zweitstimme in der Weise,
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
dass er im rechten Teil des Stimmzettels (Blaudruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welcher Landes-liste sie gelten soll.
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
Der Stimmzettel muss von dem Wähler in einer Wahlzelle des Wahlraumes oder in
Hat ein Wähler seinen Stimmzettel verschrieben oder versehentlich unbrauchbar gemacht oder wird der Wähler nach § 37 Abs. 5 Buchstabe d) der Landeswahlordnung NRW (LWahlO) zurückgewiesen, weil er seinen Stimmzettel außerhalb der Wahlzelle gekennzeichnet oder gefaltet hat oder ihn mit einem äußerlich sichtbaren, das Wahlgeheimnis offensichtlich gefährdenden Kennzeichen versehen hat, so ist ihm auf Verlangen ein neuer Stimmzettel auszuhändigen, nachdem er den alten Stimmzettel im Beisein eines Mitgliedes des Wahlvorstandes vernichtet hat (§ 37 Abs. 7 LWahlO).
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
5.
|
Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Stimmbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
6.
|
Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Wahlkreis 25 a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Stimmbezirk dieses Wahlkreises b) durch Briefwahl teilnehmen.
Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeinde (Wahlamt) einen amt-lichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle zuleiten, dass er dort spätestens am Wahltag (09.05.2010) bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
7.
|
Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben
(§ 26 Abs. 4 des Landeswahlgesetzes NRW).
Strafbestimmungen:
Nach § 107 a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht oder eine solche Tat versucht. Kennzeichnen Sie den Stimmzettel einwandfrei und klar, am besten jeweils mit einem Kreuz im Kreis für die Erst- und für die Zweitstimme, dann sind Sie sicher, dass Ihre Stimme gültig ist und gewertet wird.
|