Herzlichen Glückwunsch Frau Hannelore Schätzlein, Ruppichteroth, Schönenberg, Auf der Winkelhard 8, zur Vollendung des 85. Lebensjahres am 23. Januar 2014.
- Müllabfuhr in dieser Woche
- Entwicklung des Huwil-Geländes
- Sprechstunden des Seniorenbüros
- Ersatzbestimmung eines Mitgliedes des Rates der Gemeinde Ruppichteroth
- Bröltal-Bad Ruppichteroth
- Bereitschaftsdienste
- Jahresabschlüsse
Müllabfuhr in dieser Woche
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Donnerstag |
Freitag |
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23.01.2014 |
24.01.2014 |
Restmüll 14tägig |
1 |
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Biotonne, Grünabfall |
3 |
4 |
Papiertonne |
3 |
4 |
Abfuhr von Weihnachtsbäumen
Die Abfuhr von Weihnachtsbäumen (ohne Baumschmuck) erfolgt im Januar und Februar gemeinsam mit der Leerung der Biotonne ohne telefonische Voranmeldung (gilt auch für Eigenkompostierer). Allerdings ist es erforderlich, die Bäume auf etwa 1 m zu kürzen und als Bündel (100 x 50 x 50 cm) bereitzulegen. |
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Service-Telefon der RSAG: 0 22 41 – 306-306
Entwicklung des Huwil-Geländes, ehemaliges Werk I, in Ruppichteroth, Brölstraße
Herzliche Einladung zur gemeinsamen Sitzung des Ausschusses für Planung und Umweltschutz und des Rates der Gemeinde am 29. Januar 2014
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
am 29. Januar 2014 beraten der Gemeinderat und sein Fachausschuss für Planung und Umweltschutz über die 24. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie über die Bebauungspläne „Einkaufszentrum Huwil-Center“ und „Gewerbegebiet Huwil-Center“.
Neben den interessanten Kurzvorträgen zu den Themenbereichen Lärm, Verkehr, Einzelhandel und Artenschutz werden die aktuellen Planungen zur Umgestaltung des ehemaligen Werks I der Fa. Huwil-Werke, insbesondere das geplante Einkaufszentrum, den Rats- und Ausschussmitgliedern sowie der Öffentlichkeit vorgestellt.
Ich hoffe, dass ich Ihr Interesse geweckt habe und lade Sie, liebe Bürgerinnen und Bürger, recht herzlich zu der gemeinsamen Sitzung des Ausschusses für Planung und Umweltschutz und des Gemeinderates
am Mittwoch, den 29. Januar 2014, um 18.00 Uhr, in das Foyer der Grundschule Schönenberg ein.
Die Rats- und Ausschussmitglieder und ich würden uns über eine zahlreiche Teilnahme vieler interessierter Bürgerinnen und Bürger freuen.
Kommen Sie vorbei – reden Sie mit!
In der Fragestunde für Einwohner gibt es die Gelegenheit Fragen an Politik, Verwaltung, Gutachter, Planer und Investor zu stellen.
Die genaue Tagesordnung der Sitzung wird in der nächsten Woche veröffentlicht.
Sprechstunden des Seniorenbüros
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
sehr geehrte Seniorinnen und Senioren,
sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger mit Behinderungen!
Die Beratungsstunden des Seniorenbüros finden jeweils am 2. und 4. Donnerstag im Monat, in der Zeit von 10.00 bis 12.00 Uhr, im Rathaus in Schönenberg, Erdgeschoss Altbau, Zimmer 121, statt.
Sie haben Fragen..
Gesundheit
Antragstellungen z.B. Schwerbehindertenausweis, Pflegestufen Hausnotruf Pflegehilfsmittel Wohnraumberatung Tagespflege Therapieangebote Ambulante Pflege Senioreneinrichtungen Finanzierungen |
.. wir die Antworten
Teilhabe am Leben
Theaterfahrten Seniorennachmittage Demenzbetreuung Seniorenbetreuung Bürgerbus Begleit- und Besuchsdienste Angebote der Kirchengemeinden Seniorentanz Sport Haushaltsnahe Dienstleistungen |
.. meistens!
Sonstiges
Vermittlung von Beratungsstellen Selbsthilfegruppen z.B. Demenz, MS Beratung für Menschen mit Behinderung und deren Angehörige Beratung/Kurse für pflegende Angehörige Pflegeversicherung Rente Wohnformen im Alter
|
Während der Sprechstunden sind die ehrenamtlichen Beraterinnen und Berater des Arbeitskreises Senioren/behinderte Menschen unter der Telefonnummer 02295-4959 persönlich erreichbar. Sie können sich ebenfalls gerne über die E-Mail Adresse
seniorenbuero@ruppichteroth.de an das Beratungsteam wenden.
Folgende Sprechstunden sind vorgesehen:
Donnerstag, den 23. Januar 2014 10.00 – 12.00 Uhr.
Donnerstag, den 13. Februar 2014 10.00 – 12.00 Uhr.
Ersatzbestimmung eines Mitgliedes des Rates der
Gemeinde Ruppichteroth
Am 13.01.2014 hat Frau Dr. Rita Tondorf, wohnhaft in Hänscheid, aus gesundheitlichen Gründen auf ihr Mandat als Gemeindevertreterin im Rat der Gemeinde Ruppichteroth verzichtet.
Als Nachfolgerin aus der maßgebenden Reserveliste der Partei Bündnis 90/Die Grünen,
Ortsverband Ruppichteroth, rückt
Frau Ellen Sieber,
wohnhaft in Reiferscheid, Zur Wippenharth 9, 53809 Ruppichteroth,
in den Rat der Gemeinde Ruppichteroth ein. Frau Sieber hat am 14.01.2014 ihr Ratsmandat durch Erklärung angenommen.
Gegen diese Feststellung kann gemäß § 45 Abs. 2 des Kommunalwahlgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KWahlG NRW) in Verbindung mit § 39 Abs. 1 KWahlG NRW binnen eines Monats nach Bekanntgabe
jeder Wahlberechtigte des Wahlgebietes,
die für das Wahlgebiet zuständige Leitung solcher Parteien und
Wählergruppen, die an der Wahl teilgenommen haben,
sowie die Aufsichtsbehörde
Einspruch erheben. Der Einspruch ist schriftlich zu richten an die Gemeinde Ruppichteroth, Der Bürgermeister als Wahlleiter, Schönenberg, Rathausstraße 18, 53809 Ruppichteroth, oder bei mir im Rathaus (siehe v.g. Anschrift), Zimmer 208, mündlich zur Niederschrift zu erklären.
Bröltal-Bad Ruppichteroth, In der Schleeharth 20, Tel. 0 22 95 – 56 01
Wassergewöhnungskurs für Kinder ab 3 Jahren
Start: Dienstag, 11. Februar 2014, 14.00 Uhr
Anmeldungen ab sofort
Anmeldevordrucke im Bröltal-Bad oder im Rathaus in Schönenberg, Zimmer Nr. 104,
zum Herunterladen unter www.broeltalbad.de oder per Email anfordern: kontakt@broeltalbad.de
Bereitschaftsdienste
Polizei-Notruf 110
Polizeibezirksdienststelle 02295/5425
(Sankt-Florian-Straße 8)
Bürgersprechstunden:
- dienstags in der Zeit von 11.00 bis 12.00 Uhr
- mittwochs in der Zeit von 17.00 bis 18.00 Uhr oder
nach telefonischer Vereinbarung (siehe obige Rufnummer)
Feuerwehr- und Rettungsdienst: 112
Krankentransporte 02241/19-222
GEMEINDEWERKE RUPPICHTEROTH
VER- UND ENTSORGUNGSBETRIEBE
Störfall – Telefon- Nummer
0800/ 7766655
Unter den o.g. Rufnummern erreichen Sie den Notdienst der Gemeindewerke Ruppichteroth für
die öffentliche Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung der Gemeinde Ruppichteroth über die Leitstelle des Aggerverbandes
NOTDIENST DES RWE
Bei Stromausfall im Versorgungsnetz erreichen Sie den Störungsdienst der RWE Energie AG
unter der Telefon – Nr. 0800/4112244
Notruf-Nummer der Rhenag 0180/2484848
Ärztlicher Bereitschaftsdienst für die Gemeinde Ruppichteroth
In der sprechstundenfreien Zeit erreichen Sie den ärztlichen Bereitschaftsdienst aller Fachrichtungen für den Rhein-Sieg-Kreis unter der
zentralen Rufnummer 116 117
Bei lebensbedrohenden Zwischenfällen und Unfällen: 112
ZAHNÄRZTE des rechtsrheinischen Rhein-Sieg-Kreises
Telefonischer Ansagedienst zum zahnärztlichen Notdienst: 01805-986700
Die Notfalldienstzentrale für den gesamten rechtsrheinischen RSK ist folgendermaßen besetzt:
- wöchentlich von 18.00 Uhr bis 08.00 Uhr des darauffolgenden Morgens,
- mittwochs von 13.00 Uhr bis zum nächsten Morgen 08.00 Uhr,
- freitags von 14.00 Uhr bis zum nächsten Morgen 08.00 Uhr und
- an Samstagen, Sonntagen, sowie an Feiertagen, ganztägig.
INFORMATIONSZENTRALE FÜR VERGIFTUNGSFÄLLE
Universitätsklinik Bonn, Telefon-Nr.: 0228-19240
APOTHEKEN-NOTDIENST:
Die nächsten 4 notdienstbereiten Apotheken für den Standort: Ruppichteroth,
vom 18.01.2014 bis 24.01.2014, 9.00 bis 9.00 Uhr
Samstag, 18. Januar 2014
St. Laurentius-Apotheke, Auf der Niedecke 4, 51570 Windeck (Dattenfeld), 02292/2340
Rathaus-Apotheke, Hauptstr. 72, 53819 Neunkirchen-Seelscheid, 02247/920170
Wiehl-Apotheke, Bahnhofstr. 5, 51674 Wiehl, 02262/91204
Vita-Apotheke Derschlag, Kölner Str. 2, 51645 Gummersbach (Derschlag), 02261/950510
Sonntag, 19. Januar 2014
Siegtal-Apotheke, Siegtalstr. 34, 51570 Windeck (Herchen), 02243/2503
Die Bären-Rosen-Apotheke, Hauptstr. 32, 53819 Neunkirchen-Seelscheid, 02247/91790
Löwen-Apotheke, Wülfringhausener Str. 1-5, 51674 Wiehl, 02262/93308
Aesculap-Apotheke, Bahnhofstr. 16, 51597 Morsbach, 02294/327
Montag, 20. Januar 2014
Wald-Apotheke, Hochstr. 16, 51545 Waldbröl, 02291/901034
Bahnhof-Apotheke, Bahnhofstr. 26A, 53783 Eitorf, 02243/6177
St. Rochus-Apotheke, Hauptstr. 53, 53721 Siegburg (Kaldauen), 02241/381855
Schlehen-Apotheke OHG, Overather Str. 22, 51766 Engelskirchen (Loope), 02263/92030
Dienstag, 21. Januar 2014
Markt-Apotheke, Am Markt 7, 53783 Eitorf, 02243/80088
Falken-Apotheke, Drabenderhöher Str. 35, 51674 Wiehl (Drabenderhöhe), 02262/701464
Linden-Apotheke, Oberwiehler Str. 53, 51674 Wiehl (Oberwiehl), 02262/93535
Forellen-Apotheke, Zeitstr. 137, 53819 Neunkirchen-Seelscheid, 02247/6033
Mittwoch, 22. Januar 2014
Burg-Apotheke, Waldbröler Str. 24, 51570 Windeck, 02292/2900
Sonnen-Apotheke, Im Weiher 21, 51674 Wiehl, 02262/9567
Dreilinden-Apotheke, Günther-Landesknecht-Str. 2, 53773 Hennef (Uckerath), 02248/2173
Löwen-Apotheke, Hauptstr. 55, 51491 Overath, 02206/2223
Donnerstag, 23. Januar 2014
Hirsch-Apotheke, Hauptstr. 24-26, 53804 Much, 02245/91920
Löwen-Apotheke, Bahnhofstr. 1, 53783 Eitorf, 02243/2894
Adler-Apotheke, Bielsteiner Str. 117, 51674 Wiehl (Bielstein), 02262/72150
Linden-Apotheke OHG, Waldbröler Str. 65, 51597 Morsbach, 02294/900401
Freitag, 24. Januar 2014
Homburgische Apotheke, Hauptstr. 54, 51588 Nümbrecht, 02293/6723
Adler-Apotheke OHG, Rathausstr. 25, 51570 Windeck (Rosbach), 02292/5058
Hirsch-Apotheke, Hauptstr. 34, 51766 Engelskirchen (Ruenderoth), 02263/96110
Stallberg-Apotheke, Zeithstr. 311, 53721 Siegburg (Stallberg), 02241/385980
LEUCHTTURM
Beratungsstelle für Alzheimer und andere Demenzerkrankungen
Caritasverband für den Rhein-Sieg-Kreis e.V.
Wilhelmstraße 155-157, 53721 Siegburg
Telefon: 02241/1209-0
Fax: 02241/1209-195
Homepage der Beratungsstelle „Leuchtturm“ des Caritasverbandes für den Rhein-Sieg-Kreis e.V.
www.caritas-rheinsieg.de
Ansprechpartnerinnen:
Jutta Fellmy, Tel.: 02241/1209305
E-mail: jutta.fellmy@caritas-rheinsieg.de
Doris Steubesand, Tel.: 02241/1209-311
E-mail: doris.steubesand@caritas-rheinsieg.de
Multiple Sklerose
DMSG Betroffenen-Berater
Uwe Stommel – DMSG Betroffenen-Berater
Tel.: 02295-902118
e-mail: Uwe.Stommel@online.de
Michael Wendel – DMSG Betroffenen-Berater
Tel.: 02243-80373
e-mail: mianwe@t-online.de
Drogen-Suchthilfen
1. |
Suchtkrankenhilfe des Caritasverband für den Rhein-Sieg-Kreis e.V. Ansprechpartner: Herr Pöplau Tel.-Nr. (02241) 1209-302 |
2. |
Diakonisches Werk Siegburg Drogenhilfe -Zentrale und Beratungsstelle- Ansprechpartner: Herr Wolf Tel.-Nr.: 02241/66656 |
3. |
Kommissariat Kriminalprävention/ Opferschutz Siegburg Herr Seeger Tel.-Nr.: 02241/541-4715 |
4. |
Kriminalkommissariat 41 Siegburg Ansprechpartner: Herr Krist Tel.-Nr.: 02241/541-4411 |
5. |
Gemeinschaftshauptschule Ruppichteroth Ansprechpartnerin: Frau Stoquart Tel.-Nr.: 02295/902301 |
Weitere Informationen sind im Rathaus, Tel.-Nr.: 02295/4925, erhältlich.
SOZIALPSYCHIATRISCHES ZENTRUM
Sozialpsychiatrisches Zentrum Eitorf/Siebengebirge
Beratungs- und Betreuungszentrum Eitorf, Spinnerweg 51-54, 53783 Eitorf
Telefon: 02243/84758-0
Fax : 02243/84758-11
Beratungszeiten:
nach Vereinbarung !
Tagesstätte & Kontaktstelle:
Siegstrasse 16, 53783 Eitorf
Telefon: 02243/82670
Fax: 02243/842794
Öffnungszeiten:
montags 11.30 h – 14.30 h: Brunch, Offene Angebote
donnerstags 15.00 h - 19.00 h: Offener Treff
Jeden 2. Samstag 9.30 Uhr -12.00 Uhr
( Möglichkeit zum gemeinsamen Frühstück )
Sprechstunden der Sozialarbeiter des Jugendhilfezentrums Neunkirchen-Seelscheid,
zuständig für die Gemeinde Ruppichteroth
Seit dem 1. Oktober 2012 sind für die Gemeinde Ruppichteroth zwei neue Bezirkssozialarbeiter des Jugendhilfezentrums Neunkirchen-Seelscheid tätig.
Frau Wagner ist für Ruppichteroth Zentrum sowie für die Ortsteile Harth, Köttingen und Oeleroth zuständig, Herr Kastenholz für Schönenberg und Winterscheid.
Die Sprechstunde von Frau Wagner findet donnerstags in der Zeit von 14:00 - 15:00 Uhr in den Räumlichkeiten des Ökumenischen Familienzentrums „Unter`m Regenbogen“, Am Kindergarten 4, statt.
Herr Kastenholz Sprechstunde ist donnerstags von 14:00 - 15:00 Uhr im Rathaus in Schönenberg anzutreffen. Außerhalb der Sprechstunde sind die Mitarbeiter des Jugendhilfezentrums unter folgenden Rufnummern zu erreichen:
Frau Wagner: 02247/9215-5518,
Herr Kastenholz: 02247/9215-5528.
Außerhalb dieser Sprechzeiten und der Öffnungszeiten des Jugendhilfezentrums steht für dringende Meldungen in Sachen Kindeswohl die Feuer- und Rettungsleitstelle unter der Ruf-Nr. 112 zur Verfügung.
N e u b ü r g e r b e a u f t r a g t e r
des Kreistages des Rhein-Sieg-Kreises
für Aussiedler und zugezogene Ausländer
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Der Neubürgerbeauftragte L u d w i g N e u b e r bietet nach telefonischer Vereinbarung
Sprechstunden an:.
a) in Siegburg, Kreishaus, Zimmer A 1.40
b) in Ruppichteroth, Grundschule, Schulstraße 5.
Anmeldung bitte über:
a) Tel.: 02241-133161, Fax: 02241-133198
Email: marlene.hautkappe@rhein-sieg-kreis.de
b) Tel : 02295-90 23 18, Fax: 02295-90 23 19
Email: ludwig@neuber.de
Eine telefonische Terminvereinbarung ist unbedingt erforderlich!
Jahresabschluss der Gemeindewerke Ruppichteroth – Wasserversorgung – und Erteilung des Prüfungsvermerkes durch die Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen
Gemäß § 26 Abs. 4 der Eigenbetriebsverordnung NRW vom 13.08.2012 (Gesetz- u. Verordnungsblatt NRW Seite 296) wird hiermit bekannt gegeben, dass der Jahresabschluss
des Eigenbetriebes Wasserversorgung der Gemeindewerke Ruppichteroth für das
Geschäftsjahr 2012 (01.01. – 31.12.2012) am 15.10.2013 durch den Rat der Gemeinde
Ruppichteroth festgestellt worden ist.
Der Jahresgewinn von 14.357,43 € wird in voller Höhe der Erneuerungsrücklage zugeführt.
Der Jahresabschluss für das Jahr 2012 kann im Rathaus in Schönenberg, Zimmer 221, bis zur Feststellung des Jahresabschlusses 2013 während der Dienstzeiten
montags bis freitags 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr,
montags und mittwochs 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr,
dienstags 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr,
donnerstags 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr,
eingesehen werden.
Die Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen hat mit Schreiben vom 17.12.2013 den nachfolgenden Prüfungsvermerk erteilt.
Ruppichteroth, den 08.01.2014
Der Bürgermeister
Mario Loskill
Abschließender Vermerk der GPA NRW
Die GPA NRW ist gemäß § 106 GO NRW gesetzlicher Abschlussprüfer des Betriebes Gemeindewerke Ruppichteroth Versorgungsbetrieb. Zur Durchführung der Jahresabschlussprüfung zum 31.12.2012 hat sie sich der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödl & Partner, Köln, bedient.
Diese hat mit Datum vom 17.07.2013 den nachfolgend dargestellten uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.
„Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers
An die Gemeindewerke Ruppichteroth -Ver- und Entsorgungsbetriebe- Eigenbetrieb Wasserversorgung, Ruppichteroth:
Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der Gemeindewerke Ruppichteroth -Ver- und Entsorgungsbetriebe- Eigenbetrieb Wasserversorgung, Ruppichteroth, für das Geschäftsjahr vom
1. Januar bis 31. Dezember 2012 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und ergänzenden landes-rechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung liegen in der Verantwortung der Betriebsleitung des Eigenbetriebes. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB und § 106 GO NRW unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Eigenbetriebes sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Betriebsleitung sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebes. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.“
Die GPA NRW hat den Prüfungsbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödl & Partner ausgewertet und eine Analyse anhand von Kennzahlen durchgeführt. Sie kommt dabei zu folgendem Ergebnis:
Der Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers wird vollinhaltlich übernommen. Eine Ergänzung gemäß § 3 der Verordnung über die Durchführung der Jahresabschlussprüfung bei Eigenbetrieben und prüfungspflichtigen Einrichtungen (JAP DVO) ist aus Sicht der GPA NRW nicht erforderlich.
Herne, den 17.12.2013
GPA NRW
Im Auftrag
gez. Wilma Wiegand
Jahresabschluss der Gemeindewerke Ruppichteroth – Energiebetrieb –
Gemäß § 26 Abs. 4 der Eigenbetriebsverordnung NRW vom 13.08.2012 (Gesetz- u. Verordnungsblatt NRW Seite 296) wird hiermit bekannt gegeben, dass der Jahresabschluss des Energiebetriebes der Gemeindewerke Ruppichteroth für das Geschäftsjahr 2012
(01.01. – 31.12.2012) am 15.10.2013 durch den Rat der Gemeinde Ruppichteroth festgestellt worden ist.
Der Jahresgewinn in Höhe von 6.491,01 € wird wie folgt verwendet:
- Ausgleich des Jahresverlustes 2011 in Höhe von 2.790,37 €
- Einstellung in die allgemeine Rücklage 3.700,64 €
Der Jahresabschluss für das Jahr 2012 kann im Rathaus in Schönenberg, Zimmer 221, bis zur Feststellung des Jahresabschlusses 2013 während der Dienstzeiten
montags bis freitags 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr,
montags und mittwochs 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr,
dienstags 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr,
donnerstags 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr,
eingesehen werden.
Jahresabschluss der Gemeindewerke Ruppichteroth – Entsorgungsbetrieb – und Erteilung des Prüfungsvermerkes durch die Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen
Gemäß § 26 Abs. 4 der Eigenbetriebsverordnung NRW vom 13.08.2012 (Gesetz- u. Verordnungsblatt NRW Seite 296) wird hiermit bekannt gegeben, dass der Jahresabschluss des Entsorgungsbetriebes der Gemeindewerke Ruppichteroth für das Geschäftsjahr 2012
(01.01. – 31.12.2012) am 15.10.2013 durch den Rat der Gemeinde Ruppichteroth festgestellt worden ist.
Der Jahresgewinn in Höhe von 457.777,54 € wird wie folgt verwendet:
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Zuführung in die Rücklage technische und wirtschaftliche Fortentwicklung - Sollzuführung aus dem Jahr 2012 |
174.473,-- € |
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Zuführung in die allgemeine Rücklage |
283.304,54 € |
Der Jahresabschluss für das Jahr 2012 kann im Rathaus in Schönenberg, Zimmer 221, bis zur Feststellung des Jahresabschlusses 2013 während der Dienstzeiten
montags bis freitags 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr,
montags und mittwochs 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr,
dienstags 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr,
donnerstags 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr,
eingesehen werden.
Die Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen hat mit Schreiben vom 17.12.2013 den nachfolgenden Prüfungsvermerk erteilt.
Ruppichteroth, den 08.01.2014
Der Bürgermeister
Mario Loskill
Abschließender Vermerk der GPA NRW
Die GPA NRW ist gemäß § 106 GO NRW gesetzlicher Abschlussprüfer des Betriebes Gemeindewerke Ruppichteroth Entsorgungsbetrieb. Zur Durchführung der Jahresabschlussprüfung zum 31.12.2012 hat sie sich der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödl & Partner, Köln, bedient.
Diese hat mit Datum vom 17.07.2013 den nachfolgend dargestellten uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.
„Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers
An die Gemeindewerke Ruppichteroth -Ver- und Entsorgungsbetriebe öffentliche Einrichtung Abwasser, Ruppichteroth:
Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der Gemeindewerke Ruppichteroth -Ver- und Entsorgungsbetriebe- öffentliche Einrichtung Abwasser, Ruppichteroth, für das Geschäftsjahr vom
1. Januar bis 31. Dezember 2012 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung liegen in der Verantwortung der Betriebsleitung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB und § 106 GO NRW unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Betriebsleitung sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.“
Die GPA NRW hat den Prüfungsbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödl & Partner ausgewertet und eine Analyse anhand von Kennzahlen durchgeführt. Sie kommt dabei zu folgendem Ergebnis:
Der Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers wird vollinhaltlich übernommen. Eine Ergänzung gemäß § 3 der Verordnung über die Durchführung der Jahresabschlussprüfung bei Eigenbetrieben und prüfungspflichtigen Einrichtungen (JAP DVO) ist aus Sicht der GPA NRW nicht erforderlich.
Herne, den 17.12.2013
GPA NRW
Im Auftrag
gez. Wilma Wiegand