Nachrichten

 

- Müllabfuhr in dieser Woche
- Verlusterklärung Feuerwehrdienstausweis
- Öffnungszeiten des Bröltal-Bades an den Karnevalstagen
- Stellenausschreibung
- Baumfällarbeiten in Ruppichteroth-Schönenberg
- Eröffnung des Internetzugangs für den Abruf von einfachen Melderegisterauskünften
- Öffnungszeiten Büros der Gemeindeverwaltung Karneval
- Straßenreinigung
- Einladungen zu den Sitzungen
- Bürgermeistersprechstunde am 20. Februar 2014
- Bereitschaftsdienste
- Mitteilung gemäß § 16 (4) der Trinkwasserverordnung

Müllabfuhr

 

Donnerstag

Freitag

 

20.02.2014

21.02.2014

Restmüll

14tägig

1

2

Biotonne,

Grünabfall

3

4

Papiertonne

3

4


 

 

Abfuhr von Weihnachtsbäumen

 

Die Abfuhr von Weihnachtsbäumen (ohne Baumschmuck) erfolgt im Januar und Februar gemeinsam mit der Leerung der Biotonne ohne telefonische Voranmeldung (gilt auch für Eigenkompostierer). Allerdings ist es erforderlich, die Bäume auf etwa 1 m zu kürzen und als Bündel (100 x 50 x 50 cm) bereitzulegen.

 

 

Service-Telefon der RSAG:         0 22 41 – 306-306

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verlusterklärung Feuerwehrdienstausweis

 

 

Nachfolgend aufgeführter Feuerwehr-Dienstausweis ist verloren gegangen und wird hiermit für ungültig erklärt:

 

Feuerwehrdienstausweis ausgestellt auf Herrn Claus Müller,

Freiwillige Feuerwehr Ruppichteroth

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Öffnungszeiten des Bröltal-Bades an den Karnevalstagen

 

Das Bröltal-Bad ist an Weiberfastnacht, dem 27. Februar 2014 bis 12.00 Uhr geöffnet. Aus Energiespargründen wird auf den Warmbadetag verzichtet.

An Rosenmontag, dem 03. März 2014, ist das Bad von 6.00 bis 8.00 Uhr geöffnet. Das Vereinsschwimmen am Nachmittag entfällt.

 

 

 

Bröltal-Bad

Gewichtige Menschen auf der Suche nach dem richtigen Sport mit Gleichgesinnten:

AQUA FITNESS

Start:                    Dienstag, 25. Febr. 2014, 16.00 Uhr

Informationen und Anmeldevordrucke erhalten Sie im Bröltal-Bad, In der Schleeharth 20, im Rathaus in Schönenberg,  Ruppichteroth, Zimmer 104, Tel. 02295-4929, und natürlich auf der Homepage unter www.broeltalbad.de  bzw. www.ruppichteroth.de .

 

 

 

 

 

 

 

Stellenausschreibung

 

In Vertretung für die Partnerschaftskommunen im Interkommunalen Integrierten Klimaschutz-konzept (IKK) Lohmar, Much (rd. 14.100 EW) und Ruppichteroth (rd. 10.300 EW) schreibt die Stadtverwaltung Lohmar zum 1. April 2014 folgende Stelle aus:

 

Klimaschutzmanager/-in

(Entgeltgruppe 11 bzw. 12 TVöD)

 

Anforderungsprofil

• abgeschlossenes Fachhochschul- oder Hochschulstudium im Bereich Umweltwissenschaften, Energie/Erneuerbare Energien, Raumplanung, Geographie, Ökologie oder eine gleichwertige Studienrichtung bzw. berufliche Qualifikation oder nachweislicher Erfahrung in nachfolgend beschriebenen Aufgabengebieten

• fachlich fundierte Kenntnisse in klimarelevanten Aufgabenbereichen, insbesondere im Bereich Energiemanagement, -effizienz

• Kenntnisse und Erfahrungen in den Bereichen Moderation, Kommunikation, Marketing und konzeptionelles sowie strategisches Arbeiten

• ein hohes Maß an Selbstständigkeit, Organisationsgeschick und Koordinationsfähigkeit

• Team-, Kommunikationsfähigkeit sowie sicheres und kompetentes Auftreten beim Umgang mit allen Akteuren im Klimaschutz

• Begeisterung für die Aufgabe der Mobilisierung ungenutzter Potentiale und Motivation von Akteuren für Klimaschutz und Energiewende

• Flexibilität und Mobilität u. a. für die erforderlichen Präsenzzeiten vor Ort in Much und Ruppichteroth

Ihr zukünftiges Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen

• Übernahme des Projektmanagements, z. B. Prozess- sowie Projektkoordination, -steuerung, -entwicklung innerhalb sowie zwischen den beteiligten Kommunen

• fachliche Unterstützung bei der sukzessiven Vorbereitung, Planung und Untersuchung von Finanzierungsmöglichkeiten sowie eigenständige Umsetzung einzelner Maßnahmen aus dem vorliegenden IKK

• Fortschreibung und Weiterentwicklung des IKK mit den derzeitigen Schwerpunkten Einsatz Erneuerbare Energien, Energieeffizienz und Energieeinsparung

• Unterstützung bei der systematischen Erfassung und Auswertung von klimaschutzrelevan-ten Daten sowie Pflege und Fortschreibung der Co2-Bilanz mit der Software EcoRegion

• Entwicklung und Koordination der Festlegung konkreter Qualitätsziele, Leitlinien und Klimaschutzstandards

• Aufbau und Implementierung eines Klimaschutz-Controllingsystems

• verantwortliche Berichterstattung (Energie- und Klimaschutzberichte sowie Bilanzen) und Überwachung/Controlling der Klimaschutzziele

• Durchführung (verwaltungs-) interner Informationsveranstaltungen und Schulungen. Unterstützung bei der Koordination und ggf. Neugestaltung der ämterübergreifenden Zusammenarbeit zur Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes (Moderation)

• Aufbau und Pflege von Klimaschutz-Netzwerken vor Ort, in der Region und darüber hinaus

• Durchführung von Beratungen, Schulungen, Weiterbildungs- und Informationsveran-staltungen schwerpunktmäßig für Bürgerinnen und Bürger

• Kommunikation über das Klimakonzept und die Projekte/Aktivitäten verwaltungsintern, in den Rats- und Steuerungsgremien sowie insbesondere extern

• inhaltliche Unterstützung/Vorbereitung der Öffentlichkeitsarbeit (Pressetexte, Erstellung von Informationsmaterialien), Mitwirkung beim Aufbau einer Internetplattform IKK

• Betreuung der Büros bei der Erstellung der beantragten Teilkonzepte „Anpassung an den Klimawandel“ und „Erschließung der verfügbaren Erneuerbare-Energien-Potentiale“

• Mitarbeit im Prozess European Energy Award® in Lohmar

Mehrjährige Berufserfahrung in den Bereichen „Energieeinsparung“, „Erneuerbare Energien“, „Steigerung der Energieeffizienz“ und „Anpassung an den Klimawandel“ sowie Erfahrung in der Gremienarbeit sind wünschenswert. Ebenso Fachkenntnisse im Bereich der modernen Medien und Kommunikationsmittel sowie die Fahrerlaubnis Klasse B.
Die Bereitschaft zur Wahrnehmung von Terminen u. a. in Bereichen der Netzwerk- und Öffentlichkeitsarbeit auch außerhalb der regulären Dienstzeit wird vorausgesetzt.

Der Tätigkeitsbereich umfasst hauptsächlich die Umsetzung des IKK (Infos unter

http://www.lohmar.de/erlebnisfaktoren-natur-und-sport-freizeit-und-tourismus/umwelt-und-energie/) für alle drei Kommunen sowie die Koordination, Steuerung und Weiterent-wicklung des Prozesses innerhalb sowie zwischen den beteiligten Kommunen.

Die Eingruppierung erfolgt nach den persönlichen Voraussetzungen in Entgeltgruppe 11

oder 12 TVöD. Es handelt sich um eine Vollzeitstelle. Die Besetzung ist auch mit zwei Teil-zeitkräften möglich. Die Stelle ist zunächst befristet für die Dauer von drei Jahren nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz.

Die Stelle „Klimaschutzmanagement“ für das Konsortium Lohmar, Much und Ruppichteroth wird im Rahmen der Klimaschutz-Initiative vom Bundesministerium für Umwelt, Natur und Reaktorsicherheit aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestags gefördert und kann ggf. auf insgesamt fünf Jahre verlängert werden.

Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen und von Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr werden gerne entgegengenommen. Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. Frauen werden daher bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person des Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.

Fachliche Fragen beantwortet Frau Erika Meul, Tel.: 02246 15-374.

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung, die Sie uns bitte bis zum 23. Februar 2014 vorzugsweise online über www.Interamt.de, Interamt Angebots-ID 215867, zukommen lassen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Baumfällarbeiten in Ruppichteroth-Schönenberg „Bergstraße“

 

Die Gemeinde Ruppichteroth beabsichtigt in der Zeit vom 18.02. – 19.02.2014 Baumfällarbeiten entlang der Straße „Bergstraße“ durchzuführen. Die Arbeiten sind zur Sicherstellung der Verkehrssicherheit im Hinblick auf die Verkehrssicherungs-pflicht dringend erforderlich. Zur Durchführung der Arbeiten ist eine Vollsperrung der Straße „Bergstraße“ im vorgenannten Zeitraum notwendig. Die Sperrung der Gemeindestraße erfolgt ab der Kreuzung „Bergstraße“ / „Rathausstraße“ bis zum Einmündungsbereich „Rosenweg“ in Schönenberg. Die Umleitungsstrecken entnehmen Sie bitte der örtlich erstellten Beschilderung.

 

Im Sinne des Erhaltes unseres gemeindlichen Straßennetzes, vor allem im Bereich von Verbindungsstraßen, bitte ich herzlichst um Ihr Verständnis, für die Zeit der erforderlichen Vollsperrungen Umleitungsstrecken in Kauf nehmen zu müssen. Witterungsbedingte Verzögerungen oder Verschiebungen der Arbeiten werden eventuell notwendig.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Eröffnung des Internetzugangs für den Abruf von einfachen Melderegisterauskünften

 

 

Die Gemeinde Ruppichteroth als Meldebehörde erteilt schriftliche Auskünfte aus dem Melderegister nach den Bestimmungen des Meldegesetzes NRW (MG NRW).

Gemäß § 34 Abs. 1a und 1c MG NRW dürfen die Meldebehörden einfache Melderegister-

auskünfte im Wege des automatisierten Abrufs über das Internet erteilen, wenn der An- tragsteller den Betroffenen mit Vor- und Familiennamen sowie mindestens zwei weiteren gespeicherten Daten bezeichnet hat. Alle Angaben müssen korrekt vorgenommen werden.

Erst wenn die Identität des Betroffenen durch einen automatisierten Abgleich der im An-

trag angegebenen mit den im Melderegister gespeicherten Daten des Betroffenen eindeutig festgestellt worden ist, wird die beantragte Auskunft erteilt. Mitgeteilt werden gemäß § 34

Abs. 1 MG NRW der Vor- und Familienname, Doktorgrad und die Anschrift einer Person.

 

Die Gemeinde Ruppichteroth beabsichtigt, in Kürze den Abruf von einfachen Melderegister-auskünften über das Internet zu ermöglichen. Die Eröffnung des Internetzugangs wird gemäß

§ 34 Abs. 1b MG NRW hiermit öffentlich bekannt gemacht.

 

Der Betroffene hat das Recht, gemäß § 34 Abs. 1b MG NRW dem Abruf einer einfachen Melderegisterauskunft über das Internet zu widersprechen. Der Widerspruch kann jederzeit

schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Ruppichteroth, Bürgerbüro, Schönen-

berg, Rathausstraße 18, 53809 Ruppichteroth eingelegt werden.

 

Der Widerspruch wird im Melderegister eingetragen und es werden zu der betreffenden Person keine Auskünfte im automatisierten Verfahren über das Internet erteilt.

 

Es wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass durch den Widerspruch nur Auskünfte im automatisierten Abruf über das Internet erfasst sind. Die Erteilung von Auskünften nach schriftlicher Antragstellung in Papierform bei der Meldebehörde gemäß § 34 Abs. 1 MG NRW ist durch den Widerspruch nicht berührt und erfolgt weiterhin.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Büros der Gemeindeverwaltung Ruppichteroth sind am
 

  • Donnerstag, dem 27. Februar 2014 (Weiberfastnacht), ab 12.00 Uhr
  • Freitag, dem 28. Februar 2014 (Rathausstürmung), ab 11.00 Uhr
  • Montag, dem 03. März 2014 (Rosenmontag), ganztägig
     

geschlossen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Straßenreinigung

in der Gemeinde Ruppichteroth

 

Die Gemeindestraßen werden voraussichtlich am

Montag, dem 17. Februar 2014

gereinigt.

Halten Sie bitte an diesem Tag nach Möglichkeit die Verkehrsflächen von Fahrzeugen frei.

Zeitliche Angaben können leider nicht gemacht werden. Ich bitte um Verständnis dafür, dass die Straßenreinigung je nach Wetterlage (auch bei Minustemperaturen ohne Schneefall) kurzfristig verschoben werden muss.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sitzung des Rates der Gemeinde Ruppichteroth sowie eine öffentliche

Sitzung des Ausschusses für Planung und Umweltschutz bzw. eine gemeinsame öffentliche Sitzung des Rates der Gemeinde Ruppichteroth und des Ausschusses

für Planung und Umweltschutz

 

Am Donnerstag, den 20. Februar 2014, um 19.00 Uhr, findet im Sitzungssaal des Rathauses

in Schönenberg eine Sitzung des Rates der Gemeinde Ruppichteroth sowie eine öffentliche Sitzung des Ausschusses für Planung und Umweltschutz bzw. eine gemeinsame öffentliche Sitzung des Rates der Gemeinde Ruppichteroth und des Ausschusses für Planung und Umweltschutz mit folgender Tagesordnung statt:

 

 

  

Öffentlicher Teil

 

 

 

gemeinsamer Sitzungsteil des Rates der Gemeinde und des Ausschusses für Planung

und Umweltschutz

 1. 

Fragestunde für Einwohner

 

 

 2.

Neuaufstellung des Landesentwicklungsplanes für Nordrhein-Westfalen (LEP NRW);
hier: Stellungnahme der Gemeinde Ruppichteroth im Rahmen der Beteiligung der

        öffentlichen Stellen

 

 

 3.

Eintragung des "Bröltalhaus" (ehemal. Jüdisches Übernachtungsheim in Schönenberg)

als Baudenkmal

 

 

  

alleiniger Sitzungsteil des Ausschusses für Planung und Umweltschutz

 4.

25. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich der „Winterscheider Mühle“;
hier: a) Aufstellungsbeschluss

        b) Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1
            Baugesetzbuch (BauGB) sowie der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und
            sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB

 

 

 5.

2. Änderung des Bebauungsplanes „Nr. 3.02 Winterscheider Mühle“;

hier: a) Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zur 1. Änderung des Bebauungsplanes

            vom 01.06.2010

        b) Aufstellungsbeschluss zur 2. Änderung des Bebauungsplanes

        c) Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1
            Baugesetzbuch (BauGB) sowie der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und
            sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB

 

 

 6.

Mitteilungen und Anfragen

 

 

 

alleiniger Sitzungsteil des Rates der Gemeinde

 7.

Ausgliederung der Eigenbetriebe Wasser und Energie in die Gemeindewerke

Ruppichteroth GmbH

 

 

 8.

Mitteilungen und Anfragen

 

 

 

 

 

 

Nichtöffentlicher Teil

 

 

 

alleiniger Sitzungsteil des Rates der Gemeinde

 9.

Auftragsvergabe für Beraterleistungen zur Suche eines strategischen Partners für

die Gemeindewerke GmbH

 

 

10.

Mitteilungen und Anfragen

 

 

 

 

 

 

Sitzung des Betriebsausschusses

 

 

Am Donnerstag, den 20. Februar 2014, um 18.00 Uhr, findet im Sitzungssaal des Rathauses

in Schönenberg eine Sitzung des Betriebsausschusses des Rates der Gemeinde Ruppichteroth mit folgender Tagesordnung statt:

 

 

  

Öffentlicher Teil

 

 

 1. 

Fragestunde für Einwohner

 

 

 2.

Ausgliederung der Eigenbetriebe Wasser und Energie in die Gemeindewerke

Ruppichteroth GmbH

 

 

 3.

Mitteilungen und Anfragen

 

 

 

  

Nichtöffentlicher Teil

 

 

 4.

Auftragsvergabe für Beraterleistungen zur Suche eines strategischen Partners für

die Gemeindewerke GmbH

 

 

 5.

Beschaffung eines Überwachungs- u. Fernwirksystems

 

 

 6.

Mitteilungen und Anfragen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bürgermeistersprechstunde am 20. Februar 2014 – Ich bin für Sie da!

 

 

An jedem dritten Donnerstag eines Monats – jeweils in der Zeit von 14.00 bis 17.00 Uhr – stehe ich für Fragen und Probleme der Bürgerinnen und Bürger, die sich auf das gemeindliche Geschehen beziehen, im persönlichen Gespräch zur Verfügung. Gerne komme ich auch mit Ihnen vor Ort ins Gespräch.

 

Zur Koordination der Sprechstunde bitte ich, die Termine unter der Telefonnummer 02295/4921 zu vereinbaren. Gleichzeitig bitte ich zur Vorbereitung des Termins, mir die Themen Ihrer Fragen, Anregungen und Hinweise vorab mitzuteilen. Ebenfalls besteht die Möglichkeit, mit mir die Gesprächstermine per E-Mail unter der Adresse buergermeister-sprechstunde@ruppichteroth.de abzustimmen.

 

Folgende weitere Sprechstunden sind vorgesehen:

 

Donnerstag, den 17. April 2014, 14.00 – 17.00 Uhr.

Donnerstag, den 15. Mai 2014, 14.00 – 17.00 Uhr.

 

 

 

 

 

 

 

 

Bereitschaftsdienste

 

Polizei-Notruf                                       110

Polizeibezirksdienststelle                  02295/5425

(Sankt-Florian-Straße 8)                  

Bürgersprechstunden:
- dienstags in der Zeit von 11.00 bis 12.00 Uhr
- mittwochs in der Zeit von 17.00 bis 18.00 Uhr oder
nach telefonischer Vereinbarung (siehe obige Rufnummer)

Feuerwehr- und Rettungsdienst:     112

Krankentransporte                                02241/19-222

 

GEMEINDEWERKE  RUPPICHTEROTH

  VER- UND ENTSORGUNGSBETRIEBE

 

Störfall – Telefon- Nummer

 

0800/ 7766655

 

Unter den o.g. Rufnummern erreichen Sie den Notdienst der Gemeindewerke Ruppichteroth für

die öffentliche Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung der Gemeinde Ruppichteroth über die Leitstelle des Aggerverbandes

 

NOTDIENST  DES  RWE

 

Bei Stromausfall im Versorgungsnetz erreichen Sie den Störungsdienst der RWE Energie AG

unter der Telefon – Nr.                    0800/4112244

 

Notruf-Nummer der Rhenag           0180/2484848

 

Ärztlicher Bereitschaftsdienst für die Gemeinde Ruppichteroth

 

In der sprechstundenfreien Zeit erreichen Sie den ärztlichen Bereitschaftsdienst aller Fachrichtungen für den Rhein-Sieg-Kreis unter der

 

zentralen Rufnummer   116 117

 

Bei lebensbedrohenden Zwischenfällen und Unfällen:                                   112

 

ZAHNÄRZTE des rechtsrheinischen Rhein-Sieg-Kreises

 

            Telefonischer Ansagedienst zum zahnärztlichen Notdienst: 01805-986700

 

 

Die Notfalldienstzentrale für den gesamten rechtsrheinischen RSK ist folgendermaßen besetzt:

-           wöchentlich von 18.00 Uhr bis 08.00 Uhr des darauffolgenden Morgens,

-           mittwochs von 13.00 Uhr bis zum nächsten Morgen 08.00 Uhr,

-          freitags von 14.00 Uhr bis zum nächsten Morgen 08.00 Uhr und

-           an Samstagen, Sonntagen, sowie an Feiertagen, ganztägig.

 

INFORMATIONSZENTRALE FÜR VERGIFTUNGSFÄLLE

Universitätsklinik Bonn, Telefon-Nr.: 0228-19240

 

APOTHEKEN-NOTDIENST:

 

Die nächsten 4 notdienstbereiten Apotheken für den Standort: Ruppichteroth,

vom 15.02.2014 bis 21.02.2014, 9.00 bis 9.00 Uhr

 

Samstag, 15. Februar 2014

Burg-Apotheke, Waldbröler Str. 24, 51570 Windeck, 02292/2900

Viktoria-Apotheke, Dieringhauser Str. 99, 51645 Gummersbach (Dieringhausen), 02261/77297

Neue-Apotheke, Kaiserstr. 34, 53721 Siegburg, 02241/63522

Charlotten-Apotheke, Lindlarer Str. 122, 51491 Overath (Immekeppel), 02204/73561


Sonntag, 16. Februar 2014

Löwen-Apotheke, Bahnhofstr. 2A, 51545 Waldbröl, 02291/2574

Löwen-Apotheke, Bahnhofstr. 1, 53783 Eitorf, 02243/2894

Stallberg-Apotheke, Zeithstr. 311, 53721 Siegburg (Stallberg), 02241/385980

Hirsch-Apotheke OHG, Wahlscheider Str. 25, 53797 Lohmar (Wahlscheid), 02206/7937


Montag, 17. Februar 2014

Die Bären-Apotheke, Otto-Kaufmann-Str. 11-13, 51588 Nümbrecht, 02293/902484

Wald-Apotheke, Hochstr. 16, 51545 Waldbröl, 02291/901034

Bergische Apotheke, Hauptstr. 44-46, 53804 Much, 02245/1498

Bahnhof-Apotheke, Bahnhofstr. 26A, 53783 Eitorf, 02243/6177


Dienstag, 18. Februar 2014

Adler-Apotheke, Kaiserstr. 26, 51545 Waldbröl, 02291/92190

Alte Schulz'sche Apotheke, Marktplatz 3, 53783 Eitorf, 02243/2214

Linden-Apotheke OHG, Waldbröler Str. 65, 51597 Morsbach, 02294/900401

Linden-Apotheke, Hauptstr. 55, 53797 Lohmar, 02246/4380


Mittwoch, 19. Februar 2014

Siegtal-Apotheke, Siegtalstr. 34, 51570 Windeck (Herchen), 02243/2503

Falken-Apotheke, Drabenderhöher Str. 35, 51674 Wiehl (Drabenderhöhe), 02262/701464

Wiehl-Apotheke, Bahnhofstr. 5, 51674 Wiehl, 02262/91204

Peter und Paul Apotheke, Bahnhofsplatz 7, 51766 Engelskirchen, 02263/3622

 

 

 

Donnerstag, 20. Februar 2014

Markt-Apotheke, Am Markt 7, 53783 Eitorf, 02243/80088

Rosen-Apotheke, Hauptstr. 32, 53819 Neunkirchen-Seelscheid, 02247/91790

Linden-Apotheke, Oberwiehler Str. 53, 51674 Wiehl (Oberwiehl), 02262/93535

Bergische Apotheke, Bielsteiner Str. 111, 51674 Wiehl (Bielstein), 02262/2010


Freitag, 21. Februar 2014

Bröltal-Apotheke OHG, Brölstr. 6, 53809 Ruppichteroth, 02295/5171

Max und Moritz Apotheke, Hauptstr. 8, 53819 Neunkirchen-Seelscheid (Seelscheid), 02247/300707

Adler-Apotheke, Bielsteiner Str. 117, 51674 Wiehl (Bielstein), 02262/72150

Apotheke in Wildbergerhütte, Siegener Str. 37, 51580 Reichshof (Wildbergerhütte), 02297/231

 


LEUCHTTURM

Beratungsstelle für Alzheimer und andere Demenzerkrankungen

 

Caritasverband für den Rhein-Sieg-Kreis e.V.

Wilhelmstraße 155-157, 53721 Siegburg

Telefon: 02241/1209-0

Fax: 02241/1209-195

 

Homepage der Beratungsstelle „Leuchtturm“ des Caritasverbandes für den Rhein-Sieg-Kreis e.V.

www.caritas-rheinsieg.de

 

Ansprechpartnerinnen:

Jutta Fellmy, Tel.: 02241/1209305

E-mail: jutta.fellmy@caritas-rheinsieg.de

 

Doris Steubesand, Tel.: 02241/1209-311

E-mail: doris.steubesand@caritas-rheinsieg.de

 

Multiple Sklerose

DMSG Betroffenen-Berater

Uwe Stommel – DMSG Betroffenen-Berater

Tel.: 02295-902118

e-mail: Uwe.Stommel@online.de

Michael Wendel – DMSG Betroffenen-Berater

Tel.: 02243-80373

e-mail: mianwe@t-online.de

www.mskreis-ruppichteroth.de

 

 

 

 

 

 

 

             Drogen-Suchthilfen

 

1.

Suchtkrankenhilfe des Caritasverband für den Rhein-Sieg-Kreis e.V.

Ansprechpartner: Herr Pöplau

Tel.-Nr. (02241) 1209-302

2.

Diakonisches Werk Siegburg Drogenhilfe

-Zentrale und Beratungsstelle-

Ansprechpartner: Herr Wolf

Tel.-Nr.: 02241/66656

3.

Kommissariat Kriminalprävention/ Opferschutz Siegburg

Herr Seeger

Tel.-Nr.: 02241/541-4715

4.

Kriminalkommissariat 41 Siegburg

Ansprechpartner: Herr Krist

Tel.-Nr.: 02241/541-4411

5.

Gemeinschaftshauptschule Ruppichteroth

Ansprechpartnerin: Frau Stoquart

Tel.-Nr.: 02295/902301

 

Weitere Informationen sind im Rathaus, Tel.-Nr.: 02295/4925, erhältlich.

 

                  SOZIALPSYCHIATRISCHES ZENTRUM

 

Sozialpsychiatrisches Zentrum Eitorf/Siebengebirge

 

Beratungs- und Betreuungszentrum Eitorf, Spinnerweg 51-54, 53783 Eitorf
Telefon:               02243/84758-0    

Fax :                    02243/84758-11  

Beratungszeiten:
nach Vereinbarung !

 


Tagesstätte & Kontaktstelle:

Siegstrasse 16, 53783 Eitorf

Telefon:       02243/82670

Fax:             02243/842794


 

Öffnungszeiten:
montags         11.30 h – 14.30 h: Brunch, Offene Angebote
donnerstags   15.00 h - 19.00 h: Offener Treff

Jeden 2. Samstag  9.30 Uhr -12.00 Uhr

( Möglichkeit zum gemeinsamen Frühstück )

      

 

 

 

 

 

 

Sprechstunden der Sozialarbeiter des Jugendhilfezentrums Neunkirchen-Seelscheid,

zuständig für die Gemeinde Ruppichteroth

 

Seit dem 1. Oktober 2012 sind für die Gemeinde Ruppichteroth zwei neue Bezirkssozialarbeiter des Jugendhilfezentrums Neunkirchen-Seelscheid tätig.

Frau Wagner ist für Ruppichteroth Zentrum sowie für die Ortsteile Harth, Köttingen und Oeleroth zuständig, Herr Kastenholz für Schönenberg und Winterscheid.

Die Sprechstunde von Frau Wagner findet donnerstags in der Zeit von 14:00 - 15:00 Uhr in den Räumlichkeiten des Ökumenischen Familienzentrums „Unter`m Regenbogen“, Am Kindergarten 4, statt.

Herr Kastenholz Sprechstunde ist donnerstags von 14:00 - 15:00 Uhr im Rathaus in Schönenberg anzutreffen. Außerhalb der Sprechstunde sind die Mitarbeiter des Jugendhilfezentrums unter folgenden Rufnummern zu erreichen:

Frau Wagner: 02247/9215-5518,

Herr Kastenholz: 02247/9215-5528.

 

Außerhalb dieser Sprechzeiten und der Öffnungszeiten des Jugendhilfezentrums steht für dringende Meldungen in Sachen Kindeswohl die Feuer- und Rettungsleitstelle unter der Ruf-Nr. 112 zur Verfügung.

 

 

N e u b ü r g e r b e a u f t r a g t e r

 

des Kreistages des Rhein-Sieg-Kreises

für Aussiedler und zugezogene Ausländer

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Der Neubürgerbeauftragte   L u d w i g   N e u b e r   bietet nach telefonischer Vereinbarung

Sprechstunden an:.

 

a) in Siegburg, Kreishaus, Zimmer A 1.40

b) in Ruppichteroth, Grundschule, Schulstraße 5.

 

Anmeldung bitte über:

 

a) Tel.: 02241-133161, Fax: 02241-133198

    Email: marlene.hautkappe@rhein-sieg-kreis.de

 

b) Tel : 02295-90 23 18, Fax: 02295-90 23 19

     Email: ludwig@neuber.de

Eine telefonische Terminvereinbarung ist unbedingt erforderlich!

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bekanntgabe der zur Trinkwasseraufbereitung verwendeten
Aufbereitungsstoffe und Desinfektionsverfahren
gemäß § 16 (4) der Trinkwasserverordnung

Nach § 16 Absatz 4 der gültigen Trinkwasserverordnung – TrinkwV sind alle verwendeten Aufbereitungsstoffe regelmäßig einmal jährlich den betroffenen Anschlussnehmern und Verbrauchern schriftlich bekannt zu geben.

Der Wahnbachtalsperrenverband teilt hierzu mit, dass bei der Aufbereitung des aus der Wahnbachtalsperre sowie aus den Brunnen bei Hennef und bei Sankt Augustin-Meindorf geförderten Wassers zu hochwertigem Trinkwasser die folgenden, gemäß der in § 11 Absatz 1 der Trinkwasserverordnung benannten Liste des Bundesministeriums für Gesundheit zugelassenen Zusatzstoffe und Desinfektionsverfahren verwendet werden:

Die bei der Aufbereitung zu Trinkwasser verwendeten Zusatzstoffe und Verfahren sind notwendig, um die folgenden Aufbereitungsziele zu erreichen:

  • Entfernung von unerwünschten Stoffen aus dem Rohwasser durch die Aufbereitung im Wasserwerk.
  • Einstellung des Säuregrades, damit das Wasser keine Bestandteile aus den Rohrwerkstoffen löst und seine Beschaffenheit bis zur Entnahmestelle beim Verbraucher unverändert bleibt.
  • Abtötung bzw. Inaktivierung von Mikroorganismen und Krankheitserregern.

Bei der Anwendung der Zusatzstoffe werden die in der Liste festgelegten zulässigen Zugabemengen eingehalten und die Grenzwerte für die Restgehalte nach Abschluss der Aufbereitung weit unterschritten.

Es handelt sich um Stoffe, die bei der Aufbereitung aus dem Trinkwasser vollständig oder soweit entfernt werden, dass sie oder ihre Umwandlungsprodukte im Trinkwasser nur als technisch unvermeidbare und technologisch unwirksame Reste in gesundheitlich, geruchlich und geschmacklich unbedenklichen Anteilen enthalten sind.

Soweit Mindestgehalte gefordert werden (Desinfektionsmittelgehalt bei Abschluss der Aufbereitung sowie Calciumgehalt und Säurekapazität zur Begrenzung der Calcitlösekapazität zur Verhinderung der werkstoffangreifenden Wirkung) werden diese durch entsprechende Zusatzmengen eingehalten.

 

 

 

 

 

Mitteilung gemäß § 16 (4) der Trinkwasserverordnung über die
vom Wahnbachtalsperrenverband zur Trinkwasseraufbereitung verwendeten Aufbereitungsstoffe und Desinfektionsverfahren

zugelassen gemäß der vom Bundesministerium für Gesundheit

veröffentlichten Liste nach § 11 TrinkwV

 

Abschnitt der Liste

Bezeichnung
des Stoffes

Verwendungszweck
bei der Aufbereitung

Restgehalt
im Trinkwasser

Teil I a

Poly-Aluminiumchlorid

bedarfsweise zur Flockung
und Entfernung von Trübstoffen und Mikroorganismen

Entfernung bei der Filtration unter 0,01 mg/l Al

Teil I a

Eisen(III)-chlorid

regulär zur Flockung
und Entfernung von Trübstoffen und Mikroorganismen

Entfernung bei der Filtration unter 0,02 mg/l Fe

Teil I a

anionische

Polacrylamide

bedarfsweise zur Leistungssteigerung der Flockung

Entfernung bei der Filtration unter 0,0001 mg/l

Teil I a

Kaliumpermanganat

ausnahmsweise zur Oxidation und zur Entfernung von gelöstem Mangan

Entfernung bei der Filtration unter 0,01 mg/l Mn

Teil I b

Aktivkohle, pulverförmig

ausnahmsweise zur Entfernung von organischen Spurenstoffen

Vollständige Entfernung
bei der Filtration

Teil I a

Natriumsulfit

ausnahmsweise zur Reduktion von überschüssigem Permanganat

zerfällt zu Natrium
und Sulfat

Teil I a

Natriumhydroxid bzw. Schwefelsäure

bedarfsweise zum Einstellen des
pH-Werts

zerfallen zu Natrium
bzw. Sulfat

Teil I a

Calciumoxid bzw.
Calciumhydroxid

regulär zum Einstellen des pH-Wertes und der Calcitlösekapazität

entsprechend den Anforderungen der TrinkwV

Teil I c

Chlordioxid

regulär zur Desinfektion

entsprechend den Anforderungen der TrinkwV

Teil II

UV-Bestrahlung mit ultraviolettem Licht

bedarfsweise zur ergänzenden Desinfektion für erhöhte Desinfektionswirksamkeit

keine Rückstände, weil physikalisches Verfahren

 

 

 

 

 

 

 

 

Bekanntgabe der Härtebereiche des vom Wahnbachtalsperrenverband an seine Abnehmer gelieferten Trinkwassers
für das Jahr 2014


gemäß § 9 der Neufassung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeit von Wasch- und Reinigungsmitteln (Wasch- und Reinigungsmittelgesetz - WRMG) vom 29. April 2007

Aus den im Kalenderjahr 2013 monatlich durchgeführten analytischen Untersuchungen der Trinkwässer ergeben sich die folgenden Angaben zur Trinkwasserhärte.
 

Versorgungsgebiet

Härte
mmol/l CaCO3

Härte
°dH

Härte-bereich

Rhein-Sieg-Kreis – rechtsrheinisch

 

 

 

Gemeinde Eitorf

0,80 ± 0,05

4,5 ± 0,3

weich

Stadt Hennef

0,80 ± 0,05

4,5 ± 0,3

weich

Stadt Königswinter (Zuschusswasser)

0,80 ± 0,05

4,5 ± 0,3

weich

Stadt Lohmar

0,80 ± 0,05

4,5 ± 0,3

weich

Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid

0,80 ± 0,05

4,5 ± 0,3

weich

Gemeinde Ruppichteroth

0,80 ± 0,05

4,5 ± 0,3

weich

Stadt Sankt Augustin

0,80 ± 0,05

4,5 ± 0,3

weich

Kreisstadt Siegburg

0,80 ± 0,05

4,5 ± 0,3

weich

Gemeinde Windeck

0,80 ± 0,05

4,5 ± 0,3

weich

Rhein-Sieg-Kreis – linksrheinisch

 

 

 

Gemeinde Alfter (Zuschusswasser)

1,25 ± 0,18

7,0 ± 1,0

weich

Stadt Bornheim (Zuschusswasser)

1,25 ± 0,18

7,0 ± 1,0

weich

Stadt Meckenheim

0,95 ± 0,18

5,3 ± 1,0

weich

Stadt Rheinbach

0,95 ± 0,18

5,3 ± 1,0

weich

Gemeinde Wachtberg

0,95 ± 0,18

5,3 ± 1,0

weich

Bundesstadt Bonn

 

 

 

Beuel / Oberkassel

1,25 ± 0,18

7,0 ± 1,0

weich

Talzone Bonn

1,25 ± 0,18

7,0 ± 1,0

weich

Bonn Süd / Bad Godesberg

0,95 ± 0,18

5,3 ± 1,0

weich

Hochzone Bonn / Hardtberg

0,95 ± 0,18

5,3 ± 1,0

weich

Landkreis Ahrweiler

 

 

 

Stadt Remagen
(Zuschusswasser, Lieferung über SWB-EnW)

0,95 ± 0,18

5,3 ± 1,0

weich

Gemeinde Grafschaft
(Lieferung über Gemeinde Wachtberg)

0,95 ± 0,18

5,3 ± 1,0

weich

Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler
(Zuschusswasser)

0,95 ± 0,18

5,3 ± 1,0

weich

Wasserverband Eifel-Ahr (Zuschusswasser)

0,95 ± 0,18

5,3 ± 1,0

weich

 

Härtebereiche nach § 9 Wasch- und Reinigungsmittelgesetz - WRMG:

weich

weniger als 1,5 mmol/l Calciumcarbonat

< 8,4 °dH

mittel

1,5 bis 2,5 mmol/l Calciumcarbonat

8,4 – 14 °dH

hart

mehr als 2,5 mmol/l Calciumcarbonat

> 14 °dH

 

 

Wasserchemische Beschaffenheit
des vom Wahnbachtalsperrenverband abgegebenen Trinkwassers
Analysenwerte von Januar bis Dezember 2013

Mittelwerte ± Standardabweichungen aus den monatlichen Untersuchungen
(k. A.: keine Anforderung, n. n.: nicht nachweisbar, <: unterhalb des angegebenen Wertes)

 

Bezeichnung                          Einheit

Param. n. Anl. TrinkwV
*)

Anforderung bzw. Grenzwert TrinkwV
**)

Versorgungsgebiet #)

Unters. häuf.
***)

Ost

Mitte

West

~80% Talsp.w. ~20% Grundw.

~35% Talsp.w. ~65% Grundw.

~30% Talsp.w. ~70% Grundw.

Sensorische Kenngrößen:

 

 

 

 

 

 

Geruch

8-3-I

3

1

1

1

t

Geschmack

9-3-I

annehmbar

erfüllt

erfüllt

erfüllt

t

Färbung (SAK-436nm)              m-1

7-3-I

0,5

0,03 ± 0,01

0,02 ± 0,01

0,03 ± 0,01

wt

Trübung                                      FNU

18-3-I

1,0

< 0,1

< 0,1

< 0,1

f

Physikalische Kenngrößen

 

 

 

 

 

 

Temperatur                                 °C

k. A.

25

7,7 ± 2,4

9,7 ± 1,3

8,4 ± 1,7

t

elektr. Leitfähigkeit (bei 25°C)  mS/m

12-3-I

279

24 ± 1

34 ± 4

27 ± 4

f

pH-Wert

19/20-3-I

≥ 7,7

8,3 ± 0,1

8,1 ± 0,1

8,4 ± 0,2

t

Calcitlösekapazität bei 10°C     mg/l

20-3-I

≤ 5

1,6 ± 0,4

1,3 ± 0,5

1,1 ± 0,3

m

Sauerstoffsättigung                   %

k. A.

 

> 95

> 95

> 95

m

Chemische Kenngrößen

 

 

 

 

 

 

Summenparameter f. organ. Stoffe

 

 

 

 

 

 

Organ. geb.  Kohlenstoff (TOC)                                                    mg/l

15-3.I

o. a. V.

0,9 ± 0,1

0,6 ± 0,2

0,9 ± 0,2

wt

UV-Extinktion (SAK-254nm)     m-1

k. A.

 

1,6 ± 0,2

1,1 ± 0,3

1,5 ± 0,3

wt

Anionen

 

 

 

 

 

 

Borat (als Bor)                           mg/l

3-2.I

1,0

0,02

0,04 ± 0,01

0,03 ± 0,01

w

Bromat2)                                      mg/l

4-2.I

0,010

< 0,0005

< 0,0005

< 0,0005

h

Chlorid                                       mg/l

3-3.I

250

24 ± 1

29 ± 3

25 ± 3

w

Fluorid                                        mg/l

8-2.I

1,5

< 0,1

< 0,1

< 0,1

m

Nitrat                                           mg/l

9-2.I

50

12 ± 1

20 ± 3

15 ± 3

w

Nitrit                                            mg/l

9-2.II

0,50 / 0,10

< 0,01

< 0,01

< 0,01

w

Phosphat (als Phosphor)        mg/l

k. A.

 

< 0,01

< 0,01

< 0,01

w

Sulfat                                           mg/l

17-3.I

250

24 ± 1

32 ± 3

27 ± 3

w

Silikat (als Silizium)                   mg/l

k. A.

 

2,3 ± 0,3

4,1 ± 0,7

2,9 ± 0,6

w

Säurekapazität (Ks 4,3)                                                    mmol/l

k. A.

 

0,8 ± 0,1

1,5 ± 0,3

1,0 ± 0,3

w

Kationen

 

 

 

 

 

 

Ammonium                                 mg/l

2-3.I

0,50

< 0,02

< 0,02

< 0,02

wt

Natrium                                       mg/l

14-3.I

200

11,1 ± 1,0

16,6 ± 2,2

12,6 ± 2,0

w

Kalium                                         mg/l

k. A.

 

2,2 ± 0,1

3,3 ± 0,4

2,5 ± 0,4

w

Calcium                                      mg/l

k. A.

 

24,0 ± 1,4

37,5 ± 5,6

28,3 ± 5,4

w

Magnesium                                mg/l

k. A.

 

5,1 ± 0,4

7,6 ± 1,0

5,8 ± 1,1

w

Carbonathärte                            °dH

k. A.

 

2,2 ± 0,3

4,2 ± 0,8

2,8 ± 0,8

w

Gesamthärte                                                    mmol/l

k. A.

 

0,80 ± 0,05

1,25 ± 0,18

0,95 ± 0,18

w

Grad deutscher Härte               °dH

k. A.

 

4,5 ± 0,3

7,0 ± 1,0

5,3 ± 1,0

 

Härtebereich n. Wasch- und
Reinigungsmittelgesetz         

k. A.

 

Weich

Weich

Weich

 

Anmerkungen:

Bestimmung durch die akkreditierten und in der Liste des LANUV NRW als „zugelassene Untersuchungsstelle“ aufgeführten Laboratorien des Wahnbachtalsperrenverbandes

*)       Parameter Nr. gemäß Trinkwasserverordnung (lfd. Nr.-Anlage.Teil).

**)     Grenzwerte gemäß Trinkwasserverordnung

***)    Untersuchungshäufigkeit: f = fortlaufend; t = täglich; wt = werktäglich; hw = halbwöchentlich; w = wöchentlich; m = monatlich; q = quartalsweise; h = halbjährlich; j = jährlich

#)      Versorgungsgebiete siehe nächste Seite

 

 

Spurenstoffgehalte und bakteriologische Beschaffenheit
des vom Wahnbachtalsperrenverband abgegebenen Trinkwassers
Analysenwerte von Januar bis Dezember 2013

Mittelwerte ± Standardabweichungen aus den regelmäßigen Untersuchungen
(n. n.: nicht nachweisbar, <: unterhalb des angegebenen Wertes)
 

Bezeichnung                                                 Einheit

Param. TrinkwV *)

Grenzwert TrinkwV
**)

Alle Versorgungsgebiete

Untersuchungshäufigkeit
****)

Spurenelemente

 

 

 

 

Aluminium                                                  mg/l

1-3.I

0,200

< 0,01

wt

Antimon                                                  mg/l

1-2.II

0,0050

< 0,001

h

Arsen                                                  mg/l

2-2.II

0,010

< 0,001

h

Blei                                                  mg/l

4-2.II

0,010

< 0,001

h

Cadmium                                                  mg/l

5-2.II

0,0030

< 0,0003

h

Chrom                                                  mg/l

5-2.I

0,050

< 0,01

h

Eisen                                                  mg/l

6-3.I

0,200

< 0,02

wt

Kupfer                                                  mg/l

7-2.II

2,0

< 0,01

h

Mangan                                                  mg/l

13-3.I

0,050

< 0,005

wt

Nickel                                                  mg/l

8-2.II

0,020

< 0,005

h

Quecksilber                                                  mg/l

12-2.I

0,0010

< 0,0001

h

Selen                                                  mg/l

13-2.I

0,010

< 0,001

h

Uran                                                   mg/l

15-2.I

0,010

< 0,0002

h

Organische Spurenstoffe

 

 

 

 

Trihalogenmethane3)                                                   mg/l

11-2.II

0,050

0 x)

m

Tri- und Tetrachlorethen3)                                                   mg/l

14-2.I

0,010

0 x)

m

Pflanzenbehandlungsmittel1)                                                  mg/l

10-2.I

0,00010

n. n.

m

Benzo(a)pyren2)                                                  mg/l

3-2.II

0,000010

< 0,000005

h

Polyzyklische aromat. Kwst.2)3)                                                  mg/l

10-2.II

0,00010

0 x)

h

Benzol2)                                                   mg/l

2-2.I

0,0010

< 0,00025

h

Cyanid2)                                                  mg/l

6-2.I

0,050

< 0,005

h

Chlorit (bei Chlordioxid-Dos.)                                                  mg/l

§11

0,20

0,11 ± 0,02

hw

Bakteriologische Parameter

 

 

 

 

Koloniezahl 20°C                                                  /1ml

10-3.I

100

< 1 – < 10

t/w

Koloniezahl 36°C                                                  /1ml

11-3.I

100

< 1 – < 10

t/w

Coliforme Bakterien                                                  /100ml

5-3.I

0

0

t

Escherichia-coli                                                  /100ml

1-1

0

0

t

Enterokokken                                                   /100ml

2-1

0

0

m

Clostridium perfringens                                                  /100ml

4-3.I

0

0

m

Fäkalstreptokokken2)                                                  /100ml

k. A.

 

n. n.

h

Legionellen2)                                                  /100ml

3.II

100

n. n.

h

Anmerkungen:

Bestimmung durch die akkreditierten und in der Liste des LANUV NRW als „zugelassene Untersuchungsstelle“ aufgeführten Laboratorien des Wahnbachtalsperrenverbandes

*)       Parameter Nr. gemäß Trinkwasserverordnung (lfd. Nr.-Anlage.Teil)

**)     Grenzwerte gemäß Trinkwasserverordnung

***)    Untersuchungshäufigkeit: f = fortlaufend; t = täglich; wt = werktäglich; hw = halbwöchentlich; w = wöchentlich; m = monatlich; q = quartalsweise; h = halbjährlich; j = jährlich

1)       Die Analyse umfasst derzeit 54 Wirkstoffe entsprechend der Empfehlung des Bundesgesundheitsamtes zum Vollzug der Trinkwasserverordnung, veröffentlicht im Bundesgesundheitsblatt 7/89 S. 290-295.

2)       Untersuchung durch das Institut für Hygiene und Öffentliche Gesundheit der Universität Bonn (Prof. Dr. Exner).

3)       Summenparameter.

x)       Keine Summenbildung möglich, da alle untersuchten Einzelsubstanzen unterhalb der Bestimmungsgrenze des jeweiligen analytischem Verfahren liegen.

#) Versorgungsgebiete und mit Zuschuss-Wasser belieferte Gebiete
Ost: Windeck, Eitorf, Ruppichteroth, Neunkirchen-Seelscheid, Lohmar, Hennef, Siegburg, Sankt Augustin, Königswinter, Mitte: Beuel, Talzone Bonn; West: Godesberg (àRemagen), Hochzone Bonn, Rheinbach, Meckenheim, Wachtberg (àGrafschaft), Zuschuss-Wasser: Alfter, Bornheim, Bad Neuenahr-Ahrweiler, Eifel-Ahr, Thomasberg