- Arbeitskreis „Flüchtlingshilfe Ruppichteroth“
- Notarsprechtag
- Bereitschaftsdienste
- Aus Amt und Rat
Der Arbeitskreis „Flüchtlingshilfe Ruppichteroth“ informiert!
Liebe Mitglieder des Arbeitskreises „Flüchtlingshilfe Ruppichteroth“,
der gesamte Arbeitskreis „Flüchtlingshilfe Ruppichteroth“ mit allen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern wird herzlich zu einem Gedanken- und Informationsaustausch
am 12.06.2017 um 19.00 Uhr ins Pfarrheim Ruppichteroth eingeladen.
Ich freue mich auf Ihr/Euer Erscheinen!
Ruppichteroth, den 22. Mai 2017
gez. Klaus Schramm
für den Arbeitskreis „Flüchtlingshilfe Ruppichteroth“
Notarsprechtag in Ruppichteroth
Der nächste Sprechtag von Herrn Notar Stefan Wegerhoff, Hennef, findet am Freitag,
dem 2. Juni 2017, in der Zeit von 9.00 – 11.30 Uhr, im Rathaus in Schönenberg,
Zimmer 121, statt.
Um Wartezeiten im Rahmen des Sprechtages zu vermeiden, wird um Terminvereinbarung beim Notariat in Hennef unter der Telefon-Nummer 02242 / 92410 gebeten.
Die weiteren Notarsprechtage werden rechtzeitig im Mitteilungsblatt bekanntgegeben.
Bereitschaftsdienste
Polizei-Notruf 110
Polizeibezirksdienststelle 02295/5425
(Sankt-Florian-Straße 8)
Bürgersprechstunde nach telefonischer
Vereinbarung unter der Rufnummer 0173/5624217
Feuerwehr- und Rettungsdienst: 112
Krankentransporte 02241/19-222
GEMEINDEWERKE RUPPICHTEROTH GmbH
VER- UND ENTSORGUNGSBETRIEBE
Störfall – Telefon- Nummer
0800/ 7766655
Unter den o.g. Rufnummern erreichen Sie den Notdienst der Gemeindewerke Ruppichteroth GmbH für die Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung der Gemeinde Ruppichteroth über die Leitstelle des Aggerverbandes.
NOTDIENST DES RWE
Bei Stromausfall im Versorgungsnetz erreichen Sie den Störungsdienst der RWE Energie AG
unter der Telefon – Nr. 0800/4112244
Notruf-Nummer der Rhenag 0180/2484848
Ärztlicher Bereitschaftsdienst für die Gemeinde Ruppichteroth
In der sprechstundenfreien Zeit erreichen Sie den ärztlichen Bereitschaftsdienst aller Fachrichtungen für den Rhein-Sieg-Kreis unter der
zentralen Rufnummer 116 117
Bei lebensbedrohenden Zwischenfällen und Unfällen: 112
ZAHNÄRZTE des rechtsrheinischen Rhein-Sieg-Kreises
Telefonischer Ansagedienst zum zahnärztlichen Notdienst: 01805-986700
Die Notfalldienstzentrale für den gesamten rechtsrheinischen RSK ist folgendermaßen besetzt:
- wöchentlich von 18.00 Uhr bis 08.00 Uhr des darauffolgenden Morgens,
- mittwochs von 13.00 Uhr bis zum nächsten Morgen 08.00 Uhr,
- freitags von 14.00 Uhr bis zum nächsten Morgen 08.00 Uhr und
- an Samstagen, Sonntagen, sowie an Feiertagen, ganztägig.
INFORMATIONSZENTRALE FÜR VERGIFTUNGSFÄLLE
Universitätsklinik Bonn, Telefon-Nr.: 0228-19240
APOTHEKEN-NOTDIENST:
Die nächsten 4 notdienstbereiten Apotheken für den Standort: Ruppichteroth, vom 27.05.2017 bis 02.06.2017
Samstag, 27. Mai 2017
Markt-Apotheke, Am Markt 7, 53783 Eitorf, 02243/80088
Oberberg Apotheke, Wiesenstraße 6, 51674 Wiehl, 02262/9998390
Die Bahnhof-Apotheke, Hauptstr. 66, 51491 Overath, 02206/2857
easyApotheke Siegburg City Dr. Irene Pigulla e.K., Neue Poststr. 1-3, 53721 Siegburg, 02241/8663620
Sonntag, 28. Mai 2017
Rosen-Apotheke, Hauptstr. 32, 53819 Neunkirchen-Seelscheid, 02247/91790
St. Laurentius-Apotheke, Auf der Niedecke 4, 51570 Windeck (Dattenfeld), 02292/2340
Falken-Apotheke, Drabenderhöher Str. 35, 51674 Wiehl (Drabenderhöhe), 02262/701464
Elefanten-Apotheke, Hauptstr. 37b, 53797 Lohmar, 02246/4954
Montag, 29. Mai 2017
Burg-Apotheke, Dr.-Wirtz-Str. 3, 53804 Much, 02245/91650
Siegtal-Apotheke, Siegtalstr. 34, 51570 Windeck (Herchen), 02243/2503
Die Bären Apotheke, Nümbrechter Str. 7b, 51545 Waldbröl, 02291/4640
Adler-Apotheke, Bielsteiner Str. 117, 51674 Wiehl (Bielstein), 02262/72150
Dienstag, 30. Mai 2017
Rathaus-Apotheke, Hauptstr. 72, 53819 Neunkirchen-Seelscheid, 02247/920170
Wald-Apotheke, Hochstr. 16, 51545 Waldbröl, 02291/901034
Steinhof Apotheke, Hauptstraße 42, 51491 Overath, 02206/912830
Agger-Apotheke, Königstr. 6, 51645 Gummersbach (Dieringhausen), 02261/98450
Mittwoch, 31. Mai 2017
Forellen-Apotheke, Zeithstr. 137, 53819 Neunkirchen-Seelscheid, 02247/6033
Burg-Apotheke, Waldbröler Str. 24, 51570 Windeck (Schladern), 02292/2900
Löwen-Apotheke, Wülfringhausener Str. 1-5, 51674 Wiehl, 02262/93308
Antonius-Apotheke, Schulstraße 25, 53757 Sankt Augustin (Niederpleis), 02241/334510
Donnerstag, 1. Juni 2017
Max und Moritz Apotheke, Hauptstr. 8, 53819 Neunkirchen (Seelscheid), 02247/300707
Bahnhof-Apotheke, Bahnhofstr. 26A, 53783 Eitorf, 02243/6177
Adler-Apotheke, Kaiserstr. 26, 51545 Waldbröl, 02291/92190
Adler-Apotheke, Bielsteiner Str. 117, 51674 Wiehl (Bielstein), 02262/72150
Freitag, 2. Juni 2017
Rosen-Apotheke, Hauptstr. 32, 53819 Neunkirchen-Seelscheid, 02247/91790
Wald-Apotheke, Hochstr. 16, 51545 Waldbröl, 02291/901034
Engelbert Humperdinck-Apotheke, Humperdinckstr. 14, 53721 Siegburg, 02241/592040
Neue Löwen-Apotheke, Dollendorfer Str. 27, 53639 Königswinter (Oberpleis), 02244/2815
ALZHEIMERSPRECHSTUNDE
kostenfrei
im Seniorenzentrum Siegburg
Friedrich-Ebert-Straße 16, 53721 Siegburg
Immer am 2. Mittwoch eines jeden Monats
Um 16.30 – 18.00 Uhr.
(Parkmöglichkeiten vorhanden)
Hier können in einer Gruppe von betroffenen Angehörigen Fragen zu Alzheimer und anderen Demenzerkrankungen erörtert werden. Begleitung: ein Facharzt der Praxis Fetinidis, Kelzenberg und Sarkessian und Fachkraft des Hauses.
Ansprechpartnerin: Frau Bäsch: 02241/2504-1036 oder 2504-2000
Multiple Sklerose
DMSG Betroffenen-Berater
Uwe Stommel – DMSG Betroffenen-Berater
Tel.: 02295-902118
e-mail: Uwe.Stommel@gmail.com
Michael Wendel – DMSG Betroffenen-Berater
Tel.: 02243-80373
e-mail: mianwe@t-online.de
Drogen-Suchthilfen
1. |
Suchtkrankenhilfe des Caritasverband für den Rhein-Sieg-Kreis e.V. Ansprechpartner: Herr Pöplau Tel.-Nr. (02241) 1209-302 |
2. |
Diakonisches Werk Siegburg Drogenhilfe -Zentrale und Beratungsstelle- Ansprechpartner: Herr Wolf Tel.-Nr.: 02241/66656 |
3. |
Kommissariat Kriminalprävention/ Opferschutz Siegburg Herr Seeger Tel.-Nr.: 02241/541-4715 |
4. |
Kriminalkommissariat 41 Siegburg Ansprechpartner: Herr Krist Tel.-Nr.: 02241/541-4411 |
Weitere Informationen sind im Rathaus, Tel.-Nr.: 02295/4925, erhältlich.
SOZIALPSYCHIATRISCHES ZENTRUM
Sozialpsychiatrisches Zentrum Eitorf/Siebengebirge
Kontakt- und Beratungsstelle des SPZ Eitorf in der Gemeinde Ruppichteroth
Jeden Mittwoch findet in den Räumen der evangelischen Kirchengemeinde, Burgstraße 8, 53809 Ruppichteroth
die Kontakt- und Beratungsstelle von 14.00 - 17.00 Uhr statt (andere Zeiten werden bekannt gegeben und/oder erfolgen per Aushang).
Sozialpsychiatrisches Zentrum
Eitorf/Siebengebirge
Tagesstätte und Kontaktstelle
Siegstraße 16, 53783 Eitorf/Sieg,
Tel.-Nr.: 02243-82670
E-Mail: Kobe@awo-bnsu.de
SPZ Notfalldienst Rhein-Sieg-Kreis ist unter der Nummer 02243-847580 zu erreichen.
Beratungs- und Betreuungszentrum Eitorf, Spinnerweg 51-54, 53783 Eitorf
Telefon: 02243/84758-0
Fax : 02243/84758-11
Beratungszeiten:
nach Vereinbarung !
Tagesstätte & Kontaktstelle:
Siegstrasse 16, 53783 Eitorf
Telefon: 02243/82670
Fax: 02243/842794
Öffnungszeiten:
montags 11.30 - 14.30 Uhr: Brunch, Offene Angebote
donnerstags 15.00 - 19.00 Uhr: Offener Treff
Jeden 2. Samstag 9.30 - 12.00 Uhr
(Möglichkeit zum gemeinsamen Frühstück)
Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“
Das Hilfetelefon ist das erste Beratungsangebot in Deutschland, das barrierefrei, kostenlos und vertraulich rund um die Uhr erreichbar ist. Die mehr als 60 Fachberaterinnen sind wie folgt erreichbar:
Telefon: 08000 116 016 sowie
über Chat und E-Mail auf der Website www.hilfetelefon.de.
Sie unterstützen jedoch nicht nur gewaltbetroffene Frauen, sondern beraten auch Familienmitglieder, Freunde und Fachkräfte. Jederzeit können Dolmetscherinnen für 15 Sprachen zugeschaltet werden.
Sprechstunden der Sozialarbeiter des Jugendhilfezentrums Neunkirchen-Seelscheid,
zuständig für die Gemeinde Ruppichteroth
Seit dem 1. Oktober 2012 sind für die Gemeinde Ruppichteroth zwei neue Bezirkssozialarbeiter des Jugendhilfezentrums Neunkirchen-Seelscheid tätig.
Frau Wagner ist für Ruppichteroth Zentrum sowie für die Ortsteile Harth, Köttingen und Oeleroth zuständig, Frau Schlüssel für Schönenberg und Winterscheid.
Die Sprechstunde von Frau Wagner findet donnerstags in der Zeit von 14:00 - 15:00 Uhr in den Räumlichkeiten des Ökumenischen Familienzentrums „Unter`m Regenbogen“, Am Kindergarten 4, statt.
Die Sprechstunde von Frau Schlüssel ist donnerstags von 14:00 - 15:00 Uhr im Rathaus in Schönenberg. Außerhalb der Sprechstunde sind die Mitarbeiter des Jugendhilfezentrums unter folgenden Rufnummern zu erreichen:
Frau Wagner: 02247/9215-5518,
Frau Schlüssel: 02247/9215-5528.
Außerhalb dieser Sprechzeiten und der Öffnungszeiten des Jugendhilfezentrums steht für dringende Meldungen in Sachen Kindeswohl die Feuer- und Rettungsleitstelle unter der Ruf-Nr. 112 zur Verfügung
N e u b ü r g e r b e a u f t r a g t e r
Persönlicher Ansprechpartner für alle Zugewanderten ist der Neubürgerbeauftragte des Rhein-Sieg-Kreises, Ludwig Neuber. Er bietet nach telefonischer Vereinbarung
Sprechstunden an. Termine können mit ihm telefonisch unter der Rufnummer 02295/902318 oder 0160/8230810 oder per E-Mail an ludwig@neuber.de vereinbart werden. Der Kontakt kann auch über das Kommunale Integrationszentrum des Rhein-Sieg-Kreises, - Der Landrat -, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg, Telefon 02241 /13-2107, E-Mail: integration@rhein-sieg-kreis.de hergestellt werden.
Aus Amt und Rat
Ausfall der Sitzung des Ausschusses für Planung und Umweltschutz
Die für Dienstag, den 30. Mai 2017, vorgesehene Sitzung des Ausschusses für Planung und Umweltschutz des Rates der Gemeinde Ruppichteroth entfällt.
Sitzung des Betriebsausschusses
Am Dienstag, den 30. Mai 2017, um 18.00 Uhr, findet im Sitzungssaal des Rathauses in Schönenberg eine Sitzung des Betriebsausschusses des Rates der Gemeinde Ruppichteroth mit folgender Tagesordnung statt:
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Öffentlicher Teil |
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1. |
Fragestunde für Einwohner |
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2. |
Interkommunales Klimaschutzkonzept; hier: Finanzierung von Eigenanteilen der Gemeinde betreffend das |
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3. |
Mitteilungen und Anfragen |
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Nichtöffentlicher Teil |
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4. |
Benennung des Prüfers der Jahresabschlüsse 2017 der Eigenbetriebe Ruppichteroth (Abwasserbeseitigung und Energie) |
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5. |
Mitteilungen und Anfragen |
Sitzung des Hauptausschusses
Am Mittwoch, den 31. Mai 2017, um 18.00 Uhr, findet im Sitzungssaal des Rathauses in Schönenberg eine Sitzung des Hauptausschusses des Rates der Gemeinde Ruppichteroth mit folgender Tagesordnung statt:
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Öffentlicher Teil |
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1. |
Fragestunde für Einwohner |
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2. |
Beitritt der Gemeinde Ruppichteroth zur "d-NRW AöR" (Anstalt des öffentlichen Rechts) |
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3. |
Mitteilungen und Anfragen |
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Nichtöffentlicher Teil |
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4. |
Wahl einer Schiedsperson und der Stellvertreterin bzw. des Stellvertreters für das Schiedsamt in der Gemeinde Ruppichteroth |
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5. |
Mitteilungen und Anfragen |
Sitzung des Ausschusses für Schule und Sport
Am Mittwoch, den 31. Mai 2017, um 17.30 Uhr, findet im Sitzungssaal des Rathauses in Schönenberg eine öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule und Sport des Rates der Gemeinde Ruppichteroth mit folgender Tagesordnung statt:
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Öffentlicher Teil |
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1. |
Fragestunde für Einwohner |
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2. |
Sportlerehrung 2016 |
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3. |
Mitteilungen und Anfragen |
Niederschrift des Ausschusses für Schule und Sport
Nachstehend wird die Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für Schule und Sport des Rates der Gemeinde Ruppichteroth vom 25. April 2017 gemäß § 26 der Geschäftsordnung für den Rat der Gemeinde bekannt gegeben.
Öffentlicher Teil
Tagesordnungspunkt:
Verpflichtung einer sachkundigen Bürgerin
Der Ausschussvorsitzende Rohs verpflichtet die sachkundige Bürgerin Angelina Komlanvi
in der durch die Verwaltungsvorschriften zu § 32 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen a.F. (GO NRW) vorgeschriebenen feierlichen Form.
Tagesordnungspunkt:
Sanierung, Modernisierung und Ausbau der kommunalen Schulinfrastruktur
- Gesetz zur Stärkung der Schulinfrastruktur in Nordrhein-Westfalen
("Gute Schule 2020") -
hier: Konzept zur Verwendung der für die Jahre 2017 - 2020 eingeräumten
Kreditkontingente
Der Ausschuss für Schule und Sport empfiehlt dem Rat der Gemeinde die Verwendung der Mittel, die das Land Nordrhein-Westfalen über die NRW.BANK aus dem Programm „Gute Schule 2020“ gewährt, gemäß dem von der Verwaltung vorgelegten Konzept zu beschließen.
Die darüber hinausgehenden weiteren Maßnahmen und Beschaffungen sind gemäß dem weiteren von der Verwaltung vorgelegten Konzept durchzuführen. Eine Deckung erfolgt durch die Schulpauschale bzw. die Investitionspauschale.
Die in den vorgenannten Konzepten aufgeführten Positionen sind im Entwurf zum Haushalt 2017/2018 veranschlagt.
einstimmig
Niederschrift des Rates
Nachstehend wird die Niederschrift über die Sitzung des Rates der Gemeinde Ruppichteroth vom 25. April 2017 gemäß § 26 der Geschäftsordnung für den Rat der Gemeinde bekannt gegeben.
Öffentlicher Teil
Tagesordnungspunkt:
Ehrung eines Gemeindevertreters
Für 35-jährige ununterbrochene Tätigkeit im Rat der Gemeinde Ruppichteroth überreicht Bürgermeister Loskill an Gemeindevertreter Kaiser eine Urkunde sowie ein Buchgeschenk. Der Bürgermeister zeigt einzelne Stationen des kommunalpolitischen Werdegangs von Gemeindevertreter Kaiser auf und würdigt dessen Verdienste für die Gemeinde Ruppichteroth.
Bürgermeister Loskill spricht Gemeindevertreter Kaiser Dank und Anerkennung für dessen Tätigkeit zum Wohle der Gemeinde Ruppichteroth aus.
Tagesordnungspunkt:
Benutzungs- und Gebührensatzung für Unterkünfte für Flüchtlinge und Obdachlose der Gemeinde Ruppichteroth
Gemeindevertreter Kemper beantragt für die Fraktion DIE LINKE den vorliegenden Satzungsentwurf in Zusammenhang mit der Erhebung von Benutzungsgebühren um folgenden Satz zu ergänzen:
„Werden mehrere Einzelpersonen in einem Raum untergebracht, werden die Gebühren anteilig berechnet.“
Ablehnung durch Mehrheitsbeschluss bei
2 Ja-Stimmen der Fraktion DIE LINKE, 2 Ja-Stimmen der Fraktion Bündnis 90/
Die Grünen, 1 Nein-Stimme des Bürgermeisters, 16 Nein-Stimmen der CDU-Fraktion,
6 Nein-Stimmen der SPD-Fraktion, 2 Nein-Stimmen der FDP-Fraktion
Der Rat der Gemeinde beschließt aufgrund einer Empfehlung des Hauptausschusses die Benutzungs- und Gebührensatzung für Unterkünfte für Flüchtlinge und Obdachlose der Gemeinde Ruppichteroth.
Zustimmung durch Mehrheitsbeschluss bei
1 Ja-Stimme des Bürgermeisters, 16 Ja-Stimmen der CDU-Fraktion, 6 Ja-Stimmen der SPD-Fraktion, 2 Ja-Stimmen der FDP-Fraktion, 2 Nein-Stimmen der Fraktion DIE LINKE, 2 Enthaltungen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Bei der Beratung und Beschlussfassung hat die Kalkulation der Benutzungsgebühren vorgelegen.
Hinweis:
Die Benutzungs- und Gebührensatzung für Unterkünfte für Flüchtlinge und Obdachlose der Gemeinde Ruppichteroth wurde im Mitteilungsblatt (Amtsblatt) für die Gemeinde Ruppichteroth am 28. April 2017, Kalenderwoche 17, öffentlich bekannt gemacht.
Tagesordnungspunkt:
2. Nachtrag zur Hauptsatzung der Gemeinde Ruppichteroth aufgrund der Änderung der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in Verbindung mit der Verordnung über die Entschädigung der Mitglieder kommunaler
Vertretungen und Ausschüsse (Entschädigungsverordnung - EntschVO)
Der Rat der Gemeinde beschließt aufgrund einer Empfehlung des Hauptausschusses, unter Würdigung der Ausführungen in der maßgebenden Verwaltungsvorlage vom 22.03.2017, mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Mitglieder den Erlass des 2. Nachtrages zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Ruppichteroth im Rhein-Sieg-Kreis vom 28.06.2000, zuletzt geändert durch den 1. Nachtrag vom 15.12.2009.
einstimmig
Hinweis:
Der 2. Nachtrag zur Hauptsatzung der Gemeinde Ruppichteroth wurde im Mitteilungsblatt (Amtsblatt) für die Gemeinde Ruppichteroth am 5. Mai 2017, Kalenderwoche 18, öffentlich bekannt gemacht.
Tagesordnungspunkt:
Zuwendungen an die Fraktionen des Rates der Gemeinde Ruppichteroth zu den sächlichen und personellen Aufwendungen für die Geschäftsführung (Fraktionszuwendungen);
hier: Keine Übernahme der Mietkosten für Büroräume der Fraktionen
- Antrag der Fraktion DIE LINKE vom 20.04.2016 -
Der Rat der Gemeinde beschließt aufgrund einer Empfehlung des Hauptausschusses:
Dem Antrag der Fraktion DIE LINKE vom 20.04.2016 wird dahingehend entsprochen, dass die Gemeinde Ruppichteroth den Fraktionen des Rates der Gemeinde Ruppichteroth bei Bedarf Räumlichkeiten für Fraktions- und Arbeitskreissitzungen unentgeltlich zur Verfügung stellt.
Grundlage hierfür ist der § 56 Abs. 3 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in Verbindung mit dem Erlass „Zuwendungen kommunaler Körperschaften an Fraktionen der Vertretungen“ in der derzeit gültigen Fassung. Dadurch entfällt die Bereitstellung von Geldmitteln für die Anmietung von Räumen (einschl. Nebenkosten) zur Durchführung von Fraktions- und Arbeitskreissitzungen der Fraktionen des Rates der Gemeinde Ruppichteroth.
Dem vorgenannten Antrag der Fraktion DIE LINKE wird dahingehend nicht gefolgt, dass für Fraktions- und Arbeitskreissitzungen der Fraktionen des Rates der Gemeinde Ruppichteroth der Sitzungssaal des Rathauses bzw. anderweitige Räumlichkeiten des Rathauses zur Verfügung gestellt werden.
Für diesen Zweck wird den Fraktionen des Rates der Gemeinde Ruppichteroth das Foyer der Grundschule „Schule am Brölbach“ in Schönenberg bereitgestellt.
einstimmig
Tagesordnungspunkt:
Energetische Maßnahmen an gemeindlichen Gebäuden unter Verwendung von Mitteln aus dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KInvFG)
hier: Durchführungsbeschluss
Der Rat der Gemeinde beschließt aufgrund einer Empfehlung des Hauptausschusses die Durchführung folgender Maßnahmen:
1. Turnhalle an der Grundschule Ruppichteroth
a) Erneuerung der Dacheindeckung inkl. Wärmedämmung und Verbreiterung der Dachüberstände,
b) Energetische Flachdachsanierung des Anbaus der Turnhalle (Geräteräume),
c) Energetische Sanierung der Fensterelemente und der Außentüre,
d) Wärmedämmung der Außenwandflächen,
e) Einbau von Wandheizplatten mit Erneuerung der Steuerung und Rückbau der alten Luftheizung (inkl. Ingenieurhonorar).
Die kalkulierten Gesamtkosten für diese Maßnahmen betragen 229.000,-- €.
2. Bröltalhalle Ruppichteroth
a) Wärmedämmung der obersten Geschossdecke,
b) Sanierung der Glasfassade und der Fenster (inkl. Ingenieurhonorar),
c) Erneuerung der Heizungsverteilung.
Die kalkulierten Gesamtkosten für diese Maßnahmen betragen 337.500,-- €.
3. Sekundarschule Ruppichteroth
a) Erneuerung der Fenster- und Türanlagen Lehrküche mit Sonnenschutz.
Die kalkulierten Gesamtkosten für diese Maßnahme betragen 27.500,-- €.
einstimmig
Tagesordnungspunkt:
Sanierung, Modernisierung und Ausbau der kommunalen Schulinfrastruktur
- Gesetz zur Stärkung der Schulinfrastruktur in Nordrhein-Westfalen
("Gute Schule 2020") -
hier: Konzept zur Verwendung der für die Jahre 2017 - 2020 eingeräumten
Kreditkontingente
Aufgrund einer Empfehlung des Ausschusses für Schule und Sport beschließt der Rat der Gemeinde die Verwendung der Mittel, die das Land Nordrhein-Westfalen über die NRW.BANK aus dem Programm „Gute Schule 2020“ gewährt, gemäß dem Konzept.
Die darüber hinausgehenden weiteren Maßnahmen und Beschaffungen sind durchzuführen. Eine Deckung erfolgt durch die Schulpauschale bzw. die Investitionspauschale.
Die in den vorgenannten Anlagen aufgeführten Positionen sind im Entwurf zum Haushalt 2017/2018 veranschlagt.
einstimmig
Tagesordnungspunkt:
Haushaltssatzung für die Jahre 2017/2018
1.) Ergebnisplan und Finanzplan 2017/2018 sowie Haushaltssatzung 2017/2018
2.) Haushaltssicherungskonzept für die Jahre 2019 bis 2023
3.) Investitionsliste für die Jahre 2017 bis 2023
4.) Feststellung des Stellenplanes für die Jahre 2017/2018
Die Vorsitzenden der Fraktionen tragen ihre Stellungnahmen (= Haushaltsreden) zum Erlass der Haushaltssatzung 2017/2018 vor.
Gemeindevertreter Kemper erläutert für die Fraktion DIE LINKE folgende Anträge vom 13.04.2017:
-
Die Gemeinde Ruppichteroth tritt baldmöglichst aus dem Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen aus.
-
Die amtlichen Mitteilungen der Gemeinde Ruppichteroth werden zukünftig nur noch durch Veröffentlichung im Internet (= gemeindliche Homepage) und am Aushang im Rathaus und an den gemeindeeigenen Schulen bekanntgegeben. Anderweitige
Verträge werden fristgemäß gekündigt. Die Hauptsatzung wird entsprechend angepasst.
-
Die Mitgliedschaft im Touristikverein „bergischer Rhein-Sieg-Kreis (bergisch hoch vier)“ wird fristgemäß gekündigt.
-
Der Hebesatz für die Gewerbesteuer wird ab dem Jahr 2018 um 22 v.H. auf 472 v.H. angehoben.
-
Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird 2018 um 5 v.H. auf 490 v.H. gesenkt.
-
Der Betrag für die Instandhaltung der gemeindeeigenen Straßen wird ab 2018 auf 150.000,-- € pro Jahr erhöht.
-
Zum weiteren Ausbau des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) wird ab 2018 ein Betrag von 25.000,-- € bereitgestellt.
-
Die jährliche Schuldentilgung wird um den dann noch zur Verfügung stehenden
Betrag in Höhe von ca. 35.000,-- € erhöht.
Nach Erläuterungen des Kämmerers, Herrn Schwamborn, zu diesen Anträgen fasst der Rat der Gemeinde im Rahmen eines Abstimmungsdurchgangs zu den zuvor unter Ziffer 1 – 8 aufgeführten Anträgen den nachstehenden Beschluss.
Ablehnung durch Mehrheitsbeschluss bei
2 Ja-Stimmen der Fraktion DIE LINKE, 1 Nein-Stimme des Bürgermeisters, 16 Nein-Stimmen der CDU-Fraktion, 6 Nein-Stimmen der SPD-Fraktion, 2 Nein-Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, 2 Nein-Stimmen der FDP-Fraktion
Der Kämmerer, Herr Schwamborn, informiert über die öffentliche Auslegung des Entwurfs der Haushaltssatzung der Gemeinde Ruppichteroth für die Haushaltsjahre 2017 und 2018 während der Dauer des Beratungsverfahrens durch den Rat der Gemeinde in der Zeit vom 20.03.2017 bis 25.04.2017 während der Dienstzeiten des Rathauses. Die Auslegung ist entsprechend der Vorschriften der Hauptsatzung im Mitteilungsblatt (Amtsblatt) der Gemeinde Ruppichteroth vom 17.03.2017 öffentlich bekannt gemacht worden.
Einsichtnahmen in dem ausgelegten Entwurf sind nicht erfolgt. Einwendungen von Einwohnern oder Abgabepflichtigen gegen diesen Entwurf sind in der Zeit vom 27.03.2017 bis einschließlich 13.04.2017 nicht erhoben worden.
Abstimmung zu 1.) bis 4.):
Der Rat der Gemeinde beschließt aufgrund einer Empfehlung des Hauptausschusses:
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Zu 1.) |
Ergebnisplan und Finanzplan 2017/2018 sowie Haushaltssatzung 2017/2018 |
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1.1 |
den Ergebnisplan für die Haushaltsjahre 2017 und 2018 in der von der Verwaltung vorgelegten Fassung unter Berücksichtigung der in der Sitzung des Hauptausschusses am 05.04.2017 dargestellten Veränderungen gegenüber dem Entwurf zum Haushalt 2017/2018.
2017 2018 Hiernach wird im Ergebnisplan der
Gesamtbetrag der Erträge auf 18.666.649 EUR 19.134.765 EUR Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 21.234.586 EUR 21.020.523 EUR
festgesetzt.
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1.2 |
den Finanzplan für die Haushaltsjahre 2017 und 2018 in der von der Verwaltung vorgelegten Fassung unter Berücksichtigung der in der Sitzung des Hauptausschusses am 05.04.2017 dargestellten Veränderungen gegenüber dem Entwurf zum Haushalt 2017/2018.
Hiernach werden im Finanzplan der
2017 2018 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 17.018.420 EUR 17.902.255 EUR
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 19.020.190 EUR 19.646.105 EUR
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit auf 2.416.830 EUR 2.563.180 EUR
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit auf 8.458.780 EUR 2.761.260 EUR
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf 6.186.000 EUR 237.300 EUR
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf 503.000 EUR 670.600 EUR
festgesetzt.
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1.3 |
die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung in der von der Verwaltung vorgelegten Fassung unter Berücksichtigung der in der Sitzung des Hauptausschusses am 05.04.2017 dargestellten Veränderungen gegenüber dem Entwurf zum Haushalt 2017/2018.
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1.4 |
Haushaltssatzung für die Jahre 2017 und 2018 |
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die Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2017 und 2018.
In dieser Haushaltssatzung werden neben den dargestellten Erträgen und Aufwendungen des Ergebnisplanes und der Einzahlungen und Auszahlungen des Finanzplanes u.a. folgende Festsetzungen getroffen:
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a) |
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für Investitionen erforderlich ist, wird auf 2017 2018 6.186.000 EUR 186.000 EUR festgesetzt.
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b) |
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionsauszahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf 2017 2018 0 EUR 1.143.800 EUR festgesetzt.
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c) |
Die Verringerung der allgemeinen Rücklage aufgrund des voraussichtlichen Jahresergebnisses im Ergebnisplan wird auf 2017 2018 2.567.937 EUR 1.885.758 EUR festgesetzt.
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d) |
Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 2017 2018 25.000.000 EUR 28.000.000 EUR festgesetzt.
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e) |
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für die Haushalts-jahre 2017 und 2018 wie folgt festgesetzt: 2017 2018 |
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1. |
für die land- und forstwirtschaftlichen |
275 v.H. |
275 v.H. |
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2. |
für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf |
495 v.H. |
510 v.H. |
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3. |
für die Gewerbesteuer auf |
450 v.H. |
450 v.H. |
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Abstimmung zu Ziffer 1.1 bis Ziffer 1.4: Zustimmung durch Mehrheitsbeschluss bei 1 Ja-Stimme des Bürgermeisters, 16 Ja-Stimmen der CDU-Fraktion, 2 Ja-Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, 2 Ja-Stimmen der FDP-Fraktion, 6 Nein-Stimmen der SPD-Fraktion, 2 Nein-Stimmen der Fraktion DIE LINKE
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Zu 2.) |
Haushaltssicherungskonzept für die Jahre 2019 bis 2023 |
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das im Entwurf vorgelegte Haushaltssicherungskonzept für die Jahre 2019 bis 2023 unter Berücksichtigung der in der Sitzung des Hauptausschusses am 05.04.2017
Zustimmung durch Mehrheitsbeschluss bei 1 Ja-Stimme des Bürgermeisters, 16 Ja-Stimmen der CDU-Fraktion, 2 Ja-Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, 2 Ja-Stimmen der FDP-Fraktion, 6 Nein-Stimmen der SPD-Fraktion, 2 Nein-Stimmen der Fraktion DIE LINKE
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Zu 3.) |
Investitionsliste für die Jahre 2017 bis 2023 |
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die Investitionsliste für die Jahre 2017 bis 2023.
einstimmig
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Zu 4.) |
Feststellung des Stellenplanes für die Jahre 2017/2018 |
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den Stellenplan für die Haushaltsjahre 2017 und 2018 in der von der Verwaltung vorgelegten Fassung.
Zustimmung durch Mehrheitsbeschluss bei 1 Ja-Stimme des Bürgermeisters, 16 Ja-Stimmen der CDU-Fraktion, 2 Ja-Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, 2 Ja-Stimmen der FDP-Fraktion, 2 Ja-Stimmen der Fraktion DIE LINKE, 6 Nein-Stimmen der SPD-Fraktion
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Tagesordnungspunkt:
Neues Leitbild für die Region Bonn/Rhein-Sieg/Ahrweiler
- Starke Region - Starke Zukunft -
des Regionalen Arbeitskreises Entwicklung, Planung und Verkehr Bonn/
Rhein-Sieg/Ahrweiler (rak);
hier: Beschluss über das neue Leitbild
Der Rat der Gemeinde beschließt aufgrund einer Empfehlung des Ausschusses für Planung und Umweltschutz, das neue Leitbild für die Region Bonn/Rhein-Sieg/Ahrweiler zustimmend zur Kenntnis zu nehmen und die Verwaltung zu beauftragen, die Ziele und Leitsätze des neuen Leitbildes beim zukünftigen Handeln zu Grunde zu legen.
einstimmig