Nachrichten

 

 

Herzlichen Glückwunsch Frau Eugenia Saibel, Ruppichteroth, Mucher Straße 2, zur Vollendung des 80. Lebensjahres am 13. Dezember 2015.
 

 

 

- Fundsachen
- Überprüfung der Sirenen
- Konzept zur Unterbringung von Flüchtlingen
- Informationsveranstaltung

„Unterbringung von Flüchtlingen in der Gemeinde Ruppichteroth“

Aktuelle Situation in Oeleroth

- Sportlerehrung für das Jahr 2015
- Öffnungszeiten Rathaus über Weihnachten
- Bereitschaftsdienste
- Aus dem Rat

Fundsachen

Dem Fundamt der Gemeinde Ruppichteroth wurde  folgende Fundsache gemeldet:

1 Lesebrille, Oeleroth, 50. Kalenderwoche



Eigentümer bzw. Besitzer von Fundsachen sowie Fundtieren können bei Eigentums- bzw. Besitznachweis die Fundsache beim Ordnungsamt, Zimmer 101, in Empfang nehmen oder sich telefonisch unter den Rufnummern 02295/4924 oder 4956 melden.
 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Überprüfung der Sirenen zur Alarmierung der Freiwilligen Feuerwehr Ruppichteroth

 

Am Samstag, den 12. Dezember 2015 zwischen 12.00 Uhr und 12.15 Uhr erfolgt eine Überprüfung der Sirenen der Freiwilligen Feuerwehr Ruppichteroth in den Orten Ruppichteroth, Schönenberg und Winterscheid durch einen Probealarm.

 

Für den Probealarm wird das einheitliche Signal für Feueralarm verwendet. Hierbei handelt es sich um den zweimal unterbrochenen Dauerton von 1 Minute.

 

Bei einem erforderlichen Feuerwehreinsatz während des Probealarms wird das Signal „Feueralarm“ wiederholt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gemeinderat beschließt Konzept zur Unterbringung von Flüchtlingen

 

 

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

 

die Gemeinde Ruppichteroth ist, wie alle anderen Kommunen im Land Nordrhein-Westfalen, zur Unterbringung von Flüchtlingen verpflichtet. Mit Stand vom 7. Dezember 2015 sind unserer Kommune insgesamt 228 Flüchtlinge zugewiesen, wovon sich tatsächlich 216 in den Flüchtlingsunterkünften aufhalten.

 

Der Rat der Gemeinde hat in seiner Sitzung am 3. Dezember 2015 über das von mir vorgeschlagene Konzept zur künftigen Unterbringung von Flüchtlingen in der Gemeinde Ruppichteroth beraten und folgendes beschlossen:

 

Die Anmietung geeigneter Gebäude genießt weiterhin Priorität. Dabei zeigt sich bereits jetzt, dass die dezentrale Unterbringung von Flüchtlingen – gerecht verteilt in den drei Hauptorten Winterscheid, Schönenberg und Ruppichteroth und den jeweiligen Nebenorten  – sich als der richtige Weg zur Integration in der Gemeinde darstellt.

Ich bitte Sie daher der Gemeinde weiterhin geeigneten Wohnraum, ob als Wohnung oder als Wohnhaus, zur Miete anzubieten. Neben der Kaltmiete von 5,70 Euro je qm Wohnfläche werden ebenfalls die Heiz- und Nebenkosten von der Gemeinde getragen. Die Wohnung oder das Wohnhaus werden nach Beendigung des Mietverhältnisses in dem Zustand dem Vermieter zurückgegeben, wie dieser bei Vertragsabschluss durch die Gemeinde vorgefunden wurde. Die Gemeinde tritt als Mieter auf!

 

Neben dem vorrangigen Ziel Wohnraum anzumieten, ist die Gemeinde nach dem Ratsbeschluss am 3. Dezember 2015 ebenfalls bereit, nach vorheriger Besichtigung geeignete Wohngebäude zu erwerben. Dieser Schritt ist aufgrund des zurückgehenden Angebotes von Mietgelegenheiten zur Beschaffung von weiterem Wohnraum für Flüchtlinge dringend notwendig.

 

Neben Miete und Kauf beabsichtigt die Gemeinde zusätzlich die Errichtung von Gebäuden auf eigenen oder gepachteten Grundstücken.

Die Verwaltung hatte dem Gemeinderat verschiedene Standorte zur Entscheidung vorgelegt.

Im Ergebnis haben sich die Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter für folgende Standorte in der nachstehenden Reihenfolge zur Realisierung mehrheitlich verständigt:

 

  1. Pachtgrundstück hinter dem Sportplatz/Tennisplatz in Winterscheid entlang des so genannten Leichenweges (= in der Nähe der Kapelle),
  2. Eigenes Grundstück am Bröltal-Bad in Ruppichteroth,
  3. Eigenes Grundstück unmittelbar am Wohnbaugebiet Im Rosengarten/Straße Im Steinberg.

 

Das bisher in Erwägung gezogene Pachtgrundstück am alten Sportplatz in Schönenberg wird zunächst als möglicher Standort zurückgestellt und die dort angedachte Errichtung von Leichtbauhallen bis auf weiteres verschoben. Darüber hinaus wurde das zwischenzeitlich vorgesehene eigene Grundstück in Winterscheid, In der Dellenwiese (Fläche gegenüber dem Dorfweiher), zur Errichtung von Flüchtlingsunterkünften verworfen.

 

 

 

Aufgrund dieser Entscheidung und des Elterninformationsabends am 30. November 2015 zur Nutzung der Turnhalle Schönenberg, die im Forum der Grundschule Schönenberg stattfand, wird die geplante Informationsveranstaltung zur Unterbringung von Flüchtlingen am 16. Dezember 2015 in Abstimmung mit dem Gemeinderat abgesagt. Sofern konkrete Bauvorhaben im Hauptort Schönenberg angedacht sind, wird rechtzeitig zu einer Informationsveranstaltung eingeladen.

 

Die zu den Ziffern 1. bis 3. genannten Standorte beinhalten Baukonzepte zur nachhaltigen Nutzung, das heißt in Winterscheid ist die Folgenutzung als Vereinshalle für ortsansässige Vereine, in Ruppichteroth am Bröltal-Bad die Folgenutzung als sozialer Wohnungsbau und/oder altersgerechtes Wohnen sowie in Ruppichteroth - Im Steinberg die Folgenutzung ebenfalls als sozialer Wohnungsbau vorgesehen.

 

Sobald zu den drei Standorten konkrete Baupläne vorliegen, werde ich rechtzeitig im Namen des Gemeinderates zu einer Informationsveranstaltung – örtlich orientiert nach den jeweiligen Standorten – einladen.

Es wird der Bevölkerung vor der Beratung und Beschlussfassung zu einem Neubau die Gelegenheit gegeben, sich zu den jeweiligen Bauvorhaben zu äußern, damit der Gemeinderat Ihre Bedenken und Anregungen in die Entscheidung mit einfließen lassen kann.

 

Die zuvor geschilderten Maßnahmen zur Anmietung, Kauf und Errichtung von Flüchtlingsunterkünften dient den Zielen zur zügigen Beschaffung von Wohnraum für die laufenden Zuweisungen von Flüchtlingen in die Gemeinde, zur Integration der Flüchtlinge sowie zur Vermeidung von weiteren Schließungen gemeindlicher Turn- und Sporthallen.

 

Ich bitte weiterhin alle Beteiligten sowie die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Ruppichteroth um Verständnis für die vorgesehenen Maßnahmen zur Bewältigung des andauernden Flüchtlingszustroms.

Gleichzeitig hoffe und baue ich weiterhin auf Ihre Unterstützung im Rahmen einer sachlichen und fairen Willkommenskultur.

 

 

Einladung zur Informationsveranstaltung

„Unterbringung von Flüchtlingen in der Gemeinde Ruppichteroth“

- Aktuelle Situation in Oeleroth -

 

 

Liebe Bürgerinnen und Bürger aus Oeleroth,

 

seit Monaten stellen die Zuweisungen von Flüchtlingen in die Gemeinde Ruppichteroth für uns Menschen in der Gemeinde eine große Herausforderung dar. Der Arbeitskreis Flüchtlingshilfe Ruppichteroth unterstützt die Gemeindeverwaltung Ruppichteroth in der Betreuung und Unterbringung der Flüchtlinge – so auch in Oeleroth.

Die Gemeinde und der Arbeitskreis möchten Sie neben den bereits bekannten Flüchtlingsunterkünften über weitere wichtige Punkte zur aktuellen Situation der Flüchtlinge in Oeleroth informieren.

Ich lade Sie – ebenfalls im Namen des Arbeitskreises Flüchtlingshilfe Ruppichteroth  – recht herzlich zu einem öffentlichen Austausch ein:

 

Datum: 16. Dezember 2015, Uhrzeit: 19.00 Uhr

Ort: Buchen‘s Stall (Birkenweg 1) - Oeleroth

 

Ich hoffe, Sie an diesem Abend zu einer konstruktiven Gesprächs- und Informationsrunde begrüßen zu dürfen. Herzlichen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung.

 

Ich freue mich auf Ihr Kommen!
 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sportlerehrung des Rhein-Sieg-Kreises für das Jahr 2015

 

 

Der Rhein-Sieg-Kreis bittet darum, erfolgreiche Sportlerinnen und Sportler zur Ehrung bis zum 20. Januar 2016 vorzuschlagen.

Eine kompetente Jury wird die Bewerbungen prüfen und eine Auswahl treffen.

Die Richtlinien des Rhein-Sieg-Kreises sowie das Meldeformular erhalten Sie im Rathaus Schönenberg, Zimmer Nr. 104, oder auf der Homepage unter www.ruppichteroth.de zum Herunterladen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Das Rathaus informiert

 

Die Büros der Gemeindeverwaltung Ruppichteroth sind am Donnerstag, dem
24. Dezember 2015 (Heiligabend), und am Donnerstag, dem 31. Dezember 2015

(Silvester), ganztägig geschlossen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bereitschaftsdienste

 

Polizei-Notruf                                        110

Polizeibezirksdienststelle                  02295/5425

(Sankt-Florian-Straße 8)                  

Bürgersprechstunde nach telefonischer

Vereinbarung unter der Rufnummer    0173/5624217

Feuerwehr- und Rettungsdienst:      112

Krankentransporte                                02241/19-222

 

GEMEINDEWERKE  RUPPICHTEROTH

  VER- UND ENTSORGUNGSBETRIEBE

 

Störfall – Telefon- Nummer

 

0800/ 7766655

 

Unter den o.g. Rufnummern erreichen Sie den Notdienst der Gemeindewerke Ruppichteroth für die öffentliche Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung der Gemeinde Ruppichteroth über die Leitstelle des Aggerverbandes

 

NOTDIENST  DES  RWE

 

Bei Stromausfall im Versorgungsnetz erreichen Sie den Störungsdienst der RWE Energie AG

unter der Telefon – Nr.                    0800/4112244

 

Notruf-Nummer der Rhenag           0180/2484848

 

Ärztlicher Bereitschaftsdienst für die Gemeinde Ruppichteroth

 

In der sprechstundenfreien Zeit erreichen Sie den ärztlichen Bereitschaftsdienst aller Fachrichtungen für den Rhein-Sieg-Kreis unter der

 

zentralen Rufnummer   116 117

 

Bei lebensbedrohenden Zwischenfällen und Unfällen:                                   112

 

ZAHNÄRZTE des rechtsrheinischen Rhein-Sieg-Kreises

 

            Telefonischer Ansagedienst zum zahnärztlichen Notdienst: 01805-986700

 

Die Notfalldienstzentrale für den gesamten rechtsrheinischen RSK ist folgendermaßen besetzt:

-           wöchentlich von 18.00 Uhr bis 08.00 Uhr des darauffolgenden Morgens,

-           mittwochs von 13.00 Uhr bis zum nächsten Morgen 08.00 Uhr,

-          freitags von 14.00 Uhr bis zum nächsten Morgen 08.00 Uhr und

-           an Samstagen, Sonntagen, sowie an Feiertagen, ganztägig.

 

INFORMATIONSZENTRALE FÜR VERGIFTUNGSFÄLLE

Universitätsklinik Bonn, Telefon-Nr.: 0228-19240

 

APOTHEKEN-NOTDIENST:

 

Die nächsten 4 notdienstbereiten Apotheken für den Standort: Ruppichteroth, vom 12.12.2015 bis 18.12.2015

Samstag, 12. Dezember 2015
Homburgische Apotheke, Hauptstr. 54, 51588 Nümbrecht, 02293/6723
Adler-Apotheke OHG, Rathausstr. 25, 51570 Windeck (Rosbach), 02292/5058
Rathaus-Apotheke, Hauptstr. 72, 53819 Neunkirchen-Seelscheid, 02247/920170
Löwen-Apotheke, Wülfringhausener Str. 1-5, 51674 Wiehl, 02262/93308

Sonntag, 13. Dezember 2015
Alte Schulz'sche Apotheke, Marktplatz 3, 53783 Eitorf, 02243/2214
Ginkgo-Apotheke, Siebenbürger Platz 13, 51674 Wiehl, 02262/999111
Gertrudis-Apotheke, Waldbröler Str. 21, 51597 Morsbach, 02294/1665
St. Rochus-Apotheke, Hohkeppeler Str. 19, 51491 Overath (Heiligenhaus), 02206/3155

Montag, 14. Dezember 2015
Siegtal-Apotheke, Siegtalstr. 34, 51570 Windeck (Herchen), 02243/2503
Forellen-Apotheke, Zeithstr. 137, 53819 Neunkirchen-Seelscheid, 02247/6033
Sonnen-Apotheke, Im Weiher 21, 51674 Wiehl, 02262/9567
Hirsch-Apotheke, Hauptstr. 34, 51766 Engelskirchen (Ruenderoth), 02263/96110

Dienstag, 15. Dezember 2015
St. Laurentius-Apotheke, Auf der Niedecke 4, 51570 Windeck (Dattenfeld), 02292/2340
Bergische Apotheke, Hauptstr. 44-46, 53804 Much, 02245/1498
Agger-Apotheke, Königstr. 6, 51645 Gummersbach (Dieringhausen), 02261/98450
Marien-Apotheke, Bonner Str. 81, 53773 Hennef, 02242/2714

Mittwoch, 16. Dezember 2015
Die Bären-Apotheke, Otto-Kaufmann-Str. 11-13, 51588 Nümbrecht, 02293/902484
Bahnhof-Apotheke, Bahnhofstr. 26A, 53783 Eitorf, 02243/6177
Medica Apotheke im Ärztehaus, Marie-Juchacz-Str. 2, 51645 Gummersbach, 02261/8175633
Hirsch-Apotheke OHG, Wahlscheider Str. 25, 53797 Lohmar (Wahlscheid), 02206/7937

Donnerstag, 17. Dezember 2015
Bröltal-Apotheke OHG, Brölstr. 6, 53809 Ruppichteroth, 02295/5171
Adler-Apotheke, Kaiserstr. 26, 51545 Waldbröl, 02291/92190
Heide-Apotheke, Pastor-Biesing-Str. 2B, 53797 Lohmar (Birk), 02246/913650
Schlehen-Apotheke OHG, Overather Str. 22, 51766 Engelskirchen (Loope), 02263/92030

Freitag, 18. Dezember 2015
Markt-Apotheke, Am Markt 7, 53783 Eitorf, 02243/80088
Die Bären Apotheke, Nümbrechter Str. 7b, 51545 Waldbröl, 02291/4640
Die Linden-Apotheke, Zeithstr. 109, 53819 Neunkirchen-Seelscheid, 02247/97510
Siegtal-Apotheke, Hauptstr. 110, 53721 Siegburg, 02241/383897

 

 

 

LEUCHTTURM

Beratungsstelle für Alzheimer und andere Demenzerkrankungen

 

Caritasverband für den Rhein-Sieg-Kreis e.V.

Wilhelmstraße 155-157, 53721 Siegburg

Telefon: 02241/1209-0

Fax: 02241/1209-195

 

Homepage der Beratungsstelle „Leuchtturm“ des Caritasverbandes für den Rhein-Sieg-Kreis e.V.

www.caritas-rheinsieg.de

 

Ansprechpartnerinnen:

Jutta Fellmy, Tel.: 02241/1209305

E-mail: jutta.fellmy@caritas-rheinsieg.de

 

Doris Steubesand, Tel.: 02241/1209-311

E-mail: doris.steubesand@caritas-rheinsieg.de

 

Multiple Sklerose

DMSG Betroffenen-Berater

Uwe Stommel – DMSG Betroffenen-Berater

Tel.: 02295-902118

e-mail: Uwe.Stommel@online.de

Michael Wendel – DMSG Betroffenen-Berater

Tel.: 02243-80373

e-mail: mianwe@t-online.de

www.mskreis-ruppichteroth.de

 

  Drogen-Suchthilfen

 

1.

Suchtkrankenhilfe des Caritasverband für den Rhein-Sieg-Kreis e.V.

Ansprechpartner: Herr Pöplau

Tel.-Nr. (02241) 1209-302

2.

Diakonisches Werk Siegburg Drogenhilfe

-Zentrale und Beratungsstelle-

Ansprechpartner: Herr Wolf

Tel.-Nr.: 02241/66656

3.

Kommissariat Kriminalprävention/ Opferschutz Siegburg

Herr Seeger

Tel.-Nr.: 02241/541-4715

4.

Kriminalkommissariat 41 Siegburg

Ansprechpartner: Herr Krist

Tel.-Nr.: 02241/541-4411

 

Weitere Informationen sind im Rathaus, Tel.-Nr.: 02295/4925, erhältlich.

 

 

                  SOZIALPSYCHIATRISCHES ZENTRUM

 

Sozialpsychiatrisches Zentrum Eitorf/Siebengebirge

 

Beratungs- und Betreuungszentrum Eitorf, Spinnerweg 51-54, 53783 Eitorf
Telefon:               02243/84758-0    

Fax :                    02243/84758-11  

Beratungszeiten:
nach Vereinbarung !


Tagesstätte & Kontaktstelle:

Siegstrasse 16, 53783 Eitorf

Telefon:       02243/82670

Fax:             02243/842794

 

Öffnungszeiten:
montags         11.30 h – 14.30 h: Brunch, Offene Angebote
donnerstags   15.00 h - 19.00 h: Offener Treff

Jeden 2. Samstag  9.30 Uhr -12.00 Uhr

( Möglichkeit zum gemeinsamen Frühstück )

      

 

Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“

Das Hilfetelefon ist das erste Beratungsangebot in Deutschland, das barrierefrei, kostenlos und vertraulich rund um die Uhr erreichbar ist. Die mehr als 60 Fachberaterinnen sind wie folgt erreichbar:

Telefon: 08000 116 016 sowie

über Chat und E-Mail auf der Website www.hilfetelefon.de.

Sie unterstützen jedoch nicht nur gewaltbetroffene Frauen, sondern beraten auch Familienmitglieder, Freunde und Fachkräfte. Jederzeit können Dolmetscherinnen für 15 Sprachen zugeschaltet werden.

 

 

Sprechstunden der Sozialarbeiter des Jugendhilfezentrums Neunkirchen-Seelscheid,

zuständig für die Gemeinde Ruppichteroth

 

Seit dem 1. Oktober 2012 sind für die Gemeinde Ruppichteroth zwei neue Bezirkssozialarbeiter des Jugendhilfezentrums Neunkirchen-Seelscheid tätig.

Frau Wagner ist für Ruppichteroth Zentrum sowie für die Ortsteile Harth, Köttingen und Oeleroth zuständig, Frau Schlüssel für Schönenberg und Winterscheid.

Die Sprechstunde von Frau Wagner findet donnerstags in der Zeit von 14:00 - 15:00 Uhr in den Räumlichkeiten des Ökumenischen Familienzentrums „Unter`m Regenbogen“, Am Kindergarten 4, statt.

Die Sprechstunde von Frau Schlüssel ist donnerstags von 14:00 - 15:00 Uhr im Rathaus in Schönenberg. Außerhalb der Sprechstunde sind die Mitarbeiter des Jugendhilfezentrums unter folgenden Rufnummern zu erreichen:

Frau Wagner: 02247/9215-5518,

Frau Schlüssel: 02247/9215-5528.

 

Außerhalb dieser Sprechzeiten und der Öffnungszeiten des Jugendhilfezentrums steht für dringende Meldungen in Sachen Kindeswohl die Feuer- und Rettungsleitstelle unter der Ruf-Nr. 112 zur Verfügung

 

 

 

N e u b ü r g e r b e a u f t r a g t e r

 

Persönlicher Ansprechpartner für alle Zugewanderten ist der Neubürgerbeauftragte des Rhein-Sieg-Kreises, Ludwig Neuber. Er bietet nach telefonischer Vereinbarung

Sprechstunden an. Termine können mit ihm telefonisch unter der Rufnummer 02295/902318 oder 0160/8230810 oder per E-Mail an ludwig@neuber.de vereinbart werden. Der Kontakt kann auch über das Kommunale Integrationszentrum des Rhein-Sieg-Kreises, - Der Landrat -, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg, Telefon 02241 /13-2107, E-Mail: integration@rhein-sieg-kreis.de hergestellt werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

25. Nachtrag

 

zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) der Gemeinde Ruppichteroth vom 04.12.2015

 

 

 Aufgrund von § 7 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 41 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe f) der  
 Gemeindeordnung für das Land NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994

(GV.NRW. S. 666/SGV.NRW. 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25. Juni 2015 (GV.NRW. S. 496) und der §§ 3 und 4 des Gesetzes über die Reinigung öffentlicher Straßen (Straßenreinigungsgesetz NRW) vom 18. Dezember 1975 (GV.NRW. S. 706, 1976 S. 12), zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 2. Oktober 2014 (GV.NRW. S. 622) und der §§ 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) vom 21. Oktober 1969 (GV.NRW. S. 712/SGV.NRW. 610), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25. Juni 2015 (GV.NRW. S. 496), hat der Rat der Gemeinde Ruppichteroth in seiner Sitzung am 03.12.2015 den 25. Nachtrag zur Straßenreinigungs- und Gebührensatzung beschlossen:

 

§ 1

 

§ 6 Abs. 4 Satz 1 erhält folgende Fassung:

 

„Bei einer einmaligen monatlichen Reinigung der Fahrbahn beträgt die Benutzungsgebühr jährlich je Meter Grundstücksseite (Absätze 1 bis 3), wenn das Grundstück durch eine Straße erschlossen wird, die überwiegend

 

a)

dem überörtlichen Verkehr dient

0,29 Euro

b)

dem innerörtlichen Verkehr dient

0,34 Euro

c)

dem Anliegerverkehr dient

0,38 Euro.“

 

 

§ 2

 

Der § 1 dieses Nachtrages tritt zum 01.01.2016 in Kraft.

 

 

Bekanntmachungsanordnung

 

Der 25. Nachtrag zur Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Gemeinde Ruppichteroth wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften
der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend
gemacht werden kann, es sei denn,

 

  1. eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,

 

 

 

  1. diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
  2. der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder
  3. der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

 

 

 

Nachtragssatzung und Bekanntmachung der Nachtragssatzung

 

1. Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung der Gemeinde Ruppichteroth

für die Haushaltsjahre 2015 und 2016

 

Aufgrund des § 81 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25. Juni 2015 (GV. NRW. S. 495), hat der Rat der Gemeinde Ruppichteroth mit Beschluss vom 03. Dezember 2015 folgende Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung vom 18. Mai 2015 erlassen:

§ 1

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden

 

2015

2016

 

die bisherigen festgesetzten Gesamtbeträge

erhöht

um

vermindert

um

und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschl. Nachträge festgesetzt auf

die bisherigen festgesetzten Gesamtbeträge

erhöht

um

vermindert

um

und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschl. Nachträge festgesetzt auf

 

EUR

EUR

EUR

EUR

EUR

EUR

EUR

EUR

Ergebnisplan

 

 

 

 

 

 

 

 

Erträge

15.252.876

0

0

15.252.876

16.324.090

481.300

0

16.805.390

Aufwendungen

19.214.114

0

0

19.214.114

19.554.063

481.300

0

20.035.363

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzplan

 

 

 

 

 

 

 

 

aus der laufenden Verwaltungstätigkeit:

 

 

 

 

 

 

 

 

Einzahlungen

13.854.470

0

0

13.854.470

15.152.500

481.300

0

15.633.800

Auszahlungen

17.396.820

0

0

17.396.820

17.695.910

315.000

0

18.010.910

 

 

 

 

 

 

 

 

 

aus der Investitionstätigkeit:

 

 

 

 

 

 

 

 

Einzahlungen

1.434.610

0

0

1.434.610

1.915.280

0

0

1.915.280

Auszahlungen

590.380

3.446.800

0

4.037.180

2.241.170

0

0

2.241.170

 

 

 

 

 

 

 

 

 

aus der Finanzierungstätigkeit:

 

 

 

 

 

 

 

 

Einzahlungen

590.200

3.446.800

0

4.037.000

612.900

0

0

612.900

Auszahlungen

411.550

0

0

411.550

414.800

106.650

0

521.450

 

§ 2

 

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für die Investitionen erforderlich ist, wird für 2015 gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von

590.200 EUR um 3.446.800 EUR erhöht und damit auf 4.037.000 EUR festgesetzt.

Der bisher festgesetzte Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen für 2016 wird nicht geändert.

 

 

§ 3

 

Der bisherige festgesetzte Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird nicht geändert.

 

 

§ 4

 

Die bisher festgesetzte Verringerung der allgemeinen Rücklage wird nicht geändert.

 

 

§ 5

 

Der bisher festgesetzte Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird nicht geändert.

 

 

§ 6

 

Die Steuersätze werden nicht geändert.

 

 

§§ 7 bis 9

 

Es ergeben sich keine Veränderungen.

 

 

2. Bekanntmachung der Nachtragssatzung

Die vorstehende Nachtragssatzung für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Nachtragssatzung mit ihren Anlagen ist gemäß § 80 Absatz 5 GO NRW dem Landrat als untere staatliche Verwaltungsbehörde in Siegburg mit Schreiben vom 04.12.2015 angezeigt worden.

Die nach § 76 Absatz 2 GO NRW erforderliche Genehmigung des Haushaltssicherungskonzeptes ist vom Landrat als untere staatliche Verwaltungsbehörde in Siegburg mit Verfügung vom 08.12.2015 erteilt worden.

Der Nachtragshaushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 14.12.2015 bis zum Ende der Auslegung des Jahresabschlusses 2016 während der öffentlichen Dienstzeiten im Rathaus öffentlich aus und ist auf der gemeindlichen Homepage "www.ruppichteroth.de" unter "Service Haushalt/Jahresrechnung" im Internet verfügbar.

 

Hinweis nach § 7 Abs. 6 GO NRW:

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn

  1. eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
  2. diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden
  3. der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder
  4. der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

 

 

 

Niederschrift des Betriebsausschusses

 

 

Nachstehend wird die Niederschrift über die Sitzung des Betriebsausschusses des Rates

der Gemeinde Ruppichteroth vom 25. November 2015 gemäß § 26 der Geschäftsordnung

für den Rat der Gemeinde bekannt gegeben.

 

Öffentlicher Teil

 

Tagesordnungspunkt:

Erlass eines 45. Nachtrages der Beitrags- u. Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung

 

Der Betriebsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde die vorliegenden Gebühren-bedarfsberechnungen vom 11.11.2015 gemäß Anhang 1 und Anhang 2 der maßgebenden Verwaltungsvorlage zur Kenntnis zu nehmen und folgendes zu beschließen:

 

  • Der Prozentsatz für die Auflösung der Ertragszuschüsse bei der Gebühren-kalkulation beträgt wie im Jahr 2015 unverändert 0,95 % von den bilanziellen Auflösungsbeträgen der Zugänge bis 2003.

 

  • Den Erlass des 45. Nachtrages der Beitrags- u. Gebührensatzung zur Ent-wässerungssatzung der Gemeinde Ruppichteroth in der von der Verwaltung vorgelegten Fassung mit den nachfolgenden Gebührensätzen:

 

 

einstimmig

 

 

Tagesordnungspunkt:

Beratung des Wirtschaftsplanes Abwasserbeseitigung für das Wirtschaftsjahr 2016

 

Der Betriebsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde den Wirtschaftsplan Abwasserbeseitigung für das Jahr 2016 wie folgt festzusetzen:

 

       Im Erfolgsplan mit Aufwendungen von                   2.424.200,-- €

       und Erträgen von                                                       2.527.200,-- €

 

       im Vermögensplan

       mit einem Finanzbedarf und

       einer Finanzabdeckung von je                                   659.000,-- €

 

 

 

       sowie einem Kreditbedarf von insgesamt                 339.300,-- €

       1. für Neuaufnahme       207.700,-- €

       2. für Umschuldung       131.600,-- €

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 1.500.000,-- € festgesetzt.

Die Stellenübersicht 2016 wird beschlossen.

 

einstimmig

 

Tagesordnungspunkt:

Beratung des Wirtschaftsplanes Energie für das Wirtschaftsjahr 2016

 

Der Betriebsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde den Wirtschaftsplan Energie für das Jahr 2016 wie folgt festzusetzen:

 

       Im Erfolgsplan mit Aufwendungen von                   38.300,-- €

       und Erträgen von                                                       43.500,-- €

 

       im Vermögensplan

       mit einem Finanzbedarf und

       einer Finanzabdeckung von je                                   18.700,-- €

 

       sowie einem Kreditbedarf von insgesamt                          0,-- €

       1. für Neuaufnahme                 0,-- €

       2. für Umschuldung                 0,-- €

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 150.000,-- € festgesetzt.

 

einstimmig

 

 

 

 

Niederschrift des Hauptausschusses

 

 

Nachstehend wird die Niederschrift über die Sitzung des Hauptausschusses des Rates der Gemeinde Ruppichteroth vom 26. November 2015 gemäß § 26 der Geschäftsordnung für

den Rat der Gemeinde bekannt gegeben.

 

Öffentlicher Teil

 

Tagesordnungspunkt:

Feuerwehrsirene in Ruppichteroth, Otto-Willach-Straße;

hier: Versetzung an einen anderen Standort

 

Der Hauptausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde die Verwaltung zu beauftragen, mit der Freiwilligen Feuerwehr Ruppichteroth, mit dem Amt für Katastrophenschutz des Rhein-Sieg-Kreises und verschiedener Fachfirmen

 

1. die Möglichkeit zur Versetzung der Feuerwehrsirene in Ruppichteroth,

    Otto-Willach-Straße, an einen anderen Standort
 

2. die Schaffung einer dritten Sirene für den Hauptort Ruppichteroth

 

zu prüfen.

 

Die Prüfungen zu 1 und 2 dienen dem Ziel, die Gesamtsituation des Katastrophenschutzes zur Alarmierung der Freiwilligen Feuerwehr Ruppichteroth in dem Hauptort Ruppichteroth und seiner Nebenorte nachhaltig zu verbessern.

 

Die Ergebnisse werden in einer der nächsten Sitzungen des Hauptausschusses bzw. des Rates vorgestellt.

 

einstimmig

 

 

Tagesordnungspunkt:

1. Nachtragshaushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2015/2016;

Ergebnisplan und Finanzplan 2015 und 2016 sowie 1. Nachtragshaushaltssatzung 2015/2016

Haushaltssicherungskonzept für die Jahre 2017 bis 2023

 

Der Kämmerer, Herr Schwamborn, erläutert den Mitgliedern des Hauptausschusses zum vorgelegten Entwurf des 1. Nachtragshaushaltsplanes für die Haushaltsjahre 2015/2016 die im weiteren Planverfahren erarbeiteten/veränderten Haushaltsansätze.

Die neuen Haushaltsansätze beruhen auf Planentwürfen diverser Baufirmen für die Errichtung von drei Objekten an verschiedenen Standorten in unterschiedlicher Bauweise. In diesem Zusammenhang stellt er die vom Land Nordrhein-Westfalen beabsichtigte Neuregelung der Landesförderung nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz in Verbindung mit den kalkulierten Belastungen für die Gemeinde vor.

 

 

 

 

 

 

 

Der Hauptausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde

  • den Ergebnisplan für die Haushaltsjahre 2015/2016 in der von der Verwaltung vorgelegten Fassung unter Berücksichtigung der dargestellten Veränderungen gegenüber dem Haushaltsplan 2015/2016 durch den 1. Nachtragshaushaltsplan 2015/2016,
  • den Finanzplan für die Haushaltsjahre 2015/2016 in der von der Verwaltung vorgelegten Fassung unter Berücksichtigung der dargestellten Veränderungen gegenüber dem Haushaltsplan 2015/2016 durch den 1. Nachtragshaushaltsplan 2015/2016,
  • die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung für die Haushaltsjahre 2015/2016 in der von der Verwaltung vorgelegten Fassung unter Berücksichtigung der dargestellten Veränderungen gegenüber dem Haushaltsplan 2015/2016 durch den 1. Nachtrags-haushaltsplan 2015/2016,
  • den Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2015/2016 in der von der Verwaltung vorgelegten Fassung unter Berücksichtigung der dargestellten Veränderungen gegenüber dem Haushaltsplan 2015/2016 durch den 1. Nachtrags-haushaltsplan 2015/2016,
  • das Haushaltssicherungskonzept für die Jahre 2017 bis 2023 unter Berücksichtigung der dargestellten Veränderungen gegenüber dem Haushaltsplan 2015/2016 durch den 1. Nachtragshaushaltsplan 2015/2016.

 

einstimmig bei 1 Enthaltung der FDP-Fraktion

 

 

Tagesordnungspunkt:

Erlass eines 25. Nachtrages zur Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Gemeinde Ruppichteroth;
hier: Kalkulation der Gebührensätze für die Straßenreinigung und den Winterdienst

 

Der Hauptausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde den Erlass des 25. Nachtrages zur

Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren der Gemeinde Ruppichteroth (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) in der von der Verwaltung vorgelegten Fassung.

Hierdurch werden die Gebühren je lfd. Meter Grundstücksseite ab dem 01.01.2016 wie folgt festgesetzt:

 

Straßenreinigung

 

für eine Straße, die überwiegend dem

 

-

überörtlichen Verkehr dient

0,29 Euro

-

innerörtlichen Verkehr dient

0,34 Euro

-

Anliegerverkehr dient

0,38 Euro.

 

einstimmig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Tagesordnungspunkt:

Anregung gemäß § 24 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen

(GO NRW) in Verbindung mit § 5 der Hauptsatzung der Gemeinde Ruppichteroth;

hier: Verleihung der Ehrenbürgerschaft an Herrn Viktor Orbán, Ministerpräsident

         von Ungarn

 

Der Hauptausschuss beschließt, die Anregung der Republikaner NRW vom 14.10.2015 zur Verleihung des Ehrenbürgerrechtes an den Ministerpräsidenten von Ungarn, Herrn Viktor Orbán, als unzulässige Eingabe zurückzuweisen.

 

einstimmig

 

 

Tagesordnungspunkt:

Gesetz zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen (Kommunalinvestitionsförderungsgesetz – KInvFG)
- Antrag der SPD-Fraktion vom 05.11.2015 -

 

Nach kurzer Erläuterung des Antrages der SPD-Fraktion vom 05.11.2015 durch Ausschussmitglied Kaiser stellt der Kämmerer, Herr Schwamborn, den aktuellen Sachstand zur Gewährung finanzieller Mittel aus dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz dar.

 

Nach eingehender Diskussion wird der vorgenannte Antrag der SPD-Fraktion über die Verwendung der zu erwartenden Mittel aus dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz auf Vorschlag von Bürgermeister Loskill in eine der nächsten Sitzungen des Hauptausschusses bzw. des Rates der Gemeinde vertagt.

 

einstimmig

 

 

Tagesordnungspunkt:

Interkommunale Zusammenarbeit Bauhof

 

Der Hauptausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde die Verwaltung zu beauftragen, mit dem Kommunalunternehmen der Gemeinden Much und Neunkirchen-Seelscheid - Anstalt öffentlichen Rechts - (gKU)

 

  1. die Möglichkeit eines Beitritts zum bestehenden Kommunalunternehmen
  2. die Chancen und Risiken der Gemeinde Ruppichteroth für einen Beitritt zur gKU in Verbindung mit einer Wirtschaftlichkeitsanalyse

 

zu prüfen.

Gleichzeitig soll der Gemeindewerke Ruppichteroth GmbH die Möglichkeit gegeben werden, die Aufnahme des Bauhofes in die GmbH zu prüfen.

 

Die Ergebnisse sollen in einer Informationsveranstaltung des Rates präsentiert werden.

 

einstimmig

 

 

 

 

 

 

Nichtöffentlicher Teil

 

Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung wurde über folgenden Tagesordnungspunkt beraten bzw. beschlossen:

 

- Beförderung von Beamten
 

 

 

 

 

45. Nachtrag
 

der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung
der Gemeinde Ruppichteroth vom 04.12.2015

 

Aufgrund von § 7 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 41 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe f ) der

Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666/SGV. NRW. 2023), zuletzt geändert durch Artikel 2  

     des Gesetzes vom 25.06.2015 (GV. NRW. S. 496) und der §§ 2, 4, 6, 7, 8 und 10 des

     Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) vom

     21.10.1969 (GV. NRW. S. 712/SGV. NRW. 610), zuletzt geändert durch Gesetz vom

     25.06.2015 (GV.NRW. S. 496) sowie der §§ 53, 64, 65 und 73 des Wassergesetzes für das

     Land Nordrhein-Westfalen vom 25.06.1995 – LWG – (GV. NRW. S. 926/SGV. NRW. 77), zuletzt geändert durch Gesetz vom 05.03.2013 (GV. NRW. S. 133), hat der Rat der

     Gemeinde Ruppichteroth in seiner Sitzung am 03.12.2015 folgenden 45. Nachtrag der

     Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Ruppichteroth beschlossen:

 

§ 1

 

§ 9 Abs. 7 enthält folgende neue Fassung:

 

„(7) Die Abwassergebühr beträgt je cbm Abwasser

          

  1. für Grundstücke nach § 8 Abs. 2

aa) für Schmutzwasser                                       3,76 € je cbm

bb) für Niederschlagwasser                                0,47 € je qm
 

              b)  für Grundstücke nach § 8 Abs. 3, 4 und 5

       aa) Kleineinleitergebühr mit Klärschlammabfuhr

       und Abwasserabgabe                                           2,00 € je cbm
bb) Kleineinleiter ohne Klärschlammabfuhr

      und ohne Abwasserabgabe                                   1,30 € je cbm.“

 

 

 

§ 2

 

Dieser Nachtrag tritt zum 01.01.2016 in Kraft.

 

 

Bekanntmachungsanordnung

 

Der 45. Nachtrag der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Ruppichteroth wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften
der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend

gemacht werden kann, es sei denn,

 

 

 

  1. eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
  2. diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
  3. der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder
  4. der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

 

 

 

Niederschrift des Ausschusses für Planung und Umweltschutz

 

 

Nachstehend wird die Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für Planung und Umweltschutz des Rates der Gemeinde Ruppichteroth vom 24. November 2015 gemäß

§ 26 der Geschäftsordnung für den Rat der Gemeinde bekannt gegeben.

 

Öffentlicher Teil

 

Tagesordnungspunkt:

Parksituation bei Großveranstaltungen am Sportplatz bzw. in und an der Bröltalhalle, Dr.-Herzfeld-Straße

hier: Umsetzung des Parkplatzkonzeptes

 

Bürgermeister Loskill berichtet über die Umsetzung des Parkplatzkonzeptes und beantwortet Fragen der Ausschussmitglieder.

 

Ausschussmitglied Voigt von der SPD-Fraktion beantragt die Vertagung dieses Tagesordnungspunktes in die kommende Ratssitzung am 03.12.2015. In dieser Sitzung sollen die Kosten für die Umsetzung des Parkplatzkonzeptes (= Kosten für die Arbeitsstunden des Bauhofs der zuletzt stattgefundenen Großveranstaltungen etc.) durch die Verwaltung vorgelegt und die Umsetzung des Parkplatzkonzeptes abschließend beraten werden.

 

einstimmig

 

Nichtöffentlicher Teil

 

Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung wurde über folgenden Tagesordnungspunkt beraten bzw. beschlossen:

 

- Unterbringung von Flüchtlingen

  hier: Vorstellung möglicher Baufirmen und ihrer Angebote