Nachrichten

 

 

- Arbeitskreis „Flüchtlingshilfe Ruppichteroth“
- Notarsprechtag
- Bereitschaftsdienste
- Aus Amt und Rat

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Arbeitskreis „Flüchtlingshilfe Ruppichteroth“ informiert!

 

Liebe Mitglieder des Arbeitskreises „Flüchtlingshilfe Ruppichteroth“,

 

der gesamte Arbeitskreis „Flüchtlingshilfe Ruppichteroth“ mit allen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern wird herzlich zu einem Gedanken- und Informationsaustausch

am 12.06.2017 um 19.00 Uhr ins Pfarrheim Ruppichteroth eingeladen.

Ich freue mich auf Ihr/Euer Erscheinen!

 

Ruppichteroth, den 22. Mai 2017

 

gez. Klaus Schramm

für den Arbeitskreis „Flüchtlingshilfe Ruppichteroth“

 

 

 

 

Notarsprechtag in Ruppichteroth

 

 

Der nächste Sprechtag von Herrn Notar Stefan Wegerhoff, Hennef, findet am Freitag,

dem 2. Juni 2017, in der Zeit von 9.00 – 11.30 Uhr, im Rathaus in Schönenberg,

Zimmer 121, statt.

 

Um Wartezeiten im Rahmen des Sprechtages zu vermeiden, wird um Terminvereinbarung beim Notariat in Hennef unter der Telefon-Nummer 02242 / 92410 gebeten.

 

Die weiteren Notarsprechtage werden rechtzeitig im Mitteilungsblatt bekanntgegeben.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bereitschaftsdienste

 

Polizei-Notruf 110

Polizeibezirksdienststelle 02295/5425

(Sankt-Florian-Straße 8)

Bürgersprechstunde nach telefonischer

Vereinbarung unter der Rufnummer 0173/5624217

Feuerwehr- und Rettungsdienst: 112

Krankentransporte 02241/19-222

 

GEMEINDEWERKE RUPPICHTEROTH GmbH

VER- UND ENTSORGUNGSBETRIEBE

 

Störfall – Telefon- Nummer

 

0800/ 7766655

 

Unter den o.g. Rufnummern erreichen Sie den Notdienst der Gemeindewerke Ruppichteroth GmbH für die Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung der Gemeinde Ruppichteroth über die Leitstelle des Aggerverbandes.

 

NOTDIENST DES RWE

 

Bei Stromausfall im Versorgungsnetz erreichen Sie den Störungsdienst der RWE Energie AG

unter der Telefon – Nr. 0800/4112244

 

Notruf-Nummer der Rhenag 0180/2484848

 

Ärztlicher Bereitschaftsdienst für die Gemeinde Ruppichteroth

 

In der sprechstundenfreien Zeit erreichen Sie den ärztlichen Bereitschaftsdienst aller Fachrichtungen für den Rhein-Sieg-Kreis unter der

 

zentralen Rufnummer 116 117

 

Bei lebensbedrohenden Zwischenfällen und Unfällen: 112

 

ZAHNÄRZTE des rechtsrheinischen Rhein-Sieg-Kreises

 

Telefonischer Ansagedienst zum zahnärztlichen Notdienst: 01805-986700

 

Die Notfalldienstzentrale für den gesamten rechtsrheinischen RSK ist folgendermaßen besetzt:

- wöchentlich von 18.00 Uhr bis 08.00 Uhr des darauffolgenden Morgens,

- mittwochs von 13.00 Uhr bis zum nächsten Morgen 08.00 Uhr,

- freitags von 14.00 Uhr bis zum nächsten Morgen 08.00 Uhr und

- an Samstagen, Sonntagen, sowie an Feiertagen, ganztägig.

 

INFORMATIONSZENTRALE FÜR VERGIFTUNGSFÄLLE

Universitätsklinik Bonn, Telefon-Nr.: 0228-19240

 

APOTHEKEN-NOTDIENST:

Die nächsten 4 notdienstbereiten Apotheken für den Standort: Ruppichteroth, vom 27.05.2017 bis 02.06.2017

 

Samstag, 27. Mai 2017

Markt-Apotheke, Am Markt 7, 53783 Eitorf, 02243/80088

Oberberg Apotheke, Wiesenstraße 6, 51674 Wiehl, 02262/9998390

Die Bahnhof-Apotheke, Hauptstr. 66, 51491 Overath, 02206/2857

easyApotheke Siegburg City Dr. Irene Pigulla e.K., Neue Poststr. 1-3, 53721 Siegburg, 02241/8663620


Sonntag, 28. Mai 2017

Rosen-Apotheke, Hauptstr. 32, 53819 Neunkirchen-Seelscheid, 02247/91790

St. Laurentius-Apotheke, Auf der Niedecke 4, 51570 Windeck (Dattenfeld), 02292/2340

Falken-Apotheke, Drabenderhöher Str. 35, 51674 Wiehl (Drabenderhöhe), 02262/701464

Elefanten-Apotheke, Hauptstr. 37b, 53797 Lohmar, 02246/4954


Montag, 29. Mai 2017

Burg-Apotheke, Dr.-Wirtz-Str. 3, 53804 Much, 02245/91650

Siegtal-Apotheke, Siegtalstr. 34, 51570 Windeck (Herchen), 02243/2503

Die Bären Apotheke, Nümbrechter Str. 7b, 51545 Waldbröl, 02291/4640

Adler-Apotheke, Bielsteiner Str. 117, 51674 Wiehl (Bielstein), 02262/72150


Dienstag, 30. Mai 2017

Rathaus-Apotheke, Hauptstr. 72, 53819 Neunkirchen-Seelscheid, 02247/920170

Wald-Apotheke, Hochstr. 16, 51545 Waldbröl, 02291/901034

Steinhof Apotheke, Hauptstraße 42, 51491 Overath, 02206/912830

Agger-Apotheke, Königstr. 6, 51645 Gummersbach (Dieringhausen), 02261/98450


Mittwoch, 31. Mai 2017

Forellen-Apotheke, Zeithstr. 137, 53819 Neunkirchen-Seelscheid, 02247/6033

Burg-Apotheke, Waldbröler Str. 24, 51570 Windeck (Schladern), 02292/2900

Löwen-Apotheke, Wülfringhausener Str. 1-5, 51674 Wiehl, 02262/93308

Antonius-Apotheke, Schulstraße 25, 53757 Sankt Augustin (Niederpleis), 02241/334510


Donnerstag, 1. Juni 2017

Max und Moritz Apotheke, Hauptstr. 8, 53819 Neunkirchen (Seelscheid), 02247/300707

Bahnhof-Apotheke, Bahnhofstr. 26A, 53783 Eitorf, 02243/6177

Adler-Apotheke, Kaiserstr. 26, 51545 Waldbröl, 02291/92190

Adler-Apotheke, Bielsteiner Str. 117, 51674 Wiehl (Bielstein), 02262/72150


Freitag, 2. Juni 2017

Rosen-Apotheke, Hauptstr. 32, 53819 Neunkirchen-Seelscheid, 02247/91790

Wald-Apotheke, Hochstr. 16, 51545 Waldbröl, 02291/901034

Engelbert Humperdinck-Apotheke, Humperdinckstr. 14, 53721 Siegburg, 02241/592040

Neue Löwen-Apotheke, Dollendorfer Str. 27, 53639 Königswinter (Oberpleis), 02244/2815

 

ALZHEIMERSPRECHSTUNDE

 

kostenfrei

im Seniorenzentrum Siegburg

Friedrich-Ebert-Straße 16, 53721 Siegburg

 

Immer am 2. Mittwoch eines jeden Monats

Um 16.30 – 18.00 Uhr.

(Parkmöglichkeiten vorhanden)

Hier können in einer Gruppe von betroffenen Angehörigen Fragen zu Alzheimer und anderen Demenzerkrankungen erörtert werden. Begleitung: ein Facharzt der Praxis Fetinidis, Kelzenberg und Sarkessian und Fachkraft des Hauses.

Ansprechpartnerin: Frau Bäsch: 02241/2504-1036 oder 2504-2000 

Multiple Sklerose

DMSG Betroffenen-Berater

Uwe Stommel – DMSG Betroffenen-Berater

Tel.: 02295-902118

e-mail: Uwe.Stommel@gmail.com

Michael Wendel – DMSG Betroffenen-Berater

Tel.: 02243-80373

e-mail: mianwe@t-online.de

www.mskreis-ruppichteroth.de

 

Drogen-Suchthilfen

 

1.

Suchtkrankenhilfe des Caritasverband für den Rhein-Sieg-Kreis e.V.

Ansprechpartner: Herr Pöplau

Tel.-Nr. (02241) 1209-302

2.

Diakonisches Werk Siegburg Drogenhilfe

-Zentrale und Beratungsstelle-

Ansprechpartner: Herr Wolf

Tel.-Nr.: 02241/66656

3.

Kommissariat Kriminalprävention/ Opferschutz Siegburg

Herr Seeger

Tel.-Nr.: 02241/541-4715

4.

Kriminalkommissariat 41 Siegburg

Ansprechpartner: Herr Krist

Tel.-Nr.: 02241/541-4411

 

Weitere Informationen sind im Rathaus, Tel.-Nr.: 02295/4925, erhältlich.

SOZIALPSYCHIATRISCHES ZENTRUM

Sozialpsychiatrisches Zentrum Eitorf/Siebengebirge

Kontakt- und Beratungsstelle des SPZ Eitorf in der Gemeinde Ruppichteroth

 

Jeden Mittwoch findet in den Räumen der evangelischen Kirchengemeinde, Burgstraße 8, 53809 Ruppichteroth

die Kontakt- und Beratungsstelle von 14.00 - 17.00 Uhr statt (andere Zeiten werden bekannt gegeben und/oder erfolgen per Aushang).

 

Sozialpsychiatrisches Zentrum

Eitorf/Siebengebirge

Tagesstätte und Kontaktstelle

Siegstraße 16, 53783 Eitorf/Sieg,

Tel.-Nr.: 02243-82670

E-Mail: Kobe@awo-bnsu.de

 

SPZ Notfalldienst Rhein-Sieg-Kreis ist unter der Nummer 02243-847580 zu erreichen.

 

Beratungs- und Betreuungszentrum Eitorf, Spinnerweg 51-54, 53783 Eitorf
Telefon:               02243/84758-0    

Fax : 02243/84758-11  

Beratungszeiten:
nach Vereinbarung !


Tagesstätte & Kontaktstelle:

Siegstrasse 16, 53783 Eitorf

Telefon: 02243/82670

Fax: 02243/842794

 

Öffnungszeiten:
montags 11.30 - 14.30 Uhr: Brunch, Offene Angebote
donnerstags 15.00 - 19.00 Uhr: Offener Treff

Jeden 2. Samstag 9.30 - 12.00 Uhr

(Möglichkeit zum gemeinsamen Frühstück)

 

 

Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“

Das Hilfetelefon ist das erste Beratungsangebot in Deutschland, das barrierefrei, kostenlos und vertraulich rund um die Uhr erreichbar ist. Die mehr als 60 Fachberaterinnen sind wie folgt erreichbar:

Telefon: 08000 116 016 sowie

über Chat und E-Mail auf der Website www.hilfetelefon.de.

Sie unterstützen jedoch nicht nur gewaltbetroffene Frauen, sondern beraten auch Familienmitglieder, Freunde und Fachkräfte. Jederzeit können Dolmetscherinnen für 15 Sprachen zugeschaltet werden.

 

 

 

Sprechstunden der Sozialarbeiter des Jugendhilfezentrums Neunkirchen-Seelscheid,

zuständig für die Gemeinde Ruppichteroth

 

Seit dem 1. Oktober 2012 sind für die Gemeinde Ruppichteroth zwei neue Bezirkssozialarbeiter des Jugendhilfezentrums Neunkirchen-Seelscheid tätig.

Frau Wagner ist für Ruppichteroth Zentrum sowie für die Ortsteile Harth, Köttingen und Oeleroth zuständig, Frau Schlüssel für Schönenberg und Winterscheid.

Die Sprechstunde von Frau Wagner findet donnerstags in der Zeit von 14:00 - 15:00 Uhr in den Räumlichkeiten des Ökumenischen Familienzentrums „Unter`m Regenbogen“, Am Kindergarten 4, statt.

Die Sprechstunde von Frau Schlüssel ist donnerstags von 14:00 - 15:00 Uhr im Rathaus in Schönenberg. Außerhalb der Sprechstunde sind die Mitarbeiter des Jugendhilfezentrums unter folgenden Rufnummern zu erreichen:

Frau Wagner: 02247/9215-5518,

Frau Schlüssel: 02247/9215-5528.

 

Außerhalb dieser Sprechzeiten und der Öffnungszeiten des Jugendhilfezentrums steht für dringende Meldungen in Sachen Kindeswohl die Feuer- und Rettungsleitstelle unter der Ruf-Nr. 112 zur Verfügung

 

 

 

N e u b ü r g e r b e a u f t r a g t e r

 

Persönlicher Ansprechpartner für alle Zugewanderten ist der Neubürgerbeauftragte des Rhein-Sieg-Kreises, Ludwig Neuber. Er bietet nach telefonischer Vereinbarung

Sprechstunden an. Termine können mit ihm telefonisch unter der Rufnummer 02295/902318 oder 0160/8230810 oder per E-Mail an ludwig@neuber.de vereinbart werden. Der Kontakt kann auch über das Kommunale Integrationszentrum des Rhein-Sieg-Kreises, - Der Landrat -, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg, Telefon 02241 /13-2107, E-Mail: integration@rhein-sieg-kreis.de hergestellt werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus Amt und Rat

 

 

 

 

Ausfall der Sitzung des Ausschusses für Planung und Umweltschutz

 

 Die für Dienstag, den 30. Mai 2017, vorgesehene Sitzung des Ausschusses für Planung und Umweltschutz des Rates der Gemeinde Ruppichteroth entfällt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sitzung des Betriebsausschusses

 

 

Am Dienstag, den 30. Mai 2017, um 18.00 Uhr, findet im Sitzungssaal des Rathauses in Schönenberg eine Sitzung des Betriebsausschusses des Rates der Gemeinde Ruppichteroth mit folgender Tagesordnung statt:

 

 

Öffentlicher Teil

 

 

1.

Fragestunde für Einwohner

 

 

2.

Interkommunales Klimaschutzkonzept;

hier: Finanzierung von Eigenanteilen der Gemeinde betreffend das
Anschlussvorhaben „Klimaschutzmanagement"

 

 

3.

Mitteilungen und Anfragen

 

 

 

Nichtöffentlicher Teil

 

 

4.

Benennung des Prüfers der Jahresabschlüsse 2017 der Eigenbetriebe Ruppichteroth (Abwasserbeseitigung und Energie)

 

 

5.

Mitteilungen und Anfragen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sitzung des Hauptausschusses

 

 

Am Mittwoch, den 31. Mai 2017, um 18.00 Uhr, findet im Sitzungssaal des Rathauses in Schönenberg eine Sitzung des Hauptausschusses des Rates der Gemeinde Ruppichteroth mit folgender Tagesordnung statt:

 

 

Öffentlicher Teil

 

 

1.

Fragestunde für Einwohner

 

 

2.

Beitritt der Gemeinde Ruppichteroth zur "d-NRW AöR"

(Anstalt des öffentlichen Rechts)

 

 

3.

Mitteilungen und Anfragen

 

 

 

Nichtöffentlicher Teil

 

 

4.

Wahl einer Schiedsperson und der Stellvertreterin bzw. des Stellvertreters für das Schiedsamt in der Gemeinde Ruppichteroth

 

 

5.

Mitteilungen und Anfragen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sitzung des Ausschusses für Schule und Sport

 

 

Am Mittwoch, den 31. Mai 2017, um 17.30 Uhr, findet im Sitzungssaal des Rathauses in Schönenberg eine öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule und Sport des Rates der Gemeinde Ruppichteroth mit folgender Tagesordnung statt:

 

 

Öffentlicher Teil

 

 

1.

Fragestunde für Einwohner

 

 

2.

Sportlerehrung 2016

 

 

3.

Mitteilungen und Anfragen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Niederschrift des Ausschusses für Schule und Sport

 

Nachstehend wird die Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für Schule und Sport des Rates der Gemeinde Ruppichteroth vom 25. April 2017 gemäß § 26 der Geschäftsordnung für den Rat der Gemeinde bekannt gegeben.

 

 

Öffentlicher Teil

 

 

Tagesordnungspunkt:

Verpflichtung einer sachkundigen Bürgerin

 

Der Ausschussvorsitzende Rohs verpflichtet die sachkundige Bürgerin Angelina Komlanvi
in der durch die Verwaltungsvorschriften zu § 32 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen a.F. (GO NRW) vorgeschriebenen feierlichen Form.

 

 

Tagesordnungspunkt:

Sanierung, Modernisierung und Ausbau der kommunalen Schulinfrastruktur
- Gesetz zur Stärkung der Schulinfrastruktur in Nordrhein-Westfalen
("Gute Schule 2020") -

hier: Konzept zur Verwendung der für die Jahre 2017 - 2020 eingeräumten
Kreditkontingente

 

Der Ausschuss für Schule und Sport empfiehlt dem Rat der Gemeinde die Verwendung der Mittel, die das Land Nordrhein-Westfalen über die NRW.BANK aus dem Programm „Gute Schule 2020“ gewährt, gemäß dem von der Verwaltung vorgelegten Konzept zu beschließen.

Die darüber hinausgehenden weiteren Maßnahmen und Beschaffungen sind gemäß dem weiteren von der Verwaltung vorgelegten Konzept durchzuführen. Eine Deckung erfolgt durch die Schulpauschale bzw. die Investitionspauschale.

Die in den vorgenannten Konzepten aufgeführten Positionen sind im Entwurf zum Haushalt 2017/2018 veranschlagt.

 

einstimmig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Niederschrift des Rates

 

Nachstehend wird die Niederschrift über die Sitzung des Rates der Gemeinde Ruppichteroth vom 25. April 2017 gemäß § 26 der Geschäftsordnung für den Rat der Gemeinde bekannt gegeben.

 

 

Öffentlicher Teil

 

 

Tagesordnungspunkt:

Ehrung eines Gemeindevertreters

 

Für 35-jährige ununterbrochene Tätigkeit im Rat der Gemeinde Ruppichteroth überreicht Bürgermeister Loskill an Gemeindevertreter Kaiser eine Urkunde sowie ein Buchgeschenk. Der Bürgermeister zeigt einzelne Stationen des kommunalpolitischen Werdegangs von Gemeindevertreter Kaiser auf und würdigt dessen Verdienste für die Gemeinde Ruppichteroth.

Bürgermeister Loskill spricht Gemeindevertreter Kaiser Dank und Anerkennung für dessen Tätigkeit zum Wohle der Gemeinde Ruppichteroth aus.

 

 

Tagesordnungspunkt:

Benutzungs- und Gebührensatzung für Unterkünfte für Flüchtlinge und Obdachlose der Gemeinde Ruppichteroth

 

Gemeindevertreter Kemper beantragt für die Fraktion DIE LINKE den vorliegenden Satzungsentwurf in Zusammenhang mit der Erhebung von Benutzungsgebühren um folgenden Satz zu ergänzen:

 

Werden mehrere Einzelpersonen in einem Raum untergebracht, werden die Gebühren anteilig berechnet.“

 

Ablehnung durch Mehrheitsbeschluss bei

2 Ja-Stimmen der Fraktion DIE LINKE, 2 Ja-Stimmen der Fraktion Bündnis 90/
Die Grünen, 1 Nein-Stimme des Bürgermeisters, 16 Nein-Stimmen der CDU-Fraktion,
6 Nein-Stimmen der SPD-Fraktion, 2 Nein-Stimmen der FDP-Fraktion

 

Der Rat der Gemeinde beschließt aufgrund einer Empfehlung des Hauptausschusses die Benutzungs- und Gebührensatzung für Unterkünfte für Flüchtlinge und Obdachlose der Gemeinde Ruppichteroth.

 

Zustimmung durch Mehrheitsbeschluss bei

1 Ja-Stimme des Bürgermeisters, 16 Ja-Stimmen der CDU-Fraktion, 6 Ja-Stimmen der SPD-Fraktion, 2 Ja-Stimmen der FDP-Fraktion, 2 Nein-Stimmen der Fraktion DIE LINKE, 2 Enthaltungen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

 

Bei der Beratung und Beschlussfassung hat die Kalkulation der Benutzungsgebühren vorgelegen.

 

 

 

Hinweis:

Die Benutzungs- und Gebührensatzung für Unterkünfte für Flüchtlinge und Obdachlose der Gemeinde Ruppichteroth wurde im Mitteilungsblatt (Amtsblatt) für die Gemeinde Ruppichteroth am 28. April 2017, Kalenderwoche 17, öffentlich bekannt gemacht.

 

 

Tagesordnungspunkt:

2. Nachtrag zur Hauptsatzung der Gemeinde Ruppichteroth aufgrund der Änderung der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in Verbindung mit der Verordnung über die Entschädigung der Mitglieder kommunaler
Vertretungen und Ausschüsse (Entschädigungsverordnung - EntschVO)

 

Der Rat der Gemeinde beschließt aufgrund einer Empfehlung des Hauptausschusses, unter Würdigung der Ausführungen in der maßgebenden Verwaltungsvorlage vom 22.03.2017, mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Mitglieder den Erlass des 2. Nachtrages zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Ruppichteroth im Rhein-Sieg-Kreis vom 28.06.2000, zuletzt geändert durch den 1. Nachtrag vom 15.12.2009.

 

einstimmig

 

Hinweis:

Der 2. Nachtrag zur Hauptsatzung der Gemeinde Ruppichteroth wurde im Mitteilungsblatt (Amtsblatt) für die Gemeinde Ruppichteroth am 5. Mai 2017, Kalenderwoche 18, öffentlich bekannt gemacht.

 

 

Tagesordnungspunkt:

Zuwendungen an die Fraktionen des Rates der Gemeinde Ruppichteroth zu den sächlichen und personellen Aufwendungen für die Geschäftsführung (Fraktionszuwendungen);
hier: Keine Übernahme der Mietkosten für Büroräume der Fraktionen
- Antrag der Fraktion DIE LINKE vom 20.04.2016 -

Der Rat der Gemeinde beschließt aufgrund einer Empfehlung des Hauptausschusses:

 

Dem Antrag der Fraktion DIE LINKE vom 20.04.2016 wird dahingehend entsprochen, dass die Gemeinde Ruppichteroth den Fraktionen des Rates der Gemeinde Ruppichteroth bei Bedarf Räumlichkeiten für Fraktions- und Arbeitskreissitzungen unentgeltlich zur Verfügung stellt.
Grundlage hierfür ist der § 56 Abs. 3 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in Verbindung mit dem Erlass „Zuwendungen kommunaler Körperschaften an Fraktionen der Vertretungen“ in der derzeit gültigen Fassung. Dadurch entfällt die Bereitstellung von Geldmitteln für die Anmietung von Räumen (einschl. Nebenkosten) zur Durchführung von Fraktions- und Arbeitskreissitzungen der Fraktionen des Rates der Gemeinde Ruppichteroth.

 

Dem vorgenannten Antrag der Fraktion DIE LINKE wird dahingehend nicht gefolgt, dass für Fraktions- und Arbeitskreissitzungen der Fraktionen des Rates der Gemeinde Ruppichteroth der Sitzungssaal des Rathauses bzw. anderweitige Räumlichkeiten des Rathauses zur Verfügung gestellt werden.

Für diesen Zweck wird den Fraktionen des Rates der Gemeinde Ruppichteroth das Foyer der Grundschule „Schule am Brölbach“ in Schönenberg bereitgestellt.

 

einstimmig

 

 

Tagesordnungspunkt:

Energetische Maßnahmen an gemeindlichen Gebäuden unter Verwendung von Mitteln aus dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KInvFG)
hier: Durchführungsbeschluss

 

Der Rat der Gemeinde beschließt aufgrund einer Empfehlung des Hauptausschusses die Durchführung folgender Maßnahmen:

 

1. Turnhalle an der Grundschule Ruppichteroth

a) Erneuerung der Dacheindeckung inkl. Wärmedämmung und Verbreiterung der Dachüberstände,

b) Energetische Flachdachsanierung des Anbaus der Turnhalle (Geräteräume),

c) Energetische Sanierung der Fensterelemente und der Außentüre,

d) Wärmedämmung der Außenwandflächen,

e) Einbau von Wandheizplatten mit Erneuerung der Steuerung und Rückbau der alten Luftheizung (inkl. Ingenieurhonorar).

Die kalkulierten Gesamtkosten für diese Maßnahmen betragen 229.000,-- €.

 

2. Bröltalhalle Ruppichteroth

a) Wärmedämmung der obersten Geschossdecke,

b) Sanierung der Glasfassade und der Fenster (inkl. Ingenieurhonorar),

c) Erneuerung der Heizungsverteilung.

Die kalkulierten Gesamtkosten für diese Maßnahmen betragen 337.500,-- €.

 

3. Sekundarschule Ruppichteroth

a) Erneuerung der Fenster- und Türanlagen Lehrküche mit Sonnenschutz.

Die kalkulierten Gesamtkosten für diese Maßnahme betragen 27.500,-- €.

 

einstimmig

 

 

Tagesordnungspunkt:

Sanierung, Modernisierung und Ausbau der kommunalen Schulinfrastruktur
- Gesetz zur Stärkung der Schulinfrastruktur in Nordrhein-Westfalen
("Gute Schule 2020") -

hier: Konzept zur Verwendung der für die Jahre 2017 - 2020 eingeräumten
Kreditkontingente

 

Aufgrund einer Empfehlung des Ausschusses für Schule und Sport beschließt der Rat der Gemeinde die Verwendung der Mittel, die das Land Nordrhein-Westfalen über die NRW.BANK aus dem Programm „Gute Schule 2020“ gewährt, gemäß dem Konzept.

Die darüber hinausgehenden weiteren Maßnahmen und Beschaffungen sind durchzuführen. Eine Deckung erfolgt durch die Schulpauschale bzw. die Investitionspauschale.

Die in den vorgenannten Anlagen aufgeführten Positionen sind im Entwurf zum Haushalt 2017/2018 veranschlagt.

 

einstimmig

 

 

 

 

 

 

 

 

Tagesordnungspunkt:

Haushaltssatzung für die Jahre 2017/2018
1.) Ergebnisplan und Finanzplan 2017/2018 sowie Haushaltssatzung 2017/2018
2.) Haushaltssicherungskonzept für die Jahre 2019 bis 2023
3.) Investitionsliste für die Jahre 2017 bis 2023

4.) Feststellung des Stellenplanes für die Jahre 2017/2018

 

Die Vorsitzenden der Fraktionen tragen ihre Stellungnahmen (= Haushaltsreden) zum Erlass der Haushaltssatzung 2017/2018 vor.

 

Gemeindevertreter Kemper erläutert für die Fraktion DIE LINKE folgende Anträge vom 13.04.2017:

 

  1. Die Gemeinde Ruppichteroth tritt baldmöglichst aus dem Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen aus.

  2. Die amtlichen Mitteilungen der Gemeinde Ruppichteroth werden zukünftig nur noch durch Veröffentlichung im Internet (= gemeindliche Homepage) und am Aushang im Rathaus und an den gemeindeeigenen Schulen bekanntgegeben. Anderweitige

Verträge werden fristgemäß gekündigt. Die Hauptsatzung wird entsprechend angepasst.

  1. Die Mitgliedschaft im Touristikverein „bergischer Rhein-Sieg-Kreis (bergisch hoch vier)“ wird fristgemäß gekündigt.

  2. Der Hebesatz für die Gewerbesteuer wird ab dem Jahr 2018 um 22 v.H. auf 472 v.H. angehoben.

  3. Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird 2018 um 5 v.H. auf 490 v.H. gesenkt.

  4. Der Betrag für die Instandhaltung der gemeindeeigenen Straßen wird ab 2018 auf 150.000,-- € pro Jahr erhöht.

  5. Zum weiteren Ausbau des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) wird ab 2018 ein Betrag von 25.000,-- € bereitgestellt.

  6. Die jährliche Schuldentilgung wird um den dann noch zur Verfügung stehenden
    Betrag in Höhe von ca. 35.000,-- € erhöht.

 

Nach Erläuterungen des Kämmerers, Herrn Schwamborn, zu diesen Anträgen fasst der Rat der Gemeinde im Rahmen eines Abstimmungsdurchgangs zu den zuvor unter Ziffer 1 – 8 aufgeführten Anträgen den nachstehenden Beschluss.

 

Ablehnung durch Mehrheitsbeschluss bei

2 Ja-Stimmen der Fraktion DIE LINKE, 1 Nein-Stimme des Bürgermeisters, 16 Nein-Stimmen der CDU-Fraktion, 6 Nein-Stimmen der SPD-Fraktion, 2 Nein-Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, 2 Nein-Stimmen der FDP-Fraktion

 

Der Kämmerer, Herr Schwamborn, informiert über die öffentliche Auslegung des Entwurfs der Haushaltssatzung der Gemeinde Ruppichteroth für die Haushaltsjahre 2017 und 2018 während der Dauer des Beratungsverfahrens durch den Rat der Gemeinde in der Zeit vom 20.03.2017 bis 25.04.2017 während der Dienstzeiten des Rathauses. Die Auslegung ist entsprechend der Vorschriften der Hauptsatzung im Mitteilungsblatt (Amtsblatt) der Gemeinde Ruppichteroth vom 17.03.2017 öffentlich bekannt gemacht worden.

 

Einsichtnahmen in dem ausgelegten Entwurf sind nicht erfolgt. Einwendungen von Einwohnern oder Abgabepflichtigen gegen diesen Entwurf sind in der Zeit vom 27.03.2017 bis einschließlich 13.04.2017 nicht erhoben worden.

 

 

Abstimmung zu 1.) bis 4.):

 

Der Rat der Gemeinde beschließt aufgrund einer Empfehlung des Hauptausschusses:

 

Zu 1.)

Ergebnisplan und Finanzplan 2017/2018 sowie Haushaltssatzung 2017/2018

 

1.1

den Ergebnisplan für die Haushaltsjahre 2017 und 2018 in der von der Verwaltung vorgelegten Fassung unter Berücksichtigung der in der Sitzung des Hauptausschusses am 05.04.2017 dargestellten Veränderungen gegenüber dem Entwurf zum Haushalt 2017/2018.

 

2017 2018

Hiernach wird im Ergebnisplan der

 

Gesamtbetrag der Erträge auf 18.666.649 EUR 19.134.765 EUR

Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 21.234.586 EUR 21.020.523 EUR

 

festgesetzt.

 

 

1.2

den Finanzplan für die Haushaltsjahre 2017 und 2018 in der von der Verwaltung vorgelegten Fassung unter Berücksichtigung der in der Sitzung des Hauptausschusses am 05.04.2017 dargestellten Veränderungen gegenüber dem Entwurf zum Haushalt 2017/2018.

 

Hiernach werden im Finanzplan der

 

2017 2018

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus

laufender Verwaltungstätigkeit auf 17.018.420 EUR 17.902.255 EUR

 

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus

laufender Verwaltungstätigkeit auf 19.020.190 EUR 19.646.105 EUR

 

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus

der Investitionstätigkeit auf 2.416.830 EUR 2.563.180 EUR

 

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus

der Investitionstätigkeit auf 8.458.780 EUR 2.761.260 EUR

 

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus

der Finanzierungstätigkeit auf 6.186.000 EUR 237.300 EUR

 

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus

der Finanzierungstätigkeit auf 503.000 EUR 670.600 EUR

 

festgesetzt.

 

 

 

 

1.3

die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung in der von der Verwaltung vorgelegten Fassung unter Berücksichtigung der in der Sitzung des Hauptausschusses am 05.04.2017 dargestellten Veränderungen gegenüber dem Entwurf zum Haushalt 2017/2018.

 

 

1.4

Haushaltssatzung für die Jahre 2017 und 2018

 

 

die Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2017 und 2018.

 

In dieser Haushaltssatzung werden neben den dargestellten Erträgen und Aufwendungen des Ergebnisplanes und der Einzahlungen und Auszahlungen des Finanzplanes u.a. folgende Festsetzungen getroffen:

 

 

 

a)

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für Investitionen erforderlich ist, wird auf

2017 2018

6.186.000 EUR 186.000 EUR

festgesetzt.

 

 

 

b)

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionsauszahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf

2017 2018

0 EUR 1.143.800 EUR

festgesetzt.

 

 

 

c)

Die Verringerung der allgemeinen Rücklage aufgrund des voraussichtlichen Jahresergebnisses im Ergebnisplan wird auf

2017 2018

2.567.937 EUR 1.885.758 EUR

festgesetzt.

 

 

 

d)

Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf

2017 2018

25.000.000 EUR 28.000.000 EUR

festgesetzt.

 

 

 

e)

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für die Haushalts-jahre 2017 und 2018 wie folgt festgesetzt:

2017 2018

 

 

 

1.

für die land- und forstwirtschaftlichen
Betriebe (Grundsteuer A) auf

 

275 v.H.

 

275 v.H.

 

 

 

2.

für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf

495 v.H.

510 v.H.

 

 

 

3.

für die Gewerbesteuer auf

450 v.H.

450 v.H.

 

 

Abstimmung zu Ziffer 1.1 bis Ziffer 1.4:

Zustimmung durch Mehrheitsbeschluss bei

1 Ja-Stimme des Bürgermeisters, 16 Ja-Stimmen der CDU-Fraktion,

2 Ja-Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, 2 Ja-Stimmen der

FDP-Fraktion, 6 Nein-Stimmen der SPD-Fraktion, 2 Nein-Stimmen der

Fraktion DIE LINKE

 

 

 

 

 

 

Zu 2.)

Haushaltssicherungskonzept für die Jahre 2019 bis 2023

 

das im Entwurf vorgelegte Haushaltssicherungskonzept für die Jahre 2019 bis 2023 unter Berücksichtigung der in der Sitzung des Hauptausschusses am 05.04.2017
dargestellten Veränderungen gegenüber dem Entwurf zum Haushalt 2017/2018.

 

Zustimmung durch Mehrheitsbeschluss bei

1 Ja-Stimme des Bürgermeisters, 16 Ja-Stimmen der CDU-Fraktion,

2 Ja-Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, 2 Ja-Stimmen der

FDP-Fraktion, 6 Nein-Stimmen der SPD-Fraktion, 2 Nein-Stimmen der Fraktion DIE LINKE

 

 

Zu 3.)

Investitionsliste für die Jahre 2017 bis 2023

 

die Investitionsliste für die Jahre 2017 bis 2023.

 

einstimmig

 

 

Zu 4.)

Feststellung des Stellenplanes für die Jahre 2017/2018

 

den Stellenplan für die Haushaltsjahre 2017 und 2018 in der von der Verwaltung vorgelegten Fassung.

 

Zustimmung durch Mehrheitsbeschluss bei

1 Ja-Stimme des Bürgermeisters, 16 Ja-Stimmen der CDU-Fraktion,

2 Ja-Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, 2 Ja-Stimmen der

FDP-Fraktion, 2 Ja-Stimmen der Fraktion DIE LINKE, 6 Nein-Stimmen

der SPD-Fraktion

 

 

 

Tagesordnungspunkt:

Neues Leitbild für die Region Bonn/Rhein-Sieg/Ahrweiler
- Starke Region - Starke Zukunft -
des Regionalen Arbeitskreises Entwicklung, Planung und Verkehr Bonn/

Rhein-Sieg/Ahrweiler (rak);
hier: Beschluss über das neue Leitbild

 

Der Rat der Gemeinde beschließt aufgrund einer Empfehlung des Ausschusses für Planung und Umweltschutz, das neue Leitbild für die Region Bonn/Rhein-Sieg/Ahrweiler zustimmend zur Kenntnis zu nehmen und die Verwaltung zu beauftragen, die Ziele und Leitsätze des neuen Leitbildes beim zukünftigen Handeln zu Grunde zu legen.

 

einstimmig