Nachrichten

 

 

Herzlichen Glückwunsch Frau Frida Brüggerhoff, Ruppichteroth, Bröleck, Felderhofer Straße 6, zur Vollendung des 90. Lebensjahres am 16. April 2017. Herrn Heinz Wernicke, Ruppichteroth, Bröleck, Bernauel 1, zur Vollendung des 98. Lebensjahres am 20. April 2017.

 

 

 

- Nachruf Monique Müller
- Jahresbericht 2016 der Freiwilligen Feuerwehr Ruppichteroth
- Fundsachen
- Straßenreinigung
- Einsicht in das Wählerverzeichnis
- Bereitschaftsdienste

Am 4. April 2017 verstarb

 

Frau Monique Müller

aus Ruppichteroth

 

im Alter von 75 Jahren.

 

Die Verstorbene war vom 12.10.1998 bis 02.11.1998 Mitglied des Rates der Gemeinde

Ruppichteroth.

Als sachkundige Bürgerin im seinerzeitigen Ausschuss für Jugend, Familie und Soziales brachte die Verstorbene in den Jahren 1994 bis 1999 ihr Wissen und ihre Lebenserfahrung ein. Seit dem Jahr 2009 war sie bis zuletzt als sachkundige Bürgerin im Ausschuss für
Jugend, Familie und Senioren tätig.

 

Gleichzeitig gestaltete und bereicherte Frau Müller das soziale Leben in der Gemeinde durch ihren unermüdlichen Einsatz. Damit verbunden war Frau Müller im Arbeitskreis Senioren und behinderte Menschen tätig. Sie führte den Vorsitz im Verein zur Förderung der Seniorenarbeit in Ruppichteroth e.V. und brachte sich als Organisatorin, Beraterin und Helferin der Taschengeldbörse, des Begleit- und Besuchsdienstes sowie des Seniorenbüros ein. Diese Ämter füllte sie ehrenamtlich mit großem Engagement aus.

 

Frau Müller machte sich auch als ehrenamtliche Fahrerin unseres Bürgerbusses für das
Gemeinwohl verdient. Im Rahmen dieser Tätigkeit schätzten die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde die freundliche und hilfsbereite Art von Frau Müller.

 

Die Gemeinde Ruppichteroth trauert um eine beliebte Bürgerin, der das Wohl der Menschen sehr am Herzen lag.

 

Mit großer Dankbarkeit werden wir ihr Andenken in Ehren halten.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Jahresbericht 2016 der Freiwilligen Feuerwehr Ruppichteroth

 

Der Jahresbericht 2016 der Freiwilligen Feuerwehr Ruppichteroth ist auf der Homepage der

Gemeinde Ruppichteroth www.ruppichteroth.de für alle Bürgerinnen und Bürger ab sofort veröffentlicht.

 

 Die Gemeindeverwaltung druckt Ihnen den Jahresbericht auch gerne in Papierform aus. Sie können diesen an der Infothek im Rathaus Schönenberg abholen oder die
Gemeindeverwaltung sendet Ihnen diesen gerne zu. Bei Interesse melden Sie sich bitte unter der Telefonnummer 02295-4999.

 

 

 

 

 

 

 

 

Fundsachen

Dem Fundamt der Gemeinde Ruppichteroth wurde folgende Fundsache gemeldet:

Autoschlüssel, Fahrradweg an der K17; Höhe Derenbach, 13. Kalenderwoche

 

Eigentümer bzw. Besitzer von Fundsachen sowie Fundtieren können bei Eigentums- bzw. Besitznachweis die Fundsache beim Ordnungsamt, Zimmer 101, in Empfang nehmen oder sich telefonisch unter den Rufnummern 02295/4924 oder 4956 melden.
 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Straßenreinigung

in der Gemeinde Ruppichteroth


 

Die Gemeindestraßen werden voraussichtlich am

 Dienstag , dem 1 8 . Ap ril 2017,

gereinigt.

Halten Sie bitte an diesem Tag nach Möglichkeit die Verkehrsflächen von Fahrzeugen frei.

Zeitliche Angaben sind leider nicht möglich. Ich bitte um Verständnis.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Einsicht in das Wählerverzeichnis

und die Erteilung von Wahlscheinen

für die Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen am 14. Mai 2017

 

1. Das Wählerverzeichnis zur Landtagswahl für die Stimmbezirke der Gemeinde Ruppichteroth wird in der Zeit vom

 

24.04.2017 bis 28.04.2017

 

während der allgemeinen Öffnungszeiten

 

montags – freitags 08.30 Uhr – 12.00 Uhr

dienstags 14.00 Uhr – 17.00 Uhr

donnerstags 14.00 Uhr – 18.00 Uhr

 

im Rathaus der Gemeinde Ruppichteroth, Rathausstraße 18, Zimmer 208, für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten.

 

Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern ein Wahlberechtigter die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich die Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister ein Sperrvermerk gemäß § 51 Absatz 1 des Bundesmeldegesetzes eingetragen ist.

 

Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich.

 

Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.

 

2. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann innerhalb der Einsichtsfrist, spätestens

 

am 28.04.2017 bis 12.00 Uhr,

 

beim Bürgermeister der Gemeinde Ruppichteroth, Schönenberg, Rathausstraße 18,
Zimmer 208, Einspruch einlegen. Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt werden.

 

 

 

3. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis

 

spätestens zum 23.04.2017

 

eine Wahlbenachrichtigung.

Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann.

Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung.

 

4. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im Wahlkreis 25 – Rhein-Sieg-Kreis I –

 

durch Stimmabgabe in einem beliebigen Stimmbezirk dieses Wahlkreises

oder

durch Briefwahl

teilnehmen.

 

5. Einen Wahlschein erhält auf Antrag

 

5.1 jeder in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte,

 

5.2 ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter, wenn

a) er nachweist, dass er ohne sein Verschulden die Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis (bis zum 28.04.2017) versäumt hat,

b) er aus einem von ihm nicht zu vertretenden Grund nicht in das Wählerverzeichnis aufgenommen worden ist,

c) seine Berechtigung zur Teilnahme an der Wahl erst nach der Einspruchsfrist entstanden ist oder sich herausstellt.

 

6. Wahlscheine können von eingetragenen Wahlberechtigten bis zum zweiten Tag vor der Wahl,

 

12.05.2017, 18.00 Uhr,

 

beim Bürgermeister der Gemeinde Ruppichteroth, Schönenberg, Rathausstr. 18, 53809 Ruppichteroth, Zimmer 206 oder 208 mündlich oder schriftlich beantragt

werden. Die Schriftform gilt auch durch Telegramm, Fernschreiben, Telefax, E-Mail oder durch sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form als gewahrt. Fernmündliche Anträge sind unzulässig und können deshalb nicht entgegengenommen werden.


 

 

Wenn Sie die Internetseite der Gemeinde Ruppichteroth, www.ruppichteroth.de besuchen, gelangen Sie ab dem 10.04.2017 ausgehend von der Startseite zum Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines, welcher die Zusendung der Briefwahlunterlagen einschließt.

 

Ein Wahlscheinantrag kann darüber hinaus auch formlos an die Gemeinde Ruppichteroth per E-Mail gestellt werden. Er muss in diesem Fall ausschließlich an folgende E-Mail Adresse bei der Gemeinde Ruppichteroth gesandt werden:

 

claudia.winkler@ruppichteroth.de

 

Bei Wahlscheinanträgen, insbesondere durch E-Mail, sollte vom Antragsteller grundsätzlich zu seiner Identifizierung sein Geburtsdatum sowie – soweit bekannt – Wählerverzeichnis- und Stimmbezirksnummer angegeben werden. Ohne zweifelsfreie Identifikation des Antrag-stellers darf dem Wahlscheinantrag seitens der Gemeinde nicht stattgegeben werden.

 

Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraums nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum

 

Wahltag (14.05.2017), 15.00 Uhr,

 

gestellt werden.

 

Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm

 

bis zum Tag vor der Wahl (13.05.2017), 12.00 Uhr,

 

ein neuer Wahlschein erteilt werden. Verlorene Wahlscheine werden nicht ersetzt.

 

Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können unter den in Ziffer 5.2., Buchstabe a) bis c), angegebenen Voraussetzungen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch am

 

 Wahltag (14.05.2017) bis 15.00 Uhr

 

stellen.

 

Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist.

Ein behinderter Wahlberechtigter kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen.


 

Das Wahlamt der Gemeinde Ruppichteroth im Rathaus in Schönenberg, Rathausstr. 18, ist u.a. im Hinblick auf die zuvor dargestellte Erteilung von Wahlscheinen

 

am Freitag, den 12.05.2017 von 08.30 Uhr – 18.00 Uhr,

am Samstag, den 13.05.2017 von 08.00 Uhr – 12.00 Uhr und

am Sonntag, den 14.05.2017 von 08.00 Uhr – 18.00 Uhr,

 

geöffnet.

 

7. Mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte

 

- einen amtlichen Stimmzettel des Wahlkreises,

- einen amtlichen blauen Stimmzettelumschlag,

- einen amtlichen, mit der Anschrift des Bürgermeisters versehenen roten Wahlbriefumschlag
und

- ein Merkblatt für die Briefwahl.

 

Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für einen anderen ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der Gemeindebehörde vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen.

 

Wer durch Briefwahl wählt,

 

  • kennzeichnet persönlich den Stimmzettel,
    Sie haben zwei Stimmen:
    1.) Erststimme für die Wahl des Wahlkreisbewerbers,
    2.) Zweitstimme für die Wahl der Landesliste einer Partei,

  • legt den Stimmzettel in den amtlichen blauen Stimmzettelumschlag, der zu verschließen ist,

  • unterzeichnet die auf dem Wahlschein vorgedruckte „Versicherung an Eides Statt zur Briefwahl“ unter Angabe des Datums,

  • steckt den verschlossenen amtlichen blauen Stimmzettelumschlag und den unterschriebenen Wahlschein in den amtlichen roten Wahlbriefumschlag,

  • verschließt den roten Wahlbriefumschlag und

  • übersendet diesen durch die Post an die auf dem roten Wahlbriefumschlag genannte Anschrift. Der Wahlbrief kann dort auch abgegeben werden.
    Nach Eingang des Wahlbriefes bei der zuständigen Stelle darf dieser nicht mehr zurückgegeben werden.

 

Bitte beachten Sie, dass der Stimmzettel unbeobachtet zu kennzeichnen ist.

 

 

 

 

In Krankenhäusern, Seniorenheimen, Seniorenwohnheimen, Pflegeheimen, Erholungsheimen, sozialtherapeutischen Anstalten und Justizvollzugsanstalten sowie Gemeinschaftsunterkünften ist Vorsorge zu treffen, dass der Stimmzettel unbeobachtet gekennzeichnet und in den Stimmzettelumschlag gelegt werden kann. Wähler, die des Lesens unkundig sind oder durch körperliche Gebrechen behindert sind, ihre Stimmzettel eigenhändig zu kennzeichnen oder in den Stimmzettelumschlag zu legen und diesen zu verschließen, dürfen sich der Hilfe einer Vertrauensperson bedienen. Diese hat die auf dem Wahlschein vorgedruckte „Versicherung an Eides Statt zur Briefwahl“ zu unterschreiben, dass sie den Stimmzettel gemäß dem erklärten Willen des Wählers gekennzeichnet hat.

 

Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an den Bürgermeister absenden, dass der Wahlbrief dort

 

spätestens am Wahltag (14.05.2017), bis 18.00 Uhr,

 

eingeht.

 

Der Wahlbrief wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne besondere Versendungsform ausschließlich von der Deutschen Post AG unentgeltlich befördert. Er kann auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben werden.

 

Nähere Hinweise darüber, wie der Wähler die Briefwahl auszuüben hat, sind dem Merkblatt für die Briefwahl, das mit den Briefwahlunterlagen übersandt wird, zu entnehmen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bereitschaftsdienste

 

Polizei-Notruf 110

Polizeibezirksdienststelle 02295/5425

(Sankt-Florian-Straße 8)

Bürgersprechstunde nach telefonischer

Vereinbarung unter der Rufnummer 0173/5624217

Feuerwehr- und Rettungsdienst: 112

Krankentransporte 02241/19-222

 

GEMEINDEWERKE RUPPICHTEROTH GmbH

VER- UND ENTSORGUNGSBETRIEBE

 

Störfall – Telefon- Nummer

 

0800/ 7766655

 

Unter den o.g. Rufnummern erreichen Sie den Notdienst der Gemeindewerke Ruppichteroth GmbH für die Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung der Gemeinde Ruppichteroth über die Leitstelle des Aggerverbandes.

 

NOTDIENST DES RWE

 

Bei Stromausfall im Versorgungsnetz erreichen Sie den Störungsdienst der RWE Energie AG

unter der Telefon – Nr. 0800/4112244

 

Notruf-Nummer der Rhenag 0180/2484848

 

Ärztlicher Bereitschaftsdienst für die Gemeinde Ruppichteroth

 

In der sprechstundenfreien Zeit erreichen Sie den ärztlichen Bereitschaftsdienst aller Fachrichtungen für den Rhein-Sieg-Kreis unter der

 

zentralen Rufnummer 116 117

 

Bei lebensbedrohenden Zwischenfällen und Unfällen: 112

 

ZAHNÄRZTE des rechtsrheinischen Rhein-Sieg-Kreises

 

Telefonischer Ansagedienst zum zahnärztlichen Notdienst: 01805-986700

 

Die Notfalldienstzentrale für den gesamten rechtsrheinischen RSK ist folgendermaßen besetzt:

- wöchentlich von 18.00 Uhr bis 08.00 Uhr des darauffolgenden Morgens,

- mittwochs von 13.00 Uhr bis zum nächsten Morgen 08.00 Uhr,

- freitags von 14.00 Uhr bis zum nächsten Morgen 08.00 Uhr und

- an Samstagen, Sonntagen, sowie an Feiertagen, ganztägig.

 

INFORMATIONSZENTRALE FÜR VERGIFTUNGSFÄLLE

Universitätsklinik Bonn, Telefon-Nr.: 0228-19240

 

APOTHEKEN-NOTDIENST:

Die nächsten 4 notdienstbereiten Apotheken für den Standort: Ruppichteroth, vom 15.04.2017 bis 21.04.2017

 

Samstag, 15. April 2017
Bröltal-Apotheke OHG, Brölstr. 6, 53809 Ruppichteroth, 02295/5171
Rosen-Apotheke, Hauptstr. 32, 53819 Neunkirchen-Seelscheid, 02247/91790
Adler-Apotheke, Frankfurter Str. 100, 53773 Hennef, 02242/2626
Sonnen-Apotheke, Im Weiher 21, 51674 Wiehl, 02262/9567

Sonntag, 16. April 2017
Burg-Apotheke, Waldbröler Str. 24, 51570 Windeck (Schladern), 02292/2900
Burg-Apotheke, Kaiserstr. 1, 53773 Hennef, 02242/3211
Adler-Apotheke, Bielsteiner Str. 117, 51674 Wiehl (Bielstein), 02262/72150
Die Bahnhof-Apotheke, Hauptstr. 66, 51491 Overath, 02206/2857

Montag, 17. April 2017
Burg-Apotheke, Dr.-Wirtz-Str. 3, 53804 Much, 02245/91650
Siegtal-Apotheke, Siegtalstr. 34, 51570 Windeck (Herchen), 02243/2503
St. Georgs Apotheke, Oberdorfstr. 42, 53757 Sankt Augustin (Buisdorf), 02241/50280
Linden-Apotheke, Oberwiehler Str. 53, 51674 Wiehl (Oberwiehl), 02262/93535

Dienstag, 18. April 2017
Ginkgo-Apotheke, Siebenbürger Platz 13, 51674 Wiehl, 02262/999111
Adler-Apotheke OHG, Rathausstr. 25, 51570 Windeck (Rosbach), 02292/5058
Steinhof Apotheke, Hauptstraße 42, 51491 Overath, 02206/912830
Apotheke im Siegburgmed, Wilhelmstr. 55-63, 53721 Siegburg, 02241/265230

Mittwoch, 19. April 2017
St. Laurentius-Apotheke, Auf der Niedecke 4, 51570 Windeck (Dattenfeld), 02292/2340
Löwen-Apotheke, Bahnhofstr. 2A, 51545 Waldbröl, 02291/2574
Hubertus-Apotheke, Hauptstr. 64, 53797 Lohmar, 02246/3636
Wilhelm-Apotheke, Wilhelmstr. 68, 53721 Siegburg, 02241/65950

Donnerstag, 20. April 2017
Markt-Apotheke, Am Markt 7, 53783 Eitorf, 02243/80088
Bergische Apotheke, Hauptstr. 44-46, 53804 Much, 02245/1498
Bergische Apotheke, Bielsteiner Str. 111, 51674 Wiehl (Bielstein), 02262/2010
Löwen-Apotheke, Hauptstr. 55, 51491 Overath, 02206/2223

 

Freitag, 21. April 2017
Löwen-Apotheke, Bahnhofstr. 1, 53783 Eitorf, 02243/2894
Oberberg Apotheke, Wiesenstraße 6, 51674 Wiehl, 02262/9998390
Schlehen-Apotheke OHG, Overather Str. 22, 51766 Engelskirchen (Loope), 02263/92030
Alte Apotheke, Markt 47, 53721 Siegburg, 02241/63160

 

 

ALZHEIMERSPRECHSTUNDE

 

kostenfrei

im Seniorenzentrum Siegburg

Friedrich-Ebert-Straße 16, 53721 Siegburg

 

Immer am 2. Mittwoch eines jeden Monats

Um 16.30 – 18.00 Uhr.

(Parkmöglichkeiten vorhanden)

Hier können in einer Gruppe von betroffenen Angehörigen Fragen zu Alzheimer und anderen Demenzerkrankungen erörtert werden. Begleitung: ein Facharzt der Praxis Fetinidis, Kelzenberg und Sarkessian und Fachkraft des Hauses.

Ansprechpartnerin: Frau Bäsch: 02241/2504-1036 oder 2504-2000 

 

 

Multiple Sklerose

DMSG Betroffenen-Berater

Uwe Stommel – DMSG Betroffenen-Berater

Tel.: 02295-902118

e-mail: Uwe.Stommel@gmail.com

Michael Wendel – DMSG Betroffenen-Berater

Tel.: 02243-80373

e-mail: mianwe@t-online.de

www.mskreis-ruppichteroth.de

 

Drogen-Suchthilfen

 

1.

Suchtkrankenhilfe des Caritasverband für den Rhein-Sieg-Kreis e.V.

Ansprechpartner: Herr Pöplau

Tel.-Nr. (02241) 1209-302

2.

Diakonisches Werk Siegburg Drogenhilfe

-Zentrale und Beratungsstelle-

Ansprechpartner: Herr Wolf

Tel.-Nr.: 02241/66656

3.

Kommissariat Kriminalprävention/ Opferschutz Siegburg

Herr Seeger

Tel.-Nr.: 02241/541-4715

4.

Kriminalkommissariat 41 Siegburg

Ansprechpartner: Herr Krist

Tel.-Nr.: 02241/541-4411

 

Weitere Informationen sind im Rathaus, Tel.-Nr.: 02295/4925, erhältlich.

 

SOZIALPSYCHIATRISCHES ZENTRUM

 

Sozialpsychiatrisches Zentrum Eitorf/Siebengebirge

 

Beratungs- und Betreuungszentrum Eitorf, Spinnerweg 51-54, 53783 Eitorf
Telefon:               02243/84758-0    

Fax : 02243/84758-11  

Beratungszeiten:
nach Vereinbarung !


Tagesstätte & Kontaktstelle:

Siegstrasse 16, 53783 Eitorf

Telefon: 02243/82670

Fax: 02243/842794

 

Öffnungszeiten:
montags 11.30 h – 14.30 h: Brunch, Offene Angebote
donnerstags 15.00 h - 19.00 h: Offener Treff

Jeden 2. Samstag 9.30 Uhr -12.00 Uhr

( Möglichkeit zum gemeinsamen Frühstück )

 

 

Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“

Das Hilfetelefon ist das erste Beratungsangebot in Deutschland, das barrierefrei, kostenlos und vertraulich rund um die Uhr erreichbar ist. Die mehr als 60 Fachberaterinnen sind wie folgt erreichbar:

Telefon: 08000 116 016 sowie

über Chat und E-Mail auf der Website www.hilfetelefon.de.

Sie unterstützen jedoch nicht nur gewaltbetroffene Frauen, sondern beraten auch Familienmitglieder, Freunde und Fachkräfte. Jederzeit können Dolmetscherinnen für 15 Sprachen zugeschaltet werden.

 

 

Sprechstunden der Sozialarbeiter des Jugendhilfezentrums Neunkirchen-Seelscheid,

zuständig für die Gemeinde Ruppichteroth

 

Seit dem 1. Oktober 2012 sind für die Gemeinde Ruppichteroth zwei neue Bezirkssozialarbeiter des Jugendhilfezentrums Neunkirchen-Seelscheid tätig.

Frau Wagner ist für Ruppichteroth Zentrum sowie für die Ortsteile Harth, Köttingen und Oeleroth zuständig, Frau Schlüssel für Schönenberg und Winterscheid.

Die Sprechstunde von Frau Wagner findet donnerstags in der Zeit von 14:00 - 15:00 Uhr in den Räumlichkeiten des Ökumenischen Familienzentrums „Unter`m Regenbogen“, Am Kindergarten 4, statt.

Die Sprechstunde von Frau Schlüssel ist donnerstags von 14:00 - 15:00 Uhr im Rathaus in Schönenberg. Außerhalb der Sprechstunde sind die Mitarbeiter des Jugendhilfezentrums unter folgenden Rufnummern zu erreichen:

Frau Wagner: 02247/9215-5518,

Frau Schlüssel: 02247/9215-5528.

 

Außerhalb dieser Sprechzeiten und der Öffnungszeiten des Jugendhilfezentrums steht für dringende Meldungen in Sachen Kindeswohl die Feuer- und Rettungsleitstelle unter der Ruf-Nr. 112 zur Verfügung

 

 

 

N e u b ü r g e r b e a u f t r a g t e r

 

Persönlicher Ansprechpartner für alle Zugewanderten ist der Neubürgerbeauftragte des Rhein-Sieg-Kreises, Ludwig Neuber. Er bietet nach telefonischer Vereinbarung

Sprechstunden an. Termine können mit ihm telefonisch unter der Rufnummer 02295/902318 oder 0160/8230810 oder per E-Mail an ludwig@neuber.de vereinbart werden. Der Kontakt kann auch über das Kommunale Integrationszentrum des Rhein-Sieg-Kreises, - Der Landrat -, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg, Telefon 02241 /13-2107, E-Mail: integration@rhein-sieg-kreis.de hergestellt werden.