Herzlichen Glückwunsch Herrn Wilhelm Stommel, Ruppichteroth, Schönenberg, Bergstraße 11, zur Vollendung des 80. Lebensjahres am 10. September 2013. Den Eheleuten Hubert und Katharina Müller geb. Stricker, Ruppichteroth, Fußhollen, Leyenweg 4, zum Fest der Goldenen Hochzeit am 13. September 2013.
- Müllabfuhr in dieser Woche
- Wilder Müll; Die Gemeinde bittet um Mithilfe
- Rentensprechtag
- Scheckübergabe an die Ruppichterother und Windecker - Eitorfer Tafel
- Einladung zum Vortrag der AWO-Wohnberatungsstelle
- Ehrenamtliche Sammlerinnen und Sammler gesucht
- Bereitschaftsdienste
- Die Präsentation der Ergebnisse der Wahl zum 18. Deutschen Bundestag
- Wahlbezirke der Gemeinde Ruppichteroth
Müllabfuhr in dieser Woche
|
Montag |
Dienstag |
Mittwoch |
Donnerstag |
Freitag |
|
09.09.2013 |
10.09.2013 |
11.09.2013 |
12.09.2013 |
13.09.2013 |
Restmüll 14tägig |
--- |
--- |
--- |
3 |
4 |
Biotonne, Grünabfall |
--- |
--- |
--- |
1 |
2 |
Papiertonne |
--- |
--- |
--- |
1 |
2 |
Wertstofftonne |
1 |
2 |
3 |
4 |
--- |
Service-Telefon der RSAG: 0 22 41 – 306-306
Wilder Müll;
Die Gemeinde bittet um Mithilfe
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
vermehrt und regelmäßig muss der gemeindliche Bauhof sogenannten „wilden Müll“ entfernen, der an Glascontainerstandorten (z. Zt. besonders in Hambuchen), in Waldbereichen, auf Wirtschaftswegen usw. abgeladen wird. Obwohl die RSAG anbietet, viermal im Jahr Elektrogeräte, Sperrmüll etc. kostenfrei abholen zu lassen, wird derartiger Müll im Gemeindegebiet „entsorgt“. Das Einsammeln des „wilden Mülls“ und der Abtransport verursachen der öffentlichen Hand Kosten, die nicht erforderlich sind. Daher bitte ich um Ihre Mithilfe und sachdienliche Hinweise, damit die Personen, die ihren Abfall in der Natur entsorgen, dafür in die Pflicht genommen werden können; Telefon 0 22 95 – 49 0.
Rentensprechtag
Die Deutsche Rentenversicherung Rheinland führt an jedem vierten Dienstag eines Monats Rentensprechtage für alle Versicherten der Deutschen Rentenversicherung im Rathaus der Gemeinde Ruppichteroth in Schönenberg durch.
Der nächste Rentensprechtag findet somit am
24. September 2013 in der Zeit von 08.30 Uhr – 11.45 Uhr
im Rathaus in Schönenberg, Zimmer 121, statt.
Neben allen anderen Fragen, können Sie sich insbesondere über die Anspruchsvoraussetzungen der einzelnen Altersrenten, die Anhebung der Altersgrenzen und die jeweiligen Vertrauensschutzregelungen informieren.
Bei Ihrer Vorsprache bitte ich Ihre Versicherungsnummer und Ihren Personalausweis mitzubringen.
Eine Beratung findet nur nach vorhergehender Terminverein-
barung statt.
Terminvereinbarungen sind unmittelbar mit dem Service-Zentrum Gummersbach unter der Telefon Nr. 02261 / 805-01 zu treffen.
Scheckübergabe an die Ruppichterother und Windecker - Eitorfer Tafel
Im vergangenen Jahr übergaben die Liquidatoren des Unterstützungsvereins e. V. der Firma Huwil das Restvermögen an die Gemeinde Ruppichteroth. Am 10. Juli 2013 wurde dem Wunsch der Liquidatoren entsprochen, in dem ein Teilbetrag jeweils an die Ruppichterother sowie an die Windecker - Eitorfer Tafel überreicht wurden. Beide Tafeln bekamen einen Scheck in Höhe von je 1.500 €. Der Vorsitzende der Ruppichterother Tafel, Herr Peter Krill und der Vorsitzende der Windecker - Eitorfer Tafel, Herr Hans-Werner Schmidt, nahmen die großzügigen Geldspenden dankend entgegen.
Einladung zum Vortrag der AWO-Wohnberatungsstelle
„Sicher und bequem zu Hause leben auch im Alter und bei Behinderung“
Die AWO-Wohnberatungsstelle zeigt anhand einer Bilderpräsentation und praktischen Beispielen, wie die Wohnbereiche und das Wohnumfeld dem sich verändernden Bedarf im Alter oder bei Krankheit und Behinderung angepasst werden können. Sie erhalten Informationen, was man tun kann, um die Selbstständigkeit zu unterstützen, vorhandene Kompetenzen zu erhalten / zu fördern und wie die Pflege zu Hause für alle erleichtert werden kann.
Sie erfahren, wie Sie Ihr Umfeld praktisch, sicher und bequem gestalten können, welche Hilfsmittel den Alltag erleichtern und wie Ihre Wohnung bedürfnisgerecht und barrierefrei angepasst werden kann sowie welche Maßnahmen bezuschusst werden können und vieles mehr.
Bringen Sie Ihre Fragen und Ihre Erfahrungen gerne mit ein.
Der Vortrag findet statt
am Donnerstag, den 12. September 2013,
um 15.00 Uhr,
im Sitzungssaal des Rathauses in Schönenberg.
Der Arbeitskreis Senioren und behinderte Menschen und ich würden uns freuen, wenn Sie, liebe Bürgerinnen und Bürger, unsere Einladung zu diesem interessanten Vortrag annehmen.
Ehrenamtliche Sammlerinnen und Sammler gesucht!
Für die in den Monaten Oktober und November stattfindende Haus- und Straßensammlung zu Gunsten der Kriegsgräberfürsorge suche ich für die Hauptorte Schönenberg und Ruppichteroth engagierte Sammlerinnen und Sammler. Aufgrund der Größe beider Orte können sich mehrere interessierte Sammlerinnen und Sammler melden. Als Motivation und als Dankeschön stehen den Haussammlern für die Durchführung der Sammlung 10 Prozent des Sammlungsergebnisses zu. Zusätzlich erhält jede Sammlerin und jeder Sammler einen Gutschein für zwei Besuche des gemeindlichen Bröltal-Bades. Die Haussammlung verfolgt somit folgende Ziele: Zu einem wird die Deutsche Kriegsgräberfürsorge (u. a. Pflege von Kriegsgräbern und viele gute Beispiele der Jugendförderung) unterstützt und zum anderen erhält der Ehrenamtler eine finanzielle Beteiligung an dem fleißig gesammelten Spendentopf und die Möglichkeit zu einer frischen netten Abkühlung in unserem Bröltal-Bad.
Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie sich, liebe Bürgerinnen und Bürger, für die wichtige ehrenamtliche Arbeit als Sammlerin und Sammler für die Deutsche Kriegsgräberfürsorge interessieren.
Bei Interesse melden Sie sich bitte bei meinem Sekretariat, Frau Papenfuß-Sauerwein
(Tel. 02295-4921) oder per E-Mail unter Buergermeister@ruppichteroth.de.
Bitte bringen Sie sich ein und machen Sie aktiv bei der Sammlung für den guten Zweck mit!
Bereitschaftsdienste
Polizei-Notruf 110
Feuerwehr- und Rettungsdienst: 112
Krankentransporte 02241/19-222
GEMEINDEWERKE RUPPICHTEROTH
VER- UND ENTSORGUNGSBETRIEBE
Störfall – Telefon- Nummer
0800/ 7766655
Unter den o.g. Rufnummern erreichen Sie den Notdienst der Gemeindewerke Ruppichteroth für
die öffentliche Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung der Gemeinde Ruppichteroth über die Leitstelle des Aggerverbandes
NOTDIENST DES RWE
Bei Stromausfall im Versorgungsnetz erreichen Sie den Störungsdienst der RWE Energie AG
unter der Telefon – Nr. 0800/4112244
Notruf-Nummer der Rhenag 0180/2484848
Ärztlicher Bereitschaftsdienst für die Gemeinde Ruppichteroth
In der sprechstundenfreien Zeit erreichen Sie den ärztlichen Bereitschaftsdienst aller Fachrichtungen für den Rhein-Sieg-Kreis unter der
zentralen Rufnummer 116 117
Bei lebensbedrohenden Zwischenfällen und Unfällen: 112
ZAHNÄRZTE des rechtsrheinischen Rhein-Sieg-Kreises
Telefonischer Ansagedienst zum zahnärztlichen Notdienst: 01805-986700
Die Notfalldienstzentrale für den gesamten rechtsrheinischen RSK ist folgendermaßen besetzt:
- wöchentlich von 18.00 Uhr bis 08.00 Uhr des darauffolgenden Morgens,
- mittwochs von 13.00 Uhr bis zum nächsten Morgen 08.00 Uhr,
- freitags von 14.00 Uhr bis zum nächsten Morgen 08.00 Uhr und
- an Samstagen, Sonntagen, sowie an Feiertagen, ganztägig.
INFORMATIONSZENTRALE FÜR VERGIFTUNGSFÄLLE
Universitätsklinik Bonn, Telefon-Nr.: 0228-19240
APOTHEKEN-NOTDIENST:
Außerhalb der Geschäftszeiten ist ein Notdienst eingerichtet:
Ruppichteroth und Umgebung
Samstag, den 07.09.2013
Die Linden-Apotheke, Zeithstraße 109, 53819 Seelscheid, Tel.: 02247/97510
Sonntag, den 08.09.2013
Forellen-Apotheke, Zeithstraße 137, 53819 Seelscheid, Tel.: 02247/6033
Montag, den 09.09.2013
Forellen-Apotheke, Zeithstraße 137, 53819 Seelscheid, Tel.: 02247/6033
Dienstag, den 10.09.2013
Forellen-Apotheke, Zeithstraße 137, 53819 Seelscheid, Tel.: 02247/6033
Mittwoch, den 11.09.2013
Forellen-Apotheke, Zeithstraße 137, 53819 Seelscheid, Tel.: 02247/6033
Donnerstag, den 12.09.2013
Forellen-Apotheke, Zeithstraße 137, 53819 Seelscheid, Tel.: 02247/6033
Freitag, den 13.09.2013
Forellen-Apotheke, Zeithstraße 137, 53819 Seelscheid, Tel.: 02247/6033
Während der Nachtzeiten (22.00 – 08.30 Uhr) ist eine Nachtapotheke dienstbereit.
Die Notdienstgebühr beträgt 2,50 Euro.
Samstag, den 07.09.2013
Adler-Apotheke, Hennef, Frankfurterstr. 100, Tel.: 02242/2626
Nachtapotheke: Siegtal-Apotheke, Siegburg-Kaldauen, Hauptstr. 110, Tel.: 02241/383897
Sonntag, den 08.09.2013
Marien-Apotheke, Hennef-Geistingen, Bonnerstr. 81, Tel.: 02242/2714
Nachtapotheke: St. Rochus-Apotheke, Siegburg-Kaldauen, Hauptstr. 53-55, Tel.: 02241/381855
Montag, den 09.09.2013
Dorotheen-Apotheke, Hennef, Frankfurter Str. 56a, Tel.: 02242/82943
Nachtapotheke: Stallberg-Apotheke, Siegburg, Zeithstr. 311, Tel.: 02241/385980
Dienstag, den 10.09.2013
Burg-Apotheke, Hennef, Kaiserstraße 1, Tel.: 02242/3211
Nachtapotheke: Adler-Apotheke, Siegburg, Kaiserstr. 126, Tel.: 02241/52740
Mittwoch, den 11.09.2013
Malteser-Apotheke, Hennef, Frankfurter Str. 72, Tel.: 02242/81234
Nachtapotheke: Kaiser-Apotheke, Siegburg, Kaiserstr. 71, Tel.: 02241/50528
Donnerstag, den 12.09.2013
Albertus-Magnus-Apotheke, Hennef, Frankfurterstr. 120, Tel.: 02242/80900
Nachtapotheke: Neue Apotheke, Siegburg, Kaiserstr. 34, Tel.: 02241/63522
Freitag, den 13.09.2013
Adler-Apotheke, Hennef, Frankfurterstr. 100, Tel.: 02242/2626
Nachtapotheke: Engelberth-Humperdinck- Apotheke, Siegburg, Humperdinckstr. 14, Tel.: 02241/592040
Der Notdienst wechselt jeweils um 08.30 Uhr morgens.
LEUCHTTURM
Beratungsstelle für Alzheimer und andere Demenzerkrankungen
Caritasverband für den Rhein-Sieg-Kreis e.V.
Wilhelmstraße 155-157, 53721 Siegburg
Telefon: 02241/1209-0
Fax: 02241/1209-195
Homepage der Beratungsstelle „Leuchtturm“ des Caritasverbandes für den Rhein-Sieg-Kreis e.V.
www.caritas-rheinsieg.de
Ansprechpartnerinnen:
Jutta Fellmy, Tel.: 02241/1209305
E-mail: jutta.fellmy@caritas-rheinsieg.de
Doris Steubesand, Tel.: 02241/1209-311
E-mail: doris.steubesand@caritas-rheinsieg.de
Multiple Sklerose
DMSG Betroffenen-Berater
Uwe Stommel – DMSG Betroffenen-Berater
Tel.: 02295-902118
e-mail: Uwe.Stommel@online.de
Michael Wendel – DMSG Betroffenen-Berater
Tel.: 02243-80373
e-mail: mianwe@t-online.de
Drogen-Suchthilfen
1. |
Suchtkrankenhilfe des Caritasverband für den Rhein-Sieg-Kreis e.V. Ansprechpartner: Herr Pöplau Tel.-Nr. (02241) 1209-302 |
2. |
Diakonisches Werk Siegburg Drogenhilfe -Zentrale und Beratungsstelle- Ansprechpartner: Herr Wolf Tel.-Nr.: 02241/66656 |
3. |
Kommissariat Kriminalprävention/ Opferschutz Siegburg Herr Seeger Tel.-Nr.: 02241/541-4715 |
4. |
Kriminalkommissariat 41 Siegburg Ansprechpartner: Herr Krist Tel.-Nr.: 02241/541-4411 |
5. |
Gemeinschaftshauptschule Ruppichteroth Ansprechpartnerin: Frau Stoquart Tel.-Nr.: 02295/902301 |
Weitere Informationen sind im Rathaus, Tel.-Nr.: 02295/4925, erhältlich.
SOZIALPSYCHIATRISCHES ZENTRUM
Sozialpsychiatrisches Zentrum Eitorf/Siebengebirge
Beratungs- und Betreuungszentrum Eitorf, Spinnerweg 51-54, 53783 Eitorf
Telefon: 02243/84758-0
Fax : 02243/84758-11
Beratungszeiten:
nach Vereinbarung !
Tagesstätte & Kontaktstelle:
Siegstrasse 16, 53783 Eitorf
Telefon: 02243/82670
Fax: 02243/842794
Öffnungszeiten:
montags 11.30 h – 14.30 h: Brunch, Offene Angebote
donnerstags 15.00 h - 19.00 h: Offener Treff
Jeden 2. Samstag 9.30 Uhr -12.00 Uhr
( Möglichkeit zum gemeinsamen Frühstück )
Sprechstunden der Sozialarbeiter des Jugendhilfezentrums Neunkirchen-Seelscheid,
zuständig für die Gemeinde Ruppichteroth
Seit dem 1. Oktober 2012 sind für die Gemeinde Ruppichteroth zwei neue Bezirkssozialarbeiter des Jugendhilfezentrums Neunkirchen-Seelscheid tätig.
Frau Wagner ist für Ruppichteroth Zentrum sowie für die Ortsteile Harth, Köttingen und Oeleroth zuständig, Herr Kastenholz für Schönenberg und Winterscheid.
Die Sprechstunde von Frau Wagner findet donnerstags in der Zeit von 14:00 - 15:00 Uhr in den Räumlichkeiten des Ökumenischen Familienzentrums „Unter`m Regenbogen“, Am Kindergarten 4, statt.
Herr Kastenholz Sprechstunde ist donnerstags von 14:00 - 15:00 Uhr im Rathaus in Schönenberg anzutreffen. Außerhalb der Sprechstunde sind die Mitarbeiter des Jugendhilfezentrums unter folgenden Rufnummern zu erreichen:
Frau Wagner: 02247/9215-5518,
Herr Kastenholz: 02247/9215-5528.
Außerhalb dieser Sprechzeiten und der Öffnungszeiten des Jugendhilfezentrums steht für dringende Meldungen in Sachen Kindeswohl die Feuer- und Rettungsleitstelle unter der Ruf-Nr. 112 zur Verfügung.
N e u b ü r g e r b e a u f t r a g t e r
des Kreistages des Rhein-Sieg-Kreises
für Aussiedler und zugezogene Ausländer
================================
Der Neubürgerbeauftragte L u d w i g N e u b e r bietet nach telefonischer Vereinbarung
Sprechstunden an:.
a) in Siegburg, Kreishaus, Zimmer A 1.40
b) in Ruppichteroth, Grundschule, Schulstraße 5.
Anmeldung bitte über:
a) Tel.: 02241-133161, Fax: 02241-133198
Email: marlene.hautkappe@rhein-sieg-kreis.de
b) Tel : 02295-90 23 18, Fax: 02295-90 23 19
Email: ludwig@neuber.de
Eine telefonische Terminvereinbarung ist unbedingt erforderlich!
Bundestagswahl am 22. September 2013
Präsentation der Ergebnisse
Die Präsentation der Ergebnisse der
Wahl zum 18. Deutschen Bundestag
erfolgt
am Sonntag, den 22. September 2013, ab 18.00 Uhr,
im Sitzungssaal des Rathauses in Schönenberg,
1. Obergeschoss, Zimmer 202.
Hierzu sind alle interessierten Bürgerinnen und Bürger herzlich eingeladen.
Wahlbekanntmachung
1. |
Am 22. September 2013
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
Wahl zum 18. Deutschen Bundestagstatt. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
Die Wahl dauert von 8.00 bis 18.00 Uhr.
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
2. |
Die Gemeinde Ruppichteroth, die dem Wahlkreis 97, Rhein-Sieg-Kreis I, zugeordnet ist, ist in folgende 11 Wahlbezirke eingeteilt:
In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit vom 19.08.2013 bis 01.09.2013 übersandt wurden, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat.
Es werden zwei Briefwahlvorstände gebildet. Der Briefwahlvorstand I ist für die Auszählung der im Rahmen der Briefwahl abgegebenen Stimmen für die Wahlbezirke 010 bis 050 sowie 080 zuständig. Der Briefwahlvorstand II ermittelt das Wahlergebnis für die durch Briefwahl abgegebenen Stimmen für die Wahlbezirke 060, 070 und 090 bis 110. Die Briefwahlvorstände beginnen am Wahltag (22.09.2013) um 14.00 Uhr im Rathaus der Gemeindeverwaltung in Schönenberg , Rathausstraße 18, mit der Prüfung der eingegangenen Wahlbriefe. Die Öffnung der Stimmzettelumschläge und somit die Ermittlung des Briefwahlergebnisses erfolgt, wie bei der Ermittlung des Wahlergebnisses in den Wahllokalen, ab 18.00 Uhr. Der Briefwahlvorstand für die Wahlbezirke 010 bis 050 und 080 tagt in Zimmer 121 (Erdgeschoss); der Briefwahlvorstand für die Wahlbezirke 060, 070 und 090 bis 110 tagt in Zimmer 122 (Erdgeschoss). Die Tätigkeit der Briefwahlvorstände ist öffentlich; jedermann hat Zutritt zu dem Raum der Briefwahlvorstände.
Der Zugang aller zuvor aufgeführten Wahllokale einschließlich der für die Briefwahlvorstände maßgebenden Räume im Rathaus, ist für Menschen, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind oder für Personen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung, in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe möglich. Dies wurde auf der Wahlbenachrichtigungskarte durch ein dement-sprechendes Symbol gekennzeichnet.
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
3. |
Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist.
Die Wähler haben die Wahlbenachrichtigung und ihren Personalausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen.
Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden. Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahlraumes einen Stimmzettel ausgehändigt. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
Jeder Wähler hat eine Erststimme und eine Zweitstimme. Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer
Kennzeichnung der Stimmzettel: Der Wähler gibt seine Erststimme in der Weise ab,
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
dass er auf dem linken Teil des Stimmzettels (Schwarzdruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Bewerber sie gelten soll,
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
und seine Zweitstimme in der Weise,
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels (Blaudruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welcher Landesliste sie gelten soll.
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraumes oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist. Hat ein Wähler seinen Stimmzettel verschrieben oder versehendlich unbrauchbar gemacht oder wird der Wähler nach § 56 Abs. 6 Nr. 4 bis 6 Bundeswahlordnung (BWO) zurückgewiesen, so ist ihm auf Verlangen ein neuer Stimmzettel auszuhändigen, nachdem er den alten Stimmzettel im Beisein eines Mitglieds des Wahlvorstandes vernichtet hat (§ 56 Abs. 8 BWO).
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
4. |
Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
5. |
Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Wahlkreis 97
Windeck, zugeordnet sind,
b) durch Briefwahl
teilnehmen.
Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeindebehörde einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle zuleiten, dass er dort spätestens am Wahltag (22.09.2013) bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
6. |
Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben (§ 14 Abs. 4 des Bundeswahlgesetzes).
Strafbestimmungen: Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches).
Eine Bitte an den Wähler: Kennzeichnen Sie den Stimmzettel einwandfrei und klar, am besten mit einem Kreuz im Kreis für die Erst- und für die Zweitstimme, dann sind Sie sicher, dass Ihre Stimme gültig ist und gewertet wird. |