Nachrichten

 

 

Herzlichen Glückwunsch Den Eheleuten Josef und Margund Henkel geb. Stöcker, Ruppichteroth, Bechlingen 4, zum Fest der Goldenen Hochzeit am 4. November 2016.

 

 

 

 

- Fest der Begegnung
- Bilderausstellung
- Instandsetzungsarbeiten an verschiedenen Straßen
- Informationsabend in der Sekundarschule
- Widerspruchsrecht gegen die Übermittlung von Daten
- Notarsprechtag
- Entrichtung der Abwassergebühren
- Bereitschaftsdienste
- Aus dem Rat

Fest der Begegnung - Ein BUNTES Fest für ALLE!

 

Samstag, 5. November 2016, ab 11.00 Uhr
in der Bröltalhalle in Ruppichteroth

Eintritt frei !

Eröffnung durch Bürgermeister Mario Loskill.

 

Seit vielen Jahrzehnten haben Menschen aus allen Regionen Deutschlands und der Welt ihre Heimat hier in Ruppichteroth gefunden. Sie haben Ruppichteroth kennen, lieben und schätzen gelernt. Das wollen wir feiern, gemeinsam mit ALLEN!

We love Ruppichteroth

Für das leibliche Wohl ist den ganzen Tag gesorgt! Kaffee und hausgemachter Kuchen, Rievkoochen, Currywurst à la Rupp und Spezialitäten vieler Länder und auch Regionen Deutschlands lassen keine Wünsche offen.

 

Den ganzen Tag über präsentieren wir: Musik,Tanz, Sport und Kultur aus vielen Nationen.

Mit dabei u.a. Die Kinderclowns, MGV Winterscheid, Tanzsportgruppe Rot-Weiss Hänscheid, Arno Schiefen, GI Jive Swing Company mit ihrer Waikkiki Cocktail Bar, der "Kölsche Flüchtlingschor", KiGa St. Severin, BSC Catering Team, Blue Girls und Bröltalpänz des TV 1888 Ruppichteroth, Evangelische Kirchengemeinde, Katholische Kirchengemeinde, Internationale Klasse der Sekundarschule, Bürgerverein Ruppichteroth, Chor des St. Theresien-Gymnasiums, Tanzgruppe des JuZe Ruppichteroth und viele mehr.

Ab 20.00 Uhr: Party on the Dancefloor mit der Kölsch Band „Flaming Stars“

 

Wir freuen uns auf Ihr Kommen!

Die Gemeinde Ruppichteroth, der AK Flüchtlingshilfe, und das Organisationsteam

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bilderausstellung von

Hildegard Woiwotka-Stommel

im Rathaus Schönenberg

in der Zeit vom 3. November – 31. Dezember 2016

 

Wir laden Sie recht herzlich zur Bilderausstellung in das Rathaus in Schönenberg ein. Frau Hildegard Woiwotka-Stommel stellt ihre Bilder aus. Die Künstlerin beschäftigt sich seit ihrer Jugend mit der Kunst. Seit ihrer Pensionierung widmet sie sich intensiv der Malerei. Freuen Sie sich auf ein buntes Spektrum an Bildern in verschiedenen Techniken.

 

 

Die Eröffnung der Ausstellung, zu der alle interessierten Bürgerinnen und Bürger recht herzlich eingeladen sind, findet statt am

                            Donnerstag, den 3. November 2016, um 16.00 Uhr.

Frau Hildegard Woiwotka-Stommel wird den ganzen Nachmittag im Rathaus sein und Ihnen gerne Einzelheiten über ihre Bilder erzählen.

Sie können die Ausstellung während der Öffnungszeiten des Rathauses besuchen:

 

                          Montag-Freitag:                                        8.30 Uhr - 12.00 Uhr
                          Dienstag zusätzlich:                             14.00 Uhr - 17.00 Uhr
                          Donnerstag zusätzlich:                       14.00 Uhr - 18.00 Uhr

Die Künstlerin Frau Hildegard Woiwotka-Stommel und die Gemeinde freuen sich auf Ihren Besuch.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Instandsetzungsarbeiten an verschiedenen Straßen im Gemeindegebiet

 

 

Die diesjährigen Instandsetzungsarbeiten in Form von großflächigen Deckensanierungen finden voraussichtlich im Zeitraum vom 07.11. bis 18.11.2016 statt. Auf nachfolgend genannten Straßenteilstücken werden Asphaltierungsarbeiten durchgeführt:

 

 

  • Zufahrt zur Ortslage Beiert, Teilstück ab Ortseingang Richtung B478,

  

  • Kämerscheid, Am Dorfkreuz.

 

 

Während der Durchführung der Instandsetzungsarbeiten ist mit Verkehrsbehinderungen, u.a. bedingt durch Vollsperrungen der Straßenabschnitte, zu rechnen. Umleitungen werden ausgeschildert.

 

Im Sinne des Erhaltes unseres gemeindlichen Straßennetzes, vor allem im Bereich von Verbindungsstraßen, bitte ich herzlichst um Ihr Verständnis, für die Zeit der erforderlichen Vollsperrungen, Umleitungsstrecken in Kauf nehmen zu müssen. Witterungsbedingte Verzögerungen oder Verschiebungen der Arbeiten werden eventuell notwendig.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Schulnachrichten

 

 

 

Informationsabend in der Sekundarschule Nümbrecht Ruppichteroth

 

 

Die Zeit der Halbjahreszeugnisse kommt näher und auf der Grundlage der Schulformempfehlung werden viele Eltern nun vor der Entscheidung stehen, ihre Kinder an einer weiterführenden Schule anzumelden.

 

Dies ist eine aufregende Zeit mit vielen offenen Fragen. Wie viel Unterstützung braucht ein Kind, muss es eher gefördert oder gefordert werden, arbeitet das Kind eher selbstständig oder benötigt es eine helfende Hand? Braucht es Beistand beim Sozialen Lernen? Hier gibt es sicher noch viele weitere Fragen. Trotzdem oder gerade deswegen müssen Eltern eine Entscheidung für die Zukunft Ihres Kindes treffen.

 

Die Eltern wünschen sich Antworten. Dafür bietet die Sekundarschule Nümbrecht Ruppichteroth einen Informationsabend und einen Schnuppertag an. Mit dem Ziel, Eltern eine Entscheidungshilfe anzubieten, soll hier die Schulform Sekundarschule vorgestellt werden.

 

Informationsabend am:

Teilstandort Ruppichteroth

Dienstag, 15.11.2016 um 19.00 Uhr in der neuen Mensa

Standort Nümbrecht

Mittwoch, 16.11.2016 um 19.00 Uhr in der Aula des Schulzentrums

 

Schnuppertag

Samstag, 21.01.2017, ab 09.00 Uhr am Standort in Nümbrecht und ab 11.00 Uhr am Standort in Ruppichteroth

 

Natürlich dürfen Sie auch an dem Termin des jeweilig anderen Standortes der Sekundarschule Nümbrecht Ruppichteroth teilnehmen, da die Informationen sich vorwiegend auf die Schulform der Sekundarschule beziehen werden.

 

Wir freuen uns auf Ihr Kommen.

 

 

 

 

 

 

 

 

Widerspruchsrecht gegen die Übermittlung von Daten

 

 

 

Widerspruchsrecht gegen die Übermittlung von Daten an eine öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft durch den Familienangehörigen eines Mitglieds dieser Religions- gesellschaft

 

 

Haben Mitglieder einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft Familienangehörige, die nicht derselben oder keiner öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft angehören, darf die Meldebehörde gemäß § 42 Abs. 2 Bundesmeldegesetz (BMG) von diesen Familien-angehörigen folgende Daten übermitteln:

 

  1. Vor- und Familienname,
  2. Geburtsdatum und Geburtsort,
  3. Geschlecht,
  4. Zugehörigkeit zu einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft,
  5. derzeitige Anschriften und letzte frühere Anschrift,
  6. Auskunftssperren nach § 51 BMG sowie
  7. Sterbedatum.

 

Sie haben gemäß § 42 Abs. 3 BMG das Recht, der Datenübermittlung nach § 42 Abs. 2 BMG zu widersprechen. Der Widerspruch gegen die Datenübermittlung verhindert nicht die Übermittlung von Daten für Zwecke des Steuererhebungsrechts an die jeweilige öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft. Diese Zweckbindung wird dem Empfänger bei der Übermittlung mitgeteilt. Der Widerspruch ist bei der Meldebehörde der alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung zu erheben. Der Widerspruch gilt bis zu seinem Widerruf.

 

 

 

Widerspruchsrecht gegen die Übermittlung von Daten an Adressbuchverlage, an Parteien, Wählergruppen u.a. bei Wahlen und Abstimmungen und aus Anlass von Alters- oder Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk

 

 

Die Meldebehörde darf gemäß § 50 Abs. 1 Bundesmeldegesetz (BMG) Parteien, Wähler-gruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene in den sechs der Wahl oder Abstimmung vorangehenden Monaten Auskunft aus dem Melderegister über Vor- und Familiennamen, Doktorgrad und Anschrift von Gruppen von Wahlberechtigten erteilen, soweit für deren Zusammensetzung das Lebensalter bestimmend ist. Die Geburtsdaten der

Wahlberechtigten dürfen dabei nicht mitgeteilt werden. Die Person oder Stelle, der die Daten übermittelt werden, darf diese nur für die Werbung bei einer Wahl oder Abstimmung verwenden und hat sie spätestens einen Monat nach der Wahl oder Abstimmung zu löschen oder zu vernichten. Sie haben gemäß § 50 Abs. 5 BMG das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen. Bei einem Widerspruch werden die Daten nicht übermittelt.

Der Widerspruch ist bei der Meldebehörde der alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung zu erheben. Der Widerspruch gilt bis zu seinem Widerruf.

 

Verlangen Mandatsträger, Presse oder Rundfunk Auskunft aus dem Melderegister über Alters- oder Ehejubiläen von Einwohnern, darf die Meldebehörde nach § 50 Abs. 2 BMG Auskunft erteilen über Vor- und Familienname, Doktorgrad, Anschrift sowie Datum und Art des Jubiläums. Altersjubiläen sind der 70. Geburtstag, jeder fünfte weitere Geburtstag und ab dem 100. Geburtstag jeder folgende Geburtstag; Ehejubiläen sind das 50. und jedes folgende Ehejubiläum. Sie haben gemäß § 50 Abs. 5 BMG das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen. Bei einem Widerspruch werden die Daten nicht übermittelt.

Der Widerspruch ist bei allen Meldebehörden, bei denen die betroffene Person gemeldet ist, zu erheben. Der Widerspruch gilt bis zu seinem Widerruf.

 

Die Meldebehörde darf gemäß § 50 Abs. 3 BMG Adressbuchverlagen zu allen Einwohnern, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, Auskunft erteilen über den Vor- und Familiennamen, Doktorgrad und die derzeitigen Anschriften. Die übermittelten Daten dürfen nur für die Herausgabe von Adressbüchern (Adressenverzeichnisse in Buchform) verwendet werden.

Sie haben gemäß § 50 Abs. 5 BMG das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen.

Der Widerspruch ist bei allen Meldebehörden, bei denen die betroffene Person gemeldet ist, zu erheben. Der Widerspruch gilt bis zu seinem Widerruf.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Notarsprechtag in Ruppichteroth

 

 

Der nächste Sprechtag von Herrn Notar Stefan Wegerhoff, Hennef, findet am Freitag,

dem 4. November 2016, in der Zeit von 9.00 – 11.30 Uhr, im Rathaus in Schönenberg,

Zimmer 202, statt.

 

Um Wartezeiten im Rahmen des Sprechtages zu vermeiden, wird um Terminvereinbarung beim Notariat in Hennef unter der Telefon-Nummer 02242 / 92410 gebeten.

 

Die weiteren Notarsprechtage werden rechtzeitig im Mitteilungsblatt bekanntgegeben.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Termingemäße Entrichtung der  Abwassergebühren;

hier:  5. Abschlagszahlung,  Fälligkeit  30.10.2016  

 

Hiermit wird an die Fälligkeit des 5. Abschlages der Abwassergebühren für 2016 erinnert.

 

Zur Vermeidung von Mahngebühren und Säumniszuschlägen bitte ich, den

mit der Endabrechnung 2015 vom 29.01.2016  für das Rechnungsjahr 2016

aufgegebenen Teilbetrag fristgerecht auf eines der Konten der Gemeindewerke

Ruppichteroth zu überweisen.

 

Bei dieser Gelegenheit weise ich noch einmal auf die Vorzüge einer Bank-

Einzugsermächtigung/SEPA-Lastschriftmandat hin. Die Banken und Sparkassen

sind zu entsprechenden Informationen gerne bereit.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bereitschaftsdienste

 

Polizei-Notruf                                        110

Polizeibezirksdienststelle                  02295/5425

(Sankt-Florian-Straße 8)                  

Bürgersprechstunde nach telefonischer

Vereinbarung unter der Rufnummer    0173/5624217

Feuerwehr- und Rettungsdienst:      112

Krankentransporte                                02241/19-222

 

GEMEINDEWERKE  RUPPICHTEROTH GmbH

  VER- UND ENTSORGUNGSBETRIEBE

 

Störfall – Telefon- Nummer

 

0800/ 7766655

 

Unter den o.g. Rufnummern erreichen Sie den Notdienst der Gemeindewerke Ruppichteroth GmbH für die Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung der Gemeinde Ruppichteroth über die Leitstelle des Aggerverbandes.

 

NOTDIENST  DES  RWE

 

Bei Stromausfall im Versorgungsnetz erreichen Sie den Störungsdienst der RWE Energie AG

unter der Telefon – Nr.                    0800/4112244

 

Notruf-Nummer der Rhenag           0180/2484848

 

Ärztlicher Bereitschaftsdienst für die Gemeinde Ruppichteroth

 

In der sprechstundenfreien Zeit erreichen Sie den ärztlichen Bereitschaftsdienst aller Fachrichtungen für den Rhein-Sieg-Kreis unter der

 

zentralen Rufnummer   116 117

 

Bei lebensbedrohenden Zwischenfällen und Unfällen:                                   112

 

ZAHNÄRZTE des rechtsrheinischen Rhein-Sieg-Kreises

 

            Telefonischer Ansagedienst zum zahnärztlichen Notdienst: 01805-986700

 

Die Notfalldienstzentrale für den gesamten rechtsrheinischen RSK ist folgendermaßen besetzt:

-           wöchentlich von 18.00 Uhr bis 08.00 Uhr des darauffolgenden Morgens,

-           mittwochs von 13.00 Uhr bis zum nächsten Morgen 08.00 Uhr,

-          freitags von 14.00 Uhr bis zum nächsten Morgen 08.00 Uhr und

-           an Samstagen, Sonntagen, sowie an Feiertagen, ganztägig.

 

INFORMATIONSZENTRALE FÜR VERGIFTUNGSFÄLLE

Universitätsklinik Bonn, Telefon-Nr.: 0228-19240

 

APOTHEKEN-NOTDIENST:

 

Die nächsten 4 notdienstbereiten Apotheken für den Standort: Ruppichteroth, vom 29.10.2016 bis 04.11.2016

Samstag, 29. Oktober 2016
Die Bären-Apotheke, Otto-Kaufmann-Str. 11-13, 51588 Nümbrecht, 02293/902484
Adler-Apotheke OHG, Rathausstr. 25, 51570 Windeck (Rosbach), 02292/5058
Siegtal-Apotheke, Hauptstr. 110, 53721 Siegburg, 02241/383897
Schlehen-Apotheke OHG, Overather Str. 22, 51766 Engelskirchen (Loope), 02263/92030

Sonntag, 30. Oktober 2016
Burg-Apotheke, Waldbröler Str. 24, 51570 Windeck (Schladern), 02292/2900
Ginkgo-Apotheke, Siebenbürger Platz 13, 51674 Wiehl, 02262/999111
Apotheke am Holztor, Zeithstr. 7, 53721 Siegburg, 02241/62944
Severinus-Apotheke, Kölner Str. 3, 51789 Lindlar, 02266/459819

Montag, 31. Oktober 2016
Bahnhof-Apotheke, Bahnhofstr. 26A, 53783 Eitorf, 02243/6177
Bergische Apotheke, Hauptstr. 44-46, 53804 Much, 02245/1498
Löwen-Apotheke, Bahnhofstr. 2A, 51545 Waldbröl, 02291/2574
St. Georgs Apotheke, Oberdorfstr. 42, 53757 Sankt Augustin (Buisdorf), 02241/50280

Dienstag, 1. November 2016
Siegtal-Apotheke, Siegtalstr. 34, 51570 Windeck (Herchen), 02243/2503
Rathaus-Apotheke, Hauptstr. 72, 53819 Neunkirchen-Seelscheid, 02247/920170
Falken-Apotheke, Drabenderhöher Str. 35, 51674 Wiehl (Drabenderhöhe), 02262/701464
Medica Apotheke im Ärztehaus, Marie-Juchacz-Str. 2, 51645 Gummersbach, 02261/8175633

Mittwoch, 2. November 2016
Markt-Apotheke, Am Markt 7, 53783 Eitorf, 02243/80088
Rosen-Apotheke, Hauptstr. 32, 53819 Neunkirchen-Seelscheid, 02247/91790
Linden-Apotheke, Oberwiehler Str. 53, 51674 Wiehl (Oberwiehl), 02262/93535
Dreilinden-Apotheke, Günther-Landesknecht-Str. 2, 53773 Hennef (Uckerath), 02248/2173

Donnerstag, 3. November 2016
Kur-Apotheke, Hauptstr. 23, 51588 Nümbrecht, 02293/91340
Alte Schulz'sche Apotheke, Marktplatz 3, 53783 Eitorf, 02243/2214
Die Linden-Apotheke, Zeithstr. 109, 53819 Neunkirchen-Seelscheid, 02247/97510

Mozart-Apotheke, Gummersbacher Str. 20, 51645 Gummersbach (Niederseßmar), 02261/23233

Freitag, 4. November 2016
Bröltal-Apotheke OHG, Brölstr. 6, 53809 Ruppichteroth, 02295/5171
Burg-Apotheke, Dr.-Wirtz-Str. 3, 53804 Much, 02245/91650
Heide-Apotheke, Pastor-Biesing-Str. 2B, 53797 Lohmar (Birk), 02246/913650
Apotheke am Markt, Markt 7, 51766 Engelskirchen (Ruenderoth), 02263/96180

 

 

ALZHEIMERSPRECHSTUNDE

 

kostenfrei

im Seniorenzentrum Siegburg

Friedrich-Ebert-Straße 16, 53721 Siegburg

 

Immer am 2. Mittwoch eines jeden Monats

Um 16.30 – 18.00 Uhr.

(Parkmöglichkeiten vorhanden)

Hier können in einer Gruppe von betroffenen Angehörigen Fragen zu Alzheimer und anderen Demenzerkrankungen erörtert werden. Begleitung: ein Facharzt der Praxis Fetinidis, Kelzenberg und Sarkessian und Fachkraft des Hauses.

Ansprechpartnerin: Frau Bäsch: 02241/2504-1036 oder 2504-2000 

 

Multiple Sklerose

DMSG Betroffenen-Berater

Uwe Stommel – DMSG Betroffenen-Berater

Tel.: 02295-902118

e-mail: Uwe.Stommel@gmail.com

Michael Wendel – DMSG Betroffenen-Berater

Tel.: 02243-80373

e-mail: mianwe@t-online.de

www.mskreis-ruppichteroth.de

 

  Drogen-Suchthilfen

 

1.

Suchtkrankenhilfe des Caritasverband für den Rhein-Sieg-Kreis e.V.

Ansprechpartner: Herr Pöplau

Tel.-Nr. (02241) 1209-302

2.

Diakonisches Werk Siegburg Drogenhilfe

-Zentrale und Beratungsstelle-

Ansprechpartner: Herr Wolf

Tel.-Nr.: 02241/66656

3.

Kommissariat Kriminalprävention/ Opferschutz Siegburg

Herr Seeger

Tel.-Nr.: 02241/541-4715

4.

Kriminalkommissariat 41 Siegburg

Ansprechpartner: Herr Krist

Tel.-Nr.: 02241/541-4411

 

Weitere Informationen sind im Rathaus, Tel.-Nr.: 02295/4925, erhältlich.

 

                  SOZIALPSYCHIATRISCHES ZENTRUM

 

Sozialpsychiatrisches Zentrum Eitorf/Siebengebirge

 

Beratungs- und Betreuungszentrum Eitorf, Spinnerweg 51-54, 53783 Eitorf
Telefon:               02243/84758-0    

Fax :                    02243/84758-11  

Beratungszeiten:
nach Vereinbarung !


Tagesstätte & Kontaktstelle:

Siegstrasse 16, 53783 Eitorf

Telefon:       02243/82670

Fax:             02243/842794

 

Öffnungszeiten:
montags         11.30 h – 14.30 h: Brunch, Offene Angebote
donnerstags   15.00 h - 19.00 h: Offener Treff

Jeden 2. Samstag  9.30 Uhr -12.00 Uhr

( Möglichkeit zum gemeinsamen Frühstück )

      

 

Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“

Das Hilfetelefon ist das erste Beratungsangebot in Deutschland, das barrierefrei, kostenlos und vertraulich rund um die Uhr erreichbar ist. Die mehr als 60 Fachberaterinnen sind wie folgt erreichbar:

Telefon: 08000 116 016 sowie

über Chat und E-Mail auf der Website www.hilfetelefon.de.

Sie unterstützen jedoch nicht nur gewaltbetroffene Frauen, sondern beraten auch Familienmitglieder, Freunde und Fachkräfte. Jederzeit können Dolmetscherinnen für 15 Sprachen zugeschaltet werden.

 

 

Sprechstunden der Sozialarbeiter des Jugendhilfezentrums Neunkirchen-Seelscheid,

zuständig für die Gemeinde Ruppichteroth

 

Seit dem 1. Oktober 2012 sind für die Gemeinde Ruppichteroth zwei neue Bezirkssozialarbeiter des Jugendhilfezentrums Neunkirchen-Seelscheid tätig.

Frau Wagner ist für Ruppichteroth Zentrum sowie für die Ortsteile Harth, Köttingen und Oeleroth zuständig, Frau Schlüssel für Schönenberg und Winterscheid.

Die Sprechstunde von Frau Wagner findet donnerstags in der Zeit von 14:00 - 15:00 Uhr in den Räumlichkeiten des Ökumenischen Familienzentrums „Unter`m Regenbogen“, Am Kindergarten 4, statt.

Die Sprechstunde von Frau Schlüssel ist donnerstags von 14:00 - 15:00 Uhr im Rathaus in Schönenberg. Außerhalb der Sprechstunde sind die Mitarbeiter des Jugendhilfezentrums unter folgenden Rufnummern zu erreichen:

Frau Wagner: 02247/9215-5518,

Frau Schlüssel: 02247/9215-5528.

 

Außerhalb dieser Sprechzeiten und der Öffnungszeiten des Jugendhilfezentrums steht für dringende Meldungen in Sachen Kindeswohl die Feuer- und Rettungsleitstelle unter der Ruf-Nr. 112 zur Verfügung

 

 

N e u b ü r g e r b e a u f t r a g t e r

 

Persönlicher Ansprechpartner für alle Zugewanderten ist der Neubürgerbeauftragte des Rhein-Sieg-Kreises, Ludwig Neuber. Er bietet nach telefonischer Vereinbarung

Sprechstunden an. Termine können mit ihm telefonisch unter der Rufnummer 02295/902318 oder 0160/8230810 oder per E-Mail an ludwig@neuber.de vereinbart werden. Der Kontakt kann auch über das Kommunale Integrationszentrum des Rhein-Sieg-Kreises, - Der Landrat -, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg, Telefon 02241 /13-2107, E-Mail: integration@rhein-sieg-kreis.de hergestellt werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus dem Rat:

 

 

Sitzung des Ausschusses für Planung und Umweltschutz

 

 

Am Donnerstag, den 3. November 2016, um 18.00 Uhr, findet im Sitzungssaal des Rathauses in Schönenberg eine Sitzung des Ausschusses für Planung und Umweltschutz des Rates der Gemeinde Ruppichteroth mit folgender Tagesordnung statt:

 

 

 

Öffentlicher Teil

 

 

1.

Fragestunde für Einwohner

 

 

2.

Windenergie-Potenzialanalyse für die Gemeinde Ruppichteroth

hier: Vorstellung des Entwurfs

 

 

3.

Mitteilungen und Anfragen

 

 

 

 

 

Nichtöffentlicher Teil

 

 

4.

Erstellung eines integrierten Handlungskonzeptes (IHK) für den Bereich „Ortslage Ruppichteroth“ zwischen der Zufahrt „Waldfrieden“ und „Herchener Straße“

hier: Auftragsvergabe

 

 

5.

Mitteilungen und Anfragen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Jahresabschluss 2014 der Gemeinde Ruppichteroth

 

 

 

1.

Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2014 der Gemeinde Ruppichteroth und Entlastung des Bürgermeisters

 

 

Gemäß § 95 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (GO NRW) haben Gemeinden zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, der unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage vermittelt.

 

Der Rat der Gemeinde Ruppichteroth hat in seiner Sitzung am 27.06.2016 gemäß § 96 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) nach erfolgter Jahresabschlussprüfung aufgrund der Empfehlungen des Rechnungsprüfungsausschusses vom 09.06.2016 folgende Beschlüsse gefasst:

 

"Der Jahresabschluss der Gemeinde Ruppichteroth zum 31.12.2014 in der Fassung, die dem zugeleiteten Prüfungsbericht beiliegt, wird festgestellt."

 

"Die Abdeckung des Jahresfehlbetrages 2014 in Höhe von 576.266,46 € durch Inanspruchnahme der allgemeinen Rücklage vorzunehmen."

 

"Aufgrund einer Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses beschließt der Rat der Gemeinde, dem Bürgermeister für den Jahresabschluss 2014 uneingeschränkte Entlastung zu erteilen."

 

Der vom Rat der Gemeinde Ruppichteroth festgestellte Jahresabschluss 2014 ist gemäß

§ 96 Abs. 2 GO NRW dem Landrat als untere staatliche Verwaltungsbehörde mit Schreiben vom 01.07.2016 angezeigt und von diesem am 12.10.2016 zur Kenntnis genommen worden.

 

 

 

 

 

2.

Wesentliche Ergebnisse des Jahresabschlusses zum 31.12.2014

 

 

Gesamtergebnisrechnung (Fehlbetrag):

-  576.266,46 €

 

Gesamtfinanzrechnung (liquide Mittel):

772.121,31 €

 

Höhe der Ausgleichsrücklage:

 

0,00 €

 

 

 

 

 

 

 

 

Bilanzstruktur zum 31.12.2014:

 

 

 

 

 

Aktiva

T€uro

Passiva

T€uro

 

 

Anlagevermögen

 

70.432

 

Eigenkapital

 

12.519

 

 

 

Umlaufvermögen

 

2.320

 

Sonderposten

 

27.394

 

 

 

 

 

Rückstellungen

 

5.573

 

 

 

 

 

Verbindlichkeiten

 

27.346

 

 

 

Rechnungsabgrenzungsposten

 

80

 

Rechnungsabgrenzungsposten

 

-

 

 

 

Bilanzsumme:

 

72.832

 

Bilanzsumme:

 

72.832

 

3.

Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses

 

Der Jahresabschluss und der Lagebericht zum 31.12.2014 wurden gemäß § 103 Abs. 5 GO NRW durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödl & Partner, Köln, nach den gesetzlichen Vorschriften geprüft. Das Ergebnis der Prüfung wurde in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften, den sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen über den Jahresabschluss und den Lagebericht sowie die Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung im Prüfungsbericht vom 20.04.2016 niedergelegt und vom Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde Ruppichteroth in seiner Sitzung am 09.06.2016 beraten.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat sich den Prüfungsbericht gemäß Beschluss vom 09.06.2016 zu Eigen gemacht und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk zum Jahresabschluss 2014 erteilt.

 

4.

Bekanntmachung, Offenlegung und Einsichtnahme des Jahresabschlusses zum 31.12.2014

 

Der vom Rat der Gemeinde Ruppichteroth in seiner Sitzung am 27.06.2016 festgestellte Jahresabschluss 2014 wird hiermit gemäß § 96 Abs. 2 GO NRW öffentlich bekannt gemacht.

Der Jahresabschluss - bestehend aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang -, der Lagebericht sowie die Bestätigungsvermerke des Wirtschaftsprüfers und des Rechnungsprüfungsausschusses liegen gemäß § 96 Abs. 2 GO NRW bis zur Feststellung des Jahresabschlusses 2015 während der Öffnungszeiten für die Allgemeinheit im Rathaus, Zimmer 229, zur öffentlichen Einsichtnahme aus.

Die öffentliche Jahresrechnung 2014 ist auch auf der Homepage der Gemeinde Ruppichteroth unter "www.ruppichteroth.de" unter "Service Haushalt/Jahresrechnung" im Internet verfügbar.