Nachrichten

Herzlichen Glückwunsch Frau Anita Cieslak, Ruppichteroth, Millerscheid 5, zur Vollendung des 80. Lebensjahres am 30. Juli 2013. Frau Wilhelmine Reuter, Ruppichteroth, Winterscheid, Hauptstraße 5, zur Vollendung des 85. Lebensjahres am 1. August 2013. Den Eheleuten Dieter und Rita Brand geb. Diepenseifen, Ruppichteroth, Winterscheid, Am Südhang 32, zum Fest der Goldenen Hochzeit am 1. August 2013.

 

- Müllabfuhr in dieser Woche
- Fundsachen
- Notarsprechtag in Ruppichteroth
- Entsorgung alter Elektrogeräte
- Bereitschaftsdienste
- Niederschrift des Rates
- Niederschrift des Hauptausschusses
- Niederschrift des Ausschusses für Planung und Umweltschutz
 

Müllabfuhr in dieser Woche

 

 

Donnerstag

Freitag

 

01.08.2013

02.08.2013

Restmüll

14tägig

3

4

Restmüll

4wöchentlich

3

4

Biotonne,

Grünabfall

1

2

Biotonne

Zusatzleerung*)

3

4


                                               *) hierbei keine Mitnahme von Bündeln/gefüllten Kartons

 

Service-Telefon der RSAG:         0 22 41 – 306-306

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Fundsachen

 

 

Dem Fundamt der Gemeinde Ruppichteroth wurde folgende Fundsache gemeldet:

 

Anglerzubehör, 30. KW, nähe Eichhof

 

 

Eigentümer bzw. Verlierer von Fundsachen sowie Fundtieren können bei

Eigentums- bzw. Besitznachweis die Fundsache beim Ordnungsamt, Zimmer 101, in Empfang nehmen oder sich telefonisch unter den Rufnummern

02295/4924 oder 4956 melden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Notarsprechtag in Ruppichteroth

 

 

Der nächste Sprechtag von Herrn Notar Stefan Wegerhoff, Hennef, findet am Freitag,

dem 2. August 2013, in der Zeit von 9.00 – 11.00 Uhr, im Rathaus in Schönenberg,

Zimmer 126, statt.

 

Um Wartezeiten im Rahmen des Sprechtages zu vermeiden, wird um Terminvereinbarung beim Notariat in Hennef unter der Telefon-Nummer 02242 / 92410 gebeten.

 

Die weiteren Notarsprechtage werden rechtzeitig im Mitteilungsblatt bekanntgegeben.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Entsorgung alter Elektrogeräte

Ist es Ihnen egal, wer das alte Gerät mitnimmt, das Sie an die Straße gestellt haben? Sollte es nicht!

Wenn Sie ein Altgerät entsorgen möchten, können Sie das Abholangebot der RSAG in Anspruch nehmen.  Anrufen, Termin bekommen, fertig. Bis zu viermal im Jahr können Sie die Sonderleistung kostenlos nutzen und das kommt im Endeffekt allen zugute, denn das häufige,  unsachgemäße Ausschlachten der Geräte, sei es vor Ort bei Ihnen oder später an anderer Stelle, führt in den meisten Fällen zu Umweltschäden, die uns alle treffen. 
Damit das Gerät nicht gestohlen wird, sollten Sie es möglichst spät abends vor dem Abfuhrtag an die Straße stellen und mit dem Aufkleber aus der u. a. Broschüre bekleben.

In der Info-Broschüre des LANUV erfahren Sie mehr über die Entsorgung alter Kühlgeräte. Sie erhalten diese hier im Rathaus oder als Download unter www.ruppichteroth.de , Aktuell / Verbrauchertipps.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bereitschaftsdienste

 

Polizei-Notruf                                       110

Feuerwehr- und Rettungsdienst:     112

Krankentransporte                                02241/19-222

 

GEMEINDEWERKE  RUPPICHTEROTH

  VER- UND ENTSORGUNGSBETRIEBE

 

Störfall – Telefon- Nummer

 

0800/ 7766655

 

Unter den o.g. Rufnummern erreichen Sie den Notdienst der Gemeindewerke Ruppichteroth für

die öffentliche Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung der Gemeinde Ruppichteroth über die Leitstelle des Aggerverbandes

 

NOTDIENST  DES  RWE

 

Bei Stromausfall im Versorgungsnetz erreichen Sie den Störungsdienst der RWE Energie AG

unter der Telefon – Nr.                    0180/2112244

 

Notruf-Nummer der Rhenag           0180/2484848

 

Ärztlicher Bereitschaftsdienst für die Gemeinde Ruppichteroth

 

In der sprechstundenfreien Zeit erreichen Sie den ärztlichen Bereitschaftsdienst aller Fachrichtungen für den Rhein-Sieg-Kreis unter der

 

zentralen Rufnummer   116 117

 

Bei lebensbedrohenden Zwischenfällen und Unfällen:                                   112

 

ZAHNÄRZTE des rechtsrheinischen Rhein-Sieg-Kreises

 

            Telefonischer Ansagedienst zum zahnärztlichen Notdienst: 01805-986700

 

Die Notfalldienstzentrale für den gesamten rechtsrheinischen RSK ist folgendermaßen besetzt:

-           wöchentlich von 18.00 Uhr bis 08.00 Uhr des darauffolgenden Morgens,

-           mittwochs von 13.00 Uhr bis zum nächsten Morgen 08.00 Uhr,

-          freitags von 14.00 Uhr bis zum nächsten Morgen 08.00 Uhr und

-           an Samstagen, Sonntagen, sowie an Feiertagen, ganztägig.

 

INFORMATIONSZENTRALE FÜR VERGIFTUNGSFÄLLE

Universitätsklinik Bonn, Telefon-Nr.: 0228-19240

 

APOTHEKEN-NOTDIENST:

 

Außerhalb der Geschäftszeiten ist ein Notdienst eingerichtet:          

 

Ruppichteroth und Umgebung

 

Samstag, den 27.07.2013

Burg-Apotheke, Dr. Wirtz-Straße 3, 53804 Much, Tel.: 02245/91650

 

Sonntag, den 28.07.2013

Hirsch-Apotheke, Hauptstr. 26, 53804 Much, Tel.: 02245/91920

 

Montag, den 29.07.2013

Rathaus-Apotheke, Hauptstraße 72, 53819 Neunkirchen, Tel.: 02247/920170

 

Dienstag, den 30.07.2013

Rosen-Apotheke, Hauptstr. 32, 53819 Neunkirchen, Tel.: 02247/91790

 

Mittwoch, den 31.07.2013

Bröltal-Apotheke, Brölstr. 6, 53809 Ruppichteroth, Tel.: 02295/5171

 

Donnerstag, den 01.08.2013

Burg-Apotheke, Dr. Wirtz-Straße 3, 53804 Much, Tel.: 02245/91650

 

Freitag, den 02.08.2013

Hirsch-Apotheke, Hauptstr. 26, 53804 Much, Tel.: 02245/91920

 

Während der Nachtzeiten (22.00 – 08.30 Uhr) ist eine Nachtapotheke dienstbereit.

Die Notdienstgebühr beträgt 2,50 Euro.

 

Samstag, den 27.07.2013

Adler-Apotheke, Siegburg, Kaiserstr. 126, Tel.: 02241/52740

Nachtapotheke: Wilhelm-Apotheke, Siegburg, Wilhelmstr. 68, Tel.: 02241/65950

 

Sonntag, den 28.07.2013

Marien-Apotheke, Hennef-Geistingen, Bonnerstr. 81, Tel.: 02242/2714

Nachtapotheke: Apotheke im Siegburgmed, Siegburg, Wilhelmstr. 55-63, Tel.: 02241-265230

 

Montag, den 29.07.2013

Dorotheen-Apotheke, Hennef, Frankfurter Str. 56a, Tel.: 02242/82943

Nachtapotheke: Apotheke Am Europaplatz, Siegburg, Europaplatz 6, Tel.: 02241/61333

 

Dienstag, den 30.07.2013

Burg Apotheke, St. Augustin-Menden, Burgstr. 20, Tel.: 02241/312623

Nachtapotheke: Siegtal-Apotheke, Siegburg-Kaldauen, Hauptstr. 110, Tel.: 02241/383897

 

Mittwoch, den 31.07.2013

Malteser-Apotheke, Hennef, Frankfurter Str. 72, Tel.: 02242/81234

Nachtapotheke: St. Rochus-Apotheke, Siegburg-Kaldauen, Hauptstr. 53-55, Tel.: 02241/381855

 

Donnerstag, den 01.08.2013

Albertus-Magnus-Apotheke, Hennef, Frankfurterstr. 120, Tel.: 02242/80900

Nachtapotheke: Stallberg-Apotheke, Siegburg, Zeithstr. 311, Tel.: 02241/385980

 

Freitag, den 02.08.2013

Adler-Apotheke, Siegburg, Kaiserstr. 126, Tel.: 02241/5274

Nachtapotheke: Adler-Apotheke, Siegburg, Kaiserstr. 126, Tel.: 02241/52740

 

Der Notdienst wechselt jeweils um 08.30 Uhr morgens.

 

 

LEUCHTTURM

Beratungsstelle für Alzheimer und andere Demenzerkrankungen

 

Caritasverband für den Rhein-Sieg-Kreis e.V.

Wilhelmstraße 155-157, 53721 Siegburg

Telefon: 02241/1209-0

Fax: 02241/1209-195

 

 

Homepage der Beratungsstelle „Leuchtturm“ des Caritasverbandes für den Rhein-Sieg-Kreis e.V.

www.caritas-rheinsieg.de

 

Ansprechpartnerinnen:

Jutta Fellmy, Tel.: 02241/1209305

E-mail: jutta.fellmy@caritas-rheinsieg.de

 

Doris Steubesand, Tel.: 02241/1209-311

E-mail: doris.steubesand@caritas-rheinsieg.de

 

Multiple Sklerose

DMSG Betroffenen-Berater

Uwe Stommel – DMSG Betroffenen-Berater

Tel.: 02295-902118

e-mail: Uwe.Stommel@online.de

Michael Wendel – DMSG Betroffenen-Berater

Tel.: 02243-80373

e-mail: mianwe@t-online.de

www.mskreis-ruppichteroth.de

 

 

 

 

             Drogen-Suchthilfen

 

1.

Suchtkrankenhilfe des Caritasverband für den Rhein-Sieg-Kreis e.V.

Ansprechpartner: Herr Pöplau

Tel.-Nr. (02241) 1209-302

2.

Diakonisches Werk Siegburg Drogenhilfe

-Zentrale und Beratungsstelle-

Ansprechpartner: Herr Wolf

Tel.-Nr.: 02241/66656

3.

Kommissariat Kriminalprävention/ Opferschutz Siegburg

Herr Seeger

Tel.-Nr.: 02241/541-4715

4.

Kriminalkommissariat 41 Siegburg

Ansprechpartner: Herr Krist

Tel.-Nr.: 02241/541-4411

5.

Gemeinschaftshauptschule Ruppichteroth

Ansprechpartnerin: Frau Stoquart

Tel.-Nr.: 02295/902301

 

Weitere Informationen sind im Rathaus, Tel.-Nr.: 02295/4925, erhältlich.

 

                  SOZIALPSYCHIATRISCHES ZENTRUM

 

Sozialpsychiatrisches Zentrum Eitorf/Siebengebirge

 

Beratungs- und Betreuungszentrum Eitorf, Spinnerweg 51-54, 53783 Eitorf
Telefon:               02243/84758-0    

Fax :                    02243/84758-11  

Beratungszeiten:
nach Vereinbarung !

 


Tagesstätte & Kontaktstelle:

Siegstrasse 16, 53783 Eitorf

Telefon:       02243/82670

Fax:             02243/842794


Öffnungszeiten:
montags         11.30 h – 14.30 h: Brunch, Offene Angebote
donnerstags   15.00 h - 19.00 h: Offener Treff

Jeden 2. Samstag  9.30 Uhr -12.00 Uhr

( Möglichkeit zum gemeinsamen Frühstück )

      

 

 

 

 

 

 

 

Sprechstunden der Sozialarbeiter des Jugendhilfezentrums Neunkirchen-Seelscheid,

zuständig für die Gemeinde Ruppichteroth

 

Seit dem 1. Oktober 2012 sind für die Gemeinde Ruppichteroth zwei neue Bezirkssozialarbeiter des Jugendhilfezentrums Neunkirchen-Seelscheid tätig.

Frau Wagner ist für Ruppichteroth Zentrum sowie für die Ortsteile Harth, Köttingen und Oeleroth zuständig, Herr Kastenholz für Schönenberg und Winterscheid.

Die Sprechstunde von Frau Wagner findet donnerstags in der Zeit von 14:00 - 15:00 Uhr in den Räumlichkeiten des Ökumenischen Familienzentrums „Unter`m Regenbogen“, Am Kindergarten 4, statt.

Herr Kastenholz Sprechstunde ist donnerstags von 14:00 - 15:00 Uhr im Rathaus in Schönenberg anzutreffen. Außerhalb der Sprechstunde sind die Mitarbeiter des Jugendhilfezentrums unter folgenden Rufnummern zu erreichen:

Frau Wagner: 02247/9215-5518,

Herr Kastenholz: 02247/9215-5528.

 

Außerhalb dieser Sprechzeiten und der Öffnungszeiten des Jugendhilfezentrums steht für dringende Meldungen in Sachen Kindeswohl die Feuer- und Rettungsleitstelle unter der Ruf-Nr. 112 zur Verfügung.

 

 

N e u b ü r g e r b e a u f t r a g t e r

 

des Kreistages des Rhein-Sieg-Kreises

für Aussiedler und zugezogene Ausländer

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Der Neubürgerbeauftragte   L u d w i g   N e u b e r   bietet nach telefonischer Vereinbarung

Sprechstunden an:.

 

a) in Siegburg, Kreishaus, Zimmer A 1.40

b) in Ruppichteroth, Grundschule, Schulstraße 5.

 

Anmeldung bitte über:

 

a) Tel.: 02241-133161, Fax: 02241-133198

    Email: marlene.hautkappe@rhein-sieg-kreis.de

 

b) Tel : 02295-90 23 18, Fax: 02295-90 23 19

     Email: ludwig@neuber.de

 

Eine telefonische Terminvereinbarung ist unbedingt erforderlich!

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Niederschrift des Rates

 

 

      Nachstehend wird die Niederschrift über die Sitzung des Rates der Gemeinde Ruppichteroth vom 4. Juli 2013 gemäß § 26 der Geschäftsordnung für den Rat der Gemeinde bekannt gegeben.

 

 

Öffentlicher Teil

 

Tagesordnungspunkt:

Nachbesetzungen im Arbeitskreis Senioren/behinderte Menschen

 

Der Rat der Gemeinde beschließt, folgende neue Mitglieder für den Arbeitskreis Senioren/ behinderte Menschen zu benennen:

 

  1. Herrn Thorsten Paesen (Familienunterstützender Dienst Caritasverband Rhein-Sieg)

    

  1. Herrn Roland Ostermann (Logopäde).

 

einstimmig

 

 

Tagesordnungspunkt:

Bestellung einer/eines weiteren Delegierten der Gemeinde Ruppichteroth für die Verbandsversammlung des Aggerverbandes

 

Der Rat der Gemeinde beschließt, den Betriebsleiter der Gemeindewerke Ruppichteroth,

Herrn Rolf Hänscheid, als weiteren Delegierten der Gemeinde für die Verbandsversammlung des Aggerverbandes zu bestellen.

 

Die Bestellung erfolgt bis zum 30.06.2018. Sie endet vorzeitig, wenn der v.g. aus dem Beschäftigungsverhältnis mit der Gemeinde Ruppichteroth ausscheidet. Sondergesetzliche Regelungen bleiben hiervon unberührt.

 

Der Beschluss des Rates vom 13.05.2013 dahingehend, dass das Vorschlagsrecht für die weiteren Delegierten im Rahmen der sogenannten Mitgliedergruppe 1 auf der Basis der verbleibenden Beitragsbruchteile nicht ausgeübt wird, ist durch die Bestellung eines weiteren Delegierten hinfällig.

 

einstimmig

 

 

Tagesordnungspunkt:

Erlass einer neuen Hundesteuersatzung

 

Der Bürgermeister informiert über die zuvor in der Sitzung des Hauptausschusses am 04.07.2013 beschlossene Vertagung dieses Tagesordnungspunktes in die Sitzungen des Hauptausschusses und des Rates der Gemeinde nach der anstehenden Sommerpause.

 

Eine weitergehende Beratung und Beschlussfassung durch den Rat entfällt.

 

Tagesordnungspunkt:

Erlass eines 43. Nachtrages zur Beitrags- u. Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung

 

Der Rat der Gemeinde beschließt aufgrund einer Empfehlung des Betriebsausschusses den Erlass des 43. Nachtrages der Beitrags- u. Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Ruppichteroth. Der Erlass des 43. Nachtrages erfolgt rückwirkend zum 01.01.2013.

 

einstimmig

 

Hinweis: Der 43. Nachtrag der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung

der Gemeinde Ruppichteroth wurde im Mitteilungsblatt (Amtsblatt) für die Gemeinde Ruppichteroth am 12. Juli 2013, Kalenderwoche 28, öffentlich bekannt gemacht.

 

 

Tagesordnungspunkt:

1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3.03/2 Gewerbegebiet Bröleck-Ost;

a) Entscheidung über die anlässlich der öffentlichen Auslegung eingegangenen
    Stellungnahmen

b) Satzungsbeschluss

 

Mit Schreiben vom 04.07.2013 hat Gemeindevertreter Kemper von der Partei DIE LINKE
- Ortsverband Berggemeinden Much-Ruppichteroth - Widerspruch gegen die ordnungsgemäße Einladung zur Sitzung des Rates am 04.07.2013 eingelegt.

Dieser Widerspruch wird unter anderem damit begründet, dass im Rahmen der eingegangenen Stellungnahme einer Bürgerin und eines Bürgers anlässlich der öffentlichen Auslegung in Zusammenhang mit der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3.03/2 Gewerbegebiet Bröleck-Ost, durch die Vorbringenden ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts NRW vom 11.01.2001 auszugsweise beigefügt wurde, welches durch die Verwaltung dementsprechend ebenfalls auszugsweise unter anderem an den Rat der Gemeinde im Rahmen der maßgebenden Verwaltungsvorlage vom 26.06.2013 weitergeleitet wurde.

Bürgermeister Loskill erläutert, dass es erforderlich ist, dem Rat der Gemeinde die vollständig eingegangenen Stellungnahmen zur Entscheidungsfindung und Beschlussfassung vorzulegen. Ein Hinzufügen von zusätzlichen Unterlagen durch die Verwaltung, im vorliegenden Fall das Beifügen des gesamten Gerichtsurteils des Oberverwaltungsgerichts NRW zur v.g. Stellungnahme einer Bürgerin und eines Bürgers, wird als nicht notwendig erachtet.

 

Im Anschluss an diese Ausführungen geht der Rat der Gemeinde zur Beschlussfassung über.

 

a) Entscheidung über die anlässlich der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellung-
    nahmen

Der Rat der Gemeinde beschließt aufgrund einer Empfehlung des Ausschusses für Planung und Umweltschutz zu den eingegangenen Stellungnahmen der berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3.03/2 Gewerbegebiet Bröleck-Ost Folgendes:

 

ARS AbfallLogistik Rhein-Sieg-GmbH Troisdorf, Stellungnahme vom 28. März 2013:

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

 

einstimmig

 

 

 

 

Landesbetrieb Straßen NRW, Stellungnahme vom 30. April 2013:

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

 

einstimmig

 

Rhein-Sieg-Kreis, Amt 61 – Planung, Abteilung 61.2 – Regional-/Bauleitplanung, Stellungnahme vom 26. April 2013:

 

Immissionsschutz:

Die erforderlichen Immissionsschutzmaßnahmen sind im Baugenehmigungsverfahren vorzusehen.

 

Es wurde eine gutachterliche Stellungnahme zur Geräuschsituation der Fa. Willms erarbeitet (siehe Accon 16.05.2013). Die Ergebnisse zeigen, dass der Betrieb der Fa. Willms innerhalb der Tageszeit zwischen 6.00 Uhr und 22.00 Uhr auch bei Berücksichtigung der maximal möglichen Fahrzeugfrequentierung in allen Bereichen zu Beurteilungspegeln an den Immissionsorten führt, die um 2 bis 11 dB(A) unter den Immissionsrichtwerten liegen.

Zur Ermittlung der lautesten Nachtstunde wurden die betrieblichen Vorgänge detailliert aufgeschlüsselt. Die lauteste Stunde nach der „Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm“ (TA Lärm) wird in der Zeit zwischen 22.00 und 05.00 Uhr erreicht, wenn bis zu drei Lkw im Verladebereich abgefertigt werden und zugleich bis zu 50 Pkw-Bewegungen auf dem östlichen Parkplatz auftreten können. Zur Abschirmung der Ladegeräusche ist die Errichtung einer 3,5 m hohen und 8 m langen Schallschutzwand nördlich der Tore des Versandbereiches erforderlich. In der so ermittelten lautesten Nachtstunde werden die Richtwerte eingehalten, bzw. um bis zu 4 dB(A) unterschritten. Spitzenpegelüberschreitungen treten nicht auf.

Falls eine Änderung der Bundesimmissionsschutz-Anlage (BImSch-Anlage) geplant werden sollte, sind die Regelungen des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) einzuhalten.

Das Fahrzeugaufkommen wurde in einem Verkehrsgutachten 2010 untersucht, aufgrund der veränderten innerbetrieblichen Produktionsstrukturen ist von denselben Fahrbewegungen auszugehen. Die Mengen der Produktion haben sich nicht erhöht und dadurch auch nicht die Fahrbewegungen.

Das Fahrzeugaufkommen wurde im Lärmgutachten (siehe Accon 16.05.2013) bereits berücksichtigt. Durch geeignete Maßnahmen werden die Richtwerte der TA Lärm nicht überschritten.

Bei dem Erweiterungsbereich handelt es sich um den Versandbereich und um eine Erweiterung im Verwaltungsbereich. Durch Veränderungen in der Produktstruktur und im Kaufverhalten der Verbraucher, immer mehr kleinteilige Verpackungen zu fordern, hat sich der Bedarf des Versandbereiches gewandelt.

Der Bereich, der die Gerüche erzeugt (Rauchabteilung) liegt im Bestandsbereich und wird nicht geändert oder erweitert. Für eine Änderung im diesem Bereich muss ein Antrag nach BImSchG gestellt und alle Belange berücksichtigt werden.

 

Zustimmung durch Mehrheitsbeschluss bei

1 Ja-Stimme des Bürgermeisters, 12 Ja-Stimmen der CDU-Fraktion, 8 Ja-Stimmen der SPD-Fraktion, 4 Ja-Stimmen der FDP-Fraktion, 2 Ja-Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, 1 Nein-Stimme der Partei DIE LINKE - Ortsverband Berggemeinden Much-Ruppichteroth -

 

 

 

Natur- und Landschaft:

Der Anregung wurde gefolgt, indem der Eingriff neu berechnet und durch das Ökokonto des Aggerverbandes ausgeglichen wurde.

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

 

Es wurde eine Bewertung nach Froelich-Sporbeck vorgenommen. Der positive Ausgleichswert aus dem rechtskräftigen Bebauungsplan wird aus der Berechnung heraus genommen. Daher besteht ein rechnerisches Defizit der verursachten Eingriffe in Biotope von 7.084 ökologischen Wertpunkten. Die Kompensation erfolgt durch Zuordnung zu einer geplanten Maßnahme des Aggerverbandes im Naturraum Brölaue. Der Ausgleich des rechtskräftigen Bebauungsplanes wurde bei der Berechnung berücksichtigt.

Die Vereinbarung liegt bereits vor. Der Ausgleich wird vertraglich geregelt.

 

einstimmig

 

Bauordnung:

Der Anregung wird nicht gefolgt.

 

Die Erweiterung beinhaltet Lagerflächen und Produktionsflächen. Es werden keine zusätzlichen Mitarbeiter benötigt.

Im Stellplatznachweis wurde die erforderliche Anzahl an Stellplätzen ermittelt. Gemäß der Verwaltungsvorschrift zur Bauordnung Nordrhein-Westfalen (VV BauO NRW) sind insgesamt ca. 158 Stellplätze erforderlich. Auf dem Grundstück können 238 Stellplätze nachgewiesen werden.

 

einstimmig

 

Abfallwirtschaft:

Allgemeine Forderungen der Straßenbauverwaltung an Bundesstraßen sind zu berücksichtigen.

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

 

einstimmig

 

Stellungnahme einer Bürgerin und eines Bürgers vom 16. Januar 2013:

 

1.) Der Maßstab wird beibehalten.

 

Der Plan wurde, wie üblich, im Maßstab 1:1000 aufbereitet.

 

Zustimmung durch Mehrheitsbeschluss bei

1 Ja-Stimme des Bürgermeisters, 12 Ja-Stimmen der CDU-Fraktion, 8 Ja-Stimmen der SPD-Fraktion, 4 Ja-Stimmen der FDP-Fraktion, 2 Ja-Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, 1 Nein-Stimme der Partei DIE LINKE - Ortsverband Berggemeinden Much-Ruppichteroth -

 

2.) Der Anregung wird nicht gefolgt.

 

Der bestehende Betrieb ist als Gewerbebetrieb einzuordnen. Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Gemeinde Ruppichteroth ist dieser Bereich als Gewerbegebiet dargestellt. Dieses Gewerbegebiet grenzt im Norden und Nordosten an Mischgebiete an.

Mit der 1. Änderung des Bebauungsplanes wird eine planungsrechtliche Grundlage für eine untergeordnete Erweiterung eines bestehenden Gewerbebetriebes geschaffen.

Der Charakter der Ortschaft wird nicht verändert.

 

Zustimmung durch Mehrheitsbeschluss bei

1 Ja-Stimme des Bürgermeisters, 12 Ja-Stimmen der CDU-Fraktion, 8 Ja-Stimmen der SPD-Fraktion, 4 Ja-Stimmen der FDP-Fraktion, 2 Ja-Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, 1 Nein-Stimme der Partei DIE LINKE - Ortsverband Berggemeinden Much-Ruppichteroth -

 

3.) Der Anregung wird nicht gefolgt.

 

Die bestehende Einfahrt ist kein Gegenstand der 1. Änderung des Bebauungsplanes.

 

einstimmig

 

4.) Der Anregung wird nicht gefolgt.

 

Die erforderlichen LKW und PKW- Stellplätze sind im Rahmen des Baugenehmigungs-verfahrens nachzuweisen und werden auf dem Grundstück untergebracht. Auf dem Grundstück der Firma Willms stehen ausreichende Flächen zur Verfügung.

 

einstimmig

 

Stellungnahme einer Bürgerin und eines Bürgers vom 8. April 2013:

 

1.) Die erforderlichen Immissionsschutzmaßnahmen sind im Baugenehmigungsverfahren vorzusehen. 

 

Mobile Dampfanlage ist kein Gegenstand der 1. Änderung des Bebauungsplanes.

Es wurde eine gutachterliche Stellungnahme zur Geräuschsituation der Fa. Willms erarbeitet (siehe Accon 16.05.2013). Die Ergebnisse zeigen, dass der Betrieb der Fa. Willms innerhalb der Tageszeit zwischen 6.00 Uhr und 22.00 Uhr auch bei Berücksichtigung der maximal möglichen Fahrzeugfrequentierung in allen Bereichen zu Beurteilungspegeln an den Immissionsorten führt, die um 2 bis 11 dB(A) unter den Immissionsrichtwerten liegen.

Zur Ermittlung der lautesten Nachtstunde wurden die betrieblichen Vorgänge detailliert aufgeschlüsselt. Die lauteste Stunde nach der TA Lärm wird in der Zeit zwischen 22.00 und 05.00 Uhr erreicht, wenn bis zu drei Lkw im Verladebereich abgefertigt werden und zugleich bis zu 50 Pkw-Bewegungen auf dem östlichen Parkplatz auftreten können. Zur Abschirmung der Ladegeräusche ist die Errichtung einer 3,5 m hohen und 8 m langen Schallschutzwand nördlich der Tore des Versandbereiches erforderlich. In der so ermittelten lautesten Nachtstunde werden die Richtwerte eingehalten, bzw. um bis zu 4 dB(A) unterschritten.

 

Zustimmung durch Mehrheitsbeschluss bei

1 Ja-Stimme des Bürgermeisters, 12 Ja-Stimmen der CDU-Fraktion, 8 Ja-Stimmen der SPD-Fraktion, 4 Ja-Stimmen der FDP-Fraktion, 2 Ja-Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, 1 Nein-Stimme der Partei DIE LINKE - Ortsverband Berggemeinden Much-Ruppichteroth -

 

 

 

 

2.) Der Anregung wird nicht gefolgt.

 

Bei dem Erweiterungsbereich handelt es sich um die Erweiterung des Versandbereiches und des Verwaltungsbereiches. Durch Veränderungen in der Produktstruktur und im Kaufverhalten der Verbraucher, immer mehr kleinteilige Verpackungen zu fordern, hat sich der Bedarf des Versandbereiches gewandelt.

Der Bereich, der die Gerüche erzeugt (Rauchabteilung) liegt im Bestandsbereich und wird nicht geändert oder erweitert. Für eine Änderung im diesem Bereich muss ein Antrag nach BImSchG gestellt und alle Belange berücksichtigt werden.

 

einstimmig

 

3.) Der Anregung wird nicht gefolgt.

 

Die Verlagerung der Einfahrt ist nicht erforderlich. Die Baustelle stellt lediglich einen temporären Zustand dar. Die Verkehrsmengen können über das bestehende Verkehrsnetz

abgewickelt werden.

Die bestehende Einfahrt ist kein Gegenstand der 1. Änderung des Bebauungsplanes.

 

einstimmig

 

4.) Der Anregung wird nicht gefolgt.

 

Die Baustellenzufahrt ist über die bestehende Betriebszufahrt und dann entlang der südlichen Plangebietsgrenze geplant, ggf. wird noch eine alternative Baustellenzufahrt vorgesehen. Dies wird derzeit mit dem Landesbetrieb Straßen NRW abgestimmt.

 

einstimmig

 

Die Begründung wird um die Erläuterungen der vorgenannten Sachverhalte ergänzt.

 

 

b) Satzungsbeschluss

Der Rat der Gemeinde beschließt aufgrund einer Empfehlung des Ausschusses für Planung und Umweltschutz die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3.03/2 Gewerbegebiet Bröleck-Ost mit der geänderten Begründung in Anwendung des vereinfachten Verfahrens gemäß § 13 BauGB gemäß § 10 BauGB als Satzung.

 

Zustimmung durch Mehrheitsbeschluss bei

1 Ja-Stimme des Bürgermeisters, 12 Ja-Stimmen der CDU-Fraktion, 8 Ja-Stimmen der SPD-Fraktion, 4 Ja-Stimmen der FDP-Fraktion, 2 Ja-Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, 1 Nein-Stimme der Partei DIE LINKE - Ortsverband Berggemeinden Much-Ruppichteroth -

 

Die Bebauungsplanänderung mit den textlichen Festsetzungen und der geänderten Begründung haben in der Sitzung ausgelegen.

 

 

 

 

Tagesordnungspunkt:

Entwicklung des Huwil-Geländes, ehemaliges Werk I, sowie Einzelhandelsstandort-konzept für die Gemeinde Ruppichteroth
hier: a) Bericht über die Einwohnerversammlung vom 04.06.2013
         b) Antrag der FDP-Fraktion vom 15.06.2013 zur Einwohnerversammlung vom
             04.06.2013 im Hinblick auf die Vorentwürfe der Bebauungspläne
             „Einkaufszentrum Huwil-Center“ und Gewerbegebiet Huwil-Center“

 

a) Bericht über die Einwohnerversammlung vom 04.06.2013

Der Rat der Gemeinde nimmt die Niederschrift über die Einwohnerversammlung vom 4. Juni 2013 betreffend die „Entwicklung des Huwil-Geländes, ehemaliges Werk I“, insbesondere

  1. die Vorhabendarstellung zum Einkaufszentrum und zum Gewerbegebiet „Huwil-Center“,
  2. den Vorentwurf der 24. Änderung des Flächennutzungsplans,
  3. den Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 1.02/2 „Einkaufszentrum Huwil-Center“,
  4. den Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 1.02/1 „Gewerbegebiet Huwil-Center“ sowie
  5. das „Einzelhandelsstandortkonzept für die Gemeinde Ruppichteroth“

in der von der Verwaltung vorgelegten und der maßgebenden Verwaltungsvorlage vom 27.06.2013 beigefügten Fassung zur Kenntnis.

 

einstimmig

 

 

b) Antrag der FDP-Fraktion vom 15.06.2013 zur Einwohnerversammlung vom
    04.06.2013 im Hinblick auf die Vorentwürfe der Bebauungspläne „Einkaufszentrum
   Huwil-Center“ und Gewerbegebiet Huwil-Center“

Gemeindevertreter Smielick erläutert die in dem Antrag der FDP-Fraktion vom 15.06.2013 aufgeworfenen Fragen, welche anschließend durch Bürgermeister Loskill beantwortet werden.

 

 

Tagesordnungspunkt:

Finanzielle Auswirkungen der Ergebnisse der Volkszählung (Zensus) für die Gemeinde Ruppichteroth
- Antrag der FDP-Fraktion vom 15.06.2013 –

 

Zu den Fragen gemäß Antrag der FDP-Fraktion vom 15.06.2013 weist Bürgermeister Loskill auf die der Einladung zur Sitzung des Rates als Anlage beigefügte Anfrage der SPD-Fraktion vom 10.06.2013 zu den Ergebnissen aus dem Zensus 2011 und der damit verbundenen Antwort der Gemeinde vom 18.06.2013 hin.

 

Herr Schwamborn erläutert für die Verwaltung vertiefend, dass finanzielle Auswirkungen im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs mangels Datengrundlage nicht belastbar beziffert werden können. Modellrechnungen des Landes durch den Landesbetrieb Information und Technik NRW (IT.NRW) werden frühestens nach Vorlage des Gemeindefinanzierungsgesetz-Entwurfs 2014 erwartet.

 

Darüber hinaus stellt Herr Schwamborn die Bemühungen der Verwaltung dar, Abweichungen im Einwohnermeldebestand der Gemeinde gegenüber dem Ergebnis des Zensus 2011zu eruieren und sich daraus ergebende Auffälligkeiten der dafür zuständigen Stelle beim Landesbetrieb IT.NRW im Rahmen der Anhörung vorzutragen.

Tagesordnungspunkt:

Windenergieanlage für den Standort in der Nutscheid
- Antrag der FDP-Fraktion vom 15.06.2013

 

Gemeindevertreter Smielick erläutert die in dem Antrag der FDP-Fraktion vom 15.06.2013 an den Bürgermeister gerichteten Fragen.

 

Im Zuge der Beantwortung durch den Bürgermeister entwickelt sich eine Diskussion.

 

Der Rat der Gemeinde verständigt sich darauf, dass die Fragen der FDP-Fraktion im Lenkungsausschuss „Klimaschutz“ thematisiert werden sollen.

 

 

Tagesordnungspunkt:

Veröffentlichungen im Mitteilungsblatt für die Gemeinde Ruppichteroth - Rubrik

"Aus der Arbeit  der Parteien"

 

Bürgermeister Loskill erläutert ausführlich die Gründe, die zum Versand seiner E-Mail vom 17.05.2013 bezüglich der“ Veröffentlichungen von Parteien im Mitteilungsblatt für die Gemeinde Ruppichteroth“ an die Vorsitzenden der Ortsverbände/Ortsvereine der Parteien CDU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen bzw. die Vorsitzenden der Fraktionen des Rates der Gemeinde führten.

 

Im Rahmen der anschließenden Diskussion werden unterschiedliche Standpunkte zu der Thematik ausgetauscht.

 

 

 

Nichtöffentlicher Teil

 

Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung wurde über folgende Tagesordnungspunkte beraten

bzw. beschlossen:

 

- Aufstellung der Vorschlagslisten für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Amtszeit
  2014-2018

 

- Aufstockung KiTa Schönenberg im Rahmen U3-Ausbau;
  - Auftragsvergabe für das Gewerk Trockenbauarbeiten -
  hier: Genehmigung einer dringlichen Entscheidung gemäß § 60 Abs. 2 GO NRW

 

- Aktueller Sachstand zur Freiwilligen Feuerwehr Ruppichteroth
  - Antrag der FDP-Fraktion vom 15.06.2013 -

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Niederschrift des Hauptausschusses

 

 

      Nachstehend wird die Niederschrift über die Sitzung des Hauptausschusses des Rates der Gemeinde Ruppichteroth vom 4. Juli 2013 gemäß § 26 der Geschäftsordnung für den Rat

      der Gemeinde bekannt gegeben.

 

 

Öffentlicher Teil

 

Tagesordnungspunkt:

Erlass einer neuen Hundesteuersatzung

 

Herr Schwamborn erläutert für die Verwaltung den vorgelegten Entwurf der Hundesteuer-satzung der Gemeinde Ruppichteroth, der auf der Basis der Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes NRW unter Berücksichtigung jüngster Rechtsprechung erstellt wurde.

Die Steuersätze sind auf Grundlage des Haushaltsplanes für die Jahre 2013/2014 festgesetzt.

In diesem Zusammenhang beantwortet er die Fragen der Ausschussmitglieder.

 

Der Hauptausschuss verständigt sich auf Antrag von Ausschussmitglied Smielick für die

FDP-Fraktion darauf, die Beratung und Beschlussfassung zum Erlass einer neuen Hunde-steuersatzung für die Gemeinde Ruppichteroth in die Sitzungen des Hauptausschusses und

des Rates der Gemeinde nach der anstehenden Sommerpause zu vertagen.

 

Zustimmung durch Mehrheitsbeschluss bei

4 Ja-Stimmen der CDU-Fraktion, 2 Ja-Stimmen der FDP-Fraktion, 1 Nein-Stimme des Bürgermeisters, 3 Nein-Stimmen der SPD-Fraktion, 1 Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

 

 

Nichtöffentlicher Teil

 

Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung wurde über folgende Tagesordnungspunkte beraten

bzw. beschlossen:

 

- Aufstellung der Vorschlagslisten für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die
  Amtszeit 2014-2018

 

- Erneuerung eines Straßendurchlasses im Derenbachtal auf der Gemeindestraße 302,
  abzweigend von der K 17 in Richtung der Ortslagen Schmitzdörfgen bzw. Holenfeld;
  hier: Auftragsvergabe der Bauarbeiten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Niederschrift des Ausschusses für Planung und Umweltschutz

 

 

      Nachstehend wird die Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für Planung und Umweltschutz des Rates der Gemeinde Ruppichteroth vom 2. Juli 2013 gemäß § 26 der Geschäftsordnung für den Rat der Gemeinde bekannt gegeben.

 

 

Öffentlicher Teil

 

Tagesordnungspunkt:

1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3.03/2 Gewerbegebiet Bröleck-Ost;
a) Entscheidung über die anlässlich der öffentlichen Auslegung eingegangenen
    Stellungnahmen
b) Satzungsbeschluss

 

Zu a)

Der Ausschusses für Planung und Umweltschutz empfiehlt dem Rat der Gemeinde zu den eingegangenen Stellungnahmen der berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3.03/2 Gewerbegebiet Bröleck-Ost Folgendes zu beschließen:

 

ARS AbfallLogistik Rhein-Sieg-GmbH Troisdorf, Stellungnahme vom 28. März 2013:

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

 

einstimmig

 

Landesbetrieb Straßen NRW, Stellungnahme vom 30. April 2013:

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

 

einstimmig

 

Rhein-Sieg-Kreis, Amt 61 – Planung, Abteilung 61.2 – Regional-/Bauleitplanung,

Stellungnahme vom 26. April 2013:

 

Immissionsschutz:

Die erforderlichen Immissionsschutzmaßnahmen sind im Baugenehmigungsverfahren

vorzusehen.

 

Es wurde eine gutachterliche Stellungnahme zur Geräuschsituation der Fa. Willms erarbeitet (siehe Accon 16.05.2013). Die Ergebnisse zeigen, dass der Betrieb der Fa. Willms innerhalb der Tageszeit zwischen 6.00 Uhr und 22.00 Uhr auch bei Berücksichtigung der maximal

möglichen Fahrzeugfrequentierung in allen Bereichen zu Beurteilungspegeln an den

Immissionsorten führt, die um 2 bis 11 dB(A) unter den Immissionsrichtwerten liegen.

Zur Ermittlung der lautesten Nachtstunde wurden die betrieblichen Vorgänge detailliert

aufgeschlüsselt. Die lauteste Stunde nach der „Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm“ (TA Lärm) wird in der Zeit zwischen 22.00 und 05.00 Uhr erreicht, wenn bis zu drei Lkw im Verladebereich abgefertigt werden und zugleich bis zu 50 Pkw-Bewegungen auf dem östlichen Parkplatz auftreten können.

Zur Abschirmung der Ladegeräusche ist die Errichtung einer 3,5 m hohen und 8 m langen Schallschutzwand nördlich der Tore des Versandbereiches erforderlich. In der so ermittelten lautesten Nachtstunde werden die Richtwerte eingehalten, bzw. um bis zu 4 dB(A) unterschritten.

Spitzenpegelüberschreitungen treten nicht auf.

Falls eine Änderung der Bundesimmissionsschutz-Anlage (BImSch-Anlage) geplant werden sollte, sind die Regelungen des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) einzuhalten.

Das Fahrzeugaufkommen wurde in einem Verkehrsgutachten 2010 untersucht, aufgrund der veränderten innerbetrieblichen Produktionsstrukturen ist von denselben Fahrbewegungen

auszugehen. Die Mengen der Produktion haben sich nicht erhöht und dadurch auch nicht die Fahrbewegungen. Das Fahrzeugaufkommen wurde im Lärmgutachten (siehe Accon 16.05.2013) bereits berücksichtigt. Durch geeignete Maßnahmen werden die Richtwerte der TA Lärm nicht überschritten.

Bei dem Erweiterungsbereich handelt es sich um den Versandbereich und um eine

Erweiterung im Verwaltungsbereich. Durch Veränderungen in der Produktstruktur und im Kaufverhalten der Verbraucher, immer mehr kleinteilige Verpackungen zu fordern, hat sich der Bedarf des Versandbereiches gewandelt.

Der Bereich, der die Gerüche erzeugt (Rauchabteilung) liegt im Bestandsbereich und wird nicht geändert oder erweitert. Für eine Änderung im diesem Bereich muss ein Antrag nach BImSchG gestellt und alle Belange berücksichtigt werden.

 

einstimmig

 

Natur- und Landschaft:

Der Anregung wurde gefolgt, indem der Eingriff neu berechnet und durch das Ökokonto des Aggerverbandes ausgeglichen wurde.

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

 

Es wurde eine Bewertung nach Froelich-Sporbeck vorgenommen. Der positive Ausgleichswert aus dem rechtskräftigen Bebauungsplan wird aus der Berechnung heraus genommen. Daher besteht ein rechnerisches Defizit der verursachten Eingriffe in Biotope von 7.084 ökologischen Wertpunkten. Die Kompensation erfolgt durch Zuordnung zu einer geplanten Maßnahme des Aggerverbandes im Naturraum Brölaue. Der Ausgleich des rechtskräftigen Bebauungsplanes wurde bei der Berechnung berücksichtigt.

Die Vereinbarung liegt bereits vor. Der Ausgleich wird vertraglich geregelt.

 

einstimmig

 

Bauordnung:

Der Anregung wird nicht gefolgt.

 

Die Erweiterung beinhaltet Lagerflächen und Produktionsflächen. Es werden keine

zusätzlichen Mitarbeiter benötigt.

Im Stellplatznachweis wurde die erforderliche Anzahl an Stellplätzen ermittelt.

Gemäß der Verwaltungsvorschrift zur Bauordnung Nordrhein-Westfalen (VV BauO NRW) sind insgesamt ca. 158 Stellplätze erforderlich. Auf dem Grundstück können 238 Stellplätze nachgewiesen werden.

 

einstimmig

 

 

 

Die Fa. Willms Fleisch GmbH beabsichtigt zusätzliche PKW-Stellplätze südlich der

B 478 im Bereich zwischen der Zufahrt Brücke Tüschenhohn und der Querungshilfe auf

der B 478 in Höhe des Betriebsgeländes der Fa. Willms zu errichten.

 

Herr Brauner von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stellt bereits zum jetzigen Zeitpunkt klar, dass seitens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen für die o.g. zusätzlich geplanten

PKW-Stellplätze die Zustimmung nicht gegeben wird.

 

Abfallwirtschaft:

Allgemeine Forderungen der Straßenbauverwaltung an Bundesstraßen sind zu

berücksichtigen.

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

 

einstimmig

 

Stellungnahme einer Bürgerin und eines Bürgers vom 16. Januar 2013:

1) Der Maßstab wird beibehalten.

 

Der Plan wurde, wie üblich, im Maßstab 1:1000 aufbereitet.

 

einstimmig

 

2) Der Anregung wird nicht gefolgt.

 

Der bestehende Betrieb ist als Gewerbebetrieb einzuordnen. Im rechtswirksamen

Flächennutzungsplan der Gemeinde Ruppichteroth ist dieser Bereich als Gewerbegebiet

dargestellt. Dieses Gewerbegebiet grenzt im Norden und Nordosten an Mischgebiete an.

 

Mit der 1. Änderung des Bebauungsplanes wird eine planungsrechtliche Grundlage für eine untergeordnete Erweiterung eines bestehenden Gewerbebetriebes geschaffen.

Der Charakter der Ortschaft wird nicht verändert.

 

einstimmig

 

3) Der Anregung wird nicht gefolgt.

 

Die bestehende Einfahrt ist kein Gegenstand der 1. Änderung des Bebauungsplanes.

 

einstimmig

 

4) Der Anregung wird nicht gefolgt.

 

Die erforderlichen LKW und PKW- Stellplätze sind im Rahmen des Baugenehmigungs-verfahrens nachzuweisen und werden auf dem Grundstück untergebracht. Auf dem Grundstück der Firma Willms stehen ausreichende Flächen zur Verfügung.

 

einstimmig

 

 

 

Stellungnahme einer Bürgerin und eines Bürgers vom 8. April 2013:

 

1) Die erforderlichen Immissionsschutzmaßnahmen sind im Baugenehmigungsverfahren

vorzusehen. 

 

Mobile Dampfanlage ist kein Gegenstand der 1. Änderung des Bebauungsplanes.

Es wurde eine gutachterliche Stellungnahme zur Geräuschsituation der Fa. Willms erarbeitet (siehe Accon 16.05.2013). Die Ergebnisse zeigen, dass der Betrieb der Fa. Willms innerhalb der Tageszeit zwischen 6.00 Uhr und 22.00 Uhr auch bei Berücksichtigung der maximal

möglichen Fahrzeugfrequentierung in allen Bereichen zu Beurteilungspegeln an den

Immissionsorten führt, die um 2 bis 11 dB(A) unter den Immissionsrichtwerten liegen.

Zur Ermittlung der lautesten Nachtstunde wurden die betrieblichen Vorgänge detailliert

aufgeschlüsselt. Die lauteste Stunde nach der TA Lärm wird in der Zeit zwischen 22.00 und 05.00 Uhr erreicht, wenn bis zu drei Lkw im Verladebereich abgefertigt werden und zugleich bis zu 50 Pkw-Bewegungen auf dem östlichen Parkplatz auftreten können. Zur Abschirmung der Ladegeräusche ist die Errichtung einer 3,5 m hohen und 8 m langen Schallschutzwand nördlich der Tore des Versandbereiches erforderlich. In der so ermittelten lautesten

Nachtstunde werden die Richtwerte eingehalten, bzw. um bis zu 4 dB(A) unterschritten.

 

einstimmig

 

2) Der Anregung wird nicht gefolgt.

 

Bei dem Erweiterungsbereich handelt es sich um die Erweiterung des Versandbereiches und des Verwaltungsbereiches. Durch Veränderungen in der Produktstruktur und im Kaufverhalten der Verbraucher, immer mehr kleinteilige Verpackungen zu fordern, hat sich der Bedarf des Versandbereiches gewandelt.

Der Bereich, der die Gerüche erzeugt (Rauchabteilung) liegt im Bestandsbereich und wird nicht geändert oder erweitert. Für eine Änderung im diesem Bereich muss ein Antrag nach BImSchG gestellt und alle Belange berücksichtigt werden.

 

einstimmig

 

3) Der Anregung wird nicht gefolgt.

 

Die Verlagerung der Einfahrt ist nicht erforderlich. Die Baustelle stellt lediglich einen

temporären Zustand dar. Die Verkehrsmengen können über das bestehende Verkehrsnetz

abgewickelt werden.

Die bestehende Einfahrt ist kein Gegenstand der 1. Änderung des Bebauungsplanes.

 

einstimmig

 

4) Der Anregung wird nicht gefolgt.

 

Die Baustellenzufahrt ist über die bestehende Betriebszufahrt und dann entlang der südlichen Plangebietsgrenze geplant, ggf. wird noch eine alternative Baustellenzufahrt vorgesehen.

Dies wird derzeit mit dem Landesbetrieb Straßen NRW abgestimmt.

 

einstimmig

 

Die Begründung wird um die Erläuterungen der vorgenannten Sachverhalte ergänzt.

 

Zu b)

Der Ausschuss für Planung und Umweltschutz empfiehlt dem Rat der Gemeinde, die

1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3.03/2 Gewerbegebiet Bröleck-Ost mit der geänderten Begründung in der von der Verwaltung vorgelegten Fassung in Anwendung des vereinfachten Verfahrens gemäß § 13 BauGB gemäß § 10 BauGB als Satzung zu beschließen.

 

einstimmig

 

Die Bebauungsplanänderung mit den textlichen Festsetzungen und der geänderten

Begründung haben in der Sitzung ausgelegen.

 

 

Tagesordnungspunkt:

2. Erweiterung der Satzung gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) für die Ortslage Hänscheid;

a) Aufstellungsbeschluss

b) Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit, der berührten Behörden und der sonstigen
    Träger öffentlicher Belange

 

Ausschussmitglied Werner Schmitt von der CDU-Fraktion nimmt wegen Befangenheit an der Beschlussfassung nicht teil.

 

a) Der Ausschuss für Planung und Umweltschutz beschließt, ein 2. Änderungsverfahren zur Erweiterung der Satzung für die Ortslage Hänscheid im Bereich der Grundstücke Gemarkung Velken, Flur 2, Flurstücke 27 und 28 durchzuführen.

 

einstimmig

 

b) Der Ausschuss nimmt den Planentwurf mit der Begründung zustimmend zur Kenntnis und beschließt, die betroffene Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB an der 2. Änderung der Satzung für die Ortslage Hänscheid zu beteiligen.

 

einstimmig

 

 

Tagesordnungspunkt:

Erlass einer Baumschutzsatzung für die Gemeinde Ruppichteroth
- Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 10.06.2013 -

 

Herr Brauner berichtet über den Antrag und übergibt das Wort an Herrn Schumacher, der

ergänzend erläutert.

Es folgt eine angeregte Diskussion.

 

Der Ausschuss für Planung und Umweltschutz beauftragt die Verwaltung, die vorhandenen Baumschutzsatzungen der Nachbarkommunen anzufordern und dem Ausschuss für Planung und Umweltschutz zur weiteren Beratung zur Verfügung zu stellen.

 

einstimmig

 

 

 

 

Tagesordnungspunkt:

Mitteilungen und Anfragen
Schäden durch Starkregen in der Gemeinde Ruppichteroth;
- Antrag der FDP-Fraktion vom 25.06.2013 -

 

Bürgermeister Loskill beantwortet mündlich die von der FDP-Fraktion im Antrag vom 25.06.2013 gestellten Fragen.

 

 

 

Nichtöffentlicher Teil

 

Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung wurde über folgenden Tagesordnungspunkt beraten bzw. beschlossen:

 

- Wochenendhausgebiet Kammerich;
  hier: Aktuelle Situation und weitere Vorgehensweise der Gemeinde Ruppichteroth