Nachrichten

 

 

- Bürgermeistersprechstunde am 18. Mai
- Kostenfreier Kurs in Selbstverteidigung für Erwachsene
- Fahrbahnsanierung zwischen Windeck-Neuenhof und Ruppichteroth-Ennenbach
- Tierfund
- Bereitschaftsdienste
- Aus dem Rat

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 Bürgermeistersprechstunde am 18. Mai 2017 –

Ich bin für Sie da!


An jedem dritten Donnerstag eines Monats – jeweils in der Zeit von 14.00 bis 17.00 Uhr – stehe ich für Fragen und Probleme der Bürgerinnen und Bürger, die sich auf das gemeindliche Geschehen beziehen, im persönlichen Gespräch zur Verfügung. Gerne komme ich auch mit Ihnen vor Ort ins Gespräch.

Zur Koordination der Sprechstunde bitte ich, die Termine unter der Telefonnummer 02295/4921 zu vereinbaren. Gleichzeitig bitte ich zur Vorbereitung des Termins, mir die Themen Ihrer Fragen, Anregungen und Hinweise vorab mitzuteilen. Ebenfalls besteht die Möglichkeit, mit mir die Gesprächstermine per E-Mail unter der Adresse buergermeister-sprechstunde@ruppichteroth.de abzustimmen.

Folgende weitere Sprechstunden sind vorgesehen:

Donnerstag, den 17. August 2017 14.00 – 17.00 Uhr.

Donnerstag, den 21. September 2017 14.00 – 17.00 Uhr.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sicher statt wehrlos: kostenfreier Kurs in Selbstverteidigung für Erwachsene

Nach dem erfolgreichen Schnupperkurs in Selbstverteidigung im vergangenen Jahr geht es nun ans Eingemachte. Im Rahmen der kivi-Initiative "Mitten im Leben (MiL)" zur Förderung der Lebens- und Wohnqualität im ländlichen Raum des Rhein-Sieg-Kreises wird auf Wunsch der vielen Interessierten ein an zwei Abendterminen stattfindender Kurs in Selbstverteidigung realisiert:

Do. 18.05. + Do. 22.05.2017 von 17:00 – 20:00 Uhr

im Tanz- und Kulturcafé Berghof (Bergstraße 1, Ruppichteroth).

Die Teilnahme an beiden Veranstaltungsterminen wird empfohlen, da diese aufeinander aufbauen. Referent und Trainer Peter Bahn des Kampfsportvereins Budokan Black Eagle e.V. wird den Teilnehmenden die Grundlagen der Selbstbehauptung und Selbstverteidigung vermitteln. Nach einem dem Alter der Teilnehmenden entsprechenden kleinen Aufwärmtraining werden altersspezifische Selbstverteidigungstechniken geübt und die Aufmerksamkeit geschult. Es sind keine Vorkenntnisse erforderlich. Bequeme Kleidung wird empfohlen. Dieses Angebot wird durch den Landessportbund Nordrhein-Westfalen im Rahmen des Programms „Bewegt ÄLTER werden in NRW“ und dem Kreissportbund Rhein-Sieg e.V. gefördert. Zur besseren Organisation und aufgrund der begrenzten Teilnehmerzahl wird bis 16.05.2017 um Anmeldung unter mitten-im-leben@kivi-ev.de oder der Rufnummer 02241/14 85 308 gebeten. Seien Sie mittendrin, statt nur dabei!

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ollsperrung der Landstraße 312 (L 312) wegen Fahrbahnsanierung zwischen

Windeck-Neuenhof und Ruppichteroth-Ennenbach

Ab dem 2. Mai 2017 wird die Landstraße 312 (L 312) zwischen Windeck-Neuenhof und Ruppichteroth-Ennenbach für den Durchgangsverkehr komplett gesperrt.
Die Straßen.NRW-Regionalniederlassung Rhein-Berg lässt in diesem Bereich die Fahrbahndecke sanieren. Die Arbeiten werden voraussichtlich Mitte Juni abgeschlossen.
Anlieger können während der Baumaßnahme ihre Grundstücke erreichen.
Für den Durchgangsverkehr sind Umleitungen über die Kreisstraße 55 (K 55) und Landstraße 333 (L 333) mit gelben Tafeln ausgeschildert.

 

Bei Fragen zu dieser Maßnahme wenden Sie sich bitte an einen der folgenden Ansprechpartner beim Landesbetrieb Straßenbau NRW:

Sabrina Kieback, Tel.-Nr. 0221-8397364

Timo Stoppacher, Tel-.Nr. 0221-8397301.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Tierfund

Dem Fundamt der Gemeinde Ruppichteroth wurde folgender Tierfund gemeldet:

Katze, Grundfarbe weiß mit schwarzen Flecken, 27. April 2017

Eigentümer bzw. Besitzer von Fundsachen sowie Fundtieren können bei Eigentums- bzw. Besitznachweis die Fundsache beim Ordnungsamt, Zimmer 101, in Empfang nehmen oder sich telefonisch unter den Rufnummern 02295/4924 oder 4956 melden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bereitschaftsdienste

 

Polizei-Notruf 110

Polizeibezirksdienststelle 02295/5425

(Sankt-Florian-Straße 8)

Bürgersprechstunde nach telefonischer

Vereinbarung unter der Rufnummer 0173/5624217

Feuerwehr- und Rettungsdienst: 112

Krankentransporte 02241/19-222

 

GEMEINDEWERKE RUPPICHTEROTH GmbH

VER- UND ENTSORGUNGSBETRIEBE

 

Störfall – Telefon- Nummer

 

0800/ 7766655

 

Unter den o.g. Rufnummern erreichen Sie den Notdienst der Gemeindewerke Ruppichteroth GmbH für die Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung der Gemeinde Ruppichteroth über die Leitstelle des Aggerverbandes.

 

NOTDIENST DES RWE

 

Bei Stromausfall im Versorgungsnetz erreichen Sie den Störungsdienst der RWE Energie AG

unter der Telefon – Nr. 0800/4112244

 

Notruf-Nummer der Rhenag 0180/2484848

 

Ärztlicher Bereitschaftsdienst für die Gemeinde Ruppichteroth

 

In der sprechstundenfreien Zeit erreichen Sie den ärztlichen Bereitschaftsdienst aller Fachrichtungen für den Rhein-Sieg-Kreis unter der

 

zentralen Rufnummer 116 117

 

Bei lebensbedrohenden Zwischenfällen und Unfällen: 112

 

ZAHNÄRZTE des rechtsrheinischen Rhein-Sieg-Kreises

 

Telefonischer Ansagedienst zum zahnärztlichen Notdienst: 01805-986700

 

Die Notfalldienstzentrale für den gesamten rechtsrheinischen RSK ist folgendermaßen besetzt:

- wöchentlich von 18.00 Uhr bis 08.00 Uhr des darauffolgenden Morgens,

- mittwochs von 13.00 Uhr bis zum nächsten Morgen 08.00 Uhr,

- freitags von 14.00 Uhr bis zum nächsten Morgen 08.00 Uhr und

- an Samstagen, Sonntagen, sowie an Feiertagen, ganztägig.

 

INFORMATIONSZENTRALE FÜR VERGIFTUNGSFÄLLE

Universitätsklinik Bonn, Telefon-Nr.: 0228-19240

 

APOTHEKEN-NOTDIENST:

Die nächsten 4 notdienstbereiten Apotheken für den Standort: Ruppichteroth, vom 06.05.2017 bis 12.05.2017

Samstag, 6. Mai 2017
St. Laurentius-Apotheke, Auf der Niedecke 4, 51570 Windeck (Dattenfeld), 02292/2340
Homburgische Apotheke, Hauptstr. 54, 51588 Nümbrecht, 02293/6723
Elefanten-Apotheke, Hauptstr. 37b, 53797 Lohmar, 02246/4954
Veedels-Apotheke St. Augustin, Südstraße 33, 53757 Sankt Augustin, 02241/202023

Sonntag, 7. Mai 2017
Markt-Apotheke, Am Markt 7, 53783 Eitorf, 02243/80088
Die Bahnhof-Apotheke, Hauptstr. 66, 51491 Overath, 02206/2857
Linden-Apotheke, Oberwiehler Str. 53, 51674 Wiehl (Oberwiehl), 02262/93535
Apotheke am Europaplatz, Europaplatz 6, 53721 Siegburg, 02241/61333

Montag, 8. Mai 2017
Löwen-Apotheke, Bahnhofstr. 1, 53783 Eitorf, 02243/2894
Die Linden-Apotheke, Zeithstr. 109, 53819 Neunkirchen-Seelscheid, 02247/97510
Die Bären-Apotheke, Otto-Kaufmann-Str. 11-13, 51588 Nümbrecht, 02293/902484
Peter und Paul Apotheke, Bahnhofsplatz 7, 51766 Engelskirchen, 02263/3622

Dienstag, 9. Mai 2017
Bröltal-Apotheke OHG, Brölstr. 6, 53809 Ruppichteroth, 02295/5171
Burg-Apotheke, Dr.-Wirtz-Str. 3, 53804 Much, 02245/91650
Die Bären Apotheke, Nümbrechter Str. 7b, 51545 Waldbröl, 02291/4640
Aggertal-Apotheke, Bahnhofsplatz 4, 51766 Engelskirchen, 02263/3750

Mittwoch, 10. Mai 2017
Siegtal-Apotheke, Siegtalstr. 34, 51570 Windeck (Herchen), 02243/2503
Kur-Apotheke, Hauptstr. 23, 51588 Nümbrecht, 02293/91340
Steinhof Apotheke, Hauptstraße 42, 51491 Overath, 02206/912830
Linden-Apotheke, Hauptstr. 55, 53797 Lohmar, 02246/4380

Donnerstag, 11. Mai 2017
Hirsch-Apotheke, Hauptstr. 24-26, 53804 Much, 02245/91920
Burg-Apotheke, Waldbröler Str. 24, 51570 Windeck (Schladern), 02292/2900
Wiehl-Apotheke, Bahnhofstr. 5, 51674 Wiehl, 02262/91204
St. Rochus-Apotheke, Hohkeppeler Str. 19, 51491 Overath (Heiligenhaus), 02206/3155

Freitag, 12. Mai 2017
Bahnhof-Apotheke, Bahnhofstr. 26A, 53783 Eitorf, 02243/6177
Falken-Apotheke, Drabenderhöher Str. 35, 51674 Wiehl (Drabenderhöhe), 02262/701464
St. Rochus-Apotheke, Hauptstr. 53, 53721 Siegburg (Kaldauen), 02241/381855
Adler-Apotheke, Hauptstr. 231, 51503 Rösrath (Hoffnungsthal), 02205/2357

 

 

ALZHEIMERSPRECHSTUNDE

 

kostenfrei

im Seniorenzentrum Siegburg

Friedrich-Ebert-Straße 16, 53721 Siegburg

 

Immer am 2. Mittwoch eines jeden Monats

Um 16.30 – 18.00 Uhr.

(Parkmöglichkeiten vorhanden)

Hier können in einer Gruppe von betroffenen Angehörigen Fragen zu Alzheimer und anderen Demenzerkrankungen erörtert werden. Begleitung: ein Facharzt der Praxis Fetinidis, Kelzenberg und Sarkessian und Fachkraft des Hauses.

Ansprechpartnerin: Frau Bäsch: 02241/2504-1036 oder 2504-2000 


Multiple Sklerose

DMSG Betroffenen-Berater

Uwe Stommel – DMSG Betroffenen-Berater

Tel.: 02295-902118

e-mail: Uwe.Stommel@gmail.com

Michael Wendel – DMSG Betroffenen-Berater

Tel.: 02243-80373

e-mail: mianwe@t-online.de

www.mskreis-ruppichteroth.de

 

 

Drogen-Suchthilfen

 

1.

Suchtkrankenhilfe des Caritasverband für den Rhein-Sieg-Kreis e.V.

Ansprechpartner: Herr Pöplau

Tel.-Nr. (02241) 1209-302

2.

Diakonisches Werk Siegburg Drogenhilfe

-Zentrale und Beratungsstelle-

Ansprechpartner: Herr Wolf

Tel.-Nr.: 02241/66656

3.

Kommissariat Kriminalprävention/ Opferschutz Siegburg

Herr Seeger

Tel.-Nr.: 02241/541-4715

4.

Kriminalkommissariat 41 Siegburg

Ansprechpartner: Herr Krist

Tel.-Nr.: 02241/541-4411

 

Weitere Informationen sind im Rathaus, Tel.-Nr.: 02295/4925, erhältlich.

 

 

 

 

 

 

SOZIALPSYCHIATRISCHES ZENTRUM

 

Sozialpsychiatrisches Zentrum Eitorf/Siebengebirge

 

Beratungs- und Betreuungszentrum Eitorf, Spinnerweg 51-54, 53783 Eitorf
Telefon:               02243/84758-0    

Fax : 02243/84758-11  

Beratungszeiten:
nach Vereinbarung !


Tagesstätte & Kontaktstelle:

Siegstrasse 16, 53783 Eitorf

Telefon: 02243/82670

Fax: 02243/842794

 

Öffnungszeiten:
montags 11.30 h – 14.30 h: Brunch, Offene Angebote
donnerstags 15.00 h - 19.00 h: Offener Treff

Jeden 2. Samstag 9.30 Uhr -12.00 Uhr

( Möglichkeit zum gemeinsamen Frühstück )

 

 

Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“

Das Hilfetelefon ist das erste Beratungsangebot in Deutschland, das barrierefrei, kostenlos und vertraulich rund um die Uhr erreichbar ist. Die mehr als 60 Fachberaterinnen sind wie folgt erreichbar:

Telefon: 08000 116 016 sowie

über Chat und E-Mail auf der Website www.hilfetelefon.de.

Sie unterstützen jedoch nicht nur gewaltbetroffene Frauen, sondern beraten auch Familienmitglieder, Freunde und Fachkräfte. Jederzeit können Dolmetscherinnen für 15 Sprachen zugeschaltet werden.

 

 

Sprechstunden der Sozialarbeiter des Jugendhilfezentrums Neunkirchen-Seelscheid,

zuständig für die Gemeinde Ruppichteroth

 

Seit dem 1. Oktober 2012 sind für die Gemeinde Ruppichteroth zwei neue Bezirkssozialarbeiter des Jugendhilfezentrums Neunkirchen-Seelscheid tätig.

Frau Wagner ist für Ruppichteroth Zentrum sowie für die Ortsteile Harth, Köttingen und Oeleroth zuständig, Frau Schlüssel für Schönenberg und Winterscheid.

Die Sprechstunde von Frau Wagner findet donnerstags in der Zeit von 14:00 - 15:00 Uhr in den Räumlichkeiten des Ökumenischen Familienzentrums „Unter`m Regenbogen“, Am Kindergarten 4, statt.

Die Sprechstunde von Frau Schlüssel ist donnerstags von 14:00 - 15:00 Uhr im Rathaus in Schönenberg. Außerhalb der Sprechstunde sind die Mitarbeiter des Jugendhilfezentrums unter folgenden Rufnummern zu erreichen:

Frau Wagner: 02247/9215-5518,

Frau Schlüssel: 02247/9215-5528.

 

Außerhalb dieser Sprechzeiten und der Öffnungszeiten des Jugendhilfezentrums steht für dringende Meldungen in Sachen Kindeswohl die Feuer- und Rettungsleitstelle unter der Ruf-Nr. 112 zur Verfügung

 

 

N e u b ü r g e r b e a u f t r a g t e r

 

Persönlicher Ansprechpartner für alle Zugewanderten ist der Neubürgerbeauftragte des Rhein-Sieg-Kreises, Ludwig Neuber. Er bietet nach telefonischer Vereinbarung

Sprechstunden an. Termine können mit ihm telefonisch unter der Rufnummer 02295/902318 oder 0160/8230810 oder per E-Mail an ludwig@neuber.de vereinbart werden. Der Kontakt kann auch über das Kommunale Integrationszentrum des Rhein-Sieg-Kreises, - Der Landrat -, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg, Telefon 02241 /13-2107, E-Mail: integration@rhein-sieg-kreis.de hergestellt werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus dem Rat:

 

 

 

 

2. Nachtrag

 

zur Hauptsatzung der Gemeinde Ruppichteroth

im Rhein-Sieg-Kreis vom 26.04.2017

 

Aufgrund von § 7 Abs. 3 Verbindung mit § 41 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe f) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. November 2016 (GV. NRW. S. 966), hat der Rat der Gemeinde Ruppichteroth in seiner Sitzung am 25.04.2017 mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Mitglieder folgenden 2. Nachtrag zur Hauptsatzung der Gemeinde Ruppichteroth im Rhein-Sieg-Kreis vom 28.06.2000, zuletzt geändert durch 1. Nachtrag vom 15.12.2009, beschlossen:

 

 

§ 1

 

§ 9 Abs. 3 Satz 1 – 4 erhält folgende Fassung:

 

Rats- und Ausschussmitglieder haben Anspruch auf Ersatz des Verdienstausfalls, der ihnen durch die Mandatsausübung entsteht, soweit sie während der Arbeitszeit erforderlich ist.

Der Anspruch besteht auch für maximal 8 Arbeitstage je Wahlperiode im Falle der Teilnahme an kommunalpolitischen Bildungsveranstaltungen, die der Mandatsausübung förderlich sind. Der Verdienstausfall wird für jede Stunde der versäumten Arbeitszeit berechnet, wobei die letzte angefangene Stunde voll zu rechnen ist. Der Anspruch wird wie folgt abgegolten:

es folgt Buchstabe a – e.

 

 

§ 2

 

§ 9 Abs. 3 Buchstabe a) erhält folgende Fassung:

 

Alle Rats- und Ausschussmitglieder erhalten einen Regelstundensatz, es sei denn, dass sie ersichtlich keine finanziellen Nachteile erlitten haben. Der Regelstundensatz wird nach Maßgabe der Entschädigungsverordnung (EntschVO) festgesetzt.

 

 

§ 3

 

§ 9 Abs. 3 Buchstabe d) erhält folgende Fassung:

 

Personen, die einen Haushalt mit mindestens 2 Personen, von denen mindestens eine ein Kind unter 14 Jahren oder eine anerkannt pflegebedürftige Person nach SGB XI ist, oder einen Haushalt mit mindestens 3 Personen führen und nicht oder weniger als 20 Stunden je Woche erwerbstätig sind, erhalten für die Zeit der mandatsbedingten Abwesenheit vom Haushalt mindestens den Regelstundensatz. Auf Antrag werden statt des Regelstundensatzes die notwendigen Kosten für eine Vertretung im Haushalt ersetzt.

 

 

 

 

§ 4

 

§ 9 Abs. 3 Buchstabe e) erhält folgende Fassung:

 

Entgeltliche Kinderbetreuungskosten, die außerhalb der Arbeitszeit aufgrund der mandatsbedingten Abwesenheit vom Haushalt notwendig werden, werden auf Antrag in Höhe der nachgewiesenen Kosten erstattet. Kinderbetreuungskosten werden nicht erstattet bei Kindern, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, es sei denn, besondere Umstände des Einzelfalls werden glaubhaft nachgewiesen.

 

 

§ 5

 

Folgender § 9 Abs. 3 Buchstabe f) entfällt ersatzlos:

 

In keinem Fall darf der Verdienstausfallersatz den Betrag von 15,34 EURO je Stunde überschreiten.

 

 

§ 6

 

Der bisherige § 9 Abs. 3 Buchstabe g) wird § 9 Abs. 4 mit folgender neuer Fassung:

 

Stellvertretende Bürgermeister/Bürgermeisterinnen nach § 67 Abs. 1 GO NRW und Fraktionsvorsitzende – bei Fraktionen mit mindestens 8 Mitgliedern auch ein stellvertretender Vorsitzender/eine stellvertretende Vorsitzende, mit mindestens
16 Mitgliedern auch zwei stellvertretende Vorsitzende und mit mindestens 24 Mitgliedern auch drei stellvertretende Vorsitzende – erhalten neben den Entschädigungen, die den Ratsmitgliedern nach § 45 GO NRW zustehen, eine Aufwandsentschädigung nach § 46 GO NRW in Verbindung mit der Entschädigungsverordnung (EntschVO).

 

 

§ 7

 

In § 9 wird folgender Absatz 5 neu angefügt:

 

Von der Regelung, wonach Vorsitzende von Ausschüssen des Rates grundsätzlich eine zusätzliche Aufwandsentschädigung nach § 46 Satz 1 Nr. 2 GO NRW in Verbindung mit
§ 3 Abs. 1 Nr. 6 der Entschädigungsverordnung (EntschVO) erhalten, werden gemäß § 46 Satz 2 GO NRW folgende weitere Ausschüsse ausgenommen:

- Rechnungsprüfungsausschuss

- Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Kultur und Tourismus

- Ausschuss für Schule und Sport

- Ausschuss für Jugend, Familie und Senioren

- Betriebsausschuss

- Ausschuss für Planung und Umweltschutz.

 

 

§ 8

 

Der 2. Nachtrag zur Hauptsatzung der Gemeinde Ruppichteroth im Rhein-Sieg-Kreis tritt rückwirkend zum 01.01.2017 in Kraft.

 

 

Bekanntmachungsanordnung

 

Der 2. Nachtrag zur Hauptsatzung der Gemeinde Ruppichteroth im Rhein-Sieg-Kreis wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften
der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend
gemacht werden kann, es sei denn,

 

  1. eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,

  2. diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,

  3. der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder

  4. der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Niederschrift des Hauptausschusses

 

Nachstehend wird die Niederschrift über die Sitzung des Hauptausschusses des Rates der Gemeinde Ruppichteroth vom 5. April 2017 gemäß § 26 der Geschäftsordnung für den Rat der Gemeinde bekannt gegeben.

 

 

Öffentlicher Teil

 

 

Tagesordnungspunkt:

Benutzungs- und Gebührensatzung für Unterkünfte für Flüchtlinge und Obdachlose der Gemeinde Ruppichteroth

 

Herr Franz Lohre, Dienstleistungen – Beratung aus Neunkirchen-Seelscheid, stellt die Grundlagen der zur Beschlussfassung anstehenden Satzung dar.

Durch Herrn Lohre und die Verwaltung werden die Fragen der Ausschussmitglieder beantwortet. In diesem Zusammenhang zeigt der Kämmerer, Herr Schwamborn, gemäß dem
Beschluss des Rates der Gemeinde vom 02.02.2016, die für die Unterbringung, Betreuung und Versorgung von Flüchtlingen und Asylbewerbern in der Gemeinde Ruppichteroth derzeit maßgebenden Erträge und Aufwendungen und den damit verbundenen Deckungsgrad auf.

 

Ausschussmitglied Kemper beantragt für die Fraktion DIE LINKE die Angelegenheit zu vertagen, damit die Verwaltung prüft, inwieweit die Unterbringung in Unterkünfte für Flüchtlinge und Obdachlose der Gemeinde Ruppichteroth durch Untermietverhältnisse gestaltet werden kann.

 

Ablehnung durch Mehrheitsbeschluss bei

1 Ja-Stimme der Fraktion DIE LINKE, 1 Nein-Stimme des Bürgermeisters, 6 Nein-Stimmen der CDU-Fraktion, 2 Nein-Stimmen der SPD-Fraktion, 1 Nein-Stimme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, 1 Nein-Stimme der FDP-Fraktion

 

 

Der Hauptausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde die Benutzungs- und Gebührensatzung für Unterkünfte für Flüchtlinge und Obdachlose der Gemeinde Ruppichteroth in der von der Verwaltung vorgelegten Fassung zu beschließen.

 

Zustimmung durch Mehrheitsbeschluss bei

1 Ja-Stimme des Bürgermeisters, 6 Ja-Stimmen der CDU-Fraktion, 2 Ja-Stimmen der SPD-Fraktion, 1 Ja-Stimme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, 1 Ja-Stimme der FDP-Fraktion, 1 Nein-Stimme der Fraktion DIE LINKE

 

Bei der Beratung und Beschlussfassung hat die Kalkulation der Benutzungsgebühren vorgelegen.

 

Hinweis:

Die Benutzungs- und Gebührensatzung für Unterkünfte für Flüchtlinge und Obdachlose der Gemeinde Ruppichteroth wurde im Mitteilungsblatt (Amtsblatt) für die Gemeinde Ruppichteroth am 28. April 2017, Kalenderwoche 17, öffentlich bekannt gemacht.

 

 

Tagesordnungspunkt:

2. Nachtrag zur Hauptsatzung der Gemeinde Ruppichteroth aufgrund der Änderung der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in Verbindung mit der Verordnung über die Entschädigung der Mitglieder kommunaler
Vertretungen und Ausschüsse (Entschädigungsverordnung - EntschVO)

 

Der Hauptausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde unter Würdigung der Ausführungen in der maßgebenden Verwaltungsvorlage vom 22.03.2017, den Erlass des 2. Nachtrages zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Ruppichteroth im Rhein-Sieg-Kreis vom 28.06.2000, zuletzt geändert durch den 1. Nachtrag vom 15.12.2009, in der von der Verwaltung vorgelegten Fassung.

 

einstimmig

 

Hinweis:

Der 2. Nachtrag zur Hauptsatzung der Gemeinde Ruppichteroth wird in diesem Mitteilungsblatt (Amtsblatt) für die Gemeinde Ruppichteroth am 5. Mai 2017, Kalenderwoche 18, öffentlich bekannt gemacht.

 

 

Tagesordnungspunkt:

Zuwendungen an die Fraktionen des Rates der Gemeinde Ruppichteroth zu den sächlichen und personellen Aufwendungen für die Geschäftsführung (Fraktionszuwendungen);
hier: Keine Übernahme der Mietkosten für Büroräume der Fraktionen
- Antrag der Fraktion DIE LINKE vom 20.04.2016 -

Ausschussmitglied Kemper erläutert den Antrag der Fraktion DIE LINKE vom 20.04.2016 auf unentgeltliche Bereitstellung des Sitzungssaals im Rathaus für alle Fraktionen des Rates der Gemeinde in Zusammenhang mit der neuen Erlasslage zum Thema „Zuwendungen kommunaler Körperschaften an Fraktionen und Vertretungen“.

 

Zwecks Entscheidungsfindung zu diesem Antrag hat die Verwaltung in der maßgebenden Vorlage vom 22.03.2017 die Anzahl der Sitzungen der Fraktion DIE LINKE und die Anzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer an diesen Sitzungen aus dem Jahr 2015/2016 aufgeführt.

Zu der sich daran anschließenden Anfrage der Fraktion DIE LINKE vom 28.03.2017 entsprechend der in der Verwaltungsvorlage angewandten Verfahrensweise die Anzahl der Sitzungen und die Anzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer aller weiteren Fraktionen des Rates der Gemeinde vorzulegen, teilt Bürgermeister Loskill mit, dass dieses Begehren im Hinblick auf die Entscheidungsfindung nicht zielführend sei. Grund hierfür ist, dass seitens der weiteren Fraktionen des Rates der Gemeinde Ruppichteroth kein Interesse bestand bzw. besteht, gemäß dem Antrag der Fraktion DIE LINKE den Sitzungssaal des Rathauses unentgeltlich zu nutzen und sich somit keine Notwendigkeit ergibt, der Anfrage nachzukommen.

 

 

 

 

 

 

Nach ausführlicher Diskussion wird der Beschlussvorschlag der Verwaltung auf Vorschlag von Ausschussmitglied Vogel von der CDU-Fraktion dahingehend abgeändert, dass sich die Bereitstellung von Räumlichkeiten für Fraktions- und Arbeitskreissitzungen außerhalb des Rathauses bzw. das nicht zur Verfügung stellen von Räumlichkeiten im Rathaus im Sinne des Antrages der Fraktion DIE LINKE auf alle Fraktionen des Rates bezieht.

 

Der Hauptausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde daraufhin, dem Antrag der Fraktion DIE LINKE vom 20.04.2016 dahingehend zu entsprechen, dass die Gemeinde Ruppichteroth den Fraktionen des Rates der Gemeinde Ruppichteroth bei Bedarf Räumlichkeiten für Fraktions- und Arbeitskreissitzungen unentgeltlich zur Verfügung stellt.
Grundlage hierfür ist der § 56 Abs. 3 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in Verbindung mit dem Erlass „Zuwendungen kommunaler Körperschaften an Fraktionen der Vertretungen“ in der derzeit gültigen Fassung. Dadurch entfällt die Bereitstellung von Geldmitteln für die Anmietung von Räumen (einschl. Nebenkosten) für die Durchführung von Fraktions- und Arbeitskreissitzungen der Fraktionen des Rates der Gemeinde Ruppichteroth.

Dem vorgenannten Antrag der Fraktion DIE LINKE wird dahingehend nicht gefolgt, dass für Fraktions- und Arbeitskreissitzungen der Fraktionen des Rates der Gemeinde Ruppichteroth der Sitzungssaal des Rathauses bzw. anderweitige Räumlichkeiten des Rathauses zur Verfügung gestellt werden.

Für diesen Zweck wird den Fraktionen des Rates der Gemeinde Ruppichteroth das Foyer der Grundschule „Schule am Brölbach“ in Schönenberg zur Verfügung gestellt.

 

einstimmig bei 1 Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

 

 

Tagesordnungspunkt:

Rückzug der Polizei, Aufgabenübernahme durch Ordnungsamt; Ursachen, Auswirkungen und Kosten?
- Antrag der Fraktion DIE LINKE vom 24.02.2017 -

 

Nachdem Ausschussmitglied Kemper den Antrag der Fraktion DIE LINKE vom 24.02.2017 erläutert hat, stellt Bürgermeister Loskill den aktuellen Sachstand zu diesem Antrag dar.

Der Bürgermeister geht auf die zusätzliche personelle Belastung für die Ordnungsämter bei Übernahme weiterer Aufgaben, welche zur Zeit durch die Kreispolizeibehörde wahrgenommen werden, ein.

Unter Berücksichtigung der derzeit noch unklaren Entwicklung dieser Thematik wird der Bürgermeister den Hauptausschuss weiterhin informieren, sobald neue Erkenntnisse vorliegen.

 

Der Hauptausschuss nimmt die Ausführungen des Bürgermeisters zustimmend zur Kenntnis. Der Antrag der Fraktion DIE LINKE vom 24.02.2017 hat somit Erledigung gefunden.

 

 

Tagesordnungspunkt:

Tafel Ruppichteroth
Müllentsorgungsgebühren
- Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 28.02.2017 -

 

Ausschussmitglied Hainke erläutert den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 28.02.2017 auf Beteiligung an den Kosten der „Tafel Ruppichteroth“ für Müllentsorgungsgebühren.

 

Bürgermeister Loskill erläutert, dass die Gemeinde Ruppichteroth seit Gründung der Tafel jährlich einen Betrag in Höhe von 1.000,-- € für die Nutzung eines Containers zur Entsorgung von Papier bzw. Pappe bereitstellt. Dieser Betrag wird durch die Tafel seit Jahren nicht ausgeschöpft.

 

Der Bürgermeister schlägt vor, die auch im Entwurf zum Haushalt 2017/2018 jährlich veranschlagten 1.000,-- € unverändert zu belassen und den zum Ende eines jeden Jahres durch die Ruppichterother Tafel nicht in Anspruch genommenen Betrag für die Papierentsorgung im Hinblick auf die zu erwartenden Mehrkosten für die anderweitige Müllentsorgung an diese auszuzahlen.

Über den Vorschlag des Bürgermeisters wird abgestimmt.

 

einstimmig

 

 

Tagesordnungspunkt:

Energetische Maßnahmen an gemeindlichen Gebäuden unter Verwendung von Mitteln aus dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KInvFG)
hier: Durchführungsbeschluss

 

Der Hauptausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde die Durchführung folgender Maßnahmen zu beschließen:

 

1. Turnhalle an der Grundschule Ruppichteroth

a) Erneuerung der Dacheindeckung inkl. Wärmedämmung und Verbreiterung der Dachüberstände,

b) Energetische Flachdachsanierung des Anbaus der Turnhalle (Geräteräume),

c) Energetische Sanierung der Fensterelemente und der Außentüre,

d) Wärmedämmung der Außenwandflächen,

e) Einbau von Wandheizplatten mit Erneuerung der Steuerung und Rückbau der alten Luftheizung (inkl. Ingenieurhonorar).

Die kalkulierten Gesamtkosten für diese Maßnahmen betragen 229.000,-- €.

 

2. Bröltalhalle Ruppichteroth

a) Wärmedämmung der obersten Geschossdecke,

b) Sanierung der Glasfassade und der Fenster (inkl. Ingenieurhonorar),

c) Erneuerung der Heizungsverteilung.

Die kalkulierten Gesamtkosten für diese Maßnahmen betragen 337.500,-- €.

 

3. Sekundarschule Ruppichteroth

a) Erneuerung der Fenster- und Türanlagen Lehrküche mit Sonnenschutz.

Die kalkulierten Gesamtkosten für diese Maßnahme betragen 27.500,-- €.

 

einstimmig

 

 

 

 

 

 

 

 

Tagesordnungspunkt:

Haushaltssatzung für die Jahre 2017/2018
Ergebnisplan und Finanzplan 2017/2018 sowie Haushaltssatzung 2017/2018
Haushaltssicherungskonzept für die Jahre 2019 bis 2023
Investitionsliste für die Jahre 2017 bis 2023

Feststellung des Stellenplanes für die Jahre 2017/2018

 

Der Kämmerer, Herr Schwamborn, erläutert die der Verwaltungsvorlage vom 24.03.2017 beigefügte Änderungsliste gegenüber dem Haushaltsplanentwurf 2017/2018.

 

Nach eingehender Beratung empfiehlt der Hauptausschuss dem Rat der Gemeinde die
Beschlussfassung wie folgt:

 

Abstimmung zu
Ergebnisplan und Finanzplan 2017/2018 sowie Haushaltssatzung 2017/2018
Haushaltssicherungskonzept für die Jahre 2019 bis 2023
Investitionsliste für die Jahre 2017 bis 2023:

 

Der Hauptausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde

 

  • den Ergebnisplan und den Finanzplan für die Haushaltsjahre 2017/2018 in der von der Verwaltung vorgelegten Fassung unter Berücksichtigung der Veränderungen gegenüber dem Entwurf zum Haushalt 2017/2018,

  • die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung in der von der Verwaltung vorgelegten Fassung unter Berücksichtigung der Veränderungen gegenüber dem Entwurf zum Haushalt 2017/2018,

  • den Erlass der Haushaltssatzung für die Jahre 2017/2018 in der von der Verwaltung vorgelegten Fassung unter Berücksichtigung der Veränderungen gegenüber dem Entwurf zum Haushalt 2017/2018,

  • das Haushaltssicherungskonzept für die Jahre 2019 bis 2023 in der von der Verwaltung vorgelegten Fassung unter Berücksichtigung der Veränderungen gegenüber dem Entwurf zum Haushalt 2017/2018,

  • die Investitionsliste für die Jahre 2017 bis 2023 in der von der Verwaltung vorgelegten Fassung unter Berücksichtigung der Veränderungen gegenüber dem Entwurf zum Haushalt 2017/2018.

 

einstimmig bei 2 Enthaltungen der SPD-Fraktion, 1 Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, 1 Enthaltung der FDP-Fraktion, 1 Enthaltung der Fraktion DIE LINKE

 

 

Abstimmung zu

Feststellung des Stellenplanes für die Jahre 2017/2018:

 

Der Hauptausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde den Stellenplan für die Haushaltsjahre 2017/2018 in der von der Verwaltung vorgelegten Fassung.

 

einstimmig bei 2 Enthaltungen der SPD-Fraktion, 1 Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, 1 Enthaltung der FDP-Fraktion, 1 Enthaltung der Fraktion DIE LINKE

 

 

 

 

Tagesordnungspunkt:

Transparenz bei Instandsetzung und Erstellung von Immobilien der Gemeinde Ruppichteroth
- Antrag der Fraktion DIE LINKE vom 07.03.2017 -

 

Nach Erläuterung des Antrages vom 07.03.2017 durch Ausschussmitglied Kemper von der Fraktion DIE LINKE zieht Herr Kemper diesen Antrag nach kurzer Diskussion zurück.

 

 

Tagesordnungspunkt:

Hinweis zur Synagoge in der Wilhelmstraße
- Antrag der SPD-Fraktion vom 12.03.2017 -

 

Ausschussmitglied Kaiser erläutert den Antrag der SPD-Fraktion vom 12.03.2017 auf Anbringung eines Hinweises bzw. eines Hinweisschildes an dem Kreisverkehr in der Wilhelmstraße in Ruppichteroth mit der Bezeichnung „Platz an der Synagoge“.

 

Bürgermeister Loskill stellt die bisherigen Bemühungen aller Beteiligten dar, an die ehemalige Synagoge in Ruppichteroth vor Ort zu erinnern.

 

Der Hauptausschuss verständigt sich darauf, dass der Bürgermeister zusammen mit dem
Bürgerverein Ruppichteroth e.V., Herrn Pfarrer Heinzen vom Katholischen Kirchengemeindeverband Ruppichteroth, Herrn Pfarrer Neuhaus von der Evangelischen Kirchengemeinde Ruppichteroth und unter Einbindung von Ehrenbürgermeister Ludwig Neuber nach Möglichkeiten sucht, im Bereich der ehemaligen Synagoge in Ruppichteroth auf die Synagoge und ihre Geschichte aufmerksam zu machen.

 

Der Hauptausschuss beschließt ferner, den Kreisverkehr Wilhelmstraße/Burgstraße in der Ortslage Ruppichteroth zum Gedenken an die ehemalige Synagoge „Platz an der Synagoge“ zu benennen.

 

einstimmig

 

 

Nichtöffentlicher Teil
 

Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung wurde über folgenden Tagesordnungspunkt beraten bzw. beschlossen:

 

  • Stundung von Gewerbesteuerforderungen

 

 

 

 

 

 

 

 

Wahlbekanntmachung

 

1.

Am 14. Mai 2017
findet die

 

 

Wahl zum Landtag Nordrhein-Westfalen

statt.

 

 

Die Wahl dauert von 8.00 bis 18.00 Uhr.

 

2.

Die Gemeinde Ruppichteroth, die dem Wahlkreis 25, Rhein-Sieg-Kreis I, zugeordnet ist, ist in folgende 11 Stimmbezirke eingeteilt:

 

Stimmbezirk 010 - Hambuchen

Wahllokal: Sekundarschule Ruppichteroth

Sankt-Florian-Straße 2

 

Bacherhof

Bölkum

Gießelbach

Hambuchen

Hodgeroth

Junkersaurenbach

Millerscheid

Mittelsaurenbach

Niedersaurenbach

Obersaurenbach

Retscheroth

Stranzenbach

Straße

 

 

Stimmbezirk 020 - Ruppichteroth I (Nord)

Wahllokal: Sekundarschule Ruppichteroth

Sankt-Florian-Straße 2

 

Ruppichteroth mit den Straßen

Am Denkmal

Am Heiligenberg

Am Herchenstück

Am Juliusstollen

Am Kindergarten

Am Wasserberg

Amselweg

Burgplatz

Burgstraße

Dr.-Herzfeld-Straße

Eichweiher

Feldwiese

Glöcknersgarten

Höhenweg

Im Weiandsgarten

Hinweis: Fortsetzung siehe Seite 2!

 

Fortsetzung:

Stimmbezirk 020 – Ruppichteroth I (Nord)

Köttinger Weg

Marktstraße

Mucher Straße

Nordhang

Pfarrgasse

Sankt-Florian-Straße

Schönblick

Schulstraße

Schustergasse

Severinusstraße

Wilhelmstraße

Zum Sperber

 

 

Stimmbezirk 030 -

Ruppichteroth II (Süd-West)

Wahllokal: Sekundarschule Ruppichteroth

Sankt-Florian-Straße 2

 

Ruppichteroth mit den Straßen

Auf dem Großen Feld

Bitzenweg

Brölstraße

Buchenweg

Caluna

Eitorfer Straße

Eschenweg

Friedensstraße

Heide

Herchener Straße

Huppach

Im Auelsfeld

Im Höllchen

Im Rosengarten

Im Steinberg

Kiefernweg

Lärchenweg

Obere Hirschbitze

Otto-Willach-Straße

Rosenharth

Stein

Steiner Weg

Tannenweg

Ulmenweg

Untere Hirschbitze

Waldfrieden

Waldstraße

Weidenweg

Wilhelm-Schmitz-Straße

 

 

 

Stimmbezirk 040 - Ruppichteroth III (Ost)

Wahllokal: Sekundarschule Ruppichteroth

Sankt-Florian-Straße 2

 

Köttingen

Oeleroth

Ruppichteroth mit den Straßen

Am Bacherbusch

Falkenweg

Grubenwall

In der Schleeharth

Im Bruch

Köttinger Hecke

Nümbrechter Straße

Obersaurenbacher Straße

Sonnenhang

 

 

 

Stimmbezirk 050 - Ruppichteroth IV (Außenorte)

Wahllokal: Sekundarschule Ruppichteroth

Sankt-Florian-Straße 2

 

Ahe

Dörgen

Ennenbach

Harth

Hove

Ifang

Kämerscheid

Kesselscheid

Krahwinkel

Neuenhof (bei Ruppichteroth)

Niederprobach

Paulinenthal

Pulvermühle

Rotscheroth

Schmitzhöfgen

Velken

Wingenbach

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stimmbezirk 060

Schönenberg I

Wahllokal: Grundschule Schönenberg

Auf der Burghardt 1

 

Hänscheid

Schönenberg

 

 

 

Stimmbezirk 070 - Schönenberg II

Wahllokal: Grundschule Schönenberg

Auf der Burghardt 1

 

Berg

Bornscheid

Damm

Fußberg

Herrenbröl

Jünkersfeld

Kammerich

Kuchem

Niederlückerath

Oberlückerath

Rose

Scheid

Schneppe

Thal

Wingenbacherhof

 

 

 

Stimmbezirk 080 - Büchel

Wahllokal: Kindergarten Büchel

Alte Schule 4

 

Beiert

Bröleck

Brölerhof

Broscheid

Büchel

Herrnstein

Reiferscheid

Thilhove

 

 

 

 

 

 

 

Stimmbezirk 090 - Winterscheid I (Nord)

Wahllokal: Grundschule Winterscheid

Pastoratsstraße 2

 

Schreckenberg

Winterscheid mit den Straßen

Am Altenhof

Am Sportplatz

Beierter Weg

Gartenstraße

Hauptstraße

Herrnsteinstraße

Nordstraße

Pastoratsstraße

Ringstraße

Wendelinusstraße

Zum Feuerwehrhaus

Winterscheiderbröl

 

 

 

Stimmbezirk 100 - Winterscheid II (Süd)

Wahllokal: Grundschule Winterscheid

Pastoratsstraße 2

 

Winterscheid mit den Straßen

Am Südhang

Auf dem Hohen Stein

Finkenweg

Hardtstraße

Im Johannesgarten

Im Orth

Im Wingert

In der Dellenwiese

Kirchstraße

Mittelstraße

Mühlengasse

Schwalbenweg

Siefenweg

Silberberg

Talstraße

Turmstraße

Wiesenstraße

Zum Irrgarten

Zum Ortsiefen

 

 

 

 

 

Stimmbezirk 110 - Winterscheid III (Außenorte)

Wahllokal: Grundschule Winterscheid

Pastoratsstraße 2

 

Bechlingen

Derenbach

Fußhollen

Hatterscheid

Holenfeld

Honscheid

Ingersauelermühle

Litterscheid

Neuenhof (bei Winterscheid)

Schmitzdörfgen

Stockum

Tanneck

Winterscheidermühle

 

In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten bis spätestens 23.04.2017 übersandt wurden, sind der Stimmbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte wählen kann.

 

Es werden zwei Briefwahlvorstände gebildet. Der Briefwahlvorstand I ist für die Auszählung der im Rahmen der Briefwahl abgegebenen Stimmen für die Stimmbezirke 010 bis 050 sowie 080 zuständig. Der Briefwahlvorstand II ermittelt das Wahlergebnis für die durch Briefwahl abgegebenen Stimmen für die Stimmbezirke 060, 070 und 090 bis 110.

Die Briefwahlvorstände beginnen am Wahltag (14.05.2017) um 14.00 Uhr im Rathaus der Gemeindeverwaltung in Schönenberg, Rathausstraße 18, mit der Prüfung der eingegangenen Wahlbriefe. Die Öffnung der Stimmzettelumschläge und somit die Ermittlung des Briefwahlergebnisses erfolgt wie bei der Ermittlung des Wahlergebnisses in den Wahllokalen ab 18.00 Uhr.

Der Briefwahlvorstand für die Stimmbezirke 010 bis 050 und 080 tagt in Zimmer 225
(1. Obergeschoss); der Briefwahlvorstand für die Stimmbezirke 060, 070 und 090 bis 110 tagt in Zimmer 122 (Erdgeschoss).

Die Tätigkeit der Briefwahlvorstände ist öffentlich; jedermann hat Zutritt zu dem Raum der Briefwahlvorstände.

 

Der Zugang zu allen aufgeführten Wahllokalen einschließlich der für die Briefwahlvorstände maßgebenden Räume im Rathaus ist für Menschen, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind oder für Personen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe möglich. Dies wurde auf der Wahlbenachrichtigungskarte gekennzeichnet.

 

3.

Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Stimmbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist.

Die Wähler sollen die Wahlbenachrichtigung mitbringen und haben sich auf Verlangen über ihre Person auszuweisen. Deshalb ist der Personalausweis oder Reisepass bei der Stimmabgabe mitzubringen.

 

 

4.

Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahlraumes einen Stimmzettel ausgehändigt.

 

Jeder Wähler hat eine Erststimme und eine Zweitstimme.

Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer

 

  1. für die Wahl im Wahlkreis in schwarzem Druck die Namen der Bewerber der

zugelassenen Kreiswahlvorschläge unter Angabe der Partei, sofern eine Kurzbezeichnung verwendet wird, auch diese, bei anderen Kreiswahlvorschlägen außerdem das Kennwort und rechts von dem Namen jedes Bewerbers einen Kreis für die Kennzeichnung,
 

  1. für die Wahl nach Landeslisten in blauem Druck die Bezeichnung der
    Parteien, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwenden, auch diese, und jeweils die Namen der ersten fünf Bewerber der zugelassenen Landeslisten und links
    von der Parteibezeichnung einen Kreis für die Kennzeichnung.

 

Kennzeichnung der Stimmzettel:

Der Wähler gibt

 

seine Erststimme in der Weise ab,

 

 

dass er im linken Teil des Stimmzettels (Schwarzdruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem
Bewerber sie gelten soll,

 

 

und seine Zweitstimme in der Weise,

 

 

dass er im rechten Teil des Stimmzettels (Blaudruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welcher Landes-liste sie gelten soll.

 

 

Der Stimmzettel muss von dem Wähler in einer Wahlzelle des Wahlraumes oder in
einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass nicht erkannt werden kann, wie er gewählt hat.

 

Hat ein Wähler seinen Stimmzettel verschrieben oder versehentlich unbrauchbar gemacht oder wird der Wähler nach § 37 Abs. 5 Buchstabe d) der Landeswahlordnung NRW (LWahlO) zurückgewiesen, weil er seinen Stimmzettel außerhalb der Wahlzelle gekennzeichnet oder gefaltet hat oder ihn mit einem äußerlich sichtbaren, das Wahlgeheimnis offensichtlich gefährdenden Kennzeichen versehen hat, so ist ihm auf Verlangen ein neuer Stimmzettel auszuhändigen, nachdem er den alten Stimmzettel im Beisein eines Mitgliedes des Wahlvorstandes vernichtet hat (§ 37 Abs. 7 LWahlO).

 

5.

Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Stimmbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.

 

6.

Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Wahlkreis 25
- Rhein-Sieg-Kreis I -, welchem die Gemeinden Eitorf, Hennef (Sieg), Lohmar,
Much, Neunkirchen-Seelscheid, Ruppichteroth und Windeck, zugeordnet sind,
 

  1. durch Stimmabgabe in einem beliebigen Stimmbezirk dieses Wahlkreises
    oder

  2. durch Briefwahl

 

teilnehmen.

 

Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeinde (Wahlamt) einen amt-lichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle zuleiten, dass er dort spätestens am Wahltag (14.05.2017) bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen
Stelle abgegeben werden.

 

7.

Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben.

 

Strafbestimmungen:

Nach § 107 a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht oder eine solche Tat versucht.

Eine Bitte an den Wähler:

Kennzeichnen Sie den Stimmzettel einwandfrei und klar, am besten jeweils mit einem Kreuz im Kreis für die Erst- und für die Zweitstimme, dann sind Sie sicher, dass Ihre Stimme gültig ist und gewertet wird.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Präsentation der Ergebnisse
zur Landtagswahl

 

 

Die Präsentation der Ergebnisse zur

 

Wahl zum Landtag Nordrhein-Westfalen

 

erfolgt

 

am Sonntag, den 14. Mai 2017, ab 18.00 Uhr,
 

im Sitzungssaal des Rathauses in Schönenberg,

1. Obergeschoss, Zimmer 202.

 

 

Ich lade Sie herzlich ein, mit mir gemeinsam im Rathaus unmittelbar nach Mitteilung aus den Wahllokalen zu erfahren, wie sich die Wahlergebnisse in der Gemeinde Ruppichteroth und im Rhein-Sieg-Kreis darstellen. Sie haben auch die Möglichkeit, die Ergebnisse im Internet unter www.ruppichteroth.de zeitnah abzurufen.

 

Ich freue mich, Sie im Rathaus begrüßen zu dürfen.