Herzlichen Glückwunsch Frau Helga Brand, Ruppichteroth, Ulmenweg 47, zur Vollendung des 85. Lebensjahres am 23. Dezember 2012.
- Herzliche Weihnachtsgrüße und Grußwort zum Neuen Jahr
- Veranstaltungskalender 2013 der Gemeinde Ruppichteroth
- Müllabfuhr in dieser Woche
- Bröltalbad
- Öffnungszeiten Rathaus um die Jahreswende
- Notarsprechtag in Ruppichteroth
- Fundsachen
- Sportlerehrung des Rhein-Sieg-Kreises für das Jahr 2012
- Neuer Gebührentarif für die Restmüllentsorgung von Gewerbebetrieben beschlossen
- Reitkennzeichen für 2013 – Preise bleiben stabil!
- Bürgermeistersprechstunde am 17. Januar 2013 – Ich bin für Sie da!
- Beratungsstelle für Vorbeugenden Brandschutz
- Öffentliche Auslegung des Entwurfes zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1.01/4 Ruppichteroth Ost
- Öffentliche Auslegung des Entwurfes zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3.03/2 Gewerbegebiet Bröleck-Ost
- Bereitschaftsdienste
- Niederschrift des Ausschusses für Planung und Umweltschutz
- Niederschrift des Ausschusses für Schule und Sport
- Niederschrift des Rates
Herzliche Weihnachtsgrüße und Grußwort zum Neuen Jahr
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
das Jahr 2012 ist geprägt von vielen wichtigen Ereignissen für die Gemeinde Ruppichteroth – vor allem für viele Eltern, Schülerinnen und Schülern, Lehrerinnen und Lehrern mit Blick auf die neu geschaffene Sekundarschule. Auch andere wichtige Aktivitäten in unserer Gemeinde sorgten trotz der weiterhin bestehenden europaweiten Finanzkrise für Lichtblicke. Es gibt gute Gründe, mit dem Erreichten zufrieden zu sein – wir haben eine Grundlage für Mut und Motivation, wir haben eine Grundlage, um in 2013 wieder wichtige Themen anzugehen.
Die bevorstehenden Feiertage und der Jahreswechsel bieten hoffentlich für viele von uns die Möglichkeit, zur Ruhe zu kommen, in die Zukunft zu schauen und sich die Frage zu stellen „Was habe ich erreicht und was möchte ich im neuen Jahr angehen“.
Zeit für sich selbst, für Freundinnen und Freunde - lassen Sie Ruhe einkehren.
Nach dem ersten Frost und Schneefall ist die Natur zur Ruhe gekommen. Die Bäume sind nun noch kahler, die Wiesen und Weiden noch brauner und die Tiere leben noch zurück gezogener oder finden ihre Ruhe im Winterschlaf. Wenn Sie die Gelegenheit haben – nehmen Sie sich Zeit für Ihre Familie, für Freundinnen und Freunde, für das, was Ihnen gut tut. Ich wünsche Ihnen sehr, dass es Ihnen gelingt, Kraft zu tanken. Kraft für Neues – wenn die Tage wieder länger werden.
Ein Blick zurück – ein Blick nach vorn.
Als Bürgermeister der Gemeinde Ruppichteroth habe ich meinen Blick auf dem Jahr 2012 ruhen lassen und einiges für Sie zusammengetragen. Lesen Sie bitte auf den nächsten Seiten welche Maßnahmen und Vorhaben der Rat der Gemeinde und ich als Bürgermeister für Sie abgeschlossen, fortgesetzt und eingeleitet haben.
Trotz Finanzkrise - Zusammengehörigkeit und Wir-Gefühl: das sind gute Grundlagen, auf denen wir in Ruppichteroth aufbauen können.
Die angespannte und schlechte Finanzsituation belastet die Gemeinde. Es belastet mich persönlich tagtäglich, dass die Gemeinde nicht aus eigener Kraft einen Haushaltsausgleich realisieren kann. Aber es gibt auch entlastendes: die Unterstützung der vielen Bürgerinnen und Bürger, Vereinen, Kirchengemeinden und vieler weiterer Institutionen zeigt, dass man durch bürgerliches Engagement trotz knapper Kassen viel erreichen kann. Ein wichtiger Pfeiler dabei sind die Unternehmerinnen und Unternehmer von Ruppichteroth, die oftmals als Sponsoren auftreten, und damit das ein oder andere möglich machen.
Die inzwischen über dreijährige Amtszeit zeigt mir, dass wir trotz knapper Kassen beim Bund, beim Land und in der Gemeinde gemeinsam viel verwirklichen können – ich brauche SIE. Es ist kein Platz in Ruppichteroth für Resignation – im Gegenteil: Mit Ihnen zusammen ist viel Platz für Motivation für Neues im Jahre 2013.
Letztlich wurde durch gute Rats- und Verwaltungsarbeit und durch Ihren großartigen ehrenamtlichen Einsatz Vieles in 2012 erreicht und lässt für das kommende Jahr viel erwarten und bewegen.
Danke für Ihre Zuversicht – danke für Ihren Einsatz.
Ich bedanke mich zum Jahreswechsel bei Ihnen allen, die Sie sich mit viel Tatkraft, Kreativität, Initiative und Einfallsreichtum für die Gemeinde Ruppichteroth engagiert haben. Viele Menschen in unserer Gemeinde, die ein Amt bekleiden, ein Unternehmen führen, ihren Job ausfüllen und sich in Vereinen oder Projekten einbringen, bewirken viel Positives für unsere Kommune.
Die Unternehmerinnen und Unternehmer, die mit Erweiterungsbauten ihren Standort in der Gemeinde die Treue halten, die Geldinstitute, die viele gesellschaftliche und kulturelle Initiativen unterstützen, die Mitglieder der freiwilligen Feuerwehr, die nun neben dem Brandschutz auch als Notfallhelfer unterwegs sind, die vielen Bürgerinnen und Bürger, die behinderten und kranken Menschen helfen, die gesellige Veranstaltungen für Seniorinnen und Senioren aber auch für Familien sowie für Kinder und Jugendliche organisieren – SIE alle schaffen etwas für Ihre Mitmenschen und damit für die Gemeinde Ruppichteroth.
Oben schrieb ich vom Zusammenhörigkeits- und vom Wir-Gefühl in unserer Gemeinde. Erhalten Sie sich diese Gefühle im Kleinen im Kreise Ihrer Familie und Freunde, und bewahren Sie sich diese im Großen für Ruppichteroth. Es lohnt sich, unsere Kommune noch menschlicher und freundlicher zu erleben. Hier fühlt man sich wohl. Ich lebe und arbeite hier gerne – zusammen mit Ihnen.
In diesem Sinne wünsche ich Ihnen sowie Ihren Familien, Freundinnen und Freunden ein ruhiges, erholsames und schönes Weihnachtsfest sowie ein gutes und erfolgreiches neues Jahr.
Es grüßt Sie im Dezember 2012 herzlichst
Ihr Bürgermeister
Mario Loskill
Veranstaltungskalender 2013 der Gemeinde Ruppichteroth
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
liebe Vereinsvertreterinnen und Vereinsvertreter,
liebe Vertreterinnen und Vertreter der Kirchengemeinden,
der Kindertageseinrichtungen und der Schulen,
liebe Unternehmerinnen und Unternehmer,
wie bereits in den vergangenen Ausgaben des Amts- und Mitteilungsblattes veröffentlicht oder informiert wurde, erscheint für das Jahr 2013 erstmalig ein Veranstaltungskalender in Papierform für die gesamte Gemeinde Ruppichteroth!
Er tritt in einem DIN A4-Format die Nachfolge des bewährten Veranstaltungskalenders für Winterscheid und Umgebung sowie des letztjährigen gemeindlichen Veranstaltungskalenders an.
Mit Herrn Walter Kemper, WK mediengestaltung, konnte ich den verantwortlichen Redakteur und Werbefachmann gewinnen, der bereits seit Jahren erfolgreich den Winterscheider Veranstaltungskalender herausbringt.
Ich freue mich sehr darüber, Ihnen mitteilen zu können, dass der Veranstaltungskalender 2013 der Gemeinde Ruppichteroth in Papierform zwischen Weihnachten und Neujahr voraussichtlich am Wochenende zwischen dem 28. und 30. Dezember 2012 an alle Haushalte in der Gemeinde verteilt wird!
Gleichzeitig wird der Veranstaltungskalender auf den gemeindlichen Internetseiten
www.ruppichteroth.de bzw. www.ruppichteroth.info online zur Verfügung gestellt.
An dieser Stelle sage ich recht herzlichen Dank den Unternehmen, Vereinen und politischen Parteien, die mit der Schaltung von Anzeigen die Gestaltung des Kalenders, den Druck und die, für die Gemeinde sowie die Bürgerinnen und Bürger, kostenlose Verteilung des Veranstaltungskalenders 2013 großartig unterstützen!
Gleichzeitig gilt mein besonderer Dank auch im Namen von Herrn Kemper den Vereinen, Kirchen und Institutionen, die hervorragend bei der Erstellung des Kalenders sowie bei der Abstimmung der Termine mitgearbeitet haben.
Müllabfuhr in dieser Woche
|
Freitag |
Samstag |
|
28.12.2012 |
29.12.2012 |
Restmüll 14tägig |
1 |
2 |
Restmüll 4wöchentlich |
--- |
--- |
Biotonne, Grünabfall |
3 |
4 |
Papiertonne |
3 |
4 |
|
Dienstag |
Mittwoch |
Donnerstag |
Freitag |
Samstag |
|
01.01.2013 |
02.01.2013 |
03.01.2013 |
04.01.2013 |
05.01.2013 |
Restmüll 14tägig |
--- |
--- |
--- |
--- |
--- |
Restmüll 4wöchentlich |
--- |
--- |
--- |
3 |
4 |
Biotonne, Grünabfall |
--- |
--- |
--- |
1 |
2 |
Papiertonne |
--- |
--- |
--- |
1 |
2 |
Wertstofftonne |
--- |
2 |
3 |
4 |
--- |
Service-Telefon der RSAG: 02241 / 306-306
Bröltal-Bad
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
liebe Nutzerinnen und Nutzer unseres Bröltal-Bades,
dankend nehme ich Ihre Anregungen entgegen. Berufstätige Bürgerinnen und Bürger haben darauf hingewiesen, dass sie das Frühschwimm-Angebot nicht nutzen können, weil sie ihre Arbeit bereits um 8.00 Uhr beginnen müssen. Dies nehme ich zum Anlass und erweitere ab dem 07. Januar 2013 das Frühschwimmangebot jeweils wie folgt um eine halbe Stunde:
montags 6.00 – 8.00 Uhr und mittwochs 6.00 – 8.00 Uhr.
Ich hoffe sehr, dass mit dieser Angebotserweiterung viele Interessierte angesprochen werden, die das Frühschwimmen bisher aus Zeitgründen nicht nutzen konnten. Genießen Sie mit dem Frühschwimmen einen entspannten Start in den Tag.
Auf eine weitere Änderung möchte ich ebenfalls hinweisen: Die Öffnungszeit donnerstags nachmittags wird um eine Stunde von 15.00 – 21.00 Uhr vorverlegt.
LETZTE GELEGENHEIT:
Bröltal-Bad Ruppichteroth, In der Schleeharth 20, Tel. 0 22 95 – 56 01
Schwimmkurs für Erwachsene
Mittwoch, 09.01.2013, 17.30 Uhr, 10 Unterrichtsstunden, 60,00 €
Anmeldevordrucke zum Herunterladen unter www.broeltalbad.de
per Email an kontakt@broeltalbad.de ,
im Bröltal-Bad oder im Rathaus in Schönenberg, Zimmer Nr. 104,
Telefon 0 22 95 – 49 29
Öffnungszeiten Rathaus um die Jahreswende
Die Büros der Gemeindeverwaltung Ruppichteroth sind am Montag, dem
24. Dezember 2012 (Heiligabend), und am Montag, dem 31. Dezember 2012 (Silvester), ganztägig geschlossen.
Notarsprechtag in Ruppichteroth
Der nächste Sprechtag von Herrn Notariatsverwalter Dr. Tobias Clevinghaus, Hennef, findet am Freitag, dem 4. Januar 2013, in der Zeit von 10.00 – 12.00 Uhr, im Rathaus in Schönenberg, Zimmer 121, statt.
Um Wartezeiten im Rahmen des Sprechtages zu vermeiden, wird um Terminvereinbarung beim Notariat in Hennef unter der Telefon-Nummer 02242 / 92410 gebeten.
Die weiteren Notarsprechtage werden rechtzeitig im Mitteilungsblatt bekanntgegeben.
Fundsachen
Dem Fundamt der Gemeinde Ruppichteroth wurde folgende Fundsache gemeldet:
1 Paar Herrenhandschuhe, gefunden am 06.12.2012, KSK Schönenberg
Eigentümer bzw. Verlierer von Fundsachen sowie Fundtieren können bei
Eigentums- bzw. Besitznachweis die Fundsache beim Ordnungsamt, Zimmer 101, in Empfang nehmen oder sich telefonisch unter der Rufnummer
02295/4924, 4956 melden.
Sportlerehrung des Rhein-Sieg-Kreises für das Jahr 2012
Für die o. a. Ehrung können erfolgreiche Sportlerinnen und Sportler mit Angabe der erbrachten Leistungen, der Alterklasse und der Anschrift beim
Rhein-Sieg-Kreis
Der Landrat
Kultur- und Sportamt
z. Hd. Frau Gillert
Postfach 15 51
53705 Siegburg
oder unter der Fax-Nummer 0 22 41 / 13 24 41
bis zum 31.01.2013 gemeldet werden.
Die Ehrungsgründe ergeben sich aus den Richtlinien. Diese können beim Rhein-Sieg-Kreis (siehe oben) oder bei der Gemeinde Ruppichteroth, Frau Kárkalis, Zimmer 104, eingesehen oder angefordert werden.
Neuer Gebührentarif für die Restmüllentsorgung von Gewerbebetrieben beschlossen
Kreistag bringt neue Tarifstruktur auf den Weg
Rhein-Sieg-Kreis (hei) – Die Gewerbebetriebe im Rhein-Sieg-Kreis können sich ab 2013 auf eine neue Tarifstruktur bei den Abfallgebühren einstellen. Der Kreistag verabschiedete in seiner Sitzung am 20.12.2012 ein neues Berechnungssystem, das das Gebührenaufkommen künftig gerechter auf die Betriebe verteilen soll.
Bisher wurden alle Gewerbebetriebe bei den Abfallgebühren gleich veranlagt, egal welche Größe der Betrieb hat oder welcher Branche er angehört. Jeder Betrieb wurde so behandelt wie ein privater Haushalt. „Es ist klar, dass dieses Tarifsystem zu ungerechten Ergebnissen geführt hat, sowohl bei den Gewerbebetrieben untereinander als auch im Verhältnis zu den privaten Haushalten“, so der Umweltdezernent des Kreises, Christoph Schwarz.
Künftig werden die Gewerbebetriebe zu einzelnen Branchen zusammengefasst, für die dann die Abfallgebühr anhand von Kenngrößen errechnet wird, zum Beispiel nach der Zahl der Beschäftigten. Daran ausgerichtet wird dann das nötige Volumen für die Restmülltonne bereit gestellt. „Mit dieser Tarifstruktur haben andere Kommunen bereits sehr gute Erfahrungen gemacht, weil sie einfach den tatsächlichen Anfall an Restmüll besser wiedergibt“, erläutert Schwarz weiter.
Mit der neuen Veranlagung wird Anfang 2013 sukzessive begonnen; übergangsweise wird nach alter Struktur veranlagt, bis der jeweilige Betrieb an der Reihe ist. Im Umweltausschuss des Kreistages wird Ende 2013 über die ersten Erfahrungen berichtet, um dann – falls erforderlich – noch nachsteuern zu können. „Die neue Tarifstruktur soll natürlich auch Anreize zur Abfallvermeidung liefern, deshalb ist das Tonnenvolumen sehr knapp berechnet. Wir werden dann in einem Jahr schauen, ob wir damit hinkommen“, so Schwarz abschließend.
Reitkennzeichen für 2013 – Preise bleiben stabil!
Rhein-Sieg-Kreis (dk) – Wenn das keine gute Nachricht für alle Reiterinnen und Reiter im Rhein-Sieg-Kreis ist: Die Preise für die Reitplaketten 2013 erhöhen sich im kommenden Jahr nicht. Das teilt das Amt für Natur- und Landschaftsschutz des Rhein-Sieg-Kreises mit. Die Gebühren für ein Paar Reitkennzeichen betragen auch 2013 8,62 Euro, die dazugehörenden Jahresaufkleber kosten 30,14 Euro pro Paar und Reiterhöfe bezahlen 80,14 Euro.
Weiterhin möchte das Amt für Natur- und Landschaftsschutz des Rhein-Sieg-Kreises alle Reiterinnen und Reiter im Kreisgebiet darauf hinweisen, dass für Reitpferde eine Kennzeichnungspflicht besteht. Wer in der freien Landschaft und / oder im Wald reitet, muss im Besitz von gültigen Reitkennzeichen sowie den dazugehörigen aktuellen Jahresaufklebern sein.
Die Reitkennzeichen mit den Jahresaufklebern müssen beidseitig am Zaumzeug des Pferdes gut sichtbar angebracht werden. Abweichungen von dieser verbindlichen Regelung akzeptiert die Untere Landschaftsbehörde nur bei kleineren Pferden. Dann dürfen die Reitkennzeichen gut sichtbar am Sattel angebracht werden.
Ausreiten in der freien Landschaft und /oder im Wald ohne gültige Reitkennzeichen kann ein empfindliches Bußgeld nach sich ziehen. Dies gilt auch dann, wenn man die Kennzeichen nur bei sich trägt und vorweisen kann.
Wer bereits eine Einzugsermächtigung für die jährliche Verlängerung der Reitkennzeichen erteilt hat, erhält die neuen Jahresaufkleber für 2013 im Januar unaufgefordert zugesandt. Wer die Reitkennzeichen lieber bar bezahlen möchte, kann sie ab 2. Januar 2013 beim Amt für Natur- und Landschaftsschutz in der Kreisverwaltung in Siegburg, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, abholen. Dazu ist eine vorherige Anmeldung am Informationsstand im Foyer des Kreishauses notwendig. Außerdem sind die Jahresaufkleber in der Nebenstelle der Kreisverwaltung in Rheinbach, Grabenstraße 39, zu erwerben.
Für die Ausgabe der Jahresaufkleber sowie der Reitkennzeichen sind folgende Öffnungszeiten zu beachten: in der Kreisverwaltung in Siegburg: Montag bis Donnerstag von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 – 15.30 Uhr sowie nach Terminvereinbarung; freitags erfolgt keine Ausgabe; in der Nebenstelle in Rheinbach: Montag von 8.00 bis 17.00 Uhr, Dienstag bis Donnerstag 8.00 – 16.00 Uhr und Freitag von 8.00 bis 12.00Uhr.
Im Internet ist der Antrag auf Zusendung eines Reitkennzeichens nebst Jahresaufkleber unter www.rhein-sieg-kreis.de/reiten abrufbar.
Weitere Informationen erhalten Interessierte unter der Rufnummer 02241 / 13 3415 im Amt für Natur- und Landschaftsschutz – Der Landrat - in der Kreisverwaltung in Siegburg oder unter der Rufnummer 02226 / 92340 in der Nebenstelle in Rheinbach sowie auf der Internetseite des Rhein-Sieg-Kreises www.rhein-sieg-kreis.de/reiten.
Bürgermeistersprechstunde am 17. Januar 2013 – Ich bin für Sie da!
An jedem dritten Donnerstag eines Monats – jeweils in der Zeit von 14.00 bis 17.00 Uhr – stehe ich für Fragen und Probleme der Bürgerinnen und Bürger, die sich auf das gemeindliche Geschehen beziehen, im persönlichen Gespräch zur Verfügung. Gerne komme ich auch mit Ihnen vor Ort ins Gespräch.
Zur Koordination der Sprechstunde bitte ich, die Termine unter der Telefonnummer 02295/4921 zu vereinbaren. Gleichzeitig bitte ich zur Vorbereitung des Termins, mir die Themen Ihrer Fragen, Anregungen und Hinweise vorab mitzuteilen. Ebenfalls besteht die Möglichkeit, mit mir die Gesprächstermine per E-Mail unter der Adresse buergermeister-sprechstunde@ruppichteroth.de abzustimmen.
Folgende weitere Sprechstunden sind vorgesehen:
Donnerstag, den 21. Februar 2013, 14.00 – 17.00 Uhr.
Donnerstag, den 21. März 2013, 14.00 – 17.00 Uhr.
- Beratungsstelle für Vorbeugenden Brandschutz -
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
der Leiter der Freiwilligen Feuerwehr Ruppichteroth, Herr Brandoberinspektor Claus Müller, steht Ihnen an jedem ersten Donnerstag eines Monats - jeweils in der Zeit von 16.00 bis 18.00 Uhr - für Fragen zum Vorbeugenden
- baulichen (Rettungswege, Flure, Treppen, etc.)
- anlagentechnischen (Rauchwarnmelder, Alarmierungseinrichtungen, etc.)
- betrieblich-organisatorischen (Brandschutzordnung, Unterweisungen, etc.)
Brandschutz im persönlichen Gespräch im Rathaus oder ggfs. auch vor Ort zur Verfügung und berät Sie gerne in Ihren Anliegen.
Zur Koordination der nächsten Sprechstunde am 10. Januar 2013 bitte ich Sie, die Termine unter der Telefonnummer 02295/4921 zu vereinbaren. Gleichzeitig bitte ich zur Vorbereitung des Gespräches, Ihre Fragen vorab mitzuteilen. Ebenfalls besteht die Möglichkeit, mit Herrn Claus Müller die Beratungstermine per E-Mail unter der Adresse wehrleiter-sprechstunde@ruppichteroth.de abzustimmen.
Folgende weitere Sprechstunden sind vorgesehen:
Donnerstag, den 7. März 2013, 16.00 - 18.00 Uhr.
Donnerstag, den 4. April 2013, 16.00 - 18.00 Uhr.
Öffentliche Auslegung des Entwurfes zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1.01/4 Ruppichteroth Ost
Der Ausschuss für Planung und Umweltschutz des Rates der Gemeinde Ruppichteroth hat in seiner Sitzung am 27.11.2012 beschlossen, den Entwurf zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1.01/4 Ruppichteroth Ost mit Begründung gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen. Die Änderung des Bebauungsplanes erfolgt in einem vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB. Auf die Umweltprüfung gemäß § 2 BauGB wird verzichtet.
Die öffentliche Auslegung erfolgt in der Zeit
vom 02.01.2013 bis einschließlich 04.02.2013
während der Dienststunden und zwar
montags bis freitags von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
montags und mittwochs von 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr
dienstags von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr
donnerstags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
im Rathaus der Gemeinde Ruppichteroth in Schönenberg, Zimmer Nr. 106.
Während dieser Zeit kann der Änderungsentwurf nebst Begründung eingesehen werden.
Ferner sind die Entwurfsunterlagen im Internet unter www.ruppichteroth.de / Aktuelles / Amtliche Bekanntmachungen / Beteiligungen der Öffentlichkeit nach Baugesetzbuch eingestellt. Für Fragen stehen Ihnen Frau Wörner (02295/4928) und Herr Lang (02295/4963) gerne zur Verfügung.
Gemäß § 3 Absatz 2 BauGB können Stellungnahmen während der Auslegungsfrist vorgebracht werden. Diese sind schriftlich im Rathaus der Gemeinde Ruppichteroth einzureichen oder zur Niederschrift vorzutragen.
Die Gemeinde prüft die vorgebrachten Stellungnahmen und teilt das Ergebnis mit. Ich weise darauf hin, dass nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1.01/4 Ruppichteroth Ost unberücksichtigt bleiben können.
Lage und Abgrenzung des Änderungsbereiches sind aus dem abgedruckten Übersichtsplan ersichtlich.
Öffentliche Auslegung des Entwurfes zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3.03/2 Gewerbegebiet Bröleck-Ost
Der Ausschuss für Planung und Umweltschutz des Rates der Gemeinde Ruppichteroth hat in seiner Sitzung am 27.11.2012 beschlossen, den Entwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3.03/2 Gewerbegebiet Bröleck-Ost mit Begründung gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen. Die Änderung des Bebauungsplanes erfolgt in einem vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB. Auf die Umweltprüfung gemäß § 2 BauGB wird verzichtet.
Die öffentliche Auslegung erfolgt in der Zeit
vom 02.01.2013 bis einschließlich 04.02.2013
während der Dienststunden und zwar
montags bis freitags von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
montags und mittwochs von 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr
dienstags von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr
donnerstags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
im Rathaus der Gemeinde Ruppichteroth in Schönenberg, Zimmer Nr. 106.
Während dieser Zeit kann der Änderungsentwurf nebst Begründung eingesehen werden.
Ferner sind die Entwurfsunterlagen im Internet unter www.ruppichteroth.de / Aktuelles / Amtliche Bekanntmachungen / Beteiligungen der Öffentlichkeit nach Baugesetzbuch eingestellt. Für Fragen stehen Ihnen Frau Wörner (02295/4928) und Herr Lang (02295/4963) gerne zur Verfügung.
Gemäß § 3 Absatz 2 BauGB können Stellungnahmen während der Auslegungsfrist vorgebracht werden. Diese sind schriftlich im Rathaus der Gemeinde Ruppichteroth einzureichen oder zur Niederschrift vorzutragen.
Die Gemeinde prüft die vorgebrachten Stellungnahmen und teilt das Ergebnis mit. Ich weise darauf hin, dass nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3.03/2 Gewerbegebiet Bröleck-Ost unberücksichtigt bleiben können.
Lage und Abgrenzung des Änderungsbereiches sind aus dem abgedruckten Übersichtsplan ersichtlich.
Bereitschaftsdienste
Polizei-Notruf 110
Feuerwehr- und Rettungsdienst: 112
Krankentransporte 02241/19-222
GEMEINDEWERKE RUPPICHTEROTH
VER- UND ENTSORGUNGSBETRIEBE
Störfall – Telefon- Nummer
0800/ 7766655
Unter den o.g. Rufnummern erreichen Sie den Notdienst der Gemeindewerke Ruppichteroth für
die öffentliche Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung der Gemeinde Ruppichteroth über die Leitstelle des Aggerverbandes
NOTDIENST DES RWE
Bei Stromausfall im Versorgungsnetz erreichen Sie den Störungsdienst der RWE Energie AG
unter der Telefon – Nr. 0180/2112244
Notruf-Nummer der Rhenag 0180/2484848
Ärztlicher Bereitschaftsdienst für die Gemeinde Ruppichteroth
In der sprechstundenfreien Zeit erreichen Sie den ärztlichen Bereitschaftsdienst aller Fachrichtungen für den Rhein-Sieg-Kreis unter der
zentralen Rufnummer 116 117
Bei lebensbedrohenden Zwischenfällen und Unfällen: 112
ZAHNÄRZTE des rechtsrheinischen Rhein-Sieg-Kreises
Telefonischer Ansagedienst zum zahnärztlichen Notdienst: 01805-986700
Die Notfalldienstzentrale für den gesamten rechtsrheinischen RSK ist folgendermaßen besetzt:
- wöchentlich von 18.00 Uhr bis 08.00 Uhr des darauffolgenden Morgens,
- mittwochs von 13.00 Uhr bis zum nächsten Morgen 08.00 Uhr,
- freitags von 14.00 Uhr bis zum nächsten Morgen 08.00 Uhr und
- an Samstagen, Sonntagen, sowie an Feiertagen, ganztägig.
INFORMATIONSZENTRALE FÜR VERGIFTUNGSFÄLLE
Universitätsklinik Bonn, Telefon-Nr.: 0228-19240
APOTHEKEN-NOTDIENST:
Außerhalb der Geschäftszeiten ist ein Notdienst eingerichtet:
Ruppichteroth und Umgebung
Samstag, den 22.12.2012
Bergische Apotheke, Hauptstraße 44-46, 53804 Much, Tel.: 02245/1498
Sonntag, den 23.12.2012
Die Linden-Apotheke, Zeithstraße 109, 53819 Seelscheid, Tel.: 02247/97510
Montag, den 24.12.2012
Rathaus-Apotheke, Hauptstraße 72, 53819 Neunkirchen, Tel.: 02247/920170
Dienstag, den 25.12.2012
Rosen-Apotheke, Hauptstr. 32, 53819 Neunkirchen, Tel.: 02247/91790
Mittwoch, den 26.12.2012
Bergische Apotheke, Hauptstraße 44-46, 53804 Much, Tel.: 02245/1498
Donnerstag, den 27.12.2012
Die Linden-Apotheke, Zeithstraße 109, 53819 Seelscheid, Tel.: 02247/97510
Freitag, den 28.12.2012
Die Linden-Apotheke, Zeithstraße 109, 53819 Seelscheid, Tel.: 02247/97510
Samstag, den 29.12.2012
Die Linden-Apotheke, Zeithstraße 109, 53819 Seelscheid, Tel.: 02247/97510
Sonntag, den 30.12.2012
Forellen-Apotheke, Zeithstraße 137, 53819 Seelscheid, Tel.: 02247/6033
Montag, den 31.12.2012
Die Linden-Apotheke, Zeithstraße 109, 53819 Seelscheid, Tel.: 02247/97510
Dienstag, den 01.01.2013
Forellen-Apotheke, Zeithstraße 137, 53819 Seelscheid, Tel.: 02247/6033
Mittwoch, den 02.01.2013
Forellen-Apotheke, Zeithstraße 137, 53819 Seelscheid, Tel.: 02247/6033
Donnerstag, den 03.01.2013
Forellen-Apotheke, Zeithstraße 137, 53819 Seelscheid, Tel.: 02247/6033
Freitag, den 04.01.2013
Forellen-Apotheke, Zeithstraße 137, 53819 Seelscheid, Tel.: 02247/6033
Während der Nachtzeiten (22.00 – 08.30 Uhr) ist eine Nachtapotheke dienstbereit.
Die Notdienstgebühr beträgt 2,50 Euro.
Samstag, den 22.12.2012
Albertus-Magnus-Apotheke, Hennef, Frankfurterstr. 120, Tel.: 02242/80900
Nachtapotheke: Sankt Rochus-Apotheke, Siegburg-Kaldauen, Hauptstr. 53-55,
Tel. 02241/381855
Sonntag, den 23.12.2012
Adler-Apotheke, Siegburg, Kaiserstr. 126, Tel.: 02241/52740
Nachtapotheke: Stallberg-Apotheke, Siegburg, Zeithstraße 311, Tel.: 02241/385980
Montag, den 24.12.2012
Marien-Apotheke, Hennef-Geistingen, Bonnerstr. 81, Tel.: 02242/2714
Nachtapotheke: Adler-Apotheke, Siegburg, Kaiserstr. 126, Tel.: 02241/52740
Dienstag, den 25.12.2012
Dorotheen-Apotheke, Hennef, Frankfurter Str. 56a, Tel.: 02242/82943
Nachtapotheke: Wilhelm-Apotheke, Siegburg, Wilhelmstr. 68, Tel.: 02241/65950
Mittwoch, den 26.12.2012
Burg-Apotheke, Dr. Wirtz-Straße 3, 53804 Much, Tel.: 02245/91650
Nachtapotheke: Neue Apotheke, Siegburg, Kaiserstr. 34, Tel.: 02241/63522
Donnerstag, den 27.12.2012
Malteser-Apotheke, Hennef, Frankfurter Str. 72, Tel.: 02242/81234
Nachtapotheke: Kaiser-Apotheke, Siegburg, Kaiserstr. 71, Tel.: 02241/50528
Freitag, den 28.12.2012
Albertus-Magnus-Apotheke, Hennef, Frankfurterstr. 120, Tel.: 02242/80900
Nachtapotheke: Apotheke am Holztor, Siegburg, Zeithstr. 7, Tel.: 02241/62944
Samstag, den 29.12.2012
Adler-Apotheke, Siegburg, Kaiserstr. 126, Tel.: 02241/52740
Nachtapotheke: Rats-Apotheke, Siegburg, Nogenter Platz 3, Tel.: 02241/51132
Sonntag, den 30.12.2012
Marien-Apotheke, Hennef-Geistingen, Bonnerstr. 81, Tel.: 02242/2714
Nachtapotheke: Schloß Apotheke, St. Augustin-Birlinghoven, Birlinghovener Str. 8, Tel.: 02241/333300
Montag, den 31.12.2012
Dorotheen-Apotheke, Hennef, Frankfurter Str. 56a, Tel.: 02242/82943
Nachtapotheke: Apotheke Dr. Hardt, St. Augustin-Mülldorf, Bonner Str. 81, Tel.. 02241/932130
Dienstag, den 01.01.2013
Burg-Apotheke, Dr. Wirtz-Straße 3, 53804 Much, Tel.: 02245/91650
Nachtapotheke: Pleis Apotheke, St. Augustin-Niederpleis, Niederpleiser Str. 87, Tel.: 02241/336655
Mittwoch, den 02.01.2013
Malteser-Apotheke, Hennef, Frankfurter Str. 72, Tel.: 02242/81234
Nachtapotheke: Augustinus Apotheke, St. Augustin-Ort, Uhlandstr. 13, Tel.: 02241/204200
Donnerstag, den 03.01.2013
Albertus-Magnus-Apotheke, Hennef, Frankfurterstr. 120, Tel.: 02242/80900
Nachtapotheke: Falken Apotheke, St. Augustin-Hangelar, Kölnstr. 93, Tel.: 02241/203216
Freitag, den 04.01.2013
Adler-Apotheke, Siegburg, Kaiserstr. 126, Tel.: 02241/52740
Nachtapotheke: Antonius Apotheke, St. Augustin-Niederpleis, Steinkreuzstr. 21, Tel.: 02241/334510
Der Notdienst wechselt jeweils um 08.30 Uhr morgens.
LEUCHTTURM
Beratungsstelle für Alzheimer und andere Demenzerkrankungen
Caritasverband für den Rhein-Sieg-Kreis e.V.
Wilhelmstraße 155-157, 53721 Siegburg
Telefon: 02241/1209-0
Fax: 02241/1209-195
Homepage der Beratungsstelle „Leuchtturm“ des Caritasverbandes für den Rhein-Sieg-Kreis e.V.
www.caritas-rheinsieg.de
Ansprechpartnerinnen:
Jutta Fellmy, Tel.: 02241/1209305
E-mail: jutta.fellmy@caritas-rheinsieg.de
Doris Steubesand, Tel.: 02241/1209-311
E-mail: doris.steubesand@caritas-rheinsieg.de
Multiple Sklerose
DMSG Betroffenen-Berater
Uwe Stommel – DMSG Betroffenen-Berater
Tel.: 02295-902118
e-mail: Uwe.Stommel@online.de
Michael Wendel – DMSG Betroffenen-Berater
Tel.: 02243-80373
e-mail: mianwe@t-online.de
Drogen-Suchthilfen
1. |
Suchtkrankenhilfe des Caritasverband für den Rhein-Sieg-Kreis e.V. Ansprechpartner: Herr Pöplau Tel.-Nr. (02241) 1209-302 |
2. |
Diakonisches Werk Siegburg Drogenhilfe -Zentrale und Beratungsstelle- Ansprechpartner: Herr Wolf Tel.-Nr.: 02241/66656 |
3. |
Kommissariat Kriminalprävention/ Opferschutz Siegburg Herr Seeger Tel.-Nr.: 02241/541-4715 |
4. |
Kriminalkommissariat 41 Siegburg Ansprechpartner: Herr Krist Tel.-Nr.: 02241/541-4411 |
5. |
Gemeinschaftshauptschule Ruppichteroth Ansprechpartnerin: Frau Stoquart Tel.-Nr.: 02295/902301 |
Weitere Informationen sind im Rathaus, Tel.-Nr.: 02295/4925, erhältlich.
SOZIALPSYCHIATRISCHES ZENTRUM
Sozialpsychiatrisches Zentrum Eitorf/Siebengebirge
Beratungs- und Betreuungszentrum Eitorf, Spinnerweg 51-54, 53783 Eitorf
Telefon: 02243/84758-0
Fax : 02243/84758-11
Beratungszeiten:
nach Vereinbarung !
Tagesstätte & Kontaktstelle:
Siegstrasse 16, 53783 Eitorf
Telefon: 02243/82670
Fax: 02243/842794
Öffnungszeiten:
montags 11.30 h – 14.30 h: Brunch, Offene Angebote
donnerstags 15.00 h - 19.00 h: Offener Treff
Jeden 2. Samstag 9.30 Uhr -12.00 Uhr
( Möglichkeit zum gemeinsamen Frühstück )
Sprechstunden der Sozialarbeiter des Jugendhilfezentrums Neunkirchen-Seelscheid,
zuständig für die Gemeinde Ruppichteroth
Seit dem 1. Oktober 2012 sind für die Gemeinde Ruppichteroth zwei neue Bezirkssozialarbeiter des Jugendhilfezentrums Neunkirchen-Seelscheid tätig.
Frau Wagner ist für Ruppichteroth Zentrum sowie für die Ortsteile Harth, Köttingen und Oeleroth zuständig, Herr Kastenholz für Schönenberg und Winterscheid.
Die Sprechstunde von Frau Wagner findet donnerstags in der Zeit von 14:00 - 15:00 Uhr in den Räumlichkeiten des Ökumenischen Familienzentrums „Unter`m Regenbogen“, Am Kindergarten 4, statt.
Herr Kastenholz Sprechstunde ist donnerstags von 14:00 - 15:00 Uhr im Rathaus in Schönenberg anzutreffen. Außerhalb der Sprechstunde sind die Mitarbeiter des Jugendhilfezentrums unter folgenden Rufnummern zu erreichen:
Frau Wagner: 02247/9215-5518,
Herr Kastenholz: 02247/9215-5528.
Außerhalb dieser Sprechzeiten und der Öffnungszeiten des Jugendhilfezentrums steht für dringende Meldungen in Sachen Kindeswohl die Feuer- und Rettungsleitstelle unter der Ruf-Nr. 112 zur Verfügung.
N e u b ü r g e r b e a u f t r a g t e r
des Kreistages des Rhein-Sieg-Kreises
für Aussiedler und zugezogene Ausländer
================================
Der Neubürgerbeauftragte L u d w i g N e u b e r bietet nach telefonischer Vereinbarung
Sprechstunden an:.
a) in Siegburg, Kreishaus, Zimmer A 1.40
b) in Ruppichteroth, Grundschule, Schulstraße 5.
Anmeldung bitte über:
a) Tel.: 02241-133161, Fax: 02241-133198
Email: marlene.hautkappe@rhein-sieg-kreis.de
b) Tel : 02295-90 23 18, Fax: 02295-90 23 19
Email: ludwig@neuber.de
Eine telefonische Terminvereinbarung ist unbedingt erforderlich!
Niederschrift des Ausschusses für Planung und Umweltschutz
Nachstehend wird die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Ausschusses für Planung und Umweltschutz des Rates der Gemeinde Ruppichteroth mit einem gemeinsamen öffentlichen Sitzungsteil dieses Ausschusses und des Ausschusses für Umwelt- und Klimaschutz des Rates der Gemeinde Much vom 27. November 2012 gemäß § 26 der Geschäftsordnung für den Rat der Gemeinde bekannt gegeben.
Öffentlicher Teil
gemeinsamer Sitzungsteil des Ausschusses für Planung und Umweltschutz des Rates der Gemeinde Ruppichteroth und des Ausschusses für Umwelt- und Klimaschutz des Rates der Gemeinde Much:
Tagesordnungspunkt:
Vorstellung "ZuhauseKraftwerk"
Herr Elpers und Herr Lolk von der LichtBlick AG begrüßen die anwesenden Mitglieder der Ausschüsse und bedanken sich herzlich für die Einladung. Es folgt ein Vortrag anhand einer Beamerpräsentation.
Im Anschluss daran werden Fragen der Ausschussmitglieder beantwortet.
Der Ausschuss für Planung und Umweltschutz nimmt die Ausführungen der Vertreter der Firma LichtBlick AG zur Kenntnis.
Tagesordnungspunkt:
Interkommunales Klimaschutzkonzept Lohmar, Much und Ruppichteroth (IKK);
hier: Endbericht und Umsetzung
Herr Eberhard und Herr Dr. Schulz stellen anhand einer Beamerpräsentation den Endbericht des Interkommunalen Klimaschutzkonzeptes vor und erläutern diesen im Detail.
In einer sich anschließenden Diskussion beantworten Herr Eberhard und Herr Dr. Schulz
sowie Bürgermeister Loskill und Beigeordneter Norbert Büscher Fragen der Ausschussmitglieder.
Der Ausschuss für Planung und Umweltschutz empfiehlt dem Rat der Gemeinde
Ruppichteroth das vorliegende Interkommunale Klimaschutzkonzept Lohmar, Much und Ruppichteroth (IKK) als wichtigen Bestandteil der gemeindlichen Gesamtaktivität zum
Umwelt- und Klimaschutz zustimmend zur Kenntnis zu nehmen und zu beschließen, die Verwaltung mit der Umsetzung des IKK’s zu beauftragen.
Weiterhin wird die Verwaltung beauftragt, die Förderanträge für
- ein/e „Klimamanager/in“ und für
- die Teilkonzepte „Anpassung an den Klimawandel“ und „Erschließung der
verfügbaren Erneuerbaren-Energien-Potenziale“
zu stellen sowie ein Klimaschutz-Controllingsystem aufzubauen.
Die im IKK vorgeschlagenen Maßnahmen stehen dabei unter dem Vorbehalt zu fassender, erforderlicher Beschlüsse kommunaler Gremien über einzelne Maßnahmen sowie vorbehaltlich der Bereitstellung erforderlicher Haushaltsmittel.
einstimmig
alleiniger Sitzungsteil des Ausschusses für Planung und Umweltschutz des Rates der Gemeinde Ruppichteroth:
Tagesordnungspunkt:
2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1.01/4 Ruppichteroth Ost;
a) Aufstellungsbeschluss
b) Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit, der berührten Behörden und der sonstigen
Träger öffentlicher Belange
a) Aufstellungsbeschluss
Der Ausschuss für Planung und Umweltschutz beschließt, ein 2. Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1.01/4 Ruppichteroth Ost im Bereich des Grundstücks Gemarkung Ruppichteroth, Flur 9, Flurstück 72, durchzuführen.
einstimmig
b) Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit, der berührten Behörden und der
sonstigen Träger öffentlicher Belange
Der Ausschuss für Planung und Umweltschutz nimmt den Planentwurf mit der Begründung zustimmend zur Kenntnis und beschließt, die betroffene Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB an der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1.01/4 Ruppichteroth Ost zu beteiligen.
einstimmig
Tagesordnungspunkt:
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3.03/2 Gewerbegebiet Bröleck-Ost;
a) Aufstellungsbeschluss
b) Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit, der berührten Behörden und der sonstigen
Träger öffentlicher Belange
a) Aufstellungsbeschluss
Der Ausschuss für Planung und Umweltschutz beschließt, ein 1. Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3.03/2 Gewerbegebiet Bröleck Ost im Bereich der Flurstücke 373 und 518, Flur 14, Gemarkung Ruppichteroth, durchzuführen.
einstimmig
b) Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit, der berührten Behörden und der
sonstigen Träger öffentlicher Belange
Der Ausschuss für Planung und Umweltschutz nimmt den Planentwurf mit der Begründung zustimmend zur Kenntnis und beschließt, die betroffene Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB an der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3.03/2 Gewerbegebiet Bröleck Ost zu beteiligen.
einstimmig
Tagesordnungspunkt:
Antrag der CDU-Fraktion vom 29.10.2012
hier: Flächennutzungs-/Bebauungsplan für GE-Gebiet südlich der B 478 zwischen
Eitorfer Straße und Zufahrt Waldfrieden
Ausschussmitglied Neuber erläutert den Antrag der CDU-Fraktion. Es folgt eine angeregte Diskussion.
Der Ausschuss für Planung und Umweltschutz beschließt, den Bürgermeister wie folgt zu beauftragen:
- Vorbereitung von Aufstellungsbeschlüssen für die Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung von Bebauungsplänen für das Gebiet südlich der B 478 zwischen Eitorfer Straße und Zufahrt Waldfrieden.
- Prüfung, ob im Rahmen der Weiterentwicklung dieses Bereiches Fördermittel
durch die EU, den Bund, das Land sowie durch den Förderverein östlicher
Rhein-Sieg-Kreis e. V. zur Verfügung gestellt werden können.
- Für die Weiterentwicklung dieses Bereiches mit Ausnahme des Huwil-Geländes
(= ehemaliges Werk I) nach geeigneten Investoren zu suchen.
- Prüfung, ob ein kombinierter Rad-/Gehweg entlang der Bröl unter Einbeziehung von Fördermitteln realisiert werden kann.
einstimmig
Tagesordnungspunkt:
Verkehrssituation in der Marktstraße/Burgstraße in Ruppichteroth
Bürgermeister Loskill berichtet in der Sitzung mündlich über die am 19. November 2012 stattgefundene Anwohnerversammlung zur Verkehrssituation in der Marktstraße sowie der Burgstraße.
Der Ausschuss für Planung und Umweltschutz empfiehlt dem Rat der Gemeinde
Ruppichteroth zu beschließen, die Verkehrsführung in der Marktstraße und Burgstraße wie folgt zu regeln:
Die Einbahnstraßenregelung in der Marktstraße bleibt in der derzeitigen Form bestehen. Die Einbahnstraßenregelung der Burgstraße wird zum nächst möglichen Zeitpunkt aufgehoben.
einstimmig
Niederschrift des Ausschusses für Schule und Sport
Nachstehend wird die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule und Sport des Rates der Gemeinde Ruppichteroth vom 3. Dezember 2012 gemäß § 26 der Geschäftsordnung für den Rat der Gemeinde bekannt gegeben.
Öffentlicher Teil
Tagesordnungspunkt:
Verpflichtung von beratenden Mitgliedern der gemeindlichen Schulen
Der 1. stellvertretende Ausschussvorsitzende, Herr Werner Schmitt, verpflichtet das beratende Mitglied der Sekundarschule Nümbrecht/Ruppichteroth, - Teilstandort Ruppichteroth -, Herrn Rektor Jürgen Horn, und das stellvertretende beratende Mitglied der Gemeinschaftshauptschule Ruppichteroth, Frau Ursula Wind, in der durch die Verwaltungsvorschriften zu § 32 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (alte Fassung) vorgeschriebenen feierlichen Form.
Tagesordnungspunkt:
Sekundarschule Nümbrecht/Ruppichteroth, - Teilstandort Ruppichteroth -;
hier: Vorstellung der Ausbau- und Erweiterungsplanung für den Schulstandort
Ruppichteroth aufgrund Umnutzung des bestehenden Hauptschulgebäudes in
eine 2-zügige Sekundarschule, Sekundarstufe I
Herr Architekt Herkenrath von der Zacharias Planungsgruppe aus Sankt Augustin stellt
dem Ausschuss für Schule und Sport die Ausbau- und Erweiterungsplanung und das
damit verbundene Kostenbild vor. In diesem Zusammenhang beantwortet er die Fragen
der Ausschussmitglieder. Der Kämmerer der Gemeinde, Herr Schwamborn, erläutert die haushaltsrechtliche Abwicklung des Projektes.
Der Ausschuss für Schule und Sport nimmt die vorgestellte Planung und die damit verbundenen Ausführungen zustimmend zur Kenntnis.
Tagesordnungspunkt:
Sekundarschule Nümbrecht/Ruppichteroth, - Teilstandort Ruppichteroth -;
hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 20.09.2012 auf Namensgebung
Ausschussmitglied Ludwig Neuber erläutert den Antrag der CDU-Fraktion vom 20.09.2012
auf Namensgebung der Sekundarschule Nümbrecht/Ruppichteroth am Teilstandort Ruppichteroth.
Die zu dem Antrag abgegebenen schriftlichen Stellungnahmen des Schulleiters der Sekundarschule Nümbrecht/Ruppichteroth, Herrn Rektor Horn, und der Gemeinde Nümbrecht werden durch den Ausschuss für Schule und Sport zustimmend zur Kenntnis genommen.
Der Antrag der CDU-Fraktion auf Namensgebung der Sekundarschule am Teilstandort
Ruppichteroth wird vertagt und im Sinne der vorgenannten Stellungnahmen zu gegebener
Zeit wieder aufgegriffen.
einstimmig
Niederschrift des Rates
Nachstehend wird die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Rates der Gemeinde Ruppichteroth vom 4. Dezember 2012 gemäß § 26 der Geschäftsordnung für den Rat der Gemeinde bekannt gegeben.
Öffentlicher Teil
Tagesordnungspunkt:
Erlass eines 22. Nachtrages zur Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Gemeinde Ruppichteroth
a) Kalkulation der Gebührensätze für die Straßenreinigung und den Winterdienst
b) Änderung des Straßenverzeichnisses
Der Rat der Gemeinde beschließt den Erlass des 22. Nachtrages zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren der Gemeinde Ruppichteroth (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung).
Hierdurch werden die Gebühren je lfd. Meter Grundstücksseite ab dem 01.01.2013 wie folgt festgesetzt:
a) |
Straßenreinigung |
|
|
|
für eine Straße, die überwiegend dem |
|
|
|
- |
überörtlichen Verkehr dient |
0,23 Euro |
|
- |
innerörtlichen Verkehr dient |
0,28 Euro |
|
- |
Anliegerverkehr dient |
0,31 Euro |
b) |
Winterdienst |
|
|
|
für eine Straße, die überwiegend dem |
|
|
|
- |
überörtlichen Verkehr dient |
0,79 Euro |
|
- |
innerörtlichen Verkehr dient |
0,89 Euro |
|
- |
Anliegerverkehr dient |
0,93 Euro. |
Des Weiteren wird das Straßenverzeichnis, welches Bestandteil der Satzung der Gemeinde Ruppichteroth über die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) ist, wie folgt ergänzt bzw. berichtigt:
|
|
a) |
Der bisher von den Eigentümern wahrgenommene Winterdienst für die Straße "Tannenweg" (von den Parzellen 65 und 442 bis zu den Parzellen 427 und 453 tlw.) wird auf die Gemeinde übertragen (ab 01.01.2012).
|
b) |
Der Winterdienst für die Straße "Tannenweg" (von den Parzellen 346 und 453 tlw.
|
c) |
Die Straße "Im Steinberg" ist fälschlicherweise mit der Bezeichnung "Am Steinberg" ausgewiesen. |
einstimmig
Hinweis:
Der 22. Nachtrag zur Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Gemeinde Ruppichteroth wurde im Mitteilungsblatt (Amtsblatt) für die Gemeinde Ruppichteroth am 7. Dezember 2012, Kalenderwoche 49, öffentlich bekannt gemacht.
Tagesordnungspunkt:
Interkommunales Klimaschutzkonzept Lohmar, Much und Ruppichteroth (IKK)
hier: Endbericht und Umsetzung
Aufgrund einer Empfehlung des Ausschusses für Planung und Umweltschutz nimmt der Rat der Gemeinde das vorliegende Interkommunale Klimaschutzkonzept Lohmar, Much und Ruppichteroth (IKK) als wichtigen Bestandteil der gemeindlichen Gesamtaktivität zum Umwelt- und Klimaschutz zustimmend zur Kenntnis und beschließt, die Verwaltung mit der Umsetzung des IKK’s zu beauftragen.
Weiterhin wird die Verwaltung beauftragt, die Förderanträge für
- einen/eine „Klimamanager/in“ und für
- die Teilkonzepte „Anpassung an den Klimawandel“ und „Erschließung der verfügbaren
Erneuerbaren-Energien-Potenziale“
zu stellen, sowie ein Klimaschutz-Controllingsystem aufzubauen.
Die im IKK vorgeschlagenen Maßnahmen stehen dabei unter dem Vorbehalt zu fassender, erforderlicher Beschlüsse kommunaler Gremien über einzelne Maßnahmen, sowie vorbehaltlich der Bereitstellung erforderlicher Haushaltsmittel.
einstimmig
Tagesordnungspunkt:
Verkehrssituation in der Marktstraße/Burgstraße in Ruppichteroth
Der Rat der Gemeinde beschließt aufgrund einer Empfehlung des Ausschusses für Planung und Umweltschutz, die Verkehrsführung in der Marktstraße und Burgstraße wie folgt zu regeln:
Die Einbahnstraßenregelung in der Marktstraße bleibt in der derzeitigen Form bestehen.
Die Einbahnstraßenregelung der Burgstraße wird zum nächst möglichen Zeitpunkt aufgehoben.
einstimmig
Tagesordnungspunkt:
Feststellung des Jahresabschlusses 2011 für den Entsorgungsbetrieb der Gemeindewerke Ruppichteroth
Aufgrund einer Empfehlung des Betriebsausschusses stellt der Rat der Gemeinde, vorbehaltlich der Zustimmung durch die Gemeindeprüfungsanstalt NRW, den Jahresabschluss des Entsorgungsbetriebes der Gemeindewerke Ruppichteroth für das Jahr 2011 mit einer Bilanzsumme von 25.556.899,26 € und einem Jahresgewinn in Höhe von 359.483,52 € fest und beschließt, den Jahresgewinn wie folgt zu verwenden:
|
Zuführung in die Rücklage technische und wirtschaftliche Fortentwicklung - Sollzuführung aus dem Jahr 2011 |
173.935,00 € |
|
Zuführung in die allgemeine Rücklage |
185.548,52 € |
S |
Jahresgewinn 2011 |
359.483,52 € |
einstimmig
Der Rat der Gemeinde erteilt dem Betriebsausschuss für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung.
einstimmig
An der Beratung und Beschlussfassung zur Entlastung des Betriebsausschusses nehmen folgende Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter, die gleichzeitig Mitglied im Betriebsausschuss des Rates der Gemeinde sind, wegen Befangenheit nicht teil:
Alexander Fuchs, Günter Nördershäuser, Rita Winkler, Friedhelm Kaiser, Lieselotte Krey, Harald Jarkulisch.
Tagesordnungspunkt:
Feststellung des Jahresabschlusses 2011 für den Versorgungsbetrieb der Gemeindewerke Ruppichteroth
Aufgrund einer Empfehlung des Betriebsausschusses stellt der Rat der Gemeinde, vorbehaltlich der Genehmigung der Gemeindeprüfungsanstalt NRW, den Jahresabschluss des Versorgungsbetriebes der Gemeindewerke Ruppichteroth für das Jahr 2011 mit einer Bilanzsumme von 5.140.343,85 € und einem Jahresgewinn von 2.292,81 € fest und beschließt, den Jahresgewinn wie folgt zu verwenden:
à Restausgleich aus Jahresverlust 2008 1.428,60 €
à Einstellung in die Erneuerungsrücklage 864,21 €
einstimmig
Der Rat der Gemeinde erteilt dem Betriebsausschuss für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung.
einstimmig
An der Beratung und Beschlussfassung zur Entlastung des Betriebsausschusses nehmen folgende Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter, die gleichzeitig Mitglied im Betriebsausschuss des Rates der Gemeinde sind, wegen Befangenheit nicht teil:
Alexander Fuchs, Günter Nördershäuser, Rita Winkler, Friedhelm Kaiser, Lieselotte Krey, Harald Jarkulisch.
Tagesordnungspunkt:
Feststellung des Jahresabschlusses 2011 für den Energiebetrieb der Gemeindewerke Ruppichteroth
Aufgrund einer Empfehlung des Betriebsausschusses stellt der Rat der Gemeinde, vorbehaltlich der Zustimmung durch die Gemeindeprüfungsanstalt NRW, den Jahresabschluss des Energiebetriebes der Gemeindewerke Ruppichteroth für das Jahr 2011 mit einer Bilanzsumme von 127.581,92 € und einem Jahresverlust in Höhe von 2.790,37 € fest und beschließt, den Jahresverlust auf neue Rechnung vorzutragen.
einstimmig
Der Rat der Gemeinde erteilt dem Betriebsausschuss für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung.
einstimmig
An der Beratung und Beschlussfassung zur Entlastung des Betriebsausschusses nehmen folgende Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter, die gleichzeitig Mitglied im Betriebsausschuss des Rates der Gemeinde sind, wegen Befangenheit nicht teil:
Alexander Fuchs, Günter Nördershäuser, Rita Winkler, Friedhelm Kaiser, Lieselotte Krey, Harald Jarkulisch.
Tagesordnungspunkt:
Kalkulation der Gebührensätze 2013 für die öffentliche Wasserversorgung
Der Rat der Gemeinde nimmt die vorliegende Gebührenbedarfsberechnung vom 13.11.2012 aufgrund einer Empfehlung des Betriebsausschusses zur Kenntnis. Im Jahr 2013 bleiben die Gebührensätze der öffentlichen Wasserversorgung unverändert. Die Verbrauchsgebühr je Kubikmeter beträgt 1,39 € netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, somit brutto 1,49 €. Die Grundgebühr für einen Hauswassermesser QN 2,5 beträgt monatlich netto 6,-- €, und unter Berücksichtigung der Umsatzsteuer brutto 6,42 €.
einstimmig
Tagesordnungspunkt:
Feststellung des Wirtschaftsplanes des Versorgungsbetriebes für das Wirtschaftsjahr 2013
Der Rat der Gemeinde Ruppichteroth beschließt aufgrund einer Empfehlung des Betriebsausschusses, den Wirtschaftsplan Versorgungsbetrieb für das Jahr 2013
im Erfolgsplan mit Aufwendungen von 1.182.600,-- €
und Erträgen von 1.184.700,-- €
im Vermögensplan
mit einem Finanzbedarf und
einer Finanzabdeckung von je 681.800,-- €
sowie einem Kreditbedarf von insgesamt 493.500,-- €
1. für Neuaufnahme 239.000,-- €
2. für Umschuldung 254.500,-- €
festzusetzen.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 500.000,-- € festgesetzt.
Die Stellenübersicht für den Versorgungsbetrieb wird beschlossen.
einstimmig
Tagesordnungspunkt:
Erlass eines 42. Nachtrages der Beitrags- u. Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung
Aufgrund einer Empfehlung des Betriebsausschusses nimmt der Rat der Gemeinde die vorliegenden Gebührenbedarfsberechnungen vom 13.11.2012 gemäß Anhang 1 und Anhang 2 der maßgebenden Verwaltungsvorlage vom 13.11.2012 zur Kenntnis und beschließt:
- Der Prozentsatz für die Auflösung der Ertragszuschüsse bei der Gebührenkalkulation beträgt 1,80 % (Vorjahr 2,10 %).
- Den Erlass des 42. Nachtrages der Beitrags- u. Gebührensatzung zur Entwässerungs-satzung der Gemeinde Ruppichteroth mit den nachfolgenden Gebührensätzen:
einstimmig
Hinweis:
Der 42. Nachtrag der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Ruppichteroth wurde im Mitteilungsblatt (Amtsblatt) für die Gemeinde Ruppichteroth am 7. Dezember 2012, Kalenderwoche 49, öffentlich bekannt gemacht.
Tagesordnungspunkt:
Feststellung des Wirtschaftsplanes des Entsorgungsbetriebes für das Jahr 2013
Der Rat der Gemeinde beschließt aufgrund einer Empfehlung des Betriebsausschusses, den Wirtschaftsplan Entsorgungsbetrieb für das Jahr 2013
im Erfolgsplan mit Aufwendungen von 2.377.400,-- €
und Erträgen von 2.805.600,-- €
im Vermögensplan
mit einem Finanzbedarf und
einer Finanzabdeckung von je 2.329.200,-- €
sowie einem Kreditbedarf von insgesamt 2.019.400,-- €
1. für Neuaufnahme 140.200,-- €
2. für Umschuldung 1.879.200,-- €
festzusetzen.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 1.000.000,-- € festgesetzt.
Die Stellenübersicht für den Entsorgungsbetrieb wird beschlossen.
einstimmig
Tagesordnungspunkt:
Feststellung des Wirtschaftsplanes des Energiebetriebes für das Jahr 2013
Der Rat der Gemeinde Ruppichteroth beschließt aufgrund einer Empfehlung des Betriebsausschusses, den Wirtschaftsplan Energie für das Jahr 2013
im Erfolgsplan mit Aufwendungen von 32.700,-- €
und Erträgen von 39.500,-- €
im Vermögensplan
mit einem Finanzbedarf und
einer Finanzabdeckung von je 132.500,-- €
sowie einem Kreditbedarf von insgesamt 111.000,-- €
1. für Neuaufnahme 111.000,-- €
2. für Umschuldung 0,-- €
festzusetzen.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 250.000,-- € festgesetzt.
einstimmig