Herzlichen Glückwunsch Frau Sieglinde Hölzel, Ruppichteroth, Sonnenhang 28, zur Vollendung des 90. Lebensjahres am 9. März 2017.
- Bröltal-Bad
- Gemeinsame Bürgersprechstunde des Ordnungsamtes und des Polizeibezirksdienstes
- Bereitschaftsdienste
- Aus dem Rat
Bröltal-Bad AKTUELL
Im nachstehenden Kurs sind noch Plätze frei:
Aqua Fitness XXL
Start: Dienstag, 28. März 2017, 16.00 – 17.00 Uhr (inkl. Dusch- u. Umkleidezeit)
Ein Kurs umfasst 10 Unterrichtstunden und kostet 60,00 €.
Weitere Infos und Anmeldeformulare finden Sie auf der Homepage unter www.broeltalbad.de oder im Bad unter 0 22 95 – 56 01.
Gemeinsame Bürgersprechstunde des Ordnungsamtes und des Polizeibezirksdienstes
Die gemeinsamen Bürgersprechstunden im März finden jeweils dienstags am 14. und 28. März 2017, in der Zeit von 16.00 bis 17.00 Uhr, im Rathaus der Gemeinde Ruppichteroth (Zimmer 102) statt.
Bereitschaftsdienste
Polizei-Notruf 110
Polizeibezirksdienststelle 02295/5425
(Sankt-Florian-Straße 8)
Bürgersprechstunde nach telefonischer
Vereinbarung unter der Rufnummer 0173/5624217
Feuerwehr- und Rettungsdienst: 112
Krankentransporte 02241/19-222
GEMEINDEWERKE RUPPICHTEROTH GmbH
VER- UND ENTSORGUNGSBETRIEBE
Störfall – Telefon- Nummer
0800/ 7766655
Unter den o.g. Rufnummern erreichen Sie den Notdienst der Gemeindewerke Ruppichteroth GmbH für die Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung der Gemeinde Ruppichteroth über die Leitstelle des Aggerverbandes.
NOTDIENST DES RWE
Bei Stromausfall im Versorgungsnetz erreichen Sie den Störungsdienst der RWE Energie AG
unter der Telefon – Nr. 0800/4112244
Notruf-Nummer der Rhenag 0180/2484848
Ärztlicher Bereitschaftsdienst für die Gemeinde Ruppichteroth
In der sprechstundenfreien Zeit erreichen Sie den ärztlichen Bereitschaftsdienst aller Fachrichtungen für den Rhein-Sieg-Kreis unter der
zentralen Rufnummer 116 117
Bei lebensbedrohenden Zwischenfällen und Unfällen: 112
ZAHNÄRZTE des rechtsrheinischen Rhein-Sieg-Kreises
Telefonischer Ansagedienst zum zahnärztlichen Notdienst: 01805-986700
Die Notfalldienstzentrale für den gesamten rechtsrheinischen RSK ist folgendermaßen besetzt:
- wöchentlich von 18.00 Uhr bis 08.00 Uhr des darauffolgenden Morgens,
- mittwochs von 13.00 Uhr bis zum nächsten Morgen 08.00 Uhr,
- freitags von 14.00 Uhr bis zum nächsten Morgen 08.00 Uhr und
- an Samstagen, Sonntagen, sowie an Feiertagen, ganztägig.
INFORMATIONSZENTRALE FÜR VERGIFTUNGSFÄLLE
Universitätsklinik Bonn, Telefon-Nr.: 0228-19240
APOTHEKEN-NOTDIENST:
Die nächsten 4 notdienstbereiten Apotheken für den Standort: Ruppichteroth, vom 04.03.2017 bis 10.03.2017
Samstag, 4. März 2017
Rosen-Apotheke, Hauptstr. 32, 53819 Neunkirchen-Seelscheid, 02247/91790
Falken-Apotheke, Drabenderhöher Str. 35, 51674 Wiehl (Drabenderhöhe), 02262/701464
Adler-Apotheke OHG, Rathausstr. 25, 51570 Windeck (Rosbach), 02292/5058
Engelbert Humperdinck-Apotheke, Humperdinckstr. 14, 53721 Siegburg, 02241/592040
Sonntag, 5. März 2017
Siegtal-Apotheke, Siegtalstr. 34, 51570 Windeck (Herchen), 02243/2503
Die Linden-Apotheke, Zeithstr. 109, 53819 Neunkirchen-Seelscheid, 02247/97510
Peter und Paul Apotheke, Bahnhofsplatz 7, 51766 Engelskirchen, 02263/3622
Medica Apotheke im Ärztehaus, Marie-Juchacz-Str. 2, 51645 Gummersbach, 02261/8175633
Montag, 6. März 2017
Rathaus-Apotheke, Hauptstr. 72, 53819 Neunkirchen-Seelscheid, 02247/920170
Burg-Apotheke, Waldbröler Str. 24, 51570 Windeck (Schladern), 02292/2900
Löwen-Apotheke, Wülfringhausener Str. 1-5, 51674 Wiehl, 02262/93308
Schlehen-Apotheke OHG, Overather Str. 22, 51766 Engelskirchen (Loope), 02263 92030
Dienstag, 7. März 2017
Markt-Apotheke, Am Markt 7, 53783 Eitorf, 02243/80088
Die Bären Apotheke, Nümbrechter Str. 7b, 51545 Waldbröl, 02291/4640
Steinhof Apotheke, Hauptstraße 42, 51491 Overath, 02206/912830
Viktoria-Apotheke, Dieringhauser Str. 99, 51645 Gummersbach (Dieringhausen), 02261/77297
Mittwoch, 8. März 2017
Max und Moritz Apotheke, Hauptstr. 8, 53819 Neunkirchen (Seelscheid), 02247/300707
Wald-Apotheke, Hochstr. 16, 51545 Waldbröl, 02291/901034
Adler-Apotheke, Bielsteiner Str. 117, 51674 Wiehl (Bielstein), 02262/72150
easyApotheke Siegburg City Dr. Irene Pigulla e.K., Neue Poststr. 1-3, 53721 Siegburg, 02241/8663620
Donnerstag, 9. März 2017
Löwen-Apotheke, Bahnhofstr. 1, 53783 Eitorf, 02243/2894
Homburgische Apotheke, Hauptstr. 54, 51588 Nümbrecht, 02293/6723
Linden-Apotheke, Hauptstr. 55, 53797 Lohmar, 02246/4380
Rosen-Apotheke, Niederpleiser Str. 48, 53757 Sankt Augustin (Muelldorf), 02241/342040
Freitag, 10. März 2017
Bergische Apotheke, Hauptstr. 44-46, 53804 Much, 02245/1498
St. Laurentius-Apotheke, Auf der Niedecke 4, 51570 Windeck (Dattenfeld), 02292/2340
Apotheke im Generationenhaus, Humperdinckstraße 22-26, 53773 Hennef, 02242-9177000
Oberberg Apotheke, Wiesenstraße 6, 51674 Wiehl, 02262-9998390
ALZHEIMERSPRECHSTUNDE
kostenfrei
im Seniorenzentrum Siegburg
Friedrich-Ebert-Straße 16, 53721 Siegburg
Immer am 2. Mittwoch eines jeden Monats
Um 16.30 – 18.00 Uhr.
(Parkmöglichkeiten vorhanden)
Hier können in einer Gruppe von betroffenen Angehörigen Fragen zu Alzheimer und anderen Demenzerkrankungen erörtert werden. Begleitung: ein Facharzt der Praxis Fetinidis, Kelzenberg und Sarkessian und Fachkraft des Hauses.
Ansprechpartnerin: Frau Bäsch: 02241/2504-1036 oder 2504-2000
Multiple Sklerose
DMSG Betroffenen-Berater
Uwe Stommel – DMSG Betroffenen-Berater
Tel.: 02295-902118
e-mail: Uwe.Stommel@gmail.com
Michael Wendel – DMSG Betroffenen-Berater
Tel.: 02243-80373
e-mail: mianwe@t-online.de
Drogen-Suchthilfen
1. |
Suchtkrankenhilfe des Caritasverband für den Rhein-Sieg-Kreis e.V. Ansprechpartner: Herr Pöplau Tel.-Nr. (02241) 1209-302 |
2. |
Diakonisches Werk Siegburg Drogenhilfe -Zentrale und Beratungsstelle- Ansprechpartner: Herr Wolf Tel.-Nr.: 02241/66656 |
3. |
Kommissariat Kriminalprävention/ Opferschutz Siegburg Herr Seeger Tel.-Nr.: 02241/541-4715 |
4. |
Kriminalkommissariat 41 Siegburg Ansprechpartner: Herr Krist Tel.-Nr.: 02241/541-4411 |
Weitere Informationen sind im Rathaus, Tel.-Nr.: 02295/4925, erhältlich.
SOZIALPSYCHIATRISCHES ZENTRUM
Sozialpsychiatrisches Zentrum Eitorf/Siebengebirge
Beratungs- und Betreuungszentrum Eitorf, Spinnerweg 51-54, 53783 Eitorf
Telefon: 02243/84758-0
Fax : 02243/84758-11
Beratungszeiten:
nach Vereinbarung !
Tagesstätte & Kontaktstelle:
Siegstrasse 16, 53783 Eitorf
Telefon: 02243/82670
Fax: 02243/842794
Öffnungszeiten:
montags 11.30 h – 14.30 h: Brunch, Offene Angebote
donnerstags 15.00 h - 19.00 h: Offener Treff
Jeden 2. Samstag 9.30 Uhr -12.00 Uhr
( Möglichkeit zum gemeinsamen Frühstück )
Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“
Das Hilfetelefon ist das erste Beratungsangebot in Deutschland, das barrierefrei, kostenlos und vertraulich rund um die Uhr erreichbar ist. Die mehr als 60 Fachberaterinnen sind wie folgt erreichbar:
Telefon: 08000 116 016 sowie
über Chat und E-Mail auf der Website www.hilfetelefon.de.
Sie unterstützen jedoch nicht nur gewaltbetroffene Frauen, sondern beraten auch Familienmitglieder, Freunde und Fachkräfte. Jederzeit können Dolmetscherinnen für 15 Sprachen zugeschaltet werden.
Sprechstunden der Sozialarbeiter des Jugendhilfezentrums Neunkirchen-Seelscheid,
zuständig für die Gemeinde Ruppichteroth
Seit dem 1. Oktober 2012 sind für die Gemeinde Ruppichteroth zwei neue Bezirkssozialarbeiter des Jugendhilfezentrums Neunkirchen-Seelscheid tätig.
Frau Wagner ist für Ruppichteroth Zentrum sowie für die Ortsteile Harth, Köttingen und Oeleroth zuständig, Frau Schlüssel für Schönenberg und Winterscheid.
Die Sprechstunde von Frau Wagner findet donnerstags in der Zeit von 14:00 - 15:00 Uhr in den Räumlichkeiten des Ökumenischen Familienzentrums „Unter`m Regenbogen“, Am Kindergarten 4, statt.
Die Sprechstunde von Frau Schlüssel ist donnerstags von 14:00 - 15:00 Uhr im Rathaus in Schönenberg. Außerhalb der Sprechstunde sind die Mitarbeiter des Jugendhilfezentrums unter folgenden Rufnummern zu erreichen:
Frau Wagner: 02247/9215-5518,
Frau Schlüssel: 02247/9215-5528.
Außerhalb dieser Sprechzeiten und der Öffnungszeiten des Jugendhilfezentrums steht für dringende Meldungen in Sachen Kindeswohl die Feuer- und Rettungsleitstelle unter der Ruf-Nr. 112 zur Verfügung
N e u b ü r g e r b e a u f t r a g t e r
Persönlicher Ansprechpartner für alle Zugewanderten ist der Neubürgerbeauftragte des Rhein-Sieg-Kreises, Ludwig Neuber. Er bietet nach telefonischer Vereinbarung
Sprechstunden an. Termine können mit ihm telefonisch unter der Rufnummer 02295/902318 oder 0160/8230810 oder per E-Mail an ludwig@neuber.de vereinbart werden. Der Kontakt kann auch über das Kommunale Integrationszentrum des Rhein-Sieg-Kreises, - Der Landrat -, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg, Telefon 02241 /13-2107, E-Mail: integration@rhein-sieg-kreis.de hergestellt werden.
Aus dem Rat:
Ausfall der Sitzung des Hauptausschusses
Die für Dienstag, den 7. März 2017, vorgesehene Sitzung des Hauptausschusses des Rates der Gemeinde Ruppichteroth entfällt.
Sitzung des Betriebsausschusses
Am Donnerstag, den 9. März 2017, um 18.00 Uhr, findet im Sitzungssaal des Rathauses in Schönenberg eine öffentliche Sitzung des Betriebsausschusses des Rates der Gemeinde Ruppichteroth mit folgender Tagesordnung statt:
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Öffentlicher Teil |
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1. |
Fragestunde für Einwohner |
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2. |
Interkommunales Klimaschutzkonzept; |
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3. |
1. Nachtrag zum Wirtschaftsplan Abwasserbeseitigung für das Wirtschaftsjahr 2017 |
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4. |
Mitteilungen und Anfragen |
Sitzung des Rates
Am Donnerstag, den 9. März 2017, um 19.00 Uhr, findet im Sitzungssaal des Rathauses in Schönenberg eine öffentliche Sitzung des Rates der Gemeinde Ruppichteroth mit folgender Tagesordnung statt:
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Öffentlicher Teil |
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1. |
Fragestunde für Einwohner |
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2. |
Nachwahl zum Ausschuss für Schule und Sport des Rates der Gemeinde Ruppichteroth |
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3. |
Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2017/2018 gemäß § 80 Abs. 2 GO NRW |
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4. |
Bröltal-Bad Ruppichteroth; |
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5. |
Interkommunales Klimaschutzkonzept; |
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6. |
1. Nachtrag zum Wirtschaftsplan Abwasserbeseitigung für das Wirtschaftsjahr 2017 |
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7. |
Mitteilungen und Anfragen |
Sitzung des Ausschusses für Schule und Sport
Am Mittwoch, den 8. März 2017, um 18.00 Uhr, findet im Sitzungssaal des Rathauses in Schönenberg eine öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule und Sport des Rates der Gemeinde Ruppichteroth mit folgender Tagesordnung statt:
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Öffentlicher Teil |
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1. |
Fragestunde für Einwohner |
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2. |
Bröltal-Bad Ruppichteroth; |
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3. |
Mitteilungen und Anfragen |
Niederschrift des Rates
Nachstehend wird die Niederschrift über die Sitzung des Rates der Gemeinde Ruppichteroth vom 7. Februar 2017 gemäß § 26 der Geschäftsordnung für den Rat der Gemeinde bekannt gegeben.
Öffentlicher Teil
Tagesordnungspunkt:
Nachwahlen zum Ausschuss für Schule und Sport des Rates der Gemeinde Ruppichteroth
Der Rat der Gemeinde beruft gemäß § 85 Abs. 2 Satz 2 und 3 des Schulgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen folgende beratende Mitglieder in den Ausschuss für Schule und Sport:
Vorschlag des Katholischen Kirchengemeindeverbandes Ruppichteroth – Schönenberg – Winterscheid
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Vertreter: |
Herr Klaus Schramm (bisher Stellvertreter) für Herrn Martin Rösler |
Stellvertreterin: |
Frau Eva Eggert |
Vorschlag der Sekundarschule Nümbrecht – Ruppichteroth am Standort Ruppichteroth
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Stellvertreterin: |
Frau Eva Hüppelshäuser für Frau Sabina Bamberger |
einstimmig
Tagesordnungspunkt:
Erweiterung oder Neubau des Katholischen Kindergartens Sankt Servatius in Winterscheid
Bürgermeister Loskill berichtet gemäß dem Beschluss des Rates der Gemeinde vom 07.12.2016 zum aktuellen Sachstand in Zusammenhang mit der Erweiterung oder dem Neubau des Katholischen Kindergartens Sankt Servatius in Winterscheid.
Zur Konzeption der Räumlichkeiten im Rahmen eines Neubaus des Kindergartens dahingehend, dass diese auch durch den Hauptstandort des Grundschulverbundes Winterscheid-Schönenberg in Winterscheid im Zuge der Umsetzung außerunterrichtlicher Betreuungsangebote (z.B. Offene Ganztagsschule) genutzt werden können, teilt der Bürgermeister mit, dass die Schulleitung eine Erweiterung des bestehenden Grundschulgebäudes insbesondere aus pädagogischen Gründen favorisiert.
In Zusammenhang mit dem Prüfauftrag des Ausschusses für Planung und Umweltschutz vom 31.01.2017, ob eine Erschließung des geplanten Neubaugebiets Winterscheid-Nord aus östlicher Richtung von der Hauptstraße (Weg zum Forsthaus) möglich ist, erläutert der Bürgermeister die sich daraus ergebenden Auswirkungen für eine angedachte Veranstaltungshalle.
Der Bürgermeister und der Kämmerer, Herr Schwamborn, beantworten die Fragen der
Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter zur weiteren Verfahrensweise hinsichtlich der Erweiterung oder dem Neubau des Katholischen Kindergartens Sankt Servatius in Winterscheid.
Der Rat der Gemeinde beschließt, im Entwurf zum Haushalt 2017/2018 der Gemeinde
Ruppichteroth die Kosten für die Erstellung einer Machbarkeitsstudie und die Änderung des Flächennutzungsplanes sowie des Bebauungsplanes Nr. 3.01 Winterscheid-Ortslage zum Neubau eines Kindergartens im nördlichen Teil von Winterscheid mit Veranstaltungsräumlichkeiten zu veranschlagen. Des weiteren ist die Finanzierung des in der Planung befindlichen An- und Umbaus des bestehenden Katholischen Kindergartens Sankt Servatius in Winterscheid in der Herrnsteinstraße zu veranschlagen.
einstimmig
Darüber hinaus besteht Einvernehmen, im Entwurf zum Haushalt 2017/2018 der Gemeinde Ruppichteroth einen Anbau an das Schulgebäude am Hauptstandort des Grundschulverbundes in Winterscheid insbesondere zur Einrichtung und den Betrieb einer Offenen Ganztagsschule zu veranschlagen.
Tagesordnungspunkt:
Widmung des Straßenteilstückes „Einfahrt 1, Einkaufszentrum Huwil-Center“ in Ruppichteroth, ausgehend von der Brölstraße B 478 zur Erschließung des „Gewerbegebietes Huwil-Center“ und des „Einkaufszentrums Huwil-Center“
Der Rat der Gemeinde beschließt aufgrund einer Empfehlung des Ausschusses für Planung und Umweltschutz die Erschließungsstraße „Einfahrt 1, Einkaufszentrum Huwil-Center“ in Ruppichteroth, ausgehend von der Brölstraße B 478 zur Erschließung des „Gewerbegebietes Huwil-Center“ und des „Einkaufszentrums Huwil-Center“ gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes NRW als Gemeindestraße im Sinne von § 3 Absatz 4 Ziffer 2 des Straßen- und Wegegesetzes NRW (Straßen, bei denen die Belange der Erschließung der anliegenden Grundstücke überwiegen) dem öffentlichen Verkehr zu widmen.
einstimmig
Tagesordnungspunkt:
Änderung der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in Verbindung mit der Verordnung über die Entschädigung der Mitglieder kommunaler Vertretungen und Ausschüsse (Entschädigungsverordnung);
hier: Aufwandsentschädigung für Vorsitzende von Ausschüssen des Rates der Gemeinde
- Antrag der Fraktion DIE LINKE vom 18.01.2017 –
Durch die Änderung der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in Verbindung mit der Änderung der Entschädigungsverordnung steht den Vorsitzenden einzelner Ausschüsse kommunaler Vertretungen ab dem 01.01.2017 eine Aufwandsentschädigung zu.
Bürgermeister Loskill stellt die damit verbundene Rechtslage und deren finanziellen Auswirkungen für die Gemeinde Ruppichteroth dar.
In diesem Zusammenhang erläutert Gemeindevertreter Kemper für die Fraktion DIE LINKE den Antrag vom 18.01.2017 mit folgendem Inhalt:
-
In der Hauptsatzung der Gemeinde Ruppichteroth wird festgelegt, dass Ausschussvorsitzende für diese Funktion keine Aufwandsentschädigung erhalten.
-
Der Rat der Gemeinde empfiehlt den Ausschussvorsitzenden, auf die neue Aufwandsentschädigung für Ausschussvorsitzende gemäß § 46 GO NRW in Verbindung mit der Entschädigungsverordnung NRW ab dem 01.01.2017 freiwillig so lange zu verzichten, bis eine endgültige Regelung über die Hauptsatzung der Gemeinde Ruppichteroth im Sinne von § 46 Satz 2 GO NRW erfolgt ist.
Auf Vorschlag von Bürgermeister Loskill beschließt der Rat der Gemeinde unter Einbeziehung des vorgenannten Antrages der Fraktion DIE LINKE:
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Der Rat der Gemeinde beschließt zum vorgenannten Antrag der Fraktion DIE LINKE, Buchstabe a), den voraussichtlich für die 7. Kalenderwoche 2017 angekündigten
Erlass des Ministeriums für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen aus Gründen der Rechtssicherheit abzuwarten, da derzeit noch nicht abschließend geklärt ist, ob alle in Frage kommenden Ausschüsse des Rates der Gemeinde Ruppichteroth von der Aufwandsentschädigung für Ausschussvorsitzende im Rahmen einer Regelung in der Hauptsatzung ausgenommen werden können. Die Angelegenheit wird daher vertagt.
einstimmig
-
Der Rat der Gemeinde empfiehlt den in Frage kommenden Vorsitzenden
-
des Rechnungsprüfungsausschusses,
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des Betriebsausschusses,
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des Ausschusses für Schule und Sport,
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des Ausschusses für Wirtschaftsförderung, Kultur und Tourismus,
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des Ausschusses für Planung und Umweltschutz und
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des Ausschusses für Jugend, Familie und Senioren
auf die zusätzliche Aufwandsentschädigung für Ausschussvorsitzende gemäß § 46 GO NRW in Verbindung mit der Entschädigungsverordnung NRW ab dem 01.01.2017 freiwillig so lange zu verzichten, bis eine endgültige Regelung, ggfs. durch eine Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Ruppichteroth im Sinne von § 46 Satz 2 GO NRW, erfolgt ist.
Der Rat der Gemeinde beauftragt die Verwaltung, in diesem Sinne die Vorsitzenden der vorgenannten Ausschüsse zu informieren.
einstimmig
Nichtöffentlicher Teil
Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung wurde über folgenden Tagesordnungspunkt beraten bzw. beschlossen:
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Mitteilungen und Anfragen