- Müllabfuhr in dieser Woche
- Fundsachen
- Straßenreinigung
- Treffen aller Witwen und Witwer
- Instandsetzungsarbeiten an verschiedenen Straßen im Gemeindegebiet
- Sprechstunden des Seniorenbüros
- Erster Aqua Fitness XXL Kurs im Bröltal-Bad
- Auswechslung von Wasserzählern
- Bereitschaftsdienste
- Wahlbekanntmachungen und Niederschriften
Müllabfuhr in dieser Woche
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Montag |
Dienstag |
Donnerstag |
Freitag |
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19.05.2014 |
20.05.2014 |
22.05.2014 |
23.05.2014 |
Restmüll 14tägig |
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3 |
4 |
Biotonne, Grünabfall |
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1 |
2 |
Papiertonne |
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1 |
2 |
Wertstofftonne |
1 |
2 |
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Service-Telefon der RSAG: 0 22 41 – 306-306
Fundsachen
Dem Fundamt der Gemeinde Ruppichteroth wurden folgende Fundsachen gemeldet:
1 Goldkette
Winterscheid, am 10.04.2014
1 Goldkette
Schönenberg/Turnhalle, am 05.05.2014
Eigentümer bzw. Besitzer von Fundsachen sowie Fundtieren können bei
Eigentums- bzw. Besitznachweis die Fundsache beim Ordnungsamt, Zimmer 101, in Empfang nehmen oder sich telefonisch unter den Rufnummern
02295/4924 oder 4956 melden.
Dem Fundamt der Gemeinde Ruppichteroth wurde folgendes Fundtier gemeldet:
1 Katze, schwarz mit weißen Zeichnungen
Fundort: Ruppichteroth-Velken
Eigentümer bzw. Besitzer des Tieres können sich bei Eigentums- bzw. Besitznachweis beim Ordnungsamt, Zimmer 101, Tel. 02295/4924 oder 4956 melden.
Straßenreinigung
in der Gemeinde Ruppichteroth
Die Gemeindestraßen werden wegen der Christophorus-Fahrt voraussichtlich am
Mittwoch, dem 21. Mai 2014
gereinigt.
Halten Sie bitte an diesem Tag nach Möglichkeit die Verkehrsflächen von Fahrzeugen frei.
Zeitliche Angaben können leider nicht gemacht werden. Ich bitte um Verständnis.
Treffen aller Witwen und Witwer am 16. Mai 2014
„Cafe Rosenbogen“ in Schönenberg
Endlich ist es wieder so weit!
Am Freitag, dem 16. Mai, um 14.00 Uhr findet das Treffen der Witwen und Witwer, im Cafe Rosenbogen, statt. Das Wetter soll ja besser werden, vielleicht können ja ganz mutige schon auf de Terrassen sitzen, denn diese Blüten- und Farbenpracht muss man auf sich wirken lassen – das ist Seelenmassage, die wir manchmal dringensd brauchen.
Vielleicht können Sie sich schon die nächsten Termine für die jeweiligen Witwentreffen vormerken:
Freitag, 15. August 2014, um 14.00 Uhr
Donnerstag, 29. November 2014, um 14.00 Uhr.
Auf ein Wiedersehen, bei einigermaßen schönem Wetter, freut sich
Ihre Frau A. McNaul
PS: Falls wir uns nicht sehen können, wünsche ich Ihnen ein schönes Wochenende und viel Spaß bei der Historischen Rheinischen Christophorus-Fahrt in Schönenberg.
Instandsetzungsarbeiten an verschiedenen Straßen im Gemeindegebiet
Die diesjährigen Instandsetzungsarbeiten in Form von großflächigen Deckensanierungen sind voraussichtlich für den Zeitraum vom 23. bis 28. Mai 2014 geplant. Auf nachfolgend genannten Straßenteilstücken werden Asphaltierungsarbeiten durchgeführt:
- Zufahrt zur Ortslage Stranzenbach von der K 55 bis Ortseingang
- Ahe, „An der Linde“, Ortsausgang Ahe bis Abzweigung Richtung
Scheid/Ruppichteroth
- Zufahrt Ortslage Schreckenberg von der G 67 bis Ortseingang
- Schönenberg, „Auf der Burghardt“, Teilstück ab Höhe Turnhalle bis zur
Kindertagesstätte „Spatzennest“
Während der Durchführung der Instandsetzungsarbeiten ist mit Verkehrsbehinderungen, u.a. bedingt durch Vollsperrungen der Straßenabschnitte, zu rechnen. Umleitungen werden ausgeschildert.
Im Sinne des Erhaltes unseres gemeindlichen Straßennetzes, vor allem im Bereich von Verbindungsstraßen, bitte ich herzlichst um Ihr Verständnis, für die Zeit der erforderlichen Vollsperrungen Umleitungsstrecken in Kauf nehmen zu müssen. Witterungsbedingte Verzögerungen oder Verschiebungen der Arbeiten werden eventuell notwendig.
Sprechstunden des Seniorenbüros
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
sehr geehrte Seniorinnen und Senioren,
sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger mit Behinderungen!
Die Beratungsstunden des Seniorenbüros finden jeweils am 2. und 4. Donnerstag im Monat, in der Zeit von 10.00 bis 12.00 Uhr, im Rathaus in Schönenberg, Erdgeschoss Altbau, Zimmer 121, statt.
Sie haben Fragen..
Gesundheit
Antragstellungen z.B. Schwerbehindertenausweis, Pflegestufen Hausnotruf Pflegehilfsmittel Wohnraumberatung Tagespflege Therapieangebote Ambulante Pflege Senioreneinrichtungen Finanzierungen |
.. wir die Antworten
Teilhabe am Leben
Theaterfahrten Seniorennachmittage Demenzbetreuung Seniorenbetreuung Bürgerbus Begleit- und Besuchsdienste Angebote der Kirchengemeinden Seniorentanz Sport Haushaltsnahe Dienstleistungen |
.. meistens!
Sonstiges
Vermittlung von Beratungsstellen Selbsthilfegruppen z.B. Demenz, MS Beratung für Menschen mit Behinderung und deren Angehörige Beratung/Kurse für pflegende Angehörige Pflegeversicherung Rente Wohnformen im Alter
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Während der Sprechstunden sind die ehrenamtlichen Beraterinnen und Berater des Arbeitskreises Senioren/behinderte Menschen unter der Telefonnummer 02295-4959 persönlich erreichbar. Sie können sich ebenfalls gerne über die E-Mail Adresse
seniorenbuero@ruppichteroth.de an das Beratungsteam wenden.
Folgende Sprechstunden sind vorgesehen:
Donnerstag, den 22. Mai 2014 10.00 – 12.00 Uhr.
Erster Aqua Fitness XXL Kurs im Bröltal-Bad
Das sagen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer dazu:
„Der Kurs macht sehr viel Spaß. Der Bademeister fordert uns, aber das ist auch gut so. Es ist nicht so anstrengend, dass man nicht mehr mitkommt. Die Übungen sind vielfältig. Dem Bademeister fällt immer wieder etwas Neues ein, aber auch Übungen, die man schon kennt, werden wiederholt, so dass man sicher mit kommt. Auch der Einsatz von Hilfsmitteln, wie der Poolnudel, machen sehr viel Spaß.“
Karina O.
„Der Bademeister ist nett. Mir tut das Aqua Fitness XXL gut und ich hoffe, es geht weiter. Ich wäre bei den nächsten 10 Mal auch wieder dabei.“
Monika B.
„+ kleine Gruppe, + nicht zu anstrengend, + Bewegungen schonend für die Gelenke, + gute Trainer“
Eckhard N.
„Es macht Spaß. Es tut meinem Körper gut. Die Mitteilnehmer und das Personal sind nett.“
Doris N.
Ja, es geht weiter! Wenn die Aussagen der Teilnehmer Ihr Interesse geweckt haben, melden Sie sich an, oder vereinbaren Sie ein Probetraining im Bad, Tel. 0 22 95 – 56 01.
Der nächste Dienstags-Kurs startet am 27. Mai 2014, 16.00 Uhr.
Anmeldevordrucke erhalten Sie im Bröltal-Bad, im Rathaus, Zimmer 104, und natürlich auf der Homepage unter www.broeltalbad.de bzw. www.ruppichteroth.de .
Auswechslung von Wasserzählern
Zur Zeit werden im Rahmen des turnusmäßigen Zählerwechsels im
Versorgungsgebiet der Gemeinde Ruppichteroth Hauswasserzähler ausgetauscht.
Die Arbeiten werden durch die Mitarbeiter der Gemeindewerke Ruppichteroth durchgeführt.
Die Mitarbeiter können sich auf Verlangen durch einen mitgeführten Dienstausweis ausweisen.
In diesem Zusammenhang weise ich auf § 19 der Satzung über die öffentliche Wasserversorgung und den Anschluss an die Wasserversorgungsanlage (Wasserversorgungssatzung der Gemeinde Ruppichteroth vom 17.12.1981) hin. Hiernach hat der Grundstückseigentümer dem mit einem Ausweis versehenen Be-auftragten der Gemeinde den Zutritt zu seinen Räumen, soweit dies für die Prüfung der technischen Einrichtungen und zur Wahrnehmung sonstiger Rechte und Pflichten nach dieser Satzung erforderlich ist, zu gestatten.
Ich bitte die Personen, die von dieser Maßnahme betroffen werden, für einen schnellen und reibungslosen Ablauf beizutragen und darauf zu achten, dass der Zutritt zum Wasserzähler jederzeit ohne Behinderung möglich ist und ein problemloser Austausch der Wasserzähler erfolgen kann.
Bereitschaftsdienste
Polizei-Notruf 110
Polizeibezirksdienststelle 02295/5425
(Sankt-Florian-Straße 8)
Bürgersprechstunden:
- dienstags in der Zeit von 11.00 bis 12.00 Uhr
- mittwochs in der Zeit von 17.00 bis 18.00 Uhr oder
nach telefonischer Vereinbarung (siehe obige Rufnummer)
Feuerwehr- und Rettungsdienst: 112
Krankentransporte 02241/19-222
GEMEINDEWERKE RUPPICHTEROTH
VER- UND ENTSORGUNGSBETRIEBE
Störfall – Telefon- Nummer
0800/ 7766655
Unter den o.g. Rufnummern erreichen Sie den Notdienst der Gemeindewerke Ruppichteroth für
die öffentliche Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung der Gemeinde Ruppichteroth über die Leitstelle des Aggerverbandes
NOTDIENST DES RWE
Bei Stromausfall im Versorgungsnetz erreichen Sie den Störungsdienst der RWE Energie AG
unter der Telefon – Nr. 0800/4112244
Notruf-Nummer der Rhenag 0180/2484848
Ärztlicher Bereitschaftsdienst für die Gemeinde Ruppichteroth
In der sprechstundenfreien Zeit erreichen Sie den ärztlichen Bereitschaftsdienst aller Fachrichtungen für den Rhein-Sieg-Kreis unter der
zentralen Rufnummer 116 117
Bei lebensbedrohenden Zwischenfällen und Unfällen: 112
ZAHNÄRZTE des rechtsrheinischen Rhein-Sieg-Kreises
Telefonischer Ansagedienst zum zahnärztlichen Notdienst: 01805-986700
Die Notfalldienstzentrale für den gesamten rechtsrheinischen RSK ist folgendermaßen besetzt:
- wöchentlich von 18.00 Uhr bis 08.00 Uhr des darauffolgenden Morgens,
- mittwochs von 13.00 Uhr bis zum nächsten Morgen 08.00 Uhr,
- freitags von 14.00 Uhr bis zum nächsten Morgen 08.00 Uhr und
- an Samstagen, Sonntagen, sowie an Feiertagen, ganztägig.
INFORMATIONSZENTRALE FÜR VERGIFTUNGSFÄLLE
Universitätsklinik Bonn, Telefon-Nr.: 0228-19240
APOTHEKEN-NOTDIENST:
Die nächsten 4 notdienstbereiten Apotheken für den Standort: Ruppichteroth,
vom 17.05.2014 bis 23.05.2014, 9.00 bis 9.00 Uhr
Samstag, 17. Mai 2014
Adler-Apotheke OHG, Rathausstr. 25, 51570 Windeck (Rosbach), 02292/5058
Die Linden-Apotheke, Zeithstr. 109, 53819 Neunkirchen-Seelscheid, 02247/97510
Agger-Apotheke, Königstr. 6, 51645 Gummersbach (Dieringhausen), 02261/98450
Rosen-Apotheke, Niederpleiser Str. 48, 53757 Sankt Augustin (Muelldorf), 02241/342040
Sonntag, 18. Mai 2014
Bahnhof-Apotheke, Bahnhofstr. 26A, 53783 Eitorf, 02243/6177
Falken-Apotheke, Drabenderhöher Str. 35, 51674 Wiehl (Drabenderhöhe), 02262/701464
Rathaus-Apotheke, Hauptstr. 21, 51580 Reichshof (Denklingen), 02296/1200
Elefanten-Apotheke, Hauptstr. 4A, 53797 Lohmar, 02246/4954
Montag, 19. Mai 2014
Burg-Apotheke, Waldbröler Str. 24, 51570 Windeck, 02292/2900
Sonnen-Apotheke, Im Weiher 21, 51674 Wiehl, 02262/9567
Heide-Apotheke, Pastor-Biesing-Str. 2B, 53797 Lohmar (Birk), 02246/913650
Peter und Paul Apotheke, Bahnhofsplatz 7, 51766 Engelskirchen, 02263/3622
Dienstag, 20. Mai 2014
Die Bären Apotheke, Nümbrechter Str. 7b, 51545 Waldbröl, 02291/4640
Adler-Apotheke, Frankfurter Str. 100, 53773 Hennef, 02242/2626
Löwen-Apotheke, Hauptstr. 55, 51491 Overath, 02206/2223
Antonius-Apotheke, Steinkreuzstr. 21, 53757 Sankt Augustin (Niederpleis), 02241/334510
Mittwoch, 21. Mai 2014
Löwen-Apotheke, Bahnhofstr. 2A, 51545 Waldbröl, 02291/2574
Markt-Apotheke, Am Markt 7, 53783 Eitorf, 02243/80088
Siegtal-Apotheke, Hauptstr. 110, 53721 Siegburg, 02241/383897
Schlehen-Apotheke OHG, Overather Str. 22, 51766 Engelskirchen (Loope), 02263/92030
Donnerstag, 22. Mai 2014
Die Bären-Apotheke, Otto-Kaufmann-Str. 11-13, 51588 Nümbrecht, 02293/902484
Alte Schulz'sche Apotheke, Marktplatz 3, 53783 Eitorf, 02243/2214
Bergische Apotheke, Hauptstr. 44-46, 53804 Much, 02245/1498
Rathaus-Apotheke, Hauptstr. 21, 51580 Reichshof (Denklingen), 02296/1200
Freitag, 23. Mai 2014
Kur-Apotheke, Hauptstr. 23, 51588 Nümbrecht, 02293/91340
St. Laurentius-Apotheke, Auf der Niedecke 4, 51570 Windeck (Dattenfeld), 02292/2340
Apotheke am Markt, Markt 7, 51766 Engelskirchen (Ruenderoth), 02263/96180
Apotheke in Wildbergerhütte, Siegener Str. 37, 51580 Reichshof (Wildbergerhütte), 02297/231
LEUCHTTURM
Beratungsstelle für Alzheimer und andere Demenzerkrankungen
Caritasverband für den Rhein-Sieg-Kreis e.V.
Wilhelmstraße 155-157, 53721 Siegburg
Telefon: 02241/1209-0
Fax: 02241/1209-195
Homepage der Beratungsstelle „Leuchtturm“ des Caritasverbandes für den Rhein-Sieg-Kreis e.V.
www.caritas-rheinsieg.de
Ansprechpartnerinnen:
Jutta Fellmy, Tel.: 02241/1209305
E-mail: jutta.fellmy@caritas-rheinsieg.de
Doris Steubesand, Tel.: 02241/1209-311
E-mail: doris.steubesand@caritas-rheinsieg.de
Multiple Sklerose
DMSG Betroffenen-Berater
Uwe Stommel – DMSG Betroffenen-Berater
Tel.: 02295-902118
e-mail: Uwe.Stommel@online.de
Michael Wendel – DMSG Betroffenen-Berater
Tel.: 02243-80373
e-mail: mianwe@t-online.de
Drogen-Suchthilfen
1. |
Suchtkrankenhilfe des Caritasverband für den Rhein-Sieg-Kreis e.V. Ansprechpartner: Herr Pöplau Tel.-Nr. (02241) 1209-302 |
2. |
Diakonisches Werk Siegburg Drogenhilfe -Zentrale und Beratungsstelle- Ansprechpartner: Herr Wolf Tel.-Nr.: 02241/66656 |
3. |
Kommissariat Kriminalprävention/ Opferschutz Siegburg Herr Seeger Tel.-Nr.: 02241/541-4715 |
4. |
Kriminalkommissariat 41 Siegburg Ansprechpartner: Herr Krist Tel.-Nr.: 02241/541-4411 |
5. |
Gemeinschaftshauptschule Ruppichteroth Ansprechpartnerin: Frau Stoquart Tel.-Nr.: 02295/902301 |
Weitere Informationen sind im Rathaus, Tel.-Nr.: 02295/4925, erhältlich.
SOZIALPSYCHIATRISCHES ZENTRUM
Sozialpsychiatrisches Zentrum Eitorf/Siebengebirge
Beratungs- und Betreuungszentrum Eitorf, Spinnerweg 51-54, 53783 Eitorf
Telefon: 02243/84758-0
Fax : 02243/84758-11
Beratungszeiten:
nach Vereinbarung !
Tagesstätte & Kontaktstelle:
Siegstrasse 16, 53783 Eitorf
Telefon: 02243/82670
Fax: 02243/842794
Öffnungszeiten:
montags 11.30 h – 14.30 h: Brunch, Offene Angebote
donnerstags 15.00 h - 19.00 h: Offener Treff
Jeden 2. Samstag 9.30 Uhr -12.00 Uhr
( Möglichkeit zum gemeinsamen Frühstück )
Sprechstunden der Sozialarbeiter des Jugendhilfezentrums Neunkirchen-Seelscheid,
zuständig für die Gemeinde Ruppichteroth
Seit dem 1. Oktober 2012 sind für die Gemeinde Ruppichteroth zwei neue Bezirkssozialarbeiter des Jugendhilfezentrums Neunkirchen-Seelscheid tätig.
Frau Wagner ist für Ruppichteroth Zentrum sowie für die Ortsteile Harth, Köttingen und Oeleroth zuständig, Herr Kastenholz für Schönenberg und Winterscheid.
Die Sprechstunde von Frau Wagner findet donnerstags in der Zeit von 14:00 - 15:00 Uhr in den Räumlichkeiten des Ökumenischen Familienzentrums „Unter`m Regenbogen“, Am Kindergarten 4, statt.
Herr Kastenholz Sprechstunde ist donnerstags von 14:00 - 15:00 Uhr im Rathaus in Schönenberg anzutreffen. Außerhalb der Sprechstunde sind die Mitarbeiter des Jugendhilfezentrums unter folgenden Rufnummern zu erreichen:
Frau Wagner: 02247/9215-5518,
Herr Kastenholz: 02247/9215-5528.
Außerhalb dieser Sprechzeiten und der Öffnungszeiten des Jugendhilfezentrums steht für dringende Meldungen in Sachen Kindeswohl die Feuer- und Rettungsleitstelle unter der Ruf-Nr. 112 zur Verfügung.
N e u b ü r g e r b e a u f t r a g t e r
des Kreistages des Rhein-Sieg-Kreises
für Aussiedler und zugezogene Ausländer
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Der Neubürgerbeauftragte L u d w i g N e u b e r bietet nach telefonischer Vereinbarung
Sprechstunden an:.
a) in Siegburg, Kreishaus, Zimmer A 1.40
b) in Ruppichteroth, Grundschule, Schulstraße 5.
Anmeldung bitte über:
a) Tel.: 02241-133161, Fax: 02241-133198
Email: marlene.hautkappe@rhein-sieg-kreis.de
b) Tel : 02295-90 23 18, Fax: 02295-90 23 19
Email: ludwig@neuber.de
Eine telefonische Terminvereinbarung ist unbedingt erforderlich!
Wahlbekanntmachung
1. |
Am 25. Mai 2014
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in der Bundesrepublik Deutschland die Wahl zum 8. Europäischen Parlament
und in Nordrhein-Westfallen die allgemeinen Kommunalwahlen statt.
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In der Gemeinde Ruppichteroth werden hiernach
gemeinsam durchgeführt. |
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Die Wahlen dauern von 08.00 bis 18.00 Uhr. |
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2. |
Die Gemeinde Ruppichteroth ist in folgende 15 Wahlbezirke eingeteilt:
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In den Wahlbenachrichtigungen, die den in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum 4. Mai 2014 übersandt wurden, sind der Wahlbezirk (Stimmbezirk) und der Wahlraum angegeben, in dem die Wahlberechtigten zu wählen haben. Der Zugang zu allen zuvor aufgeführten Wahllokalen einschließlich der für die Briefwahlvorstände maßgebenden Räume im Rathaus ist für Menschen, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind oder für Personen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe möglich. Dies wurde auf der Wahlbenachrichtigungskarte durch ein dement-sprechendes Rollstuhlpiktogramm gekennzeichnet. |
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Für die Wahl zum Europäischen Parlament (Europawahl) werden zwei Briefwahlvorstände gebildet. Der Briefwahlvorstand I ermittelt das Wahlergebnis für die im Rahmen der Briefwahl abgegebenen Stimmen zur Europawahl für die Wahlbezirke 010 bis 070 sowie 110. Der Briefwahlvorstand II ermittelt das Wahlergebnis für die durch Briefwahl abgegebenen Stimmen zur Europawahl für die Wahlbezirke 080, 090 und 100 sowie 120 bis 150. Die Briefwahlvorstände für die Wahl zum Europäischen Parlament beginnen am Wahltag (25. Mai 2014) um 14.00 Uhr im Rathaus der Gemeindeverwaltung in Schönenberg, Rathausstraße 18, mit der Prüfung der eingegangenen Wahlbriefe. Die Öffnung der Stimmzettelumschläge und somit die Ermittlung des Briefwahlergebnisses erfolgt, wie bei der Ermittlung des Wahlergebnisses in den Wahllokalen, ab 18.00 Uhr. Der vorgenannte Briefwahlvorstand I tagt in Zimmer 121 (Erdgeschoss); der vorgenannte Briefwahlvorstand II trifft in Zimmer 122 (Erdgeschoss) zusammen.
Für die Kommunalwahlen wird für die zuvor aufgeführten Wahlbezirke 010 bis 150 ein Briefwahlvorstand gebildet. Dieser Briefwahlvorstand tritt zur Vornahme der Briefwahlhandlung am Wahltag (25. Mai2014) um 10.00 Uhr im Rathaus der Gemeindeverwaltung in Schönenberg, Rathausstraße 18, Zimmer 202 (Sitzungssaal), zusammen. Dem Briefwahlvorstand für die Kommunalwahlen obliegt lediglich die Öffnung der Wahlbriefe, die Prüfung der Gültigkeit der Stimmabgabe und der Einwurf des verschlossenen Stimmzettelumschlages, in welchem sich die Stimmzettel für die Kommunalwahlen befinden, in die Wahlurne des zuständigen Wahlbezirks. Diese Wahlurnen werden durch den Briefwahlvorsteher und zwei von ihm bestimmten Beisitzern anschließend bis spätestens 18.00 Uhr dem jeweiligen (Urnen-)Wahlbezirk zwecks Ermittlung des Ergebnisses in dem Wahlbezirk überbracht.
Die Tätigkeit der zuvor dargestellten drei Briefwahlvorstände ist öffentlich; jedermann hat Zutritt zu den Räumen der Briefwahlvorstände. |
3. |
Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Die Wahlbenachrichtigung und ein Ausweispapier sind zur Wahl mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl vorgelegt werden. Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Die Wähler erhalten bei Betreten des Wahlraums jeweils einen amtlichen Stimmzettel für diejenigen Wahlen ausgehändigt, zu |
3.1 |
Für die Europawahl werden weiße Stimmzettel verwendet. Jeder Wähler hat eine Stimme. Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer die Bezeichnung der Partei und ihre Kurzbezeichnung bzw. die Bezeichnung der sonstigen politischen Vereinigung und ihr Kennwort sowie jeweils die ersten 10 Bewerber der zugelassenen Wahlvorschläge und rechts von der Bezeichnung des Wahlvorschlagsberechtigten einen Kreis für die Kennzeichnung. |
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Kennzeichnung des Stimmzettels: Der Wähler gibt seine Stimme in der Weise ab, dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Wahlvorschlag sie gelten soll. |
3.2 |
Der Wähler hat für die Landrats- und die Kreistagswahl sowie die Bürgermeister- und die Gemeinderatswahl jeweils eine Stimme. Auf dem jeweiligen Stimmzettel kann nur ein Bewerber
gekennzeichnet werden. In diesem Zusammenhang mache ich zu Buchstabe c) darauf aufmerksam, dass sich für das Amt des Bürgermeisters der Gemeinde Ruppichteroth nur ein Bewerber zur Wahl stellt. Im Rahmen Ihrer Stimmabgabe können Sie für diesen Bewerber mit „ja“ oder „nein“ stimmen.
Die Stimmzettel unterscheiden sich wie folgt:
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Kennzeichnung der Stimmzettel: Der Wähler gibt seine Stimme in der Weise ab, |
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a) |
dass er für die Landratswahl, die Kreistagswahl und die Gemeinderatswahl auf dem rechten Teil eines jeden Stimmzettels durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Wahlvorschlag sie gelten soll.
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b) |
Für die Bürgermeisterwahl kreuzen Sie für den einzigen Bewerber entweder „ja“ oder „nein“ an. |
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3.3 |
Die Stimmzettel müssen von den Wählern in der Wahlkabine des Wahlraums oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und einzeln so gefaltet werden, dass die Stimmabgaben nicht erkennbar sind. Hat der Wähler einen Stimmzettel verschrieben oder versehentlich unbrauchbar gemacht, so erhält er auf Verlangen vom Wahlvorstand den jeweiligen neuen Stimmzettel, nachdem er den alten Stimmzettel im Beisein eines Mitglieds des Wahlvorstandes vernichtet hat. |
4. |
Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung der Wahlergebnisse im Wahlbezirk bzw. in den Briefwahlvorständen |
5. |
Die Briefwahl für die Europawahl und die Kommunalwahlen finden mit jeweils eigenen Vordrucken statt; lediglich für den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins gibt es einen gemeinsamen Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung. Die Wahlscheine sind von unterschiedlicher Farbe und werden jeweils gesondert mit den Briefwahlunterlagen erteilt. Es sind jeweils gesonderte farblich unterscheidbare Wahlbriefe abzusenden. Im Hinblick auf die jeweils maßgebende Farbe verweise ich auf die nachstehende Ziffern 5.1 bis 5.3. |
5.1 |
Wahlberechtigte, die einen Wahlschein für die Europawahl besitzen, können an der Wahl im Rhein-Sieg-Kreis durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Kreises oder durch Briefwahl teilnehmen.
Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeindebehörde die folgenden Unterlagen beschaffen: a) einen amtlichen weißen Wahlschein ausschließlich für die Europawahl, b) einen amtlichen weißen Stimmzettel, c) einen amtlichen blauen Stimmzettelumschlag, d) einen amtlichen roten Wahlbriefumschlag, auf dem die Anschrift, an die der Wahl- |
5.2 |
Für die Kommunalwahlen wird ein Wahlschein ausgestellt, der im jeweiligen Wahl-bezirk, für den der Wahlschein ausgestellt ist, gültig ist. Der Wahlschein für die Kommunalwahlen ist von gelber Farbe. Wahlberechtigte, die einen Wahlschein für die Kommunalwahlen besitzen können an den Wahlen durch Briefwahl teilnehmen.
Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeindebehörde die folgenden Unterlagen beschaffen: - für die Kommunalwahlen: a) einen amtlichen gelben Wahlschein ausschließlich für die Kommunalwahlen, b) je einen amtlichen Stimmzettel für
c) den für die zuvor unter Buchstabe b) aufgeführten Wahlen gemeinsamen amtlichen d) einen amtlichen gelben Wahlbriefumschlag, auf dem die Anschrift, an die der Wahl- |
5.3 |
Bei der Briefwahl muss der Wähler
Den roten Wahlbriefumschlag mit dem weißen Wahlschein und dem blauen Stimmzettelumschlag, in welchem sich der weiße Stimmzettel befindet, so rechtzeitig an die auf dem Wahlbriefumschlag angegebene Stelle absenden bzw. abgeben, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltag (25. Mai 2014) bis 18.00 Uhr eingeht.
Den gelben Wahlbriefumschlag mit dem gelben Wahlschein und dem grünen Stimmzettelumschlag, in welchem sich die Stimmzettel in den Farben grün, gelb, rosa und blau befinden, so rechtzeitig an die auf dem Wahlbriefumschlag
Bitte beachten Sie die vorgenannten hinsichtlich der Uhrzeit voneinander Später eingehende Wahlbriefe werden bei den Wahlen nicht berücksichtigt. |
6. |
Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Das gilt bei der Europawahl auch für Wahlberechtigte, die zugleich in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union zum Europäischen Parlament wahlberechtigt sind
Strafbestimmungen: Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe |
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Eine Bitte an den Wähler: Kennzeichnen Sie die Stimmzettel einwandfrei und klar, am besten mit einem Kreuz in dem maßgebenden Kreis eines jeden Stimmzettels. Dann sind Sie sicher, dass Ihre Stimmen gültig sind und gewertet werden. |
Präsentation der Ergebnisse
zur Europawahl und zu den Kommunalwahlen
Die Präsentation der Ergebnisse
- zur Europawahl und
- zu den Kommunalwahlen:
- des Landrats des Rhein-Sieg-Kreises
- der Vertretung des Rhein-Sieg-Kreises (Kreistag)
- des Bürgermeisters der Gemeinde Ruppichteroth
- der Vertretung der Gemeinde Ruppichteroth (Gemeinderat)
erfolgt im
Forum der Grundschule in Schönenberg, Auf der Burghardt 1,
am 25. Mai 2014, ab 18.00 Uhr.
Ich lade Sie herzlich ein, unmittelbar nach Mitteilung aus den Wahllokalen vor Ort zu erfahren, wie sich die Ergebnisse in der Gemeinde Ruppichteroth darstellen. Sie haben natürlich auch die Möglichkeit, die Wahlergebnisse auf der gemeindlichen Homepage www.ruppichteroth.de zeitnah abzurufen.
Eine Ergebnispräsentation im Rathaus in Schönenberg findet nicht statt.
Niederschrift des Hauptausschusses
Nachstehend wird die Niederschrift über die Sitzung des Hauptausschusses des Rates der Gemeinde Ruppichteroth vom 3. April 2014 gemäß § 26 der Geschäftsordnung für den Rat der Gemeinde bekannt gegeben.
Öffentlicher Teil
Tagesordnungspunkt:
Anregung gemäß § 24 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
(GO NRW) in Verbindung mit § 5 der Hauptsatzung der Gemeinde Ruppichteroth
hier: Einführung einer Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für Freigängerkatzen
Der Hauptausschuss des Rates der Gemeinde beschließt, der gemäß § 24 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in Verbindung mit § 5 der Hauptsatzung der Gemeinde Ruppichteroth vorgelegten schriftlichen Anregung der Frau Claudia Hummelt aus Winterscheid vom 20.11.2013 in Form des Flyers nachzukommen. Dieser Flyer enthält die in der Sitzung abgestimmten Änderungen. Der Flyer wird im Rathaus ausgelegt und auf der gemeindlichen Homepage www.ruppichteroth.de zum Download bereitgestellt.
einstimmig
Tagesordnungspunkt:
Erlass eines 3. Nachtrages zur Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Ruppichteroth
Der Hauptausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde den Erlass eines 3. Nachtrages zur
Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Ruppichteroth vom 28.06.2000 in der Fassung des
2. Nachtrages vom 04.12.2013, in der von der Verwaltung vorgelegten Fassung.
einstimmig
Tagesordnungspunkt:
Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Gemeindekasse Much-Ruppichteroth zwischen der Gemeinde Much und der Gemeinde Ruppichteroth
Der Hauptausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde,
- die Interkommunale Zusammenarbeit in dem Bereich Zahlungsabwicklung und Vollstreckung (Gemeindekasse Much-Ruppichteroth) zu beschließen,
- die Durchführung der Aufgaben der Gemeindekasse Ruppichteroth durch die
Gemeinde Much - Gemeindekasse Much-Ruppichteroth - und die dafür erforderliche Aufgabenübertragung zu beschließen, - die öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die "Gemeindekasse Much-Ruppichteroth" in der von der Verwaltung vorgelegten Fassung zu beschließen.
einstimmig
Tagesordnungspunkt:
Zinsänderungsrisiko aus Kassenkrediten
- Antrag der SPD-Fraktion vom 11.02.2014 -
Ausschussmitglied Alenfelder erläutert für die SPD-Fraktion den Antrag vom 11.02.2014 zur Erarbeitung einer Risikostrategie im Hinblick auf das Zinsänderungsrisiko aus Kassenkrediten.
Der Kämmerer, Herr Schwamborn, erläutert zu diesem Antrag ausführlich die Thematik „Zinsmanagement für Kassenkredite“. In diesem Zusammenhang stellt er alternative Möglichkeiten unter Berücksichtigung verschiedenster Laufzeit- bzw. Zinssicherungs-Modelle vor:
- Tagesgeldkredit
- Festzinskredit
- Festzinszahlerswap
- Zinscap.
Die Ausführungen des Kämmerers werden durch den Hauptausschuss zustimmend zur Kenntnis genommen. Damit verbunden schließt sich der Hauptausschuss dem Vorschlag von Herrn Schwamborn an, einen Kassenkredit in Höhe von 7,5 Millionen Euro in Form einer Festzinsvereinbarung für 4 Jahre unter Berücksichtigung der aktuellen Angebote aufzunehmen.
Tagesordnungspunkt:
Mitteilungen und Anfragen;
Barrierefreie und behindertengerechte Bushaltestellen in der Gemeinde Ruppichteroth
- Schreiben der CDU-Fraktion vom 22.02.2014 -
Ausschussmitglied Frau Winkler erläutert für die CDU-Fraktion den Antrag vom 22.02.2014 zum Umbau der bestehenden Bushaltestellen im Gemeindegebiet in barrierefreie und behindertengerechte Bushaltestellen.
Der Bürgermeister und Herr Seuthe zeigen für die Verwaltung den aktuellen Sachstand und
die weitere Vorgehensweise auf.
Nichtöffentlicher Teil
Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung wurde über folgenden Tagesordnungspunkt beraten
bzw. beschlossen:
- Unterhaltung von Gemeindestraßen;
hier: Auftragsvergabe für die Lieferung von Asphalttragdeckschicht sowie die Gestellung
eines Straßenfertigers und zwei Walzen