Nachrichten

 

 

Aus Anlass des diesjährigen Betriebsausfluges bleiben die Büros der Gemeindeverwaltung im Rathaus in Schönenberg und das Bröltal-Bad der Gemeinde Ruppichteroth am Mittwoch, dem 25. Mai 2016, geschlossen. Wichtiger Hinweis: Die Büros der Gemeindewerke Ruppichteroth GmbH sind an diesem Tag geöffnet.

 

 

 

 

 

 

Herzlichen Glückwunsch Den Eheleuten Karl und Ingeborg Knecht, Ruppichteroth, Bechlingen 11, zum Fest der Diamantenen Hochzeit am 19. Mai 2016.

 

 

- Abbrennen von Feuern im Brauchtum
- Überprüfung der Sirenen
- Verkehrsbeschränkungen anlässlich Christophorus-Fahrt 2016
- Der Arbeitskreis „Senioren und behinderte Menschen“ informiert
- Bereitschaftsdienste
- Aus dem Rat

Abbrennen von Feuern im Brauchtum

Nach Angaben des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz in Nordrhein-Westfalen wurden die Grenzwerte für Feinstaub, z.B. an den Ostertagen in den vergangenen Jahren stark überschritten. Das Abbrennen von Oster-, Martins- u. ähnlichen Feuern erfreut sich steigender Beliebtheit. Ich weise an dieser Stelle darauf hin, dass dies nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig ist.

1.    Nach § 28 Abs. 1 des Gesetzes zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG) sind Feuer, die dem Zweck der Beseitigung pflanzlicher Abfälle dienen, grundsätzlich verboten, auch wenn sie z.B. zu Oster- oder Martinszeiten stattfinden.

2.    Besteht der Zweck des Feuers demgegenüber eindeutig und zweifelsfrei nicht in der Beseitigung pflanzlicher Abfälle, sondern soll das Feuer z.B. als öffentliches Oster- oder Martinsfeuer ausschließlich dem Brauchtum dienen, so richtet sich seine Zulässigkeit nach den Vorschriften des § 7 des Gesetzes zum Schutz vor Luftverunreinigungen, Geräuschen und ähnlichen Umwelteinwirkungen (Landes-Immissionsschutzgesetz - LImSchG NRW). Demnach ist das Verbrennen sowie das Abbrennen von Gegenständen zum Zweck der Rückgewinnung einzelner Bestandteile oder zu anderen Zwecken (z.B. Brauchtumsfeuer) im Freien untersagt, soweit die Nachbarschaft oder die Allgemeinheit hierdurch gefährdet oder erheblich belästigt werden können.

3.    Von Brauchtumspflege kann in der Regel nur dann gesprochen werden, wenn z.B. ein Oster- oder Martinsfeuer von in der Ortsgemeinschaft verankerten Glaubensgemeinschaften, Organisationen oder Vereinen ausgerichtet wird und im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung für jedermann zugänglich ist. Private Oster-, Martins- und ähnliche Feuer sind demnach vom Brauchtumsbegriff nicht erfasst.

Ein Verstoß gegen die oben genannten gesetzlichen Regelungen kann mit einer Geldbuße bis zu 5.000,00 Euro geahndet werden.

Weitere Informationen erhalten Sie im Rathaus, Zimmer  101 o. 102, oder telefonisch unter den Telefonnummern 02295/4923 o. 02295/4925.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Überprüfung der Sirenen zur Alarmierung der Freiwilligen Feuerwehr Ruppichteroth

Am Samstag, den 14. Mai 2016 zwischen 12.00 Uhr und 12.15 Uhr erfolgt eine Überprüfung der Sirenen der Freiwilligen Feuerwehr Ruppichteroth in den Orten Ruppichteroth, Schönenberg und Winterscheid durch einen Probealarm.

Für den Probealarm wird das einheitliche Signal für Feueralarm verwendet. Hierbei handelt es sich um den zweimal unterbrochenen Dauerton von 1 Minute.

Bei einem erforderlichen Feuerwehreinsatz während des Probealarms wird das Signal „Feueralarm“ wiederholt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verkehrsbeschränkungen anlässlich der
„Historischen Rheinischen Christophorus-Fahrt 2016“


Am 21. und 22. Mai 2016 findet in Schönenberg die „Historische Rheinische Christophorus-Fahrt“ statt. Hierzu wird die Ortsdurchfahrt Schönenberg, „Rathausstraße“ und die Brölstraße (B478) in der Zeit vom 20. Mai 2016, 18:00 Uhr bis 22. Mai 2016, 24:00 Uhr, gesperrt. Die Sperrung besteht im Bereich vom Ortsausgang Ruppichteroth in Fahrtrichtung Hennef bis zum Abzweig L 86 „Hänscheider Straße“ in Schönenberg.
Der Verkehr wird ab Kreisverkehr Ruppichteroth über die L312 (Retscheroth) und die L350 (Homburger Bröltal) umgeleitet und umgekehrt von Hennef kommend.
Der Linienbusverkehr wird in dieser Zeit ebenfalls eingeschränkt. Ab Samstag, dem
21. Mai 2016, fährt die Linie 530 als letzte Haltestelle Bröleck an und folgt dann der Umleitung zu einer Bedarfshaltestelle am Kreisverkehr in Ruppichteroth Richtung Juliusstollen (ehemals Edeka-Markt). Aus Richtung Waldbröl kommend folgt der Linienbus ebenfalls der Umleitungsstrecke.
Die regulären Bushaltestellen entlang der B478, die zwischen dem Kreisverkehr in Ruppichteroth und Bröleck liegen, werden über einen kostenlosen Sonderfahrdienst bedient. Bitte beachten Sie hierzu die Aushänge an den einzelnen Haltestellen.
Die Linie 531 endet in dem Zeitraum der Sperrung an der Haltestelle „Hänscheider Straße“.
Eine Anmeldung zu dem Sonderfahrdienst kann unter der Telefonnummer 02295/4980 vorgenommen werden.
Ich bitte ein besonderes Augenmerk auf die örtliche Umleitungsbeschilderung zu legen.

Informationen zur Verkehrsbeschränkung, den damit verbundenen Sonderfahrdiensten sowie
zur Christophorus-Fahrt 2016 können ebenfalls unter der oben genannten Rufnummer erfragt werden.
 
Gleichzeitig bitte ich um Ihr Verständnis für die Verkehrsbeschränkungen während der Christophorus-Fahrt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Arbeitskreis „Senioren und behinderte Menschen“ informiert!

Stammtisch für pflegende und betreuende Angehörige in Ruppichteroth
Der nächste Stammtisch für pflegende und betreuende Angehörige findet am 19.05.2016 statt.
Regelmäßig lesen und hören wir in den Pressemitteilungen jeglicher Art, dass der Beratungsbedarf der pflegenden und betreuenden Angehörigen erheblich sein soll. Die Betroffenen scheinen über die Möglichkeit Entlastungsangebote einzukaufen nicht ausreichend informiert zu sein.
Dieses Wissensdefizit möchten wir beheben und laden zu einer Informationsveranstaltung ein. Frau Hedwig Alex ist Inhaberin der Firma „Ambulante Hauswirtschaft und Betreuung“ in Ruppichteroth wird über aktuelle Unterstützungsangebote und deren Finanzierung informieren und Ihre individuellen Fragen beantworten.

Wann: 19.05.2016 um 20:00 Uhr
Wo: Im Café „Alte Schule“
Burgstraße 14, hinter der Ev. Kirche in Ruppichteroth

Weitere Informationen gibt es bei Petra Kraffczyk: 0176 56984058

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bereitschaftsdienste

 

Polizei-Notruf                                        110

Polizeibezirksdienststelle                  02295/5425

(Sankt-Florian-Straße 8)                  

Bürgersprechstunde nach telefonischer

Vereinbarung unter der Rufnummer    0173/5624217

Feuerwehr- und Rettungsdienst:      112

Krankentransporte                                02241/19-222

 

GEMEINDEWERKE  RUPPICHTEROTH

  VER- UND ENTSORGUNGSBETRIEBE

 

Störfall – Telefon- Nummer

 

0800/ 7766655

 

Unter den o.g. Rufnummern erreichen Sie den Notdienst der Gemeindewerke Ruppichteroth für die öffentliche Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung der Gemeinde Ruppichteroth über die Leitstelle des Aggerverbandes

 

NOTDIENST  DES  RWE

 

Bei Stromausfall im Versorgungsnetz erreichen Sie den Störungsdienst der RWE Energie AG

unter der Telefon – Nr.                    0800/4112244

 

Notruf-Nummer der Rhenag           0180/2484848

 

Ärztlicher Bereitschaftsdienst für die Gemeinde Ruppichteroth

 

In der sprechstundenfreien Zeit erreichen Sie den ärztlichen Bereitschaftsdienst aller Fachrichtungen für den Rhein-Sieg-Kreis unter der

 

zentralen Rufnummer   116 117

 

Bei lebensbedrohenden Zwischenfällen und Unfällen:                                   112

 

ZAHNÄRZTE des rechtsrheinischen Rhein-Sieg-Kreises

 

            Telefonischer Ansagedienst zum zahnärztlichen Notdienst: 01805-986700

 

Die Notfalldienstzentrale für den gesamten rechtsrheinischen RSK ist folgendermaßen besetzt:

-           wöchentlich von 18.00 Uhr bis 08.00 Uhr des darauffolgenden Morgens,

-           mittwochs von 13.00 Uhr bis zum nächsten Morgen 08.00 Uhr,

-          freitags von 14.00 Uhr bis zum nächsten Morgen 08.00 Uhr und

-           an Samstagen, Sonntagen, sowie an Feiertagen, ganztägig.

 

INFORMATIONSZENTRALE FÜR VERGIFTUNGSFÄLLE

Universitätsklinik Bonn, Telefon-Nr.: 0228-19240

 

APOTHEKEN-NOTDIENST:

 

Die nächsten 4 notdienstbereiten Apotheken für den Standort: Ruppichteroth, vom 14.05.2016 bis 20.05.2016

Samstag, 14. Mai 2016
Siegtal-Apotheke, Siegtalstr. 34, 51570 Windeck (Herchen), 02243/2503
Burg-Apotheke, Dr.-Wirtz-Str. 3, 53804 Much, 02245/91650
Burg-Apotheke, Kaiserstr. 1, 53773 Hennef, 02242/3211
Die Bahnhof-Apotheke, Hauptstr. 66, 51491 Overath, 02206/2857

Sonntag, 15. Mai 2016
Homburgische Apotheke, Hauptstr. 54, 51588 Nümbrecht, 02293/6723
Markt-Apotheke, Am Markt 7, 53783 Eitorf, 02243/80088
Forellen-Apotheke, Zeithstr. 137, 53819 Neunkirchen-Seelscheid, 02247/6033
Adler-Apotheke, Frankfurter Str. 100, 53773 Hennef, 02242/2626

Montag, 16. Mai 2016
Bröltal-Apotheke OHG, Brölstr. 6, 53809 Ruppichteroth, 02295/5171
Adler-Apotheke, Kaiserstr. 26, 51545 Waldbröl, 02291/92190
Max und Moritz Apotheke, Hauptstr. 8, 53819 Neunkirchen (Seelscheid), 02247/300707
Viktoria-Apotheke, Dieringhauser Str. 99, 51645 Gummersbach (Dieringhausen), 02261/77297

Dienstag, 17. Mai 2016
Homburgische Apotheke, Hauptstr. 54, 51588 Nümbrecht, 02293/6723
Burg-Apotheke, Waldbröler Str. 24, 51570 Windeck (Schladern), 02292/2900
Hirsch-Apotheke, Hauptstr. 24-26, 53804 Much, 02245/91920
Adler-Apotheke, Kaiserstr. 126, 53721 Siegburg, 02241/52740

Mittwoch, 18. Mai 2016
St. Laurentius-Apotheke, Auf der Niedecke 4, 51570 Windeck (Dattenfeld), 02292/2340
Löwen-Apotheke, Bahnhofstr. 2A, 51545 Waldbröl, 02291/2574
Die Linden-Apotheke, Zeithstr. 109, 53819 Neunkirchen-Seelscheid, 02247/97510
Apotheke am Markt, Markt 7, 51766 Engelskirchen (Ruenderoth), 02263/96180

Donnerstag, 19. Mai 2016
Alte Schulz'sche Apotheke, Marktplatz 3, 53783 Eitorf, 02243/2214
Ginkgo-Apotheke, Siebenbürger Platz 13, 51674 Wiehl, 02262/999111
Heide-Apotheke, Pastor-Biesing-Str. 2B, 53797 Lohmar (Birk), 02246/913650
Schlehen-Apotheke OHG, Overather Str. 22, 51766 Engelskirchen (Loope), 02263/92030

Freitag, 20. Mai 2016
Bahnhof-Apotheke, Bahnhofstr. 26A, 53783 Eitorf, 02243/6177
Wiehl-Apotheke, Bahnhofstr. 5, 51674 Wiehl, 02262/91204
Malteser-Apotheke, Frankfurter Str. 72, 53773 Hennef, 02242/81234
Hirsch-Apotheke, Hauptstr. 34, 51766 Engelskirchen (Ruenderoth), 02263/96110

 


 

ALZHEIMERSPRECHSTUNDE

 

kostenfrei

im Seniorenzentrum Siegburg

Friedrich-Ebert-Straße 16, 53721 Siegburg

 

Immer am 2. Mittwoch eines jeden Monats

Um 16.30 – 18.00 Uhr.

(Parkmöglichkeiten vorhanden)

Hier können in einer Gruppe von betroffenen Angehörigen Fragen zu Alzheimer und anderen Demenzerkrankungen erörtert werden. Begleitung: ein Facharzt der Praxis Fetinidis, Kelzenberg und Sarkessian und Fachkraft des Hauses.

Ansprechpartnerin: Frau Bäsch: 02241/2504-1036 oder 2504-2000 

 

 

Multiple Sklerose

DMSG Betroffenen-Berater

Uwe Stommel – DMSG Betroffenen-Berater

Tel.: 02295-902118

e-mail: Uwe.Stommel@online.de

Michael Wendel – DMSG Betroffenen-Berater

Tel.: 02243-80373

e-mail: mianwe@t-online.de

www.mskreis-ruppichteroth.de

 

  Drogen-Suchthilfen

 

1.

Suchtkrankenhilfe des Caritasverband für den Rhein-Sieg-Kreis e.V.

Ansprechpartner: Herr Pöplau

Tel.-Nr. (02241) 1209-302

2.

Diakonisches Werk Siegburg Drogenhilfe

-Zentrale und Beratungsstelle-

Ansprechpartner: Herr Wolf

Tel.-Nr.: 02241/66656

3.

Kommissariat Kriminalprävention/ Opferschutz Siegburg

Herr Seeger

Tel.-Nr.: 02241/541-4715

4.

Kriminalkommissariat 41 Siegburg

Ansprechpartner: Herr Krist

Tel.-Nr.: 02241/541-4411

 

Weitere Informationen sind im Rathaus, Tel.-Nr.: 02295/4925, erhältlich.

 

 

 

 

 

 

 

 

                  SOZIALPSYCHIATRISCHES ZENTRUM

 

Sozialpsychiatrisches Zentrum Eitorf/Siebengebirge

 

Beratungs- und Betreuungszentrum Eitorf, Spinnerweg 51-54, 53783 Eitorf
Telefon:               02243/84758-0    

Fax :                    02243/84758-11  

Beratungszeiten:
nach Vereinbarung !


Tagesstätte & Kontaktstelle:

Siegstrasse 16, 53783 Eitorf

Telefon:       02243/82670

Fax:             02243/842794

 

Öffnungszeiten:
montags         11.30 h – 14.30 h: Brunch, Offene Angebote
donnerstags   15.00 h - 19.00 h: Offener Treff

Jeden 2. Samstag  9.30 Uhr -12.00 Uhr

( Möglichkeit zum gemeinsamen Frühstück )

      

 

Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“

Das Hilfetelefon ist das erste Beratungsangebot in Deutschland, das barrierefrei, kostenlos und vertraulich rund um die Uhr erreichbar ist. Die mehr als 60 Fachberaterinnen sind wie folgt erreichbar:

Telefon: 08000 116 016 sowie

über Chat und E-Mail auf der Website www.hilfetelefon.de.

Sie unterstützen jedoch nicht nur gewaltbetroffene Frauen, sondern beraten auch Familienmitglieder, Freunde und Fachkräfte. Jederzeit können Dolmetscherinnen für 15 Sprachen zugeschaltet werden.

 

 

Sprechstunden der Sozialarbeiter des Jugendhilfezentrums Neunkirchen-Seelscheid,

zuständig für die Gemeinde Ruppichteroth

 

Seit dem 1. Oktober 2012 sind für die Gemeinde Ruppichteroth zwei neue Bezirkssozialarbeiter des Jugendhilfezentrums Neunkirchen-Seelscheid tätig.

Frau Wagner ist für Ruppichteroth Zentrum sowie für die Ortsteile Harth, Köttingen und Oeleroth zuständig, Frau Schlüssel für Schönenberg und Winterscheid.

Die Sprechstunde von Frau Wagner findet donnerstags in der Zeit von 14:00 - 15:00 Uhr in den Räumlichkeiten des Ökumenischen Familienzentrums „Unter`m Regenbogen“, Am Kindergarten 4, statt.

Die Sprechstunde von Frau Schlüssel ist donnerstags von 14:00 - 15:00 Uhr im Rathaus in Schönenberg. Außerhalb der Sprechstunde sind die Mitarbeiter des Jugendhilfezentrums unter folgenden Rufnummern zu erreichen:

Frau Wagner: 02247/9215-5518,

Frau Schlüssel: 02247/9215-5528.

 

Außerhalb dieser Sprechzeiten und der Öffnungszeiten des Jugendhilfezentrums steht für dringende Meldungen in Sachen Kindeswohl die Feuer- und Rettungsleitstelle unter der Ruf-Nr. 112 zur Verfügung

 

 

 

N e u b ü r g e r b e a u f t r a g t e r

 

Persönlicher Ansprechpartner für alle Zugewanderten ist der Neubürgerbeauftragte des Rhein-Sieg-Kreises, Ludwig Neuber. Er bietet nach telefonischer Vereinbarung

Sprechstunden an. Termine können mit ihm telefonisch unter der Rufnummer 02295/902318 oder 0160/8230810 oder per E-Mail an ludwig@neuber.de vereinbart werden. Der Kontakt kann auch über das Kommunale Integrationszentrum des Rhein-Sieg-Kreises, - Der Landrat -, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg, Telefon 02241 /13-2107, E-Mail: integration@rhein-sieg-kreis.de hergestellt werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Niederschrift des Rates

 

 

      Nachstehend wird die Niederschrift über die Sitzung des Rates der Gemeinde Ruppichteroth vom 20. April 2016 gemäß § 26 der Geschäftsordnung für den Rat der Gemeinde bekannt gegeben.

 

 

Öffentlicher Teil

 

Tagesordnungspunkt:

Fragestunde für Einwohner


Der Bürgermeister beantwortet im Rahmen einer ausführlichen Diskussion die Fragen von Einwohnerinnen und Einwohnern zum beabsichtigten Bau eines Mehrfamilienhauses auf dem gemeindlichen Grundstück in der Ortslage Ruppichteroth unmittelbar am Wohngebiet „Im Rosengarten“/Straße „Im Steinberg“. Hierbei geht es um die Unterbringung von Flüchtlingen bzw. die Schaffung von Wohnraum auf dem zuvor beschriebenen Grundstück im Rahmen des sozialen Wohnungsbaus durch die Gemeinnützige Wohnungsbaugesell-schaft für den Rhein-Sieg-Kreis mbH (GWG).

 

 

Tagesordnungspunkt:

Vorstellung von Planungsleistungen und Alternativen zur Erstellung von integrierten kommunalen Handlungskonzepten
 

Herr Dr. Frank Bröckling von planinvent - Büro für räumliche Planung aus Münster - stellt die Planungsinstrumente

 

DIEK

=

Dorfinnenentwicklungskonzept

IKEK

=

Integriertes kommunales Entwicklungskonzept

IHK

=

Integriertes Handlungskonzept

 

vor.

 

Herr Dr. Bröckling und Herr Schwamborn beantworten die an die Verwaltung gerichteten Fragen der Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter.

 

In Kenntnis der Darstellung zu den vorgenannten Planungsinstrumenten beschließt der Rat der Gemeinde für den Bereich „Ortslage Ruppichteroth“ zwischen der Zufahrt „Waldfrieden“ und „Herchener Straße“ Angebote von Planungsbüros zur Erstellung eines Integrierten Handlungskonzeptes (IHK) einzuholen.

 

einstimmig bei 7 Enthaltungen der SPD-Fraktion, 3 Enthaltungen der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen, 2 Enthaltungen der FDP-Fraktion, 2 Enthaltungen der Fraktion DIE LINKE

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Tagesordnungspunkt:

Jahresbericht 2015 der Freiwilligen Feuerwehr Ruppichteroth

 

Durch Herrn Gemeindebrandinspektor Ralf Schneider, Leiter der Freiwilligen Feuerwehr Ruppichteroth, und Herr Gemeindebrandinspektor Kai Willach, stellv. Leiter der Freiwilligen Feuerwehr Ruppichteroth, wird der Jahresbericht 2015 vorgestellt. Damit verbunden, werden die Fragen der Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter beantwortet.

 

Der Rat der Gemeinde nimmt die Ausführungen zum Jahresbericht 2015 der Freiwilligen Feuerwehr Ruppichteroth zur Kenntnis.

 

 

Tagesordnungspunkt:

Nachwahlen zum  Ausschuss für Jugend, Familie und Senioren sowie Umbesetzung des Arbeitskreises Tourismus

 

Der Rat der Gemeinde nimmt folgende Nachwahlen vor:

 

Vorschlag der SPD-Fraktion vom 29.02.2016

 

 

Ausschuss für Jugend, Familie und Senioren

 

 

neu:

 

 

Herr Uwe Stommel als
weiterer stellvertretender sachkundigen Bürger

 

 

einstimmig

 

Vorschlag der Fraktion DIE LINKE vom 03.03.2016

 

 

Ausschuss für Jugend, Familie und Senioren

 

 

neu:

 

 

bisher:

 

Frau Angelina Komlanvi als
stellvertretende sachkundige Bürgerin

 

Frau Brunhilde Aufgebauer als
stellvertretende sachkundige Bürgerin

 

 

einstimmig

 

Darüber hinaus beschließt der Rat der Gemeinde folgende Umbesetzung:

 

Vorschlag der Fraktion DIE LINKE vom 03.03.2016

 

 

Arbeitskreis Tourismus

 

 

neuer Vertreter:

 

 

neue Stellvertreterin

 

Gemeindevertreter Dirk Wichmann
(zuvor Stellvertreter im Arbeitskreis)

für Herrn Tobias Aufgebauer

 

 

Frau Angelina Komlanvi

 

einstimmig

 

 

Tagesordnungspunkt:

Feststellung des Jahresabschlusses 2014 für den Eigenbetrieb Energie der Gemeindewerke Ruppichteroth

 

a) Jahresabschluss 2014

Aufgrund einer Empfehlung des Betriebsausschusses stellt der Rat der Gemeinde, vorbehaltlich der Genehmigung der Gemeindeprüfungsanstalt NRW, den Jahresabschluss des Energiebetriebes der Gemeindewerke Ruppichteroth für das Jahr 2014 mit einer Bilanzsumme von 353.224,58 € und einem Jahresgewinn in Höhe von 6.302,17 € fest und beschließt, den Jahresgewinn in die allgemeine Rücklage einzustellen.

 

einstimmig

 

 

Der Rat der Gemeinde erteilt dem Betriebsausschuss für das Geschäftsjahr 2014 des Energiebetriebes Entlastung.

 

einstimmig

 

An der Beratung und Beschlussfassung zur Entlastung des Betriebsausschusses nehmen folgende Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter, die gleichzeitig Mitglied im Betriebsausschuss des Rates der Gemeinde sind, wegen Befangenheit nicht teil:

 

Ralf Böhmer, Christoph Demmer, Günter Nördershäuser, Christoph Schmidt, Rita Winkler, Shanmugarajah Senthan, Frank Kemper.

 

 

b) Widmung 2. Geschäftsanteil Gemeindewerke Ruppichteroth GmbH

Der Rat der Gemeinde beschließt aufgrund einer Empfehlung des Betriebsausschusses, die Beteiligung an der Gemeindewerke Ruppichteroth GmbH mit ihrem 2. Geschäftsanteil in
Höhe von 26.000,-- € in den Betrieb gewerblicher Art (BgA) Eigenbetrieb Energie einzulegen, so dass alle Beteiligungen an der Gemeindewerke Ruppichteroth GmbH (Geschäftsanteil 1 und 2) dem steuerlichen Betriebsvermögen des BgA Energie zuzurechnen sind.

 

einstimmig

 

 

Tagesordnungspunkt:

1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1.02/1 Gewerbegebiet Huwil-Center;
hier: Abwägungs- und Satzungsbeschluss

 

Der Rat der Gemeinde beschließt aufgrund einer Empfehlung des Ausschusses für Planung und Umweltschutz die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1.02/1 Gewerbegebiet Huwil-Center in der vorliegenden Fassung gemäß § 10 BauGB als Satzung.

 

einstimmig

 

Die Planunterlagen haben in der Sitzung ausgelegen.

 

 

 

 

 

 

Tagesordnungspunkt:

26. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bauzentrums Ortseingangs der Ortslage Köttingen;

hier: a) Entscheidung über die anlässlich der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß
             § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und der Behörden und sonstigen Träger
             öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen
        b) Feststellungsbeschluss

 

Der Rat der Gemeinde beschließt aufgrund einer Empfehlung des Ausschuss für Planung und Umweltschutz

 

a)         über die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

gemäß § 4 Abs. 2 BauGB – wie aus der Anlage 1 ersichtlich - zu entscheiden,

 

einstimmig

 

b)         die Feststellung der 26. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bauzentrums Ortseingangs der Ortslage Köttingen in der vorliegenden Form.

 

einstimmig

 

Die Planunterlagen haben in der Sitzung ausgelegen.

 

 

Tagesordnungspunkt:

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1.09 Bauzentrum Köttingen;
hier: a) Entscheidung über die anlässlich der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß
             § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und der Behörden und sonstigen Träger
             öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen
         b) Satzungsbeschluss

 

Der Rat der Gemeinde beschließt aufgrund einer Empfehlung des Ausschusses für Planung und Umweltschutz

 

a)         über die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

gemäß § 4 Abs. 2 BauGB – wie aus Anlage 1 ersichtlich – zu entscheiden,

 

einstimmig

 

b)         den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1.09 Bauzentrum Köttingen in der

            vorliegenden Form gemäß § 10 BauGB als Satzung.

 

einstimmig

 

Die Planunterlagen haben in der Sitzung ausgelegen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Tagesordnungspunkt:

Leitbild für die Region Bonn/Rhein-Sieg/Ahrweiler des Regionalen Arbeitskreises Entwicklung, Planung und Verkehr Bonn/Rhein-Sieg/Ahrweiler (rak);
hier: Information über den Verfahrensstand

 

Aufgrund einer Empfehlung des Ausschusses für Planung und Umweltschutz nimmt der Rat der Gemeinde die schriftlichen Ausführungen in der maßgebenden Verwaltungsvorlage vom 29.03.2016 zur Kenntnis.

 

einstimmig

 

 

Tagesordnungspunkt:

Resolution zur Stilllegung der belgischen Atomkraftwerke in Tihange und Doel
- Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 21.02.2016 -

 

Gemeindevertreter Hainke erläutert den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 21.02.2016 im Hinblick auf die Verabschiedung einer Resolution zur Stilllegung der belgischen Atomkraftwerke in Tihange und Doel.

 

Nach ausführlicher Diskussion stimmt der Rat der Gemeinde über diesen Antrag ab.

 

Ablehnung durch Mehrheitsbeschluss bei

1 Ja-Stimme des Bürgermeisters, 7 Ja-Stimmen der SPD-Fraktion, 3 Ja-Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, 1 Ja-Stimmen der FDP-Fraktion, 2 Ja-Stimmen der Fraktion DIE LINKE, 15 Nein-Stimmen der CDU-Fraktion, 1 Enthaltung der CDU-Fraktion, 1 Enthaltung der FDP-Fraktion

 

 

Nichtöffentlicher Teil

 

Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung wurde über folgende Tagesordnungspunkte beraten bzw. beschlossen:

 

  • Sekundarschule Nümbrecht / Ruppichteroth;
    - Teilstandort Ruppichteroth -
    Durchführung des Erweiterungsbaus "Mensa" sowie den Ausbau bestehender Gebäudeteile (Gebäude B)
    hier: Auftragsvergabe im Rahmen eines 2. Nachtrages für das Gewerk Fenster-

        und -türanlagen (Ausstattung der Fluchtweg- und Eingangstüren mit
        Automatiköffnern)

 

  • Sekundarschule Nümbrecht / Ruppichteroth;
    -Teilstandort Ruppichteroth-
    Durchführung des Erweiterungsbaus "Mensa" sowie Umbauarbeiten in bestehenden Gebäudeteilen
    - Auftragsvergabe für das Gewerk Außenanlagen -
    hier: Genehmigung einer dringlichen Entscheidung gemäß § 60 Abs. 1 der
            Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW)

 

 

 

 

 

 

  • Abschluss des Durchführungsvertrages zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan
    Nr. 1.09 Bauzentrum Köttingen
    hier: Genehmigung einer dringlichen Entscheidung gemäß § 60 Abs. 1 der
            Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW)

 

  • Erdgasliefervertrag für gemeindliche Gebäude ab dem 01.01.2017

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gemeinde Ruppichteroth, Anlage 1
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1.09 „Bauzentrum Köttingen“,
26. Änderung des Flächennutzungsplanes „Bauzentrum Köttingen“
Wesentliche Inhalte der von den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (gemäß § 4 Abs. 2 BauGB) vorgebrachten Stellungnahmen.
Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung (gemäß § 3 Abs. 2 BauGB) sind keine Stellungnahmen eingegangen.
Lfd.
Nr.
Eingabensteller
Wesentliche Inhalte der Anregungen Stellungnahme Beschlussvorschlag
T 1
Aggerver-band,
Herr Schole-mann, 10.08.2015
– Die Stellungnahme vom 02.03.15 hat inhaltlich weiterhin Gültigkeit.
Stellungnahme vom 02.03.2015:
Gewässerrandstreifen
– Im betroffenen Bereich befindet sich der Langer Siefen. Auf die Einhaltung des Gewässerrandstreifens gemäß § 38 WHG und § 90a LWG von mind. 3-5 m Breite auf jeder Seite des Gewässers ist zu achten.
– Der Gewässerrandstreifen von 3 m wird im östlichen Bereich eingehalten. Innerhalb des Gewässerrand-streifens sind bauliche Anlagen oder Stellplätze nicht zulässig.
– Westlich des Siefens, im Bereich des Bestandsge-bäudes, wird der erforderliche Abstand nicht einge-halten. Dies ist mit der genehmigten Bestandssitua-tion zu begründen.
Es wird empfohlen, der Stel-lungnahme teilweise zu fol-gen.
einstimmig
Niederschlagswasserbeseitigung
– Durch die geplante bauliche Verdichtung und weitere Versiegelung von Flächen ergeben sich ggf. Änderun-gen bei der Niederschlagswasserbeseitigung.
– Der Versickerung vor Ort ist gegenüber der punktuellen Einleitung in ein Gewässer unbedingt Vorrang einzu-räumen. Zur Begünstigung der Regenwasserversicke-rung sind infiltrationsfähige Befestigungen sinnvoll.
– Bei Einleitung der Niederschlagswässer in ein Oberflä-chengewässer sind bestehende Einleitungserlaubnisse anzupassen. Anforderungen des Merkblattes BWK M3/M7 sind zu beachten.
– Das Niederschlagswasser der Dachflächen der be-stehenden Anlagen wird in die öffentliche Kanalisa-tion innerhalb der Straße Köttingen eingeleitet. Für die Einleitung des Niederschlagswassers der neuen Kaltlagerhalle wurde ein Antrag (vom 04.11.2014) auf Kanalanschluss gestellt. Nach jetzigem Sach-stand wurde seitens der Fachbehörde eine Geneh-migung in Aussicht gestellt.
– Die bestehenden Wege und Zufahren bleiben un-verändert.
Es wird empfohlen, der Stel-lungnahme zu folgen.
einstimmig
Gewässerunterhaltung
– Zum Gewässer sind die Zugangsmöglichkeiten für Un-terhaltungsarbeiten des Aggerverbandes sicherzustellen (Rückfragen - Frau Funk, Tel. 02261-361142).
– Die Fläche ist nicht komplett im Netzplan der Kläranlage Büchel enthalten. Ohne genaue Angaben über die Art und Menge des anfallendes Abwassers ist keine ab-schließende Stellungnahme möglich (Rückfragen - Herr Gorres, Tel. 02261-361160).
– Das Gewässer ist über die Straße Köttingen sowie über die privaten Flächen des Vorhabenträgers für den Aggerverband zugänglich.
– Die Angaben zur Art und Menge der Abwasserbe-seitigung wurden nachgereicht.
Es wird empfohlen, der Stel-lungnahme zu folgen.
einstimmig
T 2
Bezirksregie-rung Köln,
Dezernat 33,
Frau Rosen-berg,
– Aus Sicht der öffentlichen Belange der Landeskultur und der Landentwicklung sind keine Bedenken vorzubringen.
– Planungen des Dezernates 33 sind im Planbereich nicht vorgesehen.
– entfällt
Kein Beschluss erforderlich.