- Bilderausstellung von Malte Sonnenfeld
- Fundsachen
- Vollsperrung der Landstraße 312 zwischen Windeck-Neuenhof und Ruppichteroth-Ennenbach
- Bürgersprechstunde Ordnungsamt und Polizeibezirksdienst
- Notarsprechtag in Ruppichteroth
- Bereitschaftsdienste
- Aus dem Rat
Bilderausstellung von
Malte Sonnenfeld
im Rathaus Schönenberg
in der Zeit vom 4. Mai – 30. Juni 2017
Wir laden Sie recht herzlich zur Eröffnung der Bilderausstellung von Malte Sonnenfeld
am 4. Mai 2017, 16:00 Uhr, ins Rathaus in Schönenberg
ein. Der Künstler malt bunt, frech, clever und gehyped. Seine comicartigen und hintersinnigen Acrylbilder machen ihn zum Meister der sanften Anarchie. Er bietet ein breites Spektrum an Witz und Ironie.
Seien Sie unser Gast und lassen Sie sich verzaubern von der Vielfältigkeit des Künstlers und seinen Bildern. Wir freuen uns auf Ihr Kommen zur Ausstellungseröffnung.
Herr Malte Sonnenfeld wird den ganzen Nachmittag im Rathaus sein und Ihnen gerne Einzelheiten über seine Bilder erzählen.
Sie können die Ausstellung während der Öffnungszeiten des Rathauses besuchen:
Montag - Freitag: 8.30 Uhr - 12.00 Uhr
Dienstag zusätzlich: 14.00 Uhr - 17.00 Uhr
Donnerstag zusätzlich: 14.00 Uhr - 18.00 Uhr
Der Künstler Malte Sonnenfeld und die Gemeinde freuen sich auf Ihren Besuch.
Fundsachen
Dem Fundamt der Gemeinde Ruppichteroth wurde folgende Fundsache gemeldet:
Schlüssel, Longdendaleplatz Schönenberg, 25.04.2017
Eigentümer bzw. Besitzer von Fundsachen sowie Fundtieren können bei Eigentums- bzw. Besitznachweis die Fundsache beim Ordnungsamt, Zimmer 101, in Empfang nehmen oder sich telefonisch unter den Rufnummern 02295/4924 oder 4956 melden.
Vollsperrung der Landstraße 312 (L 312) wegen Fahrbahnsanierung zwischen
Windeck-Neuenhof und Ruppichteroth-Ennenbach
Ab dem 2. Mai 2017 wird die Landstraße 312 (L 312) zwischen Windeck-Neuenhof und Ruppichteroth-Ennenbach für den Durchgangsverkehr komplett gesperrt.
Die Straßen.NRW-Regionalniederlassung Rhein-Berg lässt in diesem Bereich die Fahrbahndecke sanieren. Die Arbeiten werden voraussichtlich Mitte Juni abgeschlossen.
Anlieger können während der Baumaßnahme ihre Grundstücke erreichen.
Für den Durchgangsverkehr sind Umleitungen über die Kreisstraße 55 (K 55) und Landstraße 333 (L 333) mit gelben Tafeln ausgeschildert.
Bei Fragen zu dieser Maßnahme wenden Sie sich bitte an einen der folgenden Ansprechpartner beim Landesbetrieb Straßenbau NRW:
Sabrina Kieback, Tel.-Nr. 0221-8397364
Timo Stoppacher, Tel-.Nr. 0221-8397301.
Gemeinsame Bürgersprechstunde des Ordnungsamtes und des Polizeibezirksdienstes
Die gemeinsamen Bürgersprechstunden im Mai finden jeweils dienstags am 09. und 23. Mai 2017, in der Zeit von 16.00 bis 17.00 Uhr, im Rathaus der Gemeinde Ruppichteroth (Zimmer 102) statt.
Notarsprechtag in Ruppichteroth
Der nächste Sprechtag von Herrn Notar Stefan Wegerhoff, Hennef, findet am Freitag,
dem 5. Mai 2017, in der Zeit von 9.00 – 11.30 Uhr, im Rathaus in Schönenberg,
Zimmer 121, statt.
Um Wartezeiten im Rahmen des Sprechtages zu vermeiden, wird um Terminvereinbarung beim Notariat in Hennef unter der Telefon-Nummer 02242 / 92410 gebeten.
Die weiteren Notarsprechtage werden rechtzeitig im Mitteilungsblatt bekanntgegeben.
Bereitschaftsdienste
Polizei-Notruf 110
Polizeibezirksdienststelle 02295/5425
(Sankt-Florian-Straße 8)
Bürgersprechstunde nach telefonischer
Vereinbarung unter der Rufnummer 0173/5624217
Feuerwehr- und Rettungsdienst: 112
Krankentransporte 02241/19-222
GEMEINDEWERKE RUPPICHTEROTH GmbH
VER- UND ENTSORGUNGSBETRIEBE
Störfall – Telefon- Nummer
0800/ 7766655
Unter den o.g. Rufnummern erreichen Sie den Notdienst der Gemeindewerke Ruppichteroth GmbH für die Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung der Gemeinde Ruppichteroth über die Leitstelle des Aggerverbandes.
NOTDIENST DES RWE
Bei Stromausfall im Versorgungsnetz erreichen Sie den Störungsdienst der RWE Energie AG
unter der Telefon – Nr. 0800/4112244
Notruf-Nummer der Rhenag 0180/2484848
Ärztlicher Bereitschaftsdienst für die Gemeinde Ruppichteroth
In der sprechstundenfreien Zeit erreichen Sie den ärztlichen Bereitschaftsdienst aller Fachrichtungen für den Rhein-Sieg-Kreis unter der
zentralen Rufnummer 116 117
Bei lebensbedrohenden Zwischenfällen und Unfällen: 112
ZAHNÄRZTE des rechtsrheinischen Rhein-Sieg-Kreises
Telefonischer Ansagedienst zum zahnärztlichen Notdienst: 01805-986700
Die Notfalldienstzentrale für den gesamten rechtsrheinischen RSK ist folgendermaßen besetzt:
- wöchentlich von 18.00 Uhr bis 08.00 Uhr des darauffolgenden Morgens,
- mittwochs von 13.00 Uhr bis zum nächsten Morgen 08.00 Uhr,
- freitags von 14.00 Uhr bis zum nächsten Morgen 08.00 Uhr und
- an Samstagen, Sonntagen, sowie an Feiertagen, ganztägig.
INFORMATIONSZENTRALE FÜR VERGIFTUNGSFÄLLE
Universitätsklinik Bonn, Telefon-Nr.: 0228-19240
APOTHEKEN-NOTDIENST:
Die nächsten 4 notdienstbereiten Apotheken für den Standort: Ruppichteroth, vom 29.04.2017 bis 05.05.2017
Samstag, 29. April 2017
Burg-Apotheke, Dr.-Wirtz-Str. 3, 53804 Much, 02245/91650
Dreilinden-Apotheke, Günther-Landesknecht-Str. 2, 53773 Hennef (Uckerath), 02248/2173
Löwen-Apotheke, Bahnhofstr. 2A, 51545 Waldbröl, 02291/2574
Agger-Apotheke, Königstr. 6, 51645 Gummersbach (Dieringhausen), 02261/98450
Sonntag, 30. April 2017
Bröltal-Apotheke OHG, Brölstr. 6, 53809 Ruppichteroth, 02295/5171
Forellen-Apotheke, Zeithstr. 137, 53819 Neunkirchen-Seelscheid, 02247/6033
Schlehen-Apotheke OHG, Overather Str. 22, 51766 Engelskirchen (Loope), 02263/92030
Adler-Apotheke, Kaiserstr. 126, 53721 Siegburg, 02241/52740
Montag, 1. Mai 2017
Löwen-Apotheke, Bahnhofstr. 1, 53783 Eitorf, 02243/2894
Bergische Apotheke, Hauptstr. 44-46, 53804 Much, 02245/1498
Steinhof Apotheke, Hauptstraße 42, 51491 Overath, 02206/912830
Antonius-Apotheke, Schulstraße 25, 53757 Sankt Augustin (Niederpleis), 02241/334510
Dienstag, 2. Mai 2017
Hirsch-Apotheke, Hauptstr. 24-26, 53804 Much, 02245/91920
Siegtal-Apotheke, Siegtalstr. 34, 51570 Windeck (Herchen), 02243/2503
Apotheke im Generationenhaus, Humperdinckstraße 22-26, 53773 Hennef, 02242/9177000
Wald-Apotheke, Hochstr. 16, 51545 Waldbröl, 02291/901034
Mittwoch, 3. Mai 2017
Bahnhof-Apotheke, Bahnhofstr. 26A, 53783 Eitorf, 02243/6177
Adler-Apotheke, Kaiserstr. 26, 51545 Waldbröl, 02291/92190
Marien-Apotheke, Bonner Str. 81, 53773 Hennef, 02242/2714
Hirsch-Apotheke OHG, Wahlscheider Str. 25, 53797 Lohmar (Wahlscheid), 02206/7937
Donnerstag, 4. Mai 2017
Burg-Apotheke, Waldbröler Str. 24, 51570 Windeck (Schladern), 02292/2900
Adler-Apotheke, Frankfurter Str. 100, 53773 Hennef, 02242/2626
Adler-Apotheke, Bielsteiner Str. 117, 51674 Wiehl (Bielstein), 02262/72150
Löwen-Apotheke, Hauptstr. 55, 51491 Overath, 02206/2223
Freitag, 5. Mai 2017
Max und Moritz Apotheke, Hauptstr. 8, 53819 Neunkirchen (Seelscheid), 02247/300707
Adler-Apotheke OHG, Rathausstr. 25, 51570 Windeck (Rosbach), 02292/5058
Sonnen-Apotheke, Im Weiher 21, 51674 Wiehl, 02262/9567
Apotheke am Markt, Markt 7, 51766 Engelskirchen (Ruenderoth), 02263/96180
ALZHEIMERSPRECHSTUNDE
kostenfrei
im Seniorenzentrum Siegburg
Friedrich-Ebert-Straße 16, 53721 Siegburg
Immer am 2. Mittwoch eines jeden Monats
Um 16.30 – 18.00 Uhr.
(Parkmöglichkeiten vorhanden)
Hier können in einer Gruppe von betroffenen Angehörigen Fragen zu Alzheimer und anderen Demenzerkrankungen erörtert werden. Begleitung: ein Facharzt der Praxis Fetinidis, Kelzenberg und Sarkessian und Fachkraft des Hauses.
Ansprechpartnerin: Frau Bäsch: 02241/2504-1036 oder 2504-2000
Multiple Sklerose
DMSG Betroffenen-Berater
Uwe Stommel – DMSG Betroffenen-Berater
Tel.: 02295-902118
e-mail: Uwe.Stommel@gmail.com
Michael Wendel – DMSG Betroffenen-Berater
Tel.: 02243-80373
e-mail: mianwe@t-online.de
Drogen-Suchthilfen
1. |
Suchtkrankenhilfe des Caritasverband für den Rhein-Sieg-Kreis e.V. Ansprechpartner: Herr Pöplau Tel.-Nr. (02241) 1209-302 |
2. |
Diakonisches Werk Siegburg Drogenhilfe -Zentrale und Beratungsstelle- Ansprechpartner: Herr Wolf Tel.-Nr.: 02241/66656 |
3. |
Kommissariat Kriminalprävention/ Opferschutz Siegburg Herr Seeger Tel.-Nr.: 02241/541-4715 |
4. |
Kriminalkommissariat 41 Siegburg Ansprechpartner: Herr Krist Tel.-Nr.: 02241/541-4411 |
Weitere Informationen sind im Rathaus, Tel.-Nr.: 02295/4925, erhältlich.
SOZIALPSYCHIATRISCHES ZENTRUM
Sozialpsychiatrisches Zentrum Eitorf/Siebengebirge
Beratungs- und Betreuungszentrum Eitorf, Spinnerweg 51-54, 53783 Eitorf
Telefon: 02243/84758-0
Fax : 02243/84758-11
Beratungszeiten:
nach Vereinbarung !
Tagesstätte & Kontaktstelle:
Siegstrasse 16, 53783 Eitorf
Telefon: 02243/82670
Fax: 02243/842794
Öffnungszeiten:
montags 11.30 h – 14.30 h: Brunch, Offene Angebote
donnerstags 15.00 h - 19.00 h: Offener Treff
Jeden 2. Samstag 9.30 Uhr -12.00 Uhr
( Möglichkeit zum gemeinsamen Frühstück )
Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“
Das Hilfetelefon ist das erste Beratungsangebot in Deutschland, das barrierefrei, kostenlos und vertraulich rund um die Uhr erreichbar ist. Die mehr als 60 Fachberaterinnen sind wie folgt erreichbar:
Telefon: 08000 116 016 sowie
über Chat und E-Mail auf der Website www.hilfetelefon.de.
Sie unterstützen jedoch nicht nur gewaltbetroffene Frauen, sondern beraten auch Familienmitglieder, Freunde und Fachkräfte. Jederzeit können Dolmetscherinnen für 15 Sprachen zugeschaltet werden.
Sprechstunden der Sozialarbeiter des Jugendhilfezentrums Neunkirchen-Seelscheid,
zuständig für die Gemeinde Ruppichteroth
Seit dem 1. Oktober 2012 sind für die Gemeinde Ruppichteroth zwei neue Bezirkssozialarbeiter des Jugendhilfezentrums Neunkirchen-Seelscheid tätig.
Frau Wagner ist für Ruppichteroth Zentrum sowie für die Ortsteile Harth, Köttingen und Oeleroth zuständig, Frau Schlüssel für Schönenberg und Winterscheid.
Die Sprechstunde von Frau Wagner findet donnerstags in der Zeit von 14:00 - 15:00 Uhr in den Räumlichkeiten des Ökumenischen Familienzentrums „Unter`m Regenbogen“, Am Kindergarten 4, statt.
Die Sprechstunde von Frau Schlüssel ist donnerstags von 14:00 - 15:00 Uhr im Rathaus in Schönenberg. Außerhalb der Sprechstunde sind die Mitarbeiter des Jugendhilfezentrums unter folgenden Rufnummern zu erreichen:
Frau Wagner: 02247/9215-5518,
Frau Schlüssel: 02247/9215-5528.
Außerhalb dieser Sprechzeiten und der Öffnungszeiten des Jugendhilfezentrums steht für dringende Meldungen in Sachen Kindeswohl die Feuer- und Rettungsleitstelle unter der Ruf-Nr. 112 zur Verfügung
N e u b ü r g e r b e a u f t r a g t e r
Persönlicher Ansprechpartner für alle Zugewanderten ist der Neubürgerbeauftragte des Rhein-Sieg-Kreises, Ludwig Neuber. Er bietet nach telefonischer Vereinbarung
Sprechstunden an. Termine können mit ihm telefonisch unter der Rufnummer 02295/902318 oder 0160/8230810 oder per E-Mail an ludwig@neuber.de vereinbart werden. Der Kontakt kann auch über das Kommunale Integrationszentrum des Rhein-Sieg-Kreises, - Der Landrat -, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg, Telefon 02241 /13-2107, E-Mail: integration@rhein-sieg-kreis.de hergestellt werden.
Aus dem Rat:
Niederschrift des Ausschusses für Planung und Umweltschutz
Nachstehend wird die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Ausschusses für Planung und Umweltschutz des Rates der Gemeinde Ruppichteroth vom 6. April 2017 gemäß § 26 der Geschäftsordnung für den Rat der Gemeinde bekannt gegeben.
Öffentlicher Teil
Tagesordnungspunkt:
Erstellung eines integrierten Handlungskonzeptes (IHK) für den Bereich „Ortslage Ruppichteroth“;
hier: Vorstellung der bisherigen Planung
Die Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter des Rates der Gemeinde Ruppichteroth, welche nicht Mitglied im Ausschuss für Planung und Umweltschutz sind sowie die sachkundigen Bürgerinnen und Bürger des Ausschusses für Wirtschaftsförderung, Kultur und Tourismus wurden zu diesem Tagesordnungspunkt eingeladen.
Frau Mölders vom Büro Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen GmbH aus Köln stellt anhand einer Beamerpräsentation die bisherige Planung im Rahmen der Erstellung eines integrierten Handlungskonzeptes (IHK) für den Bereich „Ortslage Ruppichteroth“ vor. Im Anschluss daran beantworten sie und Bürgermeister Loskill Fragen der Ausschussmitglieder.
Tagesordnungspunkt:
1. Erweiterung der Satzung gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) für die Ortslagen Obersaurenbach und Junkersaurenbach im Bereich der Ortslage Junkersaurenbach;
hier: Beschluss zur öffentlichen Auslegung der 1. Erweiterung der Satzung gemäß
§ 3 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
Der Ausschuss für Planung und Umweltschutz des Rates der Gemeinde Ruppichteroth beschließt, den Entwurf der 1. Erweiterung der Satzung für die Ortslagen Obersaurenbach und Junkersaurenbach im Bereich der Ortslage Junkersaurenbach entsprechend den in der Verwaltungsvorlage V/WP14/0182 vom 17. März 2017 übersandten Anhängen 1 – 5 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.
einstimmig
Tagesordnungspunkt:
Neues Leitbild für die Region Bonn/Rhein-Sieg/Ahrweiler
- Starke Region - Starke Zukunft -
des Regionalen Arbeitskreises Entwicklung, Planung und Verkehr Bonn/Rhein-Sieg/Ahrweiler (rak);
hier: Beschluss über das neue Leitbild
Der Ausschuss für Planung und Umweltschutz empfiehlt dem Rat der Gemeinde, das neue Leitbild für die Region Bonn/Rhein-Sieg/Ahrweiler zustimmend zur Kenntnis zu nehmen und die Verwaltung zu beauftragen, die Ziele und Leitsätze des neuen Leitbildes beim zukünftigen Handel zu Grunde zu legen.
einstimmig
Tagesordnungspunkt:
Verbesserung des ÖPNV-Angebotes in der Gemeinde Ruppichteroth;
hier: Anfrage der CDU-Fraktion vom 09.11.2016
Ausschussmitglied Neuber von der CDU-Fraktion erläutert den Antrag der CDU-Fraktion.
Im Zuge der Diskussion zu dem Tagesordnungspunkt wird aufgrund der nicht vorliegenden aktuellen Fahrgastzahlen der Buslinien 530 und 531 sowie von Fahrgastzahlen des AST-Betriebes insbesondere von Hennef nach Ruppichteroth angeregt, den Tagesordnungspunkt zu vertagen und in der Sitzung des Ausschusses für Planung und Umweltschutz am 29.6.2017 erneut zu behandeln. Somit würde der Bitte des Rhein-Sieg-Kreises Rechnung getragen, über diese Thematik noch vor der Sommerpause zu entscheiden.
Die Verwaltung wird bis zu dieser Sitzung die vorgenannten, noch fehlenden Zahlen ermitteln. Darüber hinaus sollen bis zu dieser Sitzung die Mehrkosten für das Szenario vorgelegt werden, dass die Fahrtzeiten der Linie 530 beibehalten werden, d.h. dass diese Linie weiterhin auch nach 22.00 Uhr fährt und die Linie 531 zusätzlich ebenfalls Fahrten nach 22.00 Uhr anbietet.
Der Ausschuss für Planung und Umweltschutz beschließt, den Tagesordnungspunkt zu vertagen und in der Sitzung des Ausschusses für Planung und Umweltschutz am 29.6.2017 erneut zu behandeln.
einstimmig
Tagesordnungspunkt:
Barrierefreiheit im ÖPNV
hier: Bushaltestellen
- Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 07.03.2017
Ausschussmitglied Hauf von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erläutert den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Im Anschluss beantwortet Bürgermeister Loskill alle offenen Fragen vollumfänglich.
Ausschussmitglied Hauf zieht daraufhin den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zurück.
Benutzungs- und Gebührensatzung
für Unterkünfte für Flüchtlinge und Obdachlose
der Gemeinde Ruppichteroth vom 26.04.2017
Aufgrund der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666, SGV. NRW. S. 2023), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. November 2016 (GV. NRW. S. 966) und der §§ 2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) vom 21. Oktober 1969 (GV. NRW. S. 712), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 15. Dezember 2016 (GV. NRW. S. 1150) hat der Rat der Gemeinde Ruppichteroth in seiner Sitzung am 25.04.2017 folgende
Benutzungs- und Gebührensatzung beschlossen:
§ 1
Öffentliche Einrichtungen
(1) Die Gemeinde Ruppichteroth unterhält zur vorübergehenden Unterbringung
-
von ausländischen Flüchtlingen gemäß § 2 des Gesetzes über die Zuweisung und Aufnahme ausländischer Flüchtlinge/Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) vom 28.02.2003 (GV. NRW. S. 93) in der jeweils geltenden Fassung und
-
von ausländischen Flüchtlingen, die Leistungen nach dem SGB II oder dem SGB XII erhalten,
-
von Obdachlosen, die gemäß § 14 des Ordnungsbehördengesetzes (OBG) vom 13.05.1980 (GV. NRW. S. 528) in der jeweils geltenden Fassung unterzubringen sind,
Übergangswohnheime und Wohnungen bzw. Zimmer in Wohnungen -nachfolgend Unterkünfte genannt- als öffentliche Einrichtungen.
(2) Das Benutzungsverhältnis ist öffentlich-rechtlich.
§ 2
Unterkünfte
(1) Welche Unterkünfte diesem Zweck dienen, bestimmt die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister. Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister kann durch schriftliche Festlegung Objekte streichen oder weitere in den Bestand aufnehmen. Der aktuelle Bestand ist dieser Satzung als Anlage beigefügt.
(2) Darüber hinaus gilt diese Satzung auch für Wohnungen, die den Personengruppen nach
§ 1 Abs. 1 Buchstabe a) zum Zweck der Verhinderung oder Beseitigung der Wohnungslosigkeit zugewiesen wurden und die sich nicht in einer Unterkunft nach Absatz 1 befinden. Auch diese Wohnungen gelten als Unterkünfte im Sinne dieser Satzung.
§ 3
Benutzungsverhältnis
(1) Die Unterkunft dient der Verhinderung oder Beseitigung der Wohnungslosigkeit und der vorübergehenden Unterbringung der Personengruppen nach § 1.
(2) Über die Belegung der Unterkünfte entscheidet die Gemeinde Ruppichteroth nach pflichtgemäßem Ermessen. Sie ist berechtigt, im Rahmen der Kapazitäten und der Sicherung einer geordneten Unterbringung bestimmte Wohnräume nach Art, Größe und Lage zuzuweisen. Ein Anspruch auf eine Zuweisung einer bestimmten Unterkunft oder auf ein Verbleiben in einer bestimmten Unterkunft besteht nicht.
(3) Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister erlässt eine Hausordnung, die Näheres zur Benutzung, zum Hausrecht und zur Ordnung in den Unterkünften regelt.
(4) Der Wohnraum in der Unterkunft wird durch schriftlichen Bescheid zugewiesen. Die Zuweisung erfolgt jederzeit widerruflich. Mit dem Widerruf erlischt das Recht auf Benutzung des zugewiesenen Wohnraums. Den benutzungsberechtigten Personen kann jederzeit das Recht für die Benutzung der Unterkunft widerrufen bzw. ihnen können andere Unterkünfte zugewiesen werden. Dies gilt insbesondere
-
wenn Räumlichkeiten für dringendere Fälle in Anspruch genommen werden müssen,
-
bei Missachtung des Hausfriedens oder Verstoß gegen Bestimmungen der
Hausordnung oder dieser Satzung oder
-
bei Standortveränderungen der Unterkünfte oder
-
wenn die Belegungsdichte verändert werden soll oder
-
wenn das Asylverfahren abgeschlossen ist oder
-
wenn trotz schriftlicher Aufforderung mit Fristsetzung keine ausreichenden Bemühungen zur aktiven Wohnungssuche vorliegen oder
-
wenn zumutbare Alternativen auf dem regulären Wohnungsmarkt zur Verfügung stehen oder
-
wenn die Benutzungsgebühren nicht gezahlt werden.
§ 4
Benutzungsgebühren
(1) Die Gemeinde Ruppichteroth erhebt für die Benutzung der in § 2 genannten Unterkünfte Benutzungsgebühren. Bemessungsgrundlage für die Höhe der Benutzungsgebühr einschließlich der Betriebskosten ist die Nutzfläche der Unterkünfte. Die Nutzfläche setzt sich aus der Gesamtwohnfläche aller Unterkünfte nach § 2 dieser Satzung und der in diesen insgesamt zur Verfügung stehenden Gemeinschaftsfläche zusammen. Die zur Wohnfläche gehörenden Flächen richten sich nach der Wohnflächenverordnung vom 25.11.2003 (BGBl. I S. 2346).
(2) Die Benutzungsgebühr einschließlich der Betriebskosten beträgt je qm Nutzfläche und Kalendermonat 20,57 Euro. Davon entfallen auf die Kosten für den Verbrauchsstrom (Haushaltsstrom) 2,51 Euro und auf die Kosten für den Allgemeinstrom (Außenbeleuchtung, Treppenhausbeleuchtung, Kellerbeleuchtung) 0,07 Euro.
Der zu jedem Quadratmeter zugewiesener Wohnfläche hinzuzurechnende Anteil an der
Gemeinschaftsfläche wird durch Division der gesamten Gemeinschaftsfläche einer
Unterkunft durch deren gesamte Wohnfläche ermittelt.
(3) Werden neue Unterkünfte nach Inkrafttreten dieser Satzung in den Bestand gemäß § 2 Abs. 2 aufgenommen, bleibt der angesetzte Kalkulationszeitraum gemäß § 6 Abs. 2 KAG NRW hiervon unberührt.
(4) Die Gebührenpflicht entsteht von dem Tag an, ab dem der gebührenpflichtigen Person die Unterkunft zugewiesen wurde. Das Benutzungsverhältnis und die Gebührenpflicht enden mit dem Tag der Übergabe und Abnahme der zugewiesenen Unterkunft an bzw. durch die Hausmeisterin oder den Hausmeister. Eine vorübergehende Abwesenheit entbindet nicht von der Verpflichtung zur Gebührenzahlung.
(5) Die Benutzungsgebühr ist jeweils monatlich, und zwar spätestens bis zum 3. Werktag eines jeden Monats, an die Gemeindekasse zu entrichten. Bei Einzug in die Unterkunft und bei Auszug aus der Unterkunft erfolgt eine taggenaue Berechnung der Kosten. Überzahlungen insbesondere bei Auszug sind auszugleichen.
§ 5
Gebührenschuldner
(1) Gebührenschuldner sind die Benutzerinnen und Benutzer der Unterkünfte.
(2) Werden mehrere Personen in einen Raum bzw. eine Wohneinheit eingewiesen, so haften
diese dann als Gesamtschuldner, wenn sie einem Familienverband oder einer
Lebensgemeinschaft angehören und voll geschäftsfähig sind.
§ 6
Inkrafttreten
(1) Diese Satzung tritt am 01.05.2017 in Kraft.
(2) Gleichzeitig treten die Satzung der Gemeinde Ruppichteroth über die Errichtung von
Obdachlosenunterkünften als nicht rechtsfähige öffentliche Anstalten vom 04.09.1973,
die Gebührenordnung für die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte in Ruppichteroth,
Hambuchen 18, vom 04.05.1979 und die Satzung der Gemeinde Ruppichteroth über die
Errichtung und Unterhaltung von Übergangsheimen vom 20.03.1995 außer Kraft.
Bekanntmachungsanordnung
Die Benutzungs- und Gebührensatzung für Unterkünfte für Flüchtlinge und Obdachlose der Gemeinde Ruppichteroth wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften
der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend
gemacht werden kann, es sei denn,
-
eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
-
diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
-
der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder
-
der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
Anlage zu § 2 Abs. 1 Satz 3 der Benutzungs- und Gebührensatzung für Unterkünfte
für Flüchtlinge und Obdachlose der Gemeinde Ruppichteroth
-
vorhandene Unterkünfte (Stand: 25.04.2017)
Ahe, Aher Straße 8
Ahe, Aher Straße 10
Ahe, Aher Straße 12
Harth, In der Ernte 9
Harth, In der Ernte 11
Jünkersfeld, Jünkersfeld 5
Schönenberg, Bergstraße 25
Schönenberg, Auf dem Gleichen 6
Schönenberg, Etzenbacher Weg 4
Ahe, Aher Straße 13 (EG)
Ahe, Aher Straße 15
Oeleroth, Oelerother Straße 1
Oeleroth, Oelerother Straße 2
Oeleroth, Oelerother Straße 14a
Oeleroth, Oelerother Straße 16 (EG)
Oeleroth, Oelerother Straße 16 (1. OG)
Oeleroth, Oelerother Straße 16 (2. OG)
Rose, Rose 42
Ruppichteroth, Köttinger Hecke 4 (Whg. 9)
Ruppichteroth, Köttinger Hecke 4 (Whg. 18)
Ruppichteroth, Köttinger Hecke 4 (Whg. 32)
Ruppichteroth, Köttinger Weg 6
Ruppichteroth, Mucher Straße 13
Ruppichteroth, Zum Sperber 7
Schönenberg, Auf der Hohen Fuhr 8
Velken, Velken 56
Winterscheid, Am Südhang 47
Winterscheid, Am Südhang 49
Winterscheid, Gartenstraße 5 (EG)
Winterscheid, Hauptstraße 25
Winterscheid, Kirchstraße 2
Ruppichteroth, In der Schleeharth 7a
Ruppichteroth, In der Schleeharth 7b
Öffentliche Auslegung der
1. Erweiterung der Satzung für die Ortslagen Obersaurenbach und Junkersaurenbach im Bereich der Ortslage Junkersaurenbach
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11. Juni 2013 (BGBl. S. 1548).
Der Ausschuss für Planung und Umweltschutz des Rates der Gemeinde Ruppichteroth hat in seiner Sitzung am 6. April 2017 beschlossen, den Entwurf der 1. Erweiterung der Satzung für die Ortslagen Obersaurenbach und Junkersaurenbach im Bereich der Ortslage Junkersaurenbach gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.
Ziel des Verfahrens ist es, mit der Einbeziehung eines ca. 2.600 qm großen Teilstücks in die Satzung die Bebauung mit einem weiteren Einfamilienwohnhaus zu ermöglichen.
Für die Aufstellung der Entwicklungssatzung können die Verfahrenserleichterungen des
§ 13 BauGB in Anspruch genommen werden. In dem vereinfachten Verfahren wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB
abgesehen (frühzeitige Bürger- und Trägerbeteiligung). Ferner ist die Umweltprüfung
inklusive der Erstellung des Umweltberichtes nicht erforderlich (§ 13 Abs. 3 BauGB).
Der Entwurf der 1. Erweiterung der Satzung nebst Begründung sowie der „Landschaftspflegerische Fachbeitrag“, die „Artenschutzprüfung Stufe 1“ und das „Hydrogeologische Gutachten“ liegen in der Zeit vom
8. Mai bis einschließlich 8. Juni 2017
öffentlich aus. In diesem Zeitraum können die Unterlagen während folgender Zeiten
Mo. – Fr. 8.30 – 12.00 Uhr, Di. 14.00 – 17.00 Uhr und Do. 14.00 – 18.00 Uhr
im Rathaus der Gemeinde Ruppichteroth, Rathausstraße 18 (Rathaus in Schönenberg),
Erdgeschoss, Zimmer Nr. 106 eingesehen werden. Auf Wunsch wird die Planung erläutert.
Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:
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Artenschutzprüfung Stufe 1 (ASP-Stufe 1), ob und in welcher Art und Intensität geschützte/planungsrelevante Arten betroffen sein könnten.
-
Landschaftspflegerischer Fachbeitrag, der die Schutzgüter und das Ergebnis der Artenschutzvorprüfung zusammenfasst und die Art und den Umfang der zu erwartenden Eingriffe ermittelt und die Auswirkungen der Planung auf die Landschaftspotenziale / Schutzgüter benennt sowie darüber hinaus mittels Bilanzierung den notwendigen Umfang landschaftspflegerischer Maßnahmen und Ausgleichsmaßnahmen außerhalb des Plangebietes ermittelt und konkret benennt.
Während der Auslegungsfrist können von der Öffentlichkeit Stellungnahmen schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die
1. Erweiterung der Satzung für die Ortslagen Obersaurenbach und Junkersaurenbach im
Bereich der Ortslage Junkersaurenbach unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 Abs. 2a der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) unzulässig ist, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der öffentlichen Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB erfolgt parallel zur öffentlichen Auslegung.
Integriertes Handlungskonzept für die Ortslage Ruppichteroth
Neue Perspektiven für den Ort Ruppichteroth
Ihre Ideen und Wünsche sind gefragt!
1. Gemeindekonferenz am 3. Mai 2017
Die Gemeinde Ruppichteroth arbeitet aktuell an der Aufstellung eines Integrierten Handlungskonzepts für den Hauptort Ruppichteroth. Mit diesem Konzept sollen Fördermittel beim Land NRW für Aufwertungsmaßnahmen beantragt werden. Nun möchte die Gemeinde die Wünsche und Ideen der Bürgerinnen und Bürger für das Erneuerungsgebiet diskutieren und sammeln, um sie intensiv in den Entwicklungsprozess mit einzubeziehen.
Dazu sind alle Bürgerinnen und Bürger herzlich eingeladen zur
1. Gemeindekonferenz
am Mittwoch, dem 3. Mai 2017
von 19:00 bis ca. 21:00 Uhr in der
Mensa der Sekundarschule Ruppichteroth,
St.-Florian-Straße 2
Das Integrierte Handlungskonzept wird vom Kölner Planungsbüro Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen GmbH erstellt. Bisher wurden eine Bestandsaufnahme durchgeführt und erste Verbesserungsbedarfe erfasst. Das Erneuerungsgebiet erstreckt sich im Norden bis zur Bröltalhalle und dem Sportplatz, im Osten bis zum Bröltal-Bad, im Süden bis zum Verlauf des Waldbrölbachs und dem Bröltal-Center und im Westen bis zur Einmündung Brölstraße/Waldfrieden.
Die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger ist in diesem Prozess von besonderer Bedeutung, denn sie können aus der Alltagserfahrung und Innensicht heraus beurteilen, wo beispielsweise Verbesserungen der Wegeverbindungen für unterschiedliche Verkehrsteilnehmer erforderlich sind, welche Orte und Freiräume für die unterschiedlichen Generationen aufgewertet werden sollen oder welche Entwicklungsperspektive die Gemeinde Ruppichteroth insgesamt verfolgen soll, um ein attraktiver und lebenswerter Wohnstandort zu bleiben.
Alle Interessierten sind herzlich eingeladen, sich an der zukunftsweisenden Planung zu beteiligen. Die Gemeinde Ruppichteroth freut sich auf eine hohe Beteiligung, auf intensive Gespräche und kreative Ideen.