Nachrichten

Herzlichen Glückwunsch Herrn Erwin Müller, Ruppichteroth, Schreckenberger Straße 20, zur Vollendung des 80. Lebensjahres am 11. Februar 2014.

 

- Müllabfuhr in dieser Woche
- Stellenausschreibung
- Keine Fusion der Kommunen Much, Neunkirchen-Seelscheid und Ruppichteroth
- Auswechslung von Wasserzählern
- Stammtisch für pflegende und betreuende Angehörige in Ruppichteroth
- Sirenenüberprüfung
- Aqua Power Kurs – Plätze frei
- Sprechstunden des Seniorenbüros
- Treffen aller Witwen und Witwer
- Energieberatung der Verbraucherzentrale NRW
- Bereitschaftsdienste
- Huwil Gelände

Müllabfuhr in dieser Woche

 

Montag

Dienstag

Donnerstag

Freitag

 

10.02.2014

11.02.2014

13.02.2014

14.02.2014

Restmüll

14tägig

---

---

3

4

Restmüll

4wöchentlich

---

---

3

4

Biotonne,

Grünabfall

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1

2

Wertstofftonne

3

4

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Abfuhr von Weihnachtsbäumen

 

Die Abfuhr von Weihnachtsbäumen (ohne Baumschmuck) erfolgt im Januar und Februar gemeinsam mit der Leerung der Biotonne ohne telefonische Voranmeldung (gilt auch für Eigenkompostierer). Allerdings ist es erforderlich, die Bäume auf etwa 1 m zu kürzen und als Bündel (100 x 50 x 50 cm) bereitzulegen.

 

 

Service-Telefon der RSAG:         0 22 41 – 306-306

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aushilfskraft für das Rathaus gesucht

 

 

Die Gemeinde Ruppichteroth sucht für das Rathaus

 

eine Aushilfskraft (m/w)

zur Besetzung der Infothek und Telefonzentrale

 

im Rahmen einer geringfügigen (kurzfristigen) Beschäftigung.

Der Arbeitseinsatz erfolgt nach Bedarf in Vertretungsfällen.

Die Arbeitszeit ist je nach Vertretung montags bis donnerstags (ganztägig) und freitags (vormittags) abzuleisten.


Eine Verwaltungsausbildung oder kaufmännische Ausbildung wird gewünscht.
 

Weitere Auskünfte erhalten Sie beim Personalamt telefonisch unter 02295/4941 oder wenn Sie persönlich vorsprechen im Rathaus, Zimmer 205.

 

Schwerbehinderte werden bei gleicher Qualifikation und Eignung bevorzugt berücksichtigt.
 

Kosten im Zusammenhang mit einer Bewerbung bzw. einem Vorstellungsgespräch werden nicht erstattet.

 

Bitte richten Sie Ihre aussagekräftige Bewerbung bis zum 28. Februar 2014 an:

 

Bürgermeister der

Gemeinde Ruppichteroth

- Personalamt -

Schönenberg-Rathaus

53809 Ruppichteroth

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Keine Fusion der Kommunen Much, Neunkirchen-Seelscheid und Ruppichteroth

 

 

 

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

 

in den letzten Tagen berichtete die örtliche und regionale Presse über eine mögliche Fusion der Kommunen Much, Neunkirchen-Seelscheid und Ruppichteroth. Entstanden ist dieser Gedanke im Rahmen eines Interviews eines Radiosenders mit dem Bürgermeisterkollegen aus der Gemeinde Much. Ich stelle hiermit ausdrücklich klar, dass eine solche Zusammenlegung der Kommunen nicht geplant ist. Es bestehen weder konkrete Pläne für ein solches Vorgehen noch haben Gespräche hierzu stattgefunden. Dabei ist es selbstverständlich, dass man in einem solchen Falle neben dem Rat der Gemeinde, die Bürgerinnen und Bürger von Beginn an beteiligt. Sowohl die Entscheidungsträger in der Landesregierung als auch der Spitzenverband der Kommunen, der Städte- und Gemeindebund, sehen die im Jahre 1969 vorgenommene kommunale Neugliederung aktuell als völlig ausreichend an. Weiterhin ist das Land und ich der Auffassung, dass solange Kommunen bereit sind eine enge interkommunale Zusammenarbeit in verschiedenen Verwaltungsbereichen zu pflegen, eine Zusammenlegung von zwei oder mehreren Kommunen nicht ansatzweise denkbar ist. Mit dem Tourismusverein Bergisch Hoch 4 sowie mit dem interkommunalen Klimaschutzkonzept, die mit den Kommunen Lohmar, Much und Neunkirchen-Seelscheid bestehen, verfügt die Gemeinde Ruppichteroth bereits über solche beispielhafte Kooperationen. Als nächste interkommunale Zusammenarbeit steht die Zusammenlegung der Gemeindekassen Much und Ruppichteroth an. Solche Maßnahmen sichern nachhaltig die Leistungsfähigkeit einer modernen Verwaltung und somit einen guten Service für die Bürgerinnen und Bürger beider Kommunen, die selbstverständlich ihre Eigenständigkeit behalten werden. Es sind Fusionen von Kommunen nicht für alle Zeiten auszuschließen, jedoch aus den vorgenannten Gründen langfristig nicht vorgesehen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Auswechslung von Wasserzählern 

 

Zur Zeit werden im Rahmen des turnusmäßigen Zählerwechsels im

Versorgungsgebiet der Gemeinde Ruppichteroth Hauswasserzähler ausgetauscht.

Die Arbeiten werden durch die Mitarbeiter der Gemeindewerke Ruppichteroth durchgeführt.

 

Die Mitarbeiter können sich auf Verlangen durch einen mitgeführten Dienstausweis ausweisen.

 

In diesem Zusammenhang weise ich auf § 19 der Satzung über die öffentliche Wasserversorgung und den Anschluss an die Wasserversorgungsanlage (Wasserversorgungssatzung der Gemeinde Ruppichteroth vom 17.12.1981) hin. Hiernach hat der Grundstückseigentümer dem mit einem Ausweis versehenen Be-auftragten der Gemeinde den Zutritt zu seinen Räumen, soweit dies für die Prüfung der technischen Einrichtungen und zur Wahrnehmung sonstiger Rechte und Pflichten nach dieser Satzung erforderlich ist, zu gestatten.

 

Ich bitte die Personen, die von dieser Maßnahme betroffen werden, für einen schnellen und reibungslosen Ablauf beizutragen und darauf zu achten, dass der Zutritt zum Wasserzähler jederzeit ohne Behinderung möglich ist und ein problemloser Austausch der Wasserzähler erfolgen kann.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stammtisch für pflegende und betreuende Angehörige in Ruppichteroth

Am 21. Februar findet das zweite Treffen des Stammtisches für pflegende und betreuende Angehörige in der „Alten Schule“ in Ruppichteroth statt.

Die Idee einen Stammtisch für pflegende und betreuende Angehörige in der Gemeinde anzubieten ist richtig und wichtig für die Bürgerinnen und Bürger.

 

Pflegende und betreuende Angehörige sind Personen, welche unentgeltlich ohne spezielle Ausbildung, meist rund um die Uhr!! für ihre pflegebedürftigen Familienmitglieder da sind oder im Bereich der häuslichen Pflege Hilfe leisten. Die Unterstützung im Alltag erstreckt sich über viele Bereiche, die das menschliche Leben gestalten lassen. Meist ist damit eine Einschränkung der eigenen Gesundheitsfürsorge verbunden. Es fehlt ein Ort der Ruhe, der Austausch mit anderen Betroffenen und auch mal für kurze Zeit die Verantwortung abgeben zu können.

 

Aus diesem Grunde möchten wir Sie ermutigen unseren Stammtisch kennen zu lernen. Ihre Teilnahme am Stammtisch für pflegende und betreuende Angehörige ist freiwillig und unterliegt keinen vertraglichen Vereinbarungen oder Verpflichtungen. Von besonderem Interesse dürfte für Sie sein, dass keine An- oder Abmeldung erforderlich ist. Somit räumen wir Ihnen die Möglichkeit ein, situationsbezogen zu reagieren und auch kurzfristig am Stammtisch teilzunehmen.

Weiterhin ist sichergestellt, dass der Erfahrungs- und Informationsaustausch durch fachlich professionelle Leitung begleitet wird. So verfügen wir über qualifizierte Ausbildungen in der Beratung und Begleitung der pflegenden Angehörigen.

Angesprochen sind hier alle pflegenden und betreuenden Angehörigen wie Lebenspartner, Verwandte, Freunde, junge Erwachsene ab 18 Jahre, Assistenzkräfte und Nachbarschaftshilfe.

 

Das Angebot ist ein Gemeinschaftsprojekt der Evangelischen Kirchengemeinde Ruppichteroth und dem Arbeitskreis „Senioren und behinderte Menschen“ der Gemeinde Ruppichteroth sowie dem Kath. Kirchengemeindeverband Ruppichteroth, der AWO Rhein-Sieg Eitorf e.V. und Caritas Rhein-Sieg e.V.

 

 

Wo:

Gemeindecafé „Alte Schule“

Burgstr. 14, hinter der Ev. Kirche

53809 Ruppichteroth

 

Wann:

jeden 3. Freitag im Monat um 15:30 - 17:00 Uhr (auch in den Schulferien)

 

Sollten Sie noch weitere Fragen haben, dann wenden Sie sich bitte an:

Petra Kraffczyk

Tel.: 02295 / 90 92 35

E-Mail: petra-kraffczyk@t-online.de

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Überprüfung der Sirenen zur Alarmierung der Freiwilligen Feuerwehr Ruppichteroth

 

Am Samstag, den 8. Februar 2014 zwischen 12.00 Uhr und 12.15 Uhr erfolgt eine Überprüfung der Sirenen der Freiwilligen Feuerwehr Ruppichteroth in den Orten Ruppichteroth und Winterscheid durch einen Probealarm.

 

Für den Probealarm wird das einheitliche Signal für Feueralarm verwendet. Hierbei handelt es sich um den zweimal unterbrochenen Dauerton von 1 Minute.

 

Bei einem erforderlichen Feuerwehreinsatz während des Probealarms wird das Signal „Feueralarm“ wiederholt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bröltal-Bad Ruppichteroth

Aqua Power Kurs – Plätze frei

 

Start:                    Freitag, 14. Februar 2014, 19.00 Uhr

Informationen und Anmeldevordrucke erhalten Sie im Bröltal-Bad, In der Schleeharth 20, im Rathaus in Schönenberg,  Ruppichteroth, Zimmer 104, Tel. 02295-4929, und natürlich auf der Homepage unter www.broeltalbad.de  bzw. www.ruppichteroth.de .

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sprechstunden des Seniorenbüros

 

 

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

sehr geehrte Seniorinnen und Senioren,

sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger mit Behinderungen!

 

Die Beratungsstunden des Seniorenbüros finden jeweils am 2. und 4. Donnerstag im      Monat, in der Zeit von 10.00 bis 12.00 Uhr, im Rathaus in Schönenberg, Erdgeschoss Altbau, Zimmer 121, statt.

 

Sie haben Fragen..

 

Gesundheit                                       

 

Antragstellungen z.B. 

Schwerbehindertenausweis, 

Pflegestufen

Hausnotruf

Pflegehilfsmittel

Wohnraumberatung

Tagespflege

Therapieangebote

Ambulante Pflege

Senioreneinrichtungen

Finanzierungen

.. wir die Antworten

 

Teilhabe am Leben

 

Theaterfahrten

Seniorennachmittage

Demenzbetreuung

Seniorenbetreuung

Bürgerbus

Begleit- und Besuchsdienste

Angebote der Kirchengemeinden

Seniorentanz

Sport

Haushaltsnahe Dienstleistungen

.. meistens!

 

Sonstiges

 

Vermittlung von Beratungsstellen

Selbsthilfegruppen z.B. Demenz, MS

Beratung für Menschen mit Behinderung und deren Angehörige

Beratung/Kurse für pflegende Angehörige

Pflegeversicherung

Rente

Wohnformen im Alter

 

 

Während der Sprechstunden sind die ehrenamtlichen Beraterinnen und Berater des Arbeitskreises Senioren/behinderte Menschen unter der Telefonnummer 02295-4959 persönlich erreichbar. Sie können sich ebenfalls gerne über die E-Mail Adresse
seniorenbuero@ruppichteroth.de an das Beratungsteam wenden.

 

Folgende Sprechstunden sind vorgesehen:

Donnerstag, den 13. Februar 2014        10.00 – 12.00 Uhr.

Donnerstag, den 27. Februar 2014        10.00 – 12.00 Uhr.

Donnerstag, den 13. März 2014             10.00 – 12.00 Uhr.

Donnerstag, den 27. März 2014             10.00 – 12.00 Uhr.

 

 

 

 

 

 

Treffen aller Witwen und Witwer am 14. Februar 2014

„Cafe Rosenbogen“ in Schönenberg

 

 

Nach den Festtagen hat Sie nun das neue Jahr 2014 fest im Griff.

 

Natürlich wird der 20. November eines jeden Jahres ein fester Bestandteil

 

„Tag der Witwen und Witwer“

 

sein. Da das Interesse bei dem letzten Treffen, am 20. November 2013, so groß war, jedoch nur einmal im Jahr stattfinden sollte, war den Witwen und Witwern einfach zu wenig, „da sind wir vielleicht schon tot“.

Dann kam der Vorschlag, das Treffen doch jeden Monat stattfinden zu lassen. Letztendlich fiel die Entscheidung, sich alle drei Monate zu treffen. Wer sich zwischenzeitlich öfter treffen will, der kann sich ganz privat dazu verabreden.

 

Es wäre schön, wenn wir beim nächsten Treffen, am 14. Februar 2014 um 14.00 Uhr wieder an den schönen Nachmittag im November 2013 anknüpfen könnten, um diesen besonderen Personenkreis Gelegenheit zum persönlichen Austausch, in einer gemütlichen Atmosphäre zu geben.

 

Auf ein Wiedersehen sich freuend, verbleibt

Ihre Frau A. McNaul

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Jetzt geht’s los – Energieberatung der Verbraucherzentrale NRW

startet in Ruppichteroth

 

Steigende Energiekosten, zunehmende Probleme mit Feuchtigkeit und Schimmel sowie

wachsende gesetzliche Anforderungen an Wohngebäude machen das Thema

„Altbaumodernisierung“ für Verbraucher zunehmend interessant.

 

Die Verbraucherzentrale NRW bietet daher in Kooperation mit dem Rhein-Sieg-Kreis und der Gemeinde Ruppichteroth ab sofort in Ruppichteroth eine Beratung zur energetischen Modernisierung von Wohngebäuden, zum Einsatz erneuerbarer Energien und zum Einsparen von Heizenergie an. Diplom-Ingenieurin Petra Grebing ist die Energieexpertin der Verbraucherzentrale, die den Bürgern aus Ruppichteroth kompetent in Sachen Energie zur Seite steht.

Die neue Energieberaterin Frau Grebing wird jeden 2. Donnerstag im Monat von 10 bis 12 Uhr im Ruppichterother Rathaus persönlich eine kostenlose Sprechstunde anbieten. Der erste Termin findet am 13. Februar um 10:00 Uhr statt.

Über die monatliche Sprechstunde hinaus bietet die Verbraucherzentrale NRW im Rahmen der „Energieberatung bei Ihnen zu Hause“ sogenannte "Vor Ort Beratungen" an.

Dabei prüft die Energieberaterin vor Ort welche Wärmedämmmaßnahmen sinnvoll sind, wie

es um die Heizung beschaffen ist oder ob sich Investitionen in alternative Techniken wie

Solaranlagen oder Holzpelletheizungen lohnen. Anbieterunabhängig wird dann gemeinsam

mit dem Sanierungswilligen ausgelotet, was im Einzelfall geeignet ist, welche gesetzlichen

Vorschriften zu beachten sind und welche Fördermöglichkeiten sich bieten.

 

Die Kosten für die von der Europäischen Union, dem Land Nordrhein-Westfalen und dem

Rhein-Sieg-Kreis geförderten Beratung betragen 60 Euro. Die ausführliche Feuchteanalyse

für Eigenheimbesitzer kostet 160 Euro. Für Mieter bietet die neue Energieberaterin in

diesem Winter eine Feuchtediagnose für 30 Euro an.

Termine können Sie direkt mit Frau Grebing vereinbaren. Sie ist im Kreishaus unter der

Telefonnummer 02241-1495330 telefonisch oder per E-Mail petra.grebing@vz-nrw.de

erreichbar.

 

Kontakt:

Energieberatung der Verbraucherzentrale NRW, Dipl.-Ing.

Petra Grebing, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg,

Tel.: 02241-149 53 30, E-Mail: petra.grebing@vz-nrw.de

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bereitschaftsdienste

 

Polizei-Notruf                                       110

Polizeibezirksdienststelle                  02295/5425

(Sankt-Florian-Straße 8)                  

Bürgersprechstunden:
- dienstags in der Zeit von 11.00 bis 12.00 Uhr
- mittwochs in der Zeit von 17.00 bis 18.00 Uhr oder
nach telefonischer Vereinbarung (siehe obige Rufnummer)

Feuerwehr- und Rettungsdienst:     112

Krankentransporte                                02241/19-222

 

GEMEINDEWERKE  RUPPICHTEROTH

  VER- UND ENTSORGUNGSBETRIEBE

 

Störfall – Telefon- Nummer

 

0800/ 7766655

 

Unter den o.g. Rufnummern erreichen Sie den Notdienst der Gemeindewerke Ruppichteroth für

die öffentliche Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung der Gemeinde Ruppichteroth über die Leitstelle des Aggerverbandes

 

NOTDIENST  DES  RWE

 

Bei Stromausfall im Versorgungsnetz erreichen Sie den Störungsdienst der RWE Energie AG

unter der Telefon – Nr.                    0800/4112244

 

Notruf-Nummer der Rhenag           0180/2484848

 

Ärztlicher Bereitschaftsdienst für die Gemeinde Ruppichteroth

 

In der sprechstundenfreien Zeit erreichen Sie den ärztlichen Bereitschaftsdienst aller Fachrichtungen für den Rhein-Sieg-Kreis unter der

 

zentralen Rufnummer   116 117

 

Bei lebensbedrohenden Zwischenfällen und Unfällen:                                   112

 

ZAHNÄRZTE des rechtsrheinischen Rhein-Sieg-Kreises

 

            Telefonischer Ansagedienst zum zahnärztlichen Notdienst: 01805-986700

 

 

Die Notfalldienstzentrale für den gesamten rechtsrheinischen RSK ist folgendermaßen besetzt:

-           wöchentlich von 18.00 Uhr bis 08.00 Uhr des darauffolgenden Morgens,

-           mittwochs von 13.00 Uhr bis zum nächsten Morgen 08.00 Uhr,

-          freitags von 14.00 Uhr bis zum nächsten Morgen 08.00 Uhr und

-           an Samstagen, Sonntagen, sowie an Feiertagen, ganztägig.

 

INFORMATIONSZENTRALE FÜR VERGIFTUNGSFÄLLE

Universitätsklinik Bonn, Telefon-Nr.: 0228-19240

 

APOTHEKEN-NOTDIENST:

 

Die nächsten 4 notdienstbereiten Apotheken für den Standort: Ruppichteroth,

vom 08.02.2014 bis 14.02.2014, 9.00 bis 9.00 Uhr

 

Samstag, 8. Februar 2014

Löwen-Apotheke, Bahnhofstr. 1, 53783 Eitorf, 02243/2894

Wiehl-Apotheke, Bahnhofstr. 5, 51674 Wiehl, 02262/91204

Forellen-Apotheke, Zeitstr. 137, 53819 Neunkirchen-Seelscheid, 02247/6033

Hubertus-Apotheke, Kaiserstr. 10, 51643 Gummersbach, 02261/66966

 

Sonntag, 9. Februar 2014

Adler-Apotheke OHG, Rathausstr. 25, 51570 Windeck (Rosbach), 02292/5058

Ginkgo-Apotheke, Siebenbürger Platz 13, 51674 Wiehl, 02262/999111

St. Rochus-Apotheke, Hauptstr. 53, 53721 Siegburg (Kaldauen), 02241/381855

Löwen-Apotheke, Hauptstr. 55, 51491 Overath, 02206/2223

 

Montag, 10. Februar 2014

Alte Schulz'sche Apotheke, Marktplatz 3, 53783 Eitorf, 02243/2214

Rathaus-Apotheke, Hauptstr. 72, 53819 Neunkirchen-Seelscheid, 02247/920170

Falken-Apotheke, Drabenderhöher Str. 35, 51674 Wiehl (Drabenderhöhe), 02262/701464

Sonnen-Apotheke, Im Weiher 21, 51674 Wiehl, 02262/9567

 

Dienstag, 11. Februar 2014

Homburgische Apotheke, Hauptstr. 54, 51588 Nümbrecht, 02293/6723

Siegtal-Apotheke, Siegtalstr. 34, 51570 Windeck (Herchen), 02243/2503

Heide-Apotheke, Pastor-Biesing-Str. 2B, 53797 Lohmar (Birk), 02246/913650

Medica Apotheke im Ärztehaus, Marie-Juchacz-Str. 2, 51645 Gummersbach, 02261/8175633

 

Mittwoch, 12. Februar 2014

Markt-Apotheke, Am Markt 7, 53783 Eitorf, 02243/80088

Löwen-Apotheke, Wülfringhausener Str. 1-5, 51674 Wiehl, 02262/93308

Aesculap-Apotheke, Bahnhofstr. 16, 51597 Morsbach, 02294/327

Apotheke am Holztor, Zeithstr. 7, 53721 Siegburg, 02241/62944

 

 

 

 

Donnerstag, 13. Februar 2014

Bröltal-Apotheke OHG, Brölstr. 6, 53809 Ruppichteroth, 02295/5171

Burg-Apotheke, Dr.-Wirtz-Str. 3, 53804 Much, 02245/91650

Rathaus-Apotheke, Hauptstr. 21, 51580 Reichshof (Denklingen), 02296/1200

Agger-Apotheke, Königstr. 6, 51645 Gummersbach (Dieringhausen), 02261/98450

 

Freitag, 14. Februar 2014

St. Laurentius-Apotheke, Auf der Niedecke 4, 51570 Windeck (Dattenfeld), 02292/2340

Hirsch-Apotheke, Hauptstr. 24-26, 53804 Much, 02245/91920

Gertrudis-Apotheke, Waldbröler Str. 13, 51597 Morsbach, 02294/1665

Apotheke am Markt, Markt 7, 51766 Engelskirchen (Ruenderoth), 02263/96180

 

 

LEUCHTTURM

Beratungsstelle für Alzheimer und andere Demenzerkrankungen

 

Caritasverband für den Rhein-Sieg-Kreis e.V.

Wilhelmstraße 155-157, 53721 Siegburg

Telefon: 02241/1209-0

Fax: 02241/1209-195

 

Homepage der Beratungsstelle „Leuchtturm“ des Caritasverbandes für den Rhein-Sieg-Kreis e.V.

www.caritas-rheinsieg.de

 

Ansprechpartnerinnen:

Jutta Fellmy, Tel.: 02241/1209305

E-mail: jutta.fellmy@caritas-rheinsieg.de

 

Doris Steubesand, Tel.: 02241/1209-311

E-mail: doris.steubesand@caritas-rheinsieg.de

 

 

Multiple Sklerose

DMSG Betroffenen-Berater

Uwe Stommel – DMSG Betroffenen-Berater

Tel.: 02295-902118

e-mail: Uwe.Stommel@online.de

Michael Wendel – DMSG Betroffenen-Berater

Tel.: 02243-80373

e-mail: mianwe@t-online.de

www.mskreis-ruppichteroth.de

 

 

 

            

 

 

Drogen-Suchthilfen

 

1.

Suchtkrankenhilfe des Caritasverband für den Rhein-Sieg-Kreis e.V.

Ansprechpartner: Herr Pöplau

Tel.-Nr. (02241) 1209-302

2.

Diakonisches Werk Siegburg Drogenhilfe

-Zentrale und Beratungsstelle-

Ansprechpartner: Herr Wolf

Tel.-Nr.: 02241/66656

3.

Kommissariat Kriminalprävention/ Opferschutz Siegburg

Herr Seeger

Tel.-Nr.: 02241/541-4715

4.

Kriminalkommissariat 41 Siegburg

Ansprechpartner: Herr Krist

Tel.-Nr.: 02241/541-4411

5.

Gemeinschaftshauptschule Ruppichteroth

Ansprechpartnerin: Frau Stoquart

Tel.-Nr.: 02295/902301

 

Weitere Informationen sind im Rathaus, Tel.-Nr.: 02295/4925, erhältlich.

 

                  SOZIALPSYCHIATRISCHES ZENTRUM

 

Sozialpsychiatrisches Zentrum Eitorf/Siebengebirge

 

Beratungs- und Betreuungszentrum Eitorf, Spinnerweg 51-54, 53783 Eitorf
Telefon:               02243/84758-0    

Fax :                    02243/84758-11  

Beratungszeiten:
nach Vereinbarung !

 


Tagesstätte & Kontaktstelle:

Siegstrasse 16, 53783 Eitorf

Telefon:       02243/82670

Fax:             02243/842794


 

Öffnungszeiten:
montags         11.30 h – 14.30 h: Brunch, Offene Angebote
donnerstags   15.00 h - 19.00 h: Offener Treff

Jeden 2. Samstag  9.30 Uhr -12.00 Uhr

( Möglichkeit zum gemeinsamen Frühstück )

      

 

 

 

 

 

Sprechstunden der Sozialarbeiter des Jugendhilfezentrums Neunkirchen-Seelscheid,

zuständig für die Gemeinde Ruppichteroth

 

Seit dem 1. Oktober 2012 sind für die Gemeinde Ruppichteroth zwei neue Bezirkssozialarbeiter des Jugendhilfezentrums Neunkirchen-Seelscheid tätig.

Frau Wagner ist für Ruppichteroth Zentrum sowie für die Ortsteile Harth, Köttingen und Oeleroth zuständig, Herr Kastenholz für Schönenberg und Winterscheid.

Die Sprechstunde von Frau Wagner findet donnerstags in der Zeit von 14:00 - 15:00 Uhr in den Räumlichkeiten des Ökumenischen Familienzentrums „Unter`m Regenbogen“, Am Kindergarten 4, statt.

Herr Kastenholz Sprechstunde ist donnerstags von 14:00 - 15:00 Uhr im Rathaus in Schönenberg anzutreffen. Außerhalb der Sprechstunde sind die Mitarbeiter des Jugendhilfezentrums unter folgenden Rufnummern zu erreichen:

Frau Wagner: 02247/9215-5518,

Herr Kastenholz: 02247/9215-5528.

 

Außerhalb dieser Sprechzeiten und der Öffnungszeiten des Jugendhilfezentrums steht für dringende Meldungen in Sachen Kindeswohl die Feuer- und Rettungsleitstelle unter der Ruf-Nr. 112 zur Verfügung.

 

 

N e u b ü r g e r b e a u f t r a g t e r

 

des Kreistages des Rhein-Sieg-Kreises

für Aussiedler und zugezogene Ausländer

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Der Neubürgerbeauftragte   L u d w i g   N e u b e r   bietet nach telefonischer Vereinbarung

Sprechstunden an:.

 

a) in Siegburg, Kreishaus, Zimmer A 1.40

b) in Ruppichteroth, Grundschule, Schulstraße 5.

 

Anmeldung bitte über:

 

a) Tel.: 02241-133161, Fax: 02241-133198

    Email: marlene.hautkappe@rhein-sieg-kreis.de

 

b) Tel : 02295-90 23 18, Fax: 02295-90 23 19

     Email: ludwig@neuber.de

Eine telefonische Terminvereinbarung ist unbedingt erforderlich!

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Amtliche Bekanntmachung

 

über die öffentliche Auslegung der

24. Änderung des Flächennutzungsplans

im Bereich des Huwil-Geländes, ehemaliges Werk I

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekannt­machung vom 23. September 2004 (BGBl. S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11. Juni 2013 (BGBl. S. 1548).

 

 

Der Ausschuss für Planung und Umweltschutz des Rates der Gemeinde Ruppichteroth hat in einer gemeinsamen Sitzung mit dem Rat der Gemeinde Ruppichteroth am 29.01.2014 beschlossen, die 24. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich des Huwil-Geländes, ehemaliges Werk I, gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen. In gleicher Sitzung hat der Rat der Gemeinde Ruppichteroth diesen Beschluss bestätigt.

Ziel des Änderungsverfahrens ist, eine Sonderbaufläche auszuweisen, um die Voraussetzungen zur Errichtung eines Einkaufszentrums mit verschiedenen Einzelhandelsbetrieben und einer Gesamtverkaufsfläche von maximal 5.000 m² auf dem ehemaligen Huwil-Werksgelände zu schaffen.

Der Geltungsbereich der 24. Änderung des Flächennutzungsplans wird wie folgt begrenzt:

im Norden durch die Brölstraße,
im Osten durch einen Parkplatz und Grünlandflächen, die durch einen Gehölzsaum vom Plangebiet abgegrenzt werden,
im Süden durch den Waldbrölbach sowie
im Westen durch die Parkplatzflächen des ehemaligen Huwil-Werkes I.

Der Änderungsbereich liegt auf den Flurstücken 263/1, 987/263, 1351, 1355 (teilw.), 1380, 1381, 1384, 1386 (teilw.), 1387 (teilw.) und 1389 der Flur 11, Gemarkung „Ruppichteroth“ und ist in der folgenden Übersichtskarte dargestellt.

 

 

 

Die 24. Änderung des Flächennutzungsplans und die Begründung mit Umweltbericht, weitere umweltbezogene Informationen und Fachgutachten sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen aus den frühzeitigen Beteiligungsverfahren liegen in der Zeit vom

 

         17. Februar bis einschließlich 17. März 2014

 

öffentlich aus. In diesem Zeitraum können die Unterlagen während folgender Zeiten

Mo. – Fr. 8.30 – 12.00 Uhr, Di. 14.00 – 17.00 Uhr und Do. 14.00 – 18.00 Uhr

im Rathaus der Gemeinde Ruppichteroth, Rathausstraße 18 (Rathaus in Schönenberg), Erdgeschoss, Zimmer Nr. 106 eingesehen werden. Auf Wunsch wird die Planung erläutert.

 

 

Folgende Arten umweltbezogener Informationen und Fachgutachten sind verfügbar:

 

 

a) Informationen zum Schutzgut Mensch

Angesprochene Belange zum Schutzgut Mensch sind insbesondere:

Lärmbelastung, Auswirkungen von Altlasten auf den Wirkungspfad Boden-Mensch, zeitweise Erhöhung des Schadstoffausstoßes.

 

Folgende Informationen und Fachgutachten liegen hierzu offen:

Umweltbericht zum Flächennutzungsplan mit Informationen zum Schutzgut Mensch und zu baubedingten, anlagebedingten und betriebsbedingten Auswirkungen,
TÜV NORD Systems GmbH & Co. KG, Geräuschemissionen und –immissionen Bebauungsplanverfahren Nr. 1.02/1 „Gewerbegebiet Huwil-Center“ und Nr. 1.02/2 „Einkaufszentrum Huwil-Center“ Brölstraße (B478) in Ruppichteroth, Essen, Dezember 2013,
Stellungnahmen des Rhein-Sieg-Kreises vom 08.07.2013 und 16.10.2013 zum Immissionsschutz und zu Altlasten.

 

 

b)      Informationen zum Schutzgut Tiere und Pflanzen

Angesprochene Belange zum Schutzgut Tiere (insbesondere Fledermäuse, Amphibien, Reptilien, Vögel) und Pflanzen sind insbesondere:

Möglicher Verstoß gegen die Zugriffsverbote des § 44 Abs. 1 i. V. m. Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), Flora-, Fauna-, Habitat (FFH) -Verträglichkeit.

 

Folgende Informationen und Fachgutachten liegen hierzu offen:

Umweltbericht zum Flächennutzungsplan mit Angaben zum aktuellen Vegetationsbestand und zu im Plangebiet und dessen unmittelbarer Umgebung vorkommenden Arten sowie den potenziellen Auswirkungen des Vorhabens,
FFH-Vorprüfung zur 24. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplans Nr.1.02/1 „Gewerbegebiet Huwil-Center“ und des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 1.02/2 „Einkaufszentrum Huwil-Center“ -Ruppichteroth, Heller + Kalka Landschaftsarchitekten, Herne, 09.01.2014,
Artenschutzrechtliche Prüfung zur 24. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplans Nr.1.02/1 „Gewerbegebiet Huwil-Center“ und des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 1.02/2 „Einkaufszentrum Huwil-Center“ -Ruppichteroth, Heller + Kalka Landschaftsarchitekten, Herne, 09.01.2014,
Stellungnahmen des Rhein-Sieg-Kreises vom 08.07.2013 und 16.10.2013 zum Natur- und Landschaftsschutz und zum Gewässerschutz,
Stellungnahmen des Aggerverbands vom 25.06.2013, 01.10.2013 und 17.10.2013 zur Gewässerentwicklung.

c) Informationen zum Schutzgut Boden

Angesprochene Belange zum Schutzgut Boden sind insbesondere:

Flächenversiegelung, Auswirkungen von Altlasten auf den Wirkungspfad Boden-Mensch, Überprüfung der Fläche auf Kampfmittel.

 

Folgende Informationen und Fachgutachten liegen hierzu offen:

Umweltbericht zum Flächennutzungsplan mit Angaben über den Zustand des Bodens und die Auswirkungen der Planung auf das Schutzgut Boden sowie Informationen zu Altlasten,
Environ Germany GmbH, Gefährdungsabschätzung Huwil Werk 1, Ruppichteroth, Deutschland, Kelkheim 28. Januar 2011, und Environ Germany GmbH, Ergänzende Gefährdungsabschätzung Huwil Werk 1, Ruppichteroth, Deutschland, Kelkheim, November 2011,
Terra Umwelt Consulting, Gutachten über Boden- und Bodenluftuntersuchungen, B-Plan-Verfahren Brölstraße 2 in Ruppichteroth, Deutschland, Neuss, Juni 2013,
Stellungnahme der Bezirksregierung Düsseldorf, Kampfmittelbeseitigungsdienst (KBD) vom 24.06.2013 zur Kampfmittelbeseitigung / Luftbildauswertung,
Stellungnahmen des Rhein-Sieg-Kreises vom 08.07.2013 und 16.10.2013 zu Altlasten / Bodenschutz.

 

 

d) Informationen zum Schutzgut Wasser

Angesprochene Belange zum Schutzgut Wasser sind insbesondere:

Umweltauswirkungen im gewässernahen Bereich, Auswirkungen von Altlasten auf den Wirkungspfad Boden-Grundwasser, Versickerung bzw. Einleitung von Niederschlagswasser, Grundwasserstand, Entwässerung des Baugebiets, natürliche Gewässerdynamik im Waldbrölbach, Hochwasserschutz und Gewässerentwicklung nach der Wasserrahmenrichtlinie der Europäischen Union (EU-WRRL).

 

Folgende Informationen und Fachgutachten liegen hierzu offen:

Umweltbericht zum Flächennutzungsplan mit Angaben zu den Grundwasserverhältnissen und potenziellen Auswirkungen der Planung sowie vorhandenen Altlasten auf das Schutzgut Wasser,
Environ Germany GmbH, Gefährdungsabschätzung Huwil Werk 1, Ruppichteroth, Deutschland, Kelkheim 28. Januar 2011 und Environ Germany GmbH, Ergänzende Gefährdungsabschätzung Huwil Werk 1, Ruppichteroth, Deutschland, Kelkheim, November 2011,
Terra Umwelt Consulting, Gutachten über Boden- und Bodenluftuntersuchungen, B-Plan-Verfahren Brölstraße 2 in Ruppichteroth, Deutschland, Neuss, Juni 2013,
Ingenieurbüro Dobelmann + Kroke GmbH, Entwässerungsplanung zur Nachnutzung des ehem. HUWIL-Geländes an der Brölstraße (B478) in Ruppichteroth, Entwurf, Bonn, 07.11.2013,
Ingenieurbüro Dobelmann + Kroke GmbH, Trennerlass zur Nachnutzung des ehem. HUWIL-Geländes an der Brölstraße (B478) in Ruppichteroth, Entwurf, Bonn, 15.11.2013,
Stellungnahme der Bezirksregierung Köln vom 26.06.2013 zum Auszug des Umsetzungsfahrplans zur EU-WRRL,
Stellungnahmen des Aggerverbands vom 25.06.2013, 01.10.2013 und 17.10.2013 zur Gewässerentwicklung,
Stellungnahmen des Rhein-Sieg-Kreises vom 08.07.2013 und 16.10.2013 zum Gewässerschutz und Abwasserbeseitigung.

 

 

e) Informationen zum Schutzgut Luft/Klima

Angesprochene Belange zum Schutzgut Luft/Klima sind insbesondere:

Lokalklima im Untersuchungsgebiet, Auswirkungen des Vorhabens auf die klimatischen Verhältnisse.

 

Folgende Informationen und Fachgutachten liegen hierzu offen:

Umweltbericht zum Flächennutzungsplan mit Angaben zu den klimatischen Verhältnissen sowie den Auswirkungen der Planung auf das Schutzgut Luft/Klima.

 

 

f) Informationen zum Schutzgut Natur und Landschaft

Angesprochene Belange zum Schutzgut Natur und Landschaft sind insbesondere:

Landschaftsbild, Bedeutung des Waldbrölbachs als Bestandteil des FFH-Gebiets „Brölbach“, Naturschutzgebiet „Bröl, Waldbrölbach und südlich angrenzende Waldbestände des mittleren Bröltals“, Funktion des FFH-Gebiets für das Schutzgebietsnetz Natura 2000.

 

Folgende Informationen und Fachgutachten liegen hierzu offen:

Umweltbericht zum Flächennutzungsplan mit Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung, mit Angaben zu den Auswirkungen der Planung auf das Schutzgut Landschaft und mit der Bewertung des Landschaftsbildes,
FFH-Vorprüfung zur 24. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplans Nr.1.02/1 „Gewerbegebiet Huwil-Center“ und des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 1.02/2 „Einkaufszentrum Huwil-Center“ -Ruppichteroth, Heller + Kalka Landschaftsarchitekten, Herne 09.01.2014,
Stellungnahmen des Aggerverbands vom 25.06.2013, 01.10.2013 und 17.10.2013 zur Gewässerentwicklung und zur Entwicklung der Aue des Waldbrölbachs,
Stellungnahmen des Rhein-Sieg-Kreises vom 08.07.2013 und 16.10.2013 zum Natur- und Landschaftsschutz.

 

 

g) Informationen zum Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter

Angesprochene Belange zum Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter sind insbesondere:

Aspekte der Bodendenkmalpflege, archäologisch bedeutende Landschaften, unter Denkmalschutz stehende Gebäude und Ensembles, optische Wirkung des Ortseingangs der Ortslage Ruppichteroth, Bedeutung des Gebiets für Erholungszwecke.

 

Folgende Informationen und Fachgutachten liegen hierzu offen:

Umweltbericht zum Flächennutzungsplan,
Begründung zum Flächennutzungsplan mit örtlichen Bauvorschriften.

 

 

Während der Auslegungsfrist können von der Öffentlichkeit Stellungnahmen schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die 24. Änderung des Flächennutzungsplans unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 Abs. 2a der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) unzulässig ist, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der öffentlichen Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

 

Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB erfolgt parallel zur öffentlichen Auslegung.

 

 

 

 

 

 

 

Amtliche Bekanntmachung

 

über die öffentliche Auslegung des
vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 1.02/2

„Einkaufszentrum Huwil-Center“

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekannt­machung vom 23. September 2004 (BGBl. S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11. Juni 2013 (BGBl. S. 1548).

 

 

Der Ausschuss für Planung und Umweltschutz des Rates der Gemeinde Ruppichteroth hat in einer gemeinsamen Sitzung mit dem Rat der Gemeinde Ruppichteroth am 29.01.2014 beschlossen, den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 1.02/2 “Einkaufszentrum Huwil-Center“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen. In gleicher Sitzung hat der Rat der Gemeinde Ruppichteroth diesen Beschluss bestätigt.

Ziel des Bebauungsplanverfahrens ist, die baurechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung eines Einkaufszentrums mit verschiedenen Einzelhandelsbetrieben und einer Gesamtverkaufsfläche von maximal 5.000 m² auf dem ehemaligen Huwil-Werksgelände zu schaffen.

Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans wird wie folgt begrenzt:

im Norden durch die Brölstraße und zum Teil durch daran angrenzende Flächen,
im Osten durch einen Parkplatz und Grünlandflächen, die durch einen Gehölzsaum vom Plangebiet abgegrenzt werden,
im Süden durch die Böschungsoberkante entlang des Waldbrölbachs sowie
im Westen durch die Parkplatzflächen des ehemaligen Huwil-Werkes I.

Der Geltungsbereich liegt auf den Flurstücken 471 (teilweise), 474 (teilw.) und 475 der Flur 10 sowie 263/1, 987/263, 1294, 1351, 1355 (teilw.), 1380 (teilw.), 1381, 1382 (teilw.), 1383, 1384, 1385, 1386, 1387, 1388, 1389, 1390, 1391 (teilw.), 1404 (teilw.), 1405 (teilw.), 1406 (teilw.) und 1407 (teilw.) der Flur 11, Gemarkung „Ruppichteroth“ und ist in der folgenden Übersichtskarte dargestellt.

 

 

 

 

 

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans und die Begründung mit Umweltbericht, weitere umweltbezogene Informationen und Fachgutachten sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen aus den frühzeitigen Beteiligungsverfahren liegen in der Zeit vom

 

         17. Februar bis einschließlich 17. März 2014

 

öffentlich aus. In diesem Zeitraum können die Unterlagen während folgender Zeiten

Mo. – Fr. 8.30 – 12.00 Uhr, Di. 14.00 – 17.00 Uhr und Do. 14.00 – 18.00 Uhr

im Rathaus der Gemeinde Ruppichteroth, Rathausstraße 18 (Rathaus in Schönenberg), Erdgeschoss, Zimmer Nr. 106 eingesehen werden. Auf Wunsch wird die Planung erläutert.

 

 

Folgende Arten umweltbezogener Informationen und Fachgutachten sind verfügbar:

 

 

a) Informationen zum Schutzgut Mensch

Angesprochene Belange zum Schutzgut Mensch sind insbesondere:

Lärmbelastung, Auswirkungen von Altlasten auf den Wirkungspfad Boden-Mensch, zeitweise Erhöhung des Schadstoffausstoßes.

 

Maßnahmen zur Vermeidung und zur Verringerung nachteiliger Auswirkungen sind:

Festsetzungen mit Anforderungen an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen, Eingrünung des Plangebiets.

 

Folgende Informationen und Fachgutachten liegen hierzu offen:

Umweltbericht zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit Informationen zum Schutzgut Mensch und zu baubedingten, anlagebedingten und betriebsbedingten Auswirkungen,
TÜV NORD Systems GmbH & Co. KG, Geräuschemissionen und –immissionen Bebauungsplanverfahren Nr. 1.02/1 „Gewerbegebiet Huwil-Center“ und Nr. 1.02/2 „Einkaufszentrum Huwil-Center“ Brölstraße (B478) in Ruppichteroth, Essen, Dezember 2013,
Stellungnahmen des Rhein-Sieg-Kreises vom 08.07.2013 und 16.10.2013 zum Immissionsschutz und zu Altlasten.

 

 

b) Informationen zum Schutzgut Tiere und Pflanzen

Angesprochene Belange zum Schutzgut Tiere (u.a. Fledermäuse, Amphibien, Reptilien, Vögel) und Pflanzen sind insbesondere:

Funktionale Zusammenhänge des Lebensraums (Verlust von Quartieren), Beeinträchtigung von Nahrungshabitaten, potenziellen Fortpflanzungs- und Ruhestätten sowie Flugrouten, Gefährdung durch Verlust von Quartieren und durch verkehrsbedingte Kollisionen, Emissionswirkungen wie Lärm, Schadstoffe oder visuelle Effekte, Irritation von Tieren im Waldbrölbach (durch Wassertrübung), Beeinträchtigung von Pflanzen im Waldbrölbach, Flora-, Fauna-, Habitat (FFH) -Verträglichkeit, Auswirkungen durch Flächeninanspruchnahme und Bodenversiegelung, Ansiedlungsmöglichkeiten für bestimmte Tier- und Pflanzenarten.

 

Maßnahmen zur Vermeidung und zur Verringerung nachteiliger Auswirkungen sind:

Entfernung von Neophyten und Fichten, Bauzeitenbeschränkung auf die Tagzeit, Baufeldherrichtung außerhalb von Brut- und Aufzuchtszeiten, Berücksichtigung des artenspezifischen Laichzeitraums und der Larvenentwicklung, Abbruch von Gebäuden außerhalb artenschutzrelevanter Nutzungszeiten, Anlage von Ersatzquartieren für gebäudebewohnende Vogel- und Fledermausarten, Nisthilfen für Mehlschwalben, Einsatz umweltverträglicher Leuchten und Leuchtmittel.

 

Folgende Informationen und Fachgutachten liegen hierzu offen:

Umweltbericht zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit Angaben zum aktuellen Vegetationsbestand und zu im Plangebiet und dessen unmittelbarer Umgebung vorkommenden Arten sowie den potenziellen Auswirkungen des Vorhabens,
FFH-Vorprüfung zur 24. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplans Nr.1.02/1 „Gewerbegebiet Huwil-Center“ und des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 1.02/2 „Einkaufszentrum Huwil-Center“ -Ruppichteroth, Heller + Kalka Landschaftsarchitekten, Herne, 09.01.2014,
Artenschutzrechtliche Prüfung zur 24. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplans Nr.1.02/1 „Gewerbegebiet Huwil-Center“ und des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 1.02/2 „Einkaufszentrum Huwil-Center“ -Ruppichteroth, Heller + Kalka Landschaftsarchitekten, Herne, 09.01.2014,
Stellungnahmen des Rhein-Sieg-Kreises vom 08.07.2013 und 16.10.2013 zum Natur- und Landschaftsschutz und zum Gewässerschutz,
Stellungnahmen des Aggerverbands vom 25.06.2013, 01.10.2013 und 17.10.2013 zur Gewässerentwicklung.

 

 

c) Informationen zum Schutzgut Boden

Angesprochene Belange zum Schutzgut Boden sind insbesondere:

Flächenversiegelung, Auswirkungen von Altlasten auf den Wirkungspfad Boden-Mensch, mögliche Verunreinigungen während der Durchführung entwässerungstechnischer Erschließungsmaßnahmen, betriebsbedingte Beeinträchtigungen (durch Eintrag umweltgefährdender Stoffe und schadstoffbelastetes Abriebmaterial, Verbrennungsrückstände, Auftaumittel, Schmutzpartikel, Auswaschung Kfz-bedingter Schadstoffe), Überprüfung der Fläche auf Kampfmittel.

 

Maßnahmen zur Vermeidung und zur Verringerung nachteiliger Auswirkungen sind:

Dauerhafte Unterhaltung und Pflege von Gehölzen und Vegetationsflächen, fachgerechter Umgang mit Oberboden, Sanierung der Altlasten.

 

Folgende Informationen und Fachgutachten liegen hierzu offen:

Umweltbericht zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit Angaben über den Zustand des Bodens und die Auswirkungen der Planung auf das Schutzgut Boden sowie Informationen zu Altlasten,
Environ Germany GmbH, Gefährdungsabschätzung Huwil Werk 1, Ruppichteroth, Deutschland, Kelkheim, 28. Januar 2011, und Environ Germany GmbH, Ergänzende Gefährdungsabschätzung Huwil Werk 1, Ruppichteroth, Deutschland, Kelkheim, November 2011,
Terra Umwelt Consulting, Gutachten über Boden- und Bodenluftuntersuchungen, B-Plan-Verfahren Brölstraße 2 in Ruppichteroth, Deutschland, Neuss, Juni 2013,
Stellungnahme der Bezirksregierung Düsseldorf, Kampfmittelbeseitigungsdienst (KBD) vom 24.06.2013 zur Kampfmittelbeseitigung / Luftbildauswertung,
Stellungnahmen des Rhein-Sieg-Kreises vom 08.07.2013 und 16.10.2013 zu Altlasten / Bodenschutz.

 

 

d) Informationen zum Schutzgut Wasser

Angesprochene Belange zum Schutzgut Wasser sind insbesondere:

Versickerung bzw. Einleitung von Niederschlagwasser, Auswirkungen von Altlasten auf den Wirkungspfad Boden-Grundwasser, Grundwasserstand, Grundwasserbildungsrate, Entwässerung des Baugebiets, potenzielle Beeinträchtigung des Waldbrölbachs und seiner Biozönose, mögliche Verunreinigung während der Durchführung entwässerungstechnischer Erschließungsmaßnahmen, Eintrag von Schweb- und Nährstoffen in den Waldbrölbach, natürliche Gewässerdynamik im Waldbrölbach, betriebsbedingte Beeinträchtigungen (durch Eintrag umweltgefährdender Stoffe und schadstoffbelastetes Abriebmaterial, Verbrennungsrückstände, Auftaumittel, Schmutzpartikel, Auswaschung Kfz-bedingter Schadstoffe), Hochwasserschutz und Gewässerentwicklung nach der Wasserrahmenrichtlinie der Europäischen Union (EU-WRRL), Auswirkungen durch Schadstoffeinträge in das Grundwasser.

 

Maßnahmen zur Vermeidung und zur Verringerung nachteiliger Auswirkungen sind:

Teilweise Verzicht auf Metalleindeckung der Dächer, Einsatz wasserundurchlässiger Materialien zur Oberflächenbefestigung, größerer Abstand der neuen Bebauung zum Waldbrölbach, sachgerechte Ableitung des Niederschlagswassers.

 

Folgende Informationen und Fachgutachten liegen hierzu offen:

Umweltbericht zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit Angaben zu den Grundwasserverhältnissen und potenziellen Auswirkungen der Planung sowie vorhandenen Altlasten auf das Schutzgut Wasser,
Environ Germany GmbH, Gefährdungsabschätzung Huwil Werk 1, Ruppichteroth, Deutschland, Kelkheim 28. Januar 2011 und Environ Germany GmbH, Ergänzende Gefährdungsabschätzung Huwil Werk 1, Ruppichteroth, Deutschland, Kelkheim, November 2011,
Terra Umwelt Consulting, Gutachten über Boden- und Bodenluftuntersuchungen, B-Plan-Verfahren Brölstraße 2 in Ruppichteroth, Deutschland, Neuss, Juni 2013,
Ingenieurbüro Dobelmann + Kroke GmbH, Entwässerungsplanung zur Nachnutzung des ehem. HUWIL-Geländes an der Brölstraße (B478) in Ruppichteroth, Entwurf, Bonn, 07.11.2013,
Ingenieurbüro Dobelmann + Kroke GmbH, Trennerlass zur Nachnutzung des ehem. HUWIL-Geländes an der Brölstraße (B478) in Ruppichteroth, Entwurf, Bonn, 15.11.2013,
Stellungnahme der Bezirksregierung Köln vom 26.06.2013 zum Auszug des Umsetzungsfahrplans zur EU-WRRL,
Stellungnahmen des Aggerverbands vom 25.06.2013, 01.10.2013 und 17.10.2013 zur Gewässerentwicklung,
Stellungnahmen des Rhein-Sieg-Kreises vom 08.07.2013 und 16.10.2013 zum Gewässerschutz und Abwasserbeseitigung.

 

 

e) Informationen zum Schutzgut Luft/Klima

Angesprochene Belange zum Schutzgut Luft/Klima sind insbesondere:

Klimatische Ausgleichsfunktion (Verbesserung der klimatologischen Verhältnisse), lufthygienische Ausgleichsfunktion, zeitweise Erhöhung des Schadstoffausstoßes.

 

Maßnahmen zur Vermeidung und zur Verringerung nachteiliger Auswirkungen sind:

Verschattung durch festgesetzte Bäume, Eingrünung des Planungsgebiets, umwelt- und klimafreundliches Energiekonzept des Einkaufszentrums.

 

Folgende Informationen und Fachgutachten liegen hierzu offen:

Umweltbericht zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit Angaben zu den klimatischen Verhältnissen sowie den Auswirkungen der Planung auf das Schutzgut Luft/Klima.

 

 

f) Informationen zum Schutzgut Natur und Landschaft

Angesprochene Belange zum Schutzgut Natur und Landschaft sind insbesondere:

Landschaftsbild, Zustand des Waldbrölbachs, Bedeutung des Waldbrölbachs als Bestandteil des FFH-Gebiets „Brölbach“, Naturschutzgebiet „Bröl, Waldbrölbach und südlich angrenzende Waldbestände des mittleren Bröltals“, mögliche Auswirkungen auf die geschützte Feuchtwiesenbrache, naturschutzfachliche Ausgleichsflächen.

 

Maßnahmen zur Vermeidung und zur Verringerung nachteiliger Auswirkungen sind:

Teilweise Erhaltung einheimischer Baumbestände, randliche Eingrünung des Plangebiets, verschiedene Anpflanzungen innerhalb des Plangebiets, Entwicklung einer artenreichen Grüngesellschaft.

 

Folgende Informationen und Fachgutachten liegen hierzu offen:

Umweltbericht zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung, mit Angaben zu den Auswirkungen der Planung auf das Schutzgut Landschaft und mit der Bewertung des Landschaftsbildes,
FFH-Vorprüfung zur 24. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplans Nr.1.02/1 „Gewerbegebiet Huwil-Center“ und des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 1.02/2 „Einkaufszentrum Huwil-Center“ -Ruppichteroth, Heller + Kalka Landschaftsarchitekten, Herne, 09.01.2014,
Stellungnahmen des Aggerverbands vom 25.06.2013, 01.10.2013 und 17.10.2013 zur Gewässerentwicklung und zur Entwicklung der Aue des Waldbrölbachs,
Stellungnahmen des Rhein-Sieg-Kreises vom 08.07.2013 und 16.10.2013 zum Natur- und Landschaftsschutz.

 

 

g) Informationen zum Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter

Angesprochene Belange zum Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter sind insbesondere:

Aspekte der Bodendenkmalpflege, archäologisch bedeutende Landschaften, unter Denkmalschutz stehende Gebäude und Ensembles, ortsbildprägende Fassaden der ehemaligen Fabrikgebäude, optische Wirkung des Ortseingangs der Ortslage Ruppichteroth, Bedeutung des Gebiets für Erholungszwecke.

 

Maßnahmen zur Vermeidung und zur Verringerung nachteiliger Auswirkungen sind:

Erhaltung einer Sheddachfassade, Gestaltung der Dächer in Anlehnung an die frühere Industriearchitektur, Ermöglichung eines Geh- und Radweges entlang des Waldbrölbachs.

 

Folgende Informationen und Fachgutachten liegen hierzu offen:

Umweltbericht zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan,
Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften.

 

 

Während der Auslegungsfrist können von der Öffentlichkeit Stellungnahmen schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 Abs. 2a der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) unzulässig ist, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der öffentlichen Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

 

Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB erfolgt parallel zur öffentlichen Auslegung.

 

Ruppichteroth, den 4.2.2014

 

 

 

 

Amtliche Bekanntmachung

 

über die öffentliche Auslegung des

Bebauungsplans Nr. 1.02/1

„Gewerbegebiet Huwil-Center“

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekannt­machung vom 23. September 2004 (BGBl. S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11. Juni 2013 (BGBl. S. 1548).

 

 

Der Ausschuss für Planung und Umweltschutz des Rates der Gemeinde Ruppichteroth hat in einer gemeinsamen Sitzung mit dem Rat der Gemeinde Ruppichteroth am 29.01.2014 beschlossen, den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 1.02/1 “Gewerbegebiet Huwil-Center“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen. In gleicher Sitzung hat der Rat der Gemeinde Ruppichteroth diesen Beschluss bestätigt.

Ziel des Bebauungsplanverfahrens ist, die baurechtlichen Voraussetzungen zur Entwicklung eines Gewerbegebiets mit einer Gesamtfläche von ca. 2,2 ha auf den ehemaligen Stellplatzflächen des stillgelegten Huwil-Werkes I sowie einer brach liegenden Grünlandfläche zu schaffen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans wird wie folgt begrenzt:

  • im Norden durch die Brölstraße,
  • im Osten durch das ehemalige Betriebsgelände des Huwil-Werkes I,
  • im Süden durch den Waldbrölbach sowie
  • im Westen durch Grünlandflächen.

Der Geltungsbereich liegt auf den Flurstücken 1285, 1352, 1353, 1355, 1384 (alle teilweise) und 1354 der Flur 11, Gemarkung „Ruppichteroth“ und ist in der folgenden Übersichtskarte dargestellt.

 

 

 

Der Entwurf des Bebauungsplans und die Begründung mit Umweltbericht, weitere umweltbezogene Informationen und Fachgutachten sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen aus den frühzeitigen Beteiligungsverfahren liegen in der Zeit vom

 

         17. Februar bis einschließlich 17. März 2014

 

öffentlich aus. In diesem Zeitraum können die Unterlagen während folgender Zeiten

Mo. – Fr. 8.30 – 12.00 Uhr, Di. 14.00 – 17.00 Uhr und Do. 14.00 – 18.00 Uhr

im Rathaus der Gemeinde Ruppichteroth, Rathausstraße 18 (Rathaus in Schönenberg), Erdgeschoss, Zimmer Nr. 106 eingesehen werden. Auf Wunsch wird die Planung erläutert.

 

 

Folgende Arten umweltbezogener Informationen und Fachgutachten sind verfügbar:

 

 

a) Informationen zum Schutzgut Mensch

Angesprochene Belange zum Schutzgut Mensch sind insbesondere:

Lärmbelastung, Auswirkungen von Altlasten auf den Wirkungspfad Boden-Mensch, zeitweise Erhöhung des Schadstoffausstoßes.

 

Maßnahmen zur Vermeidung und zur Verringerung nachteiliger Auswirkungen sind:

Festsetzungen mit Anforderungen an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen,

Geräuschkontingentierung zur Begrenzung der Emissionen, Eingrünung des Plangebiets.

 

Folgende Informationen und Fachgutachten liegen hierzu offen:

  • Umweltbericht zum Bebauungsplan mit Informationen zum Schutzgut Mensch und zu baubedingten, anlagebedingten und betriebsbedingten Auswirkungen,
  • TÜV NORD Systems GmbH & Co. KG, Geräuschemissionen und –immissionen Bebauungsplanverfahren Nr. 1.02/1 „Gewerbegebiet Huwil-Center“ und Nr. 1.02/2 „Einkaufszentrum Huwil-Center“ Brölstraße (B478) in Ruppichteroth, Essen, Dezember 2013,
  • Stellungnahmen des Rhein-Sieg-Kreises vom 08.07.2013 und 16.10.2013 zum Immissionsschutz und zu Altlasten.

 

 

b) Informationen zum Schutzgut Tiere und Pflanzen

Angesprochene Belange zum Schutzgut Tiere (u.a. Fledermäuse, Amphibien, Reptilien, Vögel) und Pflanzen sind insbesondere:

Funktionale Zusammenhänge des Lebensraums (Verlust von Quartieren), Beeinträchtigung von Nahrungshabitaten, potenziellen Fortpflanzungs- und Ruhestätten sowie Flugrouten, Gefährdung durch Verlust von Quartieren und durch verkehrsbedingte Kollisionen, Emissionswirkungen wie Lärm, Schadstoffe oder visuelle Effekte, Irritation von Tieren im Waldbrölbach (durch Wassertrübung), Beeinträchtigung von Pflanzen im Waldbrölbach, Flora-, Fauna-, Habitat (FFH) -Verträglichkeit, Auswirkungen durch Flächeninanspruchnahme und Bodenversiegelung, Ansiedlungsmöglichkeiten für bestimmte Tier- und Pflanzenarten.

 

Maßnahmen zur Vermeidung und zur Verringerung nachteiliger Auswirkungen sind:

Bauzeitenbeschränkung auf die Tagzeit, Entfernung von Neophyten, Baufeldherrichtung außerhalb von Brut- und Aufzuchtszeiten, Berücksichtigung des artenspezifischen Laichzeitraums und der Larvenentwicklung, Abbruch von Gebäuden außerhalb artenschutzrelevanter Nutzungszeiten, Einsatz umweltverträglicher Leuchten und Leuchtmittel.

 

Folgende Informationen und Fachgutachten liegen hierzu offen:

  • Umweltbericht zum Bebauungsplan mit Angaben zum aktuellen Vegetationsbestand und zu im Plangebiet und dessen unmittelbarer Umgebung vorkommenden Arten sowie den potenziellen Auswirkungen des Vorhabens,
  • FFH-Vorprüfung zur 24. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplans Nr.1.02/1 „Gewerbegebiet Huwil-Center“ und des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 1.02/2 „Einkaufszentrum Huwil-Center“ -Ruppichteroth, Heller + Kalka Landschaftsarchitekten, Herne, 09.01.2014,
  • Artenschutzrechtliche Prüfung zur 24. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplans Nr.1.02/1 „Gewerbegebiet Huwil-Center“ und des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 1.02/2 „Einkaufszentrum Huwil-Center“ -Ruppichteroth, Heller + Kalka Landschaftsarchitekten, Herne, 09.01.2014,
  • Stellungnahmen des Rhein-Sieg-Kreises vom 08.07.2013 und 16.10.2013 zum Natur- und Landschaftsschutz und zum Gewässerschutz,
  • Stellungnahmen des Aggerverbands vom 25.06.2013, 01.10.2013 und 17.10.2013 zur Gewässerentwicklung.

 

 

c) Informationen zum Schutzgut Boden

Angesprochene Belange zum Schutzgut Boden sind insbesondere:

Flächenversiegelung, Auswirkungen von Altlasten auf den Wirkungspfad Boden-Mensch, ungeigneter Boden zur Versickerung in unmittelbarer Nähe des Waldbrölbachs, mögliche Verunreinigungen während der Durchführung entwässerungstechnischer Erschließungsmaßnahmen, betriebsbedingte Beeinträchtigungen (durch Eintrag umweltgefährdender Stoffe und schadstoffbelastetes Abriebmaterial, Verbrennungsrückstände, Auftaumittel, Schmutzpartikel, Auswaschung Kfz-bedingter Schadstoffe), Überprüfung der Fläche auf Kampfmittel.

 

Maßnahmen zur Vermeidung und zur Verringerung nachteiliger Auswirkungen sind:

Dauerhafte Unterhaltung und Pflege von Gehölzen und Vegetationsflächen, fachgerechter Umgang mit Oberboden, Sanierung der Altlasten.

 

Folgende Informationen und Fachgutachten liegen hierzu offen:

  • Umweltbericht zum Bebauungsplan mit Angaben über den Zustand des Bodens und die Auswirkungen der Planung auf das Schutzgut Boden sowie Informationen zu Altlasten,
  • Environ Germany GmbH, Gefährdungsabschätzung Huwil Werk 1, Ruppichteroth, Deutschland, Kelkheim 28. Januar 2011, und Environ Germany GmbH, Ergänzende Gefährdungsabschätzung Huwil Werk 1, Ruppichteroth, Deutschland, Kelkheim, November 2011,
  • Terra Umwelt Consulting, Gutachten über Boden- und Bodenluftuntersuchungen, B-Plan-Verfahren Brölstraße 2 in Ruppichteroth, Deutschland, Neuss, Juni 2013,
  • Stellungnahme der Bezirksregierung Düsseldorf, Kampfmittelbeseitigungsdienst (KBD) vom 24.06.2013 zur Kampfmittelbeseitigung / Luftbildauswertung,
  • Stellungnahmen des Rhein-Sieg-Kreises vom 08.07.2013 und 16.10.2013 zu Altlasten / Bodenschutz.

 

 

d) Informationen zum Schutzgut Wasser

Angesprochene Belange zum Schutzgut Wasser sind insbesondere:

Versickerung bzw. Einleitung von Niederschlagwasser, Auswirkungen von Altlasten auf den Wirkungspfad Boden-Grundwasser, Grundwasserstand, Grundwasserbildungsrate, Entwässerung des Baugebiets, potenzielle Beeinträchtigung des Waldbrölbachs und seiner Biozönose, mögliche Verunreinigung während der Durchführung entwässerungstechnischer Erschließungsmaßnahmen, Eintrag von Schweb- und Nährstoffen in den Waldbrölbach (baubedingte Wirkfaktoren), natürliche Gewässerdynamik im Waldbrölbach (anlagebedingte Wirkfaktoren), betriebsbedingte Beeinträchtigungen (durch Eintrag umweltgefährdender Stoffe und schadstoffbelastetes Abriebmaterial, Verbrennungsrückstände, Auftaumittel, Schmutzpartikel, Auswaschung Kfz-bedingter Schadstoffe), Hochwasserschutz und Gewässerentwicklung nach der Wasserrahmenrichtlinie der Europäischen Union (EU-WRRL), Auswirkungen durch Schadstoffeinträge in das Grundwasser.

 

Maßnahmen zur Vermeidung und zur Verringerung nachteiliger Auswirkungen sind:

Teilweise Verzicht auf Metalleindeckung der Dächer, Einsatz wasserundurchlässiger Materialien zur Oberflächenbefestigung, sachgerechte Ableitung des Niederschlagswassers.

 

Folgende Informationen und Fachgutachten liegen hierzu offen:

  • Umweltbericht zum Bebauungsplan mit Angaben zu den Grundwasserverhältnissen und potenziellen Auswirkungen der Planung sowie vorhandenen Altlasten auf das Schutzgut Wasser,
  • Environ Germany GmbH, Gefährdungsabschätzung Huwil Werk 1, Ruppichteroth, Deutschland, Kelkheim, 28. Januar 2011 und Environ Germany GmbH, Ergänzende Gefährdungsabschätzung Huwil Werk 1, Ruppichteroth, Deutschland, Kelkheim, November 2011,
  • Terra Umwelt Consulting, Gutachten über Boden- und Bodenluftuntersuchungen, B-Plan-Verfahren Brölstraße 2 in Ruppichteroth, Deutschland, Neuss, Juni 2013,
  • Ingenieurbüro Dobelmann + Kroke GmbH, Entwässerungsplanung zur Nachnutzung des ehem. HUWIL-Geländes an der Brölstraße (B478) in Ruppichteroth, Entwurf, Bonn, 07.11.2013,
  • Ingenieurbüro Dobelmann + Kroke GmbH, Trennerlass zur Nachnutzung des ehem. HUWIL-Geländes an der Brölstraße (B478) in Ruppichteroth, Entwurf, Bonn, 15.11.2013,
  • Stellungnahme der Bezirksregierung Köln vom 26.06.2013 zum Auszug des Umsetzungsfahrplans zur EU-WRRL,
  • Stellungnahmen des Aggerverbands vom 25.06.2013, 01.10.2013 und 17.10.2013 zur Gewässerentwicklung,
  • Stellungnahmen des Rhein-Sieg-Kreises vom 08.07.2013 und 16.10.2013 zum Gewässerschutz und Abwasserbeseitigung.

 

 

e) Informationen zum Schutzgut Luft/Klima

Angesprochene Belange zum Schutzgut Luft/Klima sind insbesondere:

Funktion des Waldbrölbachs als Kaltluftschneise, klimatische Ausgleichsfunktion (Verbesserung der klimatologischen Verhältnisse), lufthygienische Ausgleichsfunktion, zeitweise Erhöhung des Schadstoffausstoßes.

 

Maßnahmen zur Vermeidung und zur Verringerung nachteiliger Auswirkungen sind:

Verschattung durch festgesetzte Bäume, Eingrünung des Plangebiets.

 

Folgende Informationen und Fachgutachten liegen hierzu offen:

  • Umweltbericht zum Bebauungsplan mit Angaben zu den klimatischen Verhältnissen sowie den Auswirkungen der Planung auf das Schutzgut Luft/Klima.

 

 

f) Informationen zum Schutzgut Natur und Landschaft

Angesprochene Belange zum Schutzgut Natur und Landschaft sind insbesondere:

Landschaftsbild, ökologischer Wert des Grünlands im Westen des Plangebiets, Zustand des Waldbrölbachs, Bedeutung des Waldbrölbachs als Bestandteil des FFH-Gebiets „Brölbach“, Naturschutzgebiet „Bröl, Waldbrölbach und südlich angrenzende Waldbestände des mittleren Bröltals“, mögliche Auswirkungen auf die geschützte Feuchtwiesenbrache, naturschutzfachliche Ausgleichsflächen.

 

Maßnahmen zur Vermeidung und zur Verringerung nachteiliger Auswirkungen sind:

Teilweise Erhaltung einheimischer Baumbestände, Eingrünung des Plangebiets, verschiedene Anpflanzungen entlang der Brölstraße, Entwicklung einer artenreichen Grüngesellschaft.

 

Folgende Informationen und Fachgutachten liegen hierzu offen:

  • Umweltbericht zum Bebauungsplan mit Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung, mit Angaben zu den Auswirkungen der Planung auf das Schutzgut Landschaft und mit der Bewertung des Landschaftsbildes,
  • FFH-Vorprüfung zur 24. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplans Nr.1.02/1 „Gewerbegebiet Huwil-Center“ und des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 1.02/2 „Einkaufszentrum Huwil-Center“ -Ruppichteroth, Heller + Kalka Landschaftsarchitekten, Herne, 09.01.2014,
  • Stellungnahmen des Aggerverbands vom 25.06.2013, 01.10.2013 und 17.10.2013 zur Gewässerentwicklung und zur Entwicklung der Aue des Waldbrölbachs,
  • Stellungnahmen des Rhein-Sieg-Kreises vom 08.07.2013 und 16.10.2013 zum Natur- und Landschaftsschutz.

 

 

g) Informationen zum Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter

Angesprochene Belange zum Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter sind insbesondere:

Aspekte der Bodendenkmalpflege, archäologisch bedeutende Landschaften, unter Denkmalschutz stehende Gebäude und Ensembles, optische Wirkung des Ortseingangs der Ortslage Ruppichteroth, Bedeutung des Gebiets für Erholungszwecke.

 

Eine Maßnahme zur Vermeidung und zur Verringerung nachteiliger Auswirkungen ist:

Ermöglichung eines Geh- und Radweges entlang des Waldbrölbachs.

 

Folgende Informationen und Fachgutachten liegen hierzu offen:

  • Umweltbericht zum Bebauungsplan,
  • Begründung zum Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften.

 

 

Während der Auslegungsfrist können von der Öffentlichkeit Stellungnahmen schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 Abs. 2a der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) unzulässig ist, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der öffentlichen Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

 

 

Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB erfolgt parallel zur öffentlichen Auslegung.

 

Ruppichteroth, den 4.2.2014