Nachrichten

- Müllabfuhr in dieser Woche
- Fundsachen
- Straßenreinigung
- Treffen aller Witwen und Witwer
- Instandsetzungsarbeiten an verschiedenen Straßen im Gemeindegebiet
- Sprechstunden des Seniorenbüros
- Erster Aqua Fitness XXL Kurs im Bröltal-Bad
- Auswechslung von Wasserzählern
- Bereitschaftsdienste
- Wahlbekanntmachungen und Niederschriften

 

Müllabfuhr in dieser Woche

 

Montag

Dienstag

Donnerstag

Freitag

 

19.05.2014

20.05.2014

22.05.2014

23.05.2014

Restmüll

14tägig

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3

4

Biotonne,

Grünabfall

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1

2

Papiertonne

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1

2

Wertstofftonne

1

2

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Service-Telefon der RSAG:         0 22 41 – 306-306

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Fundsachen

 

Dem Fundamt der Gemeinde Ruppichteroth wurden folgende Fundsachen gemeldet:

 

               

                1   Goldkette

                        Winterscheid, am 10.04.2014

                1   Goldkette

                        Schönenberg/Turnhalle, am 05.05.2014

                       

 

 

Eigentümer bzw. Besitzer von Fundsachen sowie Fundtieren können bei

Eigentums- bzw. Besitznachweis die Fundsache beim Ordnungsamt, Zimmer 101, in Empfang nehmen oder sich telefonisch unter den Rufnummern

02295/4924 oder 4956 melden.

 

 

Dem Fundamt der Gemeinde Ruppichteroth wurde folgendes Fundtier gemeldet:

 

1 Katze, schwarz mit weißen Zeichnungen

 Fundort: Ruppichteroth-Velken

 

 

Eigentümer bzw. Besitzer des Tieres können sich bei Eigentums- bzw. Besitznachweis beim Ordnungsamt, Zimmer 101, Tel. 02295/4924 oder 4956 melden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Straßenreinigung

in der Gemeinde Ruppichteroth

 

Die Gemeindestraßen werden wegen der Christophorus-Fahrt voraussichtlich am

Mittwoch, dem 21. Mai 2014

gereinigt.

Halten Sie bitte an diesem Tag nach Möglichkeit die Verkehrsflächen von Fahrzeugen frei.

Zeitliche Angaben können leider nicht gemacht werden. Ich bitte um Verständnis.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Treffen aller Witwen und Witwer am 16. Mai 2014

„Cafe Rosenbogen“ in Schönenberg

 

 

Endlich ist es wieder so weit!

Am Freitag, dem 16. Mai, um 14.00 Uhr findet das Treffen der Witwen und Witwer, im Cafe Rosenbogen, statt. Das Wetter soll ja besser werden, vielleicht können ja ganz mutige schon auf de Terrassen sitzen, denn diese Blüten- und Farbenpracht muss man auf sich wirken lassen – das ist Seelenmassage, die wir manchmal dringensd brauchen.

 

Vielleicht können Sie sich schon die nächsten Termine für die jeweiligen Witwentreffen vormerken:

 

Freitag, 15. August 2014, um 14.00 Uhr

Donnerstag, 29. November 2014, um 14.00 Uhr.

 

Auf ein Wiedersehen, bei einigermaßen schönem Wetter, freut sich

Ihre Frau A. McNaul

 

PS: Falls wir uns nicht sehen können, wünsche ich Ihnen ein schönes Wochenende und viel Spaß bei der Historischen Rheinischen Christophorus-Fahrt in Schönenberg.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Instandsetzungsarbeiten an verschiedenen Straßen im Gemeindegebiet

 

 

Die diesjährigen Instandsetzungsarbeiten in Form von großflächigen Deckensanierungen sind voraussichtlich für den Zeitraum vom 23. bis 28. Mai 2014 geplant. Auf nachfolgend genannten Straßenteilstücken werden Asphaltierungsarbeiten durchgeführt:

 

 

  • Zufahrt zur Ortslage Stranzenbach von der K 55 bis Ortseingang

  

  • Ahe, „An der Linde“, Ortsausgang Ahe bis Abzweigung Richtung

Scheid/Ruppichteroth

 

  • Zufahrt Ortslage Schreckenberg von der G 67 bis Ortseingang

 

  • Schönenberg, „Auf der Burghardt“, Teilstück ab Höhe Turnhalle bis zur

Kindertagesstätte „Spatzennest“

 

 

Während der Durchführung der Instandsetzungsarbeiten ist mit Verkehrsbehinderungen, u.a. bedingt durch Vollsperrungen der Straßenabschnitte,  zu rechnen. Umleitungen werden ausgeschildert.

 

Im Sinne des Erhaltes unseres gemeindlichen Straßennetzes, vor allem im Bereich von Verbindungsstraßen, bitte ich herzlichst um Ihr Verständnis, für die Zeit der erforderlichen Vollsperrungen Umleitungsstrecken in Kauf nehmen zu müssen. Witterungsbedingte Verzögerungen oder Verschiebungen der Arbeiten werden eventuell notwendig.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sprechstunden des Seniorenbüros

 

 

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

sehr geehrte Seniorinnen und Senioren,

sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger mit Behinderungen!

 

Die Beratungsstunden des Seniorenbüros finden jeweils am 2. und 4. Donnerstag im      Monat, in der Zeit von 10.00 bis 12.00 Uhr, im Rathaus in Schönenberg, Erdgeschoss Altbau, Zimmer 121, statt.

 

Sie haben Fragen..

 

Gesundheit                                       

 

Antragstellungen z.B. 

Schwerbehindertenausweis, 

Pflegestufen

Hausnotruf

Pflegehilfsmittel

Wohnraumberatung

Tagespflege

Therapieangebote

Ambulante Pflege

Senioreneinrichtungen

Finanzierungen

.. wir die Antworten

 

Teilhabe am Leben

 

Theaterfahrten

Seniorennachmittage

Demenzbetreuung

Seniorenbetreuung

Bürgerbus

Begleit- und Besuchsdienste

Angebote der Kirchengemeinden

Seniorentanz

Sport

Haushaltsnahe Dienstleistungen

.. meistens!

 

Sonstiges

 

Vermittlung von Beratungsstellen

Selbsthilfegruppen z.B. Demenz, MS

Beratung für Menschen mit Behinderung und deren Angehörige

Beratung/Kurse für pflegende Angehörige

Pflegeversicherung

Rente

Wohnformen im Alter

 

 

Während der Sprechstunden sind die ehrenamtlichen Beraterinnen und Berater des Arbeitskreises Senioren/behinderte Menschen unter der Telefonnummer 02295-4959 persönlich erreichbar. Sie können sich ebenfalls gerne über die E-Mail Adresse
seniorenbuero@ruppichteroth.de an das Beratungsteam wenden.

 

Folgende Sprechstunden sind vorgesehen:

 

Donnerstag, den 22. Mai 2014       10.00 – 12.00 Uhr.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Erster Aqua Fitness XXL Kurs im Bröltal-Bad

Das sagen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer dazu:

 

„Der Kurs macht sehr viel Spaß. Der Bademeister fordert uns, aber das ist auch gut so. Es ist nicht so anstrengend, dass man nicht mehr mitkommt. Die Übungen sind vielfältig. Dem Bademeister fällt immer wieder etwas Neues ein, aber auch Übungen, die man schon kennt, werden wiederholt, so dass man sicher mit kommt. Auch der Einsatz von Hilfsmitteln, wie der Poolnudel, machen sehr viel Spaß.“

Karina O.

„Der Bademeister ist nett. Mir tut das Aqua Fitness XXL gut und ich hoffe, es geht weiter. Ich wäre bei den nächsten 10 Mal auch wieder dabei.“

Monika B.

„+ kleine Gruppe, + nicht zu anstrengend, + Bewegungen schonend für die Gelenke, + gute Trainer“

Eckhard N.

„Es macht Spaß. Es tut meinem Körper gut. Die Mitteilnehmer und das Personal sind nett.“

Doris N.

Ja, es geht weiter! Wenn die Aussagen der Teilnehmer Ihr Interesse geweckt haben, melden Sie sich an, oder vereinbaren Sie ein Probetraining im Bad, Tel. 0 22 95 – 56 01.

Der nächste Dienstags-Kurs startet am 27. Mai 2014, 16.00 Uhr.
Anmeldevordrucke erhalten Sie im Bröltal-Bad, im Rathaus, Zimmer 104, und natürlich auf der Homepage unter www.broeltalbad.de  bzw. www.ruppichteroth.de .

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Auswechslung von Wasserzählern 

 

Zur Zeit werden im Rahmen des turnusmäßigen Zählerwechsels im

Versorgungsgebiet der Gemeinde Ruppichteroth Hauswasserzähler ausgetauscht.

Die Arbeiten werden durch die Mitarbeiter der Gemeindewerke Ruppichteroth durchgeführt.

 

Die Mitarbeiter können sich auf Verlangen durch einen mitgeführten Dienstausweis ausweisen.

 

In diesem Zusammenhang weise ich auf § 19 der Satzung über die öffentliche Wasserversorgung und den Anschluss an die Wasserversorgungsanlage (Wasserversorgungssatzung der Gemeinde Ruppichteroth vom 17.12.1981) hin. Hiernach hat der Grundstückseigentümer dem mit einem Ausweis versehenen Be-auftragten der Gemeinde den Zutritt zu seinen Räumen, soweit dies für die Prüfung der technischen Einrichtungen und zur Wahrnehmung sonstiger Rechte und Pflichten nach dieser Satzung erforderlich ist, zu gestatten.

 

Ich bitte die Personen, die von dieser Maßnahme betroffen werden, für einen schnellen und reibungslosen Ablauf beizutragen und darauf zu achten, dass der Zutritt zum Wasserzähler jederzeit ohne Behinderung möglich ist und ein problemloser Austausch der Wasserzähler erfolgen kann.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bereitschaftsdienste

 

Polizei-Notruf                                       110

Polizeibezirksdienststelle                  02295/5425

(Sankt-Florian-Straße 8)                  

Bürgersprechstunden:
- dienstags in der Zeit von 11.00 bis 12.00 Uhr
- mittwochs in der Zeit von 17.00 bis 18.00 Uhr oder
nach telefonischer Vereinbarung (siehe obige Rufnummer)

Feuerwehr- und Rettungsdienst:     112

Krankentransporte                                02241/19-222

 

GEMEINDEWERKE  RUPPICHTEROTH

  VER- UND ENTSORGUNGSBETRIEBE

 

Störfall – Telefon- Nummer

 

0800/ 7766655

 

Unter den o.g. Rufnummern erreichen Sie den Notdienst der Gemeindewerke Ruppichteroth für

die öffentliche Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung der Gemeinde Ruppichteroth über die Leitstelle des Aggerverbandes

 

NOTDIENST  DES  RWE

 

Bei Stromausfall im Versorgungsnetz erreichen Sie den Störungsdienst der RWE Energie AG

unter der Telefon – Nr.                    0800/4112244

 

Notruf-Nummer der Rhenag           0180/2484848

 

Ärztlicher Bereitschaftsdienst für die Gemeinde Ruppichteroth

 

In der sprechstundenfreien Zeit erreichen Sie den ärztlichen Bereitschaftsdienst aller Fachrichtungen für den Rhein-Sieg-Kreis unter der

 

zentralen Rufnummer   116 117

 

Bei lebensbedrohenden Zwischenfällen und Unfällen:                                   112

 

ZAHNÄRZTE des rechtsrheinischen Rhein-Sieg-Kreises

 

            Telefonischer Ansagedienst zum zahnärztlichen Notdienst: 01805-986700

 

 

Die Notfalldienstzentrale für den gesamten rechtsrheinischen RSK ist folgendermaßen besetzt:

-           wöchentlich von 18.00 Uhr bis 08.00 Uhr des darauffolgenden Morgens,

-           mittwochs von 13.00 Uhr bis zum nächsten Morgen 08.00 Uhr,

-          freitags von 14.00 Uhr bis zum nächsten Morgen 08.00 Uhr und

-           an Samstagen, Sonntagen, sowie an Feiertagen, ganztägig.

 

INFORMATIONSZENTRALE FÜR VERGIFTUNGSFÄLLE

Universitätsklinik Bonn, Telefon-Nr.: 0228-19240

 

APOTHEKEN-NOTDIENST:

 

Die nächsten 4 notdienstbereiten Apotheken für den Standort: Ruppichteroth,

vom 17.05.2014 bis 23.05.2014, 9.00 bis 9.00 Uhr

 

Samstag, 17. Mai 2014

Adler-Apotheke OHG, Rathausstr. 25, 51570 Windeck (Rosbach), 02292/5058

Die Linden-Apotheke, Zeithstr. 109, 53819 Neunkirchen-Seelscheid, 02247/97510

Agger-Apotheke, Königstr. 6, 51645 Gummersbach (Dieringhausen), 02261/98450

Rosen-Apotheke, Niederpleiser Str. 48, 53757 Sankt Augustin (Muelldorf), 02241/342040

 

Sonntag, 18. Mai 2014

Bahnhof-Apotheke, Bahnhofstr. 26A, 53783 Eitorf, 02243/6177

Falken-Apotheke, Drabenderhöher Str. 35, 51674 Wiehl (Drabenderhöhe), 02262/701464

Rathaus-Apotheke, Hauptstr. 21, 51580 Reichshof (Denklingen), 02296/1200

Elefanten-Apotheke, Hauptstr. 4A, 53797 Lohmar, 02246/4954

 

Montag, 19. Mai 2014

Burg-Apotheke, Waldbröler Str. 24, 51570 Windeck, 02292/2900

Sonnen-Apotheke, Im Weiher 21, 51674 Wiehl, 02262/9567

Heide-Apotheke, Pastor-Biesing-Str. 2B, 53797 Lohmar (Birk), 02246/913650

Peter und Paul Apotheke, Bahnhofsplatz 7, 51766 Engelskirchen, 02263/3622

 

Dienstag, 20. Mai 2014

Die Bären Apotheke, Nümbrechter Str. 7b, 51545 Waldbröl, 02291/4640

Adler-Apotheke, Frankfurter Str. 100, 53773 Hennef, 02242/2626

Löwen-Apotheke, Hauptstr. 55, 51491 Overath, 02206/2223

Antonius-Apotheke, Steinkreuzstr. 21, 53757 Sankt Augustin (Niederpleis), 02241/334510

 

Mittwoch, 21. Mai 2014

Löwen-Apotheke, Bahnhofstr. 2A, 51545 Waldbröl, 02291/2574

Markt-Apotheke, Am Markt 7, 53783 Eitorf, 02243/80088

Siegtal-Apotheke, Hauptstr. 110, 53721 Siegburg, 02241/383897

Schlehen-Apotheke OHG, Overather Str. 22, 51766 Engelskirchen (Loope), 02263/92030

 

 

Donnerstag, 22. Mai 2014

Die Bären-Apotheke, Otto-Kaufmann-Str. 11-13, 51588 Nümbrecht, 02293/902484

Alte Schulz'sche Apotheke, Marktplatz 3, 53783 Eitorf, 02243/2214

Bergische Apotheke, Hauptstr. 44-46, 53804 Much, 02245/1498

Rathaus-Apotheke, Hauptstr. 21, 51580 Reichshof (Denklingen), 02296/1200

 

Freitag, 23. Mai 2014

Kur-Apotheke, Hauptstr. 23, 51588 Nümbrecht, 02293/91340

St. Laurentius-Apotheke, Auf der Niedecke 4, 51570 Windeck (Dattenfeld), 02292/2340

Apotheke am Markt, Markt 7, 51766 Engelskirchen (Ruenderoth), 02263/96180

Apotheke in Wildbergerhütte, Siegener Str. 37, 51580 Reichshof (Wildbergerhütte), 02297/231

 

 

LEUCHTTURM

Beratungsstelle für Alzheimer und andere Demenzerkrankungen

 

Caritasverband für den Rhein-Sieg-Kreis e.V.

Wilhelmstraße 155-157, 53721 Siegburg

Telefon: 02241/1209-0

Fax: 02241/1209-195

 

Homepage der Beratungsstelle „Leuchtturm“ des Caritasverbandes für den Rhein-Sieg-Kreis e.V.

www.caritas-rheinsieg.de

 

Ansprechpartnerinnen:

Jutta Fellmy, Tel.: 02241/1209305

E-mail: jutta.fellmy@caritas-rheinsieg.de

 

Doris Steubesand, Tel.: 02241/1209-311

E-mail: doris.steubesand@caritas-rheinsieg.de

 

 

Multiple Sklerose

DMSG Betroffenen-Berater

Uwe Stommel – DMSG Betroffenen-Berater

Tel.: 02295-902118

e-mail: Uwe.Stommel@online.de

Michael Wendel – DMSG Betroffenen-Berater

Tel.: 02243-80373

e-mail: mianwe@t-online.de

www.mskreis-ruppichteroth.de

 

 

 

          

 

  Drogen-Suchthilfen

 

1.

Suchtkrankenhilfe des Caritasverband für den Rhein-Sieg-Kreis e.V.

Ansprechpartner: Herr Pöplau

Tel.-Nr. (02241) 1209-302

2.

Diakonisches Werk Siegburg Drogenhilfe

-Zentrale und Beratungsstelle-

Ansprechpartner: Herr Wolf

Tel.-Nr.: 02241/66656

3.

Kommissariat Kriminalprävention/ Opferschutz Siegburg

Herr Seeger

Tel.-Nr.: 02241/541-4715

4.

Kriminalkommissariat 41 Siegburg

Ansprechpartner: Herr Krist

Tel.-Nr.: 02241/541-4411

5.

Gemeinschaftshauptschule Ruppichteroth

Ansprechpartnerin: Frau Stoquart

Tel.-Nr.: 02295/902301

 

Weitere Informationen sind im Rathaus, Tel.-Nr.: 02295/4925, erhältlich.

 

                  SOZIALPSYCHIATRISCHES ZENTRUM

 

Sozialpsychiatrisches Zentrum Eitorf/Siebengebirge

 

Beratungs- und Betreuungszentrum Eitorf, Spinnerweg 51-54, 53783 Eitorf
Telefon:               02243/84758-0    

Fax :                    02243/84758-11  

Beratungszeiten:
nach Vereinbarung !

 


Tagesstätte & Kontaktstelle:

Siegstrasse 16, 53783 Eitorf

Telefon:       02243/82670

Fax:             02243/842794


 

Öffnungszeiten:
montags         11.30 h – 14.30 h: Brunch, Offene Angebote
donnerstags   15.00 h - 19.00 h: Offener Treff

Jeden 2. Samstag  9.30 Uhr -12.00 Uhr

( Möglichkeit zum gemeinsamen Frühstück )

      

 

 

 

 

 

Sprechstunden der Sozialarbeiter des Jugendhilfezentrums Neunkirchen-Seelscheid,

zuständig für die Gemeinde Ruppichteroth

 

Seit dem 1. Oktober 2012 sind für die Gemeinde Ruppichteroth zwei neue Bezirkssozialarbeiter des Jugendhilfezentrums Neunkirchen-Seelscheid tätig.

Frau Wagner ist für Ruppichteroth Zentrum sowie für die Ortsteile Harth, Köttingen und Oeleroth zuständig, Herr Kastenholz für Schönenberg und Winterscheid.

Die Sprechstunde von Frau Wagner findet donnerstags in der Zeit von 14:00 - 15:00 Uhr in den Räumlichkeiten des Ökumenischen Familienzentrums „Unter`m Regenbogen“, Am Kindergarten 4, statt.

Herr Kastenholz Sprechstunde ist donnerstags von 14:00 - 15:00 Uhr im Rathaus in Schönenberg anzutreffen. Außerhalb der Sprechstunde sind die Mitarbeiter des Jugendhilfezentrums unter folgenden Rufnummern zu erreichen:

Frau Wagner: 02247/9215-5518,

Herr Kastenholz: 02247/9215-5528.

 

Außerhalb dieser Sprechzeiten und der Öffnungszeiten des Jugendhilfezentrums steht für dringende Meldungen in Sachen Kindeswohl die Feuer- und Rettungsleitstelle unter der Ruf-Nr. 112 zur Verfügung.

 

 

N e u b ü r g e r b e a u f t r a g t e r

 

des Kreistages des Rhein-Sieg-Kreises

für Aussiedler und zugezogene Ausländer

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Der Neubürgerbeauftragte   L u d w i g   N e u b e r   bietet nach telefonischer Vereinbarung

Sprechstunden an:.

 

a) in Siegburg, Kreishaus, Zimmer A 1.40

b) in Ruppichteroth, Grundschule, Schulstraße 5.

 

Anmeldung bitte über:

 

a) Tel.: 02241-133161, Fax: 02241-133198

    Email: marlene.hautkappe@rhein-sieg-kreis.de

 

b) Tel : 02295-90 23 18, Fax: 02295-90 23 19

     Email: ludwig@neuber.de

Eine telefonische Terminvereinbarung ist unbedingt erforderlich!

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wahlbekanntmachung

 

1.

Am 25. Mai 2014
finden

 

 

in der Bundesrepublik Deutschland

die Wahl zum 8. Europäischen Parlament

 

und in Nordrhein-Westfallen

die allgemeinen Kommunalwahlen

statt.

 

 

 

 

 

In der Gemeinde Ruppichteroth werden hiernach

 

  • die Europawahl,
  • die Wahl des Landrats/der Landrätin des Rhein-Sieg-Kreises,
  • die Wahl der Vertretung des Rhein-Sieg-Kreises (= Kreistag),
  • die Wahl des Bürgermeisters der Gemeinde Ruppichteroth,
  • die Wahl der Vertretung der Gemeinde Ruppichteroth (= Gemeinderat),

 

gemeinsam durchgeführt.

 

 

 

Die Wahlen dauern von 08.00 bis 18.00 Uhr.

 

 

2.

Die Gemeinde Ruppichteroth ist in folgende 15 Wahlbezirke eingeteilt:

 

Wahlbezirk 010 - Oeleroth

Wahllokal:

Haupt-/Sekundarschule Ruppichteroth

Adresse: Sankt-Florian-Straße 2

Kreiswahlbezirk: 22

 

Ort/Straße:

Bacherhof

Bölkum

Köttingen

Oeleroth

Ruppichteroth mit der Straße:

Sonnenhang von der L 312 bis Einfahrt
"In der Schleeharth"

Schmitzhöfgen

Stranzenbach

Straße

 

 

 

 

 

 

 

 

Wahlbezirk 020 - Hambuchen

Wahllokal:

Haupt-/Sekundarschule Ruppichteroth

Adresse: Sankt-Florian-Straße 2

Kreiswahlbezirk: 22

 

Ort/Straße:

Gießelbach

Hambuchen

Hodgeroth

Hove

Junkersaurenbach

Millerscheid

Mittelsaurenbach

Niedersaurenbach

Obersaurenbach

Retscheroth

 

 

Wahlbezirk 030 - Ruppichteroth I

Wahllokal:

Haupt-/Sekundarschule Ruppichteroth

Adresse: Sankt-Florian-Straße 2

Kreiswahlbezirk: 22

 

Ort/Straße:

Dörgen

Ennenbach

Ifang

Kämerscheid

Kesselscheid

Krahwinkel

Neuenhof (bei Ruppichteroth)

Niederprobach

Paulinenthal

Pulvermühle

Rotscheroth

Ruppichteroth mit den Straßen:

Brölstraße 44, 46 und 29

Caluna

Heide

Stein

Steiner Weg

Waldfrieden

Velken

Wingenbach

Wingenbacherhof

 

 

 

Wahlbezirk 040 - Ruppichteroth II

Wahllokal:

Haupt-/Sekundarschule Ruppichteroth

Adresse: Sankt-Florian-Straße 2

Kreiswahlbezirk: 22

 

Ort/Straße:

Ruppichteroth mit den Straßen:

Am Bacherbusch

Am Heiligenberg

Amselweg

Falkenweg

Glöcknersgarten

Grubenwall

Höhenweg

Im Weiandsgarten

Köttinger Hecke

Köttinger Weg

Nordhang

Nümbrechter Straße

Obersaurenbacher Straße

Sankt-Florian-Straße

Schönblick

Severinusstraße

 

Wahlbezirk 050 - Ruppichteroth III

Wahllokal:

Haupt-/Sekundarschule Ruppichteroth

Adresse: Sankt-Florian-Straße 2

Kreiswahlbezirk: 22

 

Ort/Straße:

Ruppichteroth mit den Straßen:

Am Herchenstück

Am Kindergarten

Am Wasserberg

Burgplatz

Burgstraße

Dr.-Herzfeld-Straße

Eichweiher

Feldwiese

Marktstraße

Mucher Straße

Pfarrgasse

Schulstraße

Schustergasse

Wilhelmstraße

Zum Sperber

 

 

Wahlbezirk 060 - Ruppichteroth IV

Wahllokal:

Haupt-/Sekundarschule Ruppichteroth

Adresse: Sankt-Florian-Straße 2

Kreiswahlbezirk: 22

 

Ort/Straße:

Ruppichteroth mit den Straßen:

Am Denkmal

Am Juliusstollen

Auf dem Großen Feld

Bitzenweg

Brölstraße von Haus-Nr. 1-28 und 30-42

Buchenweg

Eitorfer Straße

Herchener Straße

Im Bruch

Im Höllchen

In der Schleeharth

Obere Hirschbitze

Otto-Willach-Straße

Rosenharth

Untere Hirschbitze

Waldstraße

 

 

 

Wahlbezirk 070 - Ruppichteroth V

Wahllokal:

Haupt-/Sekundarschule Ruppichteroth

Adresse: Sankt-Florian-Straße 2

Kreiswahlbezirk: 22

 

Ort/Straße:

Ahe

Harth

Ruppichteroth mit den Straßen:

Eschenweg

Friedensstraße

Huppach

Im Auelsfeld

Im Rosengarten

Im Steinberg

Kiefernweg

Lärchenweg

Tannenweg

Ulmenweg

Weidenweg

Wilhelm-Schmitz-Straße

Scheid

 

 

 

 

 

 

Wahlbezirk 080 - Schönenberg-Außenorte

Wahllokal:

Grundschule Schönenberg

Adresse: Auf der Burghardt 1

Kreiswahlbezirk: 22

 

Ort/Straße:

Berg

Bornscheid

Hänscheid

Kuchem

Niederlückerath

Oberlückerath

Schneppe

 

 

Wahlbezirk 090 - Schönenberg I

Wahllokal:

Grundschule Schönenberg

Adresse: Auf der Burghardt 1

Kreiswahlbezirk: 22

 

Ort/Straße:

Fußberg

Herrenbröl

Kammerich

Rose

Schönenberg mit den Straßen:

Am Hang

Auf der Burghardt

Auf der Winkelhard

Brückenstraße

Hänscheider Straße

Im Gierenfeld

Rathausstraße

Wingenbacher Straße

Zur Bröltal Arena

Thal

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wahlbezirk 100 - Schönenberg II

Wahllokal:

Grundschule Schönenberg

Adresse: Auf der Burghardt 1

Kreiswahlbezirk: 22

 

Ort/Straße:

Bröleck nur mit der Straße:

Bernauel

Damm

Jünkersfeld

Schönenberg mit den Straßen:

Am Kirchberg

Am Lindenstock

An den Brüchen

Auf dem Gleichen

Auf dem Strauch

Auf den Acht Morgen

Auf der Hohen Fuhr

Bergstraße

Brunnenweg

Etzenbach

Etzenbacher Weg

Im Saurental

Klosterstraße

Rosenweg

Scheider Weg

Sankt-Vinzenz-Straße

 

 

Wahlbezirk 110 - Büchel

Wahllokal:

Kindergarten Büchel

Adresse: Alte Schule 4

Kreiswahlbezirk: 22

 

Ort/Straße:

Bröleck ohne die Straße:

 "Bernauel"  

Brölerhof

Broscheid

Büchel

Reiferscheid

Thilhove

 

 

 

 

Wahlbezirk 120 - Winterscheid I

Wahllokal:

Grundschule Winterscheid

Adresse: Pastoratsstraße 2

Kreiswahlbezirk: 22

 

Ort/Straße:

Winterscheid mit den Straßen:

Am Altenhof

Am Sportplatz

Beierter Weg

Gartenstraße

Hauptstraße

Herrnsteinstraße

Nordstraße

Pastoratsstraße

Ringstraße

Wendelinusstraße

Zum Feuerwehrhaus

 

Wahlbezirk 130 - Winterscheid II

Wahllokal:

Grundschule Winterscheid

Adresse: Pastoratsstraße 2

Kreiswahlbezirk: 22

 

Ort/Straße:

Winterscheid mit den Straßen:

Am Südhang

Auf dem Hohen Stein

Finkenweg

Hardtstraße

Im Johannesgarten

Im Orth

Im Wingert

In der Dellenwiese

Kirchstraße

Mittelstraße

Mühlengasse

Schwalbenweg

Siefenweg

Silberberg

Talstraße

Turmstraße

Wiesenstraße

Zum Irrgarten

Zum Ortsiefen

 

 

 

 

 

Wahlbezirk 140 - Winterscheiderbröl

Wahllokal:

Grundschule Winterscheid

Adresse: Pastoratsstraße 2

Kreiswahlbezirk: 22

 

Ort/Straße:

Beiert

Herrnstein

Ingersauelermühle

Litterscheid

Schreckenberg

Stockum

Winterscheiderbröl

Winterscheidermühle

 

 

Wahlbezirk 150 - Fußhollen

Wahllokal:

Grundschule Winterscheid

Adresse: Pastoratsstraße 2

Kreiswahlbezirk: 22

 

Ort/Straße:

Bechlingen

Derenbach

Fußhollen

Hatterscheid

Holenfeld

Honscheid

Neuenhof (bei Winterscheid)

Schmitzdörfgen

Tanneck

 

 

 

In den Wahlbenachrichtigungen, die den in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum 4. Mai 2014 übersandt wurden, sind der Wahlbezirk (Stimmbezirk) und der Wahlraum angegeben, in dem die Wahlberechtigten zu wählen haben.

Der Zugang zu allen zuvor aufgeführten Wahllokalen einschließlich der für die Briefwahlvorstände maßgebenden Räume im Rathaus ist für Menschen, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind oder für Personen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe möglich. Dies wurde auf der Wahlbenachrichtigungskarte durch ein dement-sprechendes Rollstuhlpiktogramm gekennzeichnet.

 

 

 

 

Für die Wahl zum Europäischen Parlament (Europawahl) werden zwei Briefwahlvorstände gebildet. Der Briefwahlvorstand I ermittelt das Wahlergebnis für die im Rahmen der Briefwahl abgegebenen Stimmen zur Europawahl für die Wahlbezirke 010 bis 070 sowie 110. Der Briefwahlvorstand II ermittelt das Wahlergebnis für die durch Briefwahl abgegebenen Stimmen zur Europawahl für die Wahlbezirke 080, 090 und 100 sowie 120 bis 150.

Die Briefwahlvorstände für die Wahl zum Europäischen Parlament beginnen am Wahltag (25. Mai 2014) um 14.00 Uhr im Rathaus der Gemeindeverwaltung in Schönenberg, Rathausstraße 18, mit der Prüfung der eingegangenen Wahlbriefe. Die Öffnung der Stimmzettelumschläge und somit die Ermittlung des Briefwahlergebnisses erfolgt, wie bei der Ermittlung des Wahlergebnisses in den Wahllokalen, ab 18.00 Uhr.

Der vorgenannte Briefwahlvorstand I tagt in Zimmer 121 (Erdgeschoss); der vorgenannte Briefwahlvorstand II trifft in Zimmer 122 (Erdgeschoss) zusammen.

 

Für die Kommunalwahlen wird für die zuvor aufgeführten Wahlbezirke 010 bis 150 ein Briefwahlvorstand gebildet. Dieser Briefwahlvorstand tritt zur Vornahme der Briefwahlhandlung am Wahltag (25. Mai2014) um 10.00 Uhr im Rathaus der Gemeindeverwaltung in Schönenberg, Rathausstraße 18, Zimmer 202 (Sitzungssaal), zusammen.

Dem Briefwahlvorstand für die Kommunalwahlen obliegt lediglich die Öffnung der Wahlbriefe, die Prüfung der Gültigkeit der Stimmabgabe und der Einwurf des verschlossenen Stimmzettelumschlages, in welchem sich die Stimmzettel für die Kommunalwahlen befinden, in die Wahlurne des zuständigen Wahlbezirks. Diese Wahlurnen werden durch den Briefwahlvorsteher und zwei von ihm bestimmten Beisitzern anschließend bis spätestens 18.00 Uhr dem jeweiligen (Urnen-)Wahlbezirk zwecks Ermittlung des Ergebnisses in dem Wahlbezirk überbracht.

 

Die Tätigkeit der zuvor dargestellten drei Briefwahlvorstände ist öffentlich; jedermann hat Zutritt zu den Räumen der Briefwahlvorstände.

 

3.

Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist.

Die Wahlbenachrichtigung und ein Ausweispapier sind zur Wahl mitzubringen.

Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl vorgelegt werden.

Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Die Wähler erhalten bei Betreten des Wahlraums jeweils einen amtlichen Stimmzettel für diejenigen Wahlen ausgehändigt, zu
denen sie wahlberechtigt sind.

 

3.1

Für die Europawahl werden weiße Stimmzettel verwendet.

Jeder Wähler hat eine Stimme.

Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer die Bezeichnung der Partei und ihre Kurzbezeichnung bzw. die Bezeichnung der sonstigen politischen Vereinigung und ihr Kennwort sowie jeweils die ersten 10 Bewerber der zugelassenen Wahlvorschläge und rechts von der Bezeichnung des Wahlvorschlagsberechtigten einen Kreis für die Kennzeichnung.

 

 

 

 

Kennzeichnung des Stimmzettels:

Der Wähler gibt seine Stimme in der Weise ab,

dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz  oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Wahlvorschlag sie gelten soll.

 

3.2

Der Wähler hat für die Landrats- und die Kreistagswahl sowie die Bürgermeister- und die Gemeinderatswahl jeweils eine Stimme.

Auf dem jeweiligen Stimmzettel kann nur ein Bewerber

  1. für das Amt des Landrats/der Landrätin,
  2. für den Kreistag,
  3. für das Amt des Bürgermeisters,
  4. für den Gemeinderat,

gekennzeichnet werden.

In diesem Zusammenhang mache ich zu Buchstabe c) darauf aufmerksam, dass sich für das Amt des Bürgermeisters der Gemeinde Ruppichteroth nur ein Bewerber zur Wahl stellt. Im Rahmen Ihrer Stimmabgabe können Sie für diesen Bewerber mit „ja“ oder „nein“ stimmen.

 

Die Stimmzettel unterscheiden sich wie folgt:

a) für die Landratswahl:

 

grüner Stimmzettel mit schwarzem Aufdruck,

b) für die Kreistagswahl:

 

gelber Stimmzettel mit schwarzem Aufdruck,

c) für die Bürgermeisterwahl:

 

rosa Stimmzettel mit schwarzem Aufdruck,

d) für die Gemeinderatswahl:

 

blauer Stimmzettel mit schwarzem Aufdruck.

 

 

 

Kennzeichnung der Stimmzettel:

Der Wähler gibt seine Stimme in der Weise ab,

a)

dass er für die Landratswahl, die Kreistagswahl und die Gemeinderatswahl auf dem rechten Teil eines jeden Stimmzettels durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Wahlvorschlag sie gelten soll.

 

b)

Für die Bürgermeisterwahl kreuzen Sie für den einzigen Bewerber entweder „ja“ oder „nein“ an.

     

 

3.3

Die Stimmzettel müssen von den Wählern in der Wahlkabine des Wahlraums oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und einzeln so gefaltet werden, dass die Stimmabgaben nicht erkennbar sind.

Hat der Wähler einen Stimmzettel verschrieben oder versehentlich unbrauchbar gemacht, so erhält er auf Verlangen vom Wahlvorstand den jeweiligen neuen Stimmzettel, nachdem er den alten Stimmzettel im Beisein eines Mitglieds des Wahlvorstandes vernichtet hat.

 

4.

Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung der Wahlergebnisse im Wahlbezirk bzw. in den Briefwahlvorständen
(= Europawahl) sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Stören des Wahlgeschäfts möglich ist.

 

5.

Die Briefwahl für die Europawahl und die Kommunalwahlen finden mit jeweils eigenen Vordrucken statt; lediglich für den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins gibt es einen gemeinsamen Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung. Die Wahlscheine sind von unterschiedlicher Farbe und werden jeweils gesondert mit den Briefwahlunterlagen erteilt. Es sind jeweils gesonderte farblich unterscheidbare Wahlbriefe abzusenden.

Im Hinblick auf die jeweils maßgebende Farbe verweise ich auf die nachstehende Ziffern 5.1 bis 5.3.

 

5.1

Wahlberechtigte, die einen Wahlschein für die Europawahl besitzen, können an der Wahl im Rhein-Sieg-Kreis

durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Kreises oder

durch Briefwahl

teilnehmen.

 

Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeindebehörde die folgenden Unterlagen beschaffen:
- für die Europawahl:

a) einen amtlichen weißen Wahlschein ausschließlich für die Europawahl,

b) einen amtlichen weißen Stimmzettel,

c) einen amtlichen blauen Stimmzettelumschlag,

d) einen amtlichen roten Wahlbriefumschlag, auf dem die Anschrift, an die der Wahl-
    brief zurückzusenden ist, aufgedruckt ist.

 

5.2

Für die Kommunalwahlen wird ein Wahlschein ausgestellt, der im jeweiligen Wahl-bezirk, für den der Wahlschein ausgestellt ist, gültig ist. Der Wahlschein für die Kommunalwahlen ist von gelber Farbe.

Wahlberechtigte, die einen Wahlschein für die Kommunalwahlen besitzen können an den Wahlen
durch Stimmabgabe in einem beliebigen Stimmbezirk dieses Wahlbezirks oder

durch Briefwahl

teilnehmen.

 

Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeindebehörde die folgenden Unterlagen beschaffen:

- für die Kommunalwahlen:

a) einen amtlichen gelben Wahlschein ausschließlich für die Kommunalwahlen,

b) je einen amtlichen Stimmzettel für

-

die Landratswahl in der Farbe „grün“,

-

die Kreistagswahl in der Farbe „gelb“,

-

die Bürgermeisterwahl in der Farbe „rosa“,

-

die Gemeinderatswahl in der Farbe „blau“,

c) den für die zuvor unter Buchstabe b) aufgeführten Wahlen gemeinsamen amtlichen
    grünen Stimmzettelumschlag,

d) einen amtlichen gelben Wahlbriefumschlag, auf dem die Anschrift, an die der Wahl-
    brief zurückzusenden ist, aufgedruckt ist.

 

 

 

5.3

Bei der Briefwahl muss der Wähler

 

  • für die Wahl zum Europäischen Parlament:

Den roten Wahlbriefumschlag mit dem weißen Wahlschein und dem blauen Stimmzettelumschlag, in welchem sich der weiße Stimmzettel befindet, so rechtzeitig an die auf dem Wahlbriefumschlag angegebene Stelle absenden bzw. abgeben, dass der Wahlbrief dort

spätestens am Wahltag (25. Mai 2014) bis 18.00 Uhr eingeht.

 

  • für die Kommunalwahlen:

Den gelben Wahlbriefumschlag mit dem gelben Wahlschein und dem grünen Stimmzettelumschlag, in welchem sich die Stimmzettel in den Farben grün, gelb, rosa und blau befinden, so rechtzeitig an die auf dem Wahlbriefumschlag
angegebene Stelle absenden bzw. abgeben, dass der Wahlbrief dort
spätestens am Wahltag (25. Mai 2014) bis 16.00 Uhr eingeht.

 

Bitte beachten Sie die vorgenannten hinsichtlich der Uhrzeit voneinander
abweichenden spätesten Abgabetermine.

Später eingehende Wahlbriefe werden bei den Wahlen nicht berücksichtigt.

 

6.

Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Das gilt bei der Europawahl auch für Wahlberechtigte, die zugleich in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union zum Europäischen Parlament wahlberechtigt sind
(§ 6 Abs. 4 des Europawahlgesetzes).

 

Strafbestimmungen:

Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe
bestraft. Auch der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 Strafgesetzbuch). Während der Wahlzeit sind in und am dem Gebäude, im dem sich der Wahlraum bzw. die Wahlräume befinden, sowie in einem Bereich mit einem Abstand von weniger als zwanzig Metern von dem Gebäudeeingang jede Beeinflussung der Wähler durch Wort, Ton, Schrift oder Bild sowie jede Unterschriftensammlung verboten. Die Veröffentlichung der Ergebnisse von Wählerbefragungen nach der Stimmabgabe über den Inhalt der Wahlentscheidungen ist vor Ablauf der Wahlzeit um 18.00 Uhr unzulässig.

 

 

Eine Bitte an den Wähler:

Kennzeichnen Sie die Stimmzettel einwandfrei und klar, am besten mit einem Kreuz in dem maßgebenden Kreis eines jeden Stimmzettels. Dann sind Sie sicher, dass Ihre Stimmen gültig sind und gewertet werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Präsentation der Ergebnisse

zur Europawahl und zu den Kommunalwahlen

 

 

          Die Präsentation der Ergebnisse

 

  • zur Europawahl und
  • zu den Kommunalwahlen:
    - des Landrats des Rhein-Sieg-Kreises

- der Vertretung des Rhein-Sieg-Kreises (Kreistag)

- des Bürgermeisters der Gemeinde Ruppichteroth

- der Vertretung der Gemeinde Ruppichteroth (Gemeinderat)

 

erfolgt im

 

Forum der Grundschule in Schönenberg, Auf der Burghardt 1,

am 25. Mai 2014, ab 18.00 Uhr.

 

Ich lade Sie herzlich ein, unmittelbar nach Mitteilung aus den Wahllokalen vor Ort zu erfahren, wie sich die Ergebnisse in der Gemeinde Ruppichteroth darstellen. Sie haben natürlich auch die Möglichkeit, die Wahlergebnisse auf der gemeindlichen Homepage www.ruppichteroth.de zeitnah abzurufen.

 

Eine Ergebnispräsentation im Rathaus in Schönenberg findet nicht statt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Niederschrift des Hauptausschusses

 

Nachstehend wird die Niederschrift über die Sitzung des Hauptausschusses des Rates der Gemeinde Ruppichteroth vom 3. April 2014 gemäß § 26 der Geschäftsordnung für den Rat der Gemeinde bekannt gegeben.

 

 

Öffentlicher Teil

 

Tagesordnungspunkt:

Anregung gemäß § 24 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen

(GO NRW) in Verbindung mit § 5 der Hauptsatzung der Gemeinde Ruppichteroth
hier: Einführung einer Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für Freigängerkatzen

 

Der Hauptausschuss des Rates der Gemeinde beschließt, der gemäß § 24 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in Verbindung mit § 5 der Hauptsatzung der Gemeinde Ruppichteroth vorgelegten schriftlichen Anregung der Frau Claudia Hummelt aus Winterscheid vom 20.11.2013 in Form des Flyers nachzukommen. Dieser Flyer enthält die in der Sitzung abgestimmten Änderungen. Der Flyer wird im Rathaus ausgelegt und auf der gemeindlichen Homepage www.ruppichteroth.de zum Download bereitgestellt.

 

einstimmig

 

 

Tagesordnungspunkt:

Erlass eines 3. Nachtrages zur Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Ruppichteroth

 

Der Hauptausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde den Erlass eines 3. Nachtrages zur
Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Ruppichteroth vom 28.06.2000 in der Fassung des
2. Nachtrages vom 04.12.2013, in der von der Verwaltung vorgelegten Fassung.

 

einstimmig

 

 

Tagesordnungspunkt:

Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Gemeindekasse Much-Ruppichteroth zwischen der Gemeinde Much und der Gemeinde Ruppichteroth

 

Der Hauptausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde,

  1. die Interkommunale Zusammenarbeit in dem Bereich Zahlungsabwicklung und Vollstreckung (Gemeindekasse Much-Ruppichteroth) zu beschließen,
  2. die Durchführung der Aufgaben der Gemeindekasse Ruppichteroth durch die
    Gemeinde Much - Gemeindekasse Much-Ruppichteroth - und die dafür erforderliche Aufgabenübertragung zu beschließen,
  3. die öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die "Gemeindekasse Much-Ruppichteroth" in der von der Verwaltung vorgelegten Fassung zu beschließen.

 

einstimmig

 

 

Tagesordnungspunkt:

Zinsänderungsrisiko aus Kassenkrediten

- Antrag der SPD-Fraktion vom 11.02.2014 -

 

Ausschussmitglied Alenfelder erläutert für die SPD-Fraktion den Antrag vom 11.02.2014 zur Erarbeitung einer Risikostrategie im Hinblick auf das Zinsänderungsrisiko aus Kassenkrediten.

 

Der Kämmerer, Herr Schwamborn, erläutert zu diesem Antrag ausführlich die Thematik „Zinsmanagement für Kassenkredite“. In diesem Zusammenhang stellt er alternative Möglichkeiten unter Berücksichtigung verschiedenster Laufzeit- bzw. Zinssicherungs-Modelle vor:

  • Tagesgeldkredit
  • Festzinskredit
  • Festzinszahlerswap
  • Zinscap.

 

Die Ausführungen des Kämmerers werden durch den Hauptausschuss zustimmend zur Kenntnis genommen. Damit verbunden schließt sich der Hauptausschuss dem Vorschlag von Herrn Schwamborn an, einen Kassenkredit in Höhe von 7,5 Millionen Euro in Form einer Festzinsvereinbarung für 4 Jahre unter Berücksichtigung der aktuellen Angebote aufzunehmen.

 

 

Tagesordnungspunkt:

Mitteilungen und Anfragen;

Barrierefreie und behindertengerechte Bushaltestellen in der Gemeinde Ruppichteroth
- Schreiben der CDU-Fraktion vom 22.02.2014 -

 

Ausschussmitglied Frau Winkler erläutert für die CDU-Fraktion den Antrag vom 22.02.2014 zum Umbau der bestehenden Bushaltestellen im Gemeindegebiet in barrierefreie und behindertengerechte Bushaltestellen.

Der Bürgermeister und Herr Seuthe zeigen für die Verwaltung den aktuellen Sachstand und

die weitere Vorgehensweise auf.

 

 

Nichtöffentlicher Teil

 

Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung wurde über folgenden Tagesordnungspunkt beraten

bzw. beschlossen:

 

- Unterhaltung von Gemeindestraßen;
   hier: Auftragsvergabe für die Lieferung von Asphalttragdeckschicht sowie die Gestellung
           eines Straßenfertigers und zwei Walzen