Nachrichten

 

- Kreisstraße zwischen Hennef-Adscheid und Bierth
- Kindern ein Zuhause geben
- Neuer Fahrzeugschein bei der Vergabe von Kurzzeitkennzeichen
- Rhein-Sieg-Kreis richtet zusätzliche OGS-Gruppen ein
- Warnsirenen im Rhein-Sieg-Kreis heulen zur Probe
- Förderangebote des Landes nutzen
- „Vorhang auf“ für das Theater- und Künstlerfestival

Kreisstraße zwischen Hennef-Adscheid und Bierth soll bald fertig gestellt werden  

Rhein-Sieg-Kreis (hei) – Jetzt soll er bald starten: der Lückenschluss auf der Kreisstraße (K) 36 zwischen Hennef-Adscheid und Hennef-Bierth.

Die Vergabe zu diesen Straßenbauarbeiten beschlossen jetzt die Mitglieder des Kreisausschusses des Rhein-Seig-Kreises in ihrer Sitzung am 23. März.

Nachdem 1999 bereits die Ortslage Adscheid ausgebaut wurde, fehlte noch die Verbindung nach Bierth. „Mit dem Bau der etwa ein Kilometer langen Teilstrecke kann voraussichtlich Anfang Mai begonnen werden“, stellt Dr. Mehmet Sarikaya, Leiter des Planungsamtes des Rhein-Sieg-Kreises in Aussicht.

Die Teilstrecke wird auf einer Breite von 5,50 Meter einspurig ausgebaut; jeweils beide Spuren erhalten ein befahrbares Bankett von einem Meter Breite.     

Die Kosten betragen rund 570.000 Euro. Davon werden 60 Prozent aus Landesmitteln nach den Zuwendungen zur Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur im Straßenraum in den Städten und Gemeinden Nordrhein-Westfalens gemäß der Förderrichtlinien für den kommunalen Straßenbau (FöRi-kom-Stra), also rund 340.000 Euro, gefördert; die restlichen 40 Prozent, rund 230.000 Euro, finanziert der Kreis.    

Sobald der Bau beginnt werden nähre Informationen zur Verkehrslenkung erfolgen.

 

 

 

 

Kindern ein Zuhause geben – Infoabend für Pflegeeltern in Siegburg

Rhein-Sieg-Kreis (ke) – Nicht immer können Kinder in „ihrer Familie“ aufwachsen. Sie brauchen dann ein neues Zuhause – manchmal nur für kurze Zeit, aber häufig auch auf Dauer. Für diese verantwortungsvolle und wichtige Aufgabe sucht die Kooperationsgemeinschaft Vollzeitpflege der rechtsrheinischen Jugendämter im Rhein-Sieg-Kreis geeignete Pflegeeltern!

Das können sowohl Familien, Paare oder auch Einzelpersonen sein, die Kinder mögen, gerne mit ihnen zusammenleben und ihnen Geborgenheit und Sicherheit bieten. Sie sollten Zeit, Geduld und Verständnis für die besondere Lebenssituation eines Pflegekindes aufbringen können und zu einer offenen Zusammenarbeit bereit sein.

Wer darüber nachdenkt oder sich bereits vorstellen kann, ein Kind ein Stück auf seinem Lebensweg zu begleiten, ihm ein Zuhause auf Zeit oder Dauer zu geben, den lädt die Kooperationsgemeinschaft am Mittwoch, 22. April 2015, um 19:30 Uhr zu einer Infoveranstaltung in die Räume des Katholischen Familienzentrums Sankt Servatius in Siegburg (Bergstraße 31) ein.

Interessenten erhalten hier Auskunft über die Voraussetzungen für eine Pflegeelternschaft, die notwendige Schulung und Qualifizierung sowie über Unterstützungsangebote.  Außerdem bekommen sie Informationen, welche Erfahrungen die Kinder haben, aber auch welche Rechte und Pflichten es zu berücksichtigen gilt. Der Abend bietet die Möglichkeit, sich einmal unverbindlich mit dem Thema zu befassen und lässt genügend Raum für Fragen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer.

Fragen rund um das Thema „Pflegeeltern“ beantwortet Nicole Frohberg, Fachberaterin für Fach- und Vollzeitpflege im Kreisjugendamt, unter der Rufnummer 02241/9581269 oder per E-Mail an nicole.frohberg@rhein-sieg-kreis.de.

Der Kooperationsgemeinschaft Vollzeitpflege der rechtsrheinischen Jugendämter im Rhein-Sieg-Kreis gehören die Jugendämter der Städte Bad Honnef, Hennef, Königswinter, Lohmar, Niederkassel, Sankt Augustin, Siegburg, Troisdorf und das Kreisjugendamt an.

 

 

 

 

Neuer Fahrzeugschein bei der Vergabe von Kurzzeitkennzeichen ab 01.04.2015

Rhein-Sieg-Kreis (hei) –   Ab 1. April 2015 wird bei der Vergabe von Kurzzeitkennzeichen ein neuer Fahrzeugschein ausgegeben.

„Kurzzeitkennzeichen sind dann nur noch für ein genau benanntes Fahrzeug erhältlich. Die Möglichkeit, ein beliebiges Fahrzeug in den Fahrzeugschein einzutragen, entfällt“, erklärt Dieter Siegberg, Leiter des Straßenverkehrsamtes des Rhein-Sieg-Kreises, die geänderte gesetzliche Regelung.

Anträge auf Kurzzeitkennzeichen sind bei dem Straßenverkehrsamt zu stellen, welches für den Wohnsitz oder den Standort des Fahrzeugs zuständig ist. Der Standort muss anhand eines Kaufvertrags oder einer Rechnung nachgewiesen werden.     

Bei der Beantragung eines Kurzzeitkennzeichens sind die Fahrzeugdokumente, Personalausweis oder Pass des Antragstellers und eVB-Nummer des Versicherers vorzulegen. In dem neuen Fahrzeugschein werden vollständig die Angaben zum Fahrzeughalter sowie zum Fahrzeug eingetragen. Die Fahrzeuge müssen einem genehmigten Typ entsprechen oder es muss eine Einzelgenehmigung erteilt sein.

Das Kurzzeitkennzeichen kann wie bisher für längstens fünf Tage zugeteilt werden. Das Fahrzeug darf allerdings nicht angemeldet sein, und ausschließlich für Probe – und Überführungsfahrten bewegt werden.

Hat das Fahrzeug keine Betriebserlaubnis, sind nur Fahrten im Zusammenhang mit der Erlangung einer neuen Betriebserlaubnis zur nächst gelegenen Begutachtungsstelle innerhalb des Rhein-Sieg-Kreises oder eines angrenzenden Bezirks erlaubt.

Wenn die Hauptuntersuchung und Sicherheitsüberprüfung vor Ablauf der Gültigkeit des Kurzzeitkennzeichens abläuft oder wenn kein gültiger Nachweis erbracht werden kann, sind nur Fahrten zur nächstgelegenen Untersuchungsstelle im Zulassungsbezirk und zurück erlaubt.

Bei Mängeln am Fahrzeug sind nur Fahrten zur unmittelbaren Reparatur festgestellter Mängel in der nächstgelegenen Werkstatt im Zulassungsbezirk oder im angrenzenden Bezirk und zurück erlaubt.

„Verkehrsunsichere Fahrzeuge dürfen gar nicht bewegt werden. Für diese Fahrzeuge wird kein Kurzzeitkennzeichen ausgegeben“, darauf weist Dieter Siegberg hin.

Wer für sein Fahrzeug ein Kurzzeitkennzeichen beantragen möchte, kann den Service der online-Terminreservierung nutzen: www.rhein-sieg-kreis.de, hier die Rubriken Bürgerservice, Servicebereiche, Verkehr, …zum Sonderservice, anklicken.

 

 

 

 

Rhein-Sieg-Kreis richtet zusätzliche OGS-Gruppen an zwei Förderschulen des Rhein-Sieg-Kreises ein

Rhein-Sieg-Kreis (hei) – Für Schüler und Schülerinnen, die sonderpädagogischer Unterstützung bedürfen, sollen weitere Plätze der Fördernden Offenen Ganztagsschule (FOGS) an der Förderschule des Rhein-Sieg-Kreises für soziale und emotionale Entwicklung, Richard-Schirrmann-Schule in Hennef-Bröl und an der Förderschule des Rhein-Sieg-Kreises für Sprache, Schule an der Wicke, in Alfter-Gielsdorf,  eingerichtet werden.

Möglich wird dies an den beiden kreiseigenen Förderschulen im Zuge von aktuell dringend erforderlichen Baumaßnahmen, die mit der Umsetzung von Brandschutzkonzepten, energetischer Sanierung und weiteren Schritten auf dem Weg zur Barrierefreiheit einhergehen.    

An der Richard-Schirmann-Schule in Hennef-Bröl soll möglichst bereits zum Schuljahr 2015/2016 eine weitere FOGS-Gruppe mit acht Plätzen eingerichtet werden. Zum Schuljahr 2016/2017 sollen zwei FOGS-Gruppen mit je zwölf  Plätzen an der Schule an der Wicke eingerichtet werden; hierzu muss zuvor noch eine Abstimmung mit potentiellen Partnern erfolgen, die die pädagogische Unterstützung vor Ort übernehmen.

Zurzeit werden von insgesamt 276 Schülerinnen und Schülern an den drei kreiseigenen Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung mit den Standorten Alfter-Witterschlick, Hennef-Bröl, Siegburg (Teilstandort), und Troisdorf-Rotter See 56 Schülerinnen und Schüler in sieben Gruppen im Anschluss an den Unterricht sonderpädagogisch gefördert. Für die beiden Förderschulen für Sprache in Alfter-Gielsdorf und in Siegburg konnten bisher aufgrund fehlender Raumkapazitäten noch keine FOGS-Gruppen eingerichtet werden.
„Viele berufstätige Eltern wünschen sich auch am Nachmittag eine strukturierte Förderung für ihre Kinder, die über eine Betreuung hinausgeht. Die FOGS bietet eine solche pädagogisch qualifizierte Förderung, die die Entwicklung der Kinder individuell gezielt unterstützt“, begründet Hans Clasen, Leiter des Amtes für Schule und Bildungskoordinierung des Rhein-Sieg-Kreises die Notwendigkeit der FOGS-Gruppen.  

Dem Anliegen der Eltern hat der Kreisausschuss jetzt, in seiner Sitzung am 23. März, einstimmig, auf Empfehlung des Ausschusses für Schule und Bildungskoordinierung, Rechnung getragen.

 

 

 

 


Warnsirenen im Rhein-Sieg-Kreis heulen zur Probe - Technische Prüfung und Aufklärung zum Verhalten im Ernstfall

Rhein-Sieg-Kreis (dk) – Im Rhein-Sieg-Kreis werden am Samstag, 4. April 2015, zwischen 12.00 Uhr und 12.30 Uhr die Warnsirenen heulen. Der Rhein-Sieg-Kreis führt – zusammen mit den Städten Bonn, Köln, Wesseling, Leverkusen und dem Rheinisch-Bergischen Kreis – einen Probealarm für die Warnsirenen durch.

Mit dieser Übung wird überprüft, ob alle Warnsirenen einwandfrei funktionieren. Außerdem soll die Bevölkerung mit dem Probealarm an die Bedeutung der üblichen Sirenen-Signale erinnert werden.

Mehr als 300 Sirenen werden dann im gesamten Kreisgebiet das Signal „Warnung“ abgeben. Zu hören ist ein einminütiger auf- und abschwellender, ununterbrochener Heulton. Dieser Ton bedeutet, dass Gefahr droht.

So sollte man sich beim Sirenensignal „Warnung“ verhalten:

?    Geschlossene Räume aufsuchen
?    Fenster und Türen schließen
?    Radio einschalten und auf Durchsagen achten, Nachbarn unterrichten
?    WDR 2 (100,4 Mhz)
?    Radio Bonn/Rhein-Sieg (91,2 – 94,2 – 97,8 – 99,9 – 104,2 – 107,9 Mhz – je nach Empfangsort)
?    Auch auf eventuelle Lautsprecherdurchsagen von Feuerwehr oder Polizei achten
?    Die Notrufnummern 110 und 112 nur bei WIRKLICHEN Notfällen anrufen

Da es sich am 4. April 2015 nur um einen Probealarm handelt, sind diese Vorsichtsmaßnahmen an diesem Tag natürlich nicht erforderlich.

Beim Probealarm der Warnsirenen wird auch die Radio-Direkt-Durchsagemöglichkeit in das Programm von Radio Bonn/Rhein-Sieg getestet.
Weitere Informationen können auch auf der Internetseite des Rhein-Sieg-Kreises (www.rhein-sieg-kreis.de) unter der Rubrik „Bürgerservice“ und dem Suchbegriff „Sirenen“ abgerufen werden.

Unabhängig vom Probealarm läuft an diesem Samstag außerdem wie gewohnt in der Zeit zwischen 11 und 12 Uhr der turnusmäßige Probealarm der Feuerwehrsirenen in Swisttal, Troisdorf, Wachtberg und Windeck.
In Siegburg erfolgt der Feuerwehrsirenen-Probealarm aufgrund einer besonderen Regelung um 12.30 Uhr. Beim Probealarm der Feuerwehrsirenen ist ein einminütiger Heulton zu hören, der zweimal unterbrochen ist. Dieser Ton bedeutet „Alarm für die Feuerwehr“.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Förderangebote des Landes nutzen

Rhein-Sieg-Kreis (hei) – Sowohl der Neubau als auch der Erwerb einer gebrauchten Immobilie zur Selbstnutzung werden nach wie vor durch zinsgünstige Darlehen des Landes Nordrhein-Westfalen gefördert.

Voraussetzung ist unter anderem die Einhaltung gewisser Einkommensgrenzen sowie die Zugehörigkeit von Kindern oder Menschen mit Behinderungen zum Haushalt.  Das Land hat hier sogar die zum Jahreswechsel erfolgte Erhöhung der Grunderwerbssteuer durch eine Anpassung der Fördersummen kompensiert. Die energetische Nachrüstung oder der Abbau von Barrieren in Eigenheimen kann ebenfalls mit zinsgünstigen Darlehen gefördert werden.

Die Neuschaffung von gefördertem Mietwohnungsbau hat durch verbesserte Rahmenbedingungen einen spürbaren Aufschwung erhalten. Für bezahlbares, generationengerechtes und energieeffizientes Wohnen bleibt damit das bewährte Fördersystem Garant für eine weitere positive Entwicklung in diesem Bereich.

Die energetische Nachrüstung, der Abbau von Barrieren oder auch die Erhaltung denkmalwerter Bausubstanz sowie die Nachrüstung von Sicherungstechnik zum Schutz gegen Wohnungseinbrüche können ebenfalls mit zinsgünstigen Darlehen gefördert werden.

Über die Förderbedingungen sowohl im Eigenheim– als auch im Mietwohnungsbau oder über die Ausstellung einer Wohnberechtigungsbescheinigung zum Bezug einer geförderten Wohnung können sich Interessierte im Siegburger Kreishaus, - Der Landrat-, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg, an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung Wohnungsbauförderung, Telefon 02241 / 13-3219,  wenden. Informationen gibt es auch im Internet auf der Homepage des Rhein-Sieg-Kreises: www.rhein-sieg-kreis.de, dann die Rubriken Bürgerservice, Bürgerinformationssystem, Anliegen, Eigenheimförderung beziehungsweise  Mietwohnungsbau, anklicken.

 

 

 

 

„Vorhang auf“ für das Theater- und Künstlerfestival der Richard-Schirrmann-Schule

Rhein-Sieg-Kreis (ke) – Eine Reise nach Lummerland, Schneewittchen und die 7 Zwerge, Badewannentango und ein Funkentanz mit dem Motto „Fußballweltmeisterschaft“ – auch in diesem Jahr hieß es im Siegburger Stadtmuseum wieder „Vorhang auf“ für das Theater und Künstlerfestival der Richard-Schirrmann-Schule in Hennef (Förderschule des Rhein-Sieg-Kreises mit Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung). Im Rampenlicht erwartete die Besucherinnen und Besucher ein bunter Mix an Darbietungen. Für heiße Rhythmen sorgen die BigBands „Knapp daneben“ und „Voll daneben“ des Siegburger Gymnasiums Alleestraße und die Schulband der Gemeinschaftshauptschule Hennef.

In Vertretung des Schirmherrn Landrat Sebastian Schuster eröffnete Schulamtsleiter Hans Clasen gemeinsam mit dem stellvertretenden Schulleiter Jörg Schütt das bunte Festival. „Hier habt Ihr die Gelegenheit zu zeigen, welche tollen künstlerischen Fähigkeiten in Euch stecken. Gleichzeitig ist dieses Festival ein Stück gelebte schulformübergreifende Inklusion, denn egal welche Schule ihr besucht – hier steht das gemeinsame Erlebnis im Vordergrund“, sagte Hans Clasen.

Bei der inzwischen 13. Auflage unter der Projektleitung von Kathy Wesselmann, Doro Witt und Nicole Spenner waren knapp 200 junge Künstlerinnen und Künstler zwischen 7 und 17 Jahren dabei. Auf Einladung der Richard-Schirrmann-Schule präsentierten die Schülerinnen und Schüler von zehn Schulen aus dem Rhein-Sieg-Kreis – darunter zwei Förderschulen – sowie Kinder und Jugendliche aus dem Kinderheim Pauline von Mallinckrodt „auf den Brettern, die die Welt bedeuten“ Theater, Musik, Tanz und Akrobatik.

Das schon traditionelle Theater- und Künstlertreffen richtet sich an Kinder und Jugendliche, die Spaß an Theater, Musik, Tanz und Akrobatik haben und gemeinsam mit ihren Mitschülerinnen und Mitschülern die Bühne erobern möchten. Es bietet ihnen die Möglichkeit, einmal selbst in der Öffentlichkeit zu stehen. Gleichzeitig erleben die jungen Akteure live, dass ihre künstlerischen und musikalischen Fähigkeiten auch außerhalb der Schule Interesse finden. Für viele ist es außerdem das erste Mal, dass sie mit einem „öffentlichen Kulturort“ in Berührung kommen.

Die Richard-Schirrmann-Schule in Hennef-Bröl ist eine von drei Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung in der Trägerschaft des Rhein-Sieg-Kreises.

An der Richard-Schirrmann-Schule werden Schülerinnen und Schüler unterrichtet, die infolge emotionaler, psychischer und/oder sozialer Probleme in allgemeinen Schulen nicht hinreichend gefördert werden können. Vorrangiges Ziel ist es, den hier geförderten Jungen und Mädchen möglichst zügig den Übergang in eine allgemeine Schule zu ermöglichen.

Zurzeit besuchen insgesamt 126 Schülerinnen und Schüler die Richard-Schirrmann-Schule, 27 davon die Außenstelle in Siegburg und 13 die Außenstelle in Eitorf-Irlenborn. 26 Lehrerinnen und Lehrer und eine Sozialarbeiterin unterrichten und fördern die Kinder in ihrer emotionalen und sozialen Entwicklung.

24 Kinder besuchen die „fördernde offene Ganztagsschule“ am Nachmittag. Sie werden dort von 4 pädagogischen Mitarbeiterinnen und 3 jungen Menschen im Rahmen der Freiwilligendienste (Bundesfreiwilligendienst und freiwilliges soziales Jahr) betreut und gefördert.

Weitere Informationen sind im Internet unter www.rss-hennef.de zu finden.