Herzlichen Glückwunsch den Eheleuten Johann Dieter und Helga Klein geb. Germscheid, Ruppichteroth, Fußhollen, Mertener Straße 19, zum Fest der Goldenen Hochzeit am 25. Januar 2013.
- Müllabfuhr in dieser Woche
- Auswechslung von Wasserzählern
- Tierfund
- Fundsachen
- Gemeinsame Sitzung des Ausschusses für Planung und Umweltschutz und des Ausschusses für Wirtschaftsförderung, Kultur und Tourismus
- Winterdienst in der Gemeinde Ruppichteroth
- Sitzung des Ausschusses für Jugend, Familie und Senioren
- Rentensprechtag
- Sekundarschule Nümbrecht/Ruppichteroth Anmeldeverfahren zur Klasse 5 für das kommende Schuljahr 2013/2014
- Bereitschaftsdienste
Müllabfuhr in dieser Woche
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Donnerstag |
Freitag |
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24.01.2013 |
25.01.2013 |
Restmüll 14tägig |
1 |
2 |
Restmüll 4wöchentlich |
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Biotonne, Grünabfall |
3 |
4 |
Papiertonne |
3 |
4 |
Service-Telefon der RSAG: 0 22 41 – 306-306
Abfuhr von Weihnachtsbäumen
Die Abfuhr von Weihnachtsbäumen (ohne Baumschmuck) erfolgt im Januar und Februar gemeinsam mit der Leerung der Biotonne ohne telefonische Voranmeldung (gilt auch für Eigenkompostierer). Allerdings ist es erforderlich, die Bäume auf etwa 1 m zu kürzen und als Bündel (100 x 50 x 50 cm) bereitzulegen. |
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Auswechslung von Wasserzählern
Zur Zeit werden im Rahmen des turnusmäßigen Zählerwechsels im
Versorgungsgebiet der Gemeinde Ruppichteroth Hauswasserzähler ausgetauscht.
Die Arbeiten werden durch die Mitarbeiter der Gemeindewerke Ruppichteroth durchgeführt.
Die Mitarbeiter können sich auf Verlangen durch einen mitgeführten Dienstausweis ausweisen.
In diesem Zusammenhang weise ich auf § 19 der Satzung über die öffentliche Wasserversorgung und den Anschluss an die Wasserversorgungsanlage (Wasserversorgungssatzung der Gemeinde Ruppichteroth vom 17.12.1981) hin. Hiernach hat der Grundstückseigentümer dem mit einem Ausweis versehenen Be-auftragten der Gemeinde den Zutritt zu seinen Räumen, soweit dies für die Prüfung der technischen Einrichtungen und zur Wahrnehmung sonstiger Rechte und Pflichten nach dieser Satzung erforderlich ist, zu gestatten.
Ich bitte die Personen, die von dieser Maßnahme betroffen werden, für einen schnellen und reibungslosen Ablauf beizutragen und darauf zu achten, dass der Zutritt zum Wasserzähler jederzeit ohne Behinderung möglich ist und ein problemloser Austausch der Wasserzähler erfolgen kann.
Tierfund
Dem Fundamt der Gemeinde Ruppichteroth wurde am 14. Januar 2013 folgendes Fundtier gemeldet:
1 Katze, schwarz/weiß, Fundort: Ruppichteroth Ortsteil: Thal
Eigentümer bzw. Verlierer des Tieres können sich bei Eigentums- bzw. Besitznachweis bei dem Ordnungsamt, Zimmer 101, Tel. 02295/4924 oder 4956 melden.
Fundsachen
Dem Fundamt der Gemeinde Ruppichteroth wurden folgende Fundsachen gemeldet:
Schwarze Lederhandschuhe, Schönenberg, am 03.01.2013
1 Motorroller, Ruppichteroth, am 03.01.2013
1 Damenarmbanduhr, Ruppichteroth, am 04.01.2013
1 Schlüsselbund, Homburger Bröltal, Nähe Eichhof, am 06.01.2013
Eigentümer bzw. Verlierer von Fundsachen sowie Fundtieren können bei Eigentums- bzw. Besitznachweis die Fundsache beim Ordnungsamt, Zimmer 101, in Empfang nehmen oder sich telefonisch unter der Rufnummer 02295/4924, 4956 melden.
Gemeinsame Sitzung des Ausschusses für Planung und Umweltschutz und
des Ausschusses für Wirtschaftsförderung, Kultur und Tourismus
Am Montag, dem 21. Januar 2013, um 18.00 Uhr, findet im Sitzungssaal des Rathauses
in Schönenberg eine gemeinsame öffentliche Sitzung des Ausschusses für Planung und Umweltschutz und des Ausschusses für Wirtschaftsförderung, Kultur und Tourismus des Rates der Gemeinde Ruppichteroth mit folgender Tagesordnung statt:
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Öffentlicher Teil
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1. |
Fragestunde für Einwohner
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2. |
Aufstellung der 23. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Ausweisung von Konzentrationszonen für Windenergieanlagen
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3. |
Aufstellung der 24. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich des Huwil-Geländes, ehemaliges Werk I und Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeits-beteiligung und frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange
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4. |
Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens gemäß § 12 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) für eine Teilfläche des Huwil-Geländes, ehemaliges Werk I und Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
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5. |
Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) für eine Teilfläche des Huwil-Geländes, ehemaliges Werk I und Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung sowie der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
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6. |
Schäden durch Überflutungen
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7. |
Maisanbau in der Gemeinde Ruppichteroth
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8. |
Mitteilungen und Anfragen
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Winterdienst in der Gemeinde Ruppichteroth
Im Hinblick auf die aktuelle Jahreszeit möchte ich allen Bürgerinnen und Bürgern folgende Informationen geben:
- Für die Räumung der Gemeindestraßen besteht ein Streckenplan. Nach diesem Plan sind zunächst die Schulbusstrecken, anschließend wichtige Zufahrten zu Ortschaften und danach die sonstigen Gemeindestraßen zu betreuen. Die Bundes-, Land- und Kreisstraßen werden nicht durch die Gemeinde, sondern durch den Landesbetrieb Straßenbau NRW, Straßenmeisterei Eitorf, geräumt und gestreut.
Bei starkem Schneefall kann es erforderlich sein, die Schulbusstrecken zweimal hintereinander zu räumen, so dass die folgenden Strecken später als üblich geräumt werden.
- Verschiedentlich wurde in den letzten Jahren festgestellt, dass die Anlieger den Schnee nach Räumen durch den Bauhof wieder zurück auf die Straße geschoben haben. Ich bitte den Schnee so auf dem an die Fahrbahn angrenzenden Teil des Gehweges bzw. bei nicht vorhandenem Gehweg am Fahrbahnrand zu lagern, dass der Fahr- und Fußgängerverkehr hierdurch nicht mehr als unvermeidbar gefährdet oder behindert wird.
Jede vom Bauhof geräumte und/oder gestreute Straße wird zur evtl. erforderlichen Kontrolle in ein Streubuch eingetragen. Sollte durch das unerlaubte Lagern von Schnee im Fahrbahnbereich ein Unfall geschehen, macht sich der Anlieger, der diese Lagerung verursacht hat, haftbar. Er muss für entstehende Sach- und Personenschäden aufkommen, da die Gemeinde ihrer Verkehrssicherungspflicht vorher ordnungsgemäß nachgekommen ist. Ich bitte daher die Anlieger auch in ihrem eigenen Interesse, den geräumten Schnee entweder auf dem eigenen Grundstück oder dem angrenzenden Teil des Gehweges - falls nicht vorhanden - am Fahrbahnrand zu lagern.
- Ferner bitte ich die Fahrzeughalter darum, ihre Fahrzeuge während dieser Jahreszeit möglichst nicht im Straßenraum zu parken. Ein effektiver Winterdienst in beide Fahrtrichtungen kann nur dann gewährleistet werden, wenn die Winterdienstfahrzeuge durch parkende Fahrzeuge nicht behindert werden.
Damit das Räumfahrzeug seine Aufgaben sicher erfüllen kann, ist zwischen beidseitig der Straße abgestellten Fahrzeugen eine Mindestbreite von 3,50 m einzuhalten.
Unabhängig vom Winterdienst ist der Abstand von 3,50 m zwischen abgestelltem Fahrzeug und Fahrbahnrand insbesondere für Feuerwehr- und Rettungsfahrzeuge immer zu gewährleisten. Wendehammer bitte ich grundsätzlich von parkenden Fahrzeugen freizuhalten.
Im Falle einer Behinderung der Einsatzfahrzeuge kann eine Ahndung der Verkehrsverstöße durch Verwarnungs- und Bußgelder erfolgen.
- Wiederholt kam es in den vergangenen Jahren zu Beschwerden, sofern der Schnee durch die Räumfahrzeuge vor die Einfahrten und Eingänge geschoben wurde. Die Mitarbeiter des Bauhofes schwenken nach Möglichkeit das Räumschild, wenn die gegenüberliegende Straßenseite nicht bebaut ist. Ich bitte jedoch um Verständnis dafür, dass ein mehrfaches Schwenken innerhalb einer Straße aufgrund des hohen Aufwandes leider nicht möglich ist.
Weitere Informationen können Sie gerne persönlich im Rathaus bei Frau Kárkalis, Zimmer Nr. 104, oder telefonisch unter der Rufnummer 0 22 95 – 49 29 erhalten. Hier können Sie auch die Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) der Gemeinde Ruppichteroth einsehen. Diese ist ebenfalls auf der Homepage der Gemeinde unter www.ruppichteroth.de abrufbar und wird auf Wunsch ebenfalls zugesandt.
Bei Fragen bezüglich des Winterdienstes auf sogenannten klassifizierten Straßen (Bundes-, Kreis- und Landstraßen) wenden Sie sich bitte an den Landesbetrieb
Straßenbau NRW, Straßenmeisterei Eitorf, Tel. 02243/3061.
Ich wünsche allen Bürgerinnen und Bürgern gutes Fortkommen, sowohl zu Fuß als auch mit dem Fahrzeug.
Sitzung des Ausschusses für Jugend, Familie und Senioren
Am Donnerstag, dem 24. Januar 2013, um 18.00 Uhr, findet im Sitzungssaal des Rathauses
in Schönenberg eine öffentliche Sitzung des Ausschusses für Jugend, Familie und Senioren des Rates der Gemeinde Ruppichteroth mit folgender Tagesordnung statt:
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Öffentlicher Teil
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1. |
Fragestunde für Einwohner
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2. |
Kinder- und Jugendfragestunde
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3. |
Jugendzentrum Ruppichteroth;
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4. |
U3-Umbau bzw. Ausbau von Kindertageseinrichtungen in der Gemeinde Ruppichteroth; hier: Sachstandsbericht Kindertageseinrichtung „Spatzennest“ in Schönenberg
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5. |
Umfrage „Lebensperspektiven mit zunehmendem Alter in Ruppichteroth“;
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6. |
Sachkundiger Einwohner für Seniorenfragen, - Antrag der FDP-Fraktion vom 08.11.2012 -
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7. |
Mitteilungen und Anfragen
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Rentensprechtag
Die Deutsche Rentenversicherung Rheinland führt an jedem vierten Dienstag eines Monats Rentensprechtage für alle Versicherten der Deutschen Rentenversicherung im Rathaus der Gemeinde Ruppichteroth in Schönenberg durch.
Der nächste Rentensprechtag findet somit am
22. Januar 2013 in der Zeit von 08.30 Uhr – 11.45 Uhr
im Rathaus in Schönenberg, Zimmer 121, statt.
Neben allen anderen Fragen, können Sie sich insbesondere über die Anspruchsvoraussetzungen der einzelnen Altersrenten, die Anhebung der Altersgrenzen und die jeweiligen Vertrauensschutzregelungen informieren.
Bei Ihrer Vorsprache bitte ich Ihre Versicherungsnummer und Ihren Personalausweis mitzubringen.
Eine Beratung findet nur nach vorhergehender Terminverein-
barung statt.
Terminvereinbarungen sind unmittelbar mit dem Service-Zentrum Gummersbach unter der Telefon Nr. 02261 / 805-01 zu treffen.
Sekundarschule Nümbrecht/Ruppichteroth
Anmeldeverfahren zur Klasse 5 für das kommende Schuljahr 2013/2014
Liebe Eltern,
für Ihr Kind neigt sich die Grundschulzeit dem Ende zu. Es steht jetzt die wichtige Entscheidung an, welche weiterführende Schule besucht werden soll.
Die Angebotspalette ist groß. Sicherlich haben Sie in den letzten Wochen zusammen mit Ihrem Kind und der Unterstützung der Grundschullehrer oft überlegt, welche Schule Ihrem Kind gerecht wird. Gleichzeitig sind „kurze Wege“ vor dem Hintergrund des Nachmittagsunterrichts zu berücksichtigen.
Unsere Gemeinde kann Ihnen zusammen mit der Gemeinde Nümbrecht seit dem letzten Schuljahr am Standort Ruppichteroth eine Sekundarschule anbieten. Die Sekundarschule ist pädagogisch vergleichbar mit einer Gesamtschule, welche die Gemeinde
Ruppichteroth aufgrund ihrer Größe im letzten Jahr nicht umsetzen konnte.
Die Sekundarschule unterstützt Ihr Kind intensiv dabei, einen den Neigungen Ihres Kindes gerecht werdenden Weg zu finden. Obwohl die Sekundarschule keine eigene Oberstufe hat, vermittelt sie auf dem Weg zu einem möglichen Abitur gymnasiale Standards in Kooperation mit dem Gymnasium Nümbrecht. Im Anschluss an die 10. Klasse kann somit je nach Eignung nahtlos an die gymnasiale Oberstufe angeknüpft werden.
Durch Herrn Rektor Horn und seinem neuen jungen Team wurde Ihnen die mit viel Schwung gestartete Sekundarschule bereits ausführlich vorgestellt. Dabei haben Sie sicherlich festgestellt, wie sehr die Sekundarschule am Standort Ruppichteroth das Leben in unserer Gemeinde mit einbindet.
Die Anmeldungen können in Ruppichteroth oder Nümbrecht an folgenden Tagen vorgenommen werden:
Schule |
Anmeldeort |
Anmeldezeitraum |
Uhrzeit |
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Sekundarschule Nümbrecht |
Sekretariat Standort Nümbrecht, |
Montag, den 04.02.2013 bis Donnerstag, den 07.02.2013 |
8:00 bis 12:00 Uhr
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Sekretariat Standort Ruppichteroth, |
sowie |
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Mittwoch, den 13.02.2013 bis Freitag, den 15.02.2013 |
Termine außerhalb dieser Zeiten sind nach telefonischer Voranmeldung (Sekretariat
Sekundarschule Standort Ruppichteroth: 02295/902301, Sekretariat Sekundarschule Standort Nümbrecht: 02293/913060) möglich.
Die Eltern werden gebeten bei der Anmeldung eine Geburtsurkunde bzw. das Familienstammbuch, das letzte Zeugnis mit Empfehlung der Grundschule sowie ein Passbild vorzulegen.
Sollten Sie noch unschlüssig sein, lege ich Ihnen nochmals den Schnuppertag am Samstag, den 26.01.2013, ans Herz. Treffpunkt am Standort Nümbrecht ist um 9.00 Uhr sowie am Standort Ruppichteroth um 11.15 Uhr in der jeweiligen Aula.
Es würde mich sehr freuen, wenn Sie unserer Sekundarschule, die sich bereits nach einem Jahr einen sehr guten Ruf erarbeitet hat, Ihr Vertrauen schenken würden.
Egal welche Entscheidung Sie treffen, wünsche ich Ihrem Kind auf seinem weiteren schulischen Weg alles Gute.
Bereitschaftsdienste
Polizei-Notruf 110
Feuerwehr- und Rettungsdienst: 112
Krankentransporte 02241/19-222
GEMEINDEWERKE RUPPICHTEROTH
VER- UND ENTSORGUNGSBETRIEBE
Störfall – Telefon- Nummer
0800/ 7766655
Unter den o.g. Rufnummern erreichen Sie den Notdienst der Gemeindewerke Ruppichteroth für
die öffentliche Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung der Gemeinde Ruppichteroth über die Leitstelle des Aggerverbandes
NOTDIENST DES RWE
Bei Stromausfall im Versorgungsnetz erreichen Sie den Störungsdienst der RWE Energie AG
unter der Telefon – Nr. 0180/2112244
Notruf-Nummer der Rhenag 0180/2484848
Ärztlicher Bereitschaftsdienst für die Gemeinde Ruppichteroth
In der sprechstundenfreien Zeit erreichen Sie den ärztlichen Bereitschaftsdienst aller Fachrichtungen für den Rhein-Sieg-Kreis unter der
zentralen Rufnummer 116 117
Bei lebensbedrohenden Zwischenfällen und Unfällen: 112
ZAHNÄRZTE des rechtsrheinischen Rhein-Sieg-Kreises
Telefonischer Ansagedienst zum zahnärztlichen Notdienst: 01805-986700
Die Notfalldienstzentrale für den gesamten rechtsrheinischen RSK ist folgendermaßen besetzt:
- wöchentlich von 18.00 Uhr bis 08.00 Uhr des darauffolgenden Morgens,
- mittwochs von 13.00 Uhr bis zum nächsten Morgen 08.00 Uhr,
- freitags von 14.00 Uhr bis zum nächsten Morgen 08.00 Uhr und
- an Samstagen, Sonntagen, sowie an Feiertagen, ganztägig.
INFORMATIONSZENTRALE FÜR VERGIFTUNGSFÄLLE
Universitätsklinik Bonn, Telefon-Nr.: 0228-19240
APOTHEKEN-NOTDIENST:
Außerhalb der Geschäftszeiten ist ein Notdienst eingerichtet:
Ruppichteroth und Umgebung
Samstag, den 19.01.2013
Burg-Apotheke, Dr. Wirtz-Straße 3, 53804 Much, Tel.: 02245/91650
Sonntag, den 20.01.2013
Hirsch-Apotheke, Hauptstr. 26, 53804 Much, Tel.: 02245/91920
Montag, den 21.01.2013
Rathaus-Apotheke, Hauptstraße 72, 53819 Neunkirchen, Tel.: 02247/920170
Dienstag, den 22.01.2013
Rosen-Apotheke, Hauptstr. 32, 53819 Neunkirchen, Tel.: 02247/91790
Mittwoch, den 23.01.2013
Bröltal-Apotheke, Brölstr. 6, 53809 Ruppichteroth, Tel.: 02295/5171
Donnerstag, den 24.01.2013
Burg-Apotheke, Dr. Wirtz-Straße 3, 53804 Much, Tel.: 02245/91650
Freitag, den 25.01.2013
Hirsch-Apotheke, Hauptstr. 26, 53804 Much, Tel.: 02245/91920
Während der Nachtzeiten (22.00 – 08.30 Uhr) ist eine Nachtapotheke dienstbereit.
Die Notdienstgebühr beträgt 2,50 Euro.
Samstag, den 19.01.2013
Burg-Apotheke, Hennef, Kaiserstraße 1, Tel.: 02242/3211
Nachtapotheke: Burg-Apotheke, Hennef, Kaiserstraße 1, Tel.: 02242/3211
Sonntag, den 20.01.2013
Malteser-Apotheke, Hennef, Frankfurter Str. 72, Tel.: 02242/81234
Nachtapotheke: Die Linden-Apotheke, Lohmar, Hauptstr. 55, Tel.: 02246/4380
Montag, den 21.01.2013
Albertus-Magnus-Apotheke, Hennef, Frankfurterstr. 120, Tel.: 02242/80900
Nachtapotheke: Elefanten-Apotheke, Lohmar, Hauptstr. 4a, Tel.: 02246/4954
Dienstag, den 22.01.2013
Adler-Apotheke, Hennef, Frankfurter Str. 100, Tel.: 02242/2626
Nachtapotheke: Hubertus-Apotheke, Lohmar, Hauptstr. 64, Tel.: 02246/3636
Mittwoch, den 23.01.2013
Marien-Apotheke, Hennef-Geistingen, Bonnerstr. 81, Tel.: 02242/2714
Nachtapotheke: Apotheke am Holztor, Siegburg, Zeithstr. 7, Tel.: 02241/62944
Donnerstag, den 24.01.2013
Dorotheen-Apotheke, Hennef, Frankfurter Str. 56a, Tel.: 02242/82943
Nachtapotheke: Rats-Apotheke, Siegburg, Nogenter Platz 3, Tel.: 02241/51132
Freitag, den 25.01.2013
Burg-Apotheke, Hennef, Kaiserstraße 1, Tel.: 02242/3211
Nachtapotheke: Alte Apotheke, Siegburg, Markt 47, Tel.: 02241/63160
Der Notdienst wechselt jeweils um 08.30 Uhr morgens.
LEUCHTTURM
Beratungsstelle für Alzheimer und andere Demenzerkrankungen
Caritasverband für den Rhein-Sieg-Kreis e.V.
Wilhelmstraße 155-157, 53721 Siegburg
Telefon: 02241/1209-0
Fax: 02241/1209-195
Homepage der Beratungsstelle „Leuchtturm“ des Caritasverbandes für den Rhein-Sieg-Kreis e.V.
www.caritas-rheinsieg.de
Ansprechpartnerinnen:
Jutta Fellmy, Tel.: 02241/1209305
E-mail: jutta.fellmy@caritas-rheinsieg.de
Doris Steubesand, Tel.: 02241/1209-311
E-mail: doris.steubesand@caritas-rheinsieg.de
Multiple Sklerose
DMSG Betroffenen-Berater
Uwe Stommel – DMSG Betroffenen-Berater
Tel.: 02295-902118
e-mail: Uwe.Stommel@online.de
Michael Wendel – DMSG Betroffenen-Berater
Tel.: 02243-80373
e-mail: mianwe@t-online.de
Drogen-Suchthilfen
1. |
Suchtkrankenhilfe des Caritasverband für den Rhein-Sieg-Kreis e.V. Ansprechpartner: Herr Pöplau Tel.-Nr. (02241) 1209-302 |
2. |
Diakonisches Werk Siegburg Drogenhilfe -Zentrale und Beratungsstelle- Ansprechpartner: Herr Wolf Tel.-Nr.: 02241/66656 |
3. |
Kommissariat Kriminalprävention/ Opferschutz Siegburg Herr Seeger Tel.-Nr.: 02241/541-4715 |
4. |
Kriminalkommissariat 41 Siegburg Ansprechpartner: Herr Krist Tel.-Nr.: 02241/541-4411 |
5. |
Gemeinschaftshauptschule Ruppichteroth Ansprechpartnerin: Frau Stoquart Tel.-Nr.: 02295/902301 |
Weitere Informationen sind im Rathaus, Tel.-Nr.: 02295/4925, erhältlich.
SOZIALPSYCHIATRISCHES ZENTRUM
Sozialpsychiatrisches Zentrum Eitorf/Siebengebirge
Beratungs- und Betreuungszentrum Eitorf, Spinnerweg 51-54, 53783 Eitorf
Telefon: 02243/84758-0
Fax : 02243/84758-11
Beratungszeiten:
nach Vereinbarung !
Tagesstätte & Kontaktstelle:
Siegstrasse 16, 53783 Eitorf
Telefon: 02243/82670
Fax: 02243/842794
Öffnungszeiten:
montags 11.30 h – 14.30 h: Brunch, Offene Angebote
donnerstags 15.00 h - 19.00 h: Offener Treff
Jeden 2. Samstag 9.30 Uhr -12.00 Uhr
( Möglichkeit zum gemeinsamen Frühstück )
Sprechstunden der Sozialarbeiter des Jugendhilfezentrums Neunkirchen-Seelscheid,
zuständig für die Gemeinde Ruppichteroth
Seit dem 1. Oktober 2012 sind für die Gemeinde Ruppichteroth zwei neue Bezirkssozialarbeiter des Jugendhilfezentrums Neunkirchen-Seelscheid tätig.
Frau Wagner ist für Ruppichteroth Zentrum sowie für die Ortsteile Harth, Köttingen und Oeleroth zuständig, Herr Kastenholz für Schönenberg und Winterscheid.
Die Sprechstunde von Frau Wagner findet donnerstags in der Zeit von 14:00 - 15:00 Uhr in den Räumlichkeiten des Ökumenischen Familienzentrums „Unter`m Regenbogen“, Am Kindergarten 4, statt.
Herr Kastenholz Sprechstunde ist donnerstags von 14:00 - 15:00 Uhr im Rathaus in Schönenberg anzutreffen. Außerhalb der Sprechstunde sind die Mitarbeiter des Jugendhilfezentrums unter folgenden Rufnummern zu erreichen:
Frau Wagner: 02247/9215-5518,
Herr Kastenholz: 02247/9215-5528.
Außerhalb dieser Sprechzeiten und der Öffnungszeiten des Jugendhilfezentrums steht für dringende Meldungen in Sachen Kindeswohl die Feuer- und Rettungsleitstelle unter der Ruf-Nr. 112 zur Verfügung.
N e u b ü r g e r b e a u f t r a g t e r
des Kreistages des Rhein-Sieg-Kreises
für Aussiedler und zugezogene Ausländer
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Der Neubürgerbeauftragte L u d w i g N e u b e r bietet nach telefonischer Vereinbarung
Sprechstunden an:.
a) in Siegburg, Kreishaus, Zimmer A 1.40
b) in Ruppichteroth, Grundschule, Schulstraße 5.
Anmeldung bitte über:
a) Tel.: 02241-133161, Fax: 02241-133198
Email: marlene.hautkappe@rhein-sieg-kreis.de
b) Tel : 02295-90 23 18, Fax: 02295-90 23 19
Email: ludwig@neuber.de