Nachrichten

 

 

 

- Verkehrsbeeinträchtigung auf der Hauptstraße in Neunkirchen-Seelscheid
- Mobile Ampel auf der Provinzialstraße (B 256) in Windeck - Eulenbruch
- Gleichstellung von Frauen und Männern in der Kreisverwaltung
- Neue Wegebeschilderung führt sicher durch das Siebengebirge
- Verdienstmedaille für Günter Kania aus Hennef
- Naturregion Sieg auf der Internationalen Tourismusbörse in Berlin
- Wenn Eltern sich trennen
- 2030-Agenda – Nachhaltigkeit auf kommunaler Ebene gestalten
- Unternehmensgründung zum Projekt machen
- Mittlere Führungspositionen fast zur Hälfte mit Frauen besetzt
- Jetzt für den Ferdinand-Trimborn-Förderpreis NRW bewerben
- Rhein-Sieg-Kreis stellt Weichen für den Breitbandausbau
- Jungenförderung im Rhein-Sieg-Kreis
- Bundesverkehrswegeplan
- Notfallmediziner aus Berufung
- Katzenkastration ist praktizierter Tierschutz!  
- Bedarf an Kindertagesplätzen im Bereich des Kreisjugendamtes steigt
- Junge Bachforscher am Weltwassertag unterwegs
- Gesang des Stieglitz erfreut im Frühjahr
- „Schatzsuche“ nur mit Genehmigung

 

 

 

  


Verkehrsbeeinträchtigung auf der Hauptstraße  (L 352) in Neunkirchen-Seelscheid in Höhe des Aldi-Marktes

Rhein-Sieg-Kreis (ke) – Von Mittwoch, 2. März 2016, bis voraussichtlich Mittwoch, 16. März 2016, kommt es auf der Hauptstraße (L 352) in Neunkirchen-Seelscheid in Höhe des Aldi-Marktes zu Verkehrsbehinderungen. Das teilt das Straßenverkehrsamt des Rhein-Sieg-Kreises mit.

Zum Verlegen eines Leitungsanschlusses muss die Fahrbahn der Hauptstraße abwechselnd in beide Fahrtrichtungen halbseitig gesperrt werden. Der Straßenverkehr wird mit einer mobilen Ampel geführt.

Zudem muss der Rad-/Gehweg in Fahrtrichtung Ortsausgang gesperrt werden. Während der Arbeiten wird die Haltestelle „Neunkirchen-Dahlerhof“ in Fahrtrichtung Ortsmitte verlegt. Entsprechende Hinweise werden durch den Linienbusbetreiber (RSVG) an der Haltestelle bekannt gegeben.

Das Straßenverkehrsamt des Rhein-Sieg-Kreises bittet um Verständnis für die Beeinträchtigungen. Details zu den Arbeiten und den damit verbundenen Verkehrsbeeinträchtigungen sowie sonstige aktuelle Verkehrsmeldungen zu Straßenbauarbeiten, Sperrungen oder Staus im Rhein-Sieg-Kreis sind auch unter www.mobil-im-rheinland.de im Bereich ‚Aktuelle Störungsmeldungen‘ abrufbar.

 

 

 

 

Stromkabel werden verlegt: Mobile Ampel auf der Provinzialstraße (B 256) in Windeck - Eulenbruch

Rhein-Sieg-Kreis (hei) – Auf der Provinzialstraße (B 256) in Windeck – Eulenbruch werden Stromkabel verlegt. Aus diesem Grund wird die Fahrbahn von Montag, 07.03.2016, bis voraussichtlich Mittwoch, 16.03.2016, in beide Fahrtrichtungen abwechselnd halbseitig gesperrt. Der Straßenverkehr wird mit einer mobilen Ampel geregelt.

Die Bushaltestelle auf der Provinzialstraße in Fahrtrichtung Rosbach wird auch während der Bauarbeiten angefahren.

Das Straßenverkehrsamt des Rhein-Sieg-Kreises bittet für diese Beeinträchtigungen um Verständnis. Details zu den Arbeiten und den damit verbundenen Verkehrsbeeinträchtigungen sowie sonstige aktuelle Verkehrsmeldungen zu Straßenbauarbeiten, Sperrungen oder Staus im Rhein-Sieg-Kreis sind auch unter www.mobil-im-rheinland.de im Bereich ‚Aktuelle Störungsmeldungen‘ abrufbar.

 

 

 

 

 

Landrat berichtet zur beruflichen Gleichstellung von Frauen und Männern in der Kreisverwaltung  
Kreistag des Rhein-Sieg-Kreises tagt

Rhein-Sieg-Kreis (hei) –  Der Kreistag mit seinen 80 gewählten Kreistagsmitgliedern und dem Landrat des Rhein-Sieg-Kreises tagt am 9. März 2016 im Siegburger Kreishaus.

Dabei wird der Landrat zur beruflichen Gleichstellung von Frauen und Männern in der Kreisverwaltung – Frauenförderplan – berichten. Im Anschluss soll der Frauenförderplan verabschiedet werden.

Ein weiterer Punkt wird die Erklärung „2030-Agenda – Nachhaltigkeit auf kommunaler Ebene“ sein. Diese knüpft an die bis 2015 gesetzten Millenniumsziele der Vereinten Nationen an. Sie setzt einen neuen globalen Rahmen für nachhaltige Entwicklung und Armutsbekämpfung. Jetzt soll entschieden werden, ob sich der Rhein-Sieg-Kreis dieser Erklärung anschließt.

Interessierte Bürgerinnen und Bürger sind herzlich zur Sitzung des Kreistags des Rhein-Sieg-Kreises am Mittwoch, 09.03.2016, um 16.00 Uhr, im Siegburger Kreishaus, Großer Sitzungssaal A 1.16, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg, eingeladen.

 

 

 

 


Neue Wegebeschilderung führt sicher durch das Siebengebirge

Rhein-Sieg-Kreis (rl) – Im letzten Jahr hatte Christoph Rüter vom Amt für Natur- und Landschaftsschutz des Rhein-Sieg-Kreises gemeinsam mit den übrigen Akteuren den Startschuss für die Neubeschilderung im Siebengebirge gegeben – von einer Herkulesaufgabe war damals die Rede. Jetzt konnte er den Abschluss der Beschilderung einläuten. „Vier aufeinander aufbauende und ineinander greifende Maßnahmen – teilweise sind sie schon umgesetzt - werden die Besucherinnen und Besucher des Siebengebirges in Zukunft sicher durch die reizvolle Natur- und Kulturlandschaft leiten“, freut sich Christoph Rüter.

Hintergrund für die neue Wegebeschilderung im Siebengebirge ist einerseits der neue Wegeplan der Bezirksregierung Köln, der zum Ziel hat, das sehr dichte Wegenetz im Siebengebirge zu lichten, um Ruheräume für die dort lebenden Tiere zu schaffen; andererseits sind die bestehenden Beschilderungen meist nur noch schlecht lesbar und nicht eindeutig, so dass sie schon allein aus diesem Grund einer Erneuerung bedurften.

Begonnen hatte alles im letzten Jahr mit der Erneuerung der Wegebeschilderung: Rund 480 beschriftete Steinscheiben wurden in die Wege eingelassen und weisen nun den Erholungssuchenden den Weg zu den Wanderzielen im Siebengebirge.

Zeitgleich erfolgte eine neue Wegekennzeichnung, die nun den Vorgaben der Naturschutzgebietsverordnung entspricht, nach der alle zugelassenen Wanderwege (ca. 250 km) und die für das Radfahren zugelassenen Wege (ca. 140 km) eindeutig im Gelände zu kennzeichnen sind. Mit roten Dreiecken für Wanderer und gelben Dreiecken für Radfahrer ist nun eindeutig in der Landschaft erkennbar, welche Wege im Naturschutzgebiet von wem genutzt werden dürfen. „Dieses sehr eindeutige System ist sicherlich von allen Besucherinnen und Besuchern gut zu verstehen - nun hoffe ich nur, dass es auch von Allen beachtet wird“, so Rüter weiter.

Im Herbst letzten Jahres hat die Tourismus Siebengebirge GmbH eine neue Wanderkarte für den Naturpark Siebengebirge heraus gegeben. Diese Wanderkarte berücksichtigt bereits den Wegeplan für das Naturschutzgebiet und hilft Wanderern, ihre Touren zu planen und sich im Gelände zu orientieren.

Im vierten und letzten Baustein werden nun auch die Wandertafeln im Siebengebirge erneuert. An insgesamt 55 Standorten erfolgt im Auftrag der Landschaftsbehörde des Rhein-Sieg-Kreises ein Austausch der Wanderkarten auf den Wandertafeln. Dies betrifft auch die Wandertafeln im Stadtgebiet Bonn, zumal auf diesen Karten das gesamte Naturschutzgebiet Siebengebirge dargestellt ist. Der nördliche Teil des Naturschutzgebietes mit Ennert, Kuckstein und Paffelsberg liegt auf Bonner Stadtgebiet und wurde durch den Landschaftsplan Ennert unter Schutz gestellt. Der mittlere und südliche Teil des Naturschutzgebietes liegt im Rhein-Sieg-Kreis und wurde durch die Bezirksregierung Köln per Verordnung unter Schutz gestellt. Aktualisiert werden auf den Wandertafeln auch die ergänzenden Informationen zu den Standorten. Dies erfolgt im Auftrag des Regionalforstamtes Rhein-Sieg-Erft.

 

 

 

 

 

Verdienstmedaille für Günter Kania aus Hennef

Rhein-Sieg-Kreis (ke) – 1951 stiftete Theodor Heuss den Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland. Er bringt den Dank unseres Staates denjenigen gegenüber zum Ausdruck, die sich über das übliche Maß für das Allgemeinwohl einsetzen. Jetzt erhält auch Günter Kania im Rathaus der Stadt Hennef von Landrat Sebastian Schuster die Ordensinsignien. Der Bundespräsident hat ihn für sein jahrzehntelanges ehrenamtliches Engagement insbesondere im kommunalpolitischen Bereich mit der Bundesverdienstmedaille ausgezeichnet.

Seit 1984 ist Günter Kania Mitglied des Rates der Stadt Hennef, seit 1997 Vorsitzender des Vergabeausschusses. „Über viele Jahre war er jede Woche für mehrere Stunden im Bürgerbüro Ansprechpartner für die Menschen in Hennef, die mit seiner Hilfe Angelegenheiten mit der Stadtverwaltung regeln wollten“, heißt es in der amtlichen Ordensbegründung.

Von 1990 bis 1995 gehörte der Hennefer dem Kreistag des Rhein-Sieg-Kreises an. Über drei Wahlperioden war Günter Kania zudem ehrenamtlicher Geschäftsführer der CDU-Ratsfraktion in Hennef und sorgte mit großer Umsicht für den reibungslosen Ablauf der Fraktionsarbeit. In dieser Funktion beteiligte  er sich  u.a. an der Einrichtung der Veranstaltung „Fraktion vor Ort“, bei der Fraktionsmitglieder Ortstermine und Bürgerversammlungen anboten, um sich der Sorgen der Bürgerinnen und Bürger unmittelbar anzunehmen.

„Dein kommunalpolitisches Wirken ist durch Deine langjährige Erfahrung geprägt und eine Bereicherung für die Stadt Hennef. Dein engagiertes Handeln findet in Deiner Heimatstadt zu Recht allgemeine Anerkennung und Respekt“, würdigte Landrat Sebastian Schuster den neuen Ordensträger in seiner Laudatio.

Doch das ehrenamtliche Wirken von Günter Kania beschränkt sich nicht auf den kommunalpolitischen Bereich: 1976 gehörte er zu den  Gründern der Pfadfinder in Hennef und leitete dann 10 Jahre lang Jugendgruppen. In den wöchentlichen Gruppenstunden legte er bei den Kindern besonderen Wert auf die Verbundenheit zur Natur, soziales Verhalten in der Gruppe sowie die Entwicklung und Nutzung individueller Fähigkeiten. „Gegen manche Widerstände war er 1978 einer der Ersten, der Mädchen in die Hennefer Pfadfindergemeinschaft aufnahm. Im alltäglichen Zusammenspiel in den Jugendgruppen vermittelte er, dass es keine Unterschiede hinsichtlich der Rechte und Pflichten zwischen den Geschlechtern geben darf“, führt die amtliche Ordensbegründung weiter aus.

Neben dem Einsatz für die Pfadfinder brachte sich Günter Kania auch im Verkehrs- und Verschönerungsverein Hennef, im Verein Altenhilfe Stadt Hennef sowie im Karnevalsverein „KG Quer durch de Waat“ ein.

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland ist die einzige und damit höchste allgemeine Verdienstauszeichnung der BRD. Er wurde als Instrument des Dankes für herausragendes Engagement zum Wohle der Allgemeinheit 1951 von Theodor Heuss gestiftet und wird seitdem durch den Bundespräsidenten selbst verliehen – bis heute rund 248.400 Mal.

Der Verdienstorden wird in acht verschiedenen Stufen verliehen: Als Erstauszeichnung im Allgemeinen die Verdienstmedaille oder das Verdienstkreuz am Bande; als weitere Ausführungen folgen das Verdienstkreuz 1. Klasse, das Große Verdienstkreuz, das Große Verdienstkreuz mit Stern, das Große Verdienstkreuz mit Stern und Schulterband, das Großkreuz und die Sonderstufe des Großkreuzes.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Naturregion Sieg auf der Internationalen Tourismusbörse in Berlin

Rhein-Sieg-Kreis (rl) – „Unsere touristischen Angebote liegen voll im Trend, und die touristische Entwicklung im Rhein-Sieg-Kreis wird immer mehr zu einer Erfolgsgeschichte“, freut sich Landrat Sebastian Schuster, der mit Kreiswirtschaftsförderer Dr. Hermann Tengler auf der Internationalen Tourismusbörse in Berlin (ITB) für die Region wirbt. Diese Einschätzung teilt auch Oliver Baron, Vorsitzender des Ausschusses für Wirtschaft und Tourismus des Rhein-Sieg-Kreises. „Ich freue mich sehr, dass die Investitionen - finanziert aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) und Mitteln des Kreises – nun zum Wohle der Region und insbesondere des östlichen Rhein-Sieg-Kreises Früchte tragen.“

Bereits zum 7. Mal ist die Naturregion Sieg mit dem Qualitätswanderweg Natursteig Sieg auf der ITB mit einem eigenem Stand vertreten. In diesem Jahr präsentiert sie sich mit spannenden Familienerlebnissen und Mitmach-Angeboten für junge Entdeckerinnen und Entdecker. Auf insgesamt drei Rundwegen werden interessante Fragen gestellt und unerwartete Antworten gegeben. Denn: Wer weiß schon, warum Honigbienen auch im Wald leben, wie sich die Esskastanie von der Rosskastanie unterscheidet oder wie aus Blättern Flugobjekte gebaut werden?

Wer den Wald- und Bienenlehrpfad am „Försterweg“ besucht und dabei die Rätsel an den Infotafeln und Erlebnisstationen mit allen Sinnen löst, erfährt jede Menge Wissenswertes über Bienen, Bäume und das Zusammenspiel zwischen Mensch, Tier und Natur. Und ganz nebenbei können auch schöne Preise gewonnen werden.

Für kleine Naturfotografen mit eigener Kamera geht es bei der Fotosafari auf dem „Wildwiesenweg“ auf die Suche nach alltäglichen oder weniger alltäglichen Tieren wie Ameise, Schmetterling oder Wildkatze. Mitmachen und anpacken ist die Devise auf dem „Künstlerweg“. Zahlreiche interaktive Stationen geben Anregungen in und mit der Natur mit Neugierde und Fantasie kreativ zu werden.

„Der Natursteig Sieg, die Erlebniswege Sieg, der Radweg Sieg und die drei Familienwege für junge Entdecker bieten Natur und Kultur in einer Vielfalt, die ihresgleichen sucht“, so Dr. Hermann Tengler. Besonders erfreut zeigt sich der Kreiswirtschaftsförderer darüber, dass sich die touristische Qualität der Naturregion Sieg auch in den stark steigenden Übernachtungs- und Gästezahlen widerspiegelt. „Seit die Naturregion Sieg 2011 an den Markt gegangen ist, haben die Übernachtungszahlen um rund 24 Prozent, die Gästezahlen sogar um rund 31 Prozent zugenommen.“

Die Internationale Tourismusbörse Berlin auf einen Blick:

Als Leitmesse der weltweiten Reisebranche ist die ITB Berlin (09. – 13. März 2016) die führende Business-Plattform für das globale touristische Angebot.

Erwartet werden:
- 115.000 Fachbesucher (an den drei Fachbesuchertagen Mittwoch bis Freitag)
-   50.000 Privatbesucher (an den Tagen Samstag und Sonntag)
-   10.000 Aussteller (aus 185 Ländern und 5 Kontinenten)
-   23.000 Kongressbesucher
-   6,7 Mrd. € Umsatz
- 160.000 Quadratmeter Ausstellungsfläche

 

 

 

 


Wenn Eltern sich trennen - Gruppen für Kinder in Trennungs- und Scheidungssituationen

Rhein-Sieg-Kreis (ke) – „Ich wünschte, meine Eltern wären wieder zusammen!“ oder „Gut, dass sich Mama und Papa getrennt haben, die haben immer so oft gestritten!“ -  wenn Eltern sich trennen bzw. scheiden lassen, dann ist das für alle Familienmitglieder ein tiefer Einschnitt. Vor allem aber Kinder stellt die veränderte Lebenssituation vor eine große Herausforderung. Um die trennungs- und scheidungsbedingten Aufgaben und Anforderungen bewältigen zu können, bietet die Erziehungs- und Familienberatungsstelle des Rhein-Sieg-Kreises in Eitorf nach den Osterferien zwei Gruppen  für betroffene Kinder zwischen 7 und 9 bzw. 10 und 12 Jahren aus Eitorf, Windeck und Ruppichteroth an.

Der Nachwuchs reagiert sehr unterschiedlich auf die Trennung, manche Kinder bleiben unauffällig, andere ziehen sich zurück oder haben Alpträume, Schulprobleme etc. Die räumliche Trennung von Mutter oder Vater erfüllt sie mit Trauer. Sie sind mitunter wütend und zornig, fühlen sich manchmal schuldig an der Trennung. Vieles erscheint den Kindern undurchsichtig und unverständlich, Ängste und Unsicherheiten entstehen.

Alle befinden sich vorübergehend in einer Krise und es braucht Zeit, um im Familienalltag Neues entstehen zu lassen. Doch die Trennung der Eltern muss für Kinder nicht zwangsläufig zur Katastrophe werden. Die Gruppenstunden unter Anleitung von Heilpädagogin Alexandra Hitzig und Sozialarbeiterin Barbara Gellenbeck bieten Unterstützung, um mit der Situation zurechtzukommen und das Erlebte zu verarbeiten. Sie finden jeweils montags nachmittags in den Räumen der Beratungsstelle Eitorf (Brückenstraße 25) statt.

Das Angebot ist kostenfrei. Interessierte Eltern werden gebeten, sich unter der Rufnummer 02243/92200 an die Beratungsstelle zu wenden.

 

 

 

 


Rhein-Sieg-Kreis unterstützt 17 Entwicklungsziele der Vereinten Nationen für Nachhaltigkeit und Armutsbekämpfung
Kreis schließt sich der Erklärung „2030-Agenda – Nachhaltigkeit auf kommunaler Ebene gestalten“ an  

Rhein-Sieg-Kreis (hei) – Die Mitglieder des Kreistags votierten in ihrer jüngsten Sitzung mit großer Mehrheit dafür, sich der Erklärung des Rates der Gemeinden und Regionen (RGRE) „2030-Agenda – Nachhaltigkeit auf kommunaler Ebene gestalten“ anzuschließen.

Diese knüpft an die bis 2015 gesetzten Milleniumsziele der Vereinten Nation an. Sie setzt einen neuen globalen Rahmen für nachhaltige Entwicklung und Armutsbekämpfung und umfasst einen Zeitraum von 15 Jahren ab jetzt bis 2030.

„Der Rhein-Sieg-Kreis wird - gemeinsam mit den neunzehn Städten und Gemeinden, einem breiten Bündnis mit lokalen Akteuren sowie den Bürgerinnen und Bürgern – seine Möglichkeiten nutzen, sich konkret für nachhaltige Entwicklung, wie bereits jetzt schon für klimafreundliche Energie, zu engagieren“, betont Landrat Sebastian Schuster mit Blick auf die Unterzeichnung der Erklärung.

Ausdrücklich werden in der Erklärung siebzehn Entwicklungsziele, die sogenannten „Sustainable Development Goals“ (SDGs) begrüßt. Diese richten sich an die Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen, sollen aber insbesondere durch eine kommunale Beteiligung und Verantwortung mit Leben erfüllt werden.

Konkret geht es darum, für gemeinsame Anliegen – wie beispielsweise Armutsbekämpfung, eine faire Gestaltung des Welthandelssystems, soziale Gerechtigkeit oder  Inklusion – und öffentliche Güter – wie beispielsweise das Klima, Wasser, Boden oder biologische Vielfalt – gemeinsame Sorge zu übernehmen.

Wichtige Ziele, bei denen die Kommunen ins Spiel kommen, sind „die inklusive und nachhaltige Gestaltung städtischen Lebens“, der „Zugang zu bezahlbarer, verlässlicher, nachhaltiger und zeitgemäßer Energie für alle“. Auch sollen eine „belastbare Infrastruktur aufgebaut, inklusive und nachhaltige Industrialisierung gefördert und Innovationen unterstützt“ sowie „umgehend Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels und seiner Auswirkungen ergriffen“ werden.

In der Erklärung werden Bund und Länder dazu aufgefordert, Kommunen und ihre Vertretungen bei der Entwicklung der nachhaltigen Entwicklungsziele auf Augenhöhe einzubeziehen. Das kommunale Engagement vor Ort zur Erreichung der 2030-Agenda-Ziele soll anerkannt und unterstützt werden. Dabei sollen kommunale Belastungen durch die Umsetzung internationaler Verpflichtungen von Bund und Ländern ausgeglichen werden.    

Mit der 2030-Agenda wird die gemeinsame Verantwortung für mehr Gerechtigkeit und nachhaltige Zukunftsgestaltung in der Einen Welt betont. Die Vereinten Nationen hatten sich auf ihrem Gipfel der Staats- und Regierungschefs vom 25.09. bis 27.09.2015 in New York auf einen neuen globalen Rahmen für nachhaltige Entwicklung und Armutsbekämpfung geeinigt. Zu seiner Erreichung sind weltweit die Kommunen vor Ort und die lokalen Akteure sehr wichtig.         

 

 

 

 


Die eigene Unternehmensgründung zum Projekt machen
 Workshop der Gründungsakademie Rhein-Sieg

Rhein-Sieg-Kreis (hei) – Kreativität, Spontanität und auch Mut sind das Salz in der Suppe einer Existenzgründung. Ist die Idee detailliert im Businessplan beschrieben, geht es daran, die Planung umzusetzen.

Um aber nicht im chaotischen Handeln zu ertrinken, sondern zielgerichtet und erfolgversprechend Schritt für Schritt zum Erfolg zu schreiten, bieten sich die Methoden des Projektmanagements an.

Interessierte haben die Gelegenheit, jetzt in einem Workshop der Gründungsakademie Rhein-Sieg die grundlegenden Projektmanagementtechniken kennen zu lernen, um sie für ihren Weg zum Erfolg zu nutzen. So wird die Existenzgründung zu einem Projekt.

Der Workshop, mit Dr. Gunnar Lindner, findet am Donnerstag, 17.03.2016, von 17.00 Uhr bis 20.00 Uhr, im BusinessCampus, Grantham-Allee 2-8, 2. Etage, 53757 Sankt Augustin, statt. Die Teilnahme ist kostenfrei. Eine verbindliche Anmeldung ist notwendig. Interessenten wenden sich wegen Informationen zum Workshop und zur Anmeldung an die Wirtschaftsförderung des Rhein-Sieg-Kreises, - Der Landrat -, E-Mail: info@gruendungsakademie-rhein-sieg.de. Informationen gibt es auch im Internet: www.gruendungsakademie-rhein-sieg.de.  

 

 

 

 


Mittlere Führungspositionen fast zur Hälfte mit Frauen besetzt
Frauenförderplan des Rhein-Sieg-Kreises im Kreistag vorgestellt

Rhein-Sieg-Kreis (hei) – „Die mittleren Führungspositionen, also Abteilungs- und Sachgebietsleitungen, sind fast zur Hälfte mit Frauen besetzt“, dies ist das Fazit von Brigitta Lindemann, Gleichstellungsbeauftragte des Rhein-Sieg-Kreises, zum Bericht des Landrats zum Frauenförderplan der Kreisverwaltung des Rhein-Sieg-Kreises 2015, welcher jetzt im Kreistag vorgestellt und mit großer Mehrheit verabschiedet wurde.

Diese Entwicklung, bezogen auf den Berichtszeitraum 01.01.2015 bis 31.12.2015,   macht sich im Gesamt-Durchschnitt des Frauenanteils bei den Führungsstellen bemerkbar: 64 der 149 Führungskräfte in der Kreisverwaltung sind Frauen. Konkret stellt sich dies so dar, dass 30 der 65 Sachgebietsleitungen und 24 der insgesamt 54 Abteilungsleitungen von Frauen ausgeübt werden.  

Schaut man aber weiter „nach oben“, so sieht die Verteilung noch anders aus: acht der 23 Amtsleitungen liegen in weiblicher Hand und nur zwei der sieben Dezernatsstellen sind von  Frauen besetzt.

„Aber die Geschlechterverteilung der nachwachsenden Führungskräfte und die Altersstruktur der Führungskräfte lassen darauf hoffen, dass in Zukunft auch die höheren Führungspositionen gleichberechtigt von Frauen ausgefüllt werden“, so Gleichstellungsbeauftragte Brigitta Lindemann. Schließlich waren in 2015 93 der Führungskräfte über 50 Jahre, davon 65 Männer und 28 Frauen. Bei den unter 50-Jährigen sieht die Geschlechterverteilung anders aus: von den insgesamt 56 Führungskräften waren 20 Männer und 36 Frauen.

Der Landrat unterstützt diese Entwicklung. „Ich möchte in den kommenden Jahren das Augenmerk darauf legen, wie wir Mütter (und Väter) bei der Kombination von Beruf und Familie wirksam unterstützen können, ohne dass sie sich zwischen ´Kindern und Karriere´ entscheiden müssen und der Kreisverwaltung als Leistungsträgerinnen verloren gehen“, unterstreicht der Landrat im Vorwort zum Frauenförderplan.  

Der Frauenförderplan – Bericht des Landrats - in Zahlen:
Insgesamt 1.474 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Stand: Dezember 2015) zählt die Kreisverwaltung in Siegburg mit ihren Außenstellen in Rheinbach und Meckenheim. Die Aufteilung sieht wie folgt aus: 560 Männer (38 Prozent), 914 Frauen (62 Prozent),  203 Beamtinnen, 309 Beamte, 602 tariflich beschäftigte Frauen, 360 tariflich beschäftigte Männer. Teilzeitbeschäftigung wurde hauptsächlich von Frauen in Anspruch genommen: 495 Teilzeitbeschäftigte, davon 460 Frauen. Auch nahmen 26 Führungskräfte Teilzeit in Anspruch; hiervon 23 Frauen.

Hintergrund:  
Der Kreistag hat am 14. Dezember 2000 den Frauenförderplan der Kreisverwaltung des Rhein-Sieg-Kreises, der erstmals auf der Grundlage des Landesgleichstellungsgesetzes NRW erarbeitet wurde, verabschiedet. Die Zielvorgaben werden jeweils für den Zeitraum von drei Jahren festgelegt.
Am 14. März 2013 wurde auf dieser Grundlage der fünfte Frauenförderplan der Kreisverwaltung für den Zeitraum 01.01.2013 bis 31.12.2015 verabschiedet.
Nach § 4 des Frauenförderplans der Kreisverwaltung berichtet der Landrat dem Kreistag jährlich über den Stand der Frauenförderung, der Entwicklungen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf und der Aktivitäten der Gleichstellungsbeauftragten.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 Jetzt für den Ferdinand-Trimborn-Förderpreis NRW bewerben

Rhein-Sieg-Kreis (ke) – Junge Violinistinnen und Violinisten aufgepasst! Wer zwischen 12 und 21 Jahre alt ist und seinen Stammwohnsitz in NRW hat, kann sich jetzt für den Ferdinand-Trimborn-Förderpreis bewerben.

Der NRW-weite Förderpreis würdigt herausragende Solistenleistungen. Ausgelobt wird er einmal jährlich von der Stadt Ratingen – 2016 bereits zum 17. Mal. Das „Wettbewerbsinstrument“ wechselt turnusmäßig zwischen Violine und Klavier.

Anmeldeschluss ist Freitag, 17. Mai 2016. Die Teilnehmerinnen bzw. Teilnehmer dürfen zum Zeitpunkt des Einsendeschlusses weder professionelle Musikerinnen bzw. Musiker sein noch sich in einer musikalischen Berufsausbildung (Hochschulstudium) befinden. Der Ferdinand-Trimborn-Förderpreis ist mit insgesamt 6.000 Euro für die drei Bestplatzierten dotiert.

Für die Anmeldung müssen ein tabellarischer Lebenslauf sowie die Programme der beiden Wettbewerbsrunden beim Kulturamt der Stadt Ratingen eingereicht werden. Außerdem muss eine CD oder DVD mit mindestens einem virtuosen und einem langsamen Werk aus verschiedenen Stilepochen beigelegt werden.

Die Endausscheidung findet am Samstag, 17. September 2016, im Ferdinand-Trimborn-Saal in Ratingen (Poststraße 23) statt. Eine fachkundige Jury wird die musikalischen Darbietungen direkt im Anschluss an das Vorspiel beurteilen und am späten Nachmittag die drei Bestplatzierten küren. Die gestalten am Sonntag, 20. November 2016, an gleicher Stelle ein Preisträgerkonzert.

Nähere Infos sowie die vollständigen Bewerbungsunterlagen können auf der Homepage der Stadt Ratingen (www.ratingen.de) in der Rubrik „Freizeit, Kultur, Sport und Tourismus“ heruntergeladen oder beim Kulturamt der Stadt Ratingen (E-Mail: kulturamt@ratingen.de, Telefon: 02102/5504101) angefordert werden.

 

 

 

 

Rhein-Sieg-Kreis stellt Weichen für den Breitbandausbau – Kreisausschuss genehmigt Dringlichkeitsentscheidung

Rhein-Sieg-Kreis (ke) – Im Rhein-Sieg-Kreis stehen 2017 und 2018 die finanziellen Mittel bereit, um im Falle eines positiven Votums aus Berlin die Breitbandversorgung in den kreisangehörigen Kommunen weiter auszubauen. Einstimmig hat der Kreisausschuss heute (7. März 2016) die entsprechende Dringlichkeitsentscheidung genehmigt und damit die Weichen für eine weitere Netzoptimierung gestellt.

Fristgerecht hatte der Rhein-Sieg-Kreis bereits im Januar dieses Jahres beim Bund den Förderantrag gestellt. Ziel ist es, die bislang noch unterversorgten Gebiete im Kreisgebiet, bei denen mangels Wirtschaftlichkeit ohne öffentliche Förderung keine Aussicht auf einen adäquaten Netzausbau bestünde, mit schnellem Internet auszustatten.

„Wirtschaftliche Entwicklung, Lebensqualität und Zukunftsperspektiven von Regionen hängen entscheidend von der Versorgung mit leistungsfähigen Breitbandnetzen  ab – sie sind als Standortfaktor genauso elementar wie Energieversorgung oder Verkehrsanbindung. Daher freue ich mich sehr, dass wir mit der Bereitstellung des Eigenanteils unsererseits die Basis geschaffen haben, um den Breitbandausbau im Rhein-Sieg-Kreis noch weiter voranzutreiben“, betont Landrat Sebastian Schuster in der Hoffnung auf eine positive Entscheidung des Bundes.

Der Förderantrag richtet sich auf die für den Breitbandausbau auf 50 Mbit/s zu deckende Wirtschaftlichkeitslücke, deren Höhe im Falle einer Bewilligung durch eine Ausschreibung ermittelt werden müsste.

Mit der im Oktober vergangenen Jahres in Kraft getretenen Richtlinie zur Förderung der Unterstützung  des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland soll bis 2019 bundesweit eine flächendeckende Netzversorgung mit mindestens 50 Mbit/s gefördert werden. Dafür stellt der Bund insgesamt 2,7 Milliarden Euro bereit. Während Beratungsleistungen vollständig gefördert werden, liegt der Fördersatz für die eigentlichen Infrastrukturprojekte bei 50 %. Da das Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk NRW das Bundesprogramm mit 40 % kofinanziert, liegt der verbleibende Eigenanteil bei 10 %.

Bereits im Dezember vergangenen Jahres hatte Landrat Sebastian Schuster aus den Händen von Bundesminister Alexander Dobrindt den ersten Förderbescheid über 50.000 Euro aus dem milliardenschweren neuen Bundesprogramm entgegen nehmen können. Diese Mittel flossen in die Planung des weiteren Breitbandausbaus und die Vorbereitung der Antragsunterlagen für die eigentliche Bundesförderung.

 


 

 

 

 

 

 

 

 

 

Jungenförderung im Rhein-Sieg-Kreis – Kreisjugendamt stellt die Ergebnisse eines Modellprojektes vor

Rhein-Sieg-Kreis (rl) – „Jungen müssen als Jungen wahr- und ernst genommen werden!“ So beschreibt es der Geschlechterforscher Dr. Reinhard Winter in seinem Vorwort in der Broschüre des Rhein-Sieg-Kreises „Jungenförderung im Rhein-Sieg-Kreis“. Das ist aber leider vielfach nicht der Fall. „Jungen sind in den vergangenen Jahren vermehrt in die fachliche und öffentliche Diskussion geraten, weil sie in vielen Bereichen mit negativen Entwicklungen auffallen“, erläuterte Kreisjugenddezernent Thomas Wagner anlässlich eines Pressegespräches. „Viele Jungen sind Bildungsverlierer, sind überproportional in der Jugendhilfe vertreten, zum Beispiel bei den Heimunterbringungen, der Jugendgerichtshilfe und anderen Hilfeleistungen. Sie sind öfter mit Gewaltdelikten in Kontakt und nachlässig in der Gesundheitsfürsorge.“

Also: Anlass genug, Jungen stärker zu fördern. Aber, was gehört denn dazu? Was macht Jungen zu etwas Besonderem? Wie muss ihre Förderung aussehen? Wie kann man ihren Bedürfnissen gerecht werden?

Diesen und anderen Fragen rund um das Thema „Jungenförderung“ ist das Kreisjugendamt in Kooperation mit vielen Beteiligten vor Ort im linksrheinischen Kreisgebiet nachgegangen und hat das Modellprojekt „Jungenförderung“ vor einigen Jahren gestartet. Im Rahmen des Pressegespräches haben Kreisjugenddezernent Thomas Wagner gemeinsam mit seiner Jugendamtsleiterin, Ulla Schrödl, und Vertreterinnen und Vertretern des Jugendhilfezentrums Alfter, Swisttal und Wachtberg, der Erziehungsberatungsstelle unter fachlicher Begleitung der Landesarbeitsgemeinschaft für Jungenarbeit die Ergebnisse und Erfahrungen vorgestellt, daraus abgeleitete fachliche Empfehlungen benannt und Möglichkeiten der Übertragung angestoßen.

Angelehnt an die unterschiedlichen Lebensphasen der Jungen, wurden die Modellprojekte in einer Kindertagesstätte (KiTa) in Swisttal, einer Grundschule in Alfter und einem Fußballverein in Wachtberg durchgeführt. Ist in der KiTa und der Grundschule die Betreuung stark weiblich dominiert, treffen Jungen im Fußballverein häufig auf männliche Trainer. Welche Rolle sie einnehmen, wie sie mit ihren männlichen Schützlingen umgehen sollten und was sie selbst dazu tun können, um einen Ausgleich für Jungen zu schaffen, wurde in Fortbildungen und Coachings herausgearbeitet. Ebenfalls konnten Antworten gegeben werden auf spezielle Angebote, die Jungen benötigen; das fängt an bei eigenen Materialien zum Basteln und Malen, geht über zu speziellen Rollenspielen und endet in der Schule bei eigenen Leseinteressen und fachlichen Interessen.

Die Ergebnisse und die mit allen Beteiligten erarbeiteten Handlungsempfehlungen haben die beteiligten Einrichtungen nun in ihren Arbeitsalltag integriert. Die vom Kreisjugendamt dazu veröffentlichte Broschüre soll Kommunen, Einrichtungen und Vereinen die Möglichkeit geben, die Erkenntnisse für ihre eigenen Zwecke zu nutzen und zu adaptieren. Das Kreisjugendamt ist hier gerne behilflich und steht als Ansprechpartner zur Verfügung (Elisabeth Wilhelmi-Dietrich, Leiterin Jugendhilfezentrum Alfter, Swisttal und Wachtberg, 02225/9136-5110 und Kai Sager, Jugendpflege, 02225/9136-5119).

 

 

 

 

Landrat Sebastian Schuster zum Referentenentwurf des neuen Bundesverkehrswegeplanes

Rhein-Sieg-Kreis (rl) – Heute (16.03.2016) legte Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt den Referentenentwurf des neuen Bundesverkehrswegeplanes vor, aus dem zu ersehen ist, welche Verkehrswege in den nächsten Jahrzehnten zum Ausbau vorgesehen sind.

Aus der Region sind die Ortsumgehung Uckerath und der Ausbau der Siegstrecke im sogenannten „vordringlichen Bedarf“, d.h. dass diese Maßnahmen auch in der Finanzplanung des Bundes Berücksichtigung gefunden haben. „Ich bin sehr froh, dass die lang ersehnte Entlastung der Ortsdurchfahrt für Uckerath nun endlich in die Tat umgesetzt werden soll“, so Landrat Sebastian Schuster. „Dass auch der Ausbau der Siegstrecke zum „vordringlichen Bedarf“ gehört war bei realistischer Betrachtung zu erwarten. Wir müssen nun ganz dringend darauf achten, dass dieser für die dort lebenden Menschen so verträglich wie möglich gestaltet wird – Schallschutz ist hier das oberste Gebot.“

Mit „weiterem Bedarf mit Planungsrecht“ sind die sog. Südtangente, die Rheinbrücke in Niederkassel und die Ortsumgehung Much bewertet worden, was bedeutet, dass diese Projekte zwar weiter geplant werden können, jedoch derzeit noch keine Mittel des Bundes bereit stehen. Projekte mit dieser Bewertung können aber dennoch zum Zuge kommen, wenn Projekte aus dem vordringlichen Bedarf nicht realisiert und damit Mittel frei werden. „Hier muss die Region ganz dringend am Ball bleiben und gemeinsam in die weiteren Planungen einsteigen, damit wir umsetzungsfähige Maßnahmen präsentieren können, wenn Mittel zur Verfügung stehen. Über allem steht nun die Geschlossenheit der Region“, so Landrat Schuster.

 

 

 

 

Notfallmediziner aus Berufung – Landrat Sebastian Schuster verabschiedet seinen Ärztlichen Leiter des Rettungsdienstes

Rhein-Sieg-Kreis (rl) – Wenn er am 31.03.2016 seinen letzten Arbeitstag in der Kreisverwaltung hat, dann wird ihn das Thema, das ihn schon sein ganzes Berufsleben beschäftigt auch weiterhin in seinem Bann halten. „Die Notfallmedizin ist meine Berufung und sie ist es wert, dass man sich für sie einsetzt“, so Frank Riebandt, der Ärztliche Leiter des Rettungsdienstes des Rhein-Sieg-Kreises.

„Ich habe Frank Riebandt als einen äußerst verlässlichen Menschen kennengelernt, der mich mit seinem Fachwissen und seiner Einsatzfreude oftmals beeindruckt hat“, sagt Landrat Sebastian Schuster anlässlich der offiziellen Verabschiedung seines Ärztlichen Leiters des Rettungsdienstes.

Bereits seit 1991 – damals war er noch Oberarzt am Siegburger Krankenhaus und mit 50 % abgeordnet als Koordinierender Leitender Notarzt – und dann ab dem Jahr 2002 ganz, hat Frank Riebandt sein berufliches Engagement in den Dienst der Notfallmedizin gestellt. Und auch nach nunmehr 25 Jahren sagt er immer noch, dass es eine gute und richtige Entscheidung war.

Während seiner Berufstätigkeit hat er eine Vielzahl von Themen aufgegriffen und entscheidend mit auf den Weg gebracht. So hat er in den Jahren 1992/1993 eine Leitende Notarztgruppe aufgebaut, um z.B. bei Großschadensereignissen mit vielen Verletzten einheitlich aufgestellt zu sein. „Der Rhein-Sieg-Kreis war hier „Schrittmacher“ und hat mit dem Aufbau dieser Gruppe einen Meilenstein in der präklinischen Notfallversorgung der Bevölkerung gesetzt“, erläutert Riebandt.

Auch eine Vereinheitlichung des Rettungsdienstes wurde von Riebandt – gemeinsam mit den Hilfsorganisationen – gestaltet. So habe es beispielsweise keine identische Bestückung der Rettungswagen mit Medikamenten und Ausrüstungsgegenständen gegeben, die jedoch dringend erforderlich war.

Ein großes Anliegen war ihm die Frühdefibrillation durch Rettungsdienstkräfte. „Vor 20 Jahren durften nur Ärzte die Defibrillation mit elektrischem Strom vornehmen. Wichtig war es aber, auch die nichtärztlichen Rettungsdienstkräfte dahingehend zu schulen, denn bei Patienten mit Herzstillstand zählt tatsächlich jede Sekunde“, so der Facharzt für Anästhesiologie. Doch auch dieses Projekt hat er gut zum Abschluss gebracht. Heutzutage ist wegen des technischen Fortschritts schon die Defibrillation durch Laien möglich und es gibt bereits mehr als 100 Ersthelfergruppen im Rhein-Sieg-Kreis (z.B. in Betrieben).

Über die Frage, ob es für den Notfallmediziner Frank Riebandt Situationen gab, die ihm besonders im Gedächtnis haften geblieben sind, muss er nicht lange nachdenken. „Es gibt unendlich viele Situationen, die sich einem Notfallmediziner einbrennen – traurige, aber auch hoffnungsfrohe. Ich bin nie pessimistisch geworden und habe immer nach dem Leitsatz gehandelt, dass man retten muss, was zu retten ist!“

Wirklich „ruhen“ wird er nach dem 31.03.2016 nicht. Er wird sich weiterhin – wahrscheinlich sogar verstärkt – seiner Arbeit als Vorsitzender der Bundesarbeitsgemeinschaft der Notärzte widmen, die gemeinsam mit Wissenschaftlern notfallmedizinische Konzepte entwickelt und als Schnittstelle zwischen Wissenschaft und Praxis steht.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Kreisveterinäramt appelliert an Halter von Freigängerkatzen: Katzenkastration ist praktizierter Tierschutz!  

Rhein-Sieg-Kreis (hei) – Sie gibt es überall: Streunerkatzen. Die Katze ist eines der beliebtesten Haustiere. Doch viele ihrer Artgenossen vegetieren auf den Straßen, immer auf der Suche nach etwas Essbaren, sind den Witterungsverhältnissen schutzlos ausgeliefert. Jährlich werden im Rhein-Sieg-Kreis durch ehrenamtlich tätige Mitglieder verschiedener Katzenschutzinitiativen insgesamt über 850 freilebende Katzen eingefangen und auf  eigene Kosten kastriert und behandelt. Trotz dieser erheblichen Bemühungen von Tierschutzvereinen steigt die Zahl der streunenden und verwilderten Katzen ständig an.

Dabei wird die frühe Fruchtbarkeit der Katzen den Tieren zum Verhängnis: Katzen sind bereits mit vier bis fünf Monaten geschlechtsreif. Eine Katze kann in der Regel pro Jahr zwei Würfe mit mindestens vier bis sechs Kätzchen großziehen, die wiederum nach einem Jahr selbst für Nachwuchs sorgen können. Eine unkastrierte „Hauskatze“ und ihre Nachzucht können so theoretisch in sieben Jahren über 400.000 Nachkommen zeugen! Die Folge sind oft verwilderte Katzenpopulationen, die durch schlechte Haltungsbedingungen, Hunger und Krankheit ein leidvolles Leben fristen und letztlich elend sterben.

„Ich appelliere an das Verantwortungsbewusstsein eines jeden Katzenhalters und einer jeden Katzenhalterin, die ihrer Katze Zugang ins Freie gewähren. Lassen Sie Ihre Katzen spätestens im Alter von vier bis sechs Monaten kastrieren! Jeder muss sich darüber im Klaren sein, welche Konsequenzen ein Freigang der Hauskatze mit sich bringen kann, die nicht kastriert ist“, so Dr. Hanns von den Driesch, Leiter des Kreisveterinäramtes.

Katzenkastrationen führt jeder praktizierende Tierarzt durch, der Kleintiere behandelt. Im Zusammenhang mit der erfolgten Kastration ist es sinnvoll, Freigängerkatzen gleichzeitig kennzeichnen und registrieren zu lassen, um diese bei Abgabe im Tierheim einer Katzenhalterin oder einem Katzhalter zuordnen und zurückgeben zu können. Über Durchführung und Folgen einer Kastration, die Kennzeichnung und Registrierung sowie die Kosten berät gerne der Tierarzt in der Kleintierpraxis.

 

 

 

 


Mehr Kinder: Bedarf an Kindertagesplätzen im Bereich des Kreisjugendamtes steigt  
Jugendhilfeausschuss entscheidet über Kindergartenbedarfsplanung 2016/2017

Rhein-Sieg-Kreis (hei) –  In ihrer jüngsten Sitzung entschieden die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses einstimmig  über die Kindergartenbedarfsplanung 2016/2017 für die Gemeinden Alfter, Eitorf, Much, Neunkirchen-Seelscheid, Ruppichteroth, Swisttal, Wachtberg und Windeck im Bereich des Kreisjugendamtes. Dabei steht die aktuelle Kindergartenbedarfsplanung in diesem Jahr und dem kommenden Jahr vor einer besonderen Herausforderung.

 „Die Anzahl der Kinder, die einen Kindertagesplatz in den Gemeinden im Bereich des Kreisjugendamtes brauchen, ist überall angestiegen. Wir gehen in den kommenden Jahren von einem Mehrbedarf an u3-Plätzen und ü3-Plätzen   aus“, diese Ausgangslage für die Kindergartenbedarfsplanung 2016/2017 stellte jetzt Ulla Schrödl, Leiterin des Kreisjugendamtes, im Jugendhilfeausschuss des Rhein-Sieg- Kreises fest.

Innerhalb eines Zeitraums von drei Monaten, zwischen den zur Berechnung des Platzangebots zugrunde gelegten Zahlen vom 03.08.2015 und vom 02.11.2015, mussten die Planer im Siegburger Kreishaus einen Anstieg der Kinderzahlen um 99 Kinder zwischen 3 und 6 Jahren und um 19 Kinder unter 3 Jahren feststellen.

Die Gründe hierfür seien vielfältig, so Ulla Schrödl im Jugendhilfeausschuss. Letztlich kann nur gemutmaßt werden, dass die Entwicklung einem Stopp bei der demografischen Entwicklung, Zuzugsraten, Generationenwechsel im bestehenden Immobilienbestand und zugezogenen Flüchtlingsfamilien geschuldet ist. „Keinesfalls ist der Anstieg der Kinderzahlen ausschließlich flüchtlingsbedingt“, so Ulla Schrödl.       

Insgesamt werden circa 260 neue Plätze für Kinder ab 3 und 100 Plätze für Kinder unter 3 Jahren im Bereich des Kreisjugendamtes zum Kindergartenjahr 2016/2017 benötigt. Besonders dringlich stellt sich die Situation in Neunkirchen-Seelscheid, Swisttal und vor allem in Wachtberg dar. Allein für Wachtberg hat das Kreisjugendamt einen Bedarf von fünf neuen Gruppen ermittelt. In Swisttal fehlen vier Gruppen und in Neunkirchen-Seelscheid drei Gruppen. Insgesamt ist für die Gemeinden im Bereich des Kreisjugendamts ein Platzbedarf von 20 neuen Gruppen ermittelt worden.  

Diese unerwartete Aufgabe von neu zu schaffenden Gruppen wird mit erheblichen Kosten einhergehen: rund 10 Millionen Euro prognostiziert das Kreisjugendamt. „Zur Sicherstellung der Kindertagespflege für u3- und ü3-Kinder wird in engem Schulterschluss mit den Gemeinden nach Grundstücken gesucht, damit Gebäude für neue Kita-Gruppen gebaut beziehungsweise erweitert werden können. Auch werden Gespräche mit potenziellen Trägern geführt“, erläuterte Ulla Schrödl im Jugendhilfeausschuss die Aufgaben für die Umsetzung der Kindergartenbedarfsplanung 2016/2017.

Um die Finanzierung stemmen zu können, wurden vom Kreisjugendamt fristgerecht am 15.03.2016 die Landesmittel für Plätze in Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege für das kommende Kindergartenjahr 2016/2017 beim Landesjugendamt beantragt. Die damit verbundenen Fördermittel werden freilich nicht die Kosten abdecken. Darüber hinaus soll es, wie die Verwaltung berichtete, ein neues Förderprogramm des Landes NRW für ü3-Plätze geben; die Förderrichtlinien liegen aber voraussichtlich nicht vor Ende März 2016 vor.  

Darüber hinaus haben zur Bewältigung dieser außergewöhnlichen Situation gemeinsame Gespräche des Kreisjugendamtes mit den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern der zum Kreisjugendamt gehörenden Gemeinden stattgefunden. Dabei hatten die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister einstimmig dafür votiert, notwendige Bauten oder Erweiterungen kurzfristig, aber nicht förderschädlich umzusetzen. Falls sich keine andere Fördermöglichkeit ergibt, sollen diese investiven Maßnahmen aus Kreismitteln umlagewirksam vollfinanziert werden. Weiterhin wurde intensiv darüber beraten, dass sich der Kreisanteil an den Betriebskosten für die ermittelten 20 Gruppen auf rund 1,5 Millionen Euro beliefe. Dies bedeutete eine Steigerung der Jugendamtsumlage um circa ein Prozent. Mit ihrem Beschluss zum Kindergartenbedarfsplan 2016/2017 und zum Kindergartenausbau folgten die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses ebenfalls dem Votum der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, bei fehlender Fördermöglichkeit die investiven Maßnahmen umlagewirksam aus Kreismitteln zu finanzieren.

Der Planung des Platzangebots entsprechend des Kinderbildungsgesetzes NRW (KiBiz) liegen verschiedene Maßgaben zugrunde: die Erfüllung des Rechtsanspruchs auf einen Kindergartenplatz für Kinder ab drei Jahren, die Erfüllung des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz für Kinder ab einem Jahr in einer Kindertageseinrichtung oder in der Kindertagespflege, die Nutzung von Ressourcen zum Ausbau von u3-Plätzen und Verteilung der u3-Plätze auf verschiedene Träger, ausreichende Platzangebote für Kinder mit Behinderungen und ein bedarfsgerechter Betreuungsumfang.    

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Junge Bachforscher am Weltwassertag unterwegs: Dem Geheimnis von Wasserkraft und Gewässergüte auf der Spur

Rhein-Sieg-Kreis (ke) – Ohne sauberes Wasser gibt es kein Leben. Wasser dient nicht nur als wichtiges Lebensmittel, sondern auch der Energiegewinnung und nicht zuletzt  als Lebensraum für Tiere und Pflanzen und vieles mehr. Aber wie wird Wasser eigentlich zu Energie? Und welche Tiere leben in einem Bach und was sagen diese Lebewesen über die Güte eines Gewässers aus? Diese und weitere Fragen sind für die Schülerinnen und Schüler der Gemeinschaftsgrundschule Ruppichteroth seit gestern (22. März 2016) kein Geheimnis mehr.

Anlässlich des Weltwassertages waren sie gemeinsam mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Unteren Wasserbehörde des Rhein-Sieg-Kreises und des Aggerverbandes am Wehr Herrnstein in Ruppichteroth Wasserkraft und Gewässergüte auf der Spur. Die Wasser-Experten hatten den Aktionstag bewusst aufgegriffen, um bei den jungen Forscherinnen und Forschern ein Bewusstsein für die Bedeutung dieses Elements zu schaffen.

Da der diesjährige Weltwassertag unter dem Motto „Wasser und Arbeitsplätze“ stand, wurde auch das Ergebnis der  Arbeit an der neuen Fischaufstiegsanlage genau unter die Lupe genommen. In kleinen Gruppen durften die Kids außerdem zahlreiche Kleinstlebewesen aus dem Wasser fischen und identifizieren.

Als Belohnung für das große Engagement überreichte Rainer Kötterheinrich jedem Kind seine ganz persönliche „Bachforscherurkunde“. „Wir freuen uns sehr, wenn wie heute Kinder die Bedeutung der Gewässer für Mensch und Natur kennen und auch schätzen lernen“, lobte der Leiter des Amtes für Technischen Umweltschutz des Rhein-Sieg-Kreises.

„Wir hoffen, dass aus den begeisterten ‚Bachforschern‘ von heute irgendwann engagierte Gewässerschützer werden, die die Gewässer auch in Zukunft zum Nutzen für Mensch und Natur schützen und entwickeln“, betonte Britta Bell, Abteilungsleiterin Gewässerschutz, die die gemeinsame Aktion initiiert hatte, und ergänzte: „Die EU-Wasserrahmenrichtlinie hat das anspruchsvolle Ziel, den Zustand der Gewässer zu optimieren. An der Bröl kann sich das Ergebnis unserer Gewässerbewirtschaftung bereits sehen lassen – hier sind wir schon weit vorangekommen.“

Der Weltwassertag

Der Weltwassertag ist ein Ergebnis der Weltkonferenz „Umwelt und Entwicklung“, die im Jahr 1992 in Rio der Janeiro stattfand. Seit 1993 wird er aufgrund einer Resolution der Generalversammlung der Vereinten Nationen alljährlich am 22. März  begangen.
Ziel des Aktionstages ist es, insbesondere die breite Öffentlichkeit auf die Bedeutung des Wassers für die Menschheit hinzuweisen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Klein, fein, fröhlich: der Gesang des Stieglitz erfreut im Frühjahr
 Stieglitz ist Vogel des Jahres 2016

Rhein-Sieg-Kreis (hei) – Er ist zum Vogel des Jahres 2016 gekürt worden: der bunt-gefiederte Stieglitz (Carduelis carduelis), auch Distelfink genannt.

Jetzt, während des Frühjahrs und auch noch im Frühsommer, ertönt sein Gesang in Wiesen und Gärten. Nur zur Brutzeit ist der eher leise, feinstimmige, fröhliche wirkende Gesang des Stieglitz, meist von Baumwipfeln, zu hören. Dann wechseln schnelle Triller mit zwitschernden Tönen ab, manchmal kommen auch miauende Laute vor. Dazwischen eingewobenen sind die „tickelitt“-Rufe und die „telitt-telitt-telitt“ - Reihen. In der Regel singen die Stieglitze bei schönem Wetter, wenn sich Licht und Schatten abwechseln. Mit dem Gesang markieren die männlichen Stieglitze „ihr“ Revier. Auch wollen sie damit das Weibchen beeindrucken und mit ihm in Kontakt bleiben. Die weiblichen Stieglitze singen leiser, doch kennzeichnen wahrscheinlich auch damit „ihr“ Revier und begeben sich in die Partner(aus-)wahl.  

Außerhalb der Brutzeit sind lediglich die „tickelitt“-Rufe zu hören. Ganzjährig sind die kleinen bunten Vögel fast immer in Gruppen unterwegs, wo sie sich über Rufe, sogenannte  Stimmfühlungslaute, untereinander verständigen.

Bevorzugter Nistplatz der Stieglitze sind Baumkronen. Manchmal finden sich Nester von mehreren Stieglitz-Eltern in einem Baum. Ab Mitte April fängt das Weibchen mit dem Nestbau an. Rund fünf weiße, leicht rotbraun gesprenkelte Eier legt es. Die Brutzeit beträgt nach Ablage des dritten Eis 12 bis 14 Tage. Währenddessen versorgt das Männchen seine Partnerin. Nachdem die Jungen geschlüpft sind, bleiben sie etwa zwei Wochen im Nest. Nachdem sie ihr „kuscheliges Heim“ verlassen haben, bleiben die Jungvögel aber noch im Geäst sitzen. Dort versorgen die Eltern sie weiter, bis die Jungvögel im Alter von drei Wochen allein Nahrung aufnehmen können und mit vier Wochen selbstständig sind. Das Stieglitzweibchen beginnt noch während der Jungenaufzucht mit dem Bau eines neuen Nestes für die zweite Jahresbrut.

Wie alle Finken aus der Gattung Carduelis haben auch Stieglitze eine schlanke Gestalt mit einem vergleichsweise kurzen Hals und dünnen Beinen. Sie erreichen eine Körperlänge von 12 bis 13 Zentimetern und ein Gewicht zwischen 14 und 19 Gramm. Sie sind etwas kleiner als Spatzen. Mit ihrem farbenfrohen Gefieder gehören sie mit zu den buntesten Singvögeln. Unverwechselbar leuchtet die rote Gesichtsmaske auf dem weiß und schwarz gefärbten Kopf. Rücken und Brust sind hellbraun, der Bauch weiß gefärbt. Die schwarzen Flügel sind leuchtend gelb abgesetzt. Der schwarz gefärbte Schwanz schimmert an den äußeren zwei bis drei Steuerfedern weiß. Wie bei Körnerfressern üblich ist der Schnabel kegelförmig, läuft spitz zu und ist elfenbeinfarben bis grau rosa. Männchen und Weibchen sind beide bunt gefiedert. Sie unterscheiden sich lediglich an der roten Gesichtsmaske: die des Weibchens ist kleiner und reicht nicht, wie beim Männchen, bis an den hinteren Augenrand.

Bevorzugte Nahrung des geselligen Stieglitzes sind halbreife oder reife Samen von Stauden, Gräsern und Bäumen. Auch stehen verschiedene Distelarten auf dem Speiseplan des „Distelfinks“. Selten fressen sie tierische Nahrung, wie beispielsweise Blattläuse.

Im Rhein-Sieg-Kreis findet sich der Stieglitz in der offenen Landschaft, die mit krautigen Flächen, Büschen und Bäumen vielfältig gestaltet ist, also in Gärten, Parks, Friedhöfen, Villenvierteln, Dorfrändern, Ödland und Streuobstwiesen. Geschlossene Wälder, ausgeräumte Ackerflächen und Höhen über 250 Meter meidet er dagegen. Relativ hohe Brutzahlen erreicht er daher in Rheinbach, Meckenheim, Bornheim, Königswinter und Hennef.  

Jetzt im Frühjahr bieten sich windstille Morgen bei eher milden Temperaturen kurz nach Sonnenaufgang an, den Stieglitz zu hören oder gar zu sehen. Mischwälder, Parks,  Streuobstwiesen, Kleingartenanlagen oder naturnahe Gärten mit wilden Ecken sind ideal. Ein bunter Garten, der verschiedenen Gräsern, Kräutern, Pflanzen und Bäumen Lebensraum bietet, ist der richtige „Wohlfühlort“ für den Stieglitz. Dann kann er auch mitten in der Stadt mit seinem Gesang zur Frühlingszeit erfreuen.   

 

 

 

 

 

 

 

 

 


„Schatzsuche“ nur mit Genehmigung: Obere Denkmalbehörde des Rhein-Sieg-Kreises zuständig für Grabungserlaubnisse  

Rhein-Sieg-Kreis (hei) – Wer auf dem Gebiet des Rhein-Sieg-Kreises mit Metallsonden auf Schatzsuche geht, benötigt eine Grabungserlaubnis der Oberen Denkmalbehörde des Rhein-Sieg-Kreises.

„Es ist zwischenzeitlich zum Hobby geworden, Ackerböden und andere Freiflächen auf Metall oder andere Schätze hin zu durchforsten. Doch hierfür brauchen Sondengänger eine Grabungserlaubnis“, darauf machte Rainer Land, Leiter des Kultur- und Sportamtes sowie der Oberen Denkmalbehörde des Rhein-Sieg-Kreises jüngst im Ausschuss für Kultur und Sport des Kreistages aufmerksam. Anlass war eine Darstellung der Obliegenheiten der Oberen Denkmalbehörde. Diese Aufgabe nimmt der Landrat als untere staatliche Verwaltungsbehörde wahr. Hierzu gehören die Beratung und Aufsicht über die Städte und Gemeinden in ihrer Funktion als Untere Denkmalbehörden, die Mitwirkung bei der Prüfung von Eingaben und Petitionen und die Erteilung von Grabungserlaubnissen.             

So erlaubte der Rhein-Sieg-Kreis im Jahr 2014 rund 15 Grabungen. Sie beschränkten sich vor allem auf archäologische Untersuchungen beziehungsweise Baubegleitungen. Doch 2015 verdoppelte sich die Zahl der Erlaubnisse auf fast dreißig. „Ursache hierfür war in erster Linie ein Anstieg der Zahl der Metalldetektorengänger“, so Rainer Land. „Jeder, der gezielt nach Bodendenkmälern graben oder sie aus einem Gewässer bergen will, braucht unsere Erlaubnis. Das gilt auch, wenn man sich mit modernen elektronischen Geräten auf die Suche begibt.“ Ziel dieser Regelung sei es, bedeutende Funde und bewegliche Denkmäler sowie Bodendenkmäler zu erhalten, sie für die wissenschaftliche Forschung zu erschließen und nach Möglichkeit der Öffentlichkeit in Museen, Sammlungen und Ausstellungen zugänglich zu machen.

Deshalb enthalten die Erlaubnisse, die nur im Benehmen mit dem Amt für Bodendenkmalpflege des Landschaftsverbands Rheinland (LVR) erteilt werden, klare Vorgaben. Bei der Suche mit Metalldetektoren wird beispielsweise geregelt, auf welchen Flächen gesucht werden darf, wie die Funde zu kartieren sind und was mit ihnen geschieht. Geht es um größere Grabungen, beispielsweise im Zusammenhang mit Bauvorhaben und anderen Bodeneingriffen, bedarf es eines fachlichen Konzepts zur Aufsuchung, Untersuchung und Bergung der archäologischen Funde. Auch sind Auflagen hinsichtlich einer Fachfirma, der Grabungsleitung und der Grabungsdokumentation zu beachten.

„Prominente Beispiele der jüngeren Zeit, bei der die Obere Denkmalbehörde zur Genehmigung archäologischer Maßnahmen tätig wurde, sind die Sanierung der Kirche Sankt Servatius oder die Baumaßnahmen am Michaelsberg in Siegburg“, berichtete die Denkmalschutz-Sachbearbeiterin Inga Schmitz im Ausschuss.  „Diese Baumaßnahmen fanden auf historischem Boden statt, der vor Beginn der Arbeiten fachmännisch untersucht werden musste.“

Und was passiert nun, wenn man – gezielt oder zufällig – auf einen wertvollen Fund stößt? Das Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen spricht eine deutliche Sprache: Bewegliche Denkmäler und bewegliche Bodendenkmäler sowie herrenlose Objekte von besonderer wissenschaftlicher Bedeutung werden mit der Entdeckung Eigentum des Landes. Finder sind verpflichtet, den Fund unverzüglich an die Untere Denkmalbehörde der entsprechenden Stadt beziehungsweise Gemeinde oder an das Denkmalpflegeamt beim Landschaftsverband zu melden und zu übergeben. Sofern die Entdeckung nicht auf unerlaubten Nachforschungen beruht, darf man sich allerdings Hoffnung auf eine Belohnung machen.

Informationen zur Oberen Denkmalbehörde sowie zum Denkmalschutz und zur Denkmalpflege im Rhein-Sieg-Kreis gibt es auf der Homepage des Rhein-Sieg-Kreises www.rhein-sieg-kreis.de; hier die Rubriken Bürgerservice, Servicebereiche, Bildung&Kultur, anklicken.