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- Vom Artenschutz bis zum Naturdenkmal – Biotoppflege und
- Keine Kürzung im Feuerwehretat des Rhein-Sieg-Kreises
- 285-mal „Petri Heil“ im Rhein-Sieg-Kreis in 2014

Vom Artenschutz bis zum Naturdenkmal – Biotoppflege und

Rhein-Sieg-Kreis (ke) – Rund 418.000 Euro hat der Rhein-Sieg-Kreis im vergangenen Jahr in die Hand genommen, um Biotope zu pflegen und zu entwickeln. Etwa 15 Prozent des Kreisgebietes stehen unter Naturschutz, mehr als die Hälfte aller Flächen an Rhein und Sieg unter Landschaftsschutz, da gibt es jede Menge für Umwelt und Natur zu tun. So wurden Fledermausstollen und Lebensräume für seltene Arten wie den Schmetterling Bläuling optimiert, Teichanlagen umgestaltet, Obstwiesen und Naturdenkmale gepflegt, Gehölze zurückgeschnitten u.v.m. Das Land NRW bezuschusste die Maßnahmen mit ca. 252.000 Euro.

Eine der seltenen Arten, die im vergangenen Jahr ebenfalls besondere Pflegemaßnahmen genoss, ist die Wildtulpe. Im Rhein-Sieg-Kreis ist sie zu einem Exot geworden: Nur noch an einer Stelle im Siebengebirge findet sich die „Tulipa sylvestris“. Damit ihr letzter Lebensraum erhalten bleibt, sorgt der Rhein-Sieg-Kreis regelmäßig dafür, dass es an ihrem Standort stets genug Licht gibt – sie also z.B. keine Bäume permanent „in den Schatten stellen“. Außerdem gilt es natürlich zu verhindern, dass die aus Südeuropa stammende Pflanze durch konkurrierende Arten gefährdet wird.

Aber nicht nur für die Flora, auch für die Fauna sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes für Natur- und Landschaftsschutz regelmäßig im Einsatz. Davon profitiert zum Beispiel die Zauneidechse. Im Rhein-Sieg-Kreis findet man sie u.a. an der ehemalige Kiesgrube Weilerhofer See in Niederkassel.  Das Reptil mit dem Fachnamen „Lacerta agilis“ besiedelt typischerweise sonnenexponierte Standorte und fühlt sich in trockenwarmen Biotopen besonders wohl. Damit die erhalten bleiben und es der Zauneidechse nicht zu ungemütlich wird, muss der „Verbuschung“ - also der Ausbreitung von z.B. Sträuchern - regelmäßig der Kampf angesagt werden.

Um die Artenvielfalt im Rhein-Sieg-Kreis zu erhalten, reichen aber Pflegemaßnahmen alleine nicht aus. So gilt es z.B. am Rodderberg in Wachtberg mit einem stets intakten Besucherleitsystem dafür zu sorgen, dass die Biotope aus Trocken- bzw. Halbtrockenrasen nicht zerstört werden. Die „Wärmeinsel“ Rodderberg selbst ist das Relikt eines Vulkans, der vor rund 350.000 Jahren seine Tätigkeit aufnahm und wahrscheinlich vor ca. 26.000 Jahren das letzte Mal ausbrach. Insbesondere am Kraterrand haben sich Pflanzen wie der Nelkenhafer oder der Flügelginster angesiedelt, die in den warmen Gebieten Süd- und Südosteuropas beheimatet sind.

„Wer sich im Rhein-Sieg-Kreis auf die Spur der Natur begibt, findet auf den mehr als 1.150 Quadratkilometern Fläche viele verborgene Naturschätze. Ich lade Sie herzlich ein, sie zu entdecken“, ermuntert Umweltdezernent Christoph Schwarz die Bürgerinnen und Bürger im Rhein-Sieg-Kreis und appelliert zugleich: „Bitte gehen Sie bei Ihren Entdeckungstouren behutsam vor und nehmen Sie Naturschutzmaßnahmen wie z.B. Betretungsverbote ernst. Andernfalls könnten die Tage seltener Pflanzen und Tiere auch bei uns schnell gezählt sein.“

 

 

 

 

Keine Kürzung im Feuerwehretat des Rhein-Sieg-Kreises

Rhein-Sieg-Kreis (rl) – „Eine Mittelkürzung im Feuerwehretat des Kreises erfolgt nicht“, so Kreisdirektorin Annerose Heinze auf den Antrag der SPD-Kreistagsfraktion vom 26.01.2015. Es habe lediglich eine Anpassung auf veränderte Aufgabenschwerpunkte im Amt für Bevölkerungsschutz gegeben, die sich jetzt auch im Haushaltsplanentwurf 2015/2016 widerspiegelten.

In den vergangenen Jahren waren für den Kreisfeuerwehrtag und sonstige Veranstaltungen insgesamt 5.000,- € veranschlagt. Die Erfahrung der letzten Jahre zeigt jedoch, dass beispielsweise der Kreisfeuerwehrtag – auch aufgrund eines zurückgehenden Interesses bei den Kommunen – nicht mehr durchgeführt wird. Stattdessen wurden die Haushaltsmittel zum Teil für Ausbildungsveranstaltungen für Führungskräfte verwendet.

Aus dem nun vorliegenden Haushaltsplanentwurf 2015/2016 ist ersichtlich, dass es sich bei den von der SPD-Kreistagsfraktion angegebenen vermeintlichen Kürzungen lediglich um eine Verschiebung von Haushaltsmitteln handelt. „Unter dem Strich erhalten unsere Feuerwehren das Gleiche wie bisher. Wir haben nur den Grundsätzen der Haushaltsklarheit und Haushaltswahrheit Rechnung getragen“, erläutert die Kreisdirektorin.

 

 

 

 

285-mal „Petri Heil“ im Rhein-Sieg-Kreis in 2014: das Ordnungsamt des Rhein-Sieg-Kreises und eine seiner vielen  Aufgaben

Rhein-Sieg-Kreis (hei) –Wer angeln oder auf die „Pirsch“ gehen möchte, darf dies nicht einfach so. Hierfür sind zuvor der Erwerb eines Angel- beziehungsweise Jagdscheins notwendig. Dieses, und vieles andere mehr, wie auch die Erteilung von Gewerbeuntersagungen, Maklererlaubnissen oder auch die Bekämpfung von Schwarzarbeit, obliegt dem Ordnungsamt des Rhein-Sieg-Kreises.  

So hieß es im vergangenen Jahr im Rhein-Sieg-Kreis 285-mal „Petri Heil“. Von insgesamt 313 Prüflingen bestanden 285 Personen die Fischerprüfung – im Vorjahr waren es 260 -  und durften beim Ordnungsamt des Rhein-Sieg-Kreises den begehrten Angelschein lösen. Zuvor hatten sie fachliches Wissen rund um die Fischerei, das Erkennen von Fischarten und praktisches Geschick, wie den waidgerechten Zusammenbau von Angelruten, unter Beweis gestellt.

„Waidmanns Heil“ konnte 29 Frauen und Männern mit auf den Weg gegeben werden. Beim sogenannten „Grünen Abitur“, der Jägerprüfung, die im Ordnungsamt des Rhein-Sieg-Kreises abgelegt wird, mussten sie ausreichende Kenntnisse über Tierarten, Wildbiologie, Wildgehege, Naturschutz, Jagdbetrieb, Waffentechnik und Jagdrecht vorweisen.

Darüber hinaus wurden in 2014 1.053 Jagdscheine erteilt; im Vorjahr waren es noch  979.

„Ein weiterer Bereich des alltäglichen Aufgabengebiets des Kreisordnungsamts sind die Namensänderungen“, erläutert Dr. Gabriele Neugebauer, Leiterin des Rechts-und Ordnungsamtes des Rhein-Sieg-Kreises. Wiewohl das deutsche Namensänderungsrecht im internationalen Vergleich streng geregelt ist – es muss ein wichtiger Grund für eine Namensänderung vorliegen- wurden im vergangenen Jahr 112 Namensänderungen genehmigt. 23 Anträge auf Namensänderungen wurden wegen Erfolglosigkeit zurückgezogen und neun Anträge abgelehnt, da kein „wichtiger Grund“ vorlag. Wichtige Gründe für eine Namensänderung liegen beispielsweise vor, wenn jemand einen sogenannten Sammelnamen wie Müller, Meier, Schmitz oder einen anstößigen beziehungsweise lächerlichen Vor- oder Familiennamen führt. Nicht selten wird auch für minderjährige Kinder aus geschiedenen Ehen eine Änderung des Familiennamens in den Familiennamen des sorgeberechtigten Elternteils beantragt.

Den meisten unbekannt wird auch die Tatsache sein, dass zu den vielfältigen Aufgaben des Ordnungsamtes des Rhein-Sieg-Kreises unter anderem auch die Erteilung einer Sprengstofferlaubnis gehört. „Schließlich birgt Treibladungspulver, auch Schießpulver oder Schwarzpulver genannt, auch in kleinsten Mengen bei unsachgemäßer Lagerung eine hohe Gefahr“, erklärt Werner Erdmann, Leiter der Abteilung Ordnungsangelegenheiten, Personenstands- und Staatsangehörigkeitswesen des Kreisordnungsamtes. Insofern wird schon für die Aufbewahrung von Treibladungspulver eine Sprengstofferlaubnis benötigt, welche beim Kreisordnungsamt beantragt werden kann. In 2014 erhielten 16 Personen erstmals eine Sprengstofferlaubnis; weiteren 53 Personen wurde diese verlängert. Zusätzlich wurden durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kreisordnungsamtes im vergangenen Jahr zur Kontrolle und Beratung auch 32 Besuche „vor Ort“ durchgeführt.

Dabei bilden die Ausstellung von Angelscheinen, Jagdscheinen, Namensänderungen und Sprengstofferlaubnissen nur einen kleinen Teil der vielfältigen Aufgaben, welche durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ordnungsamtes des Rhein-Sieg-Kreises wahrgenommen werden. Weitere Infos zur Zuständigkeit auf der Homepage des Rhein-Sieg-Kreises:
http://www.rhein-sieg-kreis.de/cms100/buergerservice/aemter/ordnungsverwaltung/