Nachrichten

 

- Müllabfuhr in dieser Woche
- Nachlese zum 7. Ruppichterother Unternehmerfrühstück
- Präsentation der Ergebnisse zur Bundestagswahl
- Fundsachen
- Sprechstunden der Schuldnerberatung des SKM Siegburg
- Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses
- Stellenausschreibung
- Sprechstunden des Seniorenbüros
- Der Arbeitskreis „Senioren/behinderte Menschen“ informiert
- Rentensprechtag
- Sanierung des Huwil-Geländes
- Bereitschaftsdienste
- Wahlbekanntmachung

 

 

Müllabfuhr in dieser Woche

 

 

Donnerstag

Freitag

 

26.09.2013

27.09.2013

Restmüll

14tägig

3

4

Restmüll

4wöchentlich

3

4

Biotonne,

Grünabfall

1

2


                                              

Service-Telefon der RSAG:         0 22 41 – 306-306

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Nachlese zum 7. Ruppichterother Unternehmerfrühstück

 

 

Liebe Unternehmerinnen und Unternehmer,

liebe Bürgerinnen und Bürger,

 

am 5. September 2013 fand das 7. Ruppichterother Unternehmerfrühstück im Wirtshaus an

St. Severin in Ruppichteroth, Burgstraße, statt. Ich freue mich darüber, dass mehr als 60 Unternehmerinnen und Unternehmer der gemeinsamen Einladung von mir und der Raiffeisenbank Much-Ruppichteroth eG gefolgt sind.

Viele Teilnehmerinnen und Teilnehmer nutzten die Gelegenheit, um Neuigkeiten mit anderen Unternehmen auszutauschen und um Kontakte aufzubauen. Mit großem Interesse wurden die Ausführungen von Herrn Friedbert Romünder aus dem Hause der WGZ-Bank in Düsseldorf zur wichtigen SEPA-Umstellung aufgenommen. Zum 1. Februar 2014 ergeben sich einschneidende Veränderungen im Zahlungsverkehr für alle Unternehmen in der EU. Anhand einer Beamer-Präsentation erläuterte Herr Romünder die künftig geltenden SEPA-Überweisungen sowie die verschiedenen Formen von SEPA-Lastschriften. Er gab Tipps zum Umgang mit SEPA in der Praxis und die entsprechenden Handlungsempfehlungen. Abschließend wies er darauf hin, dass die Banken und Sparkassen Checklisten für die Firmenkunden und Vereine zur Einführung von SEPA bereit halten und gerne für Beratungsgespräche zur Verfügung stehen.

Abschließend berichtete ich zu aktuellen Themen rund um die Gemeindeentwicklung sowie über den einstimmigen Beschluss des Gemeinderates zur Durchführung des Erweiterungsbaus der Sekundarschule in Ruppichteroth (u. a. Bau der Mensa).

 

An dieser Stelle danke ich nochmals herzlich allen anwesenden Unternehmerinnen und Unternehmern für ihr Kommen sowie der Raiffeisenbank Much-Ruppichteroth für die Mitorganisation des Unternehmerfrühstücks. Aufgrund der vorliegenden Themenvorschläge aus dem Kreise der Unternehmerinnen und Unternehmer werde ich die Veranstaltungsreihe fortsetzen und voraussichtlich im Frühjahr 2014 zum 8. Ruppichterother Unternehmerfrühstück einladen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Präsentation der Ergebnisse
zur Bundestagswahl

 

 

      Die Präsentation der Ergebnisse der

 

Wahl zum 18. Deutschen Bundestag

 

erfolgt

 

am Sonntag, den 22. September 2013, ab 18.00 Uhr,
 

im Sitzungssaal des Rathauses in Schönenberg,

1. Obergeschoss, Zimmer 202.

 

 

Ich lade Sie herzlich ein, mit mir gemeinsam im Rathaus unmittelbar nach Mitteilung aus den Wahllokalen zu erfahren, wie sich die Wahlergebnisse in der Gemeinde Ruppichteroth und im Rhein-Sieg-Kreis darstellen. Sie haben natürlich auch die Möglichkeit, die Ergebnisse im Internet unter www.ruppichteroth.de zeitnah abzurufen.

 

Ich freue mich, Sie im Rathaus begrüßen zu dürfen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Fundsachen

 

 

Dem Fundamt der Gemeinde Ruppichteroth wurden folgende Fundsachen gemeldet:

 

1 Stockschirm

                                               Schönenberg, Bäckerei Schmitz, 35. Kalenderwoche

1 Brille          

                        Ruppichteroth, nähe Bröltalhalle, 37. Kalenderwoche

1 Rucksack mit Sportsachen         

                        Schönenberg, Longdendale-Platz, 37. Kalenderwoche

 

 

Eigentümer bzw. Besitzer von Fundsachen sowie Fundtieren können bei

Eigentums- bzw. Besitznachweis die Fundsache beim Ordnungsamt, Zimmer 101, in Empfang nehmen oder sich telefonisch unter den Rufnummern

02295/4924 oder 4956 melden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sprechstunden der Schuldnerberatung des SKM Siegburg (Katholischer Verein für soziale Dienste im Rhein-Sieg-Kreis e. V.) im Rathaus der Gemeinde Ruppichteroth

 

Die nächste Sprechstunde der Schuldnerberatung des SKM Siegburg findet am

 

            Dienstag, den 24. September 2013 in der Zeit von 14.00 bis 16.00 Uhr

 

im Rathaus der Gemeinde Ruppichteroth, Zimmer 121 statt.

 

Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass über das Sekretariat der Schuldnerberatung

(Telefon-Nr. 02241/1778-16, Frau Kranzpiller oder Frau Marlinghaus) eine

Terminvereinbarung erforderlich ist.

 

Empfänger von Leistungen nach dem SGB II (Hartz IV) müssen beim JOBCENTER Rhein-Sieg die Ausstellung eines Berechtigungsscheines gem. § 16 Abs. 2 SGB II für die Schuldnerberatung beantragen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses

 

 

Am Dienstag, dem 24. September 2013, um 18.00 Uhr, findet im Sitzungssaal des Rathauses in Schönenberg eine öffentliche Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses des Rates der Gemeinde Ruppichteroth mit folgender Tagesordnung statt:

 

 

 

Öffentlicher Teil

 

1.

Fragestunde für Einwohner

 

2.

2.1

2.2

 

Jahresabschluss 2011;
Beschlussfassung über den Entwurf des Jahresabschlusses 2011
Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2011

 

3.

Mitteilungen und Anfragen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stellenausschreibung

 

Die Gemeinde Ruppichteroth sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt
 

eine Mitarbeiterin/einen Mitarbeiter

für den Bereich Gebäudewirtschaft
 

Der Einsatz erfolgt schwerpunktmäßig als Hausmeisterin/Hausmeister für die Gemeinschaftshauptschule Ruppichteroth-Sekundarschule Nümbrecht/Ruppichteroth
und umfasst im Wesentlichen folgende Bereiche:
 

  • die Gewährleistung der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit im Schulgebäude und in den Außenanlagen
  • Bedienung und Überwachung der technischen Anlagen (Heizung, Lüftung, elektrischen Anlagen usw.)
  • die Sicherung des Schulgebäudes nach Schulende
  • die Pflege der Außenanlagen einschließlich des Winterdienstes
  • die Objektinstandhaltung einschließlich der Veranlassung und Kontrolle von Reparatur- und Wartungsarbeiten, Kleinreparaturen
  • Instandsetzungsarbeiten am Mobiliar und Inventar
  • Kontrolle der Reinigungsarbeiten
  • aktive Mitwirkung bei der Einsparung von Energie
  • Initiativen bei der Verbesserung und Weiterentwicklung der Haustechnik und des Betriebsablaufes
  • Überwachung der Schließanlage (insbesondere die Schlüsselverwaltung) sowie Kontrollgänge
  • Versorgung des Gebäudes mit Verbrauchsmaterial und Entgegennahme von Lieferungen
  • Herrichten von Räumen für Veranstaltungen unter Beachtung der Vorschriften der Versammlungsstättenverordnung und der Unfallverhütungsvorschriften

 

Erwartet werden:

  • eine hausmeisternahe abgeschlossene handwerkliche Berufsausbildung (vorzugsweise Elektriker oder Heizungs-, Lüftungs-, Sanitäranlagenmechaniker)
  • sicherer Umgang mit einschlägigem Werkzeug, Maschinen und Geräten
  • Führerschein Klasse B (früher Klasse 3)
  • Bereitschaft zum Dienst zu ungünstigen Zeiten (z.B. abends, am Wochenende, frühmorgens im Falle der Notwendigkeit zur Durchführung von erforderlichem Winterdienst an den Gebäuden sowie im Rahmen von Veranstaltungen und Schließdiensten)
  • Teamfähigkeit, Zuverlässigkeit, Organisationsvermögen, Flexibilität und Pünktlichkeit

 

Kenntnisse in der Regelungstechnik wären von Vorteil.

 

Ferner werden die Bereitschaft eines flexiblen, fachspezifischen Arbeitseinsatzes in anderen gemeindlichen Einrichtungen (Hausmeisterpool), sowie die Bereitschaft zur Weiterbildung, Kostenbewusstsein, Belastbarkeit, Tatkraft und Betriebsloyalität vorausgesetzt.

 

Ebenso erwartet werden eine offene und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit der Schulleitung und den Lehrkräften sowie ein freundlicher Umgang mit den Schülerinnen und Schülern.

Urlaub kann grundsätzlich nur während der Schulferien genommen werden.

 

Die Gemeinde Ruppichteroth bietet Ihnen eine abwechslungsreiche und verantwortungsvolle Tätigkeit in einem modernen Arbeitsumfeld. Die Einstellung erfolgt nach den Bedingungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD).

 

Wenn Sie Interesse haben und weitere Auskünfte erhalten möchten, setzen Sie sich mit Frau Wörner, entweder telefonisch unter 02295/4928 oder per E-Mail unter folgender Adresse: gabriele.woerner@ruppichteroth.de in Verbindung.

 

Schwerbehinderte werden bei gleicher Qualifikation und Eignung bevorzugt berücksichtigt.
 

Kosten im Zusammenhang mit einer Bewerbung bzw. einem Vorstellungsgespräch werden nicht erstattet.

 

Bitte richten Sie Ihre aussagekräftige Bewerbung bis zum 4. Oktober 2013 an:

 

Bürgermeister der Gemeinde Ruppichteroth

- Personalamt -

Rathausstraße 18

53809 Ruppichteroth

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sprechstunden des Seniorenbüros

 

 

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

sehr geehrte Seniorinnen und Senioren,

sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger mit Behinderungen!

 

Nach der Sommerpause finden die Beratungsstunden des Seniorenbüros in einem zweiwöchigen Rhythmus, jeweils donnerstags in der Zeit von 10.00 bis 12.00 Uhr und von 15.00 bis 17.00 Uhr, im Rathaus in Schönenberg, Erdgeschoss Altbau, Zimmer 121, statt.

 

Sie haben Fragen - wir die Antworten!

 

Zu Themen der „Gesundheit“:

 

Antragstellungen z. B Schwerbehindertenausweis, Pflegestufen, Hausnotruf, Pflegehilfsmittel, Wohnraumberatung, Tagespflege, Therapieangebote, ambulante Pflege, Senioreneinrichtungen, Finanzierungen.

 

Zu Themen der „Teilhabe am Leben“:

 

Theaterfahrten, Seniorennachmittage, Demenzbetreuung, Seniorenbetreuung, Bürgerbus, Begleit- und Besuchsdienste, Angebote der Kirchengemeinden, Seniorentanz, Sport, haushaltsnahe Dienstleistungen,

 

und zu weiteren interessanten Themen:

 

Vermittlung von Beratungsstellen, Selbsthilfegruppen z. B. Demenz, MS, Beratung für Menschen mit Behinderung und deren Angehörige, Beratung/Kurse für pflegende Angehörige, Pflegeversicherung, Rente, Wohnformen im Alter.

 

Während der Sprechstunden sind die ehrenamtlichen Beraterinnen und Berater des Arbeitskreises Senioren/behinderte Menschen unter der Telefonnummer 02295-4959 persönlich erreichbar. Sie können sich ebenfalls gerne über die E-Mail-Adresse seniorenbuero@ruppichteroth.de an das Beratungsteam wenden.

 

Folgende Sprechstunden sind vorgesehen:

 

Donnerstag, den 26. September 2013,   10.00 – 12.00 Uhr

Donnerstag, den 10. Oktober 2013,       15.00 – 17.00 Uhr

Donnerstag, den 24. Oktober 2013,       10.00 – 12.00 Uhr

Donnerstag, den 7. November 2013,      15.00 – 17.00 Uhr

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Arbeitskreis „Senioren/behinderte Menschen“ informiert!

 

 

Eine gelungene Schiffstour!

 

 

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

 

vor wenigen Wochen fand die Schifffahrt auf dem Rhein statt. Früh morgens starteten die Busse von Ruppichteroth über Hennef nach Niederdollendorf. Knapp 60 gut gelaunte Seniorinnen und Senioren freuten sich auf ein paar schöne Stunden. Damit alle gestärkt für die Schiffstour waren hatte Frau Müller ein gut bürgerliches Frühstück organisiert. Es wurde eine fröhliche Runde, in der sich alle besser kennen lernten. Es gab viele Gesprächsthemen

u. a. wurde über einen Besuchs- und Begleitdienst gesprochen. Während der Fahrt nach Boppard konnten alle die schöne Landschaft entlang dem Rhein genießen. Die Seniorinnen und Senioren hatten sehr viel Freude an dieser Schiffstour, die am Nachmittag noch mit hausgemachten Kuchen abgerundet wurde. Frau Müller, die für den Arbeitskreis Senioren / behinderte Menschen tätig ist, hatte die komplette Planung und Organisation übernommen. Selbst für den Notfall war an alles gedacht worden. So nahmen auch ein Rettungssanitäter sowie eine Krankenschwester an der Fahrt teil. Die Seniorinnen und Senioren waren bestens versorgt. Der Tag wird allen noch lange in guter Erinnerung bleiben. Viele freuen sich schon jetzt auf den nächsten Ausflug der vom Arbeitskreis Senioren / behinderte Menschen organisiert wird. Dies wird ein Theaterbesuch werden. Auch darüber werden Sie wieder rechtzeitig informiert.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Rentensprechtag

Die Deutsche Rentenversicherung Rheinland führt an jedem vierten Dienstag eines Monats Rentensprechtage für alle Versicherten der Deutschen Rentenversicherung im Rathaus der Gemeinde Ruppichteroth in Schönenberg durch.

Der nächste Rentensprechtag findet somit am

24. September 2013 in der Zeit von 08.30 Uhr – 11.45 Uhr

im Rathaus in Schönenberg, Zimmer 121, statt.

Neben allen anderen Fragen, können Sie sich insbesondere über die Anspruchsvoraussetzungen der einzelnen Altersrenten, die Anhebung der Altersgrenzen und die jeweiligen Vertrauensschutzregelungen informieren.

Bei Ihrer Vorsprache bitte ich  Ihre Versicherungsnummer und Ihren Personalausweis mitzubringen.

Eine Beratung findet nur nach vorhergehender Terminverein-
barung statt.

Terminvereinbarungen sind unmittelbar mit dem Service-Zentrum Gummersbach unter der Telefon Nr. 02261 / 805-01 zu treffen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sanierung des Huwil-Geländes, ehemaliges Werk I, in Ruppichteroth, Brölstraße

 


Liebe Bürgerinnen und Bürger,

 

im vergangenen Jahr habe ich über den Verkauf des ehemaligen Huwil-Werkes I an die Firma Schoofs Immobilien Invest X GmbH & Co KG mit Sitz in Kevelaer berichtet. In der Einwohnerversammlung am 4. Juni 2013 habe ich Sie über den aktuellen Planungsstand zur Entwicklung des Huwil-Geländes informiert. Auf dem ehemaligen Betriebsgelände ist neben einem Gewerbegebiet ein Einkaufszentrum geplant. Es wird noch einige Zeit in Anspruch nehmen bevor mit den Abriss- und Aufbauarbeiten begonnen werden kann. Eine solide Vorarbeit muss gewährleistet sein, das bedeutet u. a. eine Sanierungsanlage muss installiert werden. Die noch existierende Firma Huwil-Werke GmbH führt aus diesem Grund die notwendige Grundwassersanierung durch, damit keine historisch bedingten Schadstoffe in den Brölbach gelangen.

 

In den letzten Wochen und Monaten musste jedoch festgestellt werden, dass beinahe täglich umfängliche Diebstähle auf der brachliegenden Liegenschaft stattfinden und durch Vandalismus Schäden an den Betriebseinrichtungen entstanden sind. Dies führt zu einer diebstahlsicheren, kostenintensiven Installierung der Sanierungsanlage mit der notwendigen Leitungsführung sowie Sicherung der Pumpen. Die Aufstellung der Sanierungsanlage musste daher verschoben werden, weil der sichere Betrieb nicht verantwortet werden konnte. Es muss befürchtet werden, dass bei einem Fortgang der Diebstähle der Betrieb der Sanierungsanlage so häufig unterbrochen wird, dass eine effektive Sanierung nicht mehr möglich ist. Nur wenn die Anlage bis zur Errichtung des Einkaufszentrums ohne Unterbrechung funktioniert, kann die Grundwassersanierung erfolgreich betrieben werden.

 

Aus diesem Grund bitte ich Sie, liebe Bürgerinnen und Bürger, - das unbefugte Betreten des Betriebsgeländes der Polizei zu melden.

 

Bitte sorgen Sie mit dafür, dass die Anlage störungsfrei arbeiten kann und die wichtige Sanierung des Huwil-Geländes durch Ihr wachsames Auge unterstützt wird. Vielen Dank dafür.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bereitschaftsdienste

 

Polizei-Notruf                                       110

Feuerwehr- und Rettungsdienst:     112

Krankentransporte                                02241/19-222

 

GEMEINDEWERKE  RUPPICHTEROTH

  VER- UND ENTSORGUNGSBETRIEBE

 

Störfall – Telefon- Nummer

 

0800/ 7766655

 

Unter den o.g. Rufnummern erreichen Sie den Notdienst der Gemeindewerke Ruppichteroth für

die öffentliche Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung der Gemeinde Ruppichteroth über die Leitstelle des Aggerverbandes

 

NOTDIENST  DES  RWE

 

Bei Stromausfall im Versorgungsnetz erreichen Sie den Störungsdienst der RWE Energie AG

unter der Telefon – Nr.                    0800/4112244

 

Notruf-Nummer der Rhenag           0180/2484848

 

Ärztlicher Bereitschaftsdienst für die Gemeinde Ruppichteroth

 

In der sprechstundenfreien Zeit erreichen Sie den ärztlichen Bereitschaftsdienst aller Fachrichtungen für den Rhein-Sieg-Kreis unter der

 

zentralen Rufnummer   116 117

 

Bei lebensbedrohenden Zwischenfällen und Unfällen:                                   112

 

ZAHNÄRZTE des rechtsrheinischen Rhein-Sieg-Kreises

 

            Telefonischer Ansagedienst zum zahnärztlichen Notdienst: 01805-986700

 

Die Notfalldienstzentrale für den gesamten rechtsrheinischen RSK ist folgendermaßen besetzt:

-           wöchentlich von 18.00 Uhr bis 08.00 Uhr des darauffolgenden Morgens,

-           mittwochs von 13.00 Uhr bis zum nächsten Morgen 08.00 Uhr,

-          freitags von 14.00 Uhr bis zum nächsten Morgen 08.00 Uhr und

-           an Samstagen, Sonntagen, sowie an Feiertagen, ganztägig.

 

INFORMATIONSZENTRALE FÜR VERGIFTUNGSFÄLLE

Universitätsklinik Bonn, Telefon-Nr.: 0228-19240

 

APOTHEKEN-NOTDIENST:

 

Außerhalb der Geschäftszeiten ist ein Notdienst eingerichtet:          

 

Ruppichteroth und Umgebung

 

Samstag, den 21.09.2013

Max und Moritz-Apotheke, Hauptstr. 8, 53819 Neunkirchen, Tel.: 02247/300707

 

Sonntag, den 22.09.2013

Bröltal-Apotheke, Brölstr. 6, 53809 Ruppichteroth, Tel.: 02295/5171

 

Montag, den 23.09.2013

Burg-Apotheke, Dr. Wirtz-Straße 3, 53804 Much, Tel.: 02245/91650

 

Dienstag, den 24.09.2013

Hirsch-Apotheke, Hauptstr. 26, 53804 Much, Tel.: 02245/91920

 

Mittwoch, den 25.09.2013

Rathaus-Apotheke, Hauptstraße 72, 53819 Neunkirchen, Tel.: 02247/920170

 

Donnerstag, den 26.09.2013

Rosen-Apotheke, Hauptstr. 32, 53819 Neunkirchen, Tel.: 02247/91790

 

Freitag, den 27.09.2013

Bröltal-Apotheke, Brölstr. 6, 53809 Ruppichteroth, Tel.: 02295/5171

 

Während der Nachtzeiten (22.00 – 08.30 Uhr) ist eine Nachtapotheke dienstbereit.

Die Notdienstgebühr beträgt 2,50 Euro.

 

Samstag, den 21.09.2013

Dorotheen-Apotheke, Hennef, Frankfurter Str. 56a, Tel.: 02242/82943

Nachtapotheke: Doc Morris Apotheke, St. Augustin-Mülldorf, Südstr. 33, Tel.: 02241/202023

 

Sonntag, den 22.09.2013

Burg-Apotheke, Hennef, Kaiserstraße 1, Tel.: 02242/3211

Nachtapotheke: Apotheke Alte Heerstraße, St. Augustin, Alte Heerstr. 60, Tel.: 02241/1482400

 

Montag, den 23.09.2013

Malteser-Apotheke, Hennef, Frankfurter Str. 72, Tel.: 02242/81234

Nachtapotheke: Merlin Apotheke am Hochhaus, St. Augustin-Menden, Mittelstr. 111, Tel.: 02241/97700

 

 

 

Dienstag, den 24.09.2013

Albertus-Magnus-Apotheke, Hennef, Frankfurterstr. 120, Tel.: 02242/80900

Nachtapotheke: Kronen Apotheke, St. Augustin-Hangelar, Kölnstr. 107, Tel.: 02241/27013

 

Mittwoch, den 25.09.2013

Adler-Apotheke, Hennef, Frankfurterstr. 100, Tel.: 02242/2626

Nachtapotheke: Burg Apotheke, St. Augustin-Menden, Burgstr. 20, Tel.: 02241/312623

 

Donnerstag, den 26.09.2013

Marien-Apotheke, Hennef-Geistingen, Bonnerstr. 81, Tel.: 02242/2714

Nachtapotheke: Schloß Apotheke, St. Augustin-Birlinghoven, Birlinghovener Str. 8, Tel.: 02241/333300

 

Freitag, den 27.09.2013

Dorotheen-Apotheke, Hennef, Frankfurter Str. 56a, Tel.: 02242/82943

Nachtapotheke: Apotheke Dr. Hardt, St. Augustin-Mülldorf, Bonner Str. 81, Tel.: 02241/932130

 

Der Notdienst wechselt jeweils um 08.30 Uhr morgens.

 

 

LEUCHTTURM

Beratungsstelle für Alzheimer und andere Demenzerkrankungen

 

Caritasverband für den Rhein-Sieg-Kreis e.V.

Wilhelmstraße 155-157, 53721 Siegburg

Telefon: 02241/1209-0

Fax: 02241/1209-195

 

Homepage der Beratungsstelle „Leuchtturm“ des Caritasverbandes für den Rhein-Sieg-Kreis e.V.

www.caritas-rheinsieg.de

 

Ansprechpartnerinnen:

Jutta Fellmy, Tel.: 02241/1209305

E-mail: jutta.fellmy@caritas-rheinsieg.de

 

Doris Steubesand, Tel.: 02241/1209-311

E-mail: doris.steubesand@caritas-rheinsieg.de

 

Multiple Sklerose

DMSG Betroffenen-Berater

Uwe Stommel – DMSG Betroffenen-Berater

Tel.: 02295-902118

e-mail: Uwe.Stommel@online.de

Michael Wendel – DMSG Betroffenen-Berater

Tel.: 02243-80373

e-mail: mianwe@t-online.de

www.mskreis-ruppichteroth.de

 

             Drogen-Suchthilfen

 

1.

Suchtkrankenhilfe des Caritasverband für den Rhein-Sieg-Kreis e.V.

Ansprechpartner: Herr Pöplau

Tel.-Nr. (02241) 1209-302

2.

Diakonisches Werk Siegburg Drogenhilfe

-Zentrale und Beratungsstelle-

Ansprechpartner: Herr Wolf

Tel.-Nr.: 02241/66656

3.

Kommissariat Kriminalprävention/ Opferschutz Siegburg

Herr Seeger

Tel.-Nr.: 02241/541-4715

4.

Kriminalkommissariat 41 Siegburg

Ansprechpartner: Herr Krist

Tel.-Nr.: 02241/541-4411

5.

Gemeinschaftshauptschule Ruppichteroth

Ansprechpartnerin: Frau Stoquart

Tel.-Nr.: 02295/902301

 

Weitere Informationen sind im Rathaus, Tel.-Nr.: 02295/4925, erhältlich.

 

                  SOZIALPSYCHIATRISCHES ZENTRUM

 

Sozialpsychiatrisches Zentrum Eitorf/Siebengebirge

 

Beratungs- und Betreuungszentrum Eitorf, Spinnerweg 51-54, 53783 Eitorf
Telefon:               02243/84758-0    

Fax :                    02243/84758-11  

Beratungszeiten:
nach Vereinbarung !

 


Tagesstätte & Kontaktstelle:

Siegstrasse 16, 53783 Eitorf

Telefon:       02243/82670

Fax:             02243/842794


 

Öffnungszeiten:
montags         11.30 h – 14.30 h: Brunch, Offene Angebote
donnerstags   15.00 h - 19.00 h: Offener Treff

Jeden 2. Samstag  9.30 Uhr -12.00 Uhr

( Möglichkeit zum gemeinsamen Frühstück )

      

 

 

 

 

 

 

Sprechstunden der Sozialarbeiter des Jugendhilfezentrums Neunkirchen-Seelscheid,

zuständig für die Gemeinde Ruppichteroth

 

Seit dem 1. Oktober 2012 sind für die Gemeinde Ruppichteroth zwei neue Bezirkssozialarbeiter des Jugendhilfezentrums Neunkirchen-Seelscheid tätig.

Frau Wagner ist für Ruppichteroth Zentrum sowie für die Ortsteile Harth, Köttingen und Oeleroth zuständig, Herr Kastenholz für Schönenberg und Winterscheid.

Die Sprechstunde von Frau Wagner findet donnerstags in der Zeit von 14:00 - 15:00 Uhr in den Räumlichkeiten des Ökumenischen Familienzentrums „Unter`m Regenbogen“, Am Kindergarten 4, statt.

Herr Kastenholz Sprechstunde ist donnerstags von 14:00 - 15:00 Uhr im Rathaus in Schönenberg anzutreffen. Außerhalb der Sprechstunde sind die Mitarbeiter des Jugendhilfezentrums unter folgenden Rufnummern zu erreichen:

Frau Wagner: 02247/9215-5518,

Herr Kastenholz: 02247/9215-5528.

 

Außerhalb dieser Sprechzeiten und der Öffnungszeiten des Jugendhilfezentrums steht für dringende Meldungen in Sachen Kindeswohl die Feuer- und Rettungsleitstelle unter der Ruf-Nr. 112 zur Verfügung.

 

 

N e u b ü r g e r b e a u f t r a g t e r

 

des Kreistages des Rhein-Sieg-Kreises

für Aussiedler und zugezogene Ausländer

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Der Neubürgerbeauftragte   L u d w i g   N e u b e r   bietet nach telefonischer Vereinbarung

Sprechstunden an:.

 

a) in Siegburg, Kreishaus, Zimmer A 1.40

b) in Ruppichteroth, Grundschule, Schulstraße 5.

 

Anmeldung bitte über:

 

a) Tel.: 02241-133161, Fax: 02241-133198

    Email: marlene.hautkappe@rhein-sieg-kreis.de

 

b) Tel : 02295-90 23 18, Fax: 02295-90 23 19

     Email: ludwig@neuber.de

Eine telefonische Terminvereinbarung ist unbedingt erforderlich!

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

      Wahlbekanntmachung

 

1.

Am 22. September 2013
findet die

 

 

Wahl zum 18. Deutschen Bundestag

statt.

 

 

Die Wahl dauert von 8.00 bis 18.00 Uhr.

 

2.

Die Gemeinde Ruppichteroth, die dem Wahlkreis 97, Rhein-Sieg-Kreis I, zugeordnet ist, ist in folgende 11 Wahlbezirke eingeteilt:

 

Wahlbezirk 010 -
Hambuchen

Wahllokal: Haupt-/Sekundarschule Ruppichteroth

                   Sankt-Florian-Straße 2

 

Bacherhof

Bölkum

Gießelbach

Hambuchen

Hodgeroth

Junkersaurenbach

Millerscheid

Mittelsaurenbach

Niedersaurenbach

Obersaurenbach

Retscheroth

Stranzenbach

Straße

 

 

Wahlbezirk 020 -
Ruppichteroth I (Nord)

Wahllokal: Haupt-/Sekundarschule Ruppichteroth

                   Sankt-Florian-Straße 2

 

Ruppichteroth mit den Straßen

Am Denkmal

Am Heiligenberg

Am Herchenstück

Am Juliusstollen

Am Kindergarten

Am Wasserberg

Amselweg

Burgplatz

Burgstraße

Dr.-Herzfeld-Straße

Eichweiher

Feldwiese

Glöcknersgarten

Höhenweg

Im Weiandsgarten

Hinweis: Fortsetzung siehe Seite 2!

 

Fortsetzung:

Wahlbezirk 020 – Ruppichteroth I (Nord)

Köttinger Weg

Marktstraße

Mucher Straße

Nordhang

Pfarrgasse

Sankt-Florian-Straße

Schönblick

Schulstraße

Schustergasse

Severinusstraße

Wilhelmstraße

Zum Sperber

 

 

Wahlbezirk 030 -

Ruppichteroth II (Süd-West)

Wahllokal: Haupt-/Sekundarschule Ruppichteroth

                   Sankt-Florian-Straße 2

 

Ruppichteroth mit den Straßen

Auf dem Großen Feld

Bitzenweg

Brölstraße

Buchenweg

Caluna

Eitorfer Straße

Eschenweg

Friedensstraße

Heide

Herchener Straße

Huppach

Im Auelsfeld

Im Höllchen

Im Rosengarten

Im Steinberg

Kiefernweg

Lärchenweg

Obere Hirschbitze

Otto-Willach-Straße

Rosenharth

Stein

Steiner Weg

Tannenweg

Ulmenweg

Untere Hirschbitze

Waldfrieden

Waldstraße

Weidenweg

Wilhelm-Schmitz-Straße

 

 

 

Wahlbezirk 040 -
Ruppichteroth III (Ost)

Wahllokal: Haupt-/Sekundarschule Ruppichteroth

                   Sankt-Florian-Straße 2

 

Köttingen

Oeleroth

Ruppichteroth mit den Straßen

Am Bacherbusch

Falkenweg

Grubenwall

In der Schleeharth

Im Bruch

Köttinger Hecke

Nümbrechter Straße

Obersaurenbacher Straße

Sonnenhang

 

 

 

Wahlbezirk 050 -
Ruppichteroth IV (Außenorte)

Wahllokal: Haupt-/Sekundarschule Ruppichteroth

                   Sankt-Florian-Straße 2

 

Ahe

Dörgen

Ennenbach

Harth

Hove

Ifang

Kämerscheid

Kesselscheid

Krahwinkel

Neuenhof (bei Ruppichteroth)

Niederprobach

Paulinenthal

Pulvermühle

Rotscheroth

Schmitzhöfgen

Velken

Wingenbach

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wahlbezirk 060 -

Schönenberg I

Wahllokal: Grundschule Schönenberg

                   Auf der Burghardt 1

 

Hänscheid

Schönenberg

 

 

 

Wahlbezirk 070 -
Schönenberg II

Wahllokal: Grundschule Schönenberg

                   Auf der Burghardt 1

 

Berg

Bornscheid

Damm

Fußberg

Herrenbröl

Jünkersfeld

Kammerich 

Kuchem

Niederlückerath

Oberlückerath

Rose

Scheid

Schneppe

Thal

Wingenbacherhof

 

 

 

Wahlbezirk 080 -
Büchel

Wahllokal: Kindergarten Büchel

                   Alte Schule 4

 

Beiert

Bröleck

Brölerhof

Broscheid

Büchel

Herrnstein

Reiferscheid

Thilhove

 

 

 

 

 

 

 

Wahlbezirk 090 -
Winterscheid I (Nord)

Wahllokal: Grundschule Winterscheid

                   Pastoratsstraße 2

 

Schreckenberg

Winterscheid mit den Straßen

Am Altenhof

Am Sportplatz

Beierter Weg

Gartenstraße

Hauptstraße

Herrnsteinstraße

Nordstraße

Pastoratsstraße

Ringstraße

Wendelinusstraße

Zum Feuerwehrhaus

Winterscheiderbröl

 

 

 

Wahlbezirk 100 -
Winterscheid II (Süd)

Wahllokal: Grundschule Winterscheid

                   Pastoratsstraße 2

 

Winterscheid mit den Straßen

Am Südhang

Auf dem Hohen Stein

Finkenweg

Hardtstraße

Im Johannesgarten

Im Orth

Im Wingert

In der Dellenwiese

Kirchstraße

Mittelstraße

Mühlengasse

Schwalbenweg

Siefenweg

Silberberg

Talstraße

Turmstraße

Wiesenstraße

Zum Irrgarten

Zum Ortsiefen

 

 

 

 

 

Wahlbezirk 110 -
Winterscheid III (Außenorte)

Wahllokal: Grundschule Winterscheid

                   Pastoratsstraße 2

 

Bechlingen

Derenbach

Fußhollen

Hatterscheid

Holenfeld

Honscheid

Ingersauelermühle

Litterscheid

Neuenhof (bei Winterscheid)

Schmitzdörfgen

Stockum

Tanneck

Winterscheidermühle

 

In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit vom 19.08.2013 bis 01.09.2013 übersandt wurden, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat.

 

Es werden zwei Briefwahlvorstände gebildet. Der Briefwahlvorstand I ist für die Auszählung der im Rahmen der Briefwahl abgegebenen Stimmen für die Wahlbezirke 010 bis 050 sowie 080 zuständig. Der Briefwahlvorstand II ermittelt das Wahlergebnis für die durch Briefwahl abgegebenen Stimmen für die Wahlbezirke 060, 070 und 090 bis 110.

Die Briefwahlvorstände beginnen am Wahltag (22.09.2013) um 14.00 Uhr im Rathaus der Gemeindeverwaltung in Schönenberg , Rathausstraße 18, mit der Prüfung der eingegangenen Wahlbriefe. Die Öffnung der Stimmzettelumschläge und somit die Ermittlung des Briefwahlergebnisses erfolgt, wie bei der Ermittlung des Wahlergebnisses in den Wahllokalen, ab 18.00 Uhr.

Der Briefwahlvorstand für die Wahlbezirke 010 bis 050 und 080 tagt in Zimmer 121 (Erdgeschoss); der Briefwahlvorstand für die Wahlbezirke 060, 070 und 090 bis 110 tagt in Zimmer 122 (Erdgeschoss). Die Tätigkeit der Briefwahlvorstände ist öffentlich; jedermann hat Zutritt zu dem Raum der Briefwahlvorstände.

 

Der Zugang aller zuvor aufgeführten Wahllokale einschließlich der für die Briefwahlvorstände maßgebenden Räume im Rathaus, ist für Menschen, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind oder für Personen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung, in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe möglich. Dies wurde auf der Wahlbenachrichtigungskarte durch ein dement-sprechendes Symbol gekennzeichnet.

 

3.

Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist.

 

Die Wähler haben die Wahlbenachrichtigung und ihren Personalausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen.

 

Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden.

Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahlraumes einen Stimmzettel ausgehändigt.

 

 

Jeder Wähler hat eine Erststimme und eine Zweitstimme.

 

Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer

 

  1. für die Wahl im Wahlkreis in schwarzem Druck die Namen der Bewerber der zugelassenen Kreiswahlvorschläge unter Angabe der Partei, sofern eine Kurzbezeichnung verwendet wird, auch diese, bei anderen Kreiswahlvorschlägen außerdem das Kennwort und rechts von dem Namen jedes Bewerbers einen Kreis für die Kennzeichnung,
     
  2. für die Wahl nach Landeslisten in blauem Druck die Bezeichnung der Parteien, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwenden, auch diese, und jeweils die Namen der ersten fünf Bewerber der zugelassenen Landeslisten und links von der Parteibezeichnung einen Kreis für die Kennzeichnung.

 

Kennzeichnung der Stimmzettel:

Der Wähler gibt

seine Erststimme in der Weise ab,

 

 

 

dass er auf dem linken Teil des Stimmzettels (Schwarzdruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Bewerber sie gelten soll,

 

 

und seine Zweitstimme in der Weise,

 

 

 

dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels (Blaudruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welcher Landesliste sie gelten soll.

 

 

Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraumes oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist.

Hat ein Wähler seinen Stimmzettel verschrieben oder versehendlich unbrauchbar gemacht oder wird der Wähler nach § 56 Abs. 6 Nr. 4 bis 6 Bundeswahlordnung (BWO) zurückgewiesen, so ist ihm auf Verlangen ein neuer Stimmzettel auszuhändigen, nachdem er den alten Stimmzettel im Beisein eines Mitglieds des Wahlvorstandes vernichtet hat (§ 56 Abs. 8 BWO).

 

4.

Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.

 

5.

Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Wahlkreis 97
- Rhein-Sieg-Kreis I -, welchem die Gemeinden Eitorf, Hennef (Sieg), Lohmar,
Much, Neunkirchen-Seelscheid, Niederkassel, Ruppichteroth, Siegburg, Troisdorf und

Windeck, zugeordnet sind,
 

  1. durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlkreises
    oder

b)   durch Briefwahl

 

teilnehmen.

 

Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeindebehörde einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle zuleiten, dass er dort spätestens am Wahltag (22.09.2013) bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen
Stelle abgegeben werden.

 

6.

Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben (§ 14 Abs. 4 des Bundeswahlgesetzes).

 

Strafbestimmungen:

Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches).

 

 

Eine Bitte an den Wähler:

Kennzeichnen Sie den Stimmzettel einwandfrei und klar, am besten mit einem Kreuz im Kreis für die Erst- und für die Zweitstimme, dann sind Sie sicher, dass Ihre Stimme gültig ist und gewertet wird.