Herzlichen Glückwunsch den Eheleuten Stephan und Ursula Lückeroth geb. Hering, Ruppichteroth, Hänscheid, Lange Gasse 3, zum Fest der Goldenen Hochzeit am 23. Mai 2014.
- Müllabfuhr in dieser Woche
- Wettbewerb "Unser Dorf hat Zukunft"
- Auswechslung von Wasserzählern
- Bereitschaftsdienste
- Wahlbekanntmachungen
- Aus den Ausschüssen
Müllabfuhr in dieser Woche
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Freitag |
Samstag |
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30.05.2014 |
31.05.2014 |
Restmüll 14tägig |
1 |
2 |
Restmüll 4wöchentlich |
1 |
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Biotonne, Grünabfall |
3 |
4 |
Service-Telefon der RSAG: 0 22 41 – 306-306
CD-Recycling – eine runde Sache
Mitmachen – Umwelt schützen
Sie können CDs unverpackt (ohne Hülle o.ä.) und ohne Aufkleber im Rathaus Schönenberg, Zimmer 104, abgeben. Diese CDs werden von der RSAG abgeholt und zum Recycling weitergeleitet.
Wettbewerb "Unser Dorf hat Zukunft"
Meldefrist für die Dorfgemeinschaften und Vereine zum Kreiswettbewerb 2014 wurde bis zum 31. Mai 2014 verlängert!
Ziel des Wettbewerbes ist es die Zukunftsperspektiven im ländlichen Raum zu verbessern und dort die Lebensqualität zu steigern. Der Wettbewerb will motivieren, Perspektiven für "Dorf" und Region eigenverantwortlich aufbauen und entsprechend den Anforderungen einer lokalen Agenda umsetzen.
Im Einzelnen gilt es:
- das Gemeinschaftsleben in seiner vielfältigen sozialen und kulturellen Ausprägung im Dorf zu stärken, gleichzeitig die Eigenverantwortung für die Gestaltung des Lebensumfeldes vor dem Hintergrund der gesellschaftlichen und strukturellen Veränderungen im ländlichen Raum sowie des demografischen Wandels zu fördern,
- Perspektiven zur Entwicklung von "Dorf" und Region gemeinschaftlich zu entwickeln und umzusetzen, dabei wirtschaftliche Potentiale zu erfassen und zu nutzen, Versorgungs- und Dienstleistungsangebote und damit auch vorhandene Arbeitsplätze zu sichern und neue zu schaffen,
- die individuellen dörflichen Strukturen, einschließlich der erhaltenswerten historischen Bausubstanz auf der Grundlage historischer und landschaftlicher Gegebenheiten zu erhalten und weiter zu entwickeln,
- die Belange von Natur und Umwelt bei der Pflege der Kulturlandschaft und der Entwicklung des Dorfes als Wohn-, Wirtschafts- und Erholungsstandort bewusst zu machen und zu stärken.
Es haben sich bereits einige Dorfgemeinschaften aus unserer Gemeinde am diesjährigen Kreiswettbewerb angemeldet, wofür ich herzlich danke. Ich würde mich freuen, wenn noch weitere Anmeldungen aus unseren Dörfern hinzu kommen. Anmeldungen können Sie entweder bei meinem Sekretariat im Rathaus oder direkt beim Rhein-Sieg-Kreis abgeben. Anmeldeschluss ist der 31. Mai 2014.
Auswechslung von Wasserzählern
Zur Zeit werden im Rahmen des turnusmäßigen Zählerwechsels im
Versorgungsgebiet der Gemeinde Ruppichteroth Hauswasserzähler ausgetauscht.
Die Arbeiten werden durch die Mitarbeiter der Gemeindewerke Ruppichteroth durchgeführt.
Die Mitarbeiter können sich auf Verlangen durch einen mitgeführten Dienstausweis ausweisen.
In diesem Zusammenhang weise ich auf § 19 der Satzung über die öffentliche Wasserversorgung und den Anschluss an die Wasserversorgungsanlage (Wasserversorgungssatzung der Gemeinde Ruppichteroth vom 17.12.1981) hin. Hiernach hat der Grundstückseigentümer dem mit einem Ausweis versehenen Be-auftragten der Gemeinde den Zutritt zu seinen Räumen, soweit dies für die Prüfung der technischen Einrichtungen und zur Wahrnehmung sonstiger Rechte und Pflichten nach dieser Satzung erforderlich ist, zu gestatten.
Ich bitte die Personen, die von dieser Maßnahme betroffen werden, für einen schnellen und reibungslosen Ablauf beizutragen und darauf zu achten, dass der Zutritt zum Wasserzähler jederzeit ohne Behinderung möglich ist und ein problemloser Austausch der Wasserzähler erfolgen kann.
Bereitschaftsdienste
Polizei-Notruf 110
Polizeibezirksdienststelle 02295/5425
(Sankt-Florian-Straße 8)
Bürgersprechstunden:
- dienstags in der Zeit von 11.00 bis 12.00 Uhr
- mittwochs in der Zeit von 17.00 bis 18.00 Uhr oder
nach telefonischer Vereinbarung (siehe obige Rufnummer)
Feuerwehr- und Rettungsdienst: 112
Krankentransporte 02241/19-222
GEMEINDEWERKE RUPPICHTEROTH
VER- UND ENTSORGUNGSBETRIEBE
Störfall – Telefon- Nummer
0800/ 7766655
Unter den o.g. Rufnummern erreichen Sie den Notdienst der Gemeindewerke Ruppichteroth für
die öffentliche Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung der Gemeinde Ruppichteroth über die Leitstelle des Aggerverbandes
NOTDIENST DES RWE
Bei Stromausfall im Versorgungsnetz erreichen Sie den Störungsdienst der RWE Energie AG
unter der Telefon – Nr. 0800/4112244
Notruf-Nummer der Rhenag 0180/2484848
Ärztlicher Bereitschaftsdienst für die Gemeinde Ruppichteroth
In der sprechstundenfreien Zeit erreichen Sie den ärztlichen Bereitschaftsdienst aller Fachrichtungen für den Rhein-Sieg-Kreis unter der
zentralen Rufnummer 116 117
Bei lebensbedrohenden Zwischenfällen und Unfällen: 112
ZAHNÄRZTE des rechtsrheinischen Rhein-Sieg-Kreises
Telefonischer Ansagedienst zum zahnärztlichen Notdienst: 01805-986700
Die Notfalldienstzentrale für den gesamten rechtsrheinischen RSK ist folgendermaßen besetzt:
- wöchentlich von 18.00 Uhr bis 08.00 Uhr des darauffolgenden Morgens,
- mittwochs von 13.00 Uhr bis zum nächsten Morgen 08.00 Uhr,
- freitags von 14.00 Uhr bis zum nächsten Morgen 08.00 Uhr und
- an Samstagen, Sonntagen, sowie an Feiertagen, ganztägig.
INFORMATIONSZENTRALE FÜR VERGIFTUNGSFÄLLE
Universitätsklinik Bonn, Telefon-Nr.: 0228-19240
APOTHEKEN-NOTDIENST:
Die nächsten 4 notdienstbereiten Apotheken für den Standort: Ruppichteroth,
vom 24.05.2014 bis 30.05.2014, 9.00 bis 9.00 Uhr
Samstag, 24. Mai 2014
Bröltal-Apotheke OHG, Brölstr. 6, 53809 Ruppichteroth, 02295/5171
Gertrudis-Apotheke, Waldbröler Str. 13, 51597 Morsbach, 02294/1665
St. Georgs Apotheke, Oberdorfstr. 42, 53757 Sankt Augustin (Buisdorf), 02241/50280
Hubertus-Apotheke, Hauptstr. 64, 53797 Lohmar, 02246/3636
Sonntag, 25. Mai 2014
Homburgische Apotheke, Hauptstr. 54, 51588 Nümbrecht, 02293/6723
Löwen-Apotheke, Bahnhofstr. 1, 53783 Eitorf, 02243/2894
Rosen-Apotheke, Hauptstr. 32, 53819 Neunkirchen-Seelscheid, 02247/91790
Medica Apotheke im Ärztehaus, Marie-Juchacz-Str. 2, 51645 Gummersbach, 02261/8175633
Montag, 26. Mai 2014
Wald-Apotheke, Hochstr. 16, 51545 Waldbröl, 02291/901034
Hirsch-Apotheke, Hauptstr. 24-26, 53804 Much, 02245/91920
Adler-Apotheke OHG, Rathausstr. 25, 51570 Windeck (Rosbach), 02292/5058
Adler-Apotheke, Bielsteiner Str. 117, 51674 Wiehl (Bielstein), 02262/72150
Dienstag, 27. Mai 2014
Siegtal-Apotheke, Siegtalstr. 34, 51570 Windeck (Herchen), 02243/2503
Ginkgo-Apotheke, Siebenbürger Platz 13, 51674 Wiehl, 02262/999111
St. Rochus-Apotheke, Hauptstr. 53, 53721 Siegburg (Kaldauen), 02241/381855
Linden-Apotheke OHG, Waldbröler Str. 65, 51597 Morsbach, 02294/900401
Mittwoch, 28. Mai 2014
Burg-Apotheke, Waldbröler Str. 24, 51570 Windeck, 02292/2900
Forellen-Apotheke, Zeitstr. 137, 53819 Neunkirchen-Seelscheid, 02247/6033
Albertus-Magnus-Apotheke, Frankfurter Str. 120, 53773 Hennef, 02242/8747537
Viktoria-Apotheke, Dieringhauser Str. 99, 51645 Gummersbach (Dieringhausen), 02261/77297
Donnerstag, 29. Mai 2014
Löwen-Apotheke, Bahnhofstr. 2A, 51545 Waldbröl, 02291/2574
Markt-Apotheke, Am Markt 7, 53783 Eitorf, 02243/80088
Max und Moritz Apotheke, Hauptstr. 8, 53819 Neunkirchen-Seelscheid (Seelscheid), 02247/300707
Dorotheen-Apotheke, Frankfurter Str. 56a, 53773 Hennef, 02242/82943
Freitag, 30. Mai 2014
Alte Schulz'sche Apotheke, Marktplatz 3, 53783 Eitorf, 02243/2214
Rathaus-Apotheke, Hauptstr. 72, 53819 Neunkirchen-Seelscheid, 02247/920170
Löwen-Apotheke, Wülfringhausener Str. 1-5, 51674 Wiehl, 02262/93308
Aesculap-Apotheke, Bahnhofstr. 16, 51597 Morsbach, 02294/327
LEUCHTTURM
Beratungsstelle für Alzheimer und andere Demenzerkrankungen
Caritasverband für den Rhein-Sieg-Kreis e.V.
Wilhelmstraße 155-157, 53721 Siegburg
Telefon: 02241/1209-0
Fax: 02241/1209-195
Homepage der Beratungsstelle „Leuchtturm“ des Caritasverbandes für den Rhein-Sieg-Kreis e.V.
www.caritas-rheinsieg.de
Ansprechpartnerinnen:
Jutta Fellmy, Tel.: 02241/1209305
E-mail: jutta.fellmy@caritas-rheinsieg.de
Doris Steubesand, Tel.: 02241/1209-311
E-mail: doris.steubesand@caritas-rheinsieg.de
Multiple Sklerose
DMSG Betroffenen-Berater
Uwe Stommel – DMSG Betroffenen-Berater
Tel.: 02295-902118
e-mail: Uwe.Stommel@online.de
Michael Wendel – DMSG Betroffenen-Berater
Tel.: 02243-80373
e-mail: mianwe@t-online.de
Drogen-Suchthilfen
1. |
Suchtkrankenhilfe des Caritasverband für den Rhein-Sieg-Kreis e.V. Ansprechpartner: Herr Pöplau Tel.-Nr. (02241) 1209-302 |
2. |
Diakonisches Werk Siegburg Drogenhilfe -Zentrale und Beratungsstelle- Ansprechpartner: Herr Wolf Tel.-Nr.: 02241/66656 |
3. |
Kommissariat Kriminalprävention/ Opferschutz Siegburg Herr Seeger Tel.-Nr.: 02241/541-4715 |
4. |
Kriminalkommissariat 41 Siegburg Ansprechpartner: Herr Krist Tel.-Nr.: 02241/541-4411 |
5. |
Gemeinschaftshauptschule Ruppichteroth Ansprechpartnerin: Frau Stoquart Tel.-Nr.: 02295/902301 |
Weitere Informationen sind im Rathaus, Tel.-Nr.: 02295/4925, erhältlich.
SOZIALPSYCHIATRISCHES ZENTRUM
Sozialpsychiatrisches Zentrum Eitorf/Siebengebirge
Beratungs- und Betreuungszentrum Eitorf, Spinnerweg 51-54, 53783 Eitorf
Telefon: 02243/84758-0
Fax : 02243/84758-11
Beratungszeiten:
nach Vereinbarung !
Tagesstätte & Kontaktstelle:
Siegstrasse 16, 53783 Eitorf
Telefon: 02243/82670
Fax: 02243/842794
Öffnungszeiten:
montags 11.30 h – 14.30 h: Brunch, Offene Angebote
donnerstags 15.00 h - 19.00 h: Offener Treff
Jeden 2. Samstag 9.30 Uhr -12.00 Uhr
( Möglichkeit zum gemeinsamen Frühstück )
Sprechstunden der Sozialarbeiter des Jugendhilfezentrums Neunkirchen-Seelscheid,
zuständig für die Gemeinde Ruppichteroth
Seit dem 1. Oktober 2012 sind für die Gemeinde Ruppichteroth zwei neue Bezirkssozialarbeiter des Jugendhilfezentrums Neunkirchen-Seelscheid tätig.
Frau Wagner ist für Ruppichteroth Zentrum sowie für die Ortsteile Harth, Köttingen und Oeleroth zuständig, Herr Kastenholz für Schönenberg und Winterscheid.
Die Sprechstunde von Frau Wagner findet donnerstags in der Zeit von 14:00 - 15:00 Uhr in den Räumlichkeiten des Ökumenischen Familienzentrums „Unter`m Regenbogen“, Am Kindergarten 4, statt.
Herr Kastenholz Sprechstunde ist donnerstags von 14:00 - 15:00 Uhr im Rathaus in Schönenberg anzutreffen. Außerhalb der Sprechstunde sind die Mitarbeiter des Jugendhilfezentrums unter folgenden Rufnummern zu erreichen:
Frau Wagner: 02247/9215-5518,
Herr Kastenholz: 02247/9215-5528.
Außerhalb dieser Sprechzeiten und der Öffnungszeiten des Jugendhilfezentrums steht für dringende Meldungen in Sachen Kindeswohl die Feuer- und Rettungsleitstelle unter der Ruf-Nr. 112 zur Verfügung.
N e u b ü r g e r b e a u f t r a g t e r
des Kreistages des Rhein-Sieg-Kreises
für Aussiedler und zugezogene Ausländer
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Der Neubürgerbeauftragte L u d w i g N e u b e r bietet nach telefonischer Vereinbarung
Sprechstunden an:.
a) in Siegburg, Kreishaus, Zimmer A 1.40
b) in Ruppichteroth, Grundschule, Schulstraße 5.
Anmeldung bitte über:
a) Tel.: 02241-133161, Fax: 02241-133198
Email: marlene.hautkappe@rhein-sieg-kreis.de
b) Tel : 02295-90 23 18, Fax: 02295-90 23 19
Email: ludwig@neuber.de
Eine telefonische Terminvereinbarung ist unbedingt erforderlich!
Wahlbekanntmachung
1. |
Am 25. Mai 2014
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in der Bundesrepublik Deutschland die Wahl zum 8. Europäischen Parlament
und in Nordrhein-Westfallen die allgemeinen Kommunalwahlen statt.
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In der Gemeinde Ruppichteroth werden hiernach
gemeinsam durchgeführt. |
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Die Wahlen dauern von 08.00 bis 18.00 Uhr. |
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2. |
Die Gemeinde Ruppichteroth ist in folgende 15 Wahlbezirke eingeteilt:
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In den Wahlbenachrichtigungen, die den in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum 4. Mai 2014 übersandt wurden, sind der Wahlbezirk (Stimmbezirk) und der Wahlraum angegeben, in dem die Wahlberechtigten zu wählen haben. Der Zugang zu allen zuvor aufgeführten Wahllokalen einschließlich der für die Briefwahlvorstände maßgebenden Räume im Rathaus ist für Menschen, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind oder für Personen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe möglich. Dies wurde auf der Wahlbenachrichtigungskarte durch ein dement-sprechendes Rollstuhlpiktogramm gekennzeichnet. |
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Für die Wahl zum Europäischen Parlament (Europawahl) werden zwei Briefwahlvorstände gebildet. Der Briefwahlvorstand I ermittelt das Wahlergebnis für die im Rahmen der Briefwahl abgegebenen Stimmen zur Europawahl für die Wahlbezirke 010 bis 070 sowie 110. Der Briefwahlvorstand II ermittelt das Wahlergebnis für die durch Briefwahl abgegebenen Stimmen zur Europawahl für die Wahlbezirke 080, 090 und 100 sowie 120 bis 150. Die Briefwahlvorstände für die Wahl zum Europäischen Parlament beginnen am Wahltag (25. Mai 2014) um 14.00 Uhr im Rathaus der Gemeindeverwaltung in Schönenberg, Rathausstraße 18, mit der Prüfung der eingegangenen Wahlbriefe. Die Öffnung der Stimmzettelumschläge und somit die Ermittlung des Briefwahlergebnisses erfolgt, wie bei der Ermittlung des Wahlergebnisses in den Wahllokalen, ab 18.00 Uhr. Der vorgenannte Briefwahlvorstand I tagt in Zimmer 121 (Erdgeschoss); der vorgenannte Briefwahlvorstand II trifft in Zimmer 122 (Erdgeschoss) zusammen.
Für die Kommunalwahlen wird für die zuvor aufgeführten Wahlbezirke 010 bis 150 ein Briefwahlvorstand gebildet. Dieser Briefwahlvorstand tritt zur Vornahme der Briefwahlhandlung am Wahltag (25. Mai2014) um 10.00 Uhr im Rathaus der Gemeindeverwaltung in Schönenberg, Rathausstraße 18, Zimmer 202 (Sitzungssaal), zusammen. Dem Briefwahlvorstand für die Kommunalwahlen obliegt lediglich die Öffnung der Wahlbriefe, die Prüfung der Gültigkeit der Stimmabgabe und der Einwurf des verschlossenen Stimmzettelumschlages, in welchem sich die Stimmzettel für die Kommunalwahlen befinden, in die Wahlurne des zuständigen Wahlbezirks. Diese Wahlurnen werden durch den Briefwahlvorsteher und zwei von ihm bestimmten Beisitzern anschließend bis spätestens 18.00 Uhr dem jeweiligen (Urnen-)Wahlbezirk zwecks Ermittlung des Ergebnisses in dem Wahlbezirk überbracht.
Die Tätigkeit der zuvor dargestellten drei Briefwahlvorstände ist öffentlich; jedermann hat Zutritt zu den Räumen der Briefwahlvorstände. |
3. |
Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Die Wahlbenachrichtigung und ein Ausweispapier sind zur Wahl mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl vorgelegt werden. Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Die Wähler erhalten bei Betreten des Wahlraums jeweils einen amtlichen Stimmzettel für diejenigen Wahlen ausgehändigt, zu |
3.1 |
Für die Europawahl werden weiße Stimmzettel verwendet. Jeder Wähler hat eine Stimme. Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer die Bezeichnung der Partei und ihre Kurzbezeichnung bzw. die Bezeichnung der sonstigen politischen Vereinigung und ihr Kennwort sowie jeweils die ersten 10 Bewerber der zugelassenen Wahlvorschläge und rechts von der Bezeichnung des Wahlvorschlagsberechtigten einen Kreis für die Kennzeichnung. |
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Kennzeichnung des Stimmzettels: Der Wähler gibt seine Stimme in der Weise ab, dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Wahlvorschlag sie gelten soll. |
3.2 |
Der Wähler hat für die Landrats- und die Kreistagswahl sowie die Bürgermeister- und die Gemeinderatswahl jeweils eine Stimme. Auf dem jeweiligen Stimmzettel kann nur ein Bewerber
gekennzeichnet werden. In diesem Zusammenhang mache ich zu Buchstabe c) darauf aufmerksam, dass sich für das Amt des Bürgermeisters der Gemeinde Ruppichteroth nur ein Bewerber zur Wahl stellt. Im Rahmen Ihrer Stimmabgabe können Sie für diesen Bewerber mit „ja“ oder „nein“ stimmen.
Die Stimmzettel unterscheiden sich wie folgt:
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Kennzeichnung der Stimmzettel: Der Wähler gibt seine Stimme in der Weise ab, |
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a) |
dass er für die Landratswahl, die Kreistagswahl und die Gemeinderatswahl auf dem rechten Teil eines jeden Stimmzettels durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Wahlvorschlag sie gelten soll.
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b) |
Für die Bürgermeisterwahl kreuzen Sie für den einzigen Bewerber entweder „ja“ oder „nein“ an. |
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3.3 |
Die Stimmzettel müssen von den Wählern in der Wahlkabine des Wahlraums oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und einzeln so gefaltet werden, dass die Stimmabgaben nicht erkennbar sind. Hat der Wähler einen Stimmzettel verschrieben oder versehentlich unbrauchbar gemacht, so erhält er auf Verlangen vom Wahlvorstand den jeweiligen neuen Stimmzettel, nachdem er den alten Stimmzettel im Beisein eines Mitglieds des Wahlvorstandes vernichtet hat. |
4. |
Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung der Wahlergebnisse im Wahlbezirk bzw. in den Briefwahlvorständen |
5. |
Die Briefwahl für die Europawahl und die Kommunalwahlen finden mit jeweils eigenen Vordrucken statt; lediglich für den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins gibt es einen gemeinsamen Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung. Die Wahlscheine sind von unterschiedlicher Farbe und werden jeweils gesondert mit den Briefwahlunterlagen erteilt. Es sind jeweils gesonderte farblich unterscheidbare Wahlbriefe abzusenden. Im Hinblick auf die jeweils maßgebende Farbe verweise ich auf die nachstehende Ziffern 5.1 bis 5.3. |
5.1 |
Wahlberechtigte, die einen Wahlschein für die Europawahl besitzen, können an der Wahl im Rhein-Sieg-Kreis durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Kreises oder durch Briefwahl teilnehmen.
Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeindebehörde die folgenden Unterlagen beschaffen: a) einen amtlichen weißen Wahlschein ausschließlich für die Europawahl, b) einen amtlichen weißen Stimmzettel, c) einen amtlichen blauen Stimmzettelumschlag, d) einen amtlichen roten Wahlbriefumschlag, auf dem die Anschrift, an die der Wahl- |
5.2 |
Für die Kommunalwahlen wird ein Wahlschein ausgestellt, der im jeweiligen Wahl-bezirk, für den der Wahlschein ausgestellt ist, gültig ist. Der Wahlschein für die Kommunalwahlen ist von gelber Farbe. Wahlberechtigte, die einen Wahlschein für die Kommunalwahlen besitzen können an den Wahlen durch Briefwahl teilnehmen.
Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeindebehörde die folgenden Unterlagen beschaffen: - für die Kommunalwahlen: a) einen amtlichen gelben Wahlschein ausschließlich für die Kommunalwahlen, b) je einen amtlichen Stimmzettel für
c) den für die zuvor unter Buchstabe b) aufgeführten Wahlen gemeinsamen amtlichen d) einen amtlichen gelben Wahlbriefumschlag, auf dem die Anschrift, an die der Wahl- |
5.3 |
Bei der Briefwahl muss der Wähler
Den roten Wahlbriefumschlag mit dem weißen Wahlschein und dem blauen Stimmzettelumschlag, in welchem sich der weiße Stimmzettel befindet, so rechtzeitig an die auf dem Wahlbriefumschlag angegebene Stelle absenden bzw. abgeben, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltag (25. Mai 2014) bis 18.00 Uhr eingeht.
Den gelben Wahlbriefumschlag mit dem gelben Wahlschein und dem grünen Stimmzettelumschlag, in welchem sich die Stimmzettel in den Farben grün, gelb, rosa und blau befinden, so rechtzeitig an die auf dem Wahlbriefumschlag
Bitte beachten Sie die vorgenannten hinsichtlich der Uhrzeit voneinander Später eingehende Wahlbriefe werden bei den Wahlen nicht berücksichtigt. |
6. |
Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Das gilt bei der Europawahl auch für Wahlberechtigte, die zugleich in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union zum Europäischen Parlament wahlberechtigt sind
Strafbestimmungen: Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe |
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Eine Bitte an den Wähler: Kennzeichnen Sie die Stimmzettel einwandfrei und klar, am besten mit einem Kreuz in dem maßgebenden Kreis eines jeden Stimmzettels. Dann sind Sie sicher, dass Ihre Stimmen gültig sind und gewertet werden. |
Präsentation der Ergebnisse
zur Europawahl und zu den Kommunalwahlen
Die Präsentation der Ergebnisse
- zur Europawahl und
- zu den Kommunalwahlen:
- des Landrats des Rhein-Sieg-Kreises
- der Vertretung des Rhein-Sieg-Kreises (Kreistag)
- des Bürgermeisters der Gemeinde Ruppichteroth
- der Vertretung der Gemeinde Ruppichteroth (Gemeinderat)
erfolgt im
Forum der Grundschule in Schönenberg, Auf der Burghardt 1,
am 25. Mai 2014, ab 18.00 Uhr.
Ich lade Sie herzlich ein, unmittelbar nach Mitteilung aus den Wahllokalen vor Ort zu erfahren, wie sich die Ergebnisse in der Gemeinde Ruppichteroth darstellen. Sie haben natürlich auch die Möglichkeit, die Wahlergebnisse auf der gemeindlichen Homepage www.ruppichteroth.de zeitnah abzurufen.
Eine Ergebnispräsentation im Rathaus in Schönenberg findet nicht statt.
Sitzung des Wahlausschusses
Am Dienstag, den 27. Mai 2014, um 18.00 Uhr, findet im Sitzungssaal des Rathauses
in Schönenberg eine öffentliche Sitzung des Wahlausschusses des Rates der Gemeinde Ruppichteroth mit folgender Tagesordnung statt:
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Öffentlicher Teil |
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1. |
Fragestunde für Einwohner |
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2. |
Kommunalwahlen 2014; |
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3. |
Mitteilungen und Anfragen |
Niederschrift des Ausschusses für Schule und Sport
Nachstehend wird die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule und Sport des Rates der Gemeinde Ruppichteroth vom 30. April 2014 gemäß § 26 der Geschäftsordnung für den Rat der Gemeinde bekannt gegeben.
Öffentlicher Teil
Tagesordnungspunkt:
Sportlerehrung 2013
Der Ausschuss für Schule und Sport beschließt, die in der Anlage 1 dieser Niederschrift beigefügten Liste aufgeführten Personen und Personengruppen im Rahmen einer Feierstunde am Freitag, dem 9. Mai 2014, besonders zu ehren.
einstimmig
Hinweis:
Ein ausführlicher Bericht über die am 9. Mai 2014 stattgefundenen Sportlerehrung wird in der nächsten Ausgabe des Mitteilungsblattes (Amtsblattes) für die Gemeinde Ruppichteroth bekannt gemacht.
Tagesordnungspunkt:
Sekundarschule Nümbrecht / Ruppichteroth;
- Teilstandort Ruppichteroth -
hier: Änderung des Baubeschlusses zur Durchführung des Erweiterungsbaus "Mensa"
sowie dem Ausbau bestehender Gebäudeteile für den Schulstandort Ruppichteroth
aufgrund Umnutzung des bestehenden Hauptschulgebäudes in eine 2-zügige
Sekundarschule, Sekundarstufe 1
Herr Architekt Herkenrath von der Zacharias Planungsgruppe in Sankt Augustin stellt die vier Planvarianten vor und beantwortet in diesem Zusammenhang die Fragen der Ausschussmitglieder.
Der Ausschuss für Schule und Sport empfiehlt dem Rat der Gemeinde,
- in Abänderung zum Baubeschluss vom 04.09.2013 den Erweiterungsbau „Mensa“ sowie den Ausbau bestehender Gebäudeteile für den Schulstandort Ruppichteroth aufgrund Umnutzung des bestehenden Hauptschulgebäudes in eine 2-zügige Sekundarschule, Sekundarstufe 1, auf der Grundlage der in der Sitzung des Ausschusses für Schule und Sport am 30.04.2014 vorgestellten Planvariante 3 durchzuführen,
- für Gebäude A (Projekt 2) und B (Projekt 1) zwei separate Bauanträge zu stellen,
- den Bauantrag für Gebäude B (Projekt 1) sofort einzureichen, so dass mit dem Beginn der Baumaßnahme voraussichtlich im Oktober 2014 zu rechnen ist,
- den Bauantrag für Gebäude A (Projekt 2) förderunschädlich erst nach einer Entscheidung über die Gewährung möglicher Fördermittel durch das Land NRW zu stellen, spätestens im Jahr 2015, damit letztendlich ein ordnungsgemäßer Schulbetrieb sichergestellt werden kann,
- die in der Verwaltungsvorlage dargestellte Finanzierung der Projekte 1 und 2.
einstimmig