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Kreisverwaltung am Tag nach Fronleichnam geschlossen Rhein-Sieg-Kreis (ar) –

Am Tag nach Fronleichnam (Freitag, 16. Juni 2017) sind alle Dienststellen im Siegburger Kreishaus sowie sämtliche Außenstellen der Kreisverwaltung geschlossen. Die Verwaltung bittet alle Besucherinnen und Besucher, dies bei ihren Planungen zu berücksichtigen. Ab Montag, 19. Juni 2017, stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreisverwaltung den Bürgerinnen und Bürgern dann wieder wie gewohnt zur Verfügung.
 

 

 

 

 

 

 

- Das Kreisgesundheitsamt rät: Vor den Urlaubsreisen an Impfungen denken!
- Wilder Müll – Rhein-Sieg-Kreis appelliert an Bevölkerung
- Eröffnungsfest des Kreativprogramms „Junge Kunst – Neue Wege“
- Verkehrsbeeinträchtigungen im Bereich der Ramelshovener Straße und der
  Nettekovener Straße in Alfter-Witterschlick
- 3. Fortbildungstag für Lehrerinnen und Lehrer neu zugewanderter Kinder und Jugendlicher
- Baubeginn für die neue Rettungswache in Swisttal-Heimerzheim
- Strengere Regeln für „Drohnen“ - Flüge
- Sperrung der Kreisstraße 53 in Meckenheim-Lüftelberg – Rhein-Sieg-Kreis saniert Asphaltdecke
- Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz und Landwirtschaft des Rhein-Sieg-Kreises tagt
- Rhein-Sieg-Kreis appelliert an Vernunft aller Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer
- Ängste und Depressionen bei Jugendlichen - Gesprächsabend für Eltern
- Bezirksregierung genehmigt Kreishaushalt 2017/2018

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Das Kreisgesundheitsamt rät: Vor den Urlaubsreisen an Impfungen denken!

Rhein-Sieg-Kreis (ar) – Sommerzeit ist Urlaubszeit. Damit die - für viele - schönste Zeit des Jahres auch ohne unschöne Folgen in Erinnerungen bleiben kann, sollte der Impfschutz im Rahmen der Reisevorbereitungen überprüft werden.

Zum einen gibt es, wie das Kreisgesundheitsamt informiert, Pflichtimpfungen, die von den Behörden bestimmter Länder bei den Einreisenden gefordert werden. Zum anderen gibt es empfohlene Impfungen, deren Durchführung im Ermessen des Reisenden liegt.

Zu den im Kindesalter üblichen Impfungen können bei Fernreisen Impfungen gegen die Infektionserkrankungen Gelbsucht vom Typ Hepatitis A oder Gelbsucht vom Typ Hepatitis B hinzukommen.

„Vor einer Reise ins Ausland ist grundsätzlich eine reisemedizinische Beratung sinnvoll. Neben darauf spezialisierten niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten sind die Tropeninstitute und auch Gesundheitsämter die richtigen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner“, empfiehlt Dr. Rainer Meilicke, Leiter des Kreisgesundheitsamtes.

Wer wissen möchte, welche Impfungen für das Einreiseland vorgeschrieben oder empfohlen werden, und wie die Impfung verabreicht wird, kann sich an das Gesundheitsamt des Rhein-Sieg-Kreises, - Der Landrat -, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg, Telefon 02241/13-3535, wenden.

Empfehlenswert sind auch die Internetseiten des Auswärtigen Amtes, das über aktuelle gesundheitliche Risiken im Reiseland informiert, und der Gesundheitsreiseführer der WHO, der auch Weltkarten zur Verbreitung verschiedener Infektionskrankheiten beinhaltet.

Weitere mögliche Infektionskrankheiten sind:

FSME (Frühsommer-Meningoenzephalitis): Sie wird durch das FSME -Virus ausgelöst und vor allem in den Monaten März bis November durch Zeckenstiche übertragen. Die wesentlichen Verbreitungsgebiete Deutschlands liegen in Bayern und Baden-Württemberg, in Südhessen und im südöstlichen Thüringen. Einzelne Risikogebiete befinden sich zudem in Mittelhessen (LK Marburg-Biedenkopf), im Saarland (Saar-Pfalz-Kreis), in Rheinland-Pfalz (LK Birkenfeld) und seit 2014 mit dem Vogtlandkreis auch in Sachsen. Es gibt noch weitere Gebiete innerhalb Deutschlands in denen FSME-Einzelerkrankungen aufgetreten sind, die jedoch aufgrund des sporadischen Auftretens nicht als FSME-Risikogebiete deklariert werden.
Die Impfung besteht aus mindestens zwei (für einen länger dauernden Impfschutz drei) Injektionen. Die ersten beiden werden im Abstand von einem bis drei Monaten vorgenommen und eine ggf. dritte Impfung nach neun bis zwölf Monaten. Der Schutz beginnt etwa 14 Tage nach der zweiten Impfung. Für einen dauernden Impfschutz sind Auffrischungsimpfungen in drei- bis fünfjährlichen Abstand empfohlen. Die FSME darf nicht mit der ebenfalls durch Zecken übertragenen Borreliose verwechselt werden, gegen die es keinen Impfschutz gibt.

Gelbfieber: Diese Viruserkrankung wird durch Stechmücken übertragen und kann tödlich enden. Ratsam ist die Schutzimpfung bei Reisen nach Afrika südlich der Sahara, Mittel- und Südamerika. Saudi Arabien schreibt sie während der Pilgerzeiten vor.

Japanische Enzephalitis: Die Japanische Enzephalitis wird durch Mücken übertragen und durch einen Virus ausgelöst. Sie tritt nicht nur in Japan, sondern in allen gemäßigten und tropischen Zonen Asiens auf. Die Impfung gegen Japanische Enzephalitis ist wichtig, wenn ein Aufenthalt in die ländlichen Gegenden Asiens, vor allem während der mückenreichen Regenzeit, geplant ist.

Kinderlähmung (Poliomyelitis): Die Ansteckung erfolgt über verseuchte Nahrung und Wasser. Eine erhöhte Infektionsgefahr besteht zurzeit in Afghanistan, Pakistan, Nigeria, Madagaskar, der Ukraine und einigen anderen asiatischen und afrikanischen Ländern.

Malaria: Diese fieberhafte Infektionskrankheit tritt in tropischen und subtropischen Regionen aller Kontinente – außer Australien – auf. Weltweit ist sie eine der bedeutendsten Infektionskrankheiten. Sie wird durch Mücken übertragen und führt unbehandelt oft zum Tod. Noch Monate nach der Rückkehr aus dem Urlaub kann sie sich mit Fieber und unklaren Krankheitssymptomen äußern. In Teilen von Afrika und Asiens ist die Ansteckungsgefahr erhöht. Es gibt zwar noch keine ausreichend wirksame Impfung; durch Einnahme von bestimmten Medikamenten kann man sich jedoch nach einer Infektion vor einem weiteren Ausbruch der gefährlichen Erkrankung schützen. Wichtig ist auch die Vorbeugung: Zur Vermeidung von Insektenstichen empfiehlt sich das Tragen von heller Kleidung mit langen Ärmeln und Hosenbeinen und das Auftragen Mücken abwehrender Mittel auf die Bekleidung und insbesondere die unbedeckten Hautstellen. Nachts sollte man über dem Bett Moskitonetze aufspannen.
Tollwut:  Die Tollwut ist eine meist tödliche Viruserkrankung, die von Tieren, zum  Beispiel Hunden, Füchsen, Katzen, Mäusen durch deren Speichel - meist beim Biss - auf den Menschen übertragen wird. Besonders groß ist die Tollwut-Gefahr in Südamerika, Zentralafrika und Asien (außer Japan). Kontakte zu unbekannten Tieren sollte man besser meiden!

Typhus:  Die Ansteckung erfolgt über Trinkwasser oder Nahrung. Besondere Risikogebiete finden sich in Teilen von Asien und Nordafrika.

 

 

 

 


Wilder Müll – Rhein-Sieg-Kreis appelliert an Bevölkerung

Rhein-Sieg-Kreis (db) –  Zum Tag der Umwelt am 05. Juni 2017 erinnert das Amt für Umwelt- und Naturschutz des Rhein-Sieg-Kreises an die Problematik der wilden Müll-Ablagerung. „Jährlich zahlt der Rhein-Sieg-Kreis rund 2,5 Millionen Euro für die Entsorgung illegal abgelagerten Mülls“, so der Leiter des Umwelt- und Naturschutzamtes Rainer Kötterheinrich.

Bei der Verfolgung der Täter setzt der Rhein-Sieg-Kreis auf Hilfe aus der Bevölkerung. „Zeugenaussagen sind für die rechtssichere Ahndung dieser Verstöße von großer Bedeutung“, so Kötterheinrich weiter. Die Hinweise von Zeugen müssen vor Gericht verwertbar sein. Im Schnitt werden dem Amt für Umwelt- und Naturschutz pro Woche zwei neue Fälle gemeldet.

„Wir appellieren an die Vernunft und an das Umweltbewusstsein der Bürgerinnen und Bürger“, so Kötterheinrich. Zu den Gründen für die Entsorgung von Müll in der Natur sagt der Leiter des Amtes für Umwelt- und Naturschutz: „Meist ist es Bequemlichkeit, Verantwortungslosigkeit und Ignoranz gegenüber der Natur“. Die Geldbußen im unteren Bereich könnten seiner Meinung nach angehoben werden. „Wer einmal 100 Euro dafür bezahlt hat, dass er seine Fast Food-Verpackung aus dem Autofenster geworfen hat, macht das vermutlich nicht so schnell wieder“, so Kötterheinrich.

Die Entsorgungskosten werden vom Rhein-Sieg-Kreis auf die Müllgebühren umgelegt. Das bedeutet, die Entsorgung wilden Mülls tragen alle Bürgerinnen und Bürger. Zudem wird das Ablagern wilden Mülls mit teils erheblichen Bußgeldern geahndet. Je nach Schwere und Auswirkung des Falls betragen die Strafen bis zu 100.000 Euro. Wird die Umwelt nachhaltig geschädigt, dann handelt es sich sogar um eine Straftat.

Bürgerinnen und Bürger können sich beim Umwelttelefon des Rhein-Sieg-Kreises melden, wenn sie das Ablagern wilden Mülls beobachtet oder bemerkt haben:
Telefonnummer: 02241 / 13 22 00
E-Mail-Adresse: umwelttelefon@rhein-sieg-kreis.de

 

 

 

 

„Gemeinsam verwandeln“ – Einladung zu Ausstellung und Eröffnungsfest des Kreativprogramms „Junge Kunst – Neue Wege“

Rhein-Sieg-Kreis (ar) – „Heimat kulturell kennenlernen und anschließend selbst kreativ werden, das ist „Junge Kunst – Neue Wege“, das ist regionale Kulturarbeit“, beschreibt Thomas Wagner, Kulturdezernent des Rhein-Sieg-Kreises, die erfolgreiche Kooperation in der regionalen Kulturarbeit. In über 40 verschiedenen Workshops haben auch in diesem Jahr mehr als 1.000 Kinder und Jugendliche zwischen 4 und 18 Jahren eigene Erfahrungen gemacht, Eindrücke gesammelt und Objekte in der eigenen Umgebung beobachtet – alles unter dem Aspekt: sich verwandeln. Die Ergebnisse des Kreativprogramms "Junge Kunst - Neue Wege" mit dem Motto „Gemeinsam verwandeln" werden nun zum Abschluss in zwei Ausstellungen präsentiert: im Künstlerforum Bonn (10. Juni, 15 Uhr) und im Siegburger Pumpwerk (30. September, 15 Uhr).

Nach dem großen Erfolg im Vorjahr unterstützten auch in diesem Jahr die Künstlerinnen und Künstler Sonja Körffer-Fischer aus Bornheim, Sabine Hack und Jörg Terlinden aus Eitorf, Jette Jertz und Masoud Sadedin (aktueller Rheinischer Kunstpreisträger 2016) aus Troisdorf sowie Hiltrud Westheide aus Wachtberg die Nachwuchskünstlerinnen und Nachwuchskünstler. Neu gewonnen werden konnten für die Aktionen Monika Clever aus Wachtberg und Ellen Goertz-Kokott aus Grafschaft. Zudem war mit der Kunstschule Meckenheim neben dem Bilderbuchmuseum Burg Wissem in Troisdorf, dem Alanus Werkhaus in Alfter sowie dem Glasmuseum Rheinbach ein neuer renommierter Partner dabei.

Mehr Informationen  auf der Homepage des Rhein-Sieg-Kreises unter www.rhein-sieg-kreis.de/jungekunst-neuewege.

Das Programm „Junge Kunst – Neue Wege“ wird gefördert vom Landschaftsverband Rheinland, der Sparkasse KölnBonn sowie der Städte- und Gemeinden-Stiftung der Kreissparkasse Köln im Rhein-Sieg-Kreis. Bereits die erste Auflage 2016 war ein voller Erfolg.  Eine erneute Auflage ist für mindestens nächstes Jahr geplant.

Gleich drei Ausstellungen zeigen zum Abschluss des Festivals die in diesem Jahr entstandene „junge Kunst“:
Einen Überblick über alle Werke bietet die Vernissage im Künstlerforum Bonn am Samstag, 10. Juni 2017, um 15 Uhr.
Außerdem wird die gemeinsame Ausstellung vom Samstag, 30. September bis Sonntag, 15. Oktober 2017 im Siegburger Pumpwerk präsentiert.
Eine Einzelausstellung mit den Ergebnissen aus dem von Hiltrud Westheide angebotenen Workshop wird im Rathaus der Gemeinde Wachtberg zu sehen sein (die Ausstellung wird am Freitag, 30. Juni 2017 um 17 Uhr eröffnet).

 

 

 

 

 

Verkehrsbeeinträchtigungen im Bereich der Ramelshovener Straße und der Nettekovener Straße in Alfter-Witterschlick

Rhein-Sieg-Kreis (ar) –Von Dienstag, 6. Juni 2017,  bis voraussichtlich Dienstag, 7. November 2017, ist die Ramelshovener Straße gesperrt. Die Vollsperrung wird notwendig, da in der Ramelshovener Straße der Kanal erneuert und die Straße ausgebaut wird.

Die Freiwillige Feuerwehr, die im Baustellenbereich Ihren Sitz hat, kann jedoch problemlos zur Ihren Einsätzen ausrücken.

Da derzeit auch noch in der Nettekovener Straße – seit dem 10. Mai 2017 ebenfalls unter Vollsperrung - ein Neubau errichtet wird, ist für beide Maßnahmen eine großräumige Umleitungsbeschilderung über die Nettekovener Straße – Raiffeisenstraße – Hauptstraße (L113) eingerichtet.
 
Feuerwehr und Rettungsdienste sind über die Sperrung informiert.
Das Straßenverkehrsamt des Rhein-Sieg-Kreises bittet um Verständnis für die Beeinträchtigungen.

Details zu den Arbeiten und den damit verbundenen Verkehrsbeeinträchtigungen sowie sonstige aktuelle Verkehrsmeldungen zu Straßenbauarbeiten, Sperrungen oder Staus im Rhein-Sieg-Kreis sind auch unter www.mobil-im-rheinland.de im Bereich ‚Aktuelle Störungsmeldungen‘ abrufbar.

Hinweis:
Der „Tag der offenen Tür“ bei der Freiwilligen Feuerwehr in Alfter-Witterschlick am letzten Augustwochenende wird wie geplant stattfinden.

 

 

 

 

Vorbild für andere Regionen: 3. Fortbildungstag für Lehrerinnen und Lehrer neu zugewanderter Kinder und Jugendlicher

Rhein-Sieg-Kreis (db) –  120 Lehrerinnen und Lehrer aus dem Rhein-Sieg-Kreis und dem restlichen Regierungsbezirk Köln haben am Mittwoch (31.05.2017) im Siegburger Kreishaus am 3. Fortbildungstag SEITENEINSTIEG teilgenommen. Mit der Veranstaltung wurde den neuen Herausforderungen des Unterrichts für zugewanderte Kinder und Jugendliche Rechnung getragen.

„Im Rhein-Sieg-Kreis wurden schon immer zugewanderte Kinder und Jugendliche in die Schulen integriert“,  sagte der Landrat des Rhein-Sieg-Kreises Sebastian Schuster in seiner Eröffnungsrede. „Jetzt sind es aber die hohen Zuwanderungszahlen, die uns vor Herausforderungen stellen.“
„Der Schulterschluss zwischen dem Kommunalen Integrationszentrum des Rhein-Sieg-Kreises und der unteren und oberen Schulaufsicht sowie dem Schulamt erleichtert neuzugewanderten Kindern und Jugendlichen den Zugang zum Bildungssystem“, ergänzte der leitende Regierungsschuldirektor der Bezirksregierung Köln Manfred Höhne.

Beim 3. Fortbildungstag SEITENEINSTIEG, der gemeinsam vom Kommunalen Integrationszentrum des Rhein-Sieg-Kreises (KI) und der Bezirksregierung Köln organisiert und durchgeführt wurde, konnten sich die Lehrkräfte über neueste Lehr- und Lernmethoden und -materialien informieren. Zentrale Themen waren neben dem Erwerb der deutschen Sprache auch die Stärkung der sprachlichen Bildung und die Integration. Die 120 Lehrerinnen und Lehrer konnten an Workshops, Vorträgen und Beratungsgesprächen zu diesen Punkten teilnehmen. 15 Ausstellerinnen und Aussteller präsentierten zudem Informationen rund um die Themen Zuwanderung und Integration.

Auf dem „Markt der Möglichkeiten“ präsentierte sich unter anderem auch das Kölner Präventionsprojekt „180 ° - Wende“. Hier engagieren sich die Mitwirkenden gegen die Radikalisierung von Jugendlichen. Schülerinnen und Schüler des Siegburger Gymnasiums Alleestraße stellten zudem ihr Projekt zum Thema Integration vor. Zusammen mit verschiedensten Künstlerinnen und Künstlern engagieren sie sich für die Integration von zugewanderten Schülerinnen und Schülern. Gemeinsam mit dem „Theater Tollhaus“ an der Studiobühne Siegburg und dem Bonner Videokünstler Axel Largo entwickeln die Kinder und Jugendlichen einzelne Sequenzen zu Fluchtursachen sowie Erfahrungen auf der Flucht und nach ihrer Ankunft in Deutschland.

Die Kombination aus Fachvorträgen, Workshops und Präsentationen  beim 3. Fortbildungstag SEITENEINSTIEG  wurde von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern als gelungene Unterstützung für die praktische Arbeit vor Ort  bezeichnet.

Im Rhein-Sieg-Kreis gibt es mehr als 110 Sprachfördergruppen in allen Schulformen. Die Schülerinnen und Schüler wechseln nach spätestens 2 Jahren in die Regelklassen. Dort benötigen sie aber weiterhin Förderung in Deutsch, um auch in allen anderen Fächern erfolgreich sein zu können. „Den Lehrkräften kommt hier eine zentrale Bedeutung für das Gelingen von Integration zu“, so Kreisdirektorin Annerose Heinze. „Der Schlüssel zu gelingender Integration junger Menschen basiert auf einer bestmöglichen Bildung.“

 

 

 

 

 

Baubeginn für die neue Rettungswache in Swisttal-Heimerzheim

Rhein-Sieg-Kreis (ke) – Nach Pfingsten beginnen die Bauarbeiten für die neue Rettungswache an der Kölner Straße in Swisttal-Heimerzheim. Rund 3,4 Millionen Euro nimmt der Rhein-Sieg-Kreis als Träger des Rettungsdienstes in die Hand, um bis Mitte 2018 einen modernen und zukunftsfähigen Rettungsstandort zu errichten. Von der neuen Wache aus werden dann neben einem Großteil der Gemeinde Swisttal auch Teilbereiche der Stadt Bornheim und der entsprechende Abschnitt der A61 versorgt werden.

Auf einer Nutzfläche von rund 630 Quadratmetern entstehen ein Aufenthaltsbereich mit Kochmöglichkeit, Sanitär- und Umkleideräume, ein Schulungsraum, notwendige Lagerflächen sowie die Fahrzeughalle für die Rettungswagen.

Acht Ruheräume bieten den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den einsatzfreien Zeiten Rückzugsmöglichkeiten. Eingerichtet wird außerdem ein Schulungsraum für bis zu 20 Personen. Dort können zukünftig z.B. die im Rahmen der Rettungssanitäter-Ausbildung notwendigen Lehrveranstaltungen stattfinden. Drei Büroräume bieten Platz für Verwaltungstätigkeiten. In der etwa 240 Quadratmeter großen Fahrzeughalle können vier Rettungswagen abgestellt werden. Eine separate Waschhalle ermöglicht die Reinigung und Desinfektion der Fahrzeuge vor Ort.

Die vom Bonner Büro Koenigs Rütter Architekten im Auftrag des Rhein-Sieg-Kreises entwickelte Planung setzt auf einen klaren, einfachen Baukörper, der alle Funktionen auf einer Ebene und unter einem durchgehenden, flachen Dach unterbringt. Mauerklinker als prägendes Fassadenmaterial geben dem Gebäude eine dauerhafte und wartungsarme Hülle.

Die energetischen Kennwerte der Wache werden nahezu Passivhaus-Anforderungen erfüllen. Hierzu erhalten die Außenbauteile eine über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehende Wärmedämmung, eine Lüftungsanalage wird einen großen Teil der Wärmeenergie aus der Abluft zurückgewinnen. Eine Photovoltaikanlage liefert künftig rund ein Drittel des Energiebedarfs.

Die neue Heimerzheimer Wache löst den bisherigen, auf zwei Gebäude verteilten Standort an der Schützenstraße ab. Dieser war zwischenzeitlich mit provisorischen Raumcontainern erweitert worden, um kurzfristig den dringlichsten Raumbedarf, den der 2012 fortgeschriebene Rettungsdienstbedarfsplan identifiziert hatte, decken zu können. Ein dauerhafter Ausbau schied aufgrund des geringen Flächenangebots, der ungünstigen baulichen Situation und der fehlenden Erweiterungsmöglichkeiten jedoch aus.

Die jetzige Planung für die Rettungswache berücksichtigt bereits eine potentielle weitere Erhöhung des Raumbedarfs, die sich mit der aktuell anstehenden erneuten Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplans abzeichnet. Darüber hinaus bietet sie perspektivisch weitere Erweiterungsoptionen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Strengere Regeln für „Drohnen“ - Flüge

Rhein-Sieg-Kreis (db) – Der Rhein-Sieg-Kreis macht auf die neuen Regeln im Umgang mit privat genutzten „Drohnen“ aufmerksam. „Alle Flugmaschinen ab einem Gewicht von 250 Gramm müssen bis spätestens 01. Oktober 2017 mit Namen und Anschrift des Besitzers versehen sein“, so der Umweltdezernent des Rhein-Sieg-Kreises, Christoph Schwarz. Ab 2 Kilogramm Gewicht müssen besondere Kenntnisse beim Betrieb nachgewiesen werden, und ab 5 Kilogramm brauchen Hobbypilotinnen und –piloten die Erlaubnis der Landesluftfahrtbehörde.

Die seit dem 07. April 2017 geltende „Drohnen-Verordnung“ regelt auch, welche Gebiete überhaupt überflogen werden dürfen. Überflugverbote gelten etwa für fremde Wohngrundstücke, Menschenansammlungen, Einsatzorte der Rettungskräfte oder Polizei, Industrieanlagen, Landesbehörden und Kontrollzonen von Flughäfen.

Auch über Naturschutzgebieten ist der Einsatz von Drohnen in der Regel aus Gründen des Artenschutzes verboten. Im Einzelfall kann die untere Naturschutzbehörde Ausnahmen zulassen. „Dabei handelt es sich dann zum Beispiel um Drohnenüberflüge zu wissenschaftlichen Zwecken oder zum Monitoring von Naturschutzmaßnahmen“, so der Umweltdezernent.

Wer sich nicht an diese Verbote hält, muss mit Geldbußen bis zu 50.000 Euro rechnen. Die zuständige Landesluftfahrtbehörde wird entweder selbstständig oder nach einer Anzeige durch die Polizei, das Ordnungsamt oder Privatpersonen tätig.

Videoaufnahmen mit Drohnen anzufertigen wird immer beliebter. Allein im Jahr 2016 sollen in Deutschland knapp eine halbe Million der kleinen, unbemannten und elektrisch angetriebenen Fluggeräte verkauft worden sein.

Weitere Informationen finden Sie unter

www.bmvi.de/drohnen
www.rhein-sieg-kreis.de/schutzgebiete

 

 

 

 

Sperrung der Kreisstraße 53 in Meckenheim-Lüftelberg – Rhein-Sieg-Kreis saniert Asphaltdecke

Rhein-Sieg-Kreis (db) –  Die Ortsumgehung von Meckenheim-Lüftelberg wird von Montag, 12.06.2017 bis voraussichtlich 24.06.2017 auf einer Länge von rund einem Kilometer komplett gesperrt. Der Rhein-Sieg-Kreis saniert dann für circa 160.000 Euro die Asphaltdecke der K 53.

Eine großräumige Umleitung für den Durchgangsverkehr führt über die L 113 nach Ramershoven, in Rheinbach über die B 266, weiter über die L 158 bis Meckenheim und dort dann wieder zurück auf die K 53. Um den Linienbusverkehr zu gewährleisten, wird die Strecke in zwei Bauabschnitte eingeteilt. So können die Busse entweder südlich durch Lüftelberg, oder nördlich durch das Industriegebiet den jeweilig gesperrten Bauabschnitt umfahren. Auf diese Weise kann der ÖPNV die großräumige Umleitungsstrecke umgehen.

Feuerwehr, Rettungsdienste und ÖPNV sind über die Sperrung der K 53 informiert.

Die Abteilung Kreisstraßenbau des Rhein-Sieg-Kreises bittet für die mit den Bauarbeiten verbundenen Beeinträchtigungen um Verständnis.

Details zu den Arbeiten und den damit verbundenen Verkehrsbeeinträchtigungen sowie sonstige aktuelle Verkehrsmeldungen zu Straßenbauarbeiten, Sperrungen oder Staus im Rhein-Sieg-Kreis sind auch unter www.mobil-im-rheinland.de im Bereich ‚Aktuelle Störungsmeldungen‘ abrufbar.

 

 

 

 

 

Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz und Landwirtschaft des Rhein-Sieg-Kreises tagt

Rhein-Sieg-Kreis (hei) –  Der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz und Landwirtschaft des Rhein-Sieg-Kreises tagt am 12. Juni 2017.   

Unter anderem werden die Ausschussmitglieder über den Entwurf zu einer Katzenschutzverordnung vorberaten, bevor hierüber im Kreistag am 6. Juli 2017 entschieden werden soll.

Des Weiteren steht die zukünftige Struktur der Energieagentur Rhein-Sieg auf der Tagesordnung. Die Energieagentur Rhein-Sieg gilt als ein zentraler Baustein der Klimaschutzpolitik des Rhein-Sieg-Kreises.

Auch werden sich die Ausschussmitglieder mit dem Beitritt des Landkreises Ahrweiler zum Abfall-Zweckverband REK (Rheinische Entsorgungskooperation) befassen, dem derzeit neben dem Rhein-Sieg-Kreis noch die Stadt Bonn, der Kreis Neuwied und der Rhein-Lahn-Kreis angehören.   

Interessierte Bürgerinnen und Bürger sind herzlich zur Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klimaschutz und Landwirtschaft des Rhein-Sieg-Kreises am Montag, 12.06.2017, um 16.00 Uhr, im Siegburger Kreishaus, Großer Sitzungssaal A 1.16, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg, eingeladen.

 

 

 

 

 

Sicherheit für Kinder: Rhein-Sieg-Kreis appelliert an Vernunft aller Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer

Rhein-Sieg-Kreis (db) – Zum Kindersicherheitstag am 10. Juni erinnert der Rhein-Sieg-Kreis alle Verkehrsteilnehmerinnen und –teilnehmer an das richtige Verhalten an Schulbushaltestellen. „Die Situation an den Haltestellen birgt gerade für die schwächsten Verkehrsteilnehmer, unsere Kinder, viele Gefahren“, so der Leiter des Straßenverkehrsamtes des Rhein-Sieg-Kreises, Harald Pütz.

„Oft wollen Kinder schnell ein- oder aussteigen und rennen auch hinter dem haltenden Bus über die Straße. Zudem können gerade Grundschulkinder oft die Geschwindigkeit herannahender Autos nicht korrekt einschätzen“, so Pütz weiter. Verkehrsteilnehmerinnen und –teilnehmer sollten sich Schulbushaltestellen dementsprechend vorausschauend und vorsichtig nähern.

Zudem erinnert der Leiter des Straßenverkehrsamtes an die diesbezüglich geltenden Verkehrsregeln. Autofahrer dürfen an haltenden Bussen – egal ob Linien- oder Schulbus – nur vorsichtig vorbeifahren. Falls nötig, muss das Auto warten. An gefährlichen Haltestellen, die mit einem entsprechenden Schild markiert sind, müssen die Busfahrer das Warnblinklicht einschalten. „Hier sind die Regeln strikter“, sagt Harald Pütz. „Sobald ein Bus während der Fahrt das Warnblinklicht einschaltet, gilt ein Überholverbot“. An stehenden Bussen mit eingeschaltetem Warnblinklicht dürfen Autofahrer lediglich in Schrittgeschwindigkeit vorbeifahren – das gilt auch für den Gegenverkehr.

Gleichzeitig sind aber auch die Eltern gefragt. „Die wichtigsten Regeln sollten mit dem Kind geübt werden“, erinnert der Leiter des Straßenverkehrsamtes. So sollte das Kind rechtzeitig  an der Haltestelle sein, denn Zeitdruck führt oft zu Unaufmerksamkeit. Beim Warten auf den Bus sollten Kinder in sicherer Entfernung zum Fahrbahnrand stehen und auch erst dann an den Bus herantreten, wenn dieser gehalten und die Türen bereits geöffnet hat.

Nach dem Aussteigen sollten Schülerinnen und Schüler warten, bis der Bus weggefahren ist. „Erst dann können Kinder eine Straße sicher überqueren, so Pütz. „Im Optimalfall über einen Fußgängerüberweg.“


Kontaktdaten:

 

 

 

 

Ängste und Depressionen bei Jugendlichen - Gesprächsabend für Eltern

Rhein-Sieg-Kreis (db) –  Die Erziehungs- und Familienberatungsstelle des Rhein-Sieg-Kreises bietet Eltern einen Gesprächsabend zum Thema „Was ist los mit meinem Kind? – Ängste und Depressionen bei Jugendlichen“ an. Er findet am 29.06.2017 um 20 Uhr statt und richtet sich an Eltern aus Rheinbach, Meckenheim, Swisttal und Wachtberg.

Hintergrund ist die steigende Zahl von Jugendlichen, die mit Ängsten und Depressionen zu kämpfen haben. Gerade in der Pubertät können dadurch eine Reihe sozialer und psychischer Probleme auftreten. Diese belasten die Jugendlichen in einer wichtigen Entwicklungsphase.

Beim Gesprächsabend soll geklärt werden, worauf Eltern achten, was sie tun und vor allem wie sie ihr Kind unterstützen können. Gestaltet wird der Abend von Martina Kraemer. Treffpunkt ist die Erziehungs- und Familienberatungsstelle des Rhein-Sieg-Kreises in der Aachener Straße 16 in Rheinbach.

Da die Teilnehmerzahl begrenzt ist, sollten sich Interessierte unter 02226 / 9278 – 5660 oder eb.rheinbach@rhein-sieg-kreis.de anmelden.

 

 

 

 

 

 

Bezirksregierung genehmigt Kreishaushalt 2017/2018

Rhein-Sieg-Kreis (ar) – Der Doppelhaushalt des Rhein-Sieg-Kreises für die Jahre 2017/2018 ist genehmigt. Die zuständige Bezirksregierung Köln bewilligte damit gleichzeitig die festgesetzten Kreisumlagehebesätze.

„Ausdrücklich begrüße ich die Anstrengungen des Kreises, durch die Einrichtung eines fraktionsübergreifenden Arbeitskreises Konsolidierung sämtliche Produkte des Kreishaushalts nach Ertrag und Aufwand auf Verbesserungspotential zu prüfen. Gleiches gilt für die in der Kreisverwaltung durchgeführte Organisationsuntersuchung durch die vom Kreis eigens hierzu beauftragte Gemeindeprüfungsanstalt NRW (GPA), anhand derer Organisationsstruktur und Aufgabenwahrnehmung kritisch hinterfragt wurden mit dem Ziel, Optimierungsmöglichkeiten mit entsprechenden Konsolidierungsbeiträgen für den Kreishaushalt zu identifizieren (...). Der Kreis wird damit der Forderung gerecht, Konsolidierungsprozesse als ständige Wegbegleiter der Haushaltsplanung anzusehen", erkannte Regierungspräsidentin Gisela Walsken die umgesetzten und eingeleiteten Maßnahmen des Rhein-Sieg-Kreises zum Haushaltsausgleich an. „Die Regierungspräsidentin bestätigt damit die geleistete Arbeit auf Kreisebene. Zudem ist es uns gelungen, die kreisangehörigen Kommunen durch die Senkung der Kreisumlage zu unterstützen“, freut sich Landrat Sebastian Schuster.  

Für das Jahr 2017 beträgt der Hebesatz der allgemeinen Kreisumlage 36,00 % und konnte damit gegenüber 2016 (36,59 %) spürbar gesenkt werden. Für 2018 wurde eine erneute Senkung auf dann 35,40 % genehmigt. Der Rhein-Sieg-Kreis hat damit, wie die Bezirksregierung weiter feststellt, "mit Rücksicht auf die kreisangehörigen Städte und Gemeinden davon Abstand genommen, eine Kreisumlage zu erheben, mit der die Gesamtaufwendungen in vollem Umfang gedeckt werden". Die entstehenden Jahresfehlbeträge können durch Heranziehung der Ausgleichsrücklage aus Haushaltsüberschüssen der Jahre 2013 bis 2015 gedeckt werden.

Für die Jugendamtsumlage, die alle kreisangehörigen Gemeinden ohne eigenes Jugendamt aufbringen, wurde der Hebesatz auf 29,94 % in 2017 (30,34 % in 2016) und 30,40 % in 2018 festgesetzt.

Insgesamt beläuft sich das Haushaltsvolumen im Jahr 2017 auf rd. 707,9 Millionen Euro (2018: 740,4 Millionen Euro), wobei die Transferaufwendungen für Sozial- und Jugendhilfeleistungen mit rund 280 Millionen Euro bereits deutlich mehr als ein Drittel der Gesamtaufwendungen ausmachen. Für die an den Landschaftsverband Rheinland zu zahlende Umlage zur Abdeckung der von ihm erbrachten Leistungen fallen weitere rund 130 Millionen Euro an.

Die übrigen Finanzressourcen werden für weitere wesentliche Aufgabenbereiche des Kreises, wie etwa den öffentlichen Personennahverkehr, Schulen und Kultur, Kreisentwicklung, Bevölkerungs- und Verbraucherschutz, Gesundheit oder in den Bereichen Klima, Umwelt und Naturschutz benötigt.