Nachrichten

 

 

- Anmeldung für Plätze in den Kindertageseinrichtungen
- Arbeitskreis „Flüchtlingshilfe Ruppichteroth"
- Sprechstunden des Seniorenbüros
- Bürgermeistersprechstunde
- Bereitschaftsdienste
- Aus dem Rat

Anmeldung für Plätze in den Kindertageseinrichtungen in der Gemeinde Ruppichteroth

 

 

 

Sehr geehrte Eltern,

 

auch in diesem Jahr möchte ich Ihnen die Möglichkeit eines einheitlichen Anmeldeverfahrens für die Kindergärten in der Gemeinde Ruppichteroth bieten.

In den folgenden kurzen Darstellungen der einzelnen Einrichtungen können Sie sich einen ersten Eindruck über den jeweiligen Träger und seine Angebote verschaffen.

Anmeldeschluss für alle Einrichtungen ist der 30. November 2015.

Ich bitte Sie, sich direkt mit Ihrer jeweiligen Wunscheinrichtung in Verbindung zu setzen.

 

 

 

Elterninitiative Bewegungskindergarten Winterscheider Wirbelwinde

 

Winterscheid

Zum Ortsiefen 4

53809 Ruppichteroth

Telefon: 02247-5990

E-Mail-Adresse: leitung@wirbelwinde.de

Ansprechpartnerin: Frau Kathrin Panzer

 

Wir sind ein dreigruppiger Bewegungskindergarten mit 55 Kindern zwischen 0 und 6 Jahren. Unser modernes Haus ist auf zwei Ebenen gebaut und die Kinder sind in altersgemäß ein-gerichteten Gruppen untergebracht.

Da wir ein Kindergarten mit viel Bewegung sind, bieten wir den Kindern täglich zahlreiche Möglichkeiten zum Laufen, Klettern, Fahrzeuge fahren etc. an. An zwei Tagen pro Woche bewegen wir uns zusätzlich im Wald oder in der Turnhalle.

Im 14tägigen Wechsel besuchen wir die große Schulturnhalle, die wir mit viel Spaß und Freude nutzen.

Drei bis viermal im Jahr findet (jahreszeitlich vorgegeben) eine feste Waldwoche statt, in der wir jeden Tag „auf Achse“ sind.

Wir bieten täglich ein Frühstücksbuffet mit viel Abwechslung an.

Im täglichen Umgang mit den Kindern ist uns besonders wichtig, dass ein vertrauensvolles und harmonisches Miteinander entsteht.

Hieraus resultierend können die Kinder gestärkt und behütet zahlreiche wichtige Erfahrungen für Ihre Entwicklung machen.

Unsere Öffnungszeiten sind Montag bis Donnerstag von 7.00 bis 16.30 Uhr und Freitag von 7.00 bis 14.00 Uhr.

Haben wir Ihr Interesse geweckt ? Weitere Informationen finden Sie auf www.wirbelwinde.de

oder auch gern persönlich bei unserer Kindergartenleitern Katrin Panzer unter 02247/5990.

 

 

 

 

 

Katholischer Kindergarten St. Servatius

 

Winterscheid

Herrnsteinstraße 4

53809 Ruppichteroth                        

Telefon: 02247-2200

E-Mail-Adresse: KigaStServatius@web.de

Homepage: www.katholische-kita-winterscheid.de

Ansprechpartnerin: Frau Julia Hermann

 

Unsere Einrichtung befindet sich in der Trägerschaft des katholischen Kirchengemeinde-verbands St. Severin Ruppichteroth. Die Tageseinrichtung bietet 45 Plätze mit der Möglich-keit der ganztägigen Betreuung für Kinder im Alter von 2 bis 6 Jahren an (davon vier           U3 Plätze).

 

Die Öffnungszeiten sind von 7.00 bis 16.00 Uhr. Unsere pädagogische Arbeit orientiert      sich an der Reggio-Pädagogik. Sie basiert auf der Grundlage der ganzheitlichen Persönlich- keitsbildung aus dem katholischen Glauben heraus. Wir gehen von einem starken und      kompetenten Kind aus, das mit allen Anlagen ausgerüstet ist, um sich die Welt mit allen    Sinnen zu erklären. Die Kinder haben die Möglichkeit im Kindergarten sich selbst zu bilden durch ihre „Arbeit“ in Projekten, deren Themen von ihren alltäglichen Erfahrungen aus-     gehen. Es ist uns wichtig, dass die Kinder in einer Atmosphäre des Vertrauens, der Ge-borgenheit und der Sicherheit im alltäglichen Miteinander leben.

Durch regelmäßige Waldtage haben die Kinder das ganze Jahr über die Möglichkeit, die    Veränderung der Natur im Jahreskreis kennenzulernen.

 

Eine Anmeldung, ein Beratungsgespräch oder eine Hausbesichtigung ist bei uns in den      Öffnungszeiten möglich, bitte vereinbaren sie einen Termin, damit wir uns genügend Zeit    für sie nehmen können.

 

 

Katholischer Kindergarten St. Severin

 

Mucher Straße 1

53809 Ruppichteroth

Telefon: 02295-5115

E-Mail-Adresse: kath_kiga_st_severin@t-online.de

Ansprechpartnerin: Frau Manuela Bacher

 

Unser Konzept zur frühkindlichen Bildung orientiert sich an der Reggio-Pädagogik.          Dabei steht das selbständige, eigenständige, kritische, neugierige, kompetente und aktive Kind im Mittelpunkt der individuellen Förderung.

Die Reggio-Pädagogik erhielt 1991 von der UNESCO die Auszeichnung „weltbeste

Vorschulpädagogik“.

Das Ziel unserer pädagogischen Arbeit ist, das Selbstbewusstsein der Kinder zu bestärken

und es wachsen zu lassen.

 

Seit Sommer 2014 können wir in unserer neu erbauten Tageseinrichtung in drei Gruppen

60 Plätze, davon 18 Plätze für Kinder ab 2 Jahren, mit der Möglichkeit der ganztätigen

Betreuung (7.00 Uhr bis 16.00 Uhr) für Kinder im Alter von 2 bis 6 Jahren anbieten.

 

 

Unsere neue Einrichtung ist unter besonderer Berücksichtigung der Aspekte der Reggio-    Pädagogik errichtet worden, wobei z.B. eine große „Piazza“ als Treff-, Sammel- und Mittelpunkt im Kindergarten gehört.

 

Die Kinder werden bei uns in der Tageseinrichtung zum Experimentieren, Erfinden und

Erforschen angeregt. Ihre Kreativität wird gefördert und ihre Wahrnehmungen mit allen

Sinnen angeregt. In der Projektarbeit setzen sich die Kinder mit ihren Fragen auseinander

und versuchen gemeinsam mit den Erzieherinnen Lösungen zu entwickeln.

Die Themen für Projekte entwickeln sich aus dem Alltagsgeschehen, Wetter, Natur,

Konflikte und Erlebtes können z.B. Grundlage für ein Projekt sein.

 

Im Kinderparlament erfahren die Kinder Mitbestimmung und Verantwortung.

Die Kinder werden in Entscheidungsprozessen mit einbezogen und wir trauen ihnen

selbständiges Handeln zu.

 

Durch regelmäßige Waldtage und auch Waldwochen haben die Kinder das ganze Jahr

über die Möglichkeit, die Veränderung der Natur im Jahreskreis kennenzulernen.

 

Eine Anmeldung ist zu den Öffnungszeiten der Einrichtung jederzeit möglich.

Für ein Beratungsgespräch und eine Hausbesichtigung vereinbaren Sie bitte einen Termin, damit wir uns Zeit für Sie nehmen können. Wir freuen uns auf Ihr Interesse!

 

 

Ökumenischer Kindergarten „Schneckenhaus“ in Büchel

 

Büchel

Alte Schule 4

53809 Ruppichteroth

Telefon: 02295-1274

E-Mail-Adresse: kgbuechel@gmx.de

Ansprechpartnerin: Frau Gabriele Fuchs

 

Wir sind eine eingruppige Kindertageseinrichtung mit einer altersgemischten Gruppe für

20 Kinder von 2 bis 6 Jahren. Wir bieten eine Öffnungszeit von 7.00 bis 14.00 Uhr an.

Unsere Einrichtung mit ihrem großen Außengelände befindet sich in einer alten Schule.

Das Haus ist insgesamt so modernisiert und gestaltet, dass die Kinder es mit viel Auf-

forderungscharakter erleben. Im „Schneckenhaus“ gibt es viele unterschiedliche Räum-

lichkeiten, die den individuellen Bedürfnissen der Kinder entsprechen.

Seit Januar 2013 sind wir ein zertifizierter Gesundheitskindergarten KITA Vital

(www.kivi-ev.de) Das heißt, wir praktizieren Gesundheitsförderung, indem wir Gesund-

heit und Bildung als übergreifendes Thema in unseren täglichen Spiel-, Lern- und Arbeits-

alltag integrieren. Unser Ziel ist es, die Kinder und Eltern in Bezug auf ausreichende

Bewegung, Ruhe und Entspannung sowie eine gesunde Ernährung zu sensibilisieren.

Lernen braucht Bewegung. Bewegung fördert Körper und Geist, Wahrnehmung und

Koordination. Aber Kinder brauchen auch Möglichkeiten und Unterstützung, um zur Ruhe

zu kommen. So können Entspannungsgewohnheiten von klein auf die Weichen fürs Leben

stellen. Und eine ausgewogene Ernährung ist die optimale Grundlage für eine gute Ent-

wicklung und das Wohlbefinden eines jeden Kindes.

Neugierig geworden? Dann schauen Sie nach Absprache gerne bei uns herein!

 

 

 

 

Ökumenisches Familienzentrum „Unter´m Regenbogen“ in Ruppichteroth

                                                          

Am Kindergarten 4

53809 Ruppichteroth

Telefon-Nr.: 02295-1230

E-Mail-Adresse: leitung@oekumenisches-familienzentrum.de

Leitung: Frau Birgit Kerstgens

Internet: www.oekumenisches-familienzentrum.de

Das Ökumenische Familienzentrum „Unter´m Regenbogen“ bietet Betreuungsmöglichkeiten in der Zeit von 7.00 Uhr bis 16:00 Uhr für 111 Kinder im Alter von einem Jahr bis zum Schuleintritt in sechs Gruppen an. Die Jüngsten werden in einer kleinen Gruppe liebevoll    betreut und die Älteren erfahren eine besondere Förderung, die sie gut auf die Schulzeit      vorbereitet. Zusätzlich zu unseren U3 und Ü3 Gruppen haben wir eine Gruppe mit 15 Kindern, davon vier Kinder in Einzelintegration. In unserem Familienzentrum erfahren die Kinder zum einen eine optimale und individuelle Betreuung, Förderung (verschiedene  Therapieangebote sind vor Ort, wie die Frühförderstelle Much, eine Logopädin und eine Ergotherapeutin) und Erziehung. Zum anderen sollen aber auch Eltern und Familien verschiedene Bildungs-, Beratungs- und Freizeitangebote in Anspruch nehmen können. Seit August 2014 sind wir plusKiTa, d.h., dass wir Kinder mit einem zusätzlichen Förderbedarf im Bereich Sprachentwicklung durch qualifiziertes Fachpersonal fördern und unterstützen.

Gemeinsam mit den Kindern bewältigen wir den Alltag in unserer Einrichtung und beziehen die Kinder in Projekte, Angebote, Festgestaltung und vieles mehr mit ein. Durch Mitbestimmung in Kinderbesprechung und Kinderparlament und durch Eigenverantwortung für sich selbst und die Gemeinschaft, wachsen sie in ihrem Tun und und ihrer Selbstständigkeit.

Eine Anmeldung während unserer Öffnungszeiten ist jederzeit möglich. Bitte vereinbaren      Sie hierzu einen Termin, damit wir Ihnen und Ihrem Kind in aller Ruhe die Einrichtung       zeigen können.

Wir freuen uns auf Sie und Ihr Kind!

 

 

Ökumenischer Kindergarten „Spatzennest“ in Schönenberg

 

Schönenberg

Auf der Burghardt 7

53809 Ruppichteroth

Telefon: 02295-2137

E-Mail: oekumenischekita-schoenenberg@t-online.de

Homepage: www.oekumenische-kita-spatzennest.de

Leitung: Doris Heimann, Anja Zeuner

 

Die  „Ökumenische Kita Spatzennest“ ist eine dreigruppige Einrichtung  am Ortsrand von Schönenberg gelegen.

Derzeit betreuen wir mit 12 pädagogischen Fachkräften 52 Kinder im Alter von einem Jahr bis zum Schuleintritt.

 

 

 

Unser pädagogisches Konzept beruht in erster Linie auf den Schwerpunkten Bewegung,    religiöse Erziehung und Förderung der Kommunikationsfähigkeit. Die beiden Regelgruppen sind als Funktionsräume (Konstruktions- und Kreativbereich) eingerichtet und geben den Kindern Raum zur Entfaltung ihrer Kreativität und machen Selbstbildungsprozesse möglich.

Unsere jüngsten Kinder (1 bis 3 Jahre) werden in einer separaten U3 Gruppe ihren besonderen Bedürfnissen entsprechend betreut.

 

Unser naturnahes, großzügig gestaltetes Außengelände bietet  Raum für die körperliche,          geistige und seelische Entwicklung unserer Kinder.

Eine Vielzahl verschiedener Spielgeräte, die individuell genutzt werden können und viele Gelegenheiten zum Klettern, Springen, Balancieren, Kriechen, Laufen, Rutschen sowie Schaukeln geben, steht unseren Kindern zur Verfügung. Es gibt viele Bäume und Sträucher, die zum Klettern und Verstecken anregen.

Erweitert werden die Spielmöglichkeiten durch den unmittelbar an das Kita-Gelände an-    grenzenden Wald, der zu Ausflügen und Naturerfahrungen einlädt.

 

Wir arbeiten mit dem Frühförderzentrum Much zusammen, sodass Kinder mit besonderem Förderbedarf in unserer Einrichtung therapeutisch betreut werden können (z.B. Ergotherapie und Logopädie).

 

Unsere Öffnungszeiten sind  Montag bis Freitag von 7.00 Uhr bis 16.00 Uhr und umfassen Betreuungszeiten von 35 oder 45 Wochenstunden.

 

Gerne können Sie uns besuchen, um sich persönlich ein detailliertes Bild von unserer Einrichtung zu machen. Bitte vereinbaren Sie dazu einen Termin mit uns.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Arbeitskreis „Flüchtlingshilfe Ruppichteroth“

 

Wie schon mitgeteilt, möchten wir an dieser Stelle über verschiedene Aspekte des Lebens der Flüchtlinge in Ruppichteroth informieren. Frau Lilo Piontek hat mit 3 unserer Asylanten über die Wege und Gründe ihrer Flucht besprochen

und zusammengefasst

 

Heutiges Thema:

 

Wer hat Angst vorm schwarzen Mann?

 

Unter schwierigsten Umständen, wie wir westliche Wohlstandsbürger sie uns nur sehr schwer vorstellen können, verlief die Reise unserer Flüchtlinge aus Somalia, Ghana und Mali nach Deutschland ins vermeintliche  „Paradies“.

Die Gründe, warum sie ihre Heimatländer unter Lebensgefahr verlassen haben, sind hinreichend bekannt: Niemand ist dort mehr seines Lebens sicher und niemand kann dort in Frieden leben.

Viele der Flüchtlinge sind über Libyen und das Mittelmeer zu uns gekommen. Abdi (Name geändert)  war 18 Monate unterwegs: Nach der 3-monatigen Höllenfahrt mit dem Auto von Somalia über Äthiopien und Sudan durch die Wüste Sahara erreichte er Tripolis in Libyen in der Hoffnung, dort eine Schiffspassage nach Europa zu bekommen. Stattdessen kam er ohne Angabe von Gründen ins Gefängnis, wo er 9 Monate unter übelsten Lebensbedingungen verbrachte, bis seine Mutter die geforderte Summe von 1800 Dollar zahlen konnte, um ihn frei zu kaufen.

Es folgte die Überfahrt auf einem überfüllten Seelenverkäufer nach Sizilien. Im Gegensatz zu vielen seiner Leidensgenossen hatte er Glück: Sein Boot kenterte nicht und er wurde nicht über Bord geworfen, und so erreichte er Sizilien nur mit dem, was er auf dem Leibe trug.

Jetzt wohnt er in Ruppichteroth und lernt Deutsch, um möglichst schnell hier Fuß fassen und arbeiten zu können. Allerdings ist die deutsche Sprache sehr schwer und wir brauchen viel Geduld. Inzwischen läuft ihm die Zeit davon.

Dabei hat er noch bessere Voraussetzungen als seine Mitschüler Ali und Hassan (beide Namen geändert) , die Analphabeten sind, denn er ist in Somalia immerhin 2 Jahre lang zur Schule gegangen und kann lesen, schreiben und rechnen.

 

Ganz anders war es bei Ali  aus Ghana, Analphabet :

Seine Mutter war die 2. von den 4 Frauen seines Vaters, der eine Baumwollfarm führte. Nach dem Tod des Vaters kam es zu einem so heftigen Erbstreit der Hinterbliebenen, dass ihm seine Mutter riet, nach Europa zu gehen. Auch er durchquerte die Sahara in einem Bus, was mehrere Wochen dauerte. Ebenso wie Abdi kam er in Tripolis ins Gefängnis  und wurde erst freigelassen, als seine Mutter ihn freikaufte und ihn gleichzeitig bat, wieder nach Ghana zurück zu kommen. Das Lösegeld besorgte sie sich durch den Verkauf einer Kuh. Doch bevor Ali sich auf den Weg zurück nach Hause machen konnte, wurde er erneut gefangen genommen. Ihm gelang die Flucht  und überstürzt stieg er in einen Bus mit anderen Flüchtlingen ein, ohne zu wissen, wohin er fuhr. So fand er sich plötzlich auf einem Boot wieder, das ihn nach Sizilien brachte, wo er auf das freundlichste empfangen wurde. Man gab ihm zu essen und zu trinken und versicherte ihm, dass er nun in Sicherheit sei, in Europa, wo man keine Angst mehr vor Verfolgung haben müsse. Es dauerte einige Zeit, bis er sich von den Strapazen der Reise erholt hatte. Inzwischen konnte er Kontakt zu seiner Mutter aufnehmen, die ihm nochmals Geld schickte. Davon kaufte er sich eine Fahrkarte und stieg in einen Zug, von dem er nicht wusste, wohin er fuhr, denn weder konnte er lesen noch die Sprache verstehen. Dieser Zug brachte ihn nach Deutschland. Insgesamt hatte ihn dieses Unternehmen 7000 US-Dollar gekostet.

 

 

Hassan, Analphabet  aus Mali brauchte ganze 2 Jahre, bis er Deutschland erreichte. Nach seinen Aussagen tyrannisierten die Dschihaddisten die Bevölkerung seines Heimatlandes dermaßen, dass er keine Lebensperspektive mehr dort sah. Als sie ihn rekrutieren wollten, lief er weg.  Mit dem Bus fuhr er durch die Sahara bis nach Marokko, von wo aus er per Flugzeug in die Türkei gelangte. Sein Weg führte ihn große Strecken zu Fuß über Griechenland, Mazedonien, Kosovo, Montenegro  und Serbien nach Ungarn und von dort über Österreich nach Deutschland. Oft musste er bei winterlichen Temperaturen im Freien übernachten. Serbien hat er in besonders schlechter Erinnerung, denn dort wurden er und die anderen Flüchtlinge von den Polizisten aus dem Bus geholt, brutal verprügelt und ins Gefängnis gesteckt, wo er mehrere Monate festsaß.

Damit sind der Schwierigkeiten aber noch nicht genug. Die Unkenntnis der deutschen Sprache und deutscher Verhaltensnormen bringt unsere Flüchtlinge hin und wieder in Misskredit: Was als Unhöflichkeit angesehen wird, beruht oft nur auf einem Missverständnis.

Was aber alle am dringendsten brauchen, ist eine Beschäftigung.

Vielleicht gibt es ja noch andere Menschen, die keine Berührungsängste haben und sich der Flüchtlinge annehmen möchten.                                   

 

           

Reicher Mann und armer Mann

standen da und sah´n sich an.

Armer Mann, der sagte bleich:

„Wär ich nicht arm, wärst du nicht reich.“

(Bert Brecht)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sprechstunden des Seniorenbüros

 

 

 

Sehr geehrte Seniorinnen und Senioren,

sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger mit Behinderungen!

 

Wir beraten Sie im Seniorenbüro über den Besuchs- und Begleitdienst, die Taschengeld-börse sowie über den Förderverein. Selbstverständlich können Sie auch mit Ihren anderen Fragen und Anliegen zu uns in die Beratungsstunden des Seniorenbüros kommen. Diese finden jeweils am 2. und 4. Donnerstag im Monat, in der Zeit von 10.00 bis 12.00 Uhr, im Rathaus in Schönenberg, Erdgeschoss Altbau, Zimmer 121, statt.


Sollten Sie keine direkte Möglichkeit haben gerade an diesen Donnerstagen zum Rathaus zu kommen, scheuen Sie sich nicht vorher anzurufen. Wir sorgen dafür, dass Sie ggf. abgeholt werden.
 

Während der Sprechstunden sind die ehrenamtlichen Beraterinnen und Berater des Arbeitskreises Senioren und behinderte Menschen unter der Telefonnummer 02295-4959 erreichbar. Sie können sich ebenfalls gerne über die E-Mail Adresse

seniorenbuero@ruppichteroth.de an das Beratungsteam wenden.

 

Folgende Sprechstunden sind vorgesehen:

 

Donnerstag, den 12. November 2015     10.00 – 12.00 Uhr.

Donnerstag, den 26. November 2015     10.00 – 12.00 Uhr.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bürgermeistersprechstunde am 19. November 2015 – Ich bin für Sie da!

 

An jedem dritten Donnerstag eines Monats – jeweils in der Zeit von 14.00 bis 17.00 Uhr – stehe ich für Fragen und Probleme der Bürgerinnen und Bürger, die sich auf das gemeindliche Geschehen beziehen, im persönlichen Gespräch zur Verfügung. Gerne komme ich auch mit Ihnen vor Ort ins Gespräch.

Zur Koordination der Sprechstunde bitte ich, die Termine unter der Telefonnummer 02295/4921 zu vereinbaren. Gleichzeitig bitte ich zur Vorbereitung des Termins, mir die Themen Ihrer Fragen, Anregungen und Hinweise vorab mitzuteilen. Ebenfalls besteht die Möglichkeit, mit mir die Gesprächstermine per E-Mail unter der Adresse buergermeister-sprechstunde@ruppichteroth.de abzustimmen.

Folgende weitere Sprechstunden sind vorgesehen:

Donnerstag, den 17. Dezember 2015,           14.00 – 17.00 Uhr.

Donnerstag, den 21. Januar 2016,                 14.00 – 17.00 Uhr.
 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bereitschaftsdienste

 

Polizei-Notruf                                        110

Polizeibezirksdienststelle                  02295/5425

(Sankt-Florian-Straße 8)                  

Bürgersprechstunde nach telefonischer

Vereinbarung unter der Rufnummer    0173/5624217

Feuerwehr- und Rettungsdienst:      112

Krankentransporte                                02241/19-222

 

GEMEINDEWERKE  RUPPICHTEROTH

  VER- UND ENTSORGUNGSBETRIEBE

 

Störfall – Telefon- Nummer

 

0800/ 7766655

 

Unter den o.g. Rufnummern erreichen Sie den Notdienst der Gemeindewerke Ruppichteroth für die öffentliche Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung der Gemeinde Ruppichteroth über die Leitstelle des Aggerverbandes

 

NOTDIENST  DES  RWE

 

Bei Stromausfall im Versorgungsnetz erreichen Sie den Störungsdienst der RWE Energie AG

unter der Telefon – Nr.                    0800/4112244

 

Notruf-Nummer der Rhenag           0180/2484848

 

Ärztlicher Bereitschaftsdienst für die Gemeinde Ruppichteroth

 

In der sprechstundenfreien Zeit erreichen Sie den ärztlichen Bereitschaftsdienst aller Fachrichtungen für den Rhein-Sieg-Kreis unter der

 

zentralen Rufnummer   116 117

 

Bei lebensbedrohenden Zwischenfällen und Unfällen:                                   112

 

ZAHNÄRZTE des rechtsrheinischen Rhein-Sieg-Kreises

 

            Telefonischer Ansagedienst zum zahnärztlichen Notdienst: 01805-986700

 

Die Notfalldienstzentrale für den gesamten rechtsrheinischen RSK ist folgendermaßen besetzt:

-           wöchentlich von 18.00 Uhr bis 08.00 Uhr des darauffolgenden Morgens,

-           mittwochs von 13.00 Uhr bis zum nächsten Morgen 08.00 Uhr,

-          freitags von 14.00 Uhr bis zum nächsten Morgen 08.00 Uhr und

-           an Samstagen, Sonntagen, sowie an Feiertagen, ganztägig.

 

INFORMATIONSZENTRALE FÜR VERGIFTUNGSFÄLLE

Universitätsklinik Bonn, Telefon-Nr.: 0228-19240

 

APOTHEKEN-NOTDIENST:

 

Die nächsten 4 notdienstbereiten Apotheken für den Standort: Ruppichteroth, vom 07.11.2015 bis 13.11.2015

Samstag, 7. November 2015
Bröltal-Apotheke OHG, Brölstr. 6, 53809 Ruppichteroth, 02295/5171
Homburgische Apotheke, Hauptstr. 54, 51588 Nümbrecht, 02293/6723
Apotheke am Europaplatz, Europaplatz 6, 53721 Siegburg, 02241/61333
Apotheke Bergischer Hof, Kaiserstr. 35, 51643 Gummersbach, 02261/23390

Sonntag, 8. November 2015

Siegtal-Apotheke, Siegtalstr. 34, 51570 Windeck (Herchen), 02243/2503
Adler-Apotheke, Bielsteiner Str. 117, 51674 Wiehl (Bielstein), 02262/72150
Marien-Apotheke, Bonner Str. 81, 53773 Hennef, 02242/2714
Stallberg-Apotheke, Zeithstr. 311, 53721 Siegburg (Stallberg), 02241/385980

Montag, 9. November 2015
St. Laurentius-Apotheke, Auf der Niedecke 4, 51570 Windeck (Dattenfeld), 02292/2340
Burg-Apotheke, Dr.-Wirtz-Str. 3, 53804 Much, 02245/91650
Dorotheen-Apotheke, Frankfurter Str. 56a, 53773 Hennef, 02242/82943
Apotheke am Markt, Markt 7, 51766 Engelskirchen (Ruenderoth), 02263/96180

Dienstag, 10. November 2015
Adler-Apotheke OHG, Rathausstr. 25, 51570 Windeck (Rosbach), 02292/5058
Bergische Apotheke, Bielsteiner Str. 111, 51674 Wiehl (Bielstein), 02262/2010
Linden-Apotheke, Hauptstr. 55, 53797 Lohmar, 02246/4380
Wilhelm-Apotheke, Wilhelmstr. 68, 53721 Siegburg, 02241/65950

Mittwoch, 11. November 2015
Markt-Apotheke, Am Markt 7, 53783 Eitorf, 02243/80088
Die Linden-Apotheke, Zeithstr. 109, 53819 Neunkirchen-Seelscheid, 02247/97510
Linden-Apotheke, Oberwiehler Str. 53, 51674 Wiehl (Oberwiehl), 02262/93535
Viktoria-Apotheke, Dieringhauser Str. 99, 51645 Gummersbach (Dieringhausen), 02261/77297

Donnerstag, 12. November 2015
Alte Schulz'sche Apotheke, Marktplatz 3, 53783 Eitorf, 02243/2214
Max und Moritz Apotheke, Hauptstr. 8, 53819 Neunkirchen (Seelscheid), 02247/300707
Löwen-Apotheke, Wülfringhausener Str. 1-5, 51674 Wiehl, 02262/93308
Agger-Apotheke, Königstr. 6, 51645 Gummersbach (Dieringhausen), 02261/98450

Freitag, 13. November 2015
Die Bären Apotheke, Nümbrechter Str. 7b, 51545 Waldbröl, 02291/4640
Medica Apotheke im Ärztehaus, Marie-Juchacz-Str. 2, 51645 Gummersbach, 02261/8175633
Malteser-Apotheke, Frankfurter Str. 72, 53773 Hennef, 02242/81234
Linden-Apotheke OHG, Waldbröler Str. 65, 51597 Morsbach, 02294/900401

 

LEUCHTTURM

Beratungsstelle für Alzheimer und andere Demenzerkrankungen

 

Caritasverband für den Rhein-Sieg-Kreis e.V.

Wilhelmstraße 155-157, 53721 Siegburg

Telefon: 02241/1209-0

Fax: 02241/1209-195

 

Homepage der Beratungsstelle „Leuchtturm“ des Caritasverbandes für den Rhein-Sieg-Kreis e.V.

www.caritas-rheinsieg.de

 

Ansprechpartnerinnen:

Jutta Fellmy, Tel.: 02241/1209305

E-mail: jutta.fellmy@caritas-rheinsieg.de

 

Doris Steubesand, Tel.: 02241/1209-311

E-mail: doris.steubesand@caritas-rheinsieg.de

 

Multiple Sklerose

DMSG Betroffenen-Berater

Uwe Stommel – DMSG Betroffenen-Berater

Tel.: 02295-902118

e-mail: Uwe.Stommel@online.de

Michael Wendel – DMSG Betroffenen-Berater

Tel.: 02243-80373

e-mail: mianwe@t-online.de

www.mskreis-ruppichteroth.de

 

  Drogen-Suchthilfen

 

1.

Suchtkrankenhilfe des Caritasverband für den Rhein-Sieg-Kreis e.V.

Ansprechpartner: Herr Pöplau

Tel.-Nr. (02241) 1209-302

2.

Diakonisches Werk Siegburg Drogenhilfe

-Zentrale und Beratungsstelle-

Ansprechpartner: Herr Wolf

Tel.-Nr.: 02241/66656

3.

Kommissariat Kriminalprävention/ Opferschutz Siegburg

Herr Seeger

Tel.-Nr.: 02241/541-4715

4.

Kriminalkommissariat 41 Siegburg

Ansprechpartner: Herr Krist

Tel.-Nr.: 02241/541-4411

 

Weitere Informationen sind im Rathaus, Tel.-Nr.: 02295/4925, erhältlich.

 

 

                  SOZIALPSYCHIATRISCHES ZENTRUM

 

Sozialpsychiatrisches Zentrum Eitorf/Siebengebirge

 

Beratungs- und Betreuungszentrum Eitorf, Spinnerweg 51-54, 53783 Eitorf
Telefon:               02243/84758-0    

Fax :                    02243/84758-11  

Beratungszeiten:
nach Vereinbarung !


Tagesstätte & Kontaktstelle:

Siegstrasse 16, 53783 Eitorf

Telefon:       02243/82670

Fax:             02243/842794

 

Öffnungszeiten:
montags         11.30 h – 14.30 h: Brunch, Offene Angebote
donnerstags   15.00 h - 19.00 h: Offener Treff

Jeden 2. Samstag  9.30 Uhr -12.00 Uhr

( Möglichkeit zum gemeinsamen Frühstück )

      

 

Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“

Das Hilfetelefon ist das erste Beratungsangebot in Deutschland, das barrierefrei, kostenlos und vertraulich rund um die Uhr erreichbar ist. Die mehr als 60 Fachberaterinnen sind wie folgt erreichbar:

Telefon: 08000 116 016 sowie

über Chat und E-Mail auf der Website www.hilfetelefon.de.

Sie unterstützen jedoch nicht nur gewaltbetroffene Frauen, sondern beraten auch Familienmitglieder, Freunde und Fachkräfte. Jederzeit können Dolmetscherinnen für 15 Sprachen zugeschaltet werden.

 

 

Sprechstunden der Sozialarbeiter des Jugendhilfezentrums Neunkirchen-Seelscheid,

zuständig für die Gemeinde Ruppichteroth

 

Seit dem 1. Oktober 2012 sind für die Gemeinde Ruppichteroth zwei neue Bezirkssozialarbeiter des Jugendhilfezentrums Neunkirchen-Seelscheid tätig.

Frau Wagner ist für Ruppichteroth Zentrum sowie für die Ortsteile Harth, Köttingen und Oeleroth zuständig, Frau Schlüssel für Schönenberg und Winterscheid.

Die Sprechstunde von Frau Wagner findet donnerstags in der Zeit von 14:00 - 15:00 Uhr in den Räumlichkeiten des Ökumenischen Familienzentrums „Unter`m Regenbogen“, Am Kindergarten 4, statt.

Die Sprechstunde von Frau Schlüssel ist donnerstags von 14:00 - 15:00 Uhr im Rathaus in Schönenberg. Außerhalb der Sprechstunde sind die Mitarbeiter des Jugendhilfezentrums unter folgenden Rufnummern zu erreichen:

Frau Wagner: 02247/9215-5518,

Frau Schlüssel: 02247/9215-5528.

 

Außerhalb dieser Sprechzeiten und der Öffnungszeiten des Jugendhilfezentrums steht für dringende Meldungen in Sachen Kindeswohl die Feuer- und Rettungsleitstelle unter der Ruf-Nr. 112 zur Verfügung

 

 

N e u b ü r g e r b e a u f t r a g t e r

 

Persönlicher Ansprechpartner für alle Zugewanderten ist der Neubürgerbeauftragte des Rhein-Sieg-Kreises, Ludwig Neuber. Er bietet nach telefonischer Vereinbarung

Sprechstunden an. Termine können mit ihm telefonisch unter der Rufnummer 02295/902318 oder 0160/8230810 oder per E-Mail an ludwig@neuber.de vereinbart werden. Der Kontakt kann auch über das Kommunale Integrationszentrum des Rhein-Sieg-Kreises, - Der Landrat -, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg, Telefon 02241 /13-2107, E-Mail: integration@rhein-sieg-kreis.de hergestellt werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Ruppichteroth

 

 

Der Entwurf der Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Ruppichteroth für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 liegt während der Dauer des Beratungsverfahrens durch den Rat in der Zeit vom 09. November 2015 bis 03. Dezember 2015 montags bis freitags von 8.30 Uhr – 12.00 Uhr sowie dienstags von 14.00 Uhr – 17.00 Uhr und donnerstags von 14.00 Uhr -

18.00 Uhr bei der Gemeindeverwaltung (Zimmer 229) öffentlich aus. Einwendungen von Einwohnern oder Abgabepflichtigen gegen diesen Entwurf können in der Zeit vom

13. November 2015 bis einschl. 02. Dezember 2015 erhoben werden. Die Einwendungen sind schriftlich bei dem Bürgermeister, 53809 Ruppichteroth, Schönenberg, Rathausstraße 18, zu erheben oder im Rathaus, Zimmer 229, zur Niederschrift zu erklären.

 

Über Einwendungen, die von Einwohnern oder Abgabepflichtigen erhoben werden, beschließt der Rat der Gemeinde in öffentlicher Sitzung.
 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verfügung

 

 

Amtliche Bekanntmachung

 

 

Inkrafttreten und Offenlegung der 2. Erweiterung der Satzung gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 des Baugesetzbuches (BauGB)  für die Ortslage Hänscheid

 

 

Aufgrund des § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 Baugesetzbuches (BauGB) vom 23.09.2004 (Bundesgesetzblatt (BGBl I S. 2414) in Verbindung mit §§ 7 und 41 Abs. 1 f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (Gesetz- und Verordnungsblatt (GV NW) S. 666), hat der Rat der Gemeinde Ruppichteroth in seiner Sitzung am 15.10.2013 folgende 2. Änderung der Satzung beschlossen:

 

 

§ 1

 

Die Grenzen der Satzung vom 23.08.1991 werden unter Einbeziehung einer Außenbereichsfläche gemäß der Eintragung in dem als Anlage 1 beigefügten Lageplan erweitert. Der Lageplan ist Bestandteil dieser Satzung. 

 

 

§ 2

 

Für den Satzungsbereich werden gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 20 in Verbindung mit § 25a BauGB folgende Ausgleichsmaßnahmen getroffen:

 

Die Festsetzungen beziehen sich auf die Maßnahme 1 (M 1) und Ausgleichsmaßnahme 1 (A 1) gemäß Darstellung und Abgrenzung im Landschaftspflegerischen Fachbeitrag.

 

Maßnahme 1 (M 1): Pflanzung einer freiwachsenden Strauchhecke

 

Entlang der Plangebiets-/Grundstücksgrenze ist ein 3 m breiter Pflanzstreifen flächendeckend mit lebensraumtypischen Sträuchern der Pflanzenauswahlliste 1 zu pflanzen. Es sind mind. zwei Arten zu pflanzen. Die Pflanzung ist als einreihige Strauchhecke vorzunehmen, der Pflanzabstand von Strauch zu Strauch darf 1 m Abstand nicht überschreiten.

 

Pflegemaßnahmen:

 

Für die Gehölze sind für mindestens drei Jahre Anwuchs- und Bestandspflegemaßnahmen gem. DIN 18919 nach erfolgter Fertigstellungspflege durchzuführen. Dazu gehören insbesondere der Ersatz abgestorbener Pflanzen, das Kleinhalten von Wildkrautbewuchs (Verbot chemischer Mittel), ein differenzierter Pflegeschnitt (nicht im Sinne eines radikalen Rückschnittes), eine Überprüfung der Verankerung und ein ausreichendes Wässern. Pflanzenausfälle sind art- und funktionsgerecht zu ersetzen.

Es ist ein Schutz vor Wildverbiß sicherzustellen. Sämtliche Anpflanzungen sind nachhaltig zu erhalten und zu pflegen. Gegebenenfalls sind Nachbesserungen durchzuführen, um Pflanzenausfälle art- und funktionsgerecht zu ersetzen. Erst die Dauerhaftigkeit der Anpflanzungen sichert die ökologische und landschaftsgestalterische Wirksamkeit.

 

Ausgleichsmaßnahme 1 (A1): Abzäunung der Intensiv-Weide und Grünlandextensivierung sowie Anpflanzung von acht Laubbäumen

 

Die Fläche (Gemarkung Velken, Flur 1, Flurstück 28 teilw. und 27 teilw.) ist abzuzäunen, aus der intensiven Beweidung zu nehmen und durch nachfolgend aufgeführte Bewirtschaftungsauflagen zu extensivieren.

 

Bewirtschaftungsauflagen Grünland gemäß Rahmenrichtlinien Vertragsnaturschutz (naturschutzgerechte Bewirtschaftung von Grünland):

 

Mahdnutzung

  • zweischürige Mahd pro Jahr, die 1. Mahd muss jährlich in der Zeit vom 15.06. bis 01.09. erfolgen, danach Mahd oder/und Weidenutzung möglich
  • das Mähgut ist zu entfernen
  • keine Düngung mit chemisch-synthetischen Düngern, keine Gülle, Jauche oder Mist
  • Pflegemaßnahmen (z. B. Abschleppen, Nachmahd) sind i. d. Zeit vom 01.04. bis 15.06./01.07. nicht erlaubt
  • keine chemisch-synthetischen Pflanzenbehandlungsmittel
  • kein Grünlandumbruch
  • keine Ab- bzw. Zwischenlagerung von z. B. Düngemitteln (Mist, Kalk o.ä.) oder org. Abfall (Schnittgut, altes Heu/Silage o.ä.)

 

Auf der Ausgleichsfläche A1 sind gemäß Planeintrag der Karte 2 acht Laubbäume gemäß Pflanzenauswahlliste 2 zu pflanzen und dauerhaft zu erhalten.

 

Zeitliche Umsetzung und Pflegemaßnahmen:

 

Die Ausgleichsmaßnahmen sind in der nächsten Pflanzperiode nach Abschluss von Hochbaumaßnahmen, d. h. spätestens jedoch 1 Jahr nach Bauabnahme, durchzuführen.

Für die Gehölze sind für mindestens drei Jahre Anwuchs- und Bestandspflegemaßnahmen gem. DIN 18919 nach erfolgter Fertigstellungspflege durchzuführen. Pflanzenausfälle sind art- und funktionsgerecht zu ersetzen. Es ist ein Schutz vor Wildverbiß sicherzustellen. Sämtliche Anpflanzungen sind dauerhaft zu erhalten und zu pflegen. Gegebenenfalls sind Nachbesserungen durchzuführen.

 

 

§ 3

 

Die 2. Änderung der Satzung tritt mit ihrer Bekanntmachung im Amts- und Mitteilungsblatt für die Gemeinde Ruppichteroth in Kraft.

 

HINWEISE:

 

 

Kampfmittel:

 

Der Bezirksregierung Düsseldorf, Kampfmittelbeseitigungsdienst (KBD), liegen keine Hinweise auf das Vorhandensein von Kampfmitteln vor. Eine Garantie für Kampfmittelfreiheit kann gleichwohl nicht gewährt werden. Generell sind Bauarbeiten sofort einzustellen sofern Kampfmittel gefunden werden. In diesem Fall ist die zuständige Ordnungsbehörde, das KBD oder die nächstgelegene Polizeidienststelle unverzüglich zu verständigen.

Erfolgen zusätzliche Erdarbeiten mit erheblichen mechanischen Belastungen wie Rammarbeiten, Pfahlgründungen etc. wird eine Sicherheitsdetektion empfohlen.

 

 

Pflanzenauswahlliste 1: Lebensraumtypische Sträucher

 

Sträucher: 2 x verpflanzte Sträucher, 3 - 4 Triebe., 60 – 100 cm ohne Ballen

Wilde Berberitze

Berberis vulgaris

wenig

Kornelkirsche

Cornus mas

wenig

Blutroter Hartriegel

Cornus sanguinea

wenig

Haselnuss

Corylus avellana

einzeln

Eingriffliger Weißdorn

Crataegus monogyna

 

Europ. Pfaffenhütchen

Euonymus europaeus

 

Gem. Liguster

Ligustrum vulgare

 

Rote Heckenkirsche

Lonicera xylosteum

 

Schlehe = Schwarzdorn

Prunus spinosa

 

Kreuzdorn

Rhamnus cathartica

wenig

Faulbaum

Rhamnus frangula

 

Wein-Rose

Rosa rubiginosa

 

Wolliger Schneeball

Viburnum lantana

 

Gemeiner Schneeball

Viburnum opulus

 

 

 

Pflanzenauswahlliste 2: Laubbäume

 

Einzelbäume , Hochstamm, 3 x v, 12-14 cm, m. B.

Acer campestre

Feld-Ahorn

Carpinus betulus

Hainbuche

Prunus avium

Vogel-Kirsche

Sorbus aucuparia

Eberesche

Tilia cordata/ platyphyllos

Winter-/ Sommerlinde

Quercus robur

Stiel-Eiche

Quercus petraea

Traubeneiche

 

 

 

 

 

 

Bekanntmachungsanordnung

 

Ich bestätige hiermit, dass der Wortlaut der Satzung mit dem Satzungsbeschluss vom 15.10.2013 übereinstimmt und die Vorschriften der Bekanntmachungsverordnung gemäß § 2 Absatz 1 und 2 BekanntmVO NRW entsprechend beachtet wurden.

Die Satzung wird hiermit gemäß § 10 (3) BauGB bekannt gemacht.

 

Die Satzung, nebst Lageplan, und die Begründung können während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus in Schönenberg, Rathausstraße 18, Zimmer 106

 

 

montags bis freitags

von

08.30 Uhr bis 12.00 Uhr

dienstags

von

14.00 Uhr bis 17.00 Uhr

donnerstags

von

14.00 Uhr bis 18.00 Uhr

 

 

von jedermann eingesehen werden. Jedermann kann über den Inhalt der Satzung Auskunft verlangen.

 

 

Rechtsbehelf

 

A.) Hinweis nach § 44 BauGB:

Sind durch die Satzung die in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten, kann der Entschädigungsberechtigte Entschädigung verlangen. Er kann die Fälligkeit seines Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt. Der Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.

 

B.) Hinweis gemäß § 215 BauGB:

Gemäß § 215 BauGB wird darauf hingewiesen, dass

  1. eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 beachtliche Verletzungen der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
  2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
  3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs

 

unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

 

C.) Hinweis gemäß § 47 VwGO:

Nach § 47 Abs. 2a Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ist der Antrag einer natürlichen oder juristischen Person, der einen Bebauungsplan oder eine Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 und 3 oder § 35 Abs. 6 des Baugesetzbuchs zum Gegenstand hat (Normenkontrollantrag), unzulässig, wenn die den Antrag stellende Person nur Einwendungen geltend macht, die sie im Rahmen der öffentlichen Auslegung (§ 3 Abs. 2 des Baugesetzbuchs) oder im Rahmen der Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit (§ 13 Abs. 2 Nr. 2 und § 13a Abs. 2 Nr. 1 des Baugesetzbuchs) nicht oder verspätet geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können, und wenn auf diese Rechtsfolge im Rahmen der Beteiligung hingewiesen worden ist.

 

D.) Hinweis gemäß § 7 GO NRW:

Nach § 7 Abs. 6 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) kann die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes gegen Satzungen nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn

  1. eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
  2. die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekanntgemacht worden,
  3. der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet, oder
  4. der Form- und Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

 

Die Satzung, Ort und Zeit der Auslegung sowie die auf Grund des BauGB, der VwGO sowie der GO NRW erforderlichen Hinweise werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.

 

Mit dieser Bekanntmachung tritt die 2. Erweiterung der Satzung gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB für die Ortslage Hänscheid in Kraft.