Nachrichten

 

 

Herzlichen Glückwunsch Frau Anna Elise Klatt, Ruppichteroth, Bröleck, An der Kapelle 6, zur Vollendung des 80. Lebensjahres am 2. März 2016. Frau Maria Ennenbach, Ruppichteroth, Beiert 23, zur Vollendung des 90. Lebensjahres am 2. März 2016.

 

 

- Abschlag Abwassergebühren
- Energieberatung der Verbraucherzentrale NRW
- RSAG setzt ab Ende Februar die Biotonnenkontrollen fort
- Bereitschaftsdienste
- Aus dem Rat

 

 

 

 

 

 

Abschlag Abwassergebühren

 

Termingemäße Entrichtung der  Abwassergebühren;

hier: 1. Abschlagszahlung, Fälligkeit 28.02.2016  

 

Hiermit wird an die Fälligkeit des 1. Abschlages der Abwassergebühren für 2016 erinnert.

 

Zur Vermeidung von Mahngebühren und Säumniszuschlägen bitte ich, den mit der Endabrechnung 2015 vom 29.01.2016  für das Rechnungsjahr 2016 aufgegebenen Teilbetrag fristgerecht auf eines der Konten der Gemeindewerke Ruppichteroth zu überweisen.

 

Bei dieser Gelegenheit weise ich noch einmal auf die Vorzüge einer Bank-Einzugsermächtigung/SEPA-Lastschriftmandat hin. Die Banken und Sparkassen sind zu entsprechenden Informationen gerne bereit.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Energieberatung der Verbraucherzentrale NRW

 

Steigende Energiekosten, zunehmende Probleme mit Feuchtigkeit und Schimmel sowie

wachsende gesetzliche Anforderungen an Wohngebäude machen das Thema

„Altbaumodernisierung“ für Verbraucher zunehmend interessant.

 

Die Verbraucherzentrale NRW bietet daher in Kooperation mit dem Rhein-Sieg-Kreis und der Gemeinde Ruppichteroth in Ruppichteroth eine Beratung zur energetischen Modernisierung von Wohngebäuden, zum Einsatz erneuerbarer Energien und zum Einsparen von Heizenergie an. Diplom-Ingenieurin Petra Grebing ist die Energieexpertin der Verbraucherzentrale, die den Bürgern aus Ruppichteroth kompetent in Sachen Energie zur Seite steht.

Die Energieberaterin Frau Grebing bietet jeden 1. Donnerstag im Monat von 10 bis 12 Uhr im Ruppichterother Rathaus persönlich eine kostenlose Sprechstunde an. Der nächste Termin findet am 03. März 2016 um 10:00 Uhr statt.

Über die monatliche Sprechstunde hinaus bietet die Verbraucherzentrale NRW im Rahmen der „Energieberatung bei Ihnen zu Hause“ sogenannte "Vor Ort Beratungen" an.

Dabei prüft die Energieberaterin vor Ort welche Wärmedämmmaßnahmen sinnvoll sind, wie

es um die Heizung beschaffen ist oder ob sich Investitionen in alternative Techniken wie

Solaranlagen oder Holzpelletheizungen lohnen. Anbieterunabhängig wird dann gemeinsam

mit dem Sanierungswilligen ausgelotet, was im Einzelfall geeignet ist, welche gesetzlichen

Vorschriften zu beachten sind und welche Fördermöglichkeiten sich bieten.

 

Termine können Sie direkt mit Frau Grebing vereinbaren. Sie ist im Kreishaus unter der

Telefonnummer 02241-1495330 telefonisch oder per E-Mail petra.grebing@vz-nrw.de

erreichbar.

 

Kontakt:

Energieberatung der Verbraucherzentrale NRW, Dipl.-Ing.

Petra Grebing, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg,

Tel.: 02241-149 53 30, E-Mail: petra.grebing@vz-nrw.de

 

 

 

 

 

 

 

 

 

RSAG setzt ab Ende Februar die Biotonnenkontrollen fort –

Falsch befüllte Tonnen bleiben ohne Vorwarnung stehen

 

Nach wie vor hoher Plastikanteil in den Tonnen macht schärferes Vorgehen nötig – Aber auch Glas landet in den Tonnen

19.02.2016


Der nach wie vor hohe Anteil an Plastikmüllbeuteln und anderen Fremdstoffen wie Glas in der Biotonne zwingt die RSAG zu schärferem Vorgehen. So wird der kommunale Abfallentsorger ab Ende Februar über einen mehrmonatigen Zeitraum in allen Kommunen des Rhein-Sieg-Kreis die Biotonnen am Leerungstag erneut kontrollieren. Und falsch befüllte Tonnen, egal ob sich darin eine oder meherer Plastiktüten oder sonstiges nicht kompostierbares Material befindet, werden ohne Vorankündigung nicht geleert. Bereits im letzten Jahr hatte die RSAG taudende Biotonnen im Kreis auf Fremdstoffe überprüft und  Tonnen stehengelassen. Nachfahrten gibt es auch dieses Mal nicht, die Biotonne wird erst wieder bei der nächsten regulären Leerung gekippt. Voraussetzung ist, dass die Fremdstoffe entfernt wurden. Die RSAG macht schon seit langem regelmäßig auf die falsche Befüllung der brauen Tonne aufmerksam. Allerdings bleibt das Ergebnis hinter den Erwartungen zurück. Schon in den letzten beiden Jahren hatten Aufklärungs-aktionen und Biotonnenkontrollen stattgefunden. Aktuell türmen sich wieder in den Kompostwerken mit Biomüll gefüllte Plastiktüten, die in der Tonne gar nichts zu suchen haben. „Das gilt neben normalen Plastiktüten insbesondere auch für die kompostierbaren Biomüllbeutel. Die sind bei uns im Kreis für die Biotonne verboten“, sagt  RSAG-Pressesprecher Joachim Schölzel und rät vorsorglich von deren Kauf ab. Diese Biobeutel halten häufig nicht das was sie versprechen. Eine vollständige Zersetzung der Kunststoffe findet nicht statt, es bleiben immer Kunststoffreste übrig. Auch läuft der Kompostierungsprozess des Biomaterials in den RSAG-Werken viel schneller als der Zersetzungsprozess der Plastikbeutel. Mit dem bloßen Augen ist in den Kompostwerken außerdem nicht zu erkennen, ob es sich bei den Anlieferungen um reines Plastikmaterial oder kompostierbare Beutel handelt. Aber es gibt mittlerweile auch Hersteller, die auf den Rollen den Hinweis eindrucken, sich vor dem Kauf beim zuständigen Entsorger zu erkundigen. Und dabei geht alles so einfach: Der Bioabfall lässt sich bequem in Zeitungs-papier wickeln, dadurch wird die Feuchtigkeit gebunden, es kostet außer ein bisschen Zeit nichts und ist unschädlich für die anschließende Kompostierung. Auch gibt es kompostierbare Papiertüten. Die Adressen dazu stehen im gedruckten Abfallkalender und in dessen Online-Version. Die RSAG muss für die Vermarktung des kompostierten Materials strenge Gütekriterien einhalten. Dafür ist ein störungsfreier Prozess ohne Fremdstoffe Voraussetzung. So ist es auch völlig unverständlich und überhaupt nicht nachvollziehbar, dass in den Tonnen neben Restmüll immer wieder Glas und Flaschen entsorgt werden. „Das hat mit einer vernünftigen und verantwortungs-bewussten Abfalltrennung gar nichts zu tun und macht die Bemühungen zur  sorgfältiger Trennung der anderen Biotonennutzer zunichte“, so die RSAG weiter. 

In die Biotonne gehören ausschließlich organische Abfälle aus Küche und Garten. Dazu gibt es bei der RSAG seit Jahren ein umfassendes Informations- und Beratungsangebot. Die wichtigsten Infos zur richtigen Nutzung stehen auf der RSAG-Internetseite www.rsag.de. Auch bekommt jeder Interessierte sämtliche Informationen und viele Tipps rund um seine Abfallgefäße beim RSAG-Kundencenter unter 02241 306306.

Redaktion: Joachim Schölzel
Pressesprecher
RSAG AöR
Pleiser Hecke 4, 53721 Siegburg
T. 0 22 41 306 153
F. 0 22 41 306 330
E-Mail: joachim.schoelzel@rsag.de

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bereitschaftsdienste

 

Polizei-Notruf                                        110

Polizeibezirksdienststelle                  02295/5425

(Sankt-Florian-Straße 8)                  

Bürgersprechstunde nach telefonischer

Vereinbarung unter der Rufnummer    0173/5624217

Feuerwehr- und Rettungsdienst:      112

Krankentransporte                                02241/19-222

 

GEMEINDEWERKE  RUPPICHTEROTH

  VER- UND ENTSORGUNGSBETRIEBE

 

Störfall – Telefon- Nummer

 

0800/ 7766655

 

Unter den o.g. Rufnummern erreichen Sie den Notdienst der Gemeindewerke Ruppichteroth für die öffentliche Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung der Gemeinde Ruppichteroth über die Leitstelle des Aggerverbandes

 

NOTDIENST  DES  RWE

 

Bei Stromausfall im Versorgungsnetz erreichen Sie den Störungsdienst der RWE Energie AG

unter der Telefon – Nr.                    0800/4112244

 

Notruf-Nummer der Rhenag           0180/2484848

 

Ärztlicher Bereitschaftsdienst für die Gemeinde Ruppichteroth

 

In der sprechstundenfreien Zeit erreichen Sie den ärztlichen Bereitschaftsdienst aller Fachrichtungen für den Rhein-Sieg-Kreis unter der

 

zentralen Rufnummer   116 117

 

Bei lebensbedrohenden Zwischenfällen und Unfällen:                                   112

 

ZAHNÄRZTE des rechtsrheinischen Rhein-Sieg-Kreises

 

            Telefonischer Ansagedienst zum zahnärztlichen Notdienst: 01805-986700

 

Die Notfalldienstzentrale für den gesamten rechtsrheinischen RSK ist folgendermaßen besetzt:

-           wöchentlich von 18.00 Uhr bis 08.00 Uhr des darauffolgenden Morgens,

-           mittwochs von 13.00 Uhr bis zum nächsten Morgen 08.00 Uhr,

-          freitags von 14.00 Uhr bis zum nächsten Morgen 08.00 Uhr und

-           an Samstagen, Sonntagen, sowie an Feiertagen, ganztägig.

 

INFORMATIONSZENTRALE FÜR VERGIFTUNGSFÄLLE

Universitätsklinik Bonn, Telefon-Nr.: 0228-19240

 

APOTHEKEN-NOTDIENST:

 

Die nächsten 4 notdienstbereiten Apotheken für den Standort: Ruppichteroth, vom 27.02.2016 bis 04.03.2016

Samstag, 27. Februar 2016
St. Laurentius-Apotheke, Auf der Niedecke 4, 51570 Windeck (Dattenfeld), 02292/2340
Die Bären-Apotheke, Otto-Kaufmann-Str. 11-13, 51588 Nümbrecht, 02293/902484
Apotheke am Markt, Markt 7, 51766 Engelskirchen (Ruenderoth), 02263/96180
Hirsch-Apotheke OHG, Wahlscheider Str. 25, 53797 Lohmar (Wahlscheid), 02206/7937

Sonntag, 28. Februar 2016
Siegtal-Apotheke, Siegtalstr. 34, 51570 Windeck (Herchen), 02243/2503
Hirsch-Apotheke, Hauptstr. 24-26, 53804 Much, 02245/91920
Löwen-Apotheke, Wülfringhausener Str. 1-5, 51674 Wiehl, 02262/93308
Rathaus-Apotheke, Hauptstr. 21, 51580 Reichshof (Denklingen), 02296/1200

Montag, 29. Februar 2016
Alte Schulz'sche Apotheke, Marktplatz 3, 53783 Eitorf, 02243/2214
Die Bären Apotheke, Nümbrechter Str. 7b, 51545 Waldbröl, 02291/4640
Medica Apotheke im Ärztehaus, Marie-Juchacz-Str. 2, 51645 Gummersbach, 02261/8175633
Elefanten-Apotheke, Hauptstr. 37b, 53797 Lohmar, 02246/4954

Dienstag, 1. März 2016
Adler-Apotheke OHG, Rathausstr. 25, 51570 Windeck (Rosbach), 02292/5058
Linden-Apotheke, Oberwiehler Str. 53, 51674 Wiehl (Oberwiehl), 02262/93535
Linden-Apotheke, Hauptstr. 55, 53797 Lohmar, 02246/4380
Alte Apotheke, Markt 47, 53721 Siegburg, 02241/63160

Mittwoch, 2. März 2016
Markt-Apotheke, Am Markt 7, 53783 Eitorf, 02243/80088
Viktoria-Apotheke, Dieringhauser Str. 99, 51645 Gummersbach (Dieringhausen), 02261/77297
Schlehen-Apotheke OHG, Overather Str. 22, 51766 Engelskirchen (Loope), 02263/92030
Linden-Apotheke OHG, Waldbröler Str. 65, 51597 Morsbach, 02294/900401

Donnerstag, 3. März 2016
Burg-Apotheke, Waldbröler Str. 24, 51570 Windeck (Schladern), 02292/2900
Burg-Apotheke, Dr.-Wirtz-Str. 3, 53804 Much, 02245/91650
Sonnen-Apotheke, Im Weiher 21, 51674 Wiehl, 02262/9567
Adler-Apotheke, Frankfurter Str. 100, 53773 Hennef, 02242/2626

Freitag, 4. März 2016
Löwen-Apotheke, Bahnhofstr. 1, 53783 Eitorf, 02243/2894
Max und Moritz Apotheke, Hauptstr. 8, 53819 Neunkirchen (Seelscheid), 02247/300707
Adler-Apotheke, Bielsteiner Str. 117, 51674 Wiehl (Bielstein), 02262/72150
Aesculap-Apotheke, Bahnhofstr. 16, 51597 Morsbach, 02294/327

 

LEUCHTTURM

Beratungsstelle für Alzheimer und andere Demenzerkrankungen

 

Caritasverband für den Rhein-Sieg-Kreis e.V.

Wilhelmstraße 155-157, 53721 Siegburg

Telefon: 02241/1209-0

Fax: 02241/1209-195

 

Homepage der Beratungsstelle „Leuchtturm“ des Caritasverbandes für den Rhein-Sieg-Kreis e.V.

www.caritas-rheinsieg.de

 

Ansprechpartnerinnen:

Jutta Fellmy, Tel.: 02241/1209305

E-mail: jutta.fellmy@caritas-rheinsieg.de

 

Doris Steubesand, Tel.: 02241/1209-311

E-mail: doris.steubesand@caritas-rheinsieg.de

 

Multiple Sklerose

DMSG Betroffenen-Berater

Uwe Stommel – DMSG Betroffenen-Berater

Tel.: 02295-902118

e-mail: Uwe.Stommel@online.de

Michael Wendel – DMSG Betroffenen-Berater

Tel.: 02243-80373

e-mail: mianwe@t-online.de

www.mskreis-ruppichteroth.de

 

  Drogen-Suchthilfen

 

1.

Suchtkrankenhilfe des Caritasverband für den Rhein-Sieg-Kreis e.V.

Ansprechpartner: Herr Pöplau

Tel.-Nr. (02241) 1209-302

2.

Diakonisches Werk Siegburg Drogenhilfe

-Zentrale und Beratungsstelle-

Ansprechpartner: Herr Wolf

Tel.-Nr.: 02241/66656

3.

Kommissariat Kriminalprävention/ Opferschutz Siegburg

Herr Seeger

Tel.-Nr.: 02241/541-4715

4.

Kriminalkommissariat 41 Siegburg

Ansprechpartner: Herr Krist

Tel.-Nr.: 02241/541-4411

 

Weitere Informationen sind im Rathaus, Tel.-Nr.: 02295/4925, erhältlich.

 

 

 

                  SOZIALPSYCHIATRISCHES ZENTRUM

 

Sozialpsychiatrisches Zentrum Eitorf/Siebengebirge

 

Beratungs- und Betreuungszentrum Eitorf, Spinnerweg 51-54, 53783 Eitorf
Telefon:               02243/84758-0    

Fax :                    02243/84758-11  

Beratungszeiten:
nach Vereinbarung !


Tagesstätte & Kontaktstelle:

Siegstrasse 16, 53783 Eitorf

Telefon:       02243/82670

Fax:             02243/842794

 

Öffnungszeiten:
montags         11.30 h – 14.30 h: Brunch, Offene Angebote
donnerstags   15.00 h - 19.00 h: Offener Treff

Jeden 2. Samstag  9.30 Uhr -12.00 Uhr

( Möglichkeit zum gemeinsamen Frühstück )

      

 

Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“

Das Hilfetelefon ist das erste Beratungsangebot in Deutschland, das barrierefrei, kostenlos und vertraulich rund um die Uhr erreichbar ist. Die mehr als 60 Fachberaterinnen sind wie folgt erreichbar:

Telefon: 08000 116 016 sowie

über Chat und E-Mail auf der Website www.hilfetelefon.de.

Sie unterstützen jedoch nicht nur gewaltbetroffene Frauen, sondern beraten auch Familienmitglieder, Freunde und Fachkräfte. Jederzeit können Dolmetscherinnen für 15 Sprachen zugeschaltet werden.

 

 

Sprechstunden der Sozialarbeiter des Jugendhilfezentrums Neunkirchen-Seelscheid,

zuständig für die Gemeinde Ruppichteroth

 

Seit dem 1. Oktober 2012 sind für die Gemeinde Ruppichteroth zwei neue Bezirkssozialarbeiter des Jugendhilfezentrums Neunkirchen-Seelscheid tätig.

Frau Wagner ist für Ruppichteroth Zentrum sowie für die Ortsteile Harth, Köttingen und Oeleroth zuständig, Frau Schlüssel für Schönenberg und Winterscheid.

Die Sprechstunde von Frau Wagner findet donnerstags in der Zeit von 14:00 - 15:00 Uhr in den Räumlichkeiten des Ökumenischen Familienzentrums „Unter`m Regenbogen“, Am Kindergarten 4, statt.

Die Sprechstunde von Frau Schlüssel ist donnerstags von 14:00 - 15:00 Uhr im Rathaus in Schönenberg. Außerhalb der Sprechstunde sind die Mitarbeiter des Jugendhilfezentrums unter folgenden Rufnummern zu erreichen:

Frau Wagner: 02247/9215-5518,

Frau Schlüssel: 02247/9215-5528.

 

Außerhalb dieser Sprechzeiten und der Öffnungszeiten des Jugendhilfezentrums steht für dringende Meldungen in Sachen Kindeswohl die Feuer- und Rettungsleitstelle unter der Ruf-Nr. 112 zur Verfügung

 

 

 

N e u b ü r g e r b e a u f t r a g t e r

 

Persönlicher Ansprechpartner für alle Zugewanderten ist der Neubürgerbeauftragte des Rhein-Sieg-Kreises, Ludwig Neuber. Er bietet nach telefonischer Vereinbarung

Sprechstunden an. Termine können mit ihm telefonisch unter der Rufnummer 02295/902318 oder 0160/8230810 oder per E-Mail an ludwig@neuber.de vereinbart werden. Der Kontakt kann auch über das Kommunale Integrationszentrum des Rhein-Sieg-Kreises, - Der Landrat -, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg, Telefon 02241 /13-2107, E-Mail: integration@rhein-sieg-kreis.de hergestellt werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Niederschrift des Ausschusses für Jugend, Familie und Senioren


      Nachstehend wird die Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für Jugend, Familie und Senioren des Rates der Gemeinde Ruppichteroth vom 2. Februar 2016 gemäß § 26 der Geschäftsordnung für den Rat der Gemeinde bekannt gegeben.

Die Mitglieder des Ausschusses für Jugend, Familie und Senioren besichtigen vor Sitzungsbeginn in der Zeit von 16:30 bis 18:00 Uhr die Flüchtlingsunterkünfte in Winterscheid, Hauptstraße 25, in Ruppichteroth, Mucher Straße 13 und in Schönenberg,
Auf der Burghardt 3.

Öffentlicher Teil

Tagesordnungspunkt:
Bericht aus dem Arbeitskreis "Senioren und behinderte Menschen"

Frau Dorn als Sprecherin des Arbeitskreises „Senioren und behinderte Menschen“ berichtet über die Projekte und Initiativen für die Menschen in der Gemeinde, die durch den Arbeitskreis bzw. durch dessen Unterstützung angeboten werden. Des Weiteren stellt Frau Dorn dem Ausschuss die künftige Entwicklung der Projekte und die Pläne für das laufende Jahr vor.

Anschließend beantwortet Frau Dorn die Fragen der Ausschussmitglieder.

Der Ausschuss für Jugend, Familie und Senioren nimmt den aktuellen Bericht über die Arbeit des Arbeitskreises „Senioren und behinderte Menschen“ zur Kenntnis.


Tagesordnungspunkt:
Bericht aus dem Arbeitskreis "Flüchtlingshilfe Ruppichteroth"

Herr Klaus Schramm als leitender Koordinator des Arbeitskreises „Flüchtlingshilfe
Ruppichteroth“ gibt dem Ausschuss einen Einblick in die vom Arbeitskreis geleistete Arbeit und informiert über die zur Zeit laufenden Projekte und Aktionen. Des Weiteren gibt er einen Ausblick auf geplante Vorhaben.

Anschließend beantwortet Herr Schramm die Fragen der Ausschussmitglieder.

Der Ausschuss für Jugend, Familie und Senioren nimmt den Bericht über die Arbeit des Arbeitskreises „Flüchtlingshilfe Ruppichteroth“ zur Kenntnis.


Tagesordnungspunkt:
Kindergartenbedarfsplanung in der Gemeinde Ruppichteroth

Bürgermeister Loskill berichtet über die aktuelle Situation der Kindergartenbedarfsplanung in der Gemeinde Ruppichteroth. Für die folgenden Kindergartenjahre 2016/2017 und 2017/2018 ist ein Mehrbedarf an Kindergartenplätzen, sowohl für U3-Gruppen als auch für Ü3-Gruppen, prognostiziert.

 

Er stellt daraufhin dem Ausschuss die geplanten Maßnahmen des Kreisjugendamtes, der Gemeinde sowie der Träger der Kindertageseinrichtungen vor, welche zur Deckung der anstehenden Bedarfe getroffen werden sollen.

Der Ausschuss für Jugend, Familie und Senioren nimmt den aktuellen Bericht zum Stand
der Kindergartenbedarfsplanung in der Gemeinde Ruppichteroth zur Kenntnis.

 

Nichtöffentlicher Teil

Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung wurde über folgenden Tagesordnungspunkt beraten bzw. beschlossen:

- Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Niederschrift des Ausschusses für Planung und Umweltschutz


      Nachstehend wird die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Ausschusses für Planung und Umweltschutz des Rates der Gemeinde Ruppichteroth vom 26. Januar 2016 gemäß § 26 der Geschäftsordnung für den Rat der Gemeinde bekannt gegeben.


Öffentlicher Teil

Tagesordnungspunkt:
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1.02/1 Gewerbegebiet Huwil-Center;
hier: a) Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplanes
         b) Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfs und zur
             Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß
             § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 4a
             Abs. 3 BauGB

Herr Lenkewitz von der TÜV NORD Systems GmbH & Co. KG, Essen, erläutert anhand einer Beamer-Präsentation die Änderungen in dem Schallschutzgutachten, welches im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1.02/1 Gewerbegebiet Huwil-Center erstellt wurde. Er beantwortet Fragen der Ausschussmitglieder.
Im Anschluss erläutert Herr Bäumer vom Planungsbüro Stadt.Quartier, Wiesbaden, ebenfalls anhand einer Beamer-Präsentation die ergänzten planungsrechtlichen Festsetzungen der 1. Änderung des Bebauungsplanes und gibt einen Überblick über den Verfahrensablauf.

Der Ausschuss für Planung und Umweltschutz des Rates der Gemeinde Ruppichteroth
beschließt

a)     gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 214 Abs. 4 BauGB die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1.02/1 Gewerbegebiet Huwil-Center aufzustellen.

    einstimmig

b)    die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1.02/1 Gewerbegebiet-Huwil-Center
öffentlich auszulegen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 4a Abs. 3 BauGB zu
beteiligen.

einstimmig


Tagesordnungspunkt:
25. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich der "Winterscheider Mühle";
hier: a) Entscheidung über die anlässlich der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß
              § 3 Abs. 1 und 2 Baugesetzbuch (BauGB) und der Behörden und sonstigen
              Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB eingegangenen
              Stellungnahmen
        b) Feststellungsbeschluss

 

Der Ausschuss für Planung und Umweltschutz empfiehlt dem Rat der Gemeinde
Ruppichteroth

a)    über die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB – wie aus den Anlagen 1 und 2 ersichtlich –
zu entscheiden.

einstimmig

b)    die 25. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich der „Winterscheider Mühle“ zu beschließen.

einstimmig    

Die Planzeichnung der 25. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die Begründung hierzu haben in der Sitzung ausgelegen.


Tagesordnungspunkt:
2. Änderung des Bebauungsplanes "Nr. 3.02 Winterscheider Mühle";
hier: a) Entscheidung über die anlässlich der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß
              § 3 Abs. 1 und 2 Baugesetzbuch BauGB) und der Behörden und sonstigen
             Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB eingegangenen
             Stellungnahmen
        b) Satzungsbeschluss

Der Ausschuss für Planung und Umweltschutz empfiehlt dem Rat der Gemeinde
Ruppichteroth

a)    über die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB – wie aus den Anlagen 1 und 2 ersichtlich –
zu entscheiden.

einstimmig

b)    die 2. Änderung des Bebauungsplanes "Nr. 3.02 Winterscheider Mühle" zu beschließen.

einstimmig

Die Planunterlagen zur vorgenannten 2. Änderung des Bebauungsplanes haben in der Sitzung ausgelegen.


Tagesordnungspunkt:
Aufstellung der 27. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich nördlich der Tennisplätze Winterscheid

Herr Zimmermann und Bürgermeister Loskill beantworten Fragen der Ausschussmitglieder.

 

 


Der Ausschuss für Planung und Umweltschutz des Rates der Gemeinde Ruppichteroth
beschließt auf Grundlage des Lageplans ein Verfahren zur 27. Änderung des Flächennutzungsplanes einzuleiten.
Die Verwaltung wird beauftragt, das Planverfahren fortzuführen.

einstimmig bei 1 Enthaltung der FDP-Fraktion

Der Lageplan hat in der Sitzung ausgelegen.


Tagesordnungspunkt:
8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3.01 Winterscheid – Ortslage im Bereich nördlich der Tennisplätze Winterscheid;
hier: Aufstellungsbeschluss zur 8. Änderung des Bebauungsplanes

Der Ausschuss für Planung und Umweltschutz des Rates der Gemeinde Ruppichteroth
beschließt auf Grundlage des Lageplans ein Verfahren zur 8. Änderung des Bebauungsplanes „Nr. 3.01 Winterscheid Ortslage“ einzuleiten.
Die Verwaltung wird beauftragt, das Planverfahren fortzuführen.

einstimmig bei 1 Enthaltung der FDP-Fraktion

Der Lageplan hat in der Sitzung ausgelegen.


Tagesordnungspunkt:
2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1.03/1 Oeleroth im Bereich des Hallenbads;
hier: Aufstellungsbeschluss zur 2. Änderung des Bebauungsplanes

Herr Zimmermann beantwortet Fragen der Ausschussmitglieder.

Der Ausschuss für Planung und Umweltschutz des Rates der Gemeinde Ruppichteroth
beschließt auf Grundlage des Lageplans ein Verfahren zur 2. Änderung des Bebauungsplanes „Nr. 1.03/1 Oeleroth“ einzuleiten.
Die Verwaltung wird beauftragt, das Planverfahren fortzuführen.

einstimmig bei 1 Enthaltung der FDP-Fraktion


Tagesordnungspunkt:
Neuaufstellung des Landesentwicklungsplanes NRW (LEP NRW)
hier: Stellungnahme der Gemeinde Ruppichteroth im Rahmen der 2. öffentlichen
         Auslegung

Frau Reich berichtet über die Stellungnahme der Gemeinde Ruppichteroth im Rahmen der
2. öffentlichen Auslegung.

Der Ausschuss für Planung und Umweltschutz empfiehlt dem Rat der Gemeinde
Ruppichteroth zu beschließen, die mit Schreiben vom 22. Januar 2016 zugesandte Stellungnahme des Rhein-Sieg-Kreises im Rahmen der 2. öffentlichen Auslegung zur Neuaufstellung des Landesentwicklungsplanes (LEP) ausdrücklich zu unterstützen und dies in einer Stellungnahme der Gemeinde Ruppichteroth zu formulieren.

einstimmig bei 1 Enthaltung der Fraktion DIE LINKE


Tagesordnungspunkt:
Buslinie 531 (Hennef – Ruppichteroth)
- Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 13.01.2016 -

Herr Hauf erläutert den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Der Ausschuss für Planung und Umweltschutz beauftragt die Verwaltung, den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 13.01.2016 beim Amt für Kreisentwicklung und Mobilität des Rhein-Sieg-Kreises sowie bei der Rhein-Sieg Verkehrsgesellschaft mbH mit der Bitte um jeweilige Prüfung und Stellungnahme einzureichen.

einstimmig

 

 

 

 

 

 

 

 

Niederschrift des Rates

 

 

      Nachstehend wird die Niederschrift über die Sitzung des Rates der Gemeinde Ruppichteroth vom 2. Februar 2016 gemäß § 26 der Geschäftsordnung für den Rat der Gemeinde bekannt gegeben.

 

Öffentlicher Teil

 

Tagesordnungspunkt:

Fragestunde für Einwohner

 

Der Bürgermeister und Herr Schramm vom Arbeitskreis „Flüchtlingshilfe Ruppichteroth“ beantworten im Rahmen einer ausführlichen Diskussion die Fragen von Einwohnern zum Vorhaben der Gemeinde, in der Ortslage Schönenberg Flüchtlinge in insgesamt drei Wohnhäusern in den Straßen „Auf dem Gleichen“, „Auf der Hohen Fuhr“ und in der „Bergstraße“ unterzubringen.

Der Bürgermeister entspricht der von den Einwohnern eingeforderten Garantie und erklärt, dass in den vorgenannten drei Wohnhäusern ausschließlich Flüchtlingsfamilien untergebracht werden.

Auf die Informationsveranstaltung zur Unterbringung von Flüchtlingen in der Gemeinde Ruppichteroth - Aktuelle Situation in Schönenberg – am 19. Februar 2016 um 19:00 Uhr im Pfarrheim in Schönenberg wird durch Bürgermeister Loskill hingewiesen.

 

Im Anschluss daran erfolgt eine Sitzungsunterbrechung in der Zeit von 20:45 Uhr bis 21:00 Uhr.

 

 

Tagesordnungspunkt:

Unterbringung von Flüchtlingen
 

Die Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter nehmen gegenüber dem Bürgermeister Stellung zu den verschiedenen Wortbeiträgen im Rahmen des vorgenannten Tagesordnungspunktes 1 „Fragestunde für Einwohner“.

Bürgermeister Loskill stellt darüber hinaus die aktuelle Situation zur Unterbringung von Flüchtlingen dar.

Die Fragen der Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter werden durch den Bürgermeister beantwortet.

 

 

Tagesordnungspunkt:

Bestellung eines weiteren stellvertretenden Schriftführers für den Rat der Gemeinde Ruppichteroth

 

Der Rat der Gemeinde bestellt für die Sitzungen des Rates Herrn Henning Schmitt als zweiten stellvertretenden Schriftführer.

 

einstimmig

 

 

 

 

 

 

 

Tagesordnungspunkt:

Papierloser Sitzungsdienst;
a) Erlass eines 1. Nachtrages zur Geschäftsordnung für den Rat der Gemeinde
    Ruppichteroth
b) Nutzungsvereinbarung (Richtlinie) für die Teilnahme am papierlosen Sitzungsdienst
    der Gemeinde Ruppichteroth

 

Neben der Beantwortung von Fragen durch die Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter beantragt Gemeindevertreter Kemper für die Fraktion DIE LINKE:

 

  1. zum vorgelegten Entwurf des 1. Nachtrages zur Geschäftsordnung für den Rat der Gemeinde Ruppichteroth im Rhein-Sieg-Kreis

In § 32 (Datenverarbeitung) ist folgender Absatz ersatzlos zu streichen:
„Bei vertraulichen Beschlussunterlagen einschließlich aller damit in Zusammenhang stehenden Unterlagen ist dieses regelmäßig anzunehmen, wenn die Niederschrift über die Sitzung, in der der jeweilige Tagesordnungspunkt abschließend behandelt wurde, genehmigt ist.“

 

Der Rat der Gemeinde beschließt den 1. Nachtrag zur Geschäftsordnung für den Rat der Gemeinde Ruppichteroth im Rhein-Sieg-Kreis in der von der Verwaltung vorgelegten Fassung unter Berücksichtigung der zuvor beantragten Änderung.

 

einstimmig bei 2 Enthaltungen der CDU-Fraktion

 

  1. zum vorgelegten Entwurf der Nutzungsvereinbarung (Richtlinie) für die Teilnahme am papierlosen Sitzungsdienst der Gemeinde Ruppichteroth

In Ziffer 7 ist der erste Satz um das Wort „unbefugter“ zu ergänzen. Dieser Satz erhält somit folgende Formulierung:
„Der Eigentümer ist verpflichtet, das Gerät und die dazugehörige Software vor dem Zugriff unbefugter Dritter zu schützen.“

 

Der Rat der Gemeinde beschließt die Nutzungsvereinbarung (Richtlinie) für die Teilnahme am papierlosen Sitzungsdienst der Gemeinde Ruppichteroth, welche zwischen der Gemeinde und jeder Gemeindevertreterin bzw. jedem Gemeindevertreter des Rates der Gemeinde abgeschlossen wird, in der von der Verwaltung vorgelegten Fassung unter Berücksichtigung der zuvor beantragten Änderung.

 

einstimmig bei 3 Enthaltungen der CDU-Fraktion

 

Gemäß den Ausführungen in der maßgebenden Verwaltungsvorlage vom 18.01.2016 stimmt der Bürgermeister darüber hinaus mit dem Rat der Gemeinde ab:

 

  • Dem Wunsch einzelner Vorsitzenden der Fraktionen des Rates der Gemeinde, in der Anfangsphase des papierlosen Sitzungsdienstes an diese ein Exemplar der Einladung in Papierform zu senden, wird entsprochen.
  • Die Schulungstermine zum papierlosen Sitzungsdienst (Nutzung Tablets, SessionNet und MandatosApp).

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Tagesordnungspunkt:

Neuaufstellung des Landesentwicklungsplanes NRW (LEP NRW)
hier: Stellungnahme der Gemeinde Ruppichteroth im Rahmen der 2. öffentlichen
         Auslegung

 

Der Rat der Gemeinde beschließt aufgrund einer Empfehlung des Ausschusses für

Planung und Umweltschutz, die Stellungnahme des Rhein-Sieg-Kreises im Rahmen der

2. öffentlichen Auslegung zur Neuaufstellung des Landesentwicklungsplanes (LEP) ausdrücklich zu unterstützen und dies in einer Stellungnahme der Gemeinde Ruppichteroth zu formulieren.

 

einstimmig

 

 

Tagesordnungspunkt:

25. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich der "Winterscheider Mühle";
hier: a) Entscheidung über die anlässlich der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß
             § 3 Abs. 1 und 2 Baugesetzbuch (BauGB) und der Behörden und sonstigen
             Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB eingegangenen
             Stellungnahmen
        b) Feststellungsbeschluss

 

Der Rat der Gemeinde beschließt aufgrund einer Empfehlung des Ausschusses für Planung und Umweltschutz

 

a)         über die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

gemäß § 4 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB - wie aus den dieser Niederschrift beigefügten Anlagen 1 und 2 ersichtlich - zu entscheiden,

 

einstimmig

 

Redaktioneller Hinweis:
Die vorgenannten Anlagen 1 und 2 sind bereits als Anlagen 1 und 2 der amtlichen Bekanntmachung in dieser Ausgabe des Mitteilungsblattes (Amtsblatt) für die Gemeinde Ruppichteroth zur Niederschrift der Sitzung des Ausschusses für Planung und Umweltschutz vom 26. Januar 2016 beigefügt.

 

b)         die 25. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich der „Winterscheider   
            Mühle“ zu beschließen.

 

einstimmig

 

Die Planzeichnung der 25. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die Begründung
haben in der Sitzung ausgelegen.

 

 

Tagesordnungspunkt:

2. Änderung des Bebauungsplanes "Nr. 3.02 Winterscheider Mühle";
hier: a) Entscheidung über die anlässlich der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß

             § 3 Abs. 1 und 2 Baugesetzbuch (BauGB) und der Behörden und sonstigen
             Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB eingegangenen           
             Stellungnahmen
         b) Satzungsbeschluss

 

 

 

Der Rat der Gemeinde beschließt aufgrund einer Empfehlung des Ausschuss für Planung und Umweltschutz

 

a)         über die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

gemäß § 4 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB - wie aus den dieser Niederschrift beigefügten Anlagen 1 und 2 ersichtlich - zu entscheiden,

 

einstimmig

 

Redaktioneller Hinweis:
Die vorgenannten Anlagen 1 und 2 sind bereits als Anlagen 1 und 2 der amtlichen Bekanntmachung in dieser Ausgabe des Mitteilungsblattes (Amtsblatt) für die Gemeinde Ruppichteroth zur Niederschrift der Sitzung des Ausschusses für Planung und Umweltschutz vom 26. Januar 2016 beigefügt.

 

b)         die 2. Änderung des Bebauungsplanes "Nr. 3.02 Winterscheider Mühle" zu
beschließen.

 

einstimmig

 

Die Planunterlagen zur vorgenannten 2. Änderung des Bebauungsplanes haben in der Sitzung ausgelegen.

 

 

Tagesordnungspunkt:

Nachweisung der Kosten und Erträge für die Unterbringung von Flüchtlingen
- Antrag der Fraktion DIE LINKE vom 13.01.2016 -

 

Gemeindevertreter Kemper erläutert den Antrag der Fraktion DIE LINKE vom 13.01.2016 zur Nachweisung der Kosten und Erträge für die Unterbringung von Flüchtlingen, wonach im Einzelnen beantragt wird:

 

  1. Alle Kosten und Erträge, die im Rahmen der Unterbringung, Betreuung und Versorgung von Flüchtlingen und Asylbewerbern der Gemeinde Ruppichteroth entstehen, werden mittels einer Kostenstellenrechnung erfasst.
  2. Aus diesen Kostenstellen wird eine Kennzahl zum Deckungsgrad der hier entstandenen Aufwendungen erstellt.
  3. Die Verwaltung stellt in den Sitzungen des Hauptausschusses die jeweiligen aktuellen Zwischenergebnisse vor.

 

Der Kämmerer, Herr Schwamborn, erläutert die für die Unterbringung, Betreuung und Versorgung von Flüchtlingen maßgebenden Erträge und Aufwendungen und den damit verbundenen Deckungsgrad für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 anhand einer Beamer-Präsentation.

 

Der Rat der Gemeinde beschließt gemäß dem vorgenannten Antrag der Fraktion DIE LINKE, dass die Verwaltung die zuvor durch den Kämmerer dargestellte Übersicht in den künftigen Sitzungen des Rates der Gemeinde in aktualisierter Form vorstellt.

 

einstimmig

 

 

 

 

 

 

Tagesordnungspunkt:

Zusammenarbeit mit der Gemeinnützigen Wohnungsbaugesellschaft
- Antrag der SPD-Fraktion vom 17.01.2016 -

 

Gemeindevertreter Rohs erläutert den Antrag der SPD-Fraktion vom 17.01.2016 zur Zusammenarbeit mit der Gemeinnützigen Wohnungsbaugesellschaft, wonach im Einzelnen beantragt wird:

 

Neben den bereits bestehenden Planungen ist die Zusammenarbeit mit der Gemeinnützigen Wohnungsbaugesellschaft für die Städte- und Gemeinden des Rhein-Sieg-Kreises auszuweiten, um kurzfristig bezahlbaren Wohnraum im Gemeindegebiet zu schaffen.

 

Ein entsprechendes Konzept (mit den entsprechenden Fördermöglichkeiten) soll dem
Gemeinderat zur Diskussion und Genehmigung vorgestellt werden.

 

Bürgermeister Loskill erklärt, dass die Gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaft für den Rhein-Sieg-Kreis mbH keine Fördergelder des Landes Nordrhein-Westfalen für die Gemeinde Ruppichteroth gemäß dem vorgenannten Antrag der SPD-Fraktion erhält, da die Gemeinde in die hierfür nicht förderfähige sogenannte Mietstufe 2 eingestuft ist. Eine Ausnahme hierzu gilt einzig für den sozialen Wohnungsbau zur Unterbringung von Flüchtlingen.

 

Aufgrund dieser Darstellung beauftragt der Rat der Gemeinde den Bürgermeister, mit der Gemeinnützigen Wohnungsbaugesellschaft für den Rhein-Sieg-Kreis mbH zusammen zu
arbeiten, um in der Gemeinde Ruppichteroth mittel- und langfristig bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. In diesem Zusammenhang sind verschiedene Fördermöglichkeiten zu prüfen.

 

einstimmig

 

 

Nichtöffentlicher Teil

 

Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung wurde über folgende Tagesordnungspunkte beraten bzw. beschlossen:

 

- Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages

 

- Unterbringung von Flüchtlingen