Nachrichten
- Nachruf
- Sitzung des Rates
- Notarsprechtag in Ruppichteroth
- Präsentation der Ergebnisse zur Landtagswahl
- Rentensprechtag
- Entrichtung der Wasserverbrauchs- und Abwassergebühren
- Anmeldung unbekannter Rechte im Flurbereinigungsverfahren Windeck I
- Müllabfuhr in dieser Woche
- Bereitschaftsdienste
- Wahlbekanntmachung zum Landtag Nordrhein-Westfalen

         

 

 

 

 

 

 

 

 

Nachruf

Am 16.04.2010 verstarb im Alter von 54 Jahren der

Unterbrandmeister
Hans-Peter Reif

aus Winterscheid.

Der Verstorbene gehörte seit 1971 der Jugendfeuerwehr der Freiwilligen Feuerwehr Ruppichteroth, Löschzug Winterscheid an, bevor er 1975 in die aktive Wehr, Löschzug Winterscheid, übernommen wurde.
Besonders zu erwähnen sei an dieser Stelle, dass Hans-Peter Reif Gründungsmitglied der Jugendfeuerwehr des Löschzuges Winterscheid war.

Im Jahre 1996 wurde ihm in Anerkennung 25-jähriger treuer Pflichterfüllung im Dienste der Feuerwehr vom Innenminister des Landes Nordrhein-Westfalen das Feuerwehr-Ehrenzeichen in Silber verliehen.

Herr Reif wechselte im Jahre 2003, aus gesundheitlichen Gründen, in die Ehrenabteilung der Freiwilligen Feuerwehr Ruppichteroth - Löschzug Winterscheid-.

Bei seinen Feuerwehrkameraden hat Herr Reif sich im Laufe seiner langjährigen Zugehörigkeit besondere Wertschätzung und Beliebtheit erworben.

Wir werden ihm stets ein ehrendes Andenken bewahren.

Ruppichteroth, den 28.04.2010

 

 

 

 


Sitzung des Rates

Am Dienstag, dem 04. Mai 2010, um 19.00 Uhr, findet im Sitzungssaal des Rathauses in Schönenberg eine Sitzung des Rates der Gemeinde Ruppichteroth mit folgender Tagesordnung statt:


Öffentlicher Teil

1. Fragestunde für Einwohner

2. Nachwahl zum Ausschuss für Schule und Sport

3. Gewährung von Zuwendungen zu den sächlichen und personellen Aufwendungen für die Geschäftsführung der Fraktionen und Gruppen gem. § 56 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW)
hier: Zuwendungen für den Gemeindevertreter der Partei DIE
LINKE – Ortsverband Ruppichteroth – im Rat der Gemeinde
Ruppichteroth

4. Haushaltssatzung 2010;
a) Ergebnisplan und Finanzplan 2010 sowie Haushaltssatzung 2010
b) Haushaltssicherungskonzept für die Jahre 2011 bis 2014
c) Prioritätenliste für die Jahre 2010 bis 2013 im Investitionsbereich

5. Feststellung des Stellenplanes für das Haushaltsjahr 2010

6. Umbenennung eines Teils der Zufahrtstraße zum Sportplatz Schönenberg aus Richtung
B 478/Herrenbröl kommend

7. Verleihung des Ehrenbürgerrechts und der Ehrenbezeichnung „Ehrenbürgermeister“ an
Herrn Hartmut Drawz

8. Mitteilungen und Anfragen

Nichtöffentlicher Teil

9. Sanierung der Brücke über die Bröl bei Burg Herrnstein;
hier: Auftragsvergabe der Bauarbeiten

10. Mitteilungen und Anfragen

 

 

 

 


Notarsprechtag in Ruppichteroth


Der nächste Sprechtag von Herrn Notar Dr. Karl Heinz Kiesgen, Hennef, findet am Freitag, dem 7. Mai 2010, in der Zeit von 10.00 – 12.00 Uhr, im Wirtshaus an St. Severin in Ruppichteroth statt.

Die weiteren Notarsprechtage werden rechtzeitig im Mitteilungsblatt bekanntgegeben.

 

 

 


Präsentation der Ergebnisse zur
Landtagswahl
am 9. Mai 2010

 

     Die Präsentation der Ergebnisse der

Wahl zum Landtag Nordrhein-Westfalen

erfolgt

am Sonntag, den 9. Mai 2010, ab 18.00 Uhr,

im Sitzungssaal des Rathauses in Schönenberg,
1. Obergeschoss, Zimmer 202.

Hierzu sind alle interessierten Bürgerinnen und Bürger herzlich eingeladen.

 

 

 

 

 

Rentensprechtag

Die Deutsche Rentenversicherung Rheinland führt an jedem dritten Mittwoch eines Monats Rentensprechtage für alle Versicherten der Deutschen Rentenversicherung im Rathaus der Gemeinde Ruppichteroth in Schönenberg durch.

Der nächste Rentensprechtag findet somit am

19. Mai 2010 in der Zeit von 08.30 Uhr – 12.00 Uhr

im Rathaus in Schönenberg, Zimmer 121, statt.

Bei Ihrer Vorsprache bitte ich  Ihre Versicherungsnummer und Ihren Personalausweis mitzubringen.

Eine Beratung findet nur nach vorhergehender Terminverein-
barung statt.

Terminvereinbarungen sind unmittelbar mit dem Service-Zentrum Gummersbach unter der Telefon Nr. 02261 / 805-269
oder 805-01 zu treffen.

 

 

 

 


Termingemäße Entrichtung der Wasserverbrauchs- und Abwassergebühren;
           hier:  2. Abschlagszahlung,  Fälligkeit  30.04.2010  

          Alle Anschlußnehmer, die die Wasserverbrauchs- und Abwassergebühren durch
          Überweisung entrichten, werden hiermit an die Fälligkeit des  2. Abschlages      
          erinnert.

          Zur Vermeidung von Mahngebühren und Säumniszuschlägen bitte ich, den
          mit der Endabrechnung 2009 vom 29.01.2010  für das Rechnungsjahr 2010
          aufgegebenen Teilbetrag fristgerecht auf eines der Konten der Gemeindewerke
          Ruppichteroth zu überweisen.

          Bei dieser Gelegenheit weise ich noch einmal auf die Vorzüge einer Bank-
          einzugsermächtigung  hin. Die Banken und Sparkassen sind zu entspre-
          chenden Informationen gerne bereit. 
                                              

             
             
             
             
             
Aufforderung zur Anmeldung unbekannter Rechte im
Flurbereinigungsverfahren Windeck I


Die nachstehende Aufforderung zur Anmeldung unbekannter Rechte der Bezirksregierung Köln, Blumenthalstraße 33, 50670 Köln, vom 22. April 2010, im Flurbereinigungsverfahren Windeck I wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

 

 

 

 

 

Müllabfuhr in dieser Woche

Abfuhr der Restmülltonne (14tägig und 4wöchentlich)
am Donnerstag, dem 06.05.2010, AB 1,
am Freitag, dem 07.05.2010, AB 2.


Abfuhr der Biotonne / des Grünabfalls
am Donnerstag, dem 06.05.2010, AB 3,
am Freitag, dem 07.05.2010, AB 4.


Service-Telefon der RSAG:   02241 / 306-306
Reklamationen   02241 / 306-240
Kompostierung/Bioabfall:  02241 / 306-272

CD-Recycling – eine runde Sache   

Mitmachen – Umwelt schützen

Sie können CDs
unverpackt (ohne Hülle o.ä.) und ohne Aufkleber
im Rathaus Schönenberg, Zimmer 104, abgeben.
Diese CDs werden von der RSAG abgeholt und zum Recycling weitergeleitet. 

 Informationen finden Sie unter http://www.bundesumweltamt.de/


 
 
 
 
 
 
 
 
Bereitschaftsdienste  

Polizei-Notruf           110

Feuerwehr- und Rettungsdienst: 112

Krankentransporte                                02241/19-222
 
GEMEINDEWERKE  RUPPICHTEROTH
  VER- UND ENTSORGUNGSBETRIEBE

Störfall – Telefon- Nummer

0800/ 7766655

Unter den o.g. Rufnummern erreichen Sie den Notdienst der Gemeindewerke Ruppichteroth für
die öffentliche Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung der Gemeinde Ruppichteroth über die Leitstelle des Aggerverbandes

NOTDIENST  DES  RWE

Bei Stromausfall im Versorgungsnetz erreichen Sie den Störungsdienst der RWE Energie AG  unter der Telefon – Nr.                    0180/2112244

Notruf-Nummer der Rhenag           0180/2484848

Ärztlicher Bereitschaftsdienst für die Gemeinde Ruppichteroth
 In der sprechstundenfreien Zeit erreichen Sie den ärztlichen Bereitschaftsdienst aller Fachrichtungen für den Rhein-Sieg-Kreis unter der

zentralen Rufnummer   0180 5044 100

Bei lebensbedrohenden Zwischenfällen und Unfällen:                                   112

ZAHNÄRZTE des rechtsrheinischen Rhein-Sieg-Kreises
            Telefonischer Ansagedienst zum zahnärztlichen Notdienst: 01805-986700

Die Notfalldienstzentrale für den gesamten rechtsrheinischen RSK ist folgendermaßen besetzt:  - wöchentlich von 18.00 Uhr bis 08.00 Uhr des darauffolgenden Morgens, - mittwochs von 13.00 Uhr bis zum nächsten Morgen 08.00 Uhr,
-          freitags von 14.00 Uhr bis zum nächsten Morgen 08.00 Uhr und
- an Samstagen, Sonntagen, sowie an Feiertagen, ganztägig.
INFORMATIONSZENTRALE FÜR VERGIFTUNGSFÄLLE Universitätsklinik Bonn, Telefon-Nr.: 0228-19240

APOTHEKEN-NOTDIENST:

Außerhalb der Geschäftszeiten ist ein Notdienst eingerichtet:

Ruppichteroth und Umgebung

Samstag, 01.05.2010
Bergische Apotheke, Hauptstraße 44-46, 53804 Much, Tel.: 02245/1498

Sonntag, den 02.05.2010
Bergische Apotheke, Hauptstraße 44-46, 53804 Much, Tel.: 02245/1498

Montag, den 03.05.2010
Burg-Apotheke, Dr. Wirtz-Straße 3, 53804 Much, Tel.: 02245/91650

Dienstag, den 04.05.2010
Rosen-Apotheke, Hauptstr. 32, 53819 Neunkirchen, Tel.: 02247/91790

Mittwoch, den 05.05.2010
Bergische Apotheke, Hauptstraße 44-46, 53804 Much, Tel.: 02245/1498

Donnerstag, den 06.05.2010
Burg-Apotheke, Dr. Wirtz-Straße 3, 53804 Much, Tel.: 02245/91650

Freitag, den 07.05.2010
Rosen-Apotheke, Hauptstr. 32, 53819 Neunkirchen, Tel.: 02247/91790


Während der Nachtzeiten (22.00 – 08.30 Uhr) ist eine Nachtapotheke dienstbereit.
Die Notdienstgebühr beträgt 2,50 Euro.

Samstag, 01.05.2010
Albertus-Magnus-Apotheke, Hennef, Frankfurterstr. 120, Tel.: 02242/80900
Nachtapotheke: Apotheke Dr. Hardt, St. Augustin-Mülldorf, Bonner Str. 81, Tel.. 02241/932130

Sonntag, 02.05.2010
Adler-Apotheke, Hennef, Frankfurter Str. 100, Tel.: 02242/2626
Nachtapotheke:  Pleis Apotheke, St. Augustin-Niederpleis, Niederpleiser Str. 87, Tel.: 02241/336655

Montag, 03.05.2010
Marien-Apotheke, Hennef-Geistingen, Bonner Straße 81, Tel.: 02242/2714
Nachtapotheke: Augustinus Apotheke,  St. Augustin-Ort, Uhlandstr. 13, Tel.: 02241/204200

 

Dienstag, 04.05.2010
Dorotheen-Apotheke, Hennef, Frankfurter Str. 56a,  Tel.: 02242/82943
Nachtapotheke: Falken Apotheke, St. Augustin-Hangelar, Kölnstr. 93, Tel.: 02241/203216

Mittwoch, 05.05.2010
Burg-Apotheke, Hennef, Kaiserstraße 1, Tel.: 02242/3211
Nachtapotheke:  Antonius Apotheke, St. Augustin-Niederpleis, Steinkreuzstr. 21, Te.: 02241/334510

Donnerstag, 06.05.2010
Malteser-Apotheke, Hennef, Frankfurter Str. 72, Tel.: 02242/81234
Nachtapotheke: Rosen Apotheke, St. Augustin-Mülldorf, Niederpleiserstr. 48, Tel.: 02241/342040

Freitag, 07.05.2010
Albertus-Magnus-Apotheke, Hennef, Frankfurterstr. 120, Tel.: 02242/80900
Nachtapotheke:  Rathaus Apotheke, St. Augustin-Zentrum, Markt 16, Tel.: 02241/203940


Der Notdienst wechselt jeweils um 08.30 Uhr morgens.

LEUCHTTURM
Beratungsstelle für Alzheimer und andere Demenzerkrankungen

Caritasverband für den Rhein-Sieg-Kreis e.V.
Wilhelmstraße 155-157, 53721 Siegburg
Telefon: 02241/1209-0
Fax: 02241/1209-195

Homepage der Beratungsstelle „Leuchtturm“ des Caritasverbandes für den Rhein-Sieg-Kreis e.V.
www.caritas-rheinsieg.de

Ansprechpartnerinnen:
Jutta Fellmy, Tel.: 02241/1209305
E-mail:
jutta.fellmy@caritas-rheinsieg.de

Doris Steubesand, Tel.: 02241/1209-311
E-mail:
doris.steubesand@caritas-rheinsieg.de


Multiple Sklerose
DMSG Betroffenen-Berater
Uwe Stommel – DMSG Betroffenen-Berater
Tel.: 02295-902118
e-mail: Uwe.Stommel@t-online.de
Michael Wendel – DMSG Betroffenen-Berater
Tel.: 02295-80373
e-mail: mianwe@t-online.de
http://www.mskreis-ruppichteroth.de/


             Drogen-Suchthilfen

1. Suchtkrankenhilfe des Caritasverband für den Rhein-Sieg-Kreis e.V.
Ansprechpartner: Herr Pöplau
Tel.-Nr. (02241) 1209-302
2. Diakonisches Werk Siegburg Drogenhilfe
-Zentrale und Beratungsstelle-
Ansprechpartner: Herr Wolf
Tel.-Nr.: 02241/66656
3. Kommissariat Kriminalprävention/ Opferschutz Siegburg
Herr Seeger
Tel.-Nr.: 02241/541-4715
4. Kriminalkommissariat 41 Siegburg
Ansprechpartner: Herr Krist
Tel.-Nr.: 02241/541-4411
5. Gemeinschaftshauptschule Ruppichteroth Ansprechpartnerin: Frau Stoquart
Tel.-Nr.: 02295/902301

Weitere Informationen sind im Rathaus, Tel.-Nr.: 02295/4925, erhältlich.

                  SOZIALPSYCHATRISCHES ZENTRUM

Sozialpsychiatrisches Zentrum Eitorf

Beratungs- und Betreuungszentrum Eitorf, Josefshöhe 7, 53783 Eitorf
Telefon:               02243/82 602   
Fax :                     02243/82770  

Beratungszeiten:
montags + donnerstags, 09.00 h - 12.00 h oder nach Vereinbarung


Tagesstätte & Kontaktstelle:
Siegstrasse 16, 53783 Eitorf
Telefon:       02243/82670
Fax:             02243/842794

Öffnungszeiten:
montags         09.00 h - 12.00 h: Frühstück
donnerstags   15.00 h - 19.00 h: Offener Treff
Jeden 2. Samstag  9.30 Uhr -13.30 Uhr
( Möglichkeit zum gemeinsamen Frühstück )
      

Sprechstunden der Sozialarbeiterinnen des Jugendhilfezentrums Neunkirchen-Seelscheid,
zuständig für die Gemeinde Ruppichteroth

Die Sprechstunde des sozialen Dienstes des Kreisjugendamtes in Ruppichteroth wird wie folgt festgelegt:
Frau Lichtenstein hält ihre Sprechstunde im Kindergarten des Ökumenischen Diakonievereins „Unter`m Regenbogen“ Ruppichteroth, Am Kindergarten 4,
donnerstags in der Zeit von 14.00-15.00 Uhr ab (Telefon: 02295/49-0)

Frau Wiggering hält ihre Sprechstunde im Rathaus der Gemeinde Ruppichteroth in Schönenberg, Trauzimmer Raum 121
donnerstags in der Zeit von 14.00-15.00 Uhr ab (Telefon: 02295/49-0)

Beide Sozialarbeiterinnen sind außerhalb dieser Sprechzeiten im Jungendhilfezentrum in Neunkirchen unter folgender Tel.-Nrn. erreichbar:
Frau Lichtenstein 02247/9215 5529
Frau Wiggering 02247/9215 5528

Außerhalb dieser Sprechzeiten und der Öffnungszeiten des Jugendhilfezentrums steht für dringende Meldungen in Sachen Kindeswohl die Feuer- und Rettungsleitstelle unter der Ruf-Nr. 112 zur Verfügung.


N e u b ü r g e r b e a u f t r a g t e r

des Kreistages des Rhein-Sieg-Kreises
für Aussiedler und zugezogene Ausländer
================================

Der Neubürgerbeauftragte   L u d w i g   N e u b e r   bietet nach telefonischer Vereinbarung
Sprechstunden an:.

a) in Siegburg, Kreishaus, Zimmer A 2.10
b) in Ruppichteroth, Grundschule, Schulstraße 5.

Anmeldung bitte über:

a) Tel.: 02241-133161, Fax: 02241-133198
    Email: marlene.hautkappe@rhein-sieg-kreis.de

b) Tel : 02295-90 23 18, Fax: 02295-90 23 19
     Email:
ludwig@neuber.de

 

Eine telefonische Terminvereinbarung ist unbedingt erforderlich!

 

 

 

 

 

 

      Wahlbekanntmachung

 

 

 

1.

 

Am 9. Mai 2010
findet die

 

 

 

Wahl zum Landtag Nordrhein-Westfalen

 

statt.

 

 

 

Die Wahl dauert von 8.00 bis 18.00 Uhr.

 

 

2.

 

Die Gemeinde Ruppichteroth, die dem Wahlkreis 25, Rhein-Sieg-Kreis I, zugeordnet ist, ist in folgende 11 Stimmbezirke eingeteilt:

 

Stimmbezirk 010 -                                 Hambuchen

 

Wahllokal: Hauptschule Ruppichteroth

 

                   Sankt-Florian-Straße 2

 

 

 

Bacherhof

 

Bölkum

 

Gießelbach

 

Hambuchen

 

Hodgeroth

 

Junkersaurenbach

 

Millerscheid

 

Mittelsaurenbach

 

Niedersaurenbach

 

Obersaurenbach

 

Retscheroth

 

Stranzenbach

 

Straße

 

 

 

Stimmbezirk 020 -                                     Ruppichteroth I (Nord)

 

Wahllokal: Hauptschule Ruppichteroth

 

                   Sankt-Florian-Straße 2

 

 

 

Ruppichteroth mit den Straßen

 

Am Denkmal

 

Am Heiligenberg

 

Am Herchenstück

 

Am Juliusstollen

 

Am Kindergarten

 

Am Wasserberg

 

Amselweg

 

Burgplatz

 

Burgstraße

 

Dr.-Herzfeld-Straße

 

Eichweiher

 

Feldwiese

 

Glöcknersgarten

 

Höhenweg

 

Im Weiandsgarten

 

Hinweis: Fortsetzung siehe Seite 2!

 

 

Fortsetzung:

 

Stimmbezirk 020 – Ruppichteroth I (Nord)

 

Köttinger Weg

 

Marktstraße

 

Mucher Straße

 

Nordhang

 

Pfarrgasse

 

Sankt-Florian-Straße

 

Schönblick

 

Schulstraße

 

Schustergasse

 

Severinusstraße

 

Wilhelmstraße

 

Zum Sperber

 

 

 

Stimmbezirk 030 -      

 

Ruppichteroth II (Süd-West)

 

Wahllokal: Hauptschule Ruppichteroth

 

                   Sankt-Florian-Straße 2

 

 

Ruppichteroth mit den Straßen

 

Auf dem Großen Feld

 

Bitzenweg

 

Brölstraße

 

Buchenweg

 

Caluna

 

Eitorfer Straße

 

Eschenweg

 

Friedensstraße

 

Heide

 

Herchener Straße

 

Huppach

 

Im Auelsfeld

 

Im Höllchen

 

Im Rosengarten

 

Im Steinberg

 

Kiefernweg

 

Lärchenweg

 

Obere Hirschbitze

 

Otto-Willach-Straße

 

Rosenharth

 

Stein

 

Steiner Weg

 

Tannenweg

 

Ulmenweg

 

Untere Hirschbitze

 

Waldfrieden

 

Waldstraße

 

Weidenweg

 

Wilhelm-Schmitz-Straße

 

 

 

 

Stimmbezirk 040 -                                           Ruppichteroth III (Ost)

 

Wahllokal: Hauptschule Ruppichteroth

 

                   Sankt-Florian-Straße 2

 

 

Köttingen

 

Oeleroth

 

Ruppichteroth mit den Straßen

 

Am Bacherbusch

 

Falkenweg

 

Grubenwall

 

In der Schleeharth

 

Im Bruch

 

Köttinger Hecke

 

Nümbrechter Straße

 

Obersaurenbacher Straße

 

Sonnenhang

 

 

 

 

Stimmbezirk 050 -                                          Ruppichteroth IV (Außenorte)

 

Wahllokal: Hauptschule Ruppichteroth

 

                   Sankt-Florian-Straße 2

 

 

 

Ahe

 

Dörgen

 

Ennenbach

 

Harth

 

Hove

 

Ifang

 

Kämerscheid

 

Kesselscheid

 

Krahwinkel

 

Neuenhof (bei Ruppichteroth)

 

Niederprobach

 

Paulinenthal

 

Pulvermühle

 

Rotscheroth

 

Schmitzhöfgen

 

Velken

 

Wingenbach

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stimmbezirk 060

 

Schönenberg I

 

Wahllokal: Grundschule Schönenberg

 

                   Auf der Burghardt 1

 

 

 

Hänscheid

 

Schönenberg

 

 

 

 

Stimmbezirk 070 -                                Schönenberg II

 

Wahllokal: Grundschule Schönenberg

 

                   Auf der Burghardt 1

 

 

 

Berg

 

Bornscheid

 

Damm

 

Fußberg

 

Herrenbröl

 

Jünkersfeld

 

Kammerich 

 

Kuchem

 

Niederlückerath

 

Oberlückerath

 

Rose

 

Scheid

 

Schneppe

 

Thal

 

Wingenbacherhof

 

 

 

 

Stimmbezirk 080 -                                     Büchel

 

Wahllokal: Kindergarten Büchel

 

                   Alte Schule 4

 

 

 

Beiert

 

Bröleck

 

Brölerhof

 

Broscheid

 

Büchel

 

Herrnstein

 

Reiferscheid

 

Thilhove

 

 

 

 

 

 

 

 

Stimmbezirk 090 -                                     Winterscheid I (Nord)

 

Wahllokal: Grundschule Winterscheid

 

                   Pastoratsstraße 2

 

 

 

Schreckenberg

 

Winterscheid mit den Straßen

 

Am Altenhof

 

Am Sportplatz

 

Beierter Weg

 

Gartenstraße

 

Hauptstraße

 

Herrnsteinstraße

 

Nordstraße

 

Pastoratsstraße

 

Ringstraße

 

Wendelinusstraße

 

Zum Feuerwehrhaus

 

Winterscheiderbröl

 

 

 

 

Stimmbezirk 100 -                                     Winterscheid II (Süd)

 

Wahllokal: Grundschule Winterscheid

 

                   Pastoratsstraße 2

 

 

 

Winterscheid mit den Straßen

 

Am Südhang

 

Auf dem Hohen Stein

 

Finkenweg

 

Hardtstraße

 

Im Johannesgarten

 

Im Orth

 

Im Wingert

 

In der Dellenwiese

 

Kirchstraße

 

Mittelstraße

 

Mühlengasse

 

Schwalbenweg

 

Siefenweg

 

Silberberg

 

Talstraße

 

Turmstraße

 

Wiesenstraße

 

Zum Irrgarten

 

Zum Ortsiefen

 

 

 

 

 

 

Stimmbezirk 110 -                                    Winterscheid III (Außenorte)

 

Wahllokal: Grundschule Winterscheid

 

                   Pastoratsstraße 2

 

 

 

Bechlingen

 

Derenbach

 

Fußhollen

 

Hatterscheid

 

Holenfeld

 

Honscheid

 

Ingersauelermühle

 

Litterscheid

 

Neuenhof (bei Winterscheid)

 

Schmitzdörfgen

 

Stockum

 

Tanneck

 

Winterscheidermühle

 

In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit vom 05.04.2010 bis zum 18.04.2010 übersandt wurden, sind der Stimmbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte wählen kann.

 

Es werden zwei Briefwahlvorstände gebildet. Der Briefwahlvorstand I ist für die Auszählung der im Rahmen der Briefwahl abgegebenen Stimmen für die Stimmbezirke 010 bis 050 sowie 080 zuständig. Der Briefwahlvorstand II ermittelt das Wahlergebnis für die durch Briefwahl abgegebenen Stimmen für die Stimmbezirke 060, 070 und 090 bis 110.

 

Die Briefwahlvorstände treten am Wahltag (09.05.2010) zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses um 14.00 Uhr im Rathaus der Gemeindeverwaltung in Schönenberg, Rathausstraße 18, zusammen.

 

Der Briefwahlvorstand für die Stimmbezirke 010 bis 050 und 080  tagt in Zimmer 205 (1. Obergeschoss); der Briefwahlvorstand für die Stimmbezirke 060, 070 und 090 bis 110 tagt in Zimmer 122 (Erdgeschoss).

Die Tätigkeit der Briefwahlvorstände ist öffentlich; jedermann hat Zutritt zu dem Raum der Briefwahlvorstände.

 

 

Alle zuvor aufgeführten Wahllokale einschl. der für die Briefwahlvorstände maßgebenden Räume im Rathaus sind barrierefrei im Sinne des Behindertengleichstellungsgesetzes. Dies bedeutet, dass der Zugang und die Nutzung des Wahllokals für Menschen mit

 

Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe möglich ist. Auf die vorhandene Barrierefreiheit wurde auf den Wahlbenachrichtigungskarten hingewiesen.

 

 

3.

 

Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Stimmbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist.

 

 

Die Wähler sollen die Wahlbenachrichtigung mitbringen und haben sich auf Verlangen über ihre Person auszuweisen. Deshalb ist der Personalausweis oder Reisepass bei der Stimmabgabe mitzubringen.

 

 

Die Wahlbenachrichtigung ist bei der Wahl auf Verlangen abzugeben.

 

 

 

 

4.

 

Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahlraumes einen Stimmzettel ausgehändigt.

 

 

Jeder Wähler hat eine Erststimme und eine Zweitstimme.

 

 

Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer

 

a)      für die Wahl im Wahlkreis in schwarzem Druck die Namen der Bewerber der zugelassenen Kreiswahlvorschläge unter Angabe der Partei, sofern eine Kurzbezeichnung verwendet wird, auch diese, bei anderen Kreiswahlvorschlägen außerdem das Kennwort und rechts von dem Namen jedes Bewerbers einen Kreis für die Kennzeichnung,

 

b)      für die Wahl nach Landeslisten in blauem Druck die Bezeichnung der Par-teien, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwenden, auch diese, und jeweils die
Namen der ersten fünf Bewerber der zugelassenen Landeslisten und links von
der Parteibezeichnung einen Kreis für die Kennzeichnung.

 

 

Kennzeichnung der Stimmzettel:

 

 

Der Wähler gibt

 

seine Erststimme in der Weise ab,

 

 

 

 

dass er im linken Teil des Stimmzettels (Schwarzdruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Bewerber sie gelten soll,

 

 

 

und seine Zweitstimme in der Weise,

 

 

 

 

dass er im rechten Teil des Stimmzettels (Blaudruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welcher Landes-liste sie gelten soll.

 

 

 

Der Stimmzettel muss von dem Wähler in einer Wahlzelle des Wahlraumes oder in
einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass nicht erkannt werden kann, wie er gewählt hat.

 

Hat ein Wähler seinen Stimmzettel verschrieben oder versehentlich unbrauchbar gemacht oder wird der Wähler nach § 37 Abs. 5 Buchstabe d) der Landeswahlordnung NRW (LWahlO) zurückgewiesen, weil er seinen Stimmzettel außerhalb der Wahlzelle gekennzeichnet oder gefaltet hat oder ihn mit einem äußerlich sichtbaren, das Wahlgeheimnis offensichtlich gefährdenden Kennzeichen versehen hat, so ist ihm auf Verlangen ein neuer Stimmzettel auszuhändigen, nachdem er den alten Stimmzettel im Beisein eines Mitgliedes des Wahlvorstandes vernichtet hat (§ 37 Abs. 7 LWahlO).

 

 

5.

 

Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Stimmbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.

 

 

 

 

 

 

6.

 

Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Wahlkreis 25
- Rhein-Sieg-Kreis I -, welchem die Gemeinden Eitorf, Hennef (Sieg), Lohmar,
Much, Neunkirchen-Seelscheid, Ruppichteroth und Windeck, zugeordnet sind,

 

a)      durch Stimmabgabe in einem beliebigen Stimmbezirk dieses Wahlkreises
oder

 

b)      durch Briefwahl

 

teilnehmen.

 

Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeinde (Wahlamt) einen amt-lichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle zuleiten, dass er dort spätestens am Wahltag (09.05.2010) bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen
Stelle abgegeben werden.

 

 

7.

 

Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben

 

(§ 26 Abs. 4 des Landeswahlgesetzes NRW).

 

 

Strafbestimmungen:

 

Nach § 107 a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht oder eine solche Tat versucht.

Eine Bitte an den Wähler:

 

Kennzeichnen Sie den Stimmzettel einwandfrei und klar, am besten jeweils mit einem Kreuz im Kreis für die Erst- und für die Zweitstimme, dann sind Sie sicher, dass Ihre Stimme gültig ist und gewertet wird.