Herzlichen Glückwunsch den Eheleuten Karl-Heinz und Dorothea Lutz geb. Herkenrath, Ruppichteroth, Bölkum 43, zum Fest der Goldenen Hochzeit am 13. Januar 2014. Frau Katharina Krei, Ruppichteroth, Ifang 5, zur Vollendung des 80. Lebensjahres am 16. Januar 2014.
- Müllabfuhr in dieser Woche
- Präsentation der Jahresstatistik der Notfallhelfergruppe der Freiw. Feuerwehr Ruppichteroth, Löschzug Winterscheid
- 2. Historische Rheinische Christophorus-Fahrt in Schönenberg am 17. und 18. Mai 2014
- Straßenreinigung in der Gemeinde
- Abbrennen von Feuern im Brauchtum
- Fundsachen
- Überprüfung der Sirenen zur Alarmierung der Freiwilligen Feuerwehr Ruppichteroth
- Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin
- Jahresabschluss 2011 der Gemeinde Ruppichteroth
- Bereitschaftsdienste
Müllabfuhr in dieser Woche
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Montag |
Dienstag |
Donnerstag |
Freitag |
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13.01.2014 |
14.01.2014 |
16.01.2014 |
17.01.2014 |
Restmüll 14tägig |
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3 |
4 |
Restmüll 4wöchentlich |
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3 |
4 |
Biotonne, Grünabfall |
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1 |
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Wertstofftonne |
3 |
4 |
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Service-Telefon der RSAG: 0 22 41 – 306-306
Abfuhr von Weihnachtsbäumen
Die Abfuhr von Weihnachtsbäumen (ohne Baumschmuck) erfolgt im Januar und Februar gemeinsam mit der Leerung der Biotonne ohne telefonische Voranmeldung (gilt auch für Eigenkompostierer). Allerdings ist es erforderlich, die Bäume auf etwa 1 m zu kürzen und als Bündel (100 x 50 x 50 cm) bereitzulegen. |
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Präsentation der Jahresstatistik der Notfallhelfergruppe der Freiw. Feuerwehr
Ruppichteroth, Löschzug Winterscheid, und Entgegennahme einer Großspende
am 17.01.2014, 18:00 Uhr, im Feuerwehrhaus Winterscheid
Seit dem 15.06.2012 steht eine Gruppe von Kameraden des Löschzuges Winterscheid als
Notfallhelfer für Winterscheid und die umliegenden Ortschaften zur Verfügung. Ziel ist es, bei
lebensbedrohlichen, medizinischen Notfällen, die "Wartezeit" auf den Rettungsdienst
(therapiefreies Intervall) mit Maßnahmen der erweiterten Ersten Hilfe zu überbrücken. Die
Kameraden übernehmen den Notfallhelfer-Dienst als freiwillige Zusatzaufgabe zu dem normalen
Feuerwehrdienst und stehen rund um die Uhr im Rahmen einer Zufallsbereitschaft für den Einsatz
zur Verfügung. Das bedeutet, dass alle 18 Mitglieder der Gruppe im Notfall, zusammen mit
Rettungsdienst und Notarzt, alarmiert werden und die ersten verfügbaren Helfer ausrücken.
Wir freuen uns eine Großspende der Zahnärzte-Initiative Bonn-Siegkreis-Euskirchen e.V. (ZIBS)
im Rahmen der
Präsentation der Jahresstatistik der Notfallhelfergruppe
am 17.01.2014, um 18:00 Uhr,
im Feuerwehrhaus Winterscheid,
Zum Feuerwehrhaus 42, 53809 Ruppichteroth
entgegen nehmen zu dürfen. Es besteht die Möglichkeit Fragen an die Verantwortlichen und
Mitglieder der Gruppe zu richten und Bildmaterial zu erstellen.
Für Rückfragen steht neben dem Verfasser auch der Feuerwehrarzt der Freiwilligen Feuerwehr
Ruppichteroth, Dr. Herbert Broich, unter herbert.broich@gmx.de zur Verfügung. Um Anmeldung
wird gebeten.
Weitere Informationen zur Freiwilligen Feuerwehr Ruppichteroth und zur Notfallhelfergruppe
finden Sie auch unter www.feuerwehr-ruppichteroth.de.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch!
2. Historische Rheinische Christophorus-Fahrt in Schönenberg am 17. und 18. Mai 2014
Am 17. und 18. Mai 2014 startet die 2. Historische Rheinische Christophorus-Fahrt in Schönenberg. Im Wechsel mit dem „Bröltaler Familiensonntag“ beabsichtigen wir, alle zwei Jahre dieses Oldtimerspektakel in der Gemeinde Ruppichteroth, in dem Entstehungsort der „Christophorus-Fahrt“ in Schönenberg zu veranstalten.
Die außerordentlich positive Resonanz des Events im Mai 2012 hat uns – der Gemeinde Ruppichteroth und vor allem dem ehrenamtlich tätigen Lenkungsteam - gezeigt, dass eine Präsentation des automobilen Kulturgutes sich hervorragend eignet, weit über unsere Grenzen hinaus auf unsere schöne Heimat aufmerksam zu machen.
So hat Otto Flimm, Ehrenpräsident des ADAC, für dieses Jahr erneut seine Schirmherrschaft zugesagt. „Ich freue mich sehr auf die 2. Historische Rheinische Christophorus-Fahrt. Die Premiere im Jahr 2012 war ein besonderes Ereignis für mich. Es war eine Veranstaltung mit Herzblut für uns alle.“
Aktuelle Informationen erhalten Sie im Sekretariat des Bürgermeisters und unter www.christophorusfahrt.de .
Straßenreinigung
in der Gemeinde Ruppichteroth
Die Gemeindestraßen werden voraussichtlich am
Mittwoch, dem 15. Januar 2014
gereinigt.
Halten Sie bitte an diesem Tag nach Möglichkeit die Verkehrsflächen von Fahrzeugen frei.
Zeitliche Angaben können leider nicht gemacht werden. Ich bitte um Verständnis dafür, dass die Straßenreinigung je nach Wetterlage (auch bei Minustemperaturen ohne Schneefall) kurzfristig verschoben werden muss.
Abbrennen von Feuern im Brauchtum
Nach Angaben des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Ver-
braucherschutz in Nordrhein-Westfalen wurden die Grenzwerte für Feinstaub, z.B. an
den Ostertagen in den vergangenen Jahren stark überschritten. Das Abbrennen von Oster-,
Martins- u. ähnlichen Feuern erfreut sich steigender Beliebtheit. Ich weise an dieser Stelle
darauf hin, dass dies nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig ist.
1. |
Nach § 28 Abs. 1 des Gesetzes zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislauf- wirtschaftsgesetz - KrWG) sind Feuer, die dem Zweck der Beseitigung pflanz- licher Abfälle dienen, grundsätzlich verboten, auch wenn sie z.B. zu Oster- oder Martinszeiten stattfinden. |
2. |
Besteht der Zweck des Feuers demgegenüber eindeutig und zweifelsfrei nicht in der Beseitigung pflanzlicher Abfälle, sondern soll das Feuer z.B. als öffent- liches Oster- oder Martinsfeuer ausschließlich dem Brauchtum dienen, so richtet sich seine Zulässigkeit nach den Vorschriften des § 7 des Gesetzes zum Schutz vor Luftverunreinigungen, Geräuschen und ähnlichen Umweltein- wirkungen (Landes-Immissionsschutzgesetz - LImSchG NRW). Demnach ist das Verbrennen sowie das Abbrennen von Gegenständen zum Zweck der Rückgewinnung einzelner Bestandteile oder zu anderen Zwecken (z.B. Brauch- tumsfeuer) im Freien untersagt, soweit die Nachbarschaft oder die Allgemein- heit hierdurch gefährdet oder erheblich belästigt werden können. |
3. |
Von Brauchtumspflege kann in der Regel nur dann gesprochen werden, wenn z.B. ein Oster- oder Martinsfeuer von in der Ortsgemeinschaft verankerten Glaubensgemeinschaften, Organisationen oder Vereinen ausgerichtet wird und im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung für jedermann zugänglich ist. Private Oster-, Martins- und ähnliche Feuer sind demnach vom Brauch- tumsbegriff nicht erfasst. |
Ein Verstoß gegen die oben genannten gesetzlichen Regelungen kann mit einer Geld-
buße bis zu 5.000,00 Euro geahndet werden.
Weitere Informationen erhalten Sie im Rathaus, Zimmer 101 o. 102, oder telefonisch unter
den Telefonnummern 02295/4923 o. 02295/4925.
Fundsachen
Dem Fundamt der Gemeinde Ruppichteroth wurden folgende Fundsachen gemeldet:
1 Herrenrad
Schönenberg, am 17.12.2013
1 Mountainbike
Schönenberg, am 17.12.2013
- Handy
Schönenberg, am 30.12.2013
Eigentümer bzw. Besitzer von Fundsachen sowie Fundtieren können bei
Eigentums- bzw. Besitznachweis die Fundsache beim Ordnungsamt, Zimmer 101, in Empfang nehmen oder sich telefonisch unter den Rufnummern
02295/4924 oder 4956 melden.
Überprüfung der Sirenen zur Alarmierung der Freiwilligen Feuerwehr Ruppichteroth
Am Samstag, den 11. Januar 2014 zwischen 12.00 Uhr und 12.15 Uhr erfolgt eine Überprüfung der Sirenen der Freiwilligen Feuerwehr Ruppichteroth in den Orten Ruppichteroth und Winterscheid durch einen Probealarm.
Für den Probealarm wird das einheitliche Signal für Feueralarm verwendet. Hierbei handelt es sich um den zweimal unterbrochenen Dauerton von 1 Minute.
Bei einem erforderlichen Feuerwehreinsatz während des Probealarms wird das Signal „Feueralarm“ wiederholt.
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Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen
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In meiner Bekanntmachung vom 07.10.2013 hinsichtlich der Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl der Vertretung der Gemeinde Ruppichteroth anlässlich der im Jahr 2014 stattfindenden allgemeinen Kommunalwahlen (siehe Mitteilungsblatt der Gemeinde Ruppichteroth vom 11.10.2013 - Woche 41 - ) wurde von mir auch über den aktuellen Sachstand zur dementsprechenden Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin informiert.Zwischenzeitlich habe ich von dem in diesem Zusammenhang erwähnten einmaligen Niederlegungsrecht Gebrauch gemacht. Daraus eröffnet sich die Möglichkeit der Kandidatenaufstellung für die Neuwahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin der Gemeinde Ruppichteroth im Rahmen der am 25.05.2014 stattfindenden allgemeinen Kommunalwahlen.
Daher fordere ich gemäß § 75 b Abs. 1 Satz 1 der Kommunalwahlordnung für das Land Nordrhein-Westfalen - KWahlO - vom 31.08.1993 (GV. NRW. S. 592, ber. S. 967), zuletzt geändert durch Verordnung vom 03.12.2013 (GV. NRW. S. 730),
zur Einreichung von Wahlvorschlägen für das Amt
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Jahresabschluss 2011 der Gemeinde Ruppichteroth
1. |
Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2011 der Gemeinde Ruppichteroth und Entlastung des Bürgermeisters
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Gemäß § 95 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (GO NRW) haben Gemeinden zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, der unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage vermittelt.
Der Rat der Gemeinde Ruppichteroth hat in seiner Sitzung am 15.10.2013 gemäß § 96 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) nach erfolgter Jahresabschlussprüfung aufgrund der Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses vom 24.09.2013 folgende Beschlüsse gefasst:
"Der Jahresabschluss der Gemeinde Ruppichteroth zum 31.12.2011 in der Fassung, die dem zugeleiteten Prüfungsbericht beiliegt, wird festgestellt. Dem Jahresabschluss 2011 liegt der auf formelle Bilanzkontinuität geprüfte Jahresabschluss 2010 zu Grunde."
"Der Jahresfehlbetrag 2011 in Höhe von 2.962.892,82 € und der in der Bilanz als Ergebnisvortrag ausgewiesene Fehlbetrag 2010 in Höhe von 2.183.817,87 € wird durch Inanspruchnahme der allgemeinen Rücklage abgedeckt."
"Der Rat der Gemeinde beschließt aufgrund einer Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses, dem Bürgermeister für den Jahresabschluss 2011 uneingeschränkte Entlastung zu erteilen."
Der vom Rat der Gemeinde Ruppichteroth festgestellte Jahresabschluss 2011 ist gemäß § 96 Abs. 2 GO NRW dem Landrat als untere staatliche Verwaltungsbehörde mit Schreiben vom 23.10.2013 angezeigt und von diesem am 19.12.2013 zur Kenntnis genommen worden.
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2. |
Wesentliche Ergebnisse des Jahresabschlusses zum 31.12.2011
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Gesamtergebnisrechnung (Fehlbetrag): |
- 2.962.892,82 € |
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Gesamtfinanzrechnung (liquide Mittel): |
14.232,14 € |
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Höhe der Ausgleichsrücklage:
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0,00 € |
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Bilanzstruktur zum 31.12.2011: |
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Aktiva |
T€uro |
Passiva |
T€uro |
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Anlagevermögen |
73.346 |
Eigenkapital |
17.557 |
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Umlaufvermögen |
2.241 |
Sonderposten |
26.451 |
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Rückstellungen |
6.371 |
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Verbindlichkeiten |
25.273 |
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Rechnungsabgrenzungsposten |
66 |
Rechnungsabgrenzungsposten |
1 |
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Bilanzsumme: |
75.653 |
Bilanzsumme: |
75.653 |
3. |
Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses |
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Der Jahresabschluss und der Lagebericht zum 31.12.2011 wurden gemäß § 103 Abs. 5 GO NRW durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödl & Partner, Köln, nach den gesetzlichen Vorschriften geprüft. Das Ergebnis der Prüfung wurde in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften, den sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen über den Jahresabschluss und den Lagebericht sowie die Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung im Prüfungsbericht vom 02.09.2013 niedergelegt und vom Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde Ruppichteroth in seiner Sitzung am 24.09.2013 beraten.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat sich den Prüfungsbericht gemäß Beschluss vom 24.09.2013 zu eigen gemacht und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk zum Jahresabschluss 2011 erteilt.
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4. |
Bekanntmachung, Offenlegung und Einsichtnahme des Jahresabschlusses zum 31.12.2011 |
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Der vom Rat der Gemeinde Ruppichteroth in seiner Sitzung am 15.10.2013 festgestellte Jahresabschluss 2011 wird hiermit gemäß § 96 Abs. 2 GO NRW öffentlich bekannt gemacht. Der Jahresabschluss - bestehend aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang -, der Lagebericht sowie der Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers liegen gemäß § 96 Abs. 2 GO NRW bis zur Feststellung des Jahresabschlusses 2012 während der Öffnungszeiten für die Allgemeinheit im Rathaus, Zimmer 229, zur öffentlichen Einsichtnahme aus. Die öffentliche Jahresrechnung 2011 kann auch auf der Homepage der Gemeinde Ruppichteroth unter www.ruppichteroth.de/cms122a/verwaltung_politik/artikel/2014-01-02_jahresabschluss_2011.shtml eingesehen bzw. heruntergeladen werden. |
Bereitschaftsdienste
Polizei-Notruf 110
Polizeibezirksdienststelle 02295/5425
(Sankt-Florian-Straße 8)
Bürgersprechstunden:
- dienstags in der Zeit von 11.00 bis 12.00 Uhr
- mittwochs in der Zeit von 17.00 bis 18.00 Uhr oder
nach telefonischer Vereinbarung (siehe obige Rufnummer)
Feuerwehr- und Rettungsdienst: 112
Krankentransporte 02241/19-222
GEMEINDEWERKE RUPPICHTEROTH
VER- UND ENTSORGUNGSBETRIEBE
Störfall – Telefon- Nummer
0800/ 7766655
Unter den o.g. Rufnummern erreichen Sie den Notdienst der Gemeindewerke Ruppichteroth für
die öffentliche Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung der Gemeinde Ruppichteroth über die Leitstelle des Aggerverbandes
NOTDIENST DES RWE
Bei Stromausfall im Versorgungsnetz erreichen Sie den Störungsdienst der RWE Energie AG
unter der Telefon – Nr. 0800/4112244
Notruf-Nummer der Rhenag 0180/2484848
Ärztlicher Bereitschaftsdienst für die Gemeinde Ruppichteroth
In der sprechstundenfreien Zeit erreichen Sie den ärztlichen Bereitschaftsdienst aller Fachrichtungen für den Rhein-Sieg-Kreis unter der
zentralen Rufnummer 116 117
Bei lebensbedrohenden Zwischenfällen und Unfällen: 112
ZAHNÄRZTE des rechtsrheinischen Rhein-Sieg-Kreises
Telefonischer Ansagedienst zum zahnärztlichen Notdienst: 01805-986700
Die Notfalldienstzentrale für den gesamten rechtsrheinischen RSK ist folgendermaßen besetzt:
- wöchentlich von 18.00 Uhr bis 08.00 Uhr des darauffolgenden Morgens,
- mittwochs von 13.00 Uhr bis zum nächsten Morgen 08.00 Uhr,
- freitags von 14.00 Uhr bis zum nächsten Morgen 08.00 Uhr und
- an Samstagen, Sonntagen, sowie an Feiertagen, ganztägig.
INFORMATIONSZENTRALE FÜR VERGIFTUNGSFÄLLE
Universitätsklinik Bonn, Telefon-Nr.: 0228-19240
APOTHEKEN-NOTDIENST:
Die nächsten 4 notdienstbereiten Apotheken für den Standort: Ruppichteroth,
vom 11.01.2014 bis 17.01.2014, 9.00 bis 9.00 Uhr
Samstag, 11. Januar 2014
Burg-Apotheke, Dr.-Wirtz-Str. 3, 53804 Much, 02245/91650
Bahnhof-Apotheke, Bahnhofstr. 26A, 53783 Eitorf, 02243/6177
Falken-Apotheke, Drabenderhöher Str. 35, 51674 Wiehl (Drabenderhöhe), 02262/701464
Löwen-Apotheke, Wülfringhausener Str. 1-5, 51674 Wiehl, 02262/93308
Sonntag, 12. Januar 2014
Bröltal-Apotheke OHG, Brölstr. 6, 53809 Ruppichteroth, 02295/5171
Die Bären-Apotheke, Otto-Kaufmann-Str. 11-13, 51588 Nümbrecht, 02293/902484
die Linden-Apotheke, Zeithstr. 109, 53819 Neunkirchen-Seelscheid, 02247/97510
Albertus-Magnus-Apotheke, Frankfurter Str. 120, 53773 Hennef, 02242/8747537
Montag, 13. Januar 2014
Markt-Apotheke, Am Markt 7, 53783 Eitorf, 02243/80088
Max und Moritz Apotheke, Hauptstr. 8, 53819 Neunkirchen-Seelscheid (Seelscheid), 02247/300707
Linden-Apotheke, Oberwiehler Str. 53, 51674 Wiehl (Oberwiehl), 02262/93535
Adler-Apotheke, Bielsteiner Str. 117, 51674 Wiehl (Bielstein), 02262/72150
Dienstag, 14. Januar 2014
Homburgische Apotheke, Hauptstr. 54, 51588 Nümbrecht, 02293/6723
Burg-Apotheke, Waldbröler Str. 24, 51570 Windeck, 02292/2900
Löwen-Apotheke, Hauptstr. 55, 51491 Overath, 02206/2223
Veedels-Apotheke St. Augustin, Südstraße 33, 53757 Sankt Augustin, 02241/202023
Mittwoch, 15. Januar 2014
Adler-Apotheke, Kaiserstr. 26, 51545 Waldbröl, 02291/92190
Bergische Apotheke, Hauptstr. 44-46, 53804 Much, 02245/1498
Löwen-Apotheke, Bahnhofstr. 1, 53783 Eitorf, 02243/2894
Medica Apotheke im Ärztehaus, Marie-Juchacz-Str. 2, 51645 Gummersbach, 02261/8175633
Donnerstag, 16. Januar 2014
Löwen-Apotheke, Bahnhofstr. 2A, 51545 Waldbröl, 02291/2574
Adler-Apotheke OHG, Rathausstr. 25, 51570 Windeck (Rosbach), 02292/5058
DIE Bahnhof-Apotheke, Hauptstr. 66, 51491 Overath, 02206/2857
Kaiser-Apotheke, Kaiserstr. 71, 53721 Siegburg, 02241/50528
Freitag, 17. Januar 2014
die Bären Apotheke, Nümbrechter Str. 7b, 51545 Waldbröl, 02291/4640
Alte Schulz'sche Apotheke, Marktplatz 3, 53783 Eitorf, 02243/2214
Siegtal-Apotheke, Hauptstr. 110, 53721 Siegburg, 02241/383897
Peter und Paul Apotheke, Bahnhofsplatz 7, 51766 Engelskirchen, 02263/3622
LEUCHTTURM
Beratungsstelle für Alzheimer und andere Demenzerkrankungen
Caritasverband für den Rhein-Sieg-Kreis e.V.
Wilhelmstraße 155-157, 53721 Siegburg
Telefon: 02241/1209-0
Fax: 02241/1209-195
Homepage der Beratungsstelle „Leuchtturm“ des Caritasverbandes für den Rhein-Sieg-Kreis e.V.
www.caritas-rheinsieg.de
Ansprechpartnerinnen:
Jutta Fellmy, Tel.: 02241/1209305
E-mail: jutta.fellmy@caritas-rheinsieg.de
Doris Steubesand, Tel.: 02241/1209-311
E-mail: doris.steubesand@caritas-rheinsieg.de
Multiple Sklerose
DMSG Betroffenen-Berater
Uwe Stommel – DMSG Betroffenen-Berater
Tel.: 02295-902118
e-mail: Uwe.Stommel@online.de
Michael Wendel – DMSG Betroffenen-Berater
Tel.: 02243-80373
e-mail: mianwe@t-online.de
Drogen-Suchthilfen
1. |
Suchtkrankenhilfe des Caritasverband für den Rhein-Sieg-Kreis e.V. Ansprechpartner: Herr Pöplau Tel.-Nr. (02241) 1209-302 |
2. |
Diakonisches Werk Siegburg Drogenhilfe -Zentrale und Beratungsstelle- Ansprechpartner: Herr Wolf Tel.-Nr.: 02241/66656 |
3. |
Kommissariat Kriminalprävention/ Opferschutz Siegburg Herr Seeger Tel.-Nr.: 02241/541-4715 |
4. |
Kriminalkommissariat 41 Siegburg Ansprechpartner: Herr Krist Tel.-Nr.: 02241/541-4411 |
5. |
Gemeinschaftshauptschule Ruppichteroth Ansprechpartnerin: Frau Stoquart Tel.-Nr.: 02295/902301 |
Weitere Informationen sind im Rathaus, Tel.-Nr.: 02295/4925, erhältlich.
SOZIALPSYCHIATRISCHES ZENTRUM
Sozialpsychiatrisches Zentrum Eitorf/Siebengebirge
Beratungs- und Betreuungszentrum Eitorf, Spinnerweg 51-54, 53783 Eitorf
Telefon: 02243/84758-0
Fax : 02243/84758-11
Beratungszeiten:
nach Vereinbarung !
Tagesstätte & Kontaktstelle:
Siegstrasse 16, 53783 Eitorf
Telefon: 02243/82670
Fax: 02243/842794
Öffnungszeiten:
montags 11.30 h – 14.30 h: Brunch, Offene Angebote
donnerstags 15.00 h - 19.00 h: Offener Treff
Jeden 2. Samstag 9.30 Uhr -12.00 Uhr
( Möglichkeit zum gemeinsamen Frühstück )
Sprechstunden der Sozialarbeiter des Jugendhilfezentrums Neunkirchen-Seelscheid,
zuständig für die Gemeinde Ruppichteroth
Seit dem 1. Oktober 2012 sind für die Gemeinde Ruppichteroth zwei neue Bezirkssozialarbeiter des Jugendhilfezentrums Neunkirchen-Seelscheid tätig.
Frau Wagner ist für Ruppichteroth Zentrum sowie für die Ortsteile Harth, Köttingen und Oeleroth zuständig, Herr Kastenholz für Schönenberg und Winterscheid.
Die Sprechstunde von Frau Wagner findet donnerstags in der Zeit von 14:00 - 15:00 Uhr in den Räumlichkeiten des Ökumenischen Familienzentrums „Unter`m Regenbogen“, Am Kindergarten 4, statt.
Herr Kastenholz Sprechstunde ist donnerstags von 14:00 - 15:00 Uhr im Rathaus in Schönenberg anzutreffen. Außerhalb der Sprechstunde sind die Mitarbeiter des Jugendhilfezentrums unter folgenden Rufnummern zu erreichen:
Frau Wagner: 02247/9215-5518,
Herr Kastenholz: 02247/9215-5528.
Außerhalb dieser Sprechzeiten und der Öffnungszeiten des Jugendhilfezentrums steht für dringende Meldungen in Sachen Kindeswohl die Feuer- und Rettungsleitstelle unter der Ruf-Nr. 112 zur Verfügung.
N e u b ü r g e r b e a u f t r a g t e r
des Kreistages des Rhein-Sieg-Kreises
für Aussiedler und zugezogene Ausländer
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Der Neubürgerbeauftragte L u d w i g N e u b e r bietet nach telefonischer Vereinbarung
Sprechstunden an:.
a) in Siegburg, Kreishaus, Zimmer A 1.40
b) in Ruppichteroth, Grundschule, Schulstraße 5.
Anmeldung bitte über:
a) Tel.: 02241-133161, Fax: 02241-133198
Email: marlene.hautkappe@rhein-sieg-kreis.de
b) Tel : 02295-90 23 18, Fax: 02295-90 23 19
Email: ludwig@neuber.de