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- Ergebnis des Zugversuches an einem 300 Jahre alten Baum-Naturdenkmal liegt vor
- Kreuzkröte, Zauneidechse und Nachtigall in ehemaligen Kiesgruben Ergebnis des Zugversuches an einem 300 Jahre alten Baum-Naturdenkmal liegt dem Rhein-Sieg-Kreis vor – keine Abstützung notwendig!

Rhein-Sieg-Kreis (dk) – Sie ist schon so alt und benötigt doch keine Stelzen für einen sicheren Stand. Dem Amt für Natur- und Landschaftsschutz des Rhein-Sieg-Kreises liegt nun das Ergebnis des „Zugversuches“ an einer Winterlinde in Neunkirchen-Seelscheid vor: Das über 300 Jahre alte Baum-Naturdenkmal steht auf seinem „eigenen Bein“ fest und sicher. Das geht aus dem Gutachten von Hermann Reinartz, beauftragter Fachgutachter für den Rhein-Sieg-Kreis, vor, der im Auftrag der Unteren Landschaftsbehörde des Rhein-Sieg-Kreises Mitte August dieses Jahres eine statisch-integrierte Baumuntersuchung (der Rhein-Sieg-Kreis berichtete am 19.8.)  an der Winterlinde durchgeführt hat.

Dieser Zugversuch diente dazu, die aktuelle Stand- und Bruchsicherheit dieses imposanten Baum-Naturdenkmals zu beurteilen und Erkenntnisse über die weitere Entwicklung des Baumes zu erhalten. Die Untersuchung war notwendig, weil der Stammfuß der Linde u.a. durch Pilzbefall geschädigt ist, was die Tragfähigkeit des unteren Stammes einschränkt. So musste in der Vergangenheit u.a. die Oberkrone entfernt werden, um den Fuß des Baumes zu entlasten.

Nach den aktuellen Messergebnissen ist die Linde stand- und bruchsicher. Offenbar haben die in den letzten Jahren durchgeführten Maßnahmen wie die Kronenkappung und auch die Kronensaumkürzung die nachlassende Vitalität der Linde wieder belebt.

Die Untere Landschaftsbehörde des Rhein-Sieg-Kreises wird die Winterlinde auch weiterhin durch regelmäßige Kontrollen „im Auge behalten“.

„Ich freue mich, dass dieses Baum-Naturdenkmal uns noch für eine lange Zeit erhalten bleibt“, so Bernd Zimmermann, Leiter des Amtes für Natur- und Landschaftsschutz des Rhein-Sieg-Kreises.












Kreuzkröte, Zauneidechse und Nachtigall in ehemaligen Kiesgruben westlich von Sankt Augustin – Hangelar beheimatet 
Lebensraum vom Rhein-Sieg-Kreis sichergestellt 

Rhein-Sieg-Kreis (hei) –  Die ehemaligen Kiesgruben westlich von Sankt Augustin – Hangelar, zwischen dem Gelände der Bundespolizei und der Stadtgrenze Bonn, sollen im Landschaftsplan Nr. 7 „Siegburg-Troisdorf-Sankt Augustin“ als „geschützter Landschaftsbestandteil“ ausgewiesen werden. Aus dem Grund hat der Rhein-Sieg-Kreis jetzt die Fläche sichergestellt. Das heißt, fortan darf die besondere Schutzwürdigkeit der Wiesen und des Waldes nicht, zum Beispiel durch intensive Bewirtschaftung oder Düngen, verändert werden. Stattdessen sollen die schon bestehenden extensiven Mähwiesen und die Beweidung mit Schafen gefördert werden.

Die zwei Kiesgruben sind für bestimmte wild lebende, zum Teil stark gefährdete oder vom Aussterben bedrohte Pflanzen- und Tierarten zum Lebensraum geworden. So haben sich hier die Kreuzkröte, Zauneidechse oder die Nachtigall angesiedelt.

Im Flächennutzungsplan der Stadt Sankt Augustin ist die naturschutzfachliche Bedeutung der Kiesgruben bereits festgestellt. Auf Bonner Stadtgebiet sind sie im Landschaftsplan „Siegmündung“ als geschützter Landschaftsbestandsteil „4.1 Kiesgrube Vilich – Mülldorf“ ausgewiesen. Auch im Regionalplan der Bezirksregierung Köln ist die Fläche als besonders schutzwürdig und für den landesweiten Biotopverbund von herausragender Bedeutung dargestellt.

Es ist beabsichtigt, in den kommenden zwei Jahren die Kiesgruben im Landschaftsplan Nr. 7 „Siegburg-Troisdorf-Sankt Augustin“ als „geschützten Landschaftsbestandteil“ auszuweisen. Hierzu wird das entsprechende öffentliche Verfahren unter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger, der Naturschutzverbände und der Träger der öffentlichen Belange durchgeführt werden.
Interessierte können jetzt, vom 29. September 2014 bis zum 29. Oktober 2014, die Sicherstellungserklärung und die Karte im Siegburger Kreishaus beim Amt für Natur- und Landschaftsschutz, - Der Landrat -, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg, im Flur vor den Räumen B 2.15 bis B 2.19 während der Dienstzeiten, montags bis freitags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr, und montags bis donnerstags von 14.00 Uhr bis 16.30 Uhr, einsehen. Sie ist auch im Internet auf der Homepage des Rhein-Sieg-Kreises, unter www.rhein-sieg-kreis.de, Rubriken Bürgerservice, Bekanntmachungen, zu lesen.