Nachrichten

 

Herzlichen Glückwunsch den Eheleuten Stephan und Ursula Lückeroth geb. Hering, Ruppichteroth, Hänscheid, Lange Gasse 3, zum Fest der Goldenen Hochzeit am 23. Mai 2014.

 

 

- Müllabfuhr in dieser Woche
- Wettbewerb "Unser Dorf hat Zukunft"
- Auswechslung von Wasserzählern
- Bereitschaftsdienste
- Wahlbekanntmachungen
- Aus den Ausschüssen

Müllabfuhr in dieser Woche

 

 

Freitag

Samstag

 

30.05.2014

31.05.2014

Restmüll

14tägig

1

2

Restmüll

4wöchentlich

1

2

Biotonne,

Grünabfall

3

4


 

Service-Telefon der RSAG:         0 22 41 – 306-306

CD-Recycling – eine runde Sache                             

 

Mitmachen – Umwelt schützen

 

Sie können CDs unverpackt (ohne Hülle o.ä.) und ohne Aufkleber im Rathaus Schönenberg, Zimmer 104, abgeben. Diese CDs werden von der RSAG abgeholt und zum Recycling weitergeleitet.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wettbewerb "Unser Dorf hat Zukunft"  

 

Meldefrist für die Dorfgemeinschaften und Vereine zum Kreiswettbewerb 2014 wurde bis zum 31. Mai 2014 verlängert!

 

 

Ziel des Wettbewerbes ist es die Zukunftsperspektiven im ländlichen Raum zu verbessern und dort die Lebensqualität zu steigern. Der Wettbewerb will motivieren, Perspektiven für "Dorf" und Region eigenverantwortlich aufbauen und entsprechend den Anforderungen einer lokalen Agenda umsetzen.

Im Einzelnen gilt es:

  • das Gemeinschaftsleben in seiner vielfältigen sozialen und kulturellen Ausprägung im Dorf zu stärken, gleichzeitig die Eigenverantwortung für die Gestaltung des Lebensumfeldes vor dem Hintergrund der gesellschaftlichen und strukturellen Veränderungen im ländlichen Raum sowie des demografischen Wandels zu fördern,
     
  • Perspektiven zur Entwicklung von "Dorf" und Region gemeinschaftlich zu entwickeln und umzusetzen, dabei wirtschaftliche Potentiale zu erfassen und zu nutzen, Versorgungs- und Dienstleistungsangebote und damit auch vorhandene Arbeitsplätze zu sichern und neue zu schaffen,
     
  • die individuellen dörflichen Strukturen, einschließlich der erhaltenswerten historischen Bausubstanz auf der Grundlage historischer und landschaftlicher Gegebenheiten zu erhalten und weiter zu entwickeln,
     
  • die Belange von Natur und Umwelt bei der Pflege der Kulturlandschaft und der Entwicklung des Dorfes als Wohn-, Wirtschafts- und Erholungsstandort bewusst zu machen und zu stärken.

Es haben sich bereits einige Dorfgemeinschaften aus unserer Gemeinde am diesjährigen Kreiswettbewerb angemeldet, wofür ich herzlich danke. Ich würde mich freuen, wenn noch weitere Anmeldungen aus unseren Dörfern hinzu kommen. Anmeldungen können Sie entweder bei meinem Sekretariat im Rathaus oder direkt beim Rhein-Sieg-Kreis abgeben. Anmeldeschluss ist der 31. Mai 2014.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Auswechslung von Wasserzählern 

 

Zur Zeit werden im Rahmen des turnusmäßigen Zählerwechsels im

Versorgungsgebiet der Gemeinde Ruppichteroth Hauswasserzähler ausgetauscht.

Die Arbeiten werden durch die Mitarbeiter der Gemeindewerke Ruppichteroth durchgeführt.

 

Die Mitarbeiter können sich auf Verlangen durch einen mitgeführten Dienstausweis ausweisen.

 

In diesem Zusammenhang weise ich auf § 19 der Satzung über die öffentliche Wasserversorgung und den Anschluss an die Wasserversorgungsanlage (Wasserversorgungssatzung der Gemeinde Ruppichteroth vom 17.12.1981) hin. Hiernach hat der Grundstückseigentümer dem mit einem Ausweis versehenen Be-auftragten der Gemeinde den Zutritt zu seinen Räumen, soweit dies für die Prüfung der technischen Einrichtungen und zur Wahrnehmung sonstiger Rechte und Pflichten nach dieser Satzung erforderlich ist, zu gestatten.

 

Ich bitte die Personen, die von dieser Maßnahme betroffen werden, für einen schnellen und reibungslosen Ablauf beizutragen und darauf zu achten, dass der Zutritt zum Wasserzähler jederzeit ohne Behinderung möglich ist und ein problemloser Austausch der Wasserzähler erfolgen kann.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bereitschaftsdienste

 

Polizei-Notruf                                       110

Polizeibezirksdienststelle                  02295/5425

(Sankt-Florian-Straße 8)                  

Bürgersprechstunden:
- dienstags in der Zeit von 11.00 bis 12.00 Uhr
- mittwochs in der Zeit von 17.00 bis 18.00 Uhr oder
nach telefonischer Vereinbarung (siehe obige Rufnummer)

Feuerwehr- und Rettungsdienst:     112

Krankentransporte                                02241/19-222

 

GEMEINDEWERKE  RUPPICHTEROTH

  VER- UND ENTSORGUNGSBETRIEBE

 

Störfall – Telefon- Nummer

 

0800/ 7766655

 

Unter den o.g. Rufnummern erreichen Sie den Notdienst der Gemeindewerke Ruppichteroth für

die öffentliche Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung der Gemeinde Ruppichteroth über die Leitstelle des Aggerverbandes

 

NOTDIENST  DES  RWE

 

Bei Stromausfall im Versorgungsnetz erreichen Sie den Störungsdienst der RWE Energie AG

unter der Telefon – Nr.                    0800/4112244

 

Notruf-Nummer der Rhenag           0180/2484848

 

Ärztlicher Bereitschaftsdienst für die Gemeinde Ruppichteroth

 

In der sprechstundenfreien Zeit erreichen Sie den ärztlichen Bereitschaftsdienst aller Fachrichtungen für den Rhein-Sieg-Kreis unter der

 

zentralen Rufnummer   116 117

 

Bei lebensbedrohenden Zwischenfällen und Unfällen:                                   112

 

ZAHNÄRZTE des rechtsrheinischen Rhein-Sieg-Kreises

 

            Telefonischer Ansagedienst zum zahnärztlichen Notdienst: 01805-986700

 

 

Die Notfalldienstzentrale für den gesamten rechtsrheinischen RSK ist folgendermaßen besetzt:

-           wöchentlich von 18.00 Uhr bis 08.00 Uhr des darauffolgenden Morgens,

-           mittwochs von 13.00 Uhr bis zum nächsten Morgen 08.00 Uhr,

-          freitags von 14.00 Uhr bis zum nächsten Morgen 08.00 Uhr und

-           an Samstagen, Sonntagen, sowie an Feiertagen, ganztägig.

 

INFORMATIONSZENTRALE FÜR VERGIFTUNGSFÄLLE

Universitätsklinik Bonn, Telefon-Nr.: 0228-19240

 

APOTHEKEN-NOTDIENST:

 

Die nächsten 4 notdienstbereiten Apotheken für den Standort: Ruppichteroth,

vom 24.05.2014 bis 30.05.2014, 9.00 bis 9.00 Uhr

 

Samstag, 24. Mai 2014

Bröltal-Apotheke OHG, Brölstr. 6, 53809 Ruppichteroth, 02295/5171

Gertrudis-Apotheke, Waldbröler Str. 13, 51597 Morsbach, 02294/1665

St. Georgs Apotheke, Oberdorfstr. 42, 53757 Sankt Augustin (Buisdorf), 02241/50280

Hubertus-Apotheke, Hauptstr. 64, 53797 Lohmar, 02246/3636

 

Sonntag, 25. Mai 2014

Homburgische Apotheke, Hauptstr. 54, 51588 Nümbrecht, 02293/6723

Löwen-Apotheke, Bahnhofstr. 1, 53783 Eitorf, 02243/2894

Rosen-Apotheke, Hauptstr. 32, 53819 Neunkirchen-Seelscheid, 02247/91790

Medica Apotheke im Ärztehaus, Marie-Juchacz-Str. 2, 51645 Gummersbach, 02261/8175633

 

Montag, 26. Mai 2014

Wald-Apotheke, Hochstr. 16, 51545 Waldbröl, 02291/901034

Hirsch-Apotheke, Hauptstr. 24-26, 53804 Much, 02245/91920

Adler-Apotheke OHG, Rathausstr. 25, 51570 Windeck (Rosbach), 02292/5058

Adler-Apotheke, Bielsteiner Str. 117, 51674 Wiehl (Bielstein), 02262/72150

 

Dienstag, 27. Mai 2014

Siegtal-Apotheke, Siegtalstr. 34, 51570 Windeck (Herchen), 02243/2503

Ginkgo-Apotheke, Siebenbürger Platz 13, 51674 Wiehl, 02262/999111

St. Rochus-Apotheke, Hauptstr. 53, 53721 Siegburg (Kaldauen), 02241/381855

Linden-Apotheke OHG, Waldbröler Str. 65, 51597 Morsbach, 02294/900401

 

Mittwoch, 28. Mai 2014

Burg-Apotheke, Waldbröler Str. 24, 51570 Windeck, 02292/2900

Forellen-Apotheke, Zeitstr. 137, 53819 Neunkirchen-Seelscheid, 02247/6033

Albertus-Magnus-Apotheke, Frankfurter Str. 120, 53773 Hennef, 02242/8747537

Viktoria-Apotheke, Dieringhauser Str. 99, 51645 Gummersbach (Dieringhausen), 02261/77297

 

 

 

Donnerstag, 29. Mai 2014

Löwen-Apotheke, Bahnhofstr. 2A, 51545 Waldbröl, 02291/2574

Markt-Apotheke, Am Markt 7, 53783 Eitorf, 02243/80088

Max und Moritz Apotheke, Hauptstr. 8, 53819 Neunkirchen-Seelscheid (Seelscheid), 02247/300707

Dorotheen-Apotheke, Frankfurter Str. 56a, 53773 Hennef, 02242/82943

 

Freitag, 30. Mai 2014

Alte Schulz'sche Apotheke, Marktplatz 3, 53783 Eitorf, 02243/2214

Rathaus-Apotheke, Hauptstr. 72, 53819 Neunkirchen-Seelscheid, 02247/920170

Löwen-Apotheke, Wülfringhausener Str. 1-5, 51674 Wiehl, 02262/93308

Aesculap-Apotheke, Bahnhofstr. 16, 51597 Morsbach, 02294/327

 

 

LEUCHTTURM

Beratungsstelle für Alzheimer und andere Demenzerkrankungen

 

Caritasverband für den Rhein-Sieg-Kreis e.V.

Wilhelmstraße 155-157, 53721 Siegburg

Telefon: 02241/1209-0

Fax: 02241/1209-195

 

 

Homepage der Beratungsstelle „Leuchtturm“ des Caritasverbandes für den Rhein-Sieg-Kreis e.V.

www.caritas-rheinsieg.de

 

Ansprechpartnerinnen:

Jutta Fellmy, Tel.: 02241/1209305

E-mail: jutta.fellmy@caritas-rheinsieg.de

 

Doris Steubesand, Tel.: 02241/1209-311

E-mail: doris.steubesand@caritas-rheinsieg.de

 

 

Multiple Sklerose

DMSG Betroffenen-Berater

Uwe Stommel – DMSG Betroffenen-Berater

Tel.: 02295-902118

e-mail: Uwe.Stommel@online.de

Michael Wendel – DMSG Betroffenen-Berater

Tel.: 02243-80373

e-mail: mianwe@t-online.de

www.mskreis-ruppichteroth.de

 

 

 

          

 

  Drogen-Suchthilfen

 

1.

Suchtkrankenhilfe des Caritasverband für den Rhein-Sieg-Kreis e.V.

Ansprechpartner: Herr Pöplau

Tel.-Nr. (02241) 1209-302

2.

Diakonisches Werk Siegburg Drogenhilfe

-Zentrale und Beratungsstelle-

Ansprechpartner: Herr Wolf

Tel.-Nr.: 02241/66656

3.

Kommissariat Kriminalprävention/ Opferschutz Siegburg

Herr Seeger

Tel.-Nr.: 02241/541-4715

4.

Kriminalkommissariat 41 Siegburg

Ansprechpartner: Herr Krist

Tel.-Nr.: 02241/541-4411

5.

Gemeinschaftshauptschule Ruppichteroth

Ansprechpartnerin: Frau Stoquart

Tel.-Nr.: 02295/902301

 

Weitere Informationen sind im Rathaus, Tel.-Nr.: 02295/4925, erhältlich.

 

                  SOZIALPSYCHIATRISCHES ZENTRUM

 

Sozialpsychiatrisches Zentrum Eitorf/Siebengebirge

 

Beratungs- und Betreuungszentrum Eitorf, Spinnerweg 51-54, 53783 Eitorf
Telefon:               02243/84758-0    

Fax :                    02243/84758-11  

Beratungszeiten:
nach Vereinbarung !

 


Tagesstätte & Kontaktstelle:

Siegstrasse 16, 53783 Eitorf

Telefon:       02243/82670

Fax:             02243/842794


 

Öffnungszeiten:
montags         11.30 h – 14.30 h: Brunch, Offene Angebote
donnerstags   15.00 h - 19.00 h: Offener Treff

Jeden 2. Samstag  9.30 Uhr -12.00 Uhr

( Möglichkeit zum gemeinsamen Frühstück )

      

 

 

 

 

 

Sprechstunden der Sozialarbeiter des Jugendhilfezentrums Neunkirchen-Seelscheid,

zuständig für die Gemeinde Ruppichteroth

 

Seit dem 1. Oktober 2012 sind für die Gemeinde Ruppichteroth zwei neue Bezirkssozialarbeiter des Jugendhilfezentrums Neunkirchen-Seelscheid tätig.

Frau Wagner ist für Ruppichteroth Zentrum sowie für die Ortsteile Harth, Köttingen und Oeleroth zuständig, Herr Kastenholz für Schönenberg und Winterscheid.

Die Sprechstunde von Frau Wagner findet donnerstags in der Zeit von 14:00 - 15:00 Uhr in den Räumlichkeiten des Ökumenischen Familienzentrums „Unter`m Regenbogen“, Am Kindergarten 4, statt.

Herr Kastenholz Sprechstunde ist donnerstags von 14:00 - 15:00 Uhr im Rathaus in Schönenberg anzutreffen. Außerhalb der Sprechstunde sind die Mitarbeiter des Jugendhilfezentrums unter folgenden Rufnummern zu erreichen:

Frau Wagner: 02247/9215-5518,

Herr Kastenholz: 02247/9215-5528.

 

Außerhalb dieser Sprechzeiten und der Öffnungszeiten des Jugendhilfezentrums steht für dringende Meldungen in Sachen Kindeswohl die Feuer- und Rettungsleitstelle unter der Ruf-Nr. 112 zur Verfügung.

 

 

N e u b ü r g e r b e a u f t r a g t e r

 

des Kreistages des Rhein-Sieg-Kreises

für Aussiedler und zugezogene Ausländer

================================

 

Der Neubürgerbeauftragte   L u d w i g   N e u b e r   bietet nach telefonischer Vereinbarung

Sprechstunden an:.

 

a) in Siegburg, Kreishaus, Zimmer A 1.40

b) in Ruppichteroth, Grundschule, Schulstraße 5.

 

Anmeldung bitte über:

 

a) Tel.: 02241-133161, Fax: 02241-133198

    Email: marlene.hautkappe@rhein-sieg-kreis.de

 

b) Tel : 02295-90 23 18, Fax: 02295-90 23 19

     Email: ludwig@neuber.de

Eine telefonische Terminvereinbarung ist unbedingt erforderlich!

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wahlbekanntmachung

 

1.

Am 25. Mai 2014
finden

 

 

in der Bundesrepublik Deutschland

die Wahl zum 8. Europäischen Parlament

 

und in Nordrhein-Westfallen

die allgemeinen Kommunalwahlen

statt.

 

 

 

 

 

In der Gemeinde Ruppichteroth werden hiernach

 

  • die Europawahl,
  • die Wahl des Landrats/der Landrätin des Rhein-Sieg-Kreises,
  • die Wahl der Vertretung des Rhein-Sieg-Kreises (= Kreistag),
  • die Wahl des Bürgermeisters der Gemeinde Ruppichteroth,
  • die Wahl der Vertretung der Gemeinde Ruppichteroth (= Gemeinderat),

 

gemeinsam durchgeführt.

 

 

 

Die Wahlen dauern von 08.00 bis 18.00 Uhr.

 

 

2.

Die Gemeinde Ruppichteroth ist in folgende 15 Wahlbezirke eingeteilt:

 

Wahlbezirk 010 - Oeleroth

Wahllokal:

Haupt-/Sekundarschule Ruppichteroth

Adresse: Sankt-Florian-Straße 2

Kreiswahlbezirk: 22

 

Ort/Straße:

Bacherhof

Bölkum

Köttingen

Oeleroth

Ruppichteroth mit der Straße:

Sonnenhang von der L 312 bis Einfahrt
"In der Schleeharth"

Schmitzhöfgen

Stranzenbach

Straße

 

 

 

 

 

 

 

 

Wahlbezirk 020 - Hambuchen

Wahllokal:

Haupt-/Sekundarschule Ruppichteroth

Adresse: Sankt-Florian-Straße 2

Kreiswahlbezirk: 22

 

Ort/Straße:

Gießelbach

Hambuchen

Hodgeroth

Hove

Junkersaurenbach

Millerscheid

Mittelsaurenbach

Niedersaurenbach

Obersaurenbach

Retscheroth

 

 

Wahlbezirk 030 - Ruppichteroth I

Wahllokal:

Haupt-/Sekundarschule Ruppichteroth

Adresse: Sankt-Florian-Straße 2

Kreiswahlbezirk: 22

 

Ort/Straße:

Dörgen

Ennenbach

Ifang

Kämerscheid

Kesselscheid

Krahwinkel

Neuenhof (bei Ruppichteroth)

Niederprobach

Paulinenthal

Pulvermühle

Rotscheroth

Ruppichteroth mit den Straßen:

Brölstraße 44, 46 und 29

Caluna

Heide

Stein

Steiner Weg

Waldfrieden

Velken

Wingenbach

Wingenbacherhof

 

 

 

Wahlbezirk 040 - Ruppichteroth II

Wahllokal:

Haupt-/Sekundarschule Ruppichteroth

Adresse: Sankt-Florian-Straße 2

Kreiswahlbezirk: 22

 

Ort/Straße:

Ruppichteroth mit den Straßen:

Am Bacherbusch

Am Heiligenberg

Amselweg

Falkenweg

Glöcknersgarten

Grubenwall

Höhenweg

Im Weiandsgarten

Köttinger Hecke

Köttinger Weg

Nordhang

Nümbrechter Straße

Obersaurenbacher Straße

Sankt-Florian-Straße

Schönblick

Severinusstraße

 

Wahlbezirk 050 - Ruppichteroth III

Wahllokal:

Haupt-/Sekundarschule Ruppichteroth

Adresse: Sankt-Florian-Straße 2

Kreiswahlbezirk: 22

 

Ort/Straße:

Ruppichteroth mit den Straßen:

Am Herchenstück

Am Kindergarten

Am Wasserberg

Burgplatz

Burgstraße

Dr.-Herzfeld-Straße

Eichweiher

Feldwiese

Marktstraße

Mucher Straße

Pfarrgasse

Schulstraße

Schustergasse

Wilhelmstraße

Zum Sperber

 

 

Wahlbezirk 060 - Ruppichteroth IV

Wahllokal:

Haupt-/Sekundarschule Ruppichteroth

Adresse: Sankt-Florian-Straße 2

Kreiswahlbezirk: 22

 

Ort/Straße:

Ruppichteroth mit den Straßen:

Am Denkmal

Am Juliusstollen

Auf dem Großen Feld

Bitzenweg

Brölstraße von Haus-Nr. 1-28 und 30-42

Buchenweg

Eitorfer Straße

Herchener Straße

Im Bruch

Im Höllchen

In der Schleeharth

Obere Hirschbitze

Otto-Willach-Straße

Rosenharth

Untere Hirschbitze

Waldstraße

 

 

 

Wahlbezirk 070 - Ruppichteroth V

Wahllokal:

Haupt-/Sekundarschule Ruppichteroth

Adresse: Sankt-Florian-Straße 2

Kreiswahlbezirk: 22

 

Ort/Straße:

Ahe

Harth

Ruppichteroth mit den Straßen:

Eschenweg

Friedensstraße

Huppach

Im Auelsfeld

Im Rosengarten

Im Steinberg

Kiefernweg

Lärchenweg

Tannenweg

Ulmenweg

Weidenweg

Wilhelm-Schmitz-Straße

Scheid

 

 

 

 

 

 

Wahlbezirk 080 - Schönenberg-Außenorte

Wahllokal:

Grundschule Schönenberg

Adresse: Auf der Burghardt 1

Kreiswahlbezirk: 22

 

Ort/Straße:

Berg

Bornscheid

Hänscheid

Kuchem

Niederlückerath

Oberlückerath

Schneppe

 

 

Wahlbezirk 090 - Schönenberg I

Wahllokal:

Grundschule Schönenberg

Adresse: Auf der Burghardt 1

Kreiswahlbezirk: 22

 

Ort/Straße:

Fußberg

Herrenbröl

Kammerich

Rose

Schönenberg mit den Straßen:

Am Hang

Auf der Burghardt

Auf der Winkelhard

Brückenstraße

Hänscheider Straße

Im Gierenfeld

Rathausstraße

Wingenbacher Straße

Zur Bröltal Arena

Thal

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wahlbezirk 100 - Schönenberg II

Wahllokal:

Grundschule Schönenberg

Adresse: Auf der Burghardt 1

Kreiswahlbezirk: 22

 

Ort/Straße:

Bröleck nur mit der Straße:

Bernauel

Damm

Jünkersfeld

Schönenberg mit den Straßen:

Am Kirchberg

Am Lindenstock

An den Brüchen

Auf dem Gleichen

Auf dem Strauch

Auf den Acht Morgen

Auf der Hohen Fuhr

Bergstraße

Brunnenweg

Etzenbach

Etzenbacher Weg

Im Saurental

Klosterstraße

Rosenweg

Scheider Weg

Sankt-Vinzenz-Straße

 

 

Wahlbezirk 110 - Büchel

Wahllokal:

Kindergarten Büchel

Adresse: Alte Schule 4

Kreiswahlbezirk: 22

 

Ort/Straße:

Bröleck ohne die Straße:

 "Bernauel"  

Brölerhof

Broscheid

Büchel

Reiferscheid

Thilhove

 

 

 

 

Wahlbezirk 120 - Winterscheid I

Wahllokal:

Grundschule Winterscheid

Adresse: Pastoratsstraße 2

Kreiswahlbezirk: 22

 

Ort/Straße:

Winterscheid mit den Straßen:

Am Altenhof

Am Sportplatz

Beierter Weg

Gartenstraße

Hauptstraße

Herrnsteinstraße

Nordstraße

Pastoratsstraße

Ringstraße

Wendelinusstraße

Zum Feuerwehrhaus

 

Wahlbezirk 130 - Winterscheid II

Wahllokal:

Grundschule Winterscheid

Adresse: Pastoratsstraße 2

Kreiswahlbezirk: 22

 

Ort/Straße:

Winterscheid mit den Straßen:

Am Südhang

Auf dem Hohen Stein

Finkenweg

Hardtstraße

Im Johannesgarten

Im Orth

Im Wingert

In der Dellenwiese

Kirchstraße

Mittelstraße

Mühlengasse

Schwalbenweg

Siefenweg

Silberberg

Talstraße

Turmstraße

Wiesenstraße

Zum Irrgarten

Zum Ortsiefen

 

 

 

 

 

Wahlbezirk 140 - Winterscheiderbröl

Wahllokal:

Grundschule Winterscheid

Adresse: Pastoratsstraße 2

Kreiswahlbezirk: 22

 

Ort/Straße:

Beiert

Herrnstein

Ingersauelermühle

Litterscheid

Schreckenberg

Stockum

Winterscheiderbröl

Winterscheidermühle

 

 

Wahlbezirk 150 - Fußhollen

Wahllokal:

Grundschule Winterscheid

Adresse: Pastoratsstraße 2

Kreiswahlbezirk: 22

 

Ort/Straße:

Bechlingen

Derenbach

Fußhollen

Hatterscheid

Holenfeld

Honscheid

Neuenhof (bei Winterscheid)

Schmitzdörfgen

Tanneck

 

 

 

In den Wahlbenachrichtigungen, die den in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum 4. Mai 2014 übersandt wurden, sind der Wahlbezirk (Stimmbezirk) und der Wahlraum angegeben, in dem die Wahlberechtigten zu wählen haben.

Der Zugang zu allen zuvor aufgeführten Wahllokalen einschließlich der für die Briefwahlvorstände maßgebenden Räume im Rathaus ist für Menschen, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind oder für Personen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe möglich. Dies wurde auf der Wahlbenachrichtigungskarte durch ein dement-sprechendes Rollstuhlpiktogramm gekennzeichnet.

 

 

 

 

Für die Wahl zum Europäischen Parlament (Europawahl) werden zwei Briefwahlvorstände gebildet. Der Briefwahlvorstand I ermittelt das Wahlergebnis für die im Rahmen der Briefwahl abgegebenen Stimmen zur Europawahl für die Wahlbezirke 010 bis 070 sowie 110. Der Briefwahlvorstand II ermittelt das Wahlergebnis für die durch Briefwahl abgegebenen Stimmen zur Europawahl für die Wahlbezirke 080, 090 und 100 sowie 120 bis 150.

Die Briefwahlvorstände für die Wahl zum Europäischen Parlament beginnen am Wahltag (25. Mai 2014) um 14.00 Uhr im Rathaus der Gemeindeverwaltung in Schönenberg, Rathausstraße 18, mit der Prüfung der eingegangenen Wahlbriefe. Die Öffnung der Stimmzettelumschläge und somit die Ermittlung des Briefwahlergebnisses erfolgt, wie bei der Ermittlung des Wahlergebnisses in den Wahllokalen, ab 18.00 Uhr.

Der vorgenannte Briefwahlvorstand I tagt in Zimmer 121 (Erdgeschoss); der vorgenannte Briefwahlvorstand II trifft in Zimmer 122 (Erdgeschoss) zusammen.

 

Für die Kommunalwahlen wird für die zuvor aufgeführten Wahlbezirke 010 bis 150 ein Briefwahlvorstand gebildet. Dieser Briefwahlvorstand tritt zur Vornahme der Briefwahlhandlung am Wahltag (25. Mai2014) um 10.00 Uhr im Rathaus der Gemeindeverwaltung in Schönenberg, Rathausstraße 18, Zimmer 202 (Sitzungssaal), zusammen.

Dem Briefwahlvorstand für die Kommunalwahlen obliegt lediglich die Öffnung der Wahlbriefe, die Prüfung der Gültigkeit der Stimmabgabe und der Einwurf des verschlossenen Stimmzettelumschlages, in welchem sich die Stimmzettel für die Kommunalwahlen befinden, in die Wahlurne des zuständigen Wahlbezirks. Diese Wahlurnen werden durch den Briefwahlvorsteher und zwei von ihm bestimmten Beisitzern anschließend bis spätestens 18.00 Uhr dem jeweiligen (Urnen-)Wahlbezirk zwecks Ermittlung des Ergebnisses in dem Wahlbezirk überbracht.

 

Die Tätigkeit der zuvor dargestellten drei Briefwahlvorstände ist öffentlich; jedermann hat Zutritt zu den Räumen der Briefwahlvorstände.

 

3.

Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist.

Die Wahlbenachrichtigung und ein Ausweispapier sind zur Wahl mitzubringen.

Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl vorgelegt werden.

Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Die Wähler erhalten bei Betreten des Wahlraums jeweils einen amtlichen Stimmzettel für diejenigen Wahlen ausgehändigt, zu
denen sie wahlberechtigt sind.

 

3.1

Für die Europawahl werden weiße Stimmzettel verwendet.

Jeder Wähler hat eine Stimme.

Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer die Bezeichnung der Partei und ihre Kurzbezeichnung bzw. die Bezeichnung der sonstigen politischen Vereinigung und ihr Kennwort sowie jeweils die ersten 10 Bewerber der zugelassenen Wahlvorschläge und rechts von der Bezeichnung des Wahlvorschlagsberechtigten einen Kreis für die Kennzeichnung.

 

 

 

 

Kennzeichnung des Stimmzettels:

Der Wähler gibt seine Stimme in der Weise ab,

dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz  oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Wahlvorschlag sie gelten soll.

 

3.2

Der Wähler hat für die Landrats- und die Kreistagswahl sowie die Bürgermeister- und die Gemeinderatswahl jeweils eine Stimme.

Auf dem jeweiligen Stimmzettel kann nur ein Bewerber

  1. für das Amt des Landrats/der Landrätin,
  2. für den Kreistag,
  3. für das Amt des Bürgermeisters,
  4. für den Gemeinderat,

gekennzeichnet werden.

In diesem Zusammenhang mache ich zu Buchstabe c) darauf aufmerksam, dass sich für das Amt des Bürgermeisters der Gemeinde Ruppichteroth nur ein Bewerber zur Wahl stellt. Im Rahmen Ihrer Stimmabgabe können Sie für diesen Bewerber mit „ja“ oder „nein“ stimmen.

 

Die Stimmzettel unterscheiden sich wie folgt:

a) für die Landratswahl:

 

grüner Stimmzettel mit schwarzem Aufdruck,

b) für die Kreistagswahl:

 

gelber Stimmzettel mit schwarzem Aufdruck,

c) für die Bürgermeisterwahl:

 

rosa Stimmzettel mit schwarzem Aufdruck,

d) für die Gemeinderatswahl:

 

blauer Stimmzettel mit schwarzem Aufdruck.

 

 

 

Kennzeichnung der Stimmzettel:

Der Wähler gibt seine Stimme in der Weise ab,

a)

dass er für die Landratswahl, die Kreistagswahl und die Gemeinderatswahl auf dem rechten Teil eines jeden Stimmzettels durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Wahlvorschlag sie gelten soll.

 

b)

Für die Bürgermeisterwahl kreuzen Sie für den einzigen Bewerber entweder „ja“ oder „nein“ an.

     

 

3.3

Die Stimmzettel müssen von den Wählern in der Wahlkabine des Wahlraums oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und einzeln so gefaltet werden, dass die Stimmabgaben nicht erkennbar sind.

Hat der Wähler einen Stimmzettel verschrieben oder versehentlich unbrauchbar gemacht, so erhält er auf Verlangen vom Wahlvorstand den jeweiligen neuen Stimmzettel, nachdem er den alten Stimmzettel im Beisein eines Mitglieds des Wahlvorstandes vernichtet hat.

 

4.

Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung der Wahlergebnisse im Wahlbezirk bzw. in den Briefwahlvorständen
(= Europawahl) sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Stören des Wahlgeschäfts möglich ist.

 

5.

Die Briefwahl für die Europawahl und die Kommunalwahlen finden mit jeweils eigenen Vordrucken statt; lediglich für den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins gibt es einen gemeinsamen Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung. Die Wahlscheine sind von unterschiedlicher Farbe und werden jeweils gesondert mit den Briefwahlunterlagen erteilt. Es sind jeweils gesonderte farblich unterscheidbare Wahlbriefe abzusenden.

Im Hinblick auf die jeweils maßgebende Farbe verweise ich auf die nachstehende Ziffern 5.1 bis 5.3.

 

5.1

Wahlberechtigte, die einen Wahlschein für die Europawahl besitzen, können an der Wahl im Rhein-Sieg-Kreis

durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Kreises oder

durch Briefwahl

teilnehmen.

 

Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeindebehörde die folgenden Unterlagen beschaffen:
- für die Europawahl:

a) einen amtlichen weißen Wahlschein ausschließlich für die Europawahl,

b) einen amtlichen weißen Stimmzettel,

c) einen amtlichen blauen Stimmzettelumschlag,

d) einen amtlichen roten Wahlbriefumschlag, auf dem die Anschrift, an die der Wahl-
    brief zurückzusenden ist, aufgedruckt ist.

 

5.2

Für die Kommunalwahlen wird ein Wahlschein ausgestellt, der im jeweiligen Wahl-bezirk, für den der Wahlschein ausgestellt ist, gültig ist. Der Wahlschein für die Kommunalwahlen ist von gelber Farbe.

Wahlberechtigte, die einen Wahlschein für die Kommunalwahlen besitzen können an den Wahlen
durch Stimmabgabe in einem beliebigen Stimmbezirk dieses Wahlbezirks oder

durch Briefwahl

teilnehmen.

 

Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeindebehörde die folgenden Unterlagen beschaffen:

- für die Kommunalwahlen:

a) einen amtlichen gelben Wahlschein ausschließlich für die Kommunalwahlen,

b) je einen amtlichen Stimmzettel für

-

die Landratswahl in der Farbe „grün“,

-

die Kreistagswahl in der Farbe „gelb“,

-

die Bürgermeisterwahl in der Farbe „rosa“,

-

die Gemeinderatswahl in der Farbe „blau“,

c) den für die zuvor unter Buchstabe b) aufgeführten Wahlen gemeinsamen amtlichen
    grünen Stimmzettelumschlag,

d) einen amtlichen gelben Wahlbriefumschlag, auf dem die Anschrift, an die der Wahl-
    brief zurückzusenden ist, aufgedruckt ist.

 

 

 

5.3

Bei der Briefwahl muss der Wähler

 

  • für die Wahl zum Europäischen Parlament:

Den roten Wahlbriefumschlag mit dem weißen Wahlschein und dem blauen Stimmzettelumschlag, in welchem sich der weiße Stimmzettel befindet, so rechtzeitig an die auf dem Wahlbriefumschlag angegebene Stelle absenden bzw. abgeben, dass der Wahlbrief dort

spätestens am Wahltag (25. Mai 2014) bis 18.00 Uhr eingeht.

 

  • für die Kommunalwahlen:

Den gelben Wahlbriefumschlag mit dem gelben Wahlschein und dem grünen Stimmzettelumschlag, in welchem sich die Stimmzettel in den Farben grün, gelb, rosa und blau befinden, so rechtzeitig an die auf dem Wahlbriefumschlag
angegebene Stelle absenden bzw. abgeben, dass der Wahlbrief dort
spätestens am Wahltag (25. Mai 2014) bis 16.00 Uhr eingeht.

 

Bitte beachten Sie die vorgenannten hinsichtlich der Uhrzeit voneinander
abweichenden spätesten Abgabetermine.

Später eingehende Wahlbriefe werden bei den Wahlen nicht berücksichtigt.

 

6.

Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Das gilt bei der Europawahl auch für Wahlberechtigte, die zugleich in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union zum Europäischen Parlament wahlberechtigt sind
(§ 6 Abs. 4 des Europawahlgesetzes).

 

Strafbestimmungen:

Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe
bestraft. Auch der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 Strafgesetzbuch). Während der Wahlzeit sind in und am dem Gebäude, im dem sich der Wahlraum bzw. die Wahlräume befinden, sowie in einem Bereich mit einem Abstand von weniger als zwanzig Metern von dem Gebäudeeingang jede Beeinflussung der Wähler durch Wort, Ton, Schrift oder Bild sowie jede Unterschriftensammlung verboten. Die Veröffentlichung der Ergebnisse von Wählerbefragungen nach der Stimmabgabe über den Inhalt der Wahlentscheidungen ist vor Ablauf der Wahlzeit um 18.00 Uhr unzulässig.

 

 

Eine Bitte an den Wähler:

Kennzeichnen Sie die Stimmzettel einwandfrei und klar, am besten mit einem Kreuz in dem maßgebenden Kreis eines jeden Stimmzettels. Dann sind Sie sicher, dass Ihre Stimmen gültig sind und gewertet werden.


 

 

 

Präsentation der Ergebnisse

zur Europawahl und zu den Kommunalwahlen

 

 

          Die Präsentation der Ergebnisse

 

  • zur Europawahl und
  • zu den Kommunalwahlen:
    - des Landrats des Rhein-Sieg-Kreises

- der Vertretung des Rhein-Sieg-Kreises (Kreistag)

- des Bürgermeisters der Gemeinde Ruppichteroth

- der Vertretung der Gemeinde Ruppichteroth (Gemeinderat)

 

erfolgt im

 

Forum der Grundschule in Schönenberg, Auf der Burghardt 1,

am 25. Mai 2014, ab 18.00 Uhr.

 

Ich lade Sie herzlich ein, unmittelbar nach Mitteilung aus den Wahllokalen vor Ort zu erfahren, wie sich die Ergebnisse in der Gemeinde Ruppichteroth darstellen. Sie haben natürlich auch die Möglichkeit, die Wahlergebnisse auf der gemeindlichen Homepage www.ruppichteroth.de zeitnah abzurufen.

 

Eine Ergebnispräsentation im Rathaus in Schönenberg findet nicht statt.

 

 

 

 

 

Sitzung des Wahlausschusses

 

 

Am Dienstag, den 27. Mai 2014, um 18.00 Uhr, findet im Sitzungssaal des Rathauses
in Schönenberg eine öffentliche Sitzung des Wahlausschusses des Rates der Gemeinde Ruppichteroth mit folgender Tagesordnung statt:

 

 

  

Öffentlicher Teil

 

 

 1. 

Fragestunde für Einwohner

 

 

 2. 

Kommunalwahlen 2014;
hier: Feststellung des Wahlergebnisses der Wahl des Bürgermeisters sowie des
        Rates der Gemeinde Ruppichteroth am 25.05.2014

 

 

 3. 

Mitteilungen und Anfragen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Niederschrift des Ausschusses für Schule und Sport

 

Nachstehend wird die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule und Sport des Rates der Gemeinde Ruppichteroth vom 30. April 2014 gemäß § 26 der Geschäftsordnung für den Rat der Gemeinde bekannt gegeben.

 

 

Öffentlicher Teil

 

Tagesordnungspunkt:

Sportlerehrung 2013

 

Der Ausschuss für Schule und Sport beschließt, die in der Anlage 1 dieser Niederschrift beigefügten Liste aufgeführten Personen und Personengruppen im Rahmen einer Feierstunde am Freitag, dem 9. Mai 2014, besonders zu ehren.

 

einstimmig

 

Hinweis:
Ein ausführlicher Bericht über die am 9. Mai 2014 stattgefundenen Sportlerehrung wird in der nächsten Ausgabe des Mitteilungsblattes (Amtsblattes) für die Gemeinde Ruppichteroth bekannt gemacht.

 

 

Tagesordnungspunkt:

Sekundarschule Nümbrecht / Ruppichteroth;

- Teilstandort Ruppichteroth - 

hier: Änderung des Baubeschlusses zur Durchführung des Erweiterungsbaus "Mensa"
         sowie dem Ausbau bestehender Gebäudeteile für den Schulstandort Ruppichteroth
         aufgrund Umnutzung des bestehenden Hauptschulgebäudes in eine 2-zügige
         Sekundarschule, Sekundarstufe 1

 

Herr Architekt Herkenrath von der Zacharias Planungsgruppe in Sankt Augustin stellt die vier Planvarianten vor und beantwortet in diesem Zusammenhang die Fragen der Ausschussmitglieder.

 

Der Ausschuss für Schule und Sport empfiehlt dem Rat der Gemeinde,

 

  1. in Abänderung zum Baubeschluss vom 04.09.2013 den Erweiterungsbau „Mensa“ sowie den Ausbau bestehender Gebäudeteile für den Schulstandort Ruppichteroth aufgrund Umnutzung des bestehenden Hauptschulgebäudes in eine 2-zügige Sekundarschule, Sekundarstufe 1, auf der Grundlage der in der Sitzung des Ausschusses für Schule und Sport am 30.04.2014 vorgestellten Planvariante 3 durchzuführen,

 

  1. für Gebäude A (Projekt 2) und B (Projekt 1) zwei separate Bauanträge zu stellen,

 

  1. den Bauantrag für Gebäude B (Projekt 1) sofort einzureichen, so dass mit dem Beginn der Baumaßnahme voraussichtlich im Oktober 2014 zu rechnen ist,

 

 

 

  1. den Bauantrag für Gebäude A (Projekt 2) förderunschädlich erst nach einer Entscheidung über die Gewährung möglicher Fördermittel durch das Land NRW zu stellen, spätestens im Jahr 2015, damit letztendlich ein ordnungsgemäßer Schulbetrieb sichergestellt werden kann,

 

  1. die in der Verwaltungsvorlage dargestellte Finanzierung der Projekte 1 und 2.

 

einstimmig