Nachrichten

 

 

 

- „Wir-räumen-den-Kreis-auf.de“
- Fundsachen
- Der Arbeitskreis „Flüchtlingshilfe Ruppichteroth“ informiert!
- Sprechstunden der Schuldnerberatung des SKM
- Fachvortrag „Das Pflegestärkungsgesetz II
- Bröltal-Bad
- Bereitschaftsdienste
- Aus dem Rat

Wir-räumen-den-Kreis-auf.de“


Mit der gemeinsamen Aktion „Wir räumen den Kreis auf“ wollen die 19 Kommunen im Rhein-Sieg-Kreis und die Rhein-Sieg-Abfallbeseitigungsgesellschaft (RSAG) im März zum Abfallsammeln in allen Ortslagen einladen. Die diesjährige kreisweite Aktion soll sich an dem europäischen Vorbild „Let´s clean up Europe“ orientieren und das Verständnis der Bevölkerung zum Schutze der Umwelt fördern und den Umgang mit Müll sensibilisieren.

Die Heimat- und Bürgervereine sowie die Gemeindeverwaltung von Ruppichteroth organisieren auch in diesem Jahr wieder die Aktion „Bröltaler Frühjahrsputz“, welche sich in die kreisweite Aktion einpasst. Die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde können sich gemeinsam mit den Bürgervereinen, den Dorfgemeinschaften und der Gemeindeverwaltung Ruppichteroth für ein sauberes Ortsbild engagieren.

 

Bitte machen Sie mit!
Investieren Sie einen halben Tag für ein sauberes und schönes Ortsbild.


Ganz besonders möchten wir die Ortsvereine, kirchlichen Institutionen und Parteien ansprechen, in ihren Abteilungen und Gruppierungen für diese Aktion zu werben. Wenden Sie sich bitte für eine Voranmeldung an den jeweiligen Dorf- und Heimatverein in Ihrer Region. Hier erfahren Sie auch die Treffpunkte. Jeder ist herzlich willkommen, Sie können sich gerne auch spontan zum Mitmachen entscheiden.
 

Termin: Samstag, 25. März 2017, 09.00 Uhr


Bürgerverein Ruppichteroth (Uli Seuthe, 02295/5293)
Treffpunkt: Parkplatz am Sekundarschulgebäude in Ruppichteroth


Gemeindeverwaltung Ruppichteroth (Peter Gauchel, 02295/4923)
 

Bitte denken Sie an stabiles Schuhwerk und an eine der Wetterlage angepasste Kleidung.
Wir hoffen, dass wir mit Ihnen rechnen können. Hierfür bereits im Voraus besten Dank.

 

Gemeinde Ruppichteroth
Bürgerverein Ruppichteroth

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Fundsachen

Dem Fundamt der Gemeinde Ruppichteroth wurden folgende Fundsachen gemeldet:

Sonnenbrille, Rathaus Schönenberg, 9. Kalenderwoche

2 Herrenwesten, zwischen Rose und Hänscheid, 10. Kalenderwoche


Eigentümer bzw. Besitzer von Fundsachen sowie Fundtieren können bei Eigentums- bzw. Besitznachweis die Fundsache beim Ordnungsamt, Zimmer 101, in Empfang nehmen oder sich telefonisch unter den Rufnummern 02295/4924 oder 4956 melden.
 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Arbeitskreis „Flüchtlingshilfe Ruppichteroth“ informiert!

 

Liebe Mitglieder des Arbeitskreises „Flüchtlingshilfe Ruppichteroth“,

 

der gesamte Arbeitskreis „Flüchtlingshilfe Ruppichteroth“ mit allen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern wird herzlich zu einem Gedanken- und Informationsaustausch

am 31.03.2017 um 19.00 Uhr ins Pfarrheim Ruppichteroth eingeladen.

Ich freue mich auf Ihr/Euer Erscheinen!

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sprechstunden der Schuldnerberatung des SKM Siegburg (Katholischer Verein für soziale Dienste im Rhein-Sieg-Kreis e. V.) im Rathaus der Gemeinde Ruppichteroth

Die nächste Sprechstunde der Schuldnerberatung des SKM Siegburg findet am

 

Dienstag, den 28. März 2017 in der Zeit von 14.00 bis 16.00 Uhr

 

im Rathaus der Gemeinde Ruppichteroth, Zimmer 121 statt.

Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass über das Sekretariat der Schuldnerberatung (Telefon-Nr. 02241/1778-16, Frau Bolz oder Frau Willmeroth) eine Terminvereinbarung erforderlich ist.

Empfänger von Leistungen nach dem SGB II (Hartz IV) müssen beim JOBCENTER Rhein-Sieg die Ausstellung eines Berechtigungsscheines gem. § 16 Abs. 2 SGB II für die Schuldnerberatung beantragen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Einladung zum Fachvortrag „Das Pflegestärkungsgesetz II – wissen, was wichtig ist“ in Schönenberg

Auch im Jahr 2017 wird der gemeinnützige Verein kivi e.V. innerhalb der Initiative „Mitten im Leben (MiL)“ zur Förderung der Lebensqualität im ländlichen Raum des Rhein-Sieg-Kreises, die kostenfreie Fachvortragsreihe zu unterschiedlichen Gesundheitsthemen in Schönenberg fortsetzen. Am 28.03.2017 ist es wieder soweit:

 

Fachvortrag „Das Pflegestärkungsgesetz II - wissen, was wichtig ist!“

am 28.03.2017 um 17:30 Uhr im katholischen Pfarrheim Schönenberg, Am Kirchberg 1.

 

Das seit 01.01.2017 in Kraft getretene Pflegestärkungsgesetz II bringt für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen eine ganze Reihe von Änderungen mit sich: Warum ist die neue Definition von Pflegebedürftigkeit erforderlich? Was wird aus den bisherigen Pflegestufen? Wie erfolgt der Übergang vom alten auf das neue System? Müssen sich Pflegebedürftige neu begutachten lassen und einen neuen Antrag bei der Pflegekasse stellen? Wie hoch sind die Leistungen in einzelnen Pflegegraden ab dem 1. Januar 2017?

 

Referent Thomas Wirwahn von der AOK Rheinland/Hamburg, wird Ihnen alles Wichtige rund um das Pflegestärkungsgesetz II vermitteln und gerne für Rückfragen zur Verfügung stehen. Die Teilnahme ist kostenfrei!

Zur besseren Organisation wird um eine formlose Anmeldung zur Teilnahme bei kivi e.V. (Tel.: 02241-14 85 308 / E-Mail: mitten-im-leben@kivi-ev.de) oder der Gemeindemitarbeiterin Anke Göber (Tel.: 02295/49-58 / E-Mail: anke.goeber@ruppichteroth.de) gebeten.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bröltal-Bad


 

Fehlerteufel

Geänderte Öffnungszeiten
ab dem 1. März 2017


 

Bei den Änderungen hat sich der Fehlerteufel eingeschlichen. Nachstehend die korrekten Öffnungszeiten:

mittwochs

06 00 – 08 00 Uhr

Frühschwimmen

 

16 00 – 17 00 Uhr

Kinderschwimmkurs

ab 6 Jahren

17 00 – 18 30 Uhr

Damenbad

 

19 00 – 20 00 Uhr

Aquarobic

Einsteiger und Fortgeschrittene

(Schwimmer mit etwas Kondition)


 

 

 

 

Gewichtige Menschen auf der Suche nach dem richtigen Sport mit Gleichgesinnten:

AQUA FITNESS XXL

Start: Dienstag, 28. März 2017, 16.00 Uhr
Dauer: 10 Unterrichtsstunden
Kosten: 60,00 €

Informationen und Anmeldevordrucke erhalten Sie im Bröltal-Bad, In der Schleeharth 20, im Rathaus in Schönenberg, Ruppichteroth, Zimmer 104, Tel. 02295-4929, und natürlich auf der Homepage unter www.broeltalbad.de bzw. www.ruppichteroth.de .

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bereitschaftsdienste

 

Polizei-Notruf 110

Polizeibezirksdienststelle 02295/5425

(Sankt-Florian-Straße 8)

Bürgersprechstunde nach telefonischer

Vereinbarung unter der Rufnummer 0173/5624217

Feuerwehr- und Rettungsdienst: 112

Krankentransporte 02241/19-222

 

GEMEINDEWERKE RUPPICHTEROTH GmbH

VER- UND ENTSORGUNGSBETRIEBE

 

Störfall – Telefon- Nummer

 

0800/ 7766655

 

Unter den o.g. Rufnummern erreichen Sie den Notdienst der Gemeindewerke Ruppichteroth GmbH für die Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung der Gemeinde Ruppichteroth über die Leitstelle des Aggerverbandes.

 

NOTDIENST DES RWE

 

Bei Stromausfall im Versorgungsnetz erreichen Sie den Störungsdienst der RWE Energie AG

unter der Telefon – Nr. 0800/4112244

 

Notruf-Nummer der Rhenag 0180/2484848

 

Ärztlicher Bereitschaftsdienst für die Gemeinde Ruppichteroth

 

In der sprechstundenfreien Zeit erreichen Sie den ärztlichen Bereitschaftsdienst aller Fachrichtungen für den Rhein-Sieg-Kreis unter der

 

zentralen Rufnummer 116 117

 

Bei lebensbedrohenden Zwischenfällen und Unfällen: 112

 

ZAHNÄRZTE des rechtsrheinischen Rhein-Sieg-Kreises

 

Telefonischer Ansagedienst zum zahnärztlichen Notdienst: 01805-986700

 

Die Notfalldienstzentrale für den gesamten rechtsrheinischen RSK ist folgendermaßen besetzt:

- wöchentlich von 18.00 Uhr bis 08.00 Uhr des darauffolgenden Morgens,

- mittwochs von 13.00 Uhr bis zum nächsten Morgen 08.00 Uhr,

- freitags von 14.00 Uhr bis zum nächsten Morgen 08.00 Uhr und

- an Samstagen, Sonntagen, sowie an Feiertagen, ganztägig.

 

INFORMATIONSZENTRALE FÜR VERGIFTUNGSFÄLLE

Universitätsklinik Bonn, Telefon-Nr.: 0228-19240

 

APOTHEKEN-NOTDIENST:

Die nächsten 4 notdienstbereiten Apotheken für den Standort: Ruppichteroth, vom 18.03.2017 bis 24.03.2017

Samstag, 18. März 2017
Löwen-Apotheke, Bahnhofstr. 1, 53783 Eitorf, 02243/2894
Kur-Apotheke, Hauptstr. 23, 51588 Nümbrecht, 02293/91340
Apotheke am Europaplatz, Europaplatz 6, 53721 Siegburg, 02241/61333
Apotheke am Markt, Markt 7, 51766 Engelskirchen (Ruenderoth), 02263/96180

Sonntag, 19. März 2017
Max und Moritz Apotheke, Hauptstr. 8, 53819 Neunkirchen (Seelscheid), 02247/300707
St. Laurentius-Apotheke, Auf der Niedecke 4, 51570 Windeck (Dattenfeld), 02292/2340
Marien-Apotheke, Bonner Str. 81, 53773 Hennef, 02242/2714
Adler-Apotheke, Bielsteiner Str. 117, 51674 Wiehl (Bielstein), 02262/72150

Montag, 20. März 2017
Bröltal-Apotheke OHG, Brölstr. 6, 53809 Ruppichteroth, 02295/5171
Rosen-Apotheke, Hauptstr. 32, 53819 Neunkirchen-Seelscheid, 02247/91790
Sonnen-Apotheke, Im Weiher 21, 51674 Wiehl, 02262/9567
Elefanten-Apotheke, Hauptstr. 37b, 53797 Lohmar, 02246/4954

Dienstag, 21. März 2017
Burg-Apotheke, Waldbröler Str. 24, 51570 Windeck (Schladern), 02292/2900
Falken-Apotheke, Drabenderhöher Str. 35, 51674 Wiehl (Drabenderhöhe), 02262/701464
Hubertus-Apotheke, Hauptstr. 64, 53797 Lohmar, 02246/3636
Rathaus-Apotheke, Rathausallee 16, 53757 Sankt Augustin, 02241/203940

Mittwoch, 22. März 2017
Rathaus-Apotheke, Hauptstr. 72, 53819 Neunkirchen-Seelscheid, 02247/920170
Adler-Apotheke, Frankfurter Str. 100, 53773 Hennef, 02242/2626
Adler-Apotheke OHG, Rathausstr. 25, 51570 Windeck (Rosbach), 02292/5058
Wiehl-Apotheke, Bahnhofstr. 5, 51674 Wiehl, 02262/91204

Donnerstag, 23. März 2017
Siegtal-Apotheke, Siegtalstr. 34, 51570 Windeck (Herchen), 02243/2503
Löwen-Apotheke, Wülfringhausener Str. 1-5, 51674 Wiehl, 02262/93308
Stallberg Apotheke, Zeithstr. 311, 53721 Siegburg (Stallberg), 02241/385980
Schlehen-Apotheke OHG, Overather Str. 22, 51766 Engelskirchen (Loope), 02263/92030

Freitag, 24. März 2017
Markt-Apotheke, Am Markt 7, 53783 Eitorf, 02243/80088
Die Linden-Apotheke, Zeithstr. 109, 53819 Neunkirchen-Seelscheid, 02247/97510
Malteser-Apotheke, Frankfurter Str. 72, 53773 Hennef, 02242/81234
Wald-Apotheke, Hochstr. 16, 51545 Waldbröl, 02291/901034

 

 

 

ALZHEIMERSPRECHSTUNDE

 

kostenfrei

im Seniorenzentrum Siegburg

Friedrich-Ebert-Straße 16, 53721 Siegburg

 

Immer am 2. Mittwoch eines jeden Monats

Um 16.30 – 18.00 Uhr.

(Parkmöglichkeiten vorhanden)

Hier können in einer Gruppe von betroffenen Angehörigen Fragen zu Alzheimer und anderen Demenzerkrankungen erörtert werden. Begleitung: ein Facharzt der Praxis Fetinidis, Kelzenberg und Sarkessian und Fachkraft des Hauses.

Ansprechpartnerin: Frau Bäsch: 02241/2504-1036 oder 2504-2000 


Multiple Sklerose

DMSG Betroffenen-Berater

Uwe Stommel – DMSG Betroffenen-Berater

Tel.: 02295-902118

e-mail: Uwe.Stommel@gmail.com

Michael Wendel – DMSG Betroffenen-Berater

Tel.: 02243-80373

e-mail: mianwe@t-online.de

www.mskreis-ruppichteroth.de


 

Drogen-Suchthilfen

 

1.

Suchtkrankenhilfe des Caritasverband für den Rhein-Sieg-Kreis e.V.

Ansprechpartner: Herr Pöplau

Tel.-Nr. (02241) 1209-302

2.

Diakonisches Werk Siegburg Drogenhilfe

-Zentrale und Beratungsstelle-

Ansprechpartner: Herr Wolf

Tel.-Nr.: 02241/66656

3.

Kommissariat Kriminalprävention/ Opferschutz Siegburg

Herr Seeger

Tel.-Nr.: 02241/541-4715

4.

Kriminalkommissariat 41 Siegburg

Ansprechpartner: Herr Krist

Tel.-Nr.: 02241/541-4411

 

Weitere Informationen sind im Rathaus, Tel.-Nr.: 02295/4925, erhältlich.

 

 

 

 

 

 

SOZIALPSYCHIATRISCHES ZENTRUM

 

Sozialpsychiatrisches Zentrum Eitorf/Siebengebirge

 

Beratungs- und Betreuungszentrum Eitorf, Spinnerweg 51-54, 53783 Eitorf
Telefon:               02243/84758-0    

Fax : 02243/84758-11  

Beratungszeiten:
nach Vereinbarung !


Tagesstätte & Kontaktstelle:

Siegstrasse 16, 53783 Eitorf

Telefon: 02243/82670

Fax: 02243/842794

 

Öffnungszeiten:
montags 11.30 h – 14.30 h: Brunch, Offene Angebote
donnerstags 15.00 h - 19.00 h: Offener Treff

Jeden 2. Samstag 9.30 Uhr -12.00 Uhr

( Möglichkeit zum gemeinsamen Frühstück )

 

 

Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“

Das Hilfetelefon ist das erste Beratungsangebot in Deutschland, das barrierefrei, kostenlos und vertraulich rund um die Uhr erreichbar ist. Die mehr als 60 Fachberaterinnen sind wie folgt erreichbar:

Telefon: 08000 116 016 sowie

über Chat und E-Mail auf der Website www.hilfetelefon.de.

Sie unterstützen jedoch nicht nur gewaltbetroffene Frauen, sondern beraten auch Familienmitglieder, Freunde und Fachkräfte. Jederzeit können Dolmetscherinnen für 15 Sprachen zugeschaltet werden.

 

 

Sprechstunden der Sozialarbeiter des Jugendhilfezentrums Neunkirchen-Seelscheid,

zuständig für die Gemeinde Ruppichteroth

 

Seit dem 1. Oktober 2012 sind für die Gemeinde Ruppichteroth zwei neue Bezirkssozialarbeiter des Jugendhilfezentrums Neunkirchen-Seelscheid tätig.

Frau Wagner ist für Ruppichteroth Zentrum sowie für die Ortsteile Harth, Köttingen und Oeleroth zuständig, Frau Schlüssel für Schönenberg und Winterscheid.

Die Sprechstunde von Frau Wagner findet donnerstags in der Zeit von 14:00 - 15:00 Uhr in den Räumlichkeiten des Ökumenischen Familienzentrums „Unter`m Regenbogen“, Am Kindergarten 4, statt.

Die Sprechstunde von Frau Schlüssel ist donnerstags von 14:00 - 15:00 Uhr im Rathaus in Schönenberg. Außerhalb der Sprechstunde sind die Mitarbeiter des Jugendhilfezentrums unter folgenden Rufnummern zu erreichen:

Frau Wagner: 02247/9215-5518,

Frau Schlüssel: 02247/9215-5528.

 

Außerhalb dieser Sprechzeiten und der Öffnungszeiten des Jugendhilfezentrums steht für dringende Meldungen in Sachen Kindeswohl die Feuer- und Rettungsleitstelle unter der Ruf-Nr. 112 zur Verfügung

 

 

 

N e u b ü r g e r b e a u f t r a g t e r

 

Persönlicher Ansprechpartner für alle Zugewanderten ist der Neubürgerbeauftragte des Rhein-Sieg-Kreises, Ludwig Neuber. Er bietet nach telefonischer Vereinbarung

Sprechstunden an. Termine können mit ihm telefonisch unter der Rufnummer 02295/902318 oder 0160/8230810 oder per E-Mail an ludwig@neuber.de vereinbart werden. Der Kontakt kann auch über das Kommunale Integrationszentrum des Rhein-Sieg-Kreises, - Der Landrat -, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg, Telefon 02241 /13-2107, E-Mail: integration@rhein-sieg-kreis.de hergestellt werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus dem Rat:

 

 

Haushaltssatzung der Gemeinde Ruppichteroth

 

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung der Gemeinde Ruppichteroth für die Haushaltsjahre 2017 und 2018 liegt während der Dauer des Beratungsverfahrens durch den Rat in der Zeit vom

20. März 2017 bis 25. April 2017 montags bis freitags von 8.30 Uhr – 12.00 Uhr sowie dienstags von 14.00 Uhr – 17.00 Uhr und donnerstags von 14.00 Uhr - 18.00 Uhr bei der Gemeindeverwaltung (Zimmer 229) öffentlich aus. Einwendungen von Einwohnern oder Abgabepflichtigen gegen diesen Entwurf können in der Zeit vom 27. März 2017 bis einschl.

13. April 2017 erhoben werden. Die Einwendungen sind schriftlich bei dem Bürgermeister, 53809 Ruppichteroth, Schönenberg, Rathausstraße 18, zu erheben oder im Rathaus, Zimmer 229, zur Niederschrift zu erklären.

 

Über Einwendungen, die von Einwohnern oder Abgabepflichtigen erhoben werden, beschließt der Rat der Gemeinde in öffentlicher Sitzung.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1. Nachtrag

 

zur Betriebssatzung für die Eigenbetriebe der Gemeinde Ruppichteroth
vom 13. März 2017

 

Aufgrund der §§ 7 und 114 der Gemeindeordnung (GO) für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666 / SGV. NRW. 2023), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. November 2016 (GV. NRW. S. 966), in Verbindung mit der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO NRW), zuletzt geändert durch Artikel 26 des Gesetzes vom 8. Juli 2016 (GV. NRW. S. 559) unter Anwendung des Artikels 16 des Gesetzes über ein Neues Kommunales Finanzmanagement für Gemeinden im Land Nordrhein-Westfalen vom 16. November 2004 (GV. NRW. S. 644) hat der Rat der Gemeinde Ruppichteroth in seiner Sitzung am 9. März 2017 folgenden 1. Nachtrag zur Betriebssatzung für die Eigenbetriebe der Gemeinde Ruppichteroth beschlossen:

 

 

 

§ 1

 

§ 1 Abs. 2 erhält folgende Fassung (Ergänzung ist unterstrichen dargestellt):

 

(2)

Die Erzeugung von Energie zur eigenen Nutzung und zur Weiterleitung an Dritte sowie die Umsetzung von Maßnahmen zum Umwelt- und Klimaschutz erfolgt durch ein wirtschaftliches Unternehmen ohne Rechtspersönlichkeit (Eigenbetrieb).

 

 

 

§ 2

 

Der 1. Nachtrag zur Betriebssatzung für die Eigenbetriebe der Gemeinde Ruppichteroth tritt mit dem Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.

 

 

 

Bekanntmachungsanordnung

 

Der 1. Nachtrag zur Betriebssatzung für die Eigenbetriebe der Gemeinde Ruppichteroth wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften
der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend
gemacht werden kann, es sei denn,

 

  1. eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,

  2. diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,

  3. der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder

  4. der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.